Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Aktuelle Fragen zur Aufnahme aus Seenot geretteter Asylsuchender
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
07.07.2021
Antwortdauer
33 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenMigration & Integration
BT19/3032304.06.2021
Aktuelle Fragen zur Aufnahme aus Seenot geretteter Asylsuchender
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, Heike Hänsel,
Andrej Hunko, Cornelia Möhring, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Thomas
Nord, Petra Pau, Tobias Pflüger, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich
Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Aktuelle Fragen zur Aufnahme aus Seenot geretteter Asylsuchender
Ungefähr 130 Menschen ertranken am 22. April 2021 im Mittelmeer vor der
libyschen Küste, obwohl die Initiative Alarm Phone einen Notruf an alle
zuständigen Behörden Italiens, Maltas und Libyens gesandt hatte (https://alarmphone.
org/en/2021/04/22/coordinating-a-maritime-disaster-up-to-130-people-drown-o
ff-libya/?post_type_release_type=post). Die Aktivisten und Aktivistinnen
geben an, dass die europäischen Behörden die Verantwortung zur Koordinierung
einer Such- und Rettungsaktion von sich gewiesen und stattdessen auf die
Zuständigkeit der sogenannten libyschen Küstenwache verwiesen hätten. Diese
habe sich jedoch geweigert, eine Rettungsoperation durchzuführen. Stattdessen
habe sie ein zweites, nur fünf Seemeilen entferntes Boot abgefangen und die
130 Menschen zurückgelassen, die einige Stunden später ertranken. Die
europäische Grenzschutzagentur Frontex war mit dem Flugzeug Osprey 3 vor Ort.
Sie gibt an, alle Behörden informiert und mehrere Notrufe auf dem
Seenotfunkkanal abgesetzt zu haben (https://www.theguardian.com/global-development/2
021/apr/25/a-mayday-call-a-dash-across-the-ocean-and-130-souls-lost-at-sea).
Keine Rettungsstelle übernahm die Koordinierung,
Seenotrettungsorganisationen blieben auf sich allein gestellt.
Laut der Internationalen Organisation für Migration (IOM) starben im
bisherigen Jahr 2021 bereits 685 Menschen beim Versuch, das Mittelmeer in Richtung
Europa zu überqueren. Im gleichen Zeitraum des vorherigen Jahres waren es
279 (https://missingmigrants.iom.int/region/mediterranean). Nicht nur die
absoluten Todeszahlen sind massiv gestiegen, sondern auch die Todesrate, von 0,8
auf 2 Prozent. Doch die Initiative Alarm Phone geht von vielen weiteren
undokumentierten Schiffsunglücken und Toten aus (https://www.theguardian.com/gl
obal-development/2021/may/05/revealed-2000-refugee-deaths-linked-to-eu-pus
hbacks). Fischer aus der libyschen Hafenstadt Zuwara und dem tunesischen
Zarzis berichten von auf dem Mittelmeer treibenden Resten von Bootswracks
und Leichen in ihren Netzen (https://taz.de/Migranten-in-Libyen/!5759147&s=
Irini/).
Der UNHCR gibt an, dass die sogenannte libysche Küstenwache seit Beginn
der Pandemie über 15 500 Flüchtlinge abgefangen hat (https://www.theguardia
n.com/global-development/2021/may/05/revealed-2000-refugee-deaths-linked-t
o-eu-pushbacks). Die libysche Küstenwache wird seit Jahren immer wieder
schwerster Menschenrechtsverletzungen beschuldigt (https://www.amnesty.de/
allgemein/pressemitteilung/libyen-menschen-auf-der-flucht-sind-gefangen-eine
Deutscher Bundestag Drucksache 19/30323
19. Wahlperiode 04.06.2021
r-spirale-der-gewalt). Die Besatzung der Sea-Watch 4 dokumentierte zuletzt am
30. April 2021, wie Mitarbeiter der sogenannten libyschen Küstenwache auf
See auf Migranten einschlugen, um diese mit ihrem Schlauchboot zur
Rückkehr zu zwingen (https://twitter.com/seawatchcrew/status/138817140983540
1221). Der Bundestag hat jüngst die Fortführung der Militäroperation IRINI
beschlossen, in deren Rahmen auch der Kapazitätsaufbau und die Ausbildung
der sogenannten libyschen Küstenwache enthalten ist (Bundestagsdrucksache
19/27661). Die Schiffe der Mission IRINI operieren weit im Osten, um nicht in
Rettungsaktionen involviert zu werden (https://www.tagesschau.de/ausland/irin
i-eu-mission-libyen-101.html).
