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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Qualitätssicherung in der historisch-politischen Bildung sowie für pädagogisch begleitete Gedenkstättenbesuche
(insgesamt 38 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien
Datum
08.07.2021
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/3100823.06.2021
Qualitätssicherung in der historisch-politischen Bildung sowie für pädagogisch begleitete Gedenkstättenbesuche
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Brigitte Freihold, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm,
Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Martina Renner, Katrin Werner und
der Fraktion DIE LINKE.
Qualitätssicherung in der historisch-politischen Bildung sowie für pädagogisch
begleitete Gedenkstättenbesuche
In den vergangenen Jahren wurde der Geschichtsunterricht in den einzelnen
Rahmenlehrplänen vieler Bundesländer erheblich gekürzt. Damit bleibt auch
für die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus im schulischen
Kontext immer weniger Raum, was teilweise zu erheblichen Wissenslücken mit
Blick auf die deutschen Verbrechen während der NS-Zeit und die Shoah führt
(vgl. Stephan Lehnstaedt, Tagesspiegel vom 12. März 2018, S. 21). Doch nicht
nur bei Schülerinnen und Schüler lassen sich derartige Defizite feststellen,
sondern auch bei der Ausbildung von Geschichtslehrerinnen und
Geschichtslehrern. Uwe Neumärker, Direktor der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden
Europas, wies im Januar 2019 während einer Anhörung im Deutschen
Bundestag darauf hin, dass während des Lehramtsstudiums im Fach Geschichte
vielfach nur in unzureichendem Maße Kenntnisse über Antisemitismus,
Antiziganismus, NS-Gewaltverbrechen und den Holocaust vermittelt werden.
Geschichtslehrerinnen und Geschichtslehrer würden somit häufig nicht über das
nötige fundierte historische Wissen verfügen (vgl. Wortprotokoll Anhörung im
Ausschuss für Kultur und Medien, vom 16. Januar 2019, S. 15). Diese Defizite
wirken sich auf die pädagogische Qualität von Gedenkstättenbesuchen aus.
Die bundesgeförderten großen KZ-Gedenkstätten, u. a. Buchenwald und
Mittelbau-Dora, Bergen-Belsen, Dachau, Sachsenhausen und Ravensbrück
sowie Dokumentationszentren und Erinnerungsorte wie die Topographie des
Terrors oder die Arolsen Archives spielen mit ihrem Bildungsprogrammen eine
wichtige gesellschaftliche Rolle, um eine Auseinandersetzung mit der
Geschichte zu ermöglichen. Sowohl die großen KZ-Gedenkstätten als auch
zahlreiche kleinere regionale, gleichermaßen bedeutsame, jedoch bislang noch nicht
vom Bund geförderte Gedenkorte, die sich insbesondere den Themen
Widerstand gegen NS, Zwangsarbeit oder den „Euthanasie“-Verbrechen im
Nationalsozialismus widmen, stellen Orte dar, an denen Wissen vertieft und verstetigt
werden könnte, welches in Schulen und Universitäten vermittelt wird. Vielfach
wird dabei an die Gedenkstätten der politische Anspruch der Aufklärung
herangetragen, dass durch deren Besuch bestimmte Lehren aus der Geschichte
gezogen werden. Nach Auffassung der Fragesteller ist es an der Zeit, die
Bedingungen der Ermittlungsarbeit in den Gedenkstätten in dem Spannungsfeld
zwischen von außen a priori herangetragenen Lernzielen und politischen
Erwartungen und den Möglichkeiten von Gedenkstättenpädagogik ernst zu nehmen,
damit die an dem Lernprozess beteiligten Subjekte, ihre
Orientierungsbedürfnisse, Fragen und Interessen am Lernprozess nicht ausgeblendet werden (vgl.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31008
19. Wahlperiode 23.06.2021
Cornelia Chmiel, LaG, 28. April 2021, S. 14 ff.). Vielfach dienen dabei
Gedenkstätten auch als politische Projektionsfläche, die sofortige Lösungen für
tief verwurzelte gesellschaftliche Missstände bieten sollen wie latenter
Antisemitismus und Antiziganismus oder deutsche Entlastungsstrategien für
Antisemitismus der auf Minderheiten extrapoliert wird (vgl. Rosa Fava, Die
Neuausrichtung der Erziehung nach Auschwitz in der Einwanderungsgesellschaft –
Eine rassismuskritische Diskursanalyse, 2015). Gerade die Debatte um sog.
Pflichtbesuche zeigt die Schwierigkeit solcher Forderungen: Gedenkstätten
sollen als „antifaschistische Waschmaschinen“ zur Lösung gesellschaftlicher
Probleme wie Rassismus und Antisemitismus herangezogen werden. Ein selten
länger als zwei Stunden dauernder Besuch der Gedenkstätte soll die
Demokratie retten. Eine solche Erwartungshaltung versperrt eine intensive und
selbstständige Leistung der Besucherinnen und Besucher der Auseinandersetzung
mit der Geschichte vor Ort und nimmt die Subjekte historisch-politischer
Bildung nicht ernst. (Cornelia Chmiel, LaG, 28. April 2021, S. 14 ff.). Um diesen
Prozess der Auseinandersetzung zu unterstützen, müssen die gewachsenen
Anforderungen und Bedürfnisse der Gedenkstättenpädagogik durch strukturelle,
personelle und finanzielle Rahmenbedingungen ermöglicht werden.
