[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pascal Kober, Dr. Marie-Agnes
Strack-Zimmermann, Alexander Graf Lambsdorff, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/30341 –
Wehrmedizinische Forschung der Bundeswehr
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Sanitätsakademie der Bundeswehr in München leistet einschließlich der
ihr unterstellten Institute einen wichtigen Beitrag für die Ausbildung,
Forschung und Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung der Bundeswehr.
Sie umfasst drei Ressortforschungsinstitute: das Institut für Radiobiologie der
Bundeswehr, das Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr und das Institut
für Pharmakologie und Toxikologie der Bundeswehr (
https://www.bundesweh
r.de/de/organisation/sanitaetsdienst/kommando-und-organisation-sanitaetsdien
st/sanitaetsakademie-der-bundeswehr).
Das Institut für Mikrobiologie der Bundeswehr wird von Seiten der
Bundesregierung sehr intensiv in die wissenschaftliche und operative Arbeit der
Pandemiebewältigung eingebunden. So bildet ein aktueller Schwerpunkt des
Instituts die Genomsequenzierung des Coronavirus sowie dessen Mutationen. Das
Institut erforscht bereits seit Beginn der Corona-Pandemie das SARS-CoV-2-
Virus und leistet mit dieser Forschung einen entscheidenden Beitrag für den
Infektionsschutz und die Pandemiebekämpfung in Deutschland. Dem Institut
gelang es so beispielsweise, im Januar 2020 den ersten deutschen COVID-19-
Krankheitsfall zu diagnostizieren (
https://instmikrobiobw.de/startseite/diagnos
tik-und-medizinische-b-aufklaerung/2019-ncov). Auch hinsichtlich der
Übertragbarkeit des Virus hat das Institut wichtige Erkenntnisse publiziert (
https://i
nstmikrobiobw.de/startseite/diagnostik-und-medizinische-b-aufklaerung/2019-
ncov/pressemitteilung-1). Bei ihrem Besuch der Sanitätsakademie im Februar
2021 hob die Bundesministerin der Verteidigung Annegret Kramp-
Karrenbauer die „wissenschaftliche Spitzenleistung“ der Bundeswehr bei der
Pandemiebewältigung hervor. Zudem gab sie eine Verstärkung des Instituts für
Mikrobiologie bekannt (
https://www.bmvg.de/de/presse/ministerin-akk-besucht-sa
nitaetsakademie-bundeswehr-muenchen-5030190).
Die Forschung im Sanitätsdienst der Bundeswehr wird maßgeblich durch den
Titel 551 02 (Wehrmedizinische, wehrpsychologische und sonstige
militärische Forschung) des Kapitels 1404 des Bundeshaushalts finanziert. Für das
Jahr 2021 wurden in diesem Titel 5 Mio. Euro angesetzt (
https://www.bundes
haushalt.de/fileadmin/user_upload/BHH%202021%20gesamt.pdf).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31462
19. Wahlperiode 09.07.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 8. Juli 2021
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Fragesteller möchten mit dieser Kleinen Anfrage in Erfahrung bringen,
wie es um die finanzielle Ausstattung der Forschung im Sanitätsdienst der
Bundeswehr und die Umsetzung von Forschungsvorhaben gestellt ist –
insbesondere auch im Lichte der hohen Bedeutung der Forschung im
Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Gesundheitsforschung Bundeswehr bzw. wehrmedizinische Forschung ist
integraler Bestandteil der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung der
Bundeswehr (GesVers Bw) und bildet eine wesentliche Grundlage für die
erfolgreiche Sicherstellung der Gesundheitsversorgung der Bundeswehr.
Gesundheitsforschung Bundeswehr ist Ressortforschung. Sie basiert auf ziviler
bzw. universitärer Grundlagenforschung und konkretisiert ressortspezifischen
Erkenntnisbedarf. Damit trägt sie zur Verbindung von Wissenschaft und
Gesellschaft mit dem Geschäftsbereich (GB) des Bundesministeriums der
Verteidigung (BMVg) bei. Ihre wesentlichen Aufgaben sind beratungs- und
forschungsbasierte Dienstleistungen für das Ressort als Grundlage für
administrative und/oder politische Entscheidungen. Dafür werden sowohl kurzfristig
abrufbare wissenschaftliche Kompetenzen als auch Kapazitäten und Fähigkeiten
zur kontinuierlichen Bearbeitung längerfristig angelegter Fragestellungen
vorgehalten.