Die Seenotrettungsorganisation Sea-Watch rettete Anfang März 2021 innerhalb
von drei Tagen 455 Menschen vor der libyschen Küste aus Seenot. Italienische
Behörden wiesen dem Schiff den Hafen von Trapani in Sizilien zu. Bedingung
dafür, dass die Rettungsschiffe in europäische Häfen einfahren können, war in
den vergangenen Monaten in der Regel, dass jeweils eine Gruppe europäischer
Staaten ihre Bereitschaft erklärt, die Zuständigkeit für die Durchführung der
Asylverfahren der geretteten Flüchtlinge zu übernehmen. Im September 2019
verständigten sich die Innenminister von Deutschland, Frankreich, Italien und
Malta auf einen zeitlich begrenzten Verteilmechanismus für aus Seenot
gerettete Asylsuchende, den sogenannten Maltamechanismus, um eine zügige
Ausschiffung zu ermöglichen (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldung
en/DE/2019/09/innenministertreffen_malta.html). Seit wenigen Monaten
kommt es jedoch auch zu Anlandungen von Schiffen mit aus Seenot geretteten
Menschen in Italien, ohne dass es zuvor Übernahmezusagen durch europäische
Staaten gegeben hat (https://www.merkur.de/politik/lampedusa-fluechtlinge-ita
lien-migration-seehofer-maas-deutschland-boot-rom-salvini-ueberfahrt-zr-9052
8965.html). Selbst wenn es Aufnahmezusagen gibt, dauert es jedoch mitunter
Monate, bis die Asylsuchenden tatsächlich überstellt werden (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/25666, Antwort zu den Fragen 4 bis 4b, und
Bundestagsdrucksache 19/18228, Antwort zu den Fragen 1 bis 6). Dabei besagt das Malta-
Abkommen, dass die Umverteilung schnell erfolgen und nicht länger als vier
Wochen dauern sollte. Die Fraktion DIE LINKE. fragt daher regelmäßig nach
dem Stand der Aufnahmezusagen der Bundesregierung und der tatsächlich
erfolgten Überstellungen von aus Seenot geretteten Asylsuchenden nach
Deutschland (siehe zuletzt Bundestagsdrucksachen 19/25666, 19/25096,
19/22370, 19/18228 und 19/14585).
Die NGO borderline europe kritisiert die Kriterien, nach denen die
Geflüchteten im Rahmen des Relocation-Verfahrens den verschiedenen Mitgliedstaaten
zugeordnet werden, in ihrem Bericht „EU ad hoc Relocation – A lottery from
the sea to the hotspots and back to unsafety“ als völlig intransparent (https://eu-
relocation-watch.info/). Zudem würden den Betroffenen weder Details über die
verschiedenen Schritte des Prozesses noch die geschätzte Dauer mitgeteilt.
