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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Qualitätssicherung in der historisch-politischen Bildung sowie für pädagogisch begleitete Gedenkstättenbesuche
(insgesamt 38 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien
Datum
08.07.2021
Antwortdauer
15 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenBildung & Forschung
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/3100823.06.2021
Qualitätssicherung in der historisch-politischen Bildung sowie für pädagogisch begleitete Gedenkstättenbesuche
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Brigitte Freihold, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm,
Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Martina Renner, Katrin Werner und
der Fraktion DIE LINKE.
Qualitätssicherung in der historisch-politischen Bildung sowie für pädagogisch
begleitete Gedenkstättenbesuche
In den vergangenen Jahren wurde der Geschichtsunterricht in den einzelnen
Rahmenlehrplänen vieler Bundesländer erheblich gekürzt. Damit bleibt auch
für die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus im schulischen
Kontext immer weniger Raum, was teilweise zu erheblichen Wissenslücken mit
Blick auf die deutschen Verbrechen während der NS-Zeit und die Shoah führt
(vgl. Stephan Lehnstaedt, Tagesspiegel vom 12. März 2018, S. 21). Doch nicht
nur bei Schülerinnen und Schüler lassen sich derartige Defizite feststellen,
sondern auch bei der Ausbildung von Geschichtslehrerinnen und
Geschichtslehrern. Uwe Neumärker, Direktor der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden
Europas, wies im Januar 2019 während einer Anhörung im Deutschen
Bundestag darauf hin, dass während des Lehramtsstudiums im Fach Geschichte
vielfach nur in unzureichendem Maße Kenntnisse über Antisemitismus,
Antiziganismus, NS-Gewaltverbrechen und den Holocaust vermittelt werden.
Geschichtslehrerinnen und Geschichtslehrer würden somit häufig nicht über das
nötige fundierte historische Wissen verfügen (vgl. Wortprotokoll Anhörung im
Ausschuss für Kultur und Medien, vom 16. Januar 2019, S. 15). Diese Defizite
wirken sich auf die pädagogische Qualität von Gedenkstättenbesuchen aus.
Die bundesgeförderten großen KZ-Gedenkstätten, u. a. Buchenwald und
Mittelbau-Dora, Bergen-Belsen, Dachau, Sachsenhausen und Ravensbrück
sowie Dokumentationszentren und Erinnerungsorte wie die Topographie des
Terrors oder die Arolsen Archives spielen mit ihrem Bildungsprogrammen eine
wichtige gesellschaftliche Rolle, um eine Auseinandersetzung mit der
Geschichte zu ermöglichen. Sowohl die großen KZ-Gedenkstätten als auch
zahlreiche kleinere regionale, gleichermaßen bedeutsame, jedoch bislang noch nicht
vom Bund geförderte Gedenkorte, die sich insbesondere den Themen
Widerstand gegen NS, Zwangsarbeit oder den „Euthanasie“-Verbrechen im
Nationalsozialismus widmen, stellen Orte dar, an denen Wissen vertieft und verstetigt
werden könnte, welches in Schulen und Universitäten vermittelt wird. Vielfach
wird dabei an die Gedenkstätten der politische Anspruch der Aufklärung
herangetragen, dass durch deren Besuch bestimmte Lehren aus der Geschichte
gezogen werden. Nach Auffassung der Fragesteller ist es an der Zeit, die
Bedingungen der Ermittlungsarbeit in den Gedenkstätten in dem Spannungsfeld
zwischen von außen a priori herangetragenen Lernzielen und politischen
Erwartungen und den Möglichkeiten von Gedenkstättenpädagogik ernst zu nehmen,
damit die an dem Lernprozess beteiligten Subjekte, ihre
Orientierungsbedürfnisse, Fragen und Interessen am Lernprozess nicht ausgeblendet werden (vgl.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31008
19. Wahlperiode 23.06.2021
Cornelia Chmiel, LaG, 28. April 2021, S. 14 ff.). Vielfach dienen dabei
Gedenkstätten auch als politische Projektionsfläche, die sofortige Lösungen für
tief verwurzelte gesellschaftliche Missstände bieten sollen wie latenter
Antisemitismus und Antiziganismus oder deutsche Entlastungsstrategien für
Antisemitismus der auf Minderheiten extrapoliert wird (vgl. Rosa Fava, Die
Neuausrichtung der Erziehung nach Auschwitz in der Einwanderungsgesellschaft –
Eine rassismuskritische Diskursanalyse, 2015). Gerade die Debatte um sog.
Pflichtbesuche zeigt die Schwierigkeit solcher Forderungen: Gedenkstätten
sollen als „antifaschistische Waschmaschinen“ zur Lösung gesellschaftlicher
Probleme wie Rassismus und Antisemitismus herangezogen werden. Ein selten
länger als zwei Stunden dauernder Besuch der Gedenkstätte soll die
Demokratie retten. Eine solche Erwartungshaltung versperrt eine intensive und
selbstständige Leistung der Besucherinnen und Besucher der Auseinandersetzung
mit der Geschichte vor Ort und nimmt die Subjekte historisch-politischer
Bildung nicht ernst. (Cornelia Chmiel, LaG, 28. April 2021, S. 14 ff.). Um diesen
Prozess der Auseinandersetzung zu unterstützen, müssen die gewachsenen
Anforderungen und Bedürfnisse der Gedenkstättenpädagogik durch strukturelle,
personelle und finanzielle Rahmenbedingungen ermöglicht werden.
Die Erinnerungs- und Gedenkorte an die im Nationalsozialismus Verfolgten
können dabei insbesondere durch biographische Ansätze und die Authentizität
dieser Orte über die Verfolgungsschicksale der durch deutsche
Nationalsozialistinnen und Nationalsozialisten systematisch verfolgten Menschen vor allem
jungen Menschen näherbringen und Fragen der Kontinuitäten und Brüche von
Diskriminierungserfahrungen in einer divers-kulturellen Gesellschaft der
Gegenwart zum Inhalt der Beschäftigung mit der Vergangenheit machen,
namentlich die Schicksale der planmäßig verfolgten Jüdinnen und Juden, Romnja
sowie Sintizze sowie die spezifischen terroristischen Besatzungsregime im
besetzten Polen und anderen im Osten besetzten Ländern, sowjetische
Kriegsgefangene, als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ Verfolgte, Opfer von
„Euthanasie“-Verbrechen sowie Justizverbrechen, Homosexuelle, Zeugen Jehovas,
zwangsgermanisierte geraubte Kinder sowie Millionen zur Zwangsarbeit
verschleppte Menschen und Maßnahmen gegen NS-Widerstandskämpferinnen und
NS-Widerstandskämpfer. Dabei sollten nach Ansicht der Fragesteller,
angesichts des Verstummens der Überlebenden der NS-Verfolgung und der Gefahr
eines Endes der Zeugenschaft, vor allem Perspektiven und neue pädagogische
Vermittlungskonzepte entwickelt werden, welche Nachkommen der ehemals
Verfolgten und ihre Erfahrungen, namentlich die transgenerationelle
Traumaweitergabe, in den Gedenkstättenstrukturen berücksichtigen und sie als
Partnerinnen und Partner der Wissensvermittlung bei Erinnerung und Gedenken
teilhaben lassen (vgl. den Offenen Protest-Brief der NS-Überlebenden Juden,
Roma und polnischen NS-Verfolgten, http://www.bearing-witness.net/ ).
Zudem ermöglicht eine Auseinandersetzung mit individuellen
Handlungsspielräumen eine Reflexion der eigenen Möglichkeiten, Gesellschaft aktiv
mitzugestalten und sich zum Anspruch einer gesellschaftlichen Verantwortung zu
positionieren. Dadurch kann auch eine Auseinandersetzung mit der Bedeutung von
Rechtsstaatlichkeit und Demokratie befördert werden.
Diese biographischen Ansätze sind insbesondere auch vor dem Hintergrund der
jüngsten Ergebnisse der MEMO (Multidimensionaler Erinnerungsmonitor)-III-
Studie des Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung (IKG)
notwendig, als knapp ein Drittel aller Deutschen sich fälschlicherweise zu den
Opfern in der NS-Zeit zählt (33,8 Prozent) und mehr als ein Drittel der
Bundesbürger um eigene Vorfahren unter den Opfern in der Zeit des
Nationalsozialismus glaubt (35,8 Prozent) und knapp ein Drittel sogar von Helferinnen und
Helfern in der eigenen Familie ausgeht (32,3 Prozent) (vgl. Multidimensionaler
Erinnerungsmonitor (MEMO III), https://pub.uni-bielefeld.de/download/29491
75/2949176/EVZ_Studie_MEMO_Fokusbericht_dt.pdf). Insbesondere in
Anbetracht des wachsenden Geschichtsrevisionismus und der Leugnung und
Verfälschung des Holocausts (Holocaust Distortion) in Europa ist die Aufklärung
über die staatliche Planung und Durchführung der nationalsozialistischen
deutschen Verbrechen, ihrer Formen und Rechtfertigungen sowie daran beteiligten
Akteurinnen und Akteure auch in den besetzten Staaten und der jeweiligen
ideologischen Basis im Nationalsozialismus unerlässlich.