Die Erinnerungs- und Gedenkorte an die im Nationalsozialismus Verfolgten
können dabei insbesondere durch biographische Ansätze und die Authentizität
dieser Orte über die Verfolgungsschicksale der durch deutsche
Nationalsozialistinnen und Nationalsozialisten systematisch verfolgten Menschen vor allem
jungen Menschen näherbringen und Fragen der Kontinuitäten und Brüche von
Diskriminierungserfahrungen in einer divers-kulturellen Gesellschaft der
Gegenwart zum Inhalt der Beschäftigung mit der Vergangenheit machen,
namentlich die Schicksale der planmäßig verfolgten Jüdinnen und Juden, Romnja
sowie Sintizze sowie die spezifischen terroristischen Besatzungsregime im
besetzten Polen und anderen im Osten besetzten Ländern, sowjetische
Kriegsgefangene, als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ Verfolgte, Opfer von
„Euthanasie“-Verbrechen sowie Justizverbrechen, Homosexuelle, Zeugen Jehovas,
zwangsgermanisierte geraubte Kinder sowie Millionen zur Zwangsarbeit
verschleppte Menschen und Maßnahmen gegen NS-Widerstandskämpferinnen und
NS-Widerstandskämpfer. Dabei sollten nach Ansicht der Fragesteller,
angesichts des Verstummens der Überlebenden der NS-Verfolgung und der Gefahr
eines Endes der Zeugenschaft, vor allem Perspektiven und neue pädagogische
Vermittlungskonzepte entwickelt werden, welche Nachkommen der ehemals
Verfolgten und ihre Erfahrungen, namentlich die transgenerationelle
Traumaweitergabe, in den Gedenkstättenstrukturen berücksichtigen und sie als
Partnerinnen und Partner der Wissensvermittlung bei Erinnerung und Gedenken
teilhaben lassen (vgl. den Offenen Protest-Brief der NS-Überlebenden Juden,
Roma und polnischen NS-Verfolgten, http://www.bearing-witness.net/ ).
Zudem ermöglicht eine Auseinandersetzung mit individuellen
Handlungsspielräumen eine Reflexion der eigenen Möglichkeiten, Gesellschaft aktiv
mitzugestalten und sich zum Anspruch einer gesellschaftlichen Verantwortung zu
positionieren. Dadurch kann auch eine Auseinandersetzung mit der Bedeutung von
Rechtsstaatlichkeit und Demokratie befördert werden.
Diese biographischen Ansätze sind insbesondere auch vor dem Hintergrund der
jüngsten Ergebnisse der MEMO (Multidimensionaler Erinnerungsmonitor)-III-
Studie des Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung (IKG)
notwendig, als knapp ein Drittel aller Deutschen sich fälschlicherweise zu den
Opfern in der NS-Zeit zählt (33,8 Prozent) und mehr als ein Drittel der
Bundesbürger um eigene Vorfahren unter den Opfern in der Zeit des
Nationalsozialismus glaubt (35,8 Prozent) und knapp ein Drittel sogar von Helferinnen und
Helfern in der eigenen Familie ausgeht (32,3 Prozent) (vgl. Multidimensionaler
Erinnerungsmonitor (MEMO III), https://pub.uni-bielefeld.de/download/29491
75/2949176/EVZ_Studie_MEMO_Fokusbericht_dt.pdf). Insbesondere in
Anbetracht des wachsenden Geschichtsrevisionismus und der Leugnung und
Verfälschung des Holocausts (Holocaust Distortion) in Europa ist die Aufklärung
über die staatliche Planung und Durchführung der nationalsozialistischen
deutschen Verbrechen, ihrer Formen und Rechtfertigungen sowie daran beteiligten
Akteurinnen und Akteure auch in den besetzten Staaten und der jeweiligen
ideologischen Basis im Nationalsozialismus unerlässlich.
Häufig werden Gedenkstättenbesuche dabei aufgrund der Kürzungen der
Stundenkontingente des Geschichtsunterrichts ohne das nötige historische
Vorwissen durchgeführt (vgl. Stephan Lehnstaedt, Tagesspiegel vom 12. März 2018,
S. 21) – sofern sie denn überhaupt durchgeführt werden, denn trotz der
Bedeutung der intensivpädagogischen Bildungsangebote in NS-Gedenkstätten (Tages-
und Mehrtagesprojekte) hat bislang nur jeder zweite Bundesbürger mindestens
einmal ein ehemaliges Konzentrationslager besucht. Gerade junge Menschen
sprechen sich deswegen vermehrt für sog. Pflichtbesuche für Schülerinnen und
Schüler aus (vgl. https://deutsches-schulportal.de/schule-im-umfeld/mehrheit-is
t-fuer-pflichtbesuche-von-kz-gedenkstaetten/).