Viele Personen, die im Rahmen des Relocation-Prozesses nach Deutschland
umgesiedelt worden seien, hätten angegeben, dass sie bereits in den italienischen
Hotspots ausführlich von BAMF-Mitarbeitern zu ihren Fluchtgründen befragt
worden seien. Die Bundesregierung leugnete auf Anfragen der Fraktion DIE
LINKE. jedoch bis zuletzt die Existenz einer solchen Befragung durch BAMF-
Mitarbeitende noch in Italien (siehe zuletzt die Bundestagsdrucksache
19/25666, Antwort zu Frage 10). In dem Bericht „EU ad hoc Relocation“
werden auch die sogenannten Sicherheitsbefragungen durch den Verfassungsschutz
noch in Italien bzw. Malta kritisiert, eine Rechtsgrundlage fehle und die
Befragungen seien intransparent. Die Organisation Equal Rights Beyond Borders hat
das Bundesamt für Verfassungsschutz deshalb nun vor dem Kölner
Verwaltungsgericht verklagt (https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/verfassu
ngsschutz-asyl-101.html).
Der Bericht zu dem Ad-hoc-Relocation-Verfahren der NGO borderline europe
beschreibt zudem, dass die Mehrheit der Asylanträge der Personen, die aus
Seenot gerettet wurden und nach Deutschland einreisen durften, abgelehnt
wurden – viele als „offensichtlich unbegründet“. Das liege auch daran, dass viele
der (vorübergehend) aufgenommenen Geflüchteten aus Ländern kämen, die in
Deutschland als „sichere Herkunftsstaaten“ eingestuft seien. Dass diese
sogenannte sichere Herkunftsstaatenpolitik viele der nach Deutschland überstellten
Menschen betreffe, lasse Zweifel an dem Wohlwollen der deutschen Auswahl
aufkommen, so der Bericht, denn in Italien oder Frankreich hätten diese
womöglich eine größere Chance auf einen positiven Asylbescheid gehabt.
Insgesamt wurden 78 Prozent der Asylanträge der aus Seenot geretteten
Asylsuchenden, für die Deutschland seit 2020 die Zuständigkeit für die Durchführung des
Asylverfahrens übernommen hat, anschließend in Deutschland abgelehnt
(429 Personen, Stand: März 2021, vgl. Schriftliche Frage 10 der Abgeordneten
Gökay Akbulut auf Bundestagsdrucksache 19/27994).
Viele Schiffe von Seenotrettungs-NGOs sind aktuell wegen angeblicher
Sicherheitsmängel festgesetzt und werden aus Sicht der Fragestellerinnen und
Fragesteller aus fadenscheinigen Gründen am Auslaufen gehindert. Die italienischen
Behörden haben am 10. Mai 2021 ein Rettungsschiff der
Seenotrettungsorganisation Sea-Watch festgesetzt mit der Begründung, es fahre unter falscher
Registrierung (https://www.tagesschau.de/ausland/europa/lampedusa-141.html).
Die Sea-Watch 3 ist im März 2021 im Hafen von Augusta festgesetzt worden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Schiffe mit wie vielen aus Seenot geretteten Flüchtlingen an
Bord sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Juni 2018 in einem
maltesischen bzw. italienischen Hafen angelandet (bitte die Schiffe mit
Datum der Ausschiffung für die Erstaufnahmeländer Italien und Malta
getrennt auflisten und die Angaben zu den Fragen 1, 4 und 5 so darstellen
wie in der Anlage auf Bundestagsdrucksache 19/14584)?
2. Wie lange mussten Schiffe mit aus Seenot geretteten Geflüchteten an Bord
nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020 und im bisherigen Jahr
2021 jeweils auf die Zuweisung eines sicheren Hafens warten, nachdem
sie eine entsprechende Anfrage gestellt hatten (bitte Schiffe einzeln
auflisten und Angaben zum Datum der Anfrage nach einem sicheren Hafen,
Datum der Zuweisung eines sicheren Hafens, Hafen der Ausschiffung, Ort
der Rettung [SAR-Zone] machen)?