Häufig werden Gedenkstättenbesuche dabei aufgrund der Kürzungen der
Stundenkontingente des Geschichtsunterrichts ohne das nötige historische
Vorwissen durchgeführt (vgl. Stephan Lehnstaedt, Tagesspiegel vom 12. März 2018,
S. 21) – sofern sie denn überhaupt durchgeführt werden, denn trotz der
Bedeutung der intensivpädagogischen Bildungsangebote in NS-Gedenkstätten (Tages-
und Mehrtagesprojekte) hat bislang nur jeder zweite Bundesbürger mindestens
einmal ein ehemaliges Konzentrationslager besucht. Gerade junge Menschen
sprechen sich deswegen vermehrt für sog. Pflichtbesuche für Schülerinnen und
Schüler aus (vgl. https://deutsches-schulportal.de/schule-im-umfeld/mehrheit-is
t-fuer-pflichtbesuche-von-kz-gedenkstaetten/).
Dennoch sind NS-Gedenkstättenbesuche in nahezu keinem der
Rahmenlehrpläne obligatorisch verankert, in dem Sinne, dass alle Schülerinnen Schüler ein
verbindliches Angebot erhalten, bei Vorliegen von Interesse an einem
freiwilligen mehrtägigen, intensivpädagogisch betreuten Aufenthalt in einer NS-
Gedenkstätte teilzunehmen. Dabei hängt es von der Qualität der pädagogischen
Betreuung und Herstellung von strukturellen Bedingungen in den
Gedenkstätten ab, ob diese Angebote so gestaltet werden, dass das Interesse an einer
freiwilligen Teilnahme gestärkt und erweitert wird (vgl. „Qualität und Dauer
pädagogisch begleiteter KZ-Gedenkstättenbesuche in der Sekundarstufe I erweitern
und stärken“ auf Bundesdrucksache 19/26169). In den meisten Fällen sind
dabei jedoch lediglich Verweise auf Exkursionen zu Gedenkstätten als Hinweis
zur Arbeitsmethode zu finden. Empfehlungen für eine adäquate und
kultursensible Vor- und Nachbereitung, die für die nachhaltige Wirkung ein absolutes
Muss sind, fehlen gänzlich (vgl. Stefanie Rauch, 2006, Verankerung von
Gedenkstättenbesuchen im Unterricht, Gedenkstätten-Rundbrief 134/2006).
Die Freiheit der einzelnen Bundesländer über die Ausgestaltung der Lehrpläne
ist im föderalen Bildungssystem unentbehrlich. Einheitliche Standards und der
Fokus auf bestimmte Themenschwerpunkte im Geschichtsunterricht können
aber dennoch ein wichtiger Schritt sein, um eine fundierte Wissensvermittlung
über die Shoah, den Holocaust an den Sinti und Roma und die Verbrechen der
deutschen Besatzungsherrschaft zu gewährleisten (vgl. Wortprotokoll
Fachgespräch im Ausschuss für Kultur und Medien, vom 16. Januar 2019, S. 24). Die
konkrete Ausgestaltung dieser festgelegten Schwerpunkte, sowohl didaktischer
als auch inhaltlicher Natur, obliegt den Bundesländern, was unter anderem auch
Raum für regionale Bezüge zur Thematik herstellt. Gleichzeitig ist eine solche
Gestaltungsfreiheit essentiell, um die Auseinandersetzung mit dem
Nationalsozialismus und der Shoah schülerorientiert zu gestalten, sich kritisch mit
Geschichtsnarrativen auseinanderzusetzen und partizipative Formate in den
Unterricht zu integrieren (vgl. u. a. Wortprotokoll Fachgespräch im Ausschuss für
Kultur und Medien, vom 16. Januar 2019, S. 16; Martin Schellenberg, 2015,
Gedenken als pädagogische Aufgabe, S. 142, in: Zentralen für politische
Bildung, 2015, Gedenkstättenpädagogik – Kontext, Theorie und Praxis der
Bildungsarbeit zu NS-Verbrechen). Gedenkstätten und Erinnerungsorte sollten
dabei stets als unentbehrliche Partnerinnen und Partner der historisch-politischen
Bildung einbezogen werden (vgl. KMK, 2014, Erinnern für die Zukunft –
Empfehlungen zur Erinnerungskultur als Gegenstand historisch-politischer
Bildung in Schulen). Das gilt über den schulischen Kontext hinaus auch im
Bereich der Erwachsenenbildung. Die Förderstruktur für intensiv-pädagogisch
begleitete Gedenkstättenfahrten durch staatliche Institutionen wie die Zentralen
für politische Bildung ist dabei komplex und undurchsichtig, vor allem im
schulischen Kontext. Die Förderung auf Landesebene ist in allen 16
Bundesländern von unterschiedlichsten Kriterien abhängig. Dabei zeigen sich auch bei
der Finanzierung der Gedenkstätten selbst Mängel. So kommen die NS-
Gedenkstätten und ihre engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits
jetzt an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit. Aufgrund mangelnder Personal-
und Raumausstattung betragen die Wartezeiten für die nachhaltigen und
sinnvollen intensivpädagogischen Angebote (Tages- und Mehrtagesprojekte) für
Jugendgruppen in den NS-Gedenkstätten gegenwärtig bis zu drei Jahre (vgl. u. a.
Stellungnahme von Prof. Dr. Jens-Christian Wagner, Stiftung niedersächsische
Gedenkstätten im Niedersächsischen Landtag zur Drucksache Nr. 17/3692).
Gleichzeitig wird der Großteil der pädagogischen Arbeit von unter prekären
Bedingungen arbeitenden Freiberuflerinnen und Freiberuflern durchgeführt.
Gerade im Zuge der COVID-19-Pandemie stehen diese aktuell ohne finanzielle
Sicherheit dar. Dabei hangeln sich gedenkstättenpädagogische Abteilungen
häufig von Förderung zu Förderung. Eine nachhaltige Entwicklung von
Bildungsprogrammen und deren kontinuierliche Evaluation sowie Supervision für
die Mitarbeitenden wird so erschwert. Im Zuge der COVID-19-Pandemie
mussten dabei traditionelle Bildungsangebote, aber auch das Gedenken und die
Erinnerung selbst durch Onlineformate ersetzt werden, wobei die digitale
Infrastruktur der Gedenkstätten vielfach noch ausbaufähig ist. Dabei stellen sich
vielfach Fragen der Sicherheit, nicht nur der Datensicherheit wie bei der
Störung und Übernahme von Zoom-Meetings durch Verschwörungsgruppen oder
Neonazis, sondern auch die grundsätzliche Problematik der Holocaustleugnung
bzw. Holocaustverfälschung im Internet, auf welche die Angebote der
Gedenkstätten unweigerlich treffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welcher Höhe und durch welche Förderprogramme hat die
Bundesregierung seit 2010 intensiv-pädagogisch begleitete Gedenkstättenbesuche
(Tages- und Mehrtagesprojekte) gefördert (bitte ausführlich einzeln nach Ort,
Dauer, Anzahl der Teilnehmer, Alter und Fördersumme auflisten)?
a) Wie viele der geförderten Gedenkstättenbesuche fanden im schulischen
Kontext statt?
b) Wie viele der geförderten Gedenkstättenbesuche fanden im Rahmen
von Angeboten der Erwachsenenbildung statt?
c) Wie viele der geförderten Gedenkstättenbesuchen umfassten mehrere
Tage (bitte gesondert nach geförderten Besuchen im schulischen
Kontext sowie im Rahmen von Angeboten der Erwachsenenbildung
auflisten)?
d) Wie viele der geförderten Gedenkstättenbesuche fanden in
internationalen Gedenkstätten im Ausland statt (bitte einzeln nach Ort, Dauer,
Anzahl der Teilnehmer, und Fördersumme auflisten)?
e) Wie viele der geförderten Gedenkstättenbesuche fanden in nationalen
Gedenkstätten statt (bitte einzeln nach Ort, Dauer, Anzahl der
Teilnehmer und Fördersumme auflisten)?
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das gesondert Vorliegen
konkreter Kriterien, Praktiken und Maßnahmen, nach welchen eine
Verzahnung von Schule und Gedenkstättenbesuch durch pädagogische Vor-
und Nachbereitung im Unterricht gewährleistet werden soll (bitte nach
Kriterien bzw. Praktiken in den Bundesländern einzeln auflisten)?
3. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2010
unternommen im Hinblick auf die Unterstützung der Erarbeitung von Kriterien,
nach welchen eine Verzahnung von Schule und Gedenkstättenbesuch
durch pädagogische Vor- und Nachbereitung im Unterricht gewährleistet
werden soll (bitte einzeln nach Jahr, Bundesland, Maßnahme und
Fördervolumen auflisten)?
4. Welchen finanziellen Beitrag gedenkt die Bundesregierung an
Gedenkstätten zu leisten, deren generelles Auskommen bislang nicht vom Bund
finanziert wird?
5. Welche konkreten Planungen hat die Bundesregierung betreffend die
Vornahme einer ganzheitlichen Bestands- und Bedarfsanalyse in NS-
Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die
Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Bildungsarbeit?
Falls nicht, wie will die Bundesregierung wissenschaftlich fundiert die
bestehenden und zukünftigen Herausforderungen der Gedenkstättenarbeit
ermitteln?