Neben den vom Fragesteller angesprochenen Instituten der Sanitätsakademie
der Bundeswehr (Institut für Radiobiologie der Bundeswehr, Institut für
Mikrobiologie der Bundeswehr und Institut für Pharmakologie und Toxikologie der
Bundeswehr) stehen dem BMVg noch weitere Ressortforschungsinstitute zur
Verfügung: das Institut für Präventivmedizin der Bundeswehr, das Zentrum für
Luft- und Raumfahrtmedizin der Luftwaffe und das Schifffahrtmedizinische
Institut der Marine.
Für eine zukunftsorientierte, wirkkräftige und zielgerichtete Weiterentwicklung
im Rahmen der Gesundheitsforschung ist der verstärkte Verbund der
Ressortforschung BMVg in den Feldern Wehrtechnik, Wehrmedizin, Wehrpsychologie,
Militärgeschichte, Sozialwissenschaften sowie Geowissenschaften anzustreben.
Aktuell arbeiten die wehrmedizinischen Forschungseinrichtungen mit
Einrichtungen für Ressortforschungsaufgaben, Bundeseinrichtungen sowie weiteren
externen, nationalen und internationalen Einrichtungen (z. B.
Forschungsinstitute, Hochschulen, Wirtschaft/Industrie) zusammen.
1. Sieht die Bundesregierung, dass die Sanitätsakademie einschließlich der
ihr unterstellten Institute der Bundeswehr in München wichtige
wissenschaftliche Beiträge leistet, und welche Schlüsse zieht sie daraus?
Die Sanitätsakademie der Bundeswehr (SanAkBw) ist die zentrale Einrichtung
für Ausbildung, Forschung und Weiterentwicklung der GesVers Bw. Hier
werden Soldatinnen und Soldaten des Sanitätsdienstes ausgebildet und
sanitätsdienstliche Konzepte, Fähigkeiten und Technologien entwickelt. Wesentlich ist
weiterhin, dass die SanAkBw und die ihr unterstellten
Ressortforschungsinstitute den Kern der Forschung in der GesVers Bw in Deutschland abbilden.
Die Bundesregierung lässt die wissenschaftlichen Beiträge der der SanAkBw
unterstellten und in Deutschland nur singulär ausgebrachten Institute für
Radiobiologie (InstRadBioBw), Mikrobiologie (InstMikroBioBw) und
Pharmakologie und Toxikologie der Bundeswehr (InstPharmToxBw) regelmäßig durch den
Wissenschaftsrat als wichtigstem wissenschaftspolitischem
Entscheidungsgremium in Deutschland evaluieren. Dabei wurden den Forschungs- und
Dienstleistungen der Institute eine gute bis sehr gute, teilweise auch hervorragende
Qualität bescheinigt. Alle drei Institute unterstützen mit ihrer jeweiligen
Expertise den zivilen Bereich. Das InstRadBioBw stellt z. B. im Rahmen des
Response and Assistance Network der Internationalen Atomenergiebehörde
ressortübergreifend (gemeinsam mit dem Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit) spezialisiertes Personal und Material bei
Strahlenunfällen zur Verfügung. Das InstMikroBioBw hat einen ganz
entscheidenden Beitrag zur Erforschung und Eindämmung der Corona-Pandemie geleistet
(siehe auch Antwort zu Frage 2). Das InstPharmToxBw hat in der
Vergangenheit für die Organisation für das Verbot von Chemischen Waffen Proben
untersucht und den zweifelsfreien Nachweis von Kampfstoffexpositionen erbringen
können. Da die Institute zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben eine
umfangreiche Expertise vorhalten müssen, ist ihr Forschungsprogramm entsprechend
breit angelegt. Zur Qualitätssicherung wurde ein gemeinsamer
wissenschaftlicher Beirat für die drei Institute eingerichtet.
Dies belegt aus Sicht der Bundesregierung die außergewöhnliche
wissenschaftliche Exzellenz dieser Ressortforschungseinrichtungen. Die
Forschungsaktivitäten sind eingebettet in ein herausragendes Netzwerk ziviler und militärischer
wissenschaftlicher Institutionen auf nationaler und internationaler Ebene. Die
wissenschaftliche Expertise der Forschenden ist national und international
gefragt, auch als international akkreditierte Analyselabore.