3. Ist die gemeinsame Absichtserklärung von Malta zur Etablierung eines
temporären kontrollierten Notfallmechanismus weiterhin gültig, und falls
ja, wie viele Mitgliedstaaten beteiligen sich aktuell daran?
a) Welche Treffen bezüglich der Umsetzung bzw. Fortsetzung des am
23. September 2019 auf Malta vereinbarten temporären
Verteilmechanismus gab es im Jahr 2020 und im bisherigen Jahr 2021 mit den
beteiligten Mitgliedstaaten, und was wurde dabei vereinbart, insbesondere
in Bezug auf die derzeitigen und zukünftigen operativen Abläufe, die
zwischen den Mitgliedstaaten zur Anwendung kommen?
b) Inwieweit setzt die Bundesregierung sich für eine Fortsetzung des
Verteilmechanismus ein, und von welchen Voraussetzungen macht sie dies
ggf. abhängig (vgl. Bundestagsdrucksache 19/18228)?
c) Welche Absprachen zwischen EU-Mitgliedstaaten gab es nach
Kenntnis der Bundesregierung im Vorfeld der Anlandung der Sea-Watch 3
mit aus Seenot geretteten Personen am 3. März 2021 in Italien, vor
dem Hintergrund, dass Italien Seenotrettungsorganisationen in der
Vergangenheit in der Regel nur dann in ihre Häfen ließ, wenn es vorab
konkrete Aufnahmezusagen der EU-Länder gab (siehe Vorbemerkung
der Fragesteller), was in diesem Fall anscheinend nicht der Fall war
(https://www.rnd.de/politik/seenotrettung-sea-watch-3-darf-fluchtling
e-nach-sizilien-bringen-JM5BJQVJCVFNCWGDI6HUCZ6WA
A.html)?
d) Wie häufig kam es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020
und im bisherigen Jahr 2021 zu Anlandungen von privaten Schiffen
mit aus Seenot geretteten Personen in Italien oder Malta, ohne dass es
vorab Aufnahmezusagen von EU-Mitgliedstaaten gab, und welche
Absprachen zwischen EU-Mitgliedstaaten gab es in diesen Fällen im
Vorfeld, bzw. wie sieht das operative Verfahren in solchen Fällen aus?
Inwiefern finden bzw. fanden stattdessen nach der Anlandung von aus
Seenot geretteten Personen konkrete Übernahmezusagen von EU-
Mitgliedstaaten statt?
4. In wie vielen Fällen hat Deutschland seit Juni 2018 die Zuständigkeit für
die Durchführung der Asylverfahren von aus Seenot geretteten
Asylsuchenden übernommen (bitte die Zusagen einzeln mit Datum auflisten, für die
Erstaufnahmeländer Italien und Malta getrennt auflisten und nach
Möglichkeit den Angaben zu Frage 1 zuordnen)?
5. Wie viele dieser Zusagen entfielen auf den Zeitraum nach der
Vereinbarung der Absichtserklärung über einen temporären Notfallmechanismus
auf Malta am 23. September 2019?
6. Wie viele aus Seenot gerettete Asylsuchende, bei denen Deutschland die
Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren übernommen hat,
wurden seit Juni 2018 nach Deutschland überstellt (bitte die
Überstellungen einzeln mit Datum auflisten, für die Erstaufnahmeländer Italien und
Malta getrennt auflisten und angeben, nach Möglichkeit den Angaben zu
den Fragen 1 und 4 zuordnen und auch Angaben dazu machen, aus
welchem Herkunftsland die Überstellten kamen, und wie viele Frauen und
Minderjährige unter ihnen waren)?
7. Wie viele dieser Überstellungen entfielen auf den Zeitraum nach der
Vereinbarung der Absichtserklärung über einen temporären
Notfallmechanismus auf Malta am 23. September 2019?
8. Auf welche Bundesländer wurden die überstellten Asylsuchenden verteilt
(bitte nach Staatsangehörigkeiten differenziert angeben)?
9. Wie viele Überstellungen aus Malta und Italien sind dauerhaft nicht
durchführbar (bitte nach Möglichkeit ebenfalls den Angaben zu den Fragen
1 und 2 zuordnen), was ist jeweils der Grund dafür, und was ist der
Bundesregierung über den Verbleib der betroffenen Asylsuchenden
bekannt?