6. Welche konkreten Planungen hat die Bundesregierung um zukünftig durch
räumliche, personelle und finanzielle Mittel sowohl bereits vom Bund
geförderte große als auch kleinere regionale Gedenkstätten ohne
Bundesförderung, bei der Realisation von intensiv-pädagogisch begleiteten
Gedenkstättenbesuchen (Tages- und Mehrtagesprojekte), insbesondere im
schulischen Kontext, zu unterstützen?
Wenn ja, durch welche konkreten Förderprogramme, und wie hoch sind
die dafür vorgesehen Projektmittel?
Wenn nein, warum nicht?
7. Mit welcher Begründung sieht die Bundesregierung von einer Ausweitung
des ursprünglich geplanten Finanzierungszeitraumes für das Projekt
„Jugend erinnert“ ab, obwohl anstelle der anberaumten 500
Gedenkstättenfahrten, die durch die Programmerweiterung Anfang 2019 für die
kommenden zwei Jahre forciert wurden, bisher (Stand: 17. Juli 2020, siehe
Antwort zu den Fragen 13 und 14 auf Bundestagsdrucksache 19/21405) nur
242 Gedenkstättenbesuche durchgeführt wurden, und obwohl von den
digitalen Alternativen, auf die aufgrund der Einschränkungen durch die
COVID-19-Pandemie gesetzt wird, nicht die gleiche pädagogische
Wirkung zu erwarten ist?
8. Gab es nach aktuellem Kenntnisstand der Bundesregierung in den
vergangenen fünf Jahren gemeinsame Beratschlagungen der 16 Landeszentralen
für politische Bildung sowie der Bundeszentrale für politische Bildung
über mögliche Kriterien zur Förderung von intensiv-pädagogisch
begleiteten Gedenkstättenbesuchen im schulischen Kontext, und gab es vor diesem
Hintergrund, angesichts der stark variierenden Handhabung der Förderung
von Gedenkstättenbesuchen in den einzelnen Bundesländern, auch
Bestrebungen zur Vereinheitlichung der Förderkriterien?
9. Wie viel Prozent der Schulklassen, die NS-Gedenkstätten besuchen,
nehmen tatsächlich die Möglichkeit von mehrtägigen Aufenthalten in
Gästehäusern wahr (z. B. durch das Deutsche Jugendherbergswerk (DJH) oder
Hostels, die von Gedenkstätten betreiben werden), und was unternimmt
die Bundesregierung, um die bestehende Übernachtungsinfrastruktur
gezielt zu fördern und deren Kapazitäten auszubauen (bitte nach Jahr,
Gedenkstätte, prozentualem Anteil der Schüler, die an mehrtägigen
Aufenthalten teilnahmen, in Relation zu allen anderen Schulklassenbesuchen
auflisten) ?
10. In welchen Rahmenlehrplänen der Länder ist ein Gedenkstättenbesuch
nach Kenntnis der Bundesregierung in der Sekundarstufe I obligatorisch
verankert, sodass alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit
bekommen können, an einem freiwilligen mehrtägigen, intensivpädagogisch
betreuten Aufenthalt in einer NS-Gedenkstätte teilzunehmen?
Wenn die Bundesregierung keine Kenntnisse hat, wie will sie trotz
mangelnder Kenntnisse über den Bildungsstand betreffend die Shoah und den
Nationalsozialismus (NS) hier konkret ihrer historischen Verantwortung
im Bildungs- und Kulturbereich gerecht werden?
11. In welchen Rahmenlehrplänen der Länder ist nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit eine fächerübergreifende Thematisierung des
Nationalsozialismus sowie der Shoah vorgesehen, und welche Fächer werden dabei
fokussiert?
Wenn die Bundesregierung keine Kenntnisse hat, wie will sie trotz
mangelnder Kenntnisse über den Bildungsstand betreffend die Shoah und den
NS hier konkret ihrer historischen Verantwortung im Bildungs- und
Kulturbereich gerecht werden?
12. Mit welcher Begründung wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in
den letzten Jahren der Geschichtsunterricht in zahlreichen
Rahmenlehrplänen der Bundesländer gekürzt, insbesondere angesichts der wachsenden
geschichtsrevisionistischen Tendenzen in Teilen der
bunderepublikanischen Gesellschaft und der Anschläge auf Synagogen?
Wenn die Bundesregierung keine Kenntnisse hat, wie will sie trotz
mangelnder Kenntnisse über den Bildungsstand betreffend die Shoah und den
NS hier konkret ihrer historischen Verantwortung im Bildungs- und
Kulturbereich gerecht werden?
13. Welche Bemühungen gab es seitens der Bundesregierung in
Zusammenarbeit mit den Kultusministerinnen und Kultusministern der Länder, um den
durch die Kürzung des Geschichtsunterrichts entstandenen Wissenslücken,
die insbesondere mit Blick auf die Shoah und den Nationalsozialismus
festgestellt wurden, entgegenzuwirken?
Wenn nein, wie will die Bundesregierung betreffend die Shoah und den
NS konkret hier ihrer historischen Verantwortung im Bildungs- und
Kulturbereich gerecht werden?
14. Welche Bemühungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im
Rahmen der Kulturministerinnen- und Kulturministerkonferenz zur
Erarbeitung gemeinsamer Schwerpunkte im Fach Geschichte sowie zur
fächerübergreifenden Thematisierung des Nationalsozialismus und der Shoah in
den vergangenen zehn Jahren?
15. Wie viel des Haushaltsbudgets von 12 Mio. Euro, welches der
Bundeszentrale für politische Bildung 2018 zur Förderung von Bildungsträgern
zur Verfügung stand (vgl. https://www.bpb.de/die-bpb/247066/einnahmen-
und-ausgaben), wurde nach Kenntnis der Bundesregierung für die
Förderung von Gedenkstätten bzw. Gedenkstättenbesuchen genutzt (bitte einzeln
auflisten inklusive der Fördersumme sowie der geförderten Gedenkstätte/
Exkursion und mit Daten in den Jahren 2019 und 2020 in Relation
setzten)?
16. Welche Forschungsprojekte wurden durch die Bundesregierung seit 2010
initiiert und gefördert, um die pädagogische Wirkung von
Gedenkstättenbesuchen zu untersuchen (bitte ausführlich einzeln nach Datum, Autor,
Inhalt und Fördersumme auflisten)?
a) Welche der initiierten und geförderten Forschungsprojekte setzten sich
dezidiert mit der Wirkung und den Problemen sog. kurzer
Gedenkstättenbesuche (unter drei Stunden) auseinander?
b) Welche der initiierten und geförderten Forschungsprojekte setzten sich
dezidiert mit der Wirkung und den Problemen von ein- oder
mehrtägigen Gedenkstättenbesuchen auseinander?
17. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Eigenmotivation in der
Bundesrepublik Deutschland zum Besuch einer NS-Gedenkstätte im In-
und Ausland sowie zur Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus,
der Shoah und dem Holocaust an den Sinti und Roma (Porajmos), den
Verbrechen der deutschen Besatzungsherrschaft sowie deren Nachwirkungen
in den Communities, insbesondere auch im Kontext der Verbrechen im
Zuge der Terror-Besatzung in Osteuropa, namentlich der deutschen
Besatzung Polens oder der „Aktion Reinhardt“ zu fördern?
a) Welche der Maßnahmen richten sich dabei an die Förderung der
Eigenmotivation von Schülerinnen und Schülern in der Bundesrepublik
Deutschland?
b) Welche der Maßnahmen richten sich dabei an die Förderung der
Eigenmotivation von erwachsenen Personen in der Bundesrepublik
Deutschland?
c) Welche konkreten Maßnahmen der Bundesregierung dienten der
gezielten Förderung der Eigenmotivation durch entsprechende Angebote
in der historischen politischen Bildung und der Berücksichtigung der
langjährigen Erfahrungen der zuständigen Träger (z. B. in Programen
des Deutsch-Polnischen (DPJW) und Deutsch-Französischen
Jugendwerks (DFJW)) sowie der Expertise von zivilgesellschaftlichen
Trägern wie dem Bildungswerk Stanislaw Hantz, Geschichtswerkstätten,
Vereinen und zahlreicher engagierter Initiativen zur Aufarbeitung des
NS?
18. Welche Hinweise hat die Bundesregierung auf die strukturelle
Unterfinanzierung der Gedenkstätten und aktuelle Probleme der Gedenkstätten bei
der Schaffung von digitalen Angeboten (bitte einzeln nach betroffenem
Bereich der Gedenkstätte seit Bekanntwerden der COVID-19-Pandemie
auflisten)?
19. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Projektförderung“ im
Kontext der Gedenkstättenkonzeption des Bundes, und wie definiert sie
den Begriff der „institutionellen Förderung (u. a. möchten wir wissen, ob
die Bundesregierung Maßnahmen zur Sanierung von Gebäuden, zu
Dienstreisen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Heizkosten als Posten
innerhalb der Projektförderung subsumiert, bitte detailliert erläutern)?
20. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über den Anteil von
touristischen Besuchen an den seit 2010 gestiegenen Besucherzahlen in den NS-
Gedenkstätten, und welche Überlegungen oder Planungen hat die
Bundesregierung in Bezug auf eine mögliche Erstattung des dadurch für die
Gedenkstätten gestiegenen Mehraufwandes?