Sie tragen wesentlich zur Umsetzung nationaler und internationaler
Gesundheitsstrategien und -programme bei. Mit ihrer ausgewiesenen
wissenschaftlichen Expertise und den breitgefächerten Kooperationen tragen die Institute
somit zur globalen Gesundheit und globalen Sicherheit bei.
2. Sieht die Bundesregierung, dass insbesondere auch das Institut für
Mikrobiologie der Bundeswehr einen entscheidenden Beitrag zur
Erforschung und Eindämmung der Corona-Pandemie leistet, und welche
Schlüsse zieht sie daraus?
Das InstMikroBioBw hat bahnbrechende Arbeit bei der Bewältigung der
COVID-19-Pandemie in Deutschland geleistet und setzt diese Arbeit
kontinuierlich fort. Unmittelbar zu Beginn der Pandemie gelang im Januar 2020 die
erste Diagnose, Isolation und Sequenzierung des Erregers in Deutschland.
Durch das InstMikroBioBw wurde auch sehr früh die Übertragung des
Coronavirus durch asymptomatische Infizierte beschrieben. Durch flexible
Verschiebung der Projektpriorisierung zu Beginn der Pandemie konnte das Institut
umgehend auf die neue Lage reagieren und seine gesamte Expertise zur
Bekämpfung und Eindämmung der Pandemie einsetzen. So hat sich das Institut als ein
kompetenter Ansprechpartner für die Bundeswehr, das Robert Koch-Institut
(RKI) und andere Bereiche des öffentlichen Gesundheitswesens etabliert.
Mit der Aufgabe der Genomsequenzierungen betraut, leistet das InstMikro
BioBw einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung der Corona-Surveillance-
Verordnung, auch über den GB BMVg hinaus. Durch eine engmaschige
molekulargenetische Überwachung von Virusvarianten auch in den Einsatzgebieten
der Bundeswehr wird zudem ein Beitrag geleistet, um keine neuen
Virusmutationen unbemerkt nach Deutschland einzuschleppen. Mit Blick auf die
langfristige Arbeit des InstMikroBioBw hat sich dabei insbesondere die
Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt und zahlreichen internationalen Partnern in
Biosicherheitsprogrammen bewährt.
Im weiteren Verlauf der Pandemie diagnostizierte das InstMikroBioBw
kontinuierlich COVID-19-Verdachtsfälle ziviler und bundeswehreigener Einsender –
auch im Rahmen der Amtshilfe. Dies umfasste bislang ca. 17 000 PCR-
Testungen und 700 Vollgenomsequenzierungen. Das Institut bewertete
gemeinsam mit dem RKI und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) mehr als 150 Antigen-
Schnelltests auf ihre Tauglichkeit zur COVID-19-Diagnostik.
Vor dem Hintergrund dieser herausragenden Leistungen ist ein erklärtes Ziel
der Bundesregierung, die Fähigkeiten des InstMikroBioBw nachhaltig zu
stärken und erkannte Verbesserungsmöglichkeiten bei der personellen,
infrastrukturellen und materiellen Ausstattung des Instituts umzusetzen.
3. Sieht die Bundesregierung, dass auch außerhalb der Institute wesentliche
Forschung im Sanitätsdienst der Bundeswehr betrieben wird, und welche
Schlüsse zieht sie daraus?
Im Sanitätsdienst der Bundeswehr (SanDstBw) wird außerhalb der bereits im
Vorwort genannten Ressortforschungseinrichtungen auch an den
Bundeswehrkrankenhäusern (BwKrhs) wesentliche Forschung betrieben. Den seit vielen
Jahren mit großem Engagement verfolgten Forschungsprojekten wurde u. a.
mit der Einrichtung der Dienstposten von sog. Forschungsmanagern und
Forschungsmanagerinnen (MgrForschWiss) an den BwKrhs Ulm, Koblenz,
Hamburg und Berlin strukturell Rechnung getragen. Die Forschung erfolgt dabei
u. a. in enger Kooperation mit Universitätskliniken oder externen Instituten der
jeweiligen Standorte, in Berlin beispielsweise mit der Charité –
Universitätsmedizin Berlin oder in Hamburg mit dem Bernhard-Nocht-Institut.