10. Welche aktuellen Angaben kann die Bundesregierung zur
durchschnittlichen Dauer von der Anlandung aus Seenot geretteter Asylsuchender in
Italien und auf Malta bis zur Überstellung nach Deutschland machen (bitte
jeweils für Malta und Italien benennen), und inwieweit wird die mit der
Malta-Erklärung getroffene Vereinbarung, schiffbrüchige Geflüchtete
innerhalb von vier Wochen in die Länder zu überstellen, die die
Zuständigkeit für die Durchführung der Asylverfahren übernommen haben, erfüllt?
11. Was führt nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. zu Verzögerungen bei
der Einreise (bitte ausführen), und wie können diese Einreisen künftig
beschleunigt werden?
12. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass Personen, für
deren Asylverfahren Deutschland die Zuständigkeit übernommen hat,
bereits in Italien durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des BAMF oder
dritte Personen im Auftrag des BAMF zu ihren Fluchtgründen befragt
werden, bevor sie nach Deutschland überstellt werden (vgl. https://eu-relocatio
n-watch.info/, siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Welche Fragen werden dabei ggf. gestellt, wie lange dauern die
Befragungen ungefähr, und welche Relevanz haben der Verlauf bzw. das
Ergebnis dieser Befragungen für die Entscheidung, ob Deutschland die
Zuständigkeit für die Durchführung der jeweiligen Asylverfahren
übernimmt und die betreffenden Schutzsuchenden nach Deutschland
überstellt werden?
b) Welche asylrelevanten Daten aus diesen Befragungen werden ggf. in
den Erstanhörungen des BAMF in Deutschland verwendet, und über
welches Datensystem werden diese Daten ggf. weitergegeben?
c) Falls die Bundesregierung weiterhin der Auffassung sein sollte, dass es
in Italien nicht zu Befragungen von Asylsuchenden durch
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAMF kommt, wie erklärt sie sich dann die
Aussagen von Betroffenen, die der festen Überzeugung sind, bereits in
Italien durch Mitarbeitende des BAMF zu ihren Fluchtgründen befragt
worden zu sein (siehe zuletzt die Bundestagsdrucksache 19/25666,
Antwort zu Frage 10)?
13. Welche weiteren deutschen Behörden sind im Rahmen des Relocation-
Prozesses in Malta oder Italien in Kontakt mit den aus Seenot geretteten
Schutzsuchenden, für deren Asylverfahren Deutschland die Zuständigkeit
übernommen hat, inwiefern weisen diese sich gegenüber den Geflüchteten
aus, und welche Unterschiede bestehen ggf. zwischen den jeweiligen
Verfahren in Italien und auf Malta?
a) Inwieweit werden die Geflüchteten im Vorfeld über Sinn und Zweck
der Gespräche mit deutschen Behördenvertretern in Italien und Malta
aufgeklärt, vor dem Hintergrund, dass einige von ihnen zu denken
scheinen, die Überstellung nach Deutschland bedeute, dass sie dort ein
Bleiberecht bekämen, was dann in der Mehrheit der Fälle nicht zutrifft
(vgl. https://eu-relocation-watch.info/)?
b) Inwieweit und in welcher Form werden die Gespräche mit deutschen
Behördenvertretern und Behördenvertreterinnen schriftlich
dokumentiert und dem Asylsuchenden ggf. ein schriftlicher Nachweis des
durchgeführten Interviews ausgehändigt?
c) Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass die Asylanträge
von 78 Prozent der aus Seenot geretteten Asylsuchenden, für die
Deutschland die Zuständigkeit für die Durchführung des
Asylverfahrens übernommen hat (von 429 Personen, Stand: März 2021),
anschließend in Deutschland abgelehnt wurden (vgl. Schriftliche Frage 10 der
Abgeordneten Gökay Akbulut auf Bundestagsdrucksache 19/27994),
und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Inwieweit ist sie der Ansicht, dass die Wahrscheinlichkeit einer guten
bzw. schlechten Bleiberechtsperspektive in Deutschland oder in
anderen europäischen Ländern bei der Auswahl der Asylsuchenden eine
Rolle spielen sollte, und inwiefern?