21. Was unternimmt die Bundesregierung, damit eine stärkere Einbeziehung
der Gedenkstätten bei der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung und
Referendariatsprogrammen vom Bund angeregt und gefördert werden, um den
Besuch einer NS-Gedenkstätte als wesentlichen Teil der Lehrerinnen- und
Lehrerausbildung zu etablieren und eine Verständigung auf Länderebene
herbeizuführen, sodass die Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung
eines NS-Gedenkstättenbesuches verpflichtend in die Ausbildung
integriert wird?
Wenn nichts, wie will die Bundesregierung betreffend die Shoah und den
NS konkret hier ihrer historischen Verantwortung im Bildungs- und
Kulturbereich gerecht werden?
22. Welche Bemühungen wurden bislang von der Bundesregierung
unternommen, um gemeinsam mit den Ländern für mehr Seminare und Angebote
zum Thema Nationalsozialismus und Shoah an den Hochschulen der
Bundesrepublik Deutschland zu sorgen, insbesondere auch an jenen, an denen
die Thematik nicht institutionell verankert ist (z. B. durch eigene
Forschungsinstitute) (vgl. Lena Kahle, Verena Nägel, 2016, Erste Ergebnisse
der empirischen Studie „Der Status Quo der universitären Lehre über den
Holocaust in Deutschland“, S. 4–5)?
Wenn sie keine Bemühungen unternimmt, wie will die Bundesregierung
betreffend die Shoah und den NS konkret hier ihrer historischen
Verantwortung im Bildungs- und Kulturbereich gerecht werden?
23. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um die von
Expertinnen und Experten aufgezeigten Mängeln in der Lehrerinnen- und
Lehrerausbildung im Fach Geschichte mit Blick auf Antisemitismus,
Antiziganismus und die NS-Zeit entgegenzuwirken und dadurch die Qualität
der historischen Bildung im schulischen Kontext sicherzustellen (vgl.
Wortprotokoll Fachgespräch im Ausschuss für Kultur und Medien, vom
16. Januar 2019, S. 15)?
Wenn sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wie will die Bundesregierung
betreffend die Shoah und den NS konkret hier ihrer historischen
Verantwortung im Bildungs- und Kulturbereich gerecht werden?
24. Welchen Stellenwert hat nach Kenntnis der Bundesregierung die
schülerorientierte Vermittlung inklusive partizipativer Angebote zur
Auseinandersetzung mit der Shoah sowie eine Zusammenarbeit mit Gedenkstätten in
der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung im Fach Geschichte?
25. Was hat die Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren
unternommen, um Gedenkstättenbesuche im Bereich der Erwachsenenbildung
sowie der beruflichen Weiterbildung insbesondere auch bei der Polizei, der
Bundeswehr, Ministerien und weitern staatlichen Institutionen und
Behörden zu fördern?
Wenn sie nichts unternommen hat, wie will die Bundesregierung
betreffend die Shoah und den NS konkret hier ihrer historischen Verantwortung
im Bildungs- und Kulturbereich gerecht werden?
26. Was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um bundesgeförderte
NS-Gedenkstätten dabei zu unterstützen, auch im Rahmen der
Erwachsenenbildung sowie beruflichen Weiterbildung zielgruppenspezifische
Bildungsangebote zu entwickeln und umzusetzen, und welche finanziellen
Mittel wurden dafür zur Verfügung gestellt (u. a. mit Blick auf den Ausbau
des Projekts „NS-Geschichte, Institutionen, Menschenrechte“ der
Gedenkstätten Neuengamme, welches sich explizit der Erarbeitung von
berufsgruppenspezifischen Bildungsmaterialien für Polizei, Justiz oder das
Militär widmet (vgl. Oliver Wrochem, 2015, Menschenrechtsbildung an
Gedenkstätten, die an nationalsozialistische Verbrechen erinnern, S. 142, in:
Zentralen für politische Bildung, 2015, Gedenkstättenpädagogik –
Kontext, Theorie und Praxis der Bildungsarbeit zu NS-Verbrechen))?
Wenn nein, wie will die Bundesregierung betreffend die Shoah und den
NS konkret hier ihrer historischen Verantwortung im Bildungs- und
Kulturbereich gerecht werden?
27. Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um der Überlastung
der Mitarbeitenden in bundesgeförderten NS-Gedenkstätten, die u. a.
durch die pädagogisch notwendige Ausweitung von
Gedenkstättenbesuchen auf mindestens drei Stunden bedingt ist, entgegenzuwirken (vgl. u. a.
Stellungnahme von Prof. Dr. Jens-Christian Wagner, Stiftung
niedersächsische Gedenkstätten im Niedersächsischen Landtag zur Drucksache
Nr. 17/3692)?
Wenn sie nichts unternommen hat, wie will die Bundesregierung
betreffend die Shoah und den NS konkret hier ihrer historischen Verantwortung
im Bildungs- und Kulturbereich gerecht werden?
28. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um die
bundesgeförderten NS-Gedenkstätten dabei zu unterstützen, angesichts des
Verstummens von NS-Überlebenden ihre eindrücklichen, für die politische
Bildung höchst relevanten Lebensgeschichten und Botschaften durch
Aufzeichnungen und zeitgemäße Technologien zu bewahren, und wie will sie
dabei konkret auch die Teilhabe der Nachkommen der NS-Verfolgten an
der zukünftigen Wissensvermittlung sicherstellen (vgl. den Offenen
Protestbrief der NS-Überlebenden Juden, Roma und polnischen NS-
Verfolgten, http://www.bearing-witness.net/)?
29. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über seit 2010 bis heute
durchgeführte Angriffe (Hacker) oder Störversuche der digitalen Infrastruktur
(Internet- und Telefonnetzwerke) von Gedenkorten an NS-Verbrechen in
der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere bundesgeförderten
Gedenkstätten bzw. Einrichtungen, in denen Projekte aus Bundesmitteln
durchgeführt wurden, und wie will die Bundesregierung diese
Einrichtungen finanziell und strukturell schützen, damit ihre Netzwerksicherheit
gestärkt und ausgebaut wird (bitte einzeln nach Jahr, Einrichtung, Art des
Angriffs, Art des Ziels, zum Beispiel Zoom-Gespräch mit Überlebenden,
Nachkommen von NS-Verfolgten u. ä. auflisten)?
30. Welche Mittel wurden seit 2010 zur besseren personellen Ausstattung
(zum Beispiel durch Einrichtung von Personalstellen für
Internetsicherheit) sowie Stärkung der digitalen Infrastruktur (Internet- und
Telefonnetzwerke) in Gedenkorten an NS-Verbrechen, insbesondere
bundesgeförderten Gedenkstätten bzw. Einrichtungen, in denen Projekte aus
Bundesmitteln durchgeführt wurden, zur Verfügung gestellt (bitte einzeln nach
Jahr, Einrichtung, Art und Höhe der Förderung auflisten)?
31. Welche Mittel wurden seit Bekanntwerden der COVID-19-Pandemie zur
besseren personellen Ausstattung (zum Beispiel durch Einrichtung von
Personalstellen für Internetsicherheit) sowie Stärkung der digitalen
Infrastruktur (u. a. Kosten der Beratung, Installation von Software,
Anschaffung von Hardware) in Gedenkorten an NS-Verbrechen, insbesondere
bundesgeförderten Gedenkstätten bzw. Einrichtungen, in denen Projekte aus
Bundesmitteln durchgeführt wurden, zur Verfügung gestellt (bitte einzeln
nach Jahr, Einrichtung, Art der Maßnahme und Höhe der Förderung
auflisten)?
32. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über den personellen und
finanziellen Mehraufwand der Gedenkstätten, der sich bei der Übernahme
zusätzlicher digitaler Aufgaben und Onlinebildungsangebote während der
COIVID-19-Pandemie hergestellt hat, und was tut die Bundesregierung,
um die Gedenkstätten bei der Bewältigung des Mehraufwands, der
Vermittlung und Gewährleistung digitaler Expertise, Neuanschaffung von
Software und Hardware sowie der Qualitätssicherung zu unterstützen
(bitte einzeln nach Monat bzw. Jahr seit Bekanntwerden der COVID-19-
Pandemie, Gedenkstätte, Art der Maßnahme und Finanzvolumen
auflisten)?
33. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über aktuelle Probleme der
Gedenkstätten bei der Schaffung von digitalen Angeboten (bitte einzeln nach
betroffenem Bereich der Gedenkstätte seit Bekanntwerden der COVID-19-
Pandemie auflisten)?
34. Welchen Stellenwert, welche Bedeutung und welche Möglichkeiten räumt
die Bundesregierung der Teilhabe der Nachkommen der NS-Verfolgten an
zukünftigen Bildungsmaßnahmen an NS-Gedenkstätten ein, und wie
könnte die Teilhabe der Nachkommen bei der Gewährleistung von
Zeugenschaft, Erinnerung und zivilgesellschaftlicher Beteiligung am Gedenken an
die NS-Verbrechen für zukünftige Generationen sichergestellt werden (vgl.
den Offenen Protestbrief der NS-Überlebenden Juden, Roma und
polnischen NS-Verfolgten, http://www.bearing-witness.net/)?