Eine Besonderheit bildet die wehrmedizinische Forschung am BwKrhs Berlin
mit dem Forschungs- und Behandlungszentrum Rekonstruktion von
Defektwunden, u. a. im Bereich Therapie mit Bakteriophagen zur Wundbehandlung.
Ebenso ist das Forschungs- und Behandlungszentrum Psychotraumatologie und
Posttraumatische Belastungsstörungen (PTZ) zu nennen, dessen Etablierung im
Jahr 2010 einen Meilenstein im Bereich der Wehrpsychiatrie und der
psychischen Erkrankungen darstellte. Am Standort Ulm ist die Traumaforschung fest
etabliert und besitzt eine lange Tradition.
Ein weiteres Beispiel für Forschung außerhalb von Ressortforschungsinstituten
des BMVg ist der Bereich Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung, was
u. a. auch das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) der Bundeswehr
umfasst. Es erforscht die Lebenswelt „Arbeit“ für die militärischen und zivilen
Beschäftigten im GB BMVg. Seit Einführung mit der Pilotierung 2015 wurde
das BGM wissenschaftlich begleitet.
Im Bereich der Wehrpharmazie werden außerhalb der
Ressortforschungsinstitute Sonderforschungsvorhaben ohne Haushaltsmittel durch die ZInstSanBw
sowie die BwKrhs-Apotheken durchgeführt. Diese beziehen sich i. d. R. auf sehr
begrenzte Fragestellungen und stellen keine Grundlagenforschung dar.
Die sehr erfolgreichen Forschungsergebnisse sowie die aktuell laufenden
Forschungsprojekte der BwKrhs sind profunder Beleg für das hohe
wissenschaftliche Niveau, auf dem hier agiert wird. Die Kombination aus einem hohen
Versorgungsanspruch in der Diagnostik und Therapie der zu versorgenden
Patientinnen und Patienten sowie aus begleitender Forschung, häufig in
Zusammenarbeit mit Universitätskliniken, zeigt die besondere Leistungsfähigkeit und die
medizinisch-fachliche Expertise der BwKrhs und der dort tätigen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gleichzeitig unterstreichen die Forschungsprojekte die
Teilhabe der BwKrhs an aktuellen wissenschaftlichen Fragestellungen und
Entwicklungen und damit auch ihre besondere Bedeutung für die gesamtstaatliche
Sicherheitsvorsorge.
Aus Sicht der Bundesregierung ist die Ausstattung der wehrmedizinischen
Forschung mit den für eine erfolgreiche Auftragserfüllung auskömmlichen
Ressourcen unumgänglich und im Rahmen künftiger Haushaltsplanungen sowie
Zuweisungen zu berücksichtigen.
4. Wie haben sich die hierfür vorgesehenen Haushaltsmittel im Titel 551 02
(Wehrmedizinische, wehrpsychologische und sonstige militärische
Forschung) des Kapitels 1404 in den vergangenen Jahren verändert (bitte die
jährliche Titelhöhe seit 2015 prozentual sowie absolut angeben)?
Der Ansatz der Haushaltsmittel bei Titel 551 02 des Kapitels 1404 hat sich seit
2015 wie folgt entwickelt:
Jahr Betrag in Tsd Euro
2015 4.000
2016 3.500
2017 4.500
2018 5.000
2019 5.000
2020 5.000
2021 5.000
Die vorgenannten absoluten Zahlen entsprechen dabei jeweils zu 100 Prozent
dem jährlichen Ansatz bei Titel 551 02 des Kapitels 1404.
a) Welcher Betrag stand in den Jahren seit 2015 für die Forschung im
Sanitätsdienst insgesamt zur Verfügung (bitte pro Jahr prozentual sowie
absolut angeben)?