Dennoch sind NS-Gedenkstättenbesuche in nahezu keinem der
Rahmenlehrpläne obligatorisch verankert, in dem Sinne, dass alle Schülerinnen Schüler ein
verbindliches Angebot erhalten, bei Vorliegen von Interesse an einem
freiwilligen mehrtägigen, intensivpädagogisch betreuten Aufenthalt in einer NS-
Gedenkstätte teilzunehmen. Dabei hängt es von der Qualität der pädagogischen
Betreuung und Herstellung von strukturellen Bedingungen in den
Gedenkstätten ab, ob diese Angebote so gestaltet werden, dass das Interesse an einer
freiwilligen Teilnahme gestärkt und erweitert wird (vgl. „Qualität und Dauer
pädagogisch begleiteter KZ-Gedenkstättenbesuche in der Sekundarstufe I erweitern
und stärken“ auf Bundesdrucksache 19/26169). In den meisten Fällen sind
dabei jedoch lediglich Verweise auf Exkursionen zu Gedenkstätten als Hinweis
zur Arbeitsmethode zu finden. Empfehlungen für eine adäquate und
kultursensible Vor- und Nachbereitung, die für die nachhaltige Wirkung ein absolutes
Muss sind, fehlen gänzlich (vgl. Stefanie Rauch, 2006, Verankerung von
Gedenkstättenbesuchen im Unterricht, Gedenkstätten-Rundbrief 134/2006).
Die Freiheit der einzelnen Bundesländer über die Ausgestaltung der Lehrpläne
ist im föderalen Bildungssystem unentbehrlich. Einheitliche Standards und der
Fokus auf bestimmte Themenschwerpunkte im Geschichtsunterricht können
aber dennoch ein wichtiger Schritt sein, um eine fundierte Wissensvermittlung
über die Shoah, den Holocaust an den Sinti und Roma und die Verbrechen der
deutschen Besatzungsherrschaft zu gewährleisten (vgl. Wortprotokoll
Fachgespräch im Ausschuss für Kultur und Medien, vom 16. Januar 2019, S. 24). Die
konkrete Ausgestaltung dieser festgelegten Schwerpunkte, sowohl didaktischer
als auch inhaltlicher Natur, obliegt den Bundesländern, was unter anderem auch
Raum für regionale Bezüge zur Thematik herstellt. Gleichzeitig ist eine solche
Gestaltungsfreiheit essentiell, um die Auseinandersetzung mit dem
Nationalsozialismus und der Shoah schülerorientiert zu gestalten, sich kritisch mit
Geschichtsnarrativen auseinanderzusetzen und partizipative Formate in den
Unterricht zu integrieren (vgl. u. a. Wortprotokoll Fachgespräch im Ausschuss für
Kultur und Medien, vom 16. Januar 2019, S. 16; Martin Schellenberg, 2015,
Gedenken als pädagogische Aufgabe, S. 142, in: Zentralen für politische
Bildung, 2015, Gedenkstättenpädagogik – Kontext, Theorie und Praxis der
Bildungsarbeit zu NS-Verbrechen). Gedenkstätten und Erinnerungsorte sollten
dabei stets als unentbehrliche Partnerinnen und Partner der historisch-politischen
Bildung einbezogen werden (vgl. KMK, 2014, Erinnern für die Zukunft –
Empfehlungen zur Erinnerungskultur als Gegenstand historisch-politischer
Bildung in Schulen). Das gilt über den schulischen Kontext hinaus auch im
Bereich der Erwachsenenbildung. Die Förderstruktur für intensiv-pädagogisch
begleitete Gedenkstättenfahrten durch staatliche Institutionen wie die Zentralen
für politische Bildung ist dabei komplex und undurchsichtig, vor allem im
schulischen Kontext. Die Förderung auf Landesebene ist in allen 16
Bundesländern von unterschiedlichsten Kriterien abhängig. Dabei zeigen sich auch bei
der Finanzierung der Gedenkstätten selbst Mängel. So kommen die NS-
Gedenkstätten und ihre engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits
jetzt an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit. Aufgrund mangelnder Personal-
und Raumausstattung betragen die Wartezeiten für die nachhaltigen und
sinnvollen intensivpädagogischen Angebote (Tages- und Mehrtagesprojekte) für
Jugendgruppen in den NS-Gedenkstätten gegenwärtig bis zu drei Jahre (vgl. u. a.
Stellungnahme von Prof. Dr. Jens-Christian Wagner, Stiftung niedersächsische
Gedenkstätten im Niedersächsischen Landtag zur Drucksache Nr. 17/3692).
Gleichzeitig wird der Großteil der pädagogischen Arbeit von unter prekären
Bedingungen arbeitenden Freiberuflerinnen und Freiberuflern durchgeführt.