35. Welchen Stellenwert, welche Bedeutung und welche Möglichkeiten räumt
die Bundesregierung der Teilhabe der Nachkommen der NS-Verfolgten an
zukünftigen Bildungsmaßnahmen an NS-Gedenkstätten ein, und wie
könnte die Teilhabe der Nachkommen bei der Gewährleistung von Gedenken an
die NS-Verbrechen für zukünftige Generationen sichergestellt werden (vgl.
den Appell an den Bundespräsidenten Dr. Frank-Walter Steinmeier mit der
Forderung, die Nachkommen in das Gedenken und die
Wissensvermittlung stärker einzubeziehen vom 17. April 2021 während der
Befreiungsfeierlichkeiten an der Gedenkstätte Sachsenhausen (Next Generation? Die
Stimme der Angehörigen in der Erinnerungskultur, https://www.youtub
e.com/watch?v=chxZbEaE5TE))?
36. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung und welche
notwendigen bildungspolitischen Maßnahmen plant sie im Zusammenhang
mit den Ergebnissen der jüngsten MEMO-III-Studie, um der falschen
Vorstellung von knapp einem Drittel der Bundesbürger zu begegnen, sie
zählten zu den Opfern im NS, und welche Rolle könnte bei der Bearbeitung
dieser Wissenslücken die Einbindung von Nachkommen der NS-
Verfolgten, namentlich der in den internationalen Komitees ehemaliger KZ-
Häftlinge und der Lagerarbeitsgemeinschaften (LAG) spielen (bitte
konkret auflisten, wo die Bundesregierung Bildungslücken lokalisiert und mit
welchen Maßnahmen sie diesen begegnen möchte) ?
37. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung und welche
notwendigen bildungspolitischen Maßnahmen plant sie im Zusammenhang
mit den Ergebnissen der jüngsten MEMO-III-Studie, um der irritierenden
Vorstellung von über einem Drittel der Bundesbürger zu begegnen, ihre
eigenen Familien weisen eine Helferschaft gegen den NS auf, und welche
Rolle könnte bei der Bearbeitung dieser Wissenslücken die Einbindung
von Nachkommen der NS-Verfolgten, namentlich der in den
internationalen Komitees ehemaliger KZ-Häftlinge und der
Lagerarbeitsgemeinschaften (LAG) spielen (bitte konkret auflisten, wo die Bundesregierung
Bildungslücken lokalisiert und mit welchen Maßnahmen sie diesen begegnen
möchte) ?
38. Was unternimmt die Bundesregierung, damit in Kooperation mit den
Kulturministerien der Bundesländer für die Sekundarstufe I ein bundesweiter
Wettbewerb zum Thema „Widerstand gegen den NS, Verfolgung,
Deportation, Besatzung und Vernichtung“, in Anlehnung an vergleichbare
europäische Projekte, namentlich den französischen „Concours national de la
résistance et de la déportation“, unter Einbeziehung der Expertise der
Gedenkstätte Deutscher Widerstand (GDW), der bundesgeförderten KZ-
Gedenkstätten sowie der europäischen Überlebenden- und
Verfolgtenverbänden, namentlich der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes –
Bund der Antifaschistinnen (VVN-BdA), der internationalen Komitees
ehemaliger KZ-Häftlinge und der Lagerarbeitsgemeinschaften (LAG)
sowie europäischer Widerstands- und Kombattantinnen- und
Kombattantenverbände, namentlich der Vereinigung der Jüdischen Kombattantinnen und
Kombattanten und der Geschädigten des Zweiten Weltkrieges in Polen,
eingerichtet und auskömmlich finanziell ausgestattet wird, der jungen
Menschen eine intensive Auseinandersetzung mit der Geschichte der
Verfolgung und des Widerstandes gegen den NS ermöglicht und intensiviert
(vgl. „Qualität und Dauer pädagogisch begleiteter KZ-
Gedenkstättenbesuche in der Sekundarstufe I erweitern und stärken“ auf
Bundestagsdrucksache 19/26169)?
Berlin, den 21. Juni 2021
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/3142808.07.2021
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/31008 - Qualitätssicherung in der historisch-politischen Bildung sowie für pädagogisch begleitete Gedenkstättenbesuche
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Brigitte Freihold, Dr. Petra Sitte,
Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/31008 –
Qualitätssicherung in der historisch-politischen Bildung sowie für pädagogisch
begleitete Gedenkstättenbesuche
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den vergangenen Jahren wurde der Geschichtsunterricht in den einzelnen
Rahmenlehrplänen vieler Bundesländer erheblich gekürzt. Damit bleibt auch
für die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus im schulischen
Kontext immer weniger Raum, was teilweise zu erheblichen Wissenslücken mit
Blick auf die deutschen Verbrechen während der NS-Zeit und die Shoah führt
(vgl. Stephan Lehnstaedt, Tagesspiegel vom 12. März 2018, S. 21). Doch
nicht nur bei Schülerinnen und Schüler lassen sich derartige Defizite
feststellen, sondern auch bei der Ausbildung von Geschichtslehrerinnen und
Geschichtslehrern. Uwe Neumärker, Direktor der Stiftung Denkmal für die
ermordeten Juden Europas, wies im Januar 2019 während einer Anhörung im
Deutschen Bundestag darauf hin, dass während des Lehramtsstudiums im
Fach Geschichte vielfach nur in unzureichendem Maße Kenntnisse über
Antisemitismus, Antiziganismus, NS-Gewaltverbrechen und den Holocaust
vermittelt werden. Geschichtslehrerinnen und Geschichtslehrer würden somit
häufig nicht über das nötige fundierte historische Wissen verfügen (vgl.
Wortprotokoll Anhörung im Ausschuss für Kultur und Medien, vom 16. Januar
2019, S. 15). Diese Defizite wirken sich auf die pädagogische Qualität von
Gedenkstättenbesuchen aus.
Die bundesgeförderten großen KZ-Gedenkstätten, u. a. Buchenwald und
Mittelbau-Dora, Bergen-Belsen, Dachau, Sachsenhausen und Ravensbrück
sowie Dokumentationszentren und Erinnerungsorte wie die Topographie des
Terrors oder die Arolsen Archives spielen mit ihrem Bildungsprogrammen
eine wichtige gesellschaftliche Rolle, um eine Auseinandersetzung mit der
Geschichte zu ermöglichen. Sowohl die großen KZ-Gedenkstätten als auch
zahlreiche kleinere regionale, gleichermaßen bedeutsame, jedoch bislang noch
nicht vom Bund geförderte Gedenkorte, die sich insbesondere den Themen
Widerstand gegen NS, Zwangsarbeit oder den „Euthanasie“-Verbrechen im
Nationalsozialismus widmen, stellen Orte dar, an denen Wissen vertieft und
verstetigt werden könnte, welches in Schulen und Universitäten vermittelt
wird. Vielfach wird dabei an die Gedenkstätten der politische Anspruch der
Aufklärung herangetragen, dass durch deren Besuch bestimmte Lehren aus der
Geschichte gezogen werden. Nach Auffassung der Fragesteller ist es an der
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31428
19. Wahlperiode 08.07.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 7. Juli 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Zeit, die Bedingungen der Ermittlungsarbeit in den Gedenkstätten in dem
Spannungsfeld zwischen von außen a priori herangetragenen Lernzielen und
politischen Erwartungen und den Möglichkeiten von Gedenkstättenpädagogik
ernst zu nehmen, damit die an dem Lernprozess beteiligten Subjekte, ihre
Orientierungsbedürfnisse, Fragen und Interessen am Lernprozess nicht
ausgeblendet werden (vgl. Cornelia Chmiel, LaG, 28. April 2021, S. 14 ff.).
Vielfach dienen dabei Gedenkstätten auch als politische Projektionsfläche, die
sofortige Lösungen für tief verwurzelte gesellschaftliche Missstände bieten
sollen wie latenter Antisemitismus und Antiziganismus oder deutsche
Entlastungsstrategien für Antisemitismus der auf Minderheiten extrapoliert wird
(vgl. Rosa Fava, Die Neuausrichtung der Erziehung nach Auschwitz in der
Einwanderungsgesellschaft – Eine rassismuskritische Diskursanalyse, 2015).
Gerade die Debatte um sog. Pflichtbesuche zeigt die Schwierigkeit solcher
Forderungen: Gedenkstätten sollen als „antifaschistische Waschmaschinen“
zur Lösung gesellschaftlicher Probleme wie Rassismus und Antisemitismus
herangezogen werden. Ein selten länger als zwei Stunden dauernder Besuch
der Gedenkstätte soll die Demokratie retten. Eine solche Erwartungshaltung
versperrt eine intensive und selbstständige Leistung der Besucherinnen und
Besucher der Auseinandersetzung mit der Geschichte vor Ort und nimmt die
Subjekte historisch-politischer Bildung nicht ernst. (Cornelia Chmiel, LaG,
28. April 2021, S. 14 ff.). Um diesen Prozess der Auseinandersetzung zu
unterstützen, müssen die gewachsenen Anforderungen und Bedürfnisse der
Gedenkstättenpädagogik durch strukturelle, personelle und finanzielle
Rahmenbedingungen ermöglicht werden.