Insgesamt sind seit 2015 im Titel 551 02 des Kapitels 1404 Haushaltsmittel in
folgender Höhe verwendet worden:
Jahr Betrag in Tsd Euro
2015 4.294,7
2016 3.500
2017 4.500
2018 5.000
2019 5.000
2020 5.000
2021 6.000
Die vorgenannten absoluten Zahlen entsprechen dabei jeweils zu 100 Prozent
dem jährlichen Ansatz bei Titel 551 02 des Kapitels 1404 unter
Berücksichtigung der im Haushaltsvollzug erfolgten Verstärkungen.
b) Welcher Betrag stand in den Jahren seit 2015 den jeweiligen
Ressortforschungsinstituten der Sanitätsakademie der Bundeswehr in
München zur Verfügung (bitte pro Jahr und pro Ressortforschungsinstitut
prozentual sowie absolut angeben)?
Den Ressortforschungsinstituten der SanAkBw standen seit 2015
Haushaltsmittel in folgender Höhe zur Verfügung. Die Prozentangabe bezieht sich auf den
Gesamtansatz des Titels 551 02 bei Kapitel 1404.
InstMikroBioBw InstPharmToxBw InstRadBioBw
2015 7.350 Euro 0,2 Prozent 179.368 Euro 4,2 Prozent 84.240 Euro 2,0 Prozent
2016 87.674 Euro 2,5 Prozent 133.876 Euro 3,8 Prozent 123.492 Euro 3,5 Prozent
2017 62.895 Euro 1,4 Prozent 277.758 Euro 6,2 Prozent 4.875 Euro 0,1 Prozent
InstMikroBioBw InstPharmToxBw InstRadBioBw
2018 119.926 Euro 2,4 Prozent 94.094 Euro 1,9 Prozent 41.989 Euro 0,8 Prozent
2019 95.543 Euro 1,9 Prozent 225.064 Euro 4,5 Prozent 94.760 Euro 1,9 Prozent
2020 32.513 Euro 0,7 Prozent 160.897 Euro 3,2 Prozent 72.740 Euro 1,5 Prozent
2021 56.909 Euro 0,9 Prozent 49.500 Euro 0,8 Prozent 5.500 Euro 0,1 Prozent
c) Welcher Betrag stand in den Jahren seit 2015 für die Forschung
außerhalb der Ressortforschungsinstitute zur Verfügung?
Außerhalb der Ressortforschungsinstitute der SanAkBw standen seit 2015
Haushaltsmittel in folgender Höhe zur Verfügung. Die Prozentangabe bezieht
sich auf den Gesamtansatz des Titels 551 02 bei Kapitel 1404.
Jahr Betrag in Euro Anteil in Prozent
2015 3.562.892 93,6
2016 3.075.575 90,2
2017 4.087.917 92,3
2018 4.740.441 94,9
2019 4.513.567 91,7
2020 4.713.792 94,6
2021 5.853.454 98,2
5. Welcher Betrag wurde im Rahmen der Bedarfsaktualisierung zur
Finanzbedarfsanalyse 2021 für die Forschung im Sanitätsdienst der
Bundeswehr ursprünglich gemeldet?
Im Rahmen der Bedarfsaktualisierung (BA) zur Finanzbedarfsanalyse 2021 für
die Forschung im SanDstBw wurden ab 2021 bis 2025 durchgehend 9 Mio.
Euro pro Jahr gemeldet.
a) Sofern ursprünglich ein höherer Betrag gemeldet wurde, warum wurde
letztlich ein niedrigerer Betrag angesetzt?
In der Finanzbedarfsanalyse 2021 wurde der Betrag in dem genannten Zeitraum
auf 7 Mio. Euro pro Jahr reduziert. Wesentliche Entscheidungsgrundlage hierzu
war der Haushaltsmittelabfluss der vorangegangenen Jahre (2017: 2,3 Mio.
Euro; 2018: 1,9 Mio. Euro; 2019: 3,8 Mio. Euro).
b) Sofern ursprünglich ein niedrigerer Betrag gemeldet wurde, warum
wurde letztlich ein höherer Betrag angesetzt?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
6. Welche Mittelabflüsse sind im Bereich der Forschung des
Sanitätsdienstes im Jahr 2021 bereits im Titel 551 02 erfolgt (bitte prozentual sowie
absolut angeben)?
Für welche Forschungsvorhaben sind diese Mittelabflüsse in jeweils
welcher Höhe abgeflossen?
Die Frage 6 wird getrennt nach intra- und extramuraler Forschung beantwortet.