Gerade im Zuge der COVID-19-Pandemie stehen diese aktuell ohne finanzielle
Sicherheit dar. Dabei hangeln sich gedenkstättenpädagogische Abteilungen
häufig von Förderung zu Förderung. Eine nachhaltige Entwicklung von
Bildungsprogrammen und deren kontinuierliche Evaluation sowie Supervision für
die Mitarbeitenden wird so erschwert. Im Zuge der COVID-19-Pandemie
mussten dabei traditionelle Bildungsangebote, aber auch das Gedenken und die
Erinnerung selbst durch Onlineformate ersetzt werden, wobei die digitale
Infrastruktur der Gedenkstätten vielfach noch ausbaufähig ist. Dabei stellen sich
vielfach Fragen der Sicherheit, nicht nur der Datensicherheit wie bei der
Störung und Übernahme von Zoom-Meetings durch Verschwörungsgruppen oder
Neonazis, sondern auch die grundsätzliche Problematik der Holocaustleugnung
bzw. Holocaustverfälschung im Internet, auf welche die Angebote der
Gedenkstätten unweigerlich treffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welcher Höhe und durch welche Förderprogramme hat die
Bundesregierung seit 2010 intensiv-pädagogisch begleitete Gedenkstättenbesuche
(Tages- und Mehrtagesprojekte) gefördert (bitte ausführlich einzeln nach Ort,
Dauer, Anzahl der Teilnehmer, Alter und Fördersumme auflisten)?
a) Wie viele der geförderten Gedenkstättenbesuche fanden im schulischen
Kontext statt?
b) Wie viele der geförderten Gedenkstättenbesuche fanden im Rahmen
von Angeboten der Erwachsenenbildung statt?
c) Wie viele der geförderten Gedenkstättenbesuchen umfassten mehrere
Tage (bitte gesondert nach geförderten Besuchen im schulischen
Kontext sowie im Rahmen von Angeboten der Erwachsenenbildung
auflisten)?
d) Wie viele der geförderten Gedenkstättenbesuche fanden in
internationalen Gedenkstätten im Ausland statt (bitte einzeln nach Ort, Dauer,
Anzahl der Teilnehmer, und Fördersumme auflisten)?
e) Wie viele der geförderten Gedenkstättenbesuche fanden in nationalen
Gedenkstätten statt (bitte einzeln nach Ort, Dauer, Anzahl der
Teilnehmer und Fördersumme auflisten)?
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das gesondert Vorliegen
konkreter Kriterien, Praktiken und Maßnahmen, nach welchen eine
Verzahnung von Schule und Gedenkstättenbesuch durch pädagogische Vor-
und Nachbereitung im Unterricht gewährleistet werden soll (bitte nach
Kriterien bzw. Praktiken in den Bundesländern einzeln auflisten)?
3. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2010
unternommen im Hinblick auf die Unterstützung der Erarbeitung von Kriterien,
nach welchen eine Verzahnung von Schule und Gedenkstättenbesuch
durch pädagogische Vor- und Nachbereitung im Unterricht gewährleistet
werden soll (bitte einzeln nach Jahr, Bundesland, Maßnahme und
Fördervolumen auflisten)?
4. Welchen finanziellen Beitrag gedenkt die Bundesregierung an
Gedenkstätten zu leisten, deren generelles Auskommen bislang nicht vom Bund
finanziert wird?
5. Welche konkreten Planungen hat die Bundesregierung betreffend die
Vornahme einer ganzheitlichen Bestands- und Bedarfsanalyse in NS-
Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die
Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Bildungsarbeit?
Falls nicht, wie will die Bundesregierung wissenschaftlich fundiert die
bestehenden und zukünftigen Herausforderungen der Gedenkstättenarbeit
ermitteln?
6. Welche konkreten Planungen hat die Bundesregierung um zukünftig durch
räumliche, personelle und finanzielle Mittel sowohl bereits vom Bund
geförderte große als auch kleinere regionale Gedenkstätten ohne
Bundesförderung, bei der Realisation von intensiv-pädagogisch begleiteten
Gedenkstättenbesuchen (Tages- und Mehrtagesprojekte), insbesondere im
schulischen Kontext, zu unterstützen?
Wenn ja, durch welche konkreten Förderprogramme, und wie hoch sind
die dafür vorgesehen Projektmittel?
Wenn nein, warum nicht?
7. Mit welcher Begründung sieht die Bundesregierung von einer Ausweitung
des ursprünglich geplanten Finanzierungszeitraumes für das Projekt
„Jugend erinnert“ ab, obwohl anstelle der anberaumten 500
Gedenkstättenfahrten, die durch die Programmerweiterung Anfang 2019 für die
kommenden zwei Jahre forciert wurden, bisher (Stand: 17. Juli 2020, siehe
Antwort zu den Fragen 13 und 14 auf Bundestagsdrucksache 19/21405) nur
242 Gedenkstättenbesuche durchgeführt wurden, und obwohl von den
digitalen Alternativen, auf die aufgrund der Einschränkungen durch die
COVID-19-Pandemie gesetzt wird, nicht die gleiche pädagogische
Wirkung zu erwarten ist?
8. Gab es nach aktuellem Kenntnisstand der Bundesregierung in den
vergangenen fünf Jahren gemeinsame Beratschlagungen der 16 Landeszentralen
für politische Bildung sowie der Bundeszentrale für politische Bildung
über mögliche Kriterien zur Förderung von intensiv-pädagogisch
begleiteten Gedenkstättenbesuchen im schulischen Kontext, und gab es vor diesem
Hintergrund, angesichts der stark variierenden Handhabung der Förderung
von Gedenkstättenbesuchen in den einzelnen Bundesländern, auch
Bestrebungen zur Vereinheitlichung der Förderkriterien?