Die Erinnerungs- und Gedenkorte an die im Nationalsozialismus Verfolgten
können dabei insbesondere durch biographische Ansätze und die Authentizität
dieser Orte über die Verfolgungsschicksale der durch deutsche
Nationalsozialistinnen und Nationalsozialisten systematisch verfolgten Menschen vor
allem jungen Menschen näherbringen und Fragen der Kontinuitäten und
Brüche von Diskriminierungserfahrungen in einer divers-kulturellen
Gesellschaft der Gegenwart zum Inhalt der Beschäftigung mit der Vergangenheit
machen, namentlich die Schicksale der planmäßig verfolgten Jüdinnen und
Juden, Romnja sowie Sintizze sowie die spezifischen terroristischen
Besatzungsregime im besetzten Polen und anderen im Osten besetzten Ländern,
sowjetische Kriegsgefangene, als „Asoziale“ und „Berufsverbrecher“ Verfolgte,
Opfer von „Euthanasie“-Verbrechen sowie Justizverbrechen, Homosexuelle,
Zeugen Jehovas, zwangsgermanisierte geraubte Kinder sowie Millionen zur
Zwangsarbeit verschleppte Menschen und Maßnahmen gegen NS-
Widerstandskämpferinnen und NS-Widerstandskämpfer. Dabei sollten nach
Ansicht der Fragesteller, angesichts des Verstummens der Überlebenden der
NS-Verfolgung und der Gefahr eines Endes der Zeugenschaft, vor allem
Perspektiven und neue pädagogische Vermittlungskonzepte entwickelt werden,
welche Nachkommen der ehemals Verfolgten und ihre Erfahrungen,
namentlich die transgenerationelle Traumaweitergabe, in den Gedenkstättenstrukturen
berücksichtigen und sie als Partnerinnen und Partner der Wissensvermittlung
bei Erinnerung und Gedenken teilhaben lassen (vgl. den Offenen Protest-Brief
der NS-Überlebenden Juden, Roma und polnischen NS-Verfolgten, http://ww
w.bearing-witness.net/ ). Zudem ermöglicht eine Auseinandersetzung mit
individuellen Handlungsspielräumen eine Reflexion der eigenen Möglichkeiten,
Gesellschaft aktiv mitzugestalten und sich zum Anspruch einer
gesellschaftlichen Verantwortung zu positionieren. Dadurch kann auch eine
Auseinandersetzung mit der Bedeutung von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie befördert
werden.
Diese biographischen Ansätze sind insbesondere auch vor dem Hintergrund
der jüngsten Ergebnisse der MEMO (Multidimensionaler
Erinnerungsmonitor)-III-Studie des Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und
Gewaltforschung (IKG) notwendig, als knapp ein Drittel aller Deutschen sich
fälschlicherweise zu den Opfern in der NS-Zeit zählt (33,8 Prozent) und mehr als ein
Drittel der Bundesbürger um eigene Vorfahren unter den Opfern in der Zeit
des Nationalsozialismus glaubt (35,8 Prozent) und knapp ein Drittel sogar von
Helferinnen und Helfern in der eigenen Familie ausgeht (32,3 Prozent) (vgl.
Multidimensionaler Erinnerungsmonitor (MEMO III), https://pub.uni-bielefel
d.de/download/2949175/2949176/EVZ_Studie_MEMO_Fokusbericht_dt.pdf).
Insbesondere in Anbetracht des wachsenden Geschichtsrevisionismus und der
Leugnung und Verfälschung des Holocausts (Holocaust Distortion) in Europa
ist die Aufklärung über die staatliche Planung und Durchführung der
nationalsozialistischen deutschen Verbrechen, ihrer Formen und Rechtfertigungen
sowie daran beteiligten Akteurinnen und Akteure auch in den besetzten Staaten
und der jeweiligen ideologischen Basis im Nationalsozialismus unerlässlich.
Häufig werden Gedenkstättenbesuche dabei aufgrund der Kürzungen der
Stundenkontingente des Geschichtsunterrichts ohne das nötige historische
Vorwissen durchgeführt (vgl. Stephan Lehnstaedt, Tagesspiegel vom 12. März
2018, S. 21) – sofern sie denn überhaupt durchgeführt werden, denn trotz der
Bedeutung der intensivpädagogischen Bildungsangebote in NS-Gedenkstätten
(Tages- und Mehrtagesprojekte) hat bislang nur jeder zweite Bundesbürger
mindestens einmal ein ehemaliges Konzentrationslager besucht. Gerade junge
Menschen sprechen sich deswegen vermehrt für sog. Pflichtbesuche für
Schülerinnen und Schüler aus (vgl. https://deutsches-schulportal.de/schule-im-umfe
ld/mehrheit-ist-fuer-pflichtbesuche-von-kz-gedenkstaetten/).
Dennoch sind NS-Gedenkstättenbesuche in nahezu keinem der
Rahmenlehrpläne obligatorisch verankert, in dem Sinne, dass alle Schülerinnen Schüler
ein verbindliches Angebot erhalten, bei Vorliegen von Interesse an einem
freiwilligen mehrtägigen, intensivpädagogisch betreuten Aufenthalt in einer
NS-Gedenkstätte teilzunehmen. Dabei hängt es von der Qualität der
pädagogischen Betreuung und Herstellung von strukturellen Bedingungen in den
Gedenkstätten ab, ob diese Angebote so gestaltet werden, dass das Interesse an
einer freiwilligen Teilnahme gestärkt und erweitert wird (vgl. „Qualität und
Dauer pädagogisch begleiteter KZ-Gedenkstättenbesuche in der Sekundarstufe
I erweitern und stärken“ auf Bundestagsdrucksache 19/26169). In den meisten
Fällen sind dabei jedoch lediglich Verweise auf Exkursionen zu Gedenkstätten
als Hinweis zur Arbeitsmethode zu finden. Empfehlungen für eine adäquate
und kultursensible Vor- und Nachbereitung, die für die nachhaltige Wirkung
ein absolutes Muss sind, fehlen gänzlich (vgl. Stefanie Rauch, 2006,
Verankerung von Gedenkstättenbesuchen im Unterricht, Gedenkstätten-Rundbrief
134/2006).
Die Freiheit der einzelnen Bundesländer über die Ausgestaltung der Lehrpläne
ist im föderalen Bildungssystem unentbehrlich. Einheitliche Standards und der
Fokus auf bestimmte Themenschwerpunkte im Geschichtsunterricht können
aber dennoch ein wichtiger Schritt sein, um eine fundierte Wissensvermittlung
über die Shoah, den Holocaust an den Sinti und Roma und die Verbrechen der
deutschen Besatzungsherrschaft zu gewährleisten (vgl. Wortprotokoll
Fachgespräch im Ausschuss für Kultur und Medien, vom 16. Januar 2019, S. 24).
Die konkrete Ausgestaltung dieser festgelegten Schwerpunkte, sowohl
didaktischer als auch inhaltlicher Natur, obliegt den Bundesländern, was unter
anderem auch Raum für regionale Bezüge zur Thematik herstellt. Gleichzeitig ist
eine solche Gestaltungsfreiheit essentiell, um die Auseinandersetzung mit dem
Nationalsozialismus und der Shoah schülerorientiert zu gestalten, sich kritisch
mit Geschichtsnarrativen auseinanderzusetzen und partizipative Formate in
den Unterricht zu integrieren (vgl. u. a. Wortprotokoll Fachgespräch im
Ausschuss für Kultur und Medien, vom 16. Januar 2019, S. 16; Martin
Schellenberg, 2015, Gedenken als pädagogische Aufgabe, S. 142, in: Zentralen für
politische Bildung, 2015, Gedenkstättenpädagogik – Kontext, Theorie und
Praxis der Bildungsarbeit zu NS-Verbrechen). Gedenkstätten und
Erinnerungsorte sollten dabei stets als unentbehrliche Partnerinnen und Partner der
historisch-politischen Bildung einbezogen werden (vgl. KMK, 2014, Erinnern
für die Zukunft – Empfehlungen zur Erinnerungskultur als Gegenstand
historisch-politischer Bildung in Schulen). Das gilt über den schulischen Kontext
hinaus auch im Bereich der Erwachsenenbildung. Die Förderstruktur für
intensiv-pädagogisch begleitete Gedenkstättenfahrten durch staatliche
Institutionen wie die Zentralen für politische Bildung ist dabei komplex und
undurchsichtig, vor allem im schulischen Kontext. Die Förderung auf
Landesebene ist in allen 16 Bundesländern von unterschiedlichsten Kriterien
abhängig. Dabei zeigen sich auch bei der Finanzierung der Gedenkstätten selbst
Mängel. So kommen die NS-Gedenkstätten und ihre engagierten
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bereits jetzt an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit.