Intramurale Forschung
Mit Stand vom 16. Juni 2021 sind im Bereich der intramuralen Forschung
Ausgaben i. H. v. 282 536 Euro (von insgesamt geplanten 1 320 000 Euro)
kassenwirksam abgeflossen, somit rund 21 Prozent. Erfahrungsgemäß ist mit einer
deutlichen Steigerung der Abflüsse im letzten Quartal eines Jahres zu rechnen.
Für eine detaillierte Auflistung bestehender Verpflichtungen für das
Haushaltsjahr 2021 wird auf Anlage 2 verwiesen.*
Die SanAkBw kann in der Schau der Mittelabflüsse im Rahmen der
intramuralen Forschung nur den aktuellen Ist-Ausgabenstand je Dienststelle einsehen.
Eine entsprechende Übersicht ist mit Anlage 5 mit Stand vom 16. Juni 2021
beigefügt.*
Extramurale Forschung
Mit Bewirtschaftungsstand vom 9. Juni 2021 wurden Ausgaben i. H. v. rund
769 351 Euro im Bereich der extramuralen wehrmedizinischen Forschung
kassenwirksam umgesetzt. Dieser Ausgabenstand entspricht rund 21 Prozent der
zu Beginn des Haushaltsjahres 2021 zugewiesenen Ausgabemittel i. H. v.
3,68 Mio. Euro. Erfahrungsgemäß wird der wesentliche Umfang der
Ausgabemittel in den Kalendermonaten November und Dezember durch die
Zuwendungsempfänger abgerufen. Um eine bessere Übersicht über den Verlauf der
Forschungsarbeiten und den damit einhergehenden Mittelabfluss zu erhalten,
werden die Forschungsnehmer und zuständigen Projektoffiziere durch ein
Verwaltungs- bzw. Haushaltscontrolling unterstützt. In diesem Zusammenhang
werden kostenintensivere Forschungsvorhaben (FV), bei denen bislang kein
Mittelabruf zu verzeichnen war, um einen halbjährlichen Abruf der
Ausgabemittel gebeten. Für eine detaillierte Auflistung wird auf die Anlage 1
verwiesen.*
7. In welcher Höhe sind die Mittel des Titels 551 02 bereits fest gebunden,
und welcher Betrag der Förderung ist variabel einsetzbar?
a) Um welche Projekte handelt es sich jeweils?
b) Wann ist damit zu rechnen, neue Projekte beauftragen zu können?
c) Inwiefern und in welchem Umfang besteht die Überlegung, bereits
fest gebundene Mittel wieder freizusetzen?
Sind der Bundesregierung entsprechende Bemühungen der
Sanitätsakademie bekannt?
Die Fragen 7 bis 7c werden zusammen beantwortet.
Dabei wird zwischen intra- und extramuraler Forschung unterschieden, was
eine zusätzliche Unterteilung der Antworten erfordert.
Intramurale Forschung:
a) Alle zugewiesenen Haushaltsmittel sind mit laufenden Vorhaben gebunden,
auf Anlage 2 wird verwiesen.
b) Neue Projekte können dann beauftragt werden, wenn zusätzliche
Haushaltsmittel in 2021 und Verpflichtungsermächtigungen für 2022 ff. bereitgestellt
werden oder wenn Vorhaben vorzeitig abgebrochen werden, planmäßig
beendet werden ohne den Projekt-Etat vollständig auszuschöpfen, aus
diversen Gründen das Arbeitsprogramm oder die Laufzeit geändert werden
müssen mit entsprechenden Mittelbedarfsänderungen (Mehr-/Minderbedarfe,
Mittelverschiebungen in künftige Haushaltsjahre) und dadurch
Haushaltsmittel für die Umverteilung/Neubeauftragungen frei werden.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31462 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
c) Durch permanentes enges Projektcontrolling durch die SanAkBw werden
die Einzelvorhaben geprüft, damit Entwicklungen wie in der Antwort zu
Frage 7b, Intramurale Forschung beschrieben, frühzeitig erkannt werden.