9. Wie viel Prozent der Schulklassen, die NS-Gedenkstätten besuchen,
nehmen tatsächlich die Möglichkeit von mehrtägigen Aufenthalten in
Gästehäusern wahr (z. B. durch das Deutsche Jugendherbergswerk (DJH) oder
Hostels, die von Gedenkstätten betreiben werden), und was unternimmt
die Bundesregierung, um die bestehende Übernachtungsinfrastruktur
gezielt zu fördern und deren Kapazitäten auszubauen (bitte nach Jahr,
Gedenkstätte, prozentualem Anteil der Schüler, die an mehrtägigen
Aufenthalten teilnahmen, in Relation zu allen anderen Schulklassenbesuchen
auflisten) ?
10. In welchen Rahmenlehrplänen der Länder ist ein Gedenkstättenbesuch
nach Kenntnis der Bundesregierung in der Sekundarstufe I obligatorisch
verankert, sodass alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit
bekommen können, an einem freiwilligen mehrtägigen, intensivpädagogisch
betreuten Aufenthalt in einer NS-Gedenkstätte teilzunehmen?
Wenn die Bundesregierung keine Kenntnisse hat, wie will sie trotz
mangelnder Kenntnisse über den Bildungsstand betreffend die Shoah und den
Nationalsozialismus (NS) hier konkret ihrer historischen Verantwortung
im Bildungs- und Kulturbereich gerecht werden?
11. In welchen Rahmenlehrplänen der Länder ist nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit eine fächerübergreifende Thematisierung des
Nationalsozialismus sowie der Shoah vorgesehen, und welche Fächer werden dabei
fokussiert?
Wenn die Bundesregierung keine Kenntnisse hat, wie will sie trotz
mangelnder Kenntnisse über den Bildungsstand betreffend die Shoah und den
NS hier konkret ihrer historischen Verantwortung im Bildungs- und
Kulturbereich gerecht werden?
12. Mit welcher Begründung wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in
den letzten Jahren der Geschichtsunterricht in zahlreichen
Rahmenlehrplänen der Bundesländer gekürzt, insbesondere angesichts der wachsenden
geschichtsrevisionistischen Tendenzen in Teilen der
bunderepublikanischen Gesellschaft und der Anschläge auf Synagogen?
Wenn die Bundesregierung keine Kenntnisse hat, wie will sie trotz
mangelnder Kenntnisse über den Bildungsstand betreffend die Shoah und den
NS hier konkret ihrer historischen Verantwortung im Bildungs- und
Kulturbereich gerecht werden?
13. Welche Bemühungen gab es seitens der Bundesregierung in
Zusammenarbeit mit den Kultusministerinnen und Kultusministern der Länder, um den
durch die Kürzung des Geschichtsunterrichts entstandenen Wissenslücken,
die insbesondere mit Blick auf die Shoah und den Nationalsozialismus
festgestellt wurden, entgegenzuwirken?
Wenn nein, wie will die Bundesregierung betreffend die Shoah und den
NS konkret hier ihrer historischen Verantwortung im Bildungs- und
Kulturbereich gerecht werden?
14. Welche Bemühungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im
Rahmen der Kulturministerinnen- und Kulturministerkonferenz zur
Erarbeitung gemeinsamer Schwerpunkte im Fach Geschichte sowie zur
fächerübergreifenden Thematisierung des Nationalsozialismus und der Shoah in
den vergangenen zehn Jahren?
15. Wie viel des Haushaltsbudgets von 12 Mio. Euro, welches der
Bundeszentrale für politische Bildung 2018 zur Förderung von Bildungsträgern
zur Verfügung stand (vgl. https://www.bpb.de/die-bpb/247066/einnahmen-
und-ausgaben), wurde nach Kenntnis der Bundesregierung für die
Förderung von Gedenkstätten bzw. Gedenkstättenbesuchen genutzt (bitte einzeln
auflisten inklusive der Fördersumme sowie der geförderten Gedenkstätte/
Exkursion und mit Daten in den Jahren 2019 und 2020 in Relation
setzten)?
16. Welche Forschungsprojekte wurden durch die Bundesregierung seit 2010
initiiert und gefördert, um die pädagogische Wirkung von
Gedenkstättenbesuchen zu untersuchen (bitte ausführlich einzeln nach Datum, Autor,
Inhalt und Fördersumme auflisten)?
a) Welche der initiierten und geförderten Forschungsprojekte setzten sich
dezidiert mit der Wirkung und den Problemen sog. kurzer
Gedenkstättenbesuche (unter drei Stunden) auseinander?
b) Welche der initiierten und geförderten Forschungsprojekte setzten sich
dezidiert mit der Wirkung und den Problemen von ein- oder
mehrtägigen Gedenkstättenbesuchen auseinander?
17. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Eigenmotivation in der
Bundesrepublik Deutschland zum Besuch einer NS-Gedenkstätte im In-
und Ausland sowie zur Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus,
der Shoah und dem Holocaust an den Sinti und Roma (Porajmos), den
Verbrechen der deutschen Besatzungsherrschaft sowie deren Nachwirkungen
in den Communities, insbesondere auch im Kontext der Verbrechen im
Zuge der Terror-Besatzung in Osteuropa, namentlich der deutschen
Besatzung Polens oder der „Aktion Reinhardt“ zu fördern?
a) Welche der Maßnahmen richten sich dabei an die Förderung der
Eigenmotivation von Schülerinnen und Schülern in der Bundesrepublik
Deutschland?
b) Welche der Maßnahmen richten sich dabei an die Förderung der
Eigenmotivation von erwachsenen Personen in der Bundesrepublik
Deutschland?
c) Welche konkreten Maßnahmen der Bundesregierung dienten der
gezielten Förderung der Eigenmotivation durch entsprechende Angebote
in der historischen politischen Bildung und der Berücksichtigung der
langjährigen Erfahrungen der zuständigen Träger (z. B. in Programen
des Deutsch-Polnischen (DPJW) und Deutsch-Französischen
Jugendwerks (DFJW)) sowie der Expertise von zivilgesellschaftlichen
Trägern wie dem Bildungswerk Stanislaw Hantz, Geschichtswerkstätten,
Vereinen und zahlreicher engagierter Initiativen zur Aufarbeitung des
NS?
18. Welche Hinweise hat die Bundesregierung auf die strukturelle
Unterfinanzierung der Gedenkstätten und aktuelle Probleme der Gedenkstätten bei
der Schaffung von digitalen Angeboten (bitte einzeln nach betroffenem
Bereich der Gedenkstätte seit Bekanntwerden der COVID-19-Pandemie
auflisten)?
19. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Projektförderung“ im
Kontext der Gedenkstättenkonzeption des Bundes, und wie definiert sie
den Begriff der „institutionellen Förderung (u. a. möchten wir wissen, ob
die Bundesregierung Maßnahmen zur Sanierung von Gebäuden, zu
Dienstreisen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Heizkosten als Posten
innerhalb der Projektförderung subsumiert, bitte detailliert erläutern)?
20. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über den Anteil von
touristischen Besuchen an den seit 2010 gestiegenen Besucherzahlen in den NS-
Gedenkstätten, und welche Überlegungen oder Planungen hat die
Bundesregierung in Bezug auf eine mögliche Erstattung des dadurch für die
Gedenkstätten gestiegenen Mehraufwandes?
21. Was unternimmt die Bundesregierung, damit eine stärkere Einbeziehung
der Gedenkstätten bei der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung und
Referendariatsprogrammen vom Bund angeregt und gefördert werden, um den
Besuch einer NS-Gedenkstätte als wesentlichen Teil der Lehrerinnen- und
Lehrerausbildung zu etablieren und eine Verständigung auf Länderebene
herbeizuführen, sodass die Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung
eines NS-Gedenkstättenbesuches verpflichtend in die Ausbildung
integriert wird?
Wenn nichts, wie will die Bundesregierung betreffend die Shoah und den
NS konkret hier ihrer historischen Verantwortung im Bildungs- und
Kulturbereich gerecht werden?
22. Welche Bemühungen wurden bislang von der Bundesregierung
unternommen, um gemeinsam mit den Ländern für mehr Seminare und Angebote
zum Thema Nationalsozialismus und Shoah an den Hochschulen der
Bundesrepublik Deutschland zu sorgen, insbesondere auch an jenen, an denen
die Thematik nicht institutionell verankert ist (z. B. durch eigene
Forschungsinstitute) (vgl. Lena Kahle, Verena Nägel, 2016, Erste Ergebnisse
der empirischen Studie „Der Status Quo der universitären Lehre über den
Holocaust in Deutschland“, S. 4–5)?
Wenn sie keine Bemühungen unternimmt, wie will die Bundesregierung
betreffend die Shoah und den NS konkret hier ihrer historischen
Verantwortung im Bildungs- und Kulturbereich gerecht werden?
23. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um die von
Expertinnen und Experten aufgezeigten Mängeln in der Lehrerinnen- und
Lehrerausbildung im Fach Geschichte mit Blick auf Antisemitismus,
Antiziganismus und die NS-Zeit entgegenzuwirken und dadurch die Qualität
der historischen Bildung im schulischen Kontext sicherzustellen (vgl.
Wortprotokoll Fachgespräch im Ausschuss für Kultur und Medien, vom
16. Januar 2019, S. 15)?
Wenn sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wie will die Bundesregierung
betreffend die Shoah und den NS konkret hier ihrer historischen
Verantwortung im Bildungs- und Kulturbereich gerecht werden?
24. Welchen Stellenwert hat nach Kenntnis der Bundesregierung die
schülerorientierte Vermittlung inklusive partizipativer Angebote zur
Auseinandersetzung mit der Shoah sowie eine Zusammenarbeit mit Gedenkstätten in
der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung im Fach Geschichte?
25. Was hat die Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren
unternommen, um Gedenkstättenbesuche im Bereich der Erwachsenenbildung
sowie der beruflichen Weiterbildung insbesondere auch bei der Polizei, der
Bundeswehr, Ministerien und weitern staatlichen Institutionen und
Behörden zu fördern?
Wenn sie nichts unternommen hat, wie will die Bundesregierung
betreffend die Shoah und den NS konkret hier ihrer historischen Verantwortung
im Bildungs- und Kulturbereich gerecht werden?