Aufgrund mangelnder Personal- und Raumausstattung betragen die
Wartezeiten für die nachhaltigen und sinnvollen intensivpädagogischen Angebote
(Tages- und Mehrtagesprojekte) für Jugendgruppen in den NS-Gedenkstätten
gegenwärtig bis zu drei Jahre (vgl. u. a. Stellungnahme von Prof. Dr. Jens-
Christian Wagner, Stiftung niedersächsische Gedenkstätten im
Niedersächsischen Landtag zur Drucksache Nr. 17/3692). Gleichzeitig wird der Großteil
der pädagogischen Arbeit von unter prekären Bedingungen arbeitenden
Freiberuflerinnen und Freiberuflern durchgeführt. Gerade im Zuge der
COVID-19-Pandemie stehen diese aktuell ohne finanzielle Sicherheit dar.
Dabei hangeln sich gedenkstättenpädagogische Abteilungen häufig von
Förderung zu Förderung. Eine nachhaltige Entwicklung von Bildungsprogrammen
und deren kontinuierliche Evaluation sowie Supervision für die
Mitarbeitenden wird so erschwert. Im Zuge der COVID-19-Pandemie mussten dabei
traditionelle Bildungsangebote, aber auch das Gedenken und die Erinnerung
selbst durch Onlineformate ersetzt werden, wobei die digitale Infrastruktur der
Gedenkstätten vielfach noch ausbaufähig ist. Dabei stellen sich vielfach
Fragen der Sicherheit, nicht nur der Datensicherheit wie bei der Störung und
Übernahme von Zoom-Meetings durch Verschwörungsgruppen oder
Neonazis, sondern auch die grundsätzliche Problematik der Holocaustleugnung bzw.
Holocaustverfälschung im Internet, auf welche die Angebote der
Gedenkstätten unweigerlich treffen.
1. In welcher Höhe und durch welche Förderprogramme hat die
Bundesregierung seit 2010 intensiv-pädagogisch begleitete
Gedenkstättenbesuche (Tages- und Mehrtagesprojekte) gefördert (bitte ausführlich
einzeln nach Ort, Dauer, Anzahl der Teilnehmer, Alter und Fördersumme
auflisten)?
a) Wie viele der geförderten Gedenkstättenbesuche fanden im
schulischen Kontext statt?
b) Wie viele der geförderten Gedenkstättenbesuche fanden im Rahmen
von Angeboten der Erwachsenenbildung statt?
c) Wie viele der geförderten Gedenkstättenbesuchen umfassten mehrere
Tage (bitte gesondert nach geförderten Besuchen im schulischen
Kontext sowie im Rahmen von Angeboten der Erwachsenenbildung
auflisten)?
d) Wie viele der geförderten Gedenkstättenbesuche fanden in
internationalen Gedenkstätten im Ausland statt (bitte einzeln nach Ort, Dauer,
Anzahl der Teilnehmer, und Fördersumme auflisten)?
e) Wie viele der geförderten Gedenkstättenbesuche fanden in nationalen
Gedenkstätten statt (bitte einzeln nach Ort, Dauer, Anzahl der
Teilnehmer und Fördersumme auflisten)?
Die Fragen 1 bis 1e werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt umfangreich und vielfältig die
historischpolitische Vermittlungsarbeit von Gedenkstätten und Erinnerungsorten, die der
Geschichte des Nationalsozialismus gewidmet sind. Welcher exakte Anteil der
bereit gestellten Mittel und Stellen in die in der Frage genannten
Bildungsformate fließt, kann nicht flächendeckend beziffert werden.
Im Rahmen des Förderprogramms „Jugend erinnert“ fördert die Beauftragte der
Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) insgesamt 32 Projekte von
NS-Gedenkstätten und Erinnerungsorten. Hierbei ist es ein Grundanliegen des
Förderprogramms, die Entwicklung und Etablierung intensiver und nachhaltig
wirkender Bildungsformate zu unterstützen, bei denen mindestens ein Tag mit
den Teilnehmerinnen und Teilnehmern gearbeitet wird. Die im Rahmen des
Programms geförderten Gedenkstätten repräsentieren die gesamte Bandbreite
der heterogenen deutschen Gedenkstättenlandschaft, indem sowohl große
staatlich finanzierte wie auch kleine ehrenamtlich geprägte Gedenkstätten zu den
Förderempfängern gehören.
Des Weiteren fördert die Bundesregierung auf der Grundlage der
Gedenkstättenkonzeption des Bundes zahlreiche bundesbedeutsame NS-Gedenkstätten
und Erinnerungsorte institutionell. Mittels einer Auflage im
Zuwendungsbescheid sind diese Förderungen grundsätzlich mit dem Ziel aktiver Bildungs-
und Vermittlungsarbeit verbunden, also auch mit den in der Frage genannten
Bildungsformaten. Beispielsweise betrug die Fördersumme im Jahr 2020
25.394.000 Euro (institutionelle Zuwendungsempfänger: Stiftung Denkmal für
die ermordeten Juden Europas, Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-
Dora, Trägerverein des Hauses der Wannseekonferenz e. V., Stiftung
Topographie des Terrors, Stiftung Gedenkstätte Deutscher Widerstand, Stiftung
Brandenburgische Gedenkstätten, Stiftung Sächsische Gedenkstätten, Stiftung
Hamburger Gedenkstätten und Lernorte zur Erinnerung an die Opfer der NS-
Verbrechen/KZ-Gedenkstätte Neuengamme, Stiftung Bayerische
Gedenkstätten/KZ-Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg, Stiftung Niedersächsische
Gedenkstätten/Gedenkstätte Bergen-Belsen, Trägerverein des Deutsch-Russischen
Museums Berlin Karlshorst).
Zudem stehen jährlich bis zu 5 Mio. Euro für Projektförderungen aufgrund der
Gedenkstättenkonzeption des Bundes zur Verfügung. Auch diese Projekte
dienen letztlich dem übergeordneten Ziel, authentische historische Orte der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Geschichte in Form unterschiedlicher
Bildungsangebote zu vermitteln.
Die Gedenkstättenbesuche, welche durch die Bundeszentrale für politische
Bildung (BpB) gefördert werden, können auch einen Anteil an einer mehrtägigen
Veranstaltung bzw. Projekttagen ausmachen, sodass anhand der aufgeführten
Orte in der folgenden Übersicht nicht immer der Ort der besuchten
Gedenkstätte abzuleiten ist. Aufgrund der Kürze der Beantwortungszeit war eine
Recherche zu den einzelnen Programmen der Bildungsveranstaltung nicht
möglich. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Altersangaben statistisch nicht
erhoben werden, sodass hierzu keine Auskunft möglich ist. Aufgrund der
Vorgaben der Förderrichtlinien der BpB in der Richtlinienförderung werden
außerschulische Veranstaltungen gefördert, deren Teilnehmende mindestens 16 Jahre
alt sind. In der Modellförderung können auch Kinder und Jugendliche
grundsätzlich zur Zielgruppe gehören.
In der Richtlinienförderung wurden in den Jahren 2016 bis 2019
durchschnittlich ca. 50 Gedenkstättenfahrten pro Jahr gefördert. Die Jahre 2020 und 2021
wurden durch die pandemiebedingten Einschränkungen nicht berücksichtigt.
Aufgrund der Kürze der Beantwortungszeit werden in der folgenden Übersicht
exemplarisch Veranstaltungen der anerkannten Träger sowie aus der
Modellförderung aufgeführt; eine vollumfängliche Auflistung ist mit Blick auf die
kurze Frist nicht möglich:
Titel der Maßnahme
und Jahr
Förderprogramm
(Richtlinienförderung (RiLi)
oder
Modellprojektförderung
(MoFö))
Ort Dauer Anzahl
Teilnehmerinnen und
Teilnehmer
(Angabe
sofern erfasst)
Alter
(Angabe
sofern erfasst)
Fördersumme
in Euro
Studienreise:
Erinnerungskultur und
Aufarbeitung der NS-
Zeit – Gedenkstätten
und Erinnerungsorte in
München, Dachau und
Nürnberg 2016
RiLi München 3 Tage 25 – 3.840,00
Auf den Spuren des
Völkermords in
Auschwitz und Krakau
2016
RiLi Krakau/
Auschwitz
6 Tage 43 – 10.048,12
Berlin – im Zentrum
aktueller Tagespolitik
und deutscher
Zeitgeschichte 2016
RiLi Berlin 4 Tage 14 – 2.000,00
Straßburg – Zentrum
europäischer Politik
und Entscheidungen
2016
RiLi Straßburg 3 Tage 25 – 5.021,00
Vom Gestern zum
Heute
Gedenkstättenfahrt zu den
ehemaligen Emslagern und KZ
Bergen-Belsen 2017
RiLi Niedersachsen 2 Tage 21 – 2.503,74
Auf den Spuren des
Völkermords in
Auschwitz und Krakau
2017
RiLi EU-Land 5 Tage 41 – 7.764,43
Terror, Holocaust und
Hungerkrieg: Die NS-
Politik der Vernichtung
im Gedächtnis der
Deutschen (mit Besuch
der Mahn- und
Gedenkstätte Steinwache
in Dortmund) 2017
RiLi Nordrhein-
Westfalen
5 Tage 13 – 4.250,00
Erinnern für die
Zukunft. Bildungsfahrt
nach Krakau und
Auschwitz 2018
RiLi EU-Land 5 Tage 64 – 10.209,60
Titel der Maßnahme
und Jahr
Förderprogramm
(Richtlinienförderung (RiLi)
oder
Modellprojektförderung
(MoFö))
Ort Dauer Anzahl
Teilnehmerinnen und
Teilnehmer
(Angabe
sofern erfasst)
Alter
(Angabe
sofern erfasst)
Fördersumme
in Euro
Unverstehbares
verstehen? Die Shoa im
Kontext von NS-
Ideologie und
Expansion. Der industrielle
Massenmord an den
Juden Osteuropas und
der deutsche
Vernichtungskrieg gegen
Polen 2018
RiLi EU-Land 9 Tage 20 – 5.880,00
Diktatur und
Demokratie – Deutsche
Geschichte im 20.