Extramurale Forschung:
Die bestehenden Verpflichtungen der laufenden FV sind der Anlage 1 zu
entnehmen. Derzeit sind rund 4 Mio. Euro an Ausgabemittel vertraglich bzw. im
Rahmen von Zuwendungsbescheiden gebunden. Unter Berücksichtigung der
kassenwirksamen Ausgaben entspricht dies einem Bindungsstand von rund
129 Prozent (Stand vom 10. Juni 2021). Zur Zielerreichung der Vollausgabe
des Titelansatzes ist es verwaltungsseitig anerkannt, Kapitel 1404 Titel 551 02
um weitere 20 Prozent des Titelansatzes zu überbinden.
Dies ist damit zu begründen, dass erfahrungsgemäß 20 Prozent des originären
Titelansatzes aufgrund wirtschaftlicher Schwankungen sowie unvorhersehbarer
Ereignisse nicht kassenwirksam abfließen werden. In Anbetracht dessen stehen
derzeit keine Ausgabemittel zur Umsetzung weiterer FV zur Verfügung
a) Die Projekte sind der Anlage 1 zu entnehmen.
b) Der benötigte Mehrbedarf an Haushaltsmitteln wurde im April 2021 dem
Mittelverteiler im BMVg gemeldet. Im Rahmen der monatlich
stattfindenden Haushaltsvollzugskontrollbesprechungen wurde eine zusätzliche
Verstärkung des vorgenannten Titels i. H. v. rund 1 Mio. Euro für das
Haushaltsjahr 2021 bereits zugesagt. Mit Datum vom 10. Juni 2021 wurde nun
für Kapitel 1404 Titel 551 02 eine Deckungszusage für Ausgabemittel im
Haushalt 2021 i. H. v. 1 Mio. Euro erteilt, sowie
Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt 2021 zugewiesen mit einer Jahresfälligkeit für 2022
i. H. v. 250 000 Euro, 2023 i. H. v. 1 730 000 Euro und 2024 i. H. v.
1 900 000 Euro.
Diese Deckungszusage sowie die Zuweisung von VE stellt die
Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit zur Umsetzung priorisierter FV im Bereich
der Gesundheitsforschung der Bundeswehr sicher.
c) Bereits im vergangenen Haushaltsjahr wurden die zugewiesenen
Ausgabemittel inklusive der Überbindungsermächtigung von 20 Prozent des
Titelansatzes vollständig ausgeschöpft. Um weitere FV im Haushaltsjahr 2020
beauftragen zu können, wurden durch die zuständige Fachtechnik und das
vertragshaltende Referat im Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik
und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) alle Bestandsverpflichtungen
überprüft und nicht mehr benötigte Ausgabemittel (bspw. durch bereits
abgeschlossene FV) zurückgemeldet. Diese Vorgehensweise wird auch im
Haushaltsvollzug 2021 fortlaufend weitergeführt.
8. Was genau umfasst die von der Bundesverteidigungsministerin bei ihrem
Besuch der Sanitätsakademie der Bundeswehr in München
bekanntgegebene Verstärkung des Instituts für Mikrobiologie der Bundeswehr
(
https://www.bmvg.de/de/presse/ministerin-akk-besucht-sanitaetsakadem
ie-bundeswehr-muenchen-5030190), und inwiefern schlägt sich dies in
den der Sanitätsakademie zur Verfügung stehenden Mittel nieder?
Bei ihrem Besuch an der SanAkBw und am InstMikroBioBw am 15. Februar
2021 informierte sich die Bundesministerin der Verteidigung persönlich über
die Fähigkeiten und Leistungen der Einrichtungen vor Ort. Vorangegangene
Analysen und vorgelegte Anträge hatten darauf hingewiesen, dass eine
beschleunigte Integration der Genomsequenzierung in die Routine der Diagnostik
und Bioforensik erforderlich ist, um so umfassend auf biologische
Bedrohungen bekannter oder neuartiger Pathogene vorbereitet zu sein. Eben diese
Stärkung der Genomsequenzierungsfähigkeiten stand im Zentrum des erwähnten
Besuches der Bundesministerin.
Im Rahmen einer Organisationsmaßnahme wurde das InstMikroBioBw
personell um vier Dienstposten verstärkt.
Ergänzend erhielt das Institut Gerät für den Bereich der Genomsequenzierung
im Wert von 500 000 Euro.
9. Welche Forschungsvorhaben im Sanitätsdienst der Bundeswehr können
derzeit (noch) nicht begonnen werden, da hierfür keine freien Mittel zur
Verfügung stehen (bitte Forschungsvorhaben genau angeben)?