14. Wie viele Sicherheitsbefragungen wurden im Jahr 2020 und im bisherigen
Jahr 2021 in Italien und auf Malta durchgeführt, und in wie vielen Fällen
haben Sicherheitsbedenken dazu geführt, dass aus Seenot gerettete
Asylsuchende, bei denen das europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen
(EASO) eine Aufnahme in Deutschland vorgeschlagen hatte, letztlich doch
nicht nach Deutschland überstellt wurden (bitte auch Angaben zur
Staatsangehörigkeit der überprüften Personen machen und so darstellen wie auf
Bundestagsdrucksache 19/18228, Antwort zu Frage 11)?
15. Wie hat das BAMF bislang über die Asylanträge von aus Seenot geretteten
und nach Deutschland überstellten Asylsuchenden entschieden (bitte nach
Herkunftsländern aufschlüsseln und zwischen Asylanerkennung,
Flüchtlingsanerkennung, subsidiärem Schutz, nationalen Abschiebungsverboten,
Ablehnungen, Ablehnungen als offensichtlich unbegründet und sonstigen
Erledigungen differenzieren)?
16. Wie haben die Verwaltungsgerichte bislang über Klagen gegen ablehnende
BAMF-Bescheide von aus Seenot geretteten und nach Deutschland
überstellten Asylsuchenden entschieden (bitte nach Herkunftsländern
aufschlüsseln und zwischen Asylanerkennung, Flüchtlingsanerkennung,
subsidiärem Schutz, nationalen Abschiebungsverboten, Ablehnungen,
Ablehnungen als offensichtlich unbegründet und sonstigen Erledigungen
differenzieren)?
17. Wie viele Asylanträge von aus Seenot geretteten und nach Deutschland
überstellten Asylsuchenden sind derzeit beim BAMF und nach Kenntnis
der Bundesregierung bei den Verwaltungsgerichten anhängig (bitte
differenzieren)?
18. Wie viele der aus Seenot geretteten und nach Deutschland überstellten
Asylsuchenden, deren Asylanträge rechtskräftig abgelehnt wurden,
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar
2020 bis zum April 2021 aus Deutschland abgeschoben (bitte einzeln mit
Datum, Abflughafen und Zielstaaten auflisten)?
19. Wie viele der von Organisationen mit Sitz in Deutschland aus Seenot
geretteten und nach Deutschland überstellten Asylsuchenden, deren
Asylanträge rechtskräftig abgelehnt wurden, wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in dem Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis zum April 2021 aus
Deutschland abgeschoben (bitte einzeln mit Namen der Organisationen,
mit Datum, Abflughafen und Zielstaaten auflisten)?
20. Was ist der Bundesregierung, beispielsweise aus ihrer Mitgliedschaft im
Frontex-Verwaltungsrat, bezüglich der Abläufe des Einsatzes der
europäischen Agentur im Mittelmeer am 21. und 22. April 2021 bekannt (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller; bitte ausführen)?
21. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung, unter anderem aus ihrer
Mitgliedschaft im Frontex-Verwaltungsrat, zutreffend, dass die europäische
Agentur Frontex die Operationen der sogenannten libyschen Küstenwache
systematisch dirigiert, wie Recherchen des „Spiegels“ offenbart haben,
bzw. in welchen Fällen nimmt Frontex über welche Kanäle Kontakt mit
der libyschen Küstenwache auf (https://www.spiegel.de/ausland/frontex-sk
andal-europapolitiker-fordern-ruecktritt-von-fabrice-leggeri-a-c8c447f3-1
982-4d07-80ee-cf2592736254)?
22. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass Frontex-Beamte
die sogenannte libysche Küstenwache im Falle von gesichteten
Seenotrettungsfällen direkt über den Messenger-Dienst WhatsApp kontaktieren
(https://www.spiegel.de/ausland/libyen-wie-frontex-hilft-fluechtlinge-in-fo
lterknaeste-zurueckzuschleppen-a-e80e275d-0002-0001-0000-00017733
0683), und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
23. Wie oft sichteten Frontex-Flugzeuge und Frontex-Drohnen nach Kenntnis
der Bundesregierung im bisherigen Jahr 2021 Boote mit Schutzsuchenden,
und welche Seenotrettungsleitstellen, Behörden, Handelsschiffe oder
privaten Seenotretter informierten sie darauf hin (bitte nach Möglichkeit
Datum und Uhrzeit der Sichtung, die genaue Position und die Rettungszone
angeben und erläutern, an wen die Informationen weitergegeben wurden)?
24. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung zutreffend, dass Frontex-Beamte
Informationen über gesichtete Seenotfälle teilweise ausschließlich an
Seenotrettungsleitstellen (Italien, Malta, Libyen) weitergeben und nicht an
sich in der Nähe befindende private Seenotrettungsschiffe, obwohl diese
die Position des Seenotfalls schneller hätten erreichen können und die
Geretteten im Einklang mit internationalem Recht an einen sicheren Ort in
Europa gebracht hätten (https://sea-watch.org/wp-content/uploads/
2021/05/Frontex-Factsheet_Airborne_Sea-Watch_May-2021.pdf)?
25. Wie beurteilt die Bundesregierung die Kommunikation, welche laut der
Organisation Sea-Watch zwischen Frontex und der sogenannten libyschen
Küstenwache über offene Funkkanäle am 12. Februar 2020 stattfand, in
der die europäische Agentur „operation complete, heading North“
verkündete, während sie über einem Seenotfall kreiste, der zu dem Zeitpunkt von
der sogenannten libyschen Küstenwache abgefangen und zurück nach
Libyen gebracht wurde (vgl. https://sea-watch.org/wp-content/uploads/2021/
05/Frontex-Factsheet_Airborne_Sea-Watch_May-2021.pdf)?
26. Wie oft gab Frontex nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2020 und
im bisherigen Jahr 2021 einen Notruf ab, um alle umliegenden Schiffe von
einem Seenotrettungsfall zu informieren?
27. Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher konkret unternommen, um
sich für eine vollständige Aufklärung der Vorwürfe gegen Frontex, die
unter anderem den Vorwurf einer Beteiligung an rechtswidrigen Push-Backs
in der Ägäis und die systematische Zusammenarbeit mit der sogenannten
libyschen Küstenwache bei „interceptions“ im zentralen Mittelmeer
umfassen, einzusetzen (vgl. https://www.spiegel.de/ausland/griechenland-wi
e-horst-seehofer-die-aufklaerung-im-frontex-skandal-behindert-a-042669c
d-5d44-4060-a7ca-62efb60355fc)?
28. Welche zivilen Seenotrettungsschiffe sind nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell wo in Europa festgesetzt, und mit welcher Begründung?
29. Inwiefern hat sich die Bundesregierung im Jahr 2020 und im bisherigen
Jahr 2021 gegenüber italienischen Behörden für die Freilassung welcher
festgesetzten zivilen Seenotrettungs- und Beobachtungsschiffe eingesetzt,
und mit welchem Ergebnis (bitte ausführen), vor dem Hintergrund, dass
die Bundesregierung in der Vergangenheit mehrfach öffentlich gefordert
hatte, die Seenotrettung dürfe nicht behindert oder kriminalisiert werden
(https://www.n-tv.de/politik/Das-Sterben-im-Mittelmeer-kennt-keinen-Loc
kdown-article22244606.html)?
Welche ggf. weiteren Schritte sind diesbezüglich konkret geplant,
insbesondere was Schiffe mit deutscher Flagge angeht?