Jahrhundert 2018
RiLi Berlin 3 Tage 73 – 3.776,50
Fortbildungen 2019:
„Jugend erinnert“;
2019
MoFö Verschiedene
Gedenkstätten
in Polen,
Lettland,
Belarus,
Tschechien,
Niederlande
Jahresverlauf
2019
aufgrund
knapper Frist
nicht zu
ermitteln
aufgrund
knapper Frist
nicht zu
ermitteln
68.725
Widerstand und
Persönlichkeit im
Sechsstädtebund – Musik in
bewegten Zeiten II
2019
MoFö Gedenkstätte
Bautzen
7 Tage – Erwachsene 11.500,00
Erinnern für die
Zukunft. Bildungsfahrt
nach Krakau und
Auschwitz 2019
RiLi EU-Land 5 Tage 47 – 8.569,67
Exkursion zur Mahn-
und Gedenkstätte
Ravensburg 2019
RiLi Brandenburg 2 Tage 31 – 3.300,00
Weimar – Aufbruch in
die Moderne 2019
RiLi Thüringen 4 Tage 17 – 4.000,00
Berlin – Politisches
Zentrum gestern und
heute 2019
RiLi Berlin 4 Tage 56 – 6.765,47
Studienreise
Auschwitz: Opfer –
Täter – Hintergründe
2020
RiLi EU-Land 5 Tage 13 – 5.200,00
Europa nach dem
Wahljahr – Aufbruch
oder Krise? 2020
RiLi EU-Land 3 Tage 47 3.979,19
Titel der Maßnahme
und Jahr
Förderprogramm
(Richtlinienförderung (RiLi)
oder
Modellprojektförderung
(MoFö))
Ort Dauer Anzahl
Teilnehmerinnen und
Teilnehmer
(Angabe
sofern erfasst)
Alter
(Angabe
sofern erfasst)
Fördersumme
in Euro
Hamburg unter’m
Hakenkreuz 2020
RiLi Hamburg 4 Tage 22 – 5.000,00
Fortbildungen
2020–2022: „Jugend
erinnert“; 2020–2022
MoFö Verschiedene
Gedenkstätten
in Ukraine,
Österreich,
Polen,
Lettland,
Italien,
Tschechien;
wegen Corona-
Pandemie
Fortbildungen
zu diesen
Orten in
Deutschland
durchgeführt
2020–
2022
(geplant)
aufgrund
knapper Frist
nicht zu
ermitteln
aufgrund
knapper Frist
nicht zu
ermitteln
24.000
bewilligte
Gesamtsumme
155.000
Seit 2016 werden durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMFSFJ) unilaterale Gedenkstättenfahrten aus Mitteln des
Kinder- und Jugendplans (KJP) über die Zentralstelle IBB, Internationales
Bildungs- und Begegnungswerk Dortmund, gefördert (detaillierte Aufstellung
siehe Anlage).
Vor 2016 waren nationale Gedenkstättenfahrten mitunter Bestandteil der
bestehenden jährlichen Infrastrukturförderungen der Jugendverbände im KJP. Die
abgefragten Angaben können aus den noch im BMFSFJ vorhandenen Daten
nicht herausgefiltert werden. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick
über die bis 2015 vorhandenen Daten.
Jahr Zuwendungsempfänger Förderprogramm Fördersumme
in Euro
Ort, Dauer,
Anzahl + Alter
TN
2014 Diverse Jugendverbände KJP 28.820 Keine Angabe
2015 Diverse Jugendverbände KJP 200.000 Keine Angabe
Im Rahmen der internationalen Jugendarbeit fördert das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) pädagogisch begleitete
Jugendbegegnungen und Fachkräfteprogramme im Rahmen der
Gedenkstättenarbeit insbesondere über die Jugendwerke mit Frankreich, Polen und
Griechenland und die deutsch-israelischen, deutsch-russischen und deutsch-
tschechischen Koordinierungsbüros.
Im Jahr 2019 förderte das BMFSFJ zusätzlich aus Mitteln des Programms
„Jugend erinnert“ des Auswärtigen Amtes internationale Gedenkstättenfahrten
in Höhe von 500.000 Euro (über die Zentralstelle IBB, siehe auch Anlage).
Eine vollständige quantitative Auswertung der Maßnahmen zu den erbetenen
Daten ist nicht möglich, da die Daten nicht in der gewünschten Form erfasst
und dokumentiert werden. Die im Folgenden aufgeführten Angaben zu durch
das BMFSFJ geförderten Gedenkstättenfahrten sind daher unvollständig.
Bezogen auf Gedenkstättenbesuche, die – wie oben dargelegt – über die
institutionelle oder projektweise Förderung von NS-Gedenkstätten und
Erinnerungsorten unterstützt werden, lässt sich nicht beziffern, wie viele im schulischen
Kontext, im Rahmen der Erwachsenenbildung, im Ausland oder in nationalen
Gedenkstätten stattfanden und wie viele mehrtägig waren.
Bezogen auf von der Bundesregierung geförderte Gedenkstättenfahrten gilt:
Eine Förderung von Gedenkstättenfahrten durch die BpB ist grundsätzlich nur
im Rahmen der Richtlinienförderung für anerkannte Träger der politischen
Bildung möglich, nicht im Rahmen der Modellförderung. Ausnahmen hiervon
stellen vereinzelte Förderungen für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren dar,
zum Beispiel für Lehrkräfte, die Gedenkstättenfahrten durchführen. Seit 2019
wird in diesem Sinne das IBB unterstützt. Hier wurden innovative Programme
entwickelt, deren Durchführung mit den Zielgruppen im Bundesprogramm
„Jugend erinnert“ von BMFSFJ und dem Auswärtigen Amt (AA) finanziert
werden. Für die Jahre 2020 und 2021 ist die sehr begrenzte Durchführbarkeit
aufgrund der Corona-Pandemie zu beachten.
Die Förderung auf Grundlage der Richtlinien zur Anerkennung und Förderung
von Veranstaltungen der politischen Bildung durch die BpB darf nur im
außerschulischen Kontext bewilligt werden. Daher ist ein schulischer Kontext in den
vorbenannten Gedenkstättenbesuchen auszuschließen.
Unter Hinweis auf die obigen Ausführungen zur Vollständigkeit der Angaben
kann die Anzahl der vom BMFSFJ geförderten Gedenkstättenfahrten im
schulischen Kontext der nachstehenden Tabelle entnommen werden:
Jahr Gedenkstättenfahrten
2020 1
2019 206
2018 211
2017 232
2016 206
Unter Hinweis auf die obigen Ausführungen zur Vollständigkeit der Angaben
kann die Anzahl der vom BMFSFJ geförderten Gedenkstättenfahrten im
Rahmen der Erwachsenenbildung der nachstehenden Tabelle entnommen werden:
Jahr Gedenkstättenfahrten
2020 1
2019 109
2018 107
2017 142
2016 107
2015 60
Alle durch das BMFSFJ geförderten Maßnahmen umfassten mehrere Tage
(siehe im Detail zu den über IBB geförderten Fahrten die Anlage).
Von BMFSFJ geförderte Fahrten zu internationalen und nationalen
Gedenkstätten sind in der Anlage aufgelistet.
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das gesonderte
Vorliegen konkreter Kriterien, Praktiken und Maßnahmen, nach welchen
eine Verzahnung von Schule und Gedenkstättenbesuch durch
pädagogische Vor- und Nachbereitung im Unterricht gewährleistet werden soll
(bitte nach Kriterien bzw. Praktiken in den Bundesländern einzeln
auflisten)?
3. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2010
unternommen im Hinblick auf die Unterstützung der Erarbeitung von
Kriterien, nach welchen eine Verzahnung von Schule und
Gedenkstättenbesuch durch pädagogische Vor- und Nachbereitung im Unterricht
gewährleistet werden soll (bitte einzeln nach Jahr, Bundesland, Maßnahme
und Fördervolumen auflisten)?
Die Fragen 2 und 3 werden wegen des engen Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der schulische Unterricht – und damit auch die Vor- und Nachbereitung
schulischer Gedenkstättenbesuche – fällt in die Zuständigkeit der Länder.
4. Welchen finanziellen Beitrag gedenkt die Bundesregierung an
Gedenkstätten zu leisten, deren generelles Auskommen bislang nicht vom Bund
finanziert wird?
Die Zuständigkeit für Erinnerungskultur und damit auch für die staatliche
Unterstützung von Gedenkstätten liegt primär bei den Ländern und
Kommunen. Die Bundesregierung ergänzt dieses Engagement der Länder und
Kommunen auf der Grundlage der Gedenkstättenkonzeption des Bundes