26. Was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um bundesgeförderte
NS-Gedenkstätten dabei zu unterstützen, auch im Rahmen der
Erwachsenenbildung sowie beruflichen Weiterbildung zielgruppenspezifische
Bildungsangebote zu entwickeln und umzusetzen, und welche finanziellen
Mittel wurden dafür zur Verfügung gestellt (u. a. mit Blick auf den Ausbau
des Projekts „NS-Geschichte, Institutionen, Menschenrechte“ der
Gedenkstätten Neuengamme, welches sich explizit der Erarbeitung von
berufsgruppenspezifischen Bildungsmaterialien für Polizei, Justiz oder das
Militär widmet (vgl. Oliver Wrochem, 2015, Menschenrechtsbildung an
Gedenkstätten, die an nationalsozialistische Verbrechen erinnern, S. 142, in:
Zentralen für politische Bildung, 2015, Gedenkstättenpädagogik –
Kontext, Theorie und Praxis der Bildungsarbeit zu NS-Verbrechen))?
Wenn nein, wie will die Bundesregierung betreffend die Shoah und den
NS konkret hier ihrer historischen Verantwortung im Bildungs- und
Kulturbereich gerecht werden?
27. Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um der Überlastung
der Mitarbeitenden in bundesgeförderten NS-Gedenkstätten, die u. a.
durch die pädagogisch notwendige Ausweitung von
Gedenkstättenbesuchen auf mindestens drei Stunden bedingt ist, entgegenzuwirken (vgl. u. a.
Stellungnahme von Prof. Dr. Jens-Christian Wagner, Stiftung
niedersächsische Gedenkstätten im Niedersächsischen Landtag zur Drucksache
Nr. 17/3692)?
Wenn sie nichts unternommen hat, wie will die Bundesregierung
betreffend die Shoah und den NS konkret hier ihrer historischen Verantwortung
im Bildungs- und Kulturbereich gerecht werden?
28. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um die
bundesgeförderten NS-Gedenkstätten dabei zu unterstützen, angesichts des
Verstummens von NS-Überlebenden ihre eindrücklichen, für die politische
Bildung höchst relevanten Lebensgeschichten und Botschaften durch
Aufzeichnungen und zeitgemäße Technologien zu bewahren, und wie will sie
dabei konkret auch die Teilhabe der Nachkommen der NS-Verfolgten an
der zukünftigen Wissensvermittlung sicherstellen (vgl. den Offenen
Protestbrief der NS-Überlebenden Juden, Roma und polnischen NS-
Verfolgten, http://www.bearing-witness.net/)?
29. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über seit 2010 bis heute
durchgeführte Angriffe (Hacker) oder Störversuche der digitalen Infrastruktur
(Internet- und Telefonnetzwerke) von Gedenkorten an NS-Verbrechen in
der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere bundesgeförderten
Gedenkstätten bzw. Einrichtungen, in denen Projekte aus Bundesmitteln
durchgeführt wurden, und wie will die Bundesregierung diese
Einrichtungen finanziell und strukturell schützen, damit ihre Netzwerksicherheit
gestärkt und ausgebaut wird (bitte einzeln nach Jahr, Einrichtung, Art des
Angriffs, Art des Ziels, zum Beispiel Zoom-Gespräch mit Überlebenden,
Nachkommen von NS-Verfolgten u. ä. auflisten)?
30. Welche Mittel wurden seit 2010 zur besseren personellen Ausstattung
(zum Beispiel durch Einrichtung von Personalstellen für
Internetsicherheit) sowie Stärkung der digitalen Infrastruktur (Internet- und
Telefonnetzwerke) in Gedenkorten an NS-Verbrechen, insbesondere
bundesgeförderten Gedenkstätten bzw. Einrichtungen, in denen Projekte aus
Bundesmitteln durchgeführt wurden, zur Verfügung gestellt (bitte einzeln nach
Jahr, Einrichtung, Art und Höhe der Förderung auflisten)?
31. Welche Mittel wurden seit Bekanntwerden der COVID-19-Pandemie zur
besseren personellen Ausstattung (zum Beispiel durch Einrichtung von
Personalstellen für Internetsicherheit) sowie Stärkung der digitalen
Infrastruktur (u. a. Kosten der Beratung, Installation von Software,
Anschaffung von Hardware) in Gedenkorten an NS-Verbrechen, insbesondere
bundesgeförderten Gedenkstätten bzw. Einrichtungen, in denen Projekte aus
Bundesmitteln durchgeführt wurden, zur Verfügung gestellt (bitte einzeln
nach Jahr, Einrichtung, Art der Maßnahme und Höhe der Förderung
auflisten)?
32. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über den personellen und
finanziellen Mehraufwand der Gedenkstätten, der sich bei der Übernahme
zusätzlicher digitaler Aufgaben und Onlinebildungsangebote während der
COIVID-19-Pandemie hergestellt hat, und was tut die Bundesregierung,
um die Gedenkstätten bei der Bewältigung des Mehraufwands, der
Vermittlung und Gewährleistung digitaler Expertise, Neuanschaffung von
Software und Hardware sowie der Qualitätssicherung zu unterstützen
(bitte einzeln nach Monat bzw. Jahr seit Bekanntwerden der COVID-19-
Pandemie, Gedenkstätte, Art der Maßnahme und Finanzvolumen
auflisten)?
33. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über aktuelle Probleme der
Gedenkstätten bei der Schaffung von digitalen Angeboten (bitte einzeln nach
betroffenem Bereich der Gedenkstätte seit Bekanntwerden der COVID-19-
Pandemie auflisten)?
34. Welchen Stellenwert, welche Bedeutung und welche Möglichkeiten räumt
die Bundesregierung der Teilhabe der Nachkommen der NS-Verfolgten an
zukünftigen Bildungsmaßnahmen an NS-Gedenkstätten ein, und wie
könnte die Teilhabe der Nachkommen bei der Gewährleistung von
Zeugenschaft, Erinnerung und zivilgesellschaftlicher Beteiligung am Gedenken an
die NS-Verbrechen für zukünftige Generationen sichergestellt werden (vgl.
den Offenen Protestbrief der NS-Überlebenden Juden, Roma und
polnischen NS-Verfolgten, http://www.bearing-witness.net/)?
35. Welchen Stellenwert, welche Bedeutung und welche Möglichkeiten räumt
die Bundesregierung der Teilhabe der Nachkommen der NS-Verfolgten an
zukünftigen Bildungsmaßnahmen an NS-Gedenkstätten ein, und wie
könnte die Teilhabe der Nachkommen bei der Gewährleistung von Gedenken an
die NS-Verbrechen für zukünftige Generationen sichergestellt werden (vgl.
den Appell an den Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier mit der
Forderung, die Nachkommen in das Gedenken und die
Wissensvermittlung stärker einzubeziehen vom 17. April 2021 während der
Befreiungsfeierlichkeiten an der Gedenkstätte Sachsenhausen (Next Generation? Die
Stimme der Angehörigen in der Erinnerungskultur, https://www.youtub
e.com/watch?v=chxZbEaE5TE))?
36. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung und welche
notwendigen bildungspolitischen Maßnahmen plant sie im Zusammenhang
mit den Ergebnissen der jüngsten MEMO-III-Studie, um der falschen
Vorstellung von knapp einem Drittel der Bundesbürger zu begegnen, sie
zählten zu den Opfern im NS, und welche Rolle könnte bei der Bearbeitung
dieser Wissenslücken die Einbindung von Nachkommen der NS-
Verfolgten, namentlich der in den internationalen Komitees ehemaliger KZ-
Häftlinge und der Lagerarbeitsgemeinschaften (LAG) spielen (bitte
konkret auflisten, wo die Bundesregierung Bildungslücken lokalisiert und mit
welchen Maßnahmen sie diesen begegnen möchte) ?
37. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung und welche
notwendigen bildungspolitischen Maßnahmen plant sie im Zusammenhang
mit den Ergebnissen der jüngsten MEMO-III-Studie, um der irritierenden
Vorstellung von über einem Drittel der Bundesbürger zu begegnen, ihre
eigenen Familien weisen eine Helferschaft gegen den NS auf, und welche
Rolle könnte bei der Bearbeitung dieser Wissenslücken die Einbindung
von Nachkommen der NS-Verfolgten, namentlich der in den
internationalen Komitees ehemaliger KZ-Häftlinge und der
Lagerarbeitsgemeinschaften (LAG) spielen (bitte konkret auflisten, wo die Bundesregierung
Bildungslücken lokalisiert und mit welchen Maßnahmen sie diesen begegnen
möchte) ?
38. Was unternimmt die Bundesregierung, damit in Kooperation mit den
Kulturministerien der Bundesländer für die Sekundarstufe I ein bundesweiter
Wettbewerb zum Thema „Widerstand gegen den NS, Verfolgung,
Deportation, Besatzung und Vernichtung“, in Anlehnung an vergleichbare
europäische Projekte, namentlich den französischen „Concours national de la
résistance et de la déportation“, unter Einbeziehung der Expertise der
Gedenkstätte Deutscher Widerstand (GDW), der bundesgeförderten KZ-
Gedenkstätten sowie der europäischen Überlebenden- und
Verfolgtenverbänden, namentlich der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes –
Bund der Antifaschistinnen (VVN-BdA), der internationalen Komitees
ehemaliger KZ-Häftlinge und der Lagerarbeitsgemeinschaften (LAG)
sowie europäischer Widerstands- und Kombattantinnen- und
Kombattantenverbände, namentlich der Vereinigung der Jüdischen Kombattantinnen und
Kombattanten und der Geschädigten des Zweiten Weltkrieges in Polen,
eingerichtet und auskömmlich finanziell ausgestattet wird, der jungen
Menschen eine intensive Auseinandersetzung mit der Geschichte der
Verfolgung und des Widerstandes gegen den NS ermöglicht und intensiviert
(vgl. „Qualität und Dauer pädagogisch begleiteter KZ-
Gedenkstättenbesuche in der Sekundarstufe I erweitern und stärken“ auf
Bundestagsdrucksache 19/26169)?
Berlin, den 21. Juni 2021
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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