30. Bestehen aus Sicht der deutschen Flaggenstaatsverwaltung gravierende
Sicherheitsmängel bei den derzeit möglicherweise festgesetzten Schiffen, die
unter deutscher Flagge fahren?
Falls nein, welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung in
ihrer Funktion als Flaggenstaat gegenüber den italienischen Behörden, um
die Festsetzungen aufzuheben?
31. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Vorkommnisse im
Rahmen des Einsatzes der sogenannten libyschen Küstenwache am
30. April 2021, bei dem es laut der Organisation Sea-Watch zu
Gewaltanwendung gegenüber den Geflüchteten kam (vgl. https://twitter.com/seawat
chcrew/status/1388171409835401221), und welche Konsequenzen zieht
die Bundesregierung daraus?
32. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Vorfall, bei dem ein
italienischer Fischer von einem Mitglied der sogenannten libyschen
Küstenwache angeschossen wurde, was in der Woche bereits zum zweiten Mal
geschah (https://www.theguardian.com/world/2021/may/06/italy-fisherma
n-wounded-libyan-coastguard-shot-boat), und welche Konsequenzen zieht
die Bundesregierung daraus für ihre Unterstützung der sogenannten
libyschen Küstenwache unter anderem im Rahmen der IRINI-Operation (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller)?
33. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Zustand
der sogenannten Küstenwache in Libyen, vor dem Hintergrund, dass es
aufgrund verzögerter oder unterbleibender Rettungseinsätze wie am
22. April 2021 (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) mehrfach zu
zahlreichen Toten kam, und dass selbst der Kommandeur der libyschen
Küstenwache unter Verweis auf die Größe der libyschen Rettungszone eine
gemeinsame Marinemission aller Mittelmeeranrainerstaaten fordert (https://t
az.de/Fluechtlinge-auf-der-Insel-Lampedusa/!5766229/), und welche
Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus mit Blick auf ihre
Zusammenarbeit mit der libyschen Küstenwache?
34. Welche Gespräche fanden zwischen der Bundesregierung und Vertretern
der libyschen Küstenwache bzw. der libyschen Regierung im bisherigen
Jahr statt, und mit welchem Inhalt?
a) Inwieweit plant die Bundesregierung, die sogenannte libysche
Küstenwache dabei zu unterstützen, ihre operationellen Kapazitäten
auszubauen, und mit welchem Ziel (https://twitter.com/GermanAmbLBY/status/
1352592408828116992)?
b) Welche Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
Bezug auf den Kapazitätsaufbau und die Ausbildung der libyschen
Küstenwache und Marine im Rahmen von IRINI im Jahr 2020 und im
bisherigen Jahr unternommen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/26416)?
35. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Situation in
den libyschen Detention Centers oder in von Dritten betriebenen
Haftanstalten, in denen Flüchtlinge festgehalten werden (https://www.infomigran
ts.net/en/post/31462/libya-migrant-shot-dead-in-detention-center-msf), vor
dem Hintergrund, dass unter anderem das Libya Advisor Forum angibt,
dass sich die Lage für Migranten und Migrantinnen in Libyen seit Anfang
des Jahres dramatisch verschlechtert habe und es vermehrt zu
Entführungen von Geflüchteten komme (https://portalb.dbtg.de/Fluechtlinge-auf-de
r-Insel-Lampedusa/,DanaInfo=taz.de,SSL+!5766229/), und welche
Gespräche gab es diesbezüglich mit libyschen Regierungsvertretern, und mit
welchem Ergebnis?
Berlin, den 31. Mai 2021
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Versuchstiere bei der Bundeswehr
DIE LINKE05.06.2026
Rüstungsexportgenehmigungen nach Bundesländern
DIE LINKE08.06.2026
Öffentliche Auftritte der Bundeswehr im dritten Quartal 2026
DIE LINKE09.06.2026
Abfrage und Verwendung geheimdienstlicher Erkenntnisse zu Buchläden durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
DIE LINKE05.06.2026