In den Anlagen 3 und 4 werden Forschungsvorhaben aufgelistet, die derzeit
noch nicht begonnen werden.*
a) Wie viele dieser Forschungsvorhaben sind am Institut für
Mikrobiologie der Bundeswehr angesiedelt, und wie viele Mittel würden hierfür
benötigt?
Derzeit befinden sich drei Forschungsvorhaben (zwei extramurale und ein
intramurales) des InstMikroBioBw im Antrags- und Vergabeprozess
(Finanzvolumen/Planwerte siehe Anlagen 3 und 4).
b) Wie viele dieser Forschungsvorhaben haben in welchem finanziellen
Umfang unmittelbaren oder mittelbaren Bezug zur derzeitigen
Corona-Pandemie?
Drei der Forschungsvorhaben weisen einen Bezug zur Corona-Pandemie auf.
Einzelheiten können der Anlage 4 entnommen werden.
10. Gibt es, nach Ansicht der Bundesregierung, aufgrund der Corona-
Pandemie besondere Forschungsbedarfe im Jahr 2021 an der
Sanitätsakademie der Bundeswehr in München bzw. an einem oder mehreren
ihrer Ressortforschungsinstitute?
a) Wenn ja, welche sind dies?
Und sind, nach Ansicht der Bundesregierung, die im Haushaltsplan
angesetzten 5 Mio. Euro im Titel 551 02 auch in Hinblick auf die
besonderen Forschungsbedarfe im Rahmen einer globalen Pandemie
ausreichend?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 10 bis 10b werden zusammen beantwortet.
Die Corona-Pandemie hat gezeigt, dass effektive Fähigkeiten für eine Reaktion
auf derartige Lagen an den Ressortforschungseinrichtungen der SanAkBw mit
den drei aufgeführten Instituten vorhanden sind. Allerdings können derartige
Fähigkeiten nicht ad-hoc aufgebaut werden, sondern bedürfen einer
langjährigen Vorlaufzeit zum Aufbau und Erhalt der notwendigen wissenschaftlichen
Expertise. Die aktuelle Pandemie erzeugt mittelfristig einen erhöhten
Forschungsbedarf in den Jahren 2021 bis 2023. Dieser umfasst die Anbindung an
bundeseigene Meldesysteme durch ein Digitalisierungsprojekt, um die
Reaktionszeiten zu verkürzen und bei Bedarf zu bündeln, sowie die Vorhaltung von
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/31462 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Methoden zur Entwicklung und Nutzung sensitiver, spezifischer und
durchsatzfähiger Technologieplattformen. Eine Erhöhung der Haushaltansätze für
Forschung im Bereich der Mikrobiologie darf dabei nicht zu einer Verringerung
der Haushaltsmittel in anderen Forschungsbereichen führen. Von besonderer
Bedeutung ist dabei auch die konsequente Schaffung einer zeitgemäßen,
leistungsfähigen und modernen Forschungsinfrastruktur für die drei
Forschungsinstitute, welche sich derzeit in der Planungsphase befindet.
Grundsätzlich besteht sehr hoher Forschungsbedarf im Bereich der
Gesundheitsforschung, da auch neue Ansätze, wie das Einbringen künstlicher
Intelligenz, nicht nur in der Pandemieforschung weiterzuverfolgen sind. Aktuell
befindet sich bspw. das Kooperationsprojekt „Künstliche Intelligenz (KI)-
unterstützte Informationsgewinnung und –analyse bei Infektionskrankheiten
am Beispiel COVID-19/SARS-CoV-2“ in Planung; hier kann der momentan
eruierte Finanzbedarf von ca. 1,2 Mio. Euro die aktuelle Haushaltsplanung von
jährlich (gesamt) 5 Mio. Euro deutlich belasten. Sollte sich unter diesen
Rahmenbedingungen herausstellen, dass die zur Zeit eingeplanten finanziellen
Mittel nicht für die Gesundheitsforschung der Wehrmedizin ausreichen, muss über
eine längerfristige Erhöhung entsprechender Titel nachgedacht werden.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/31462
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/31462
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/31462
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/31462
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/31462
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/31462
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/31462
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/31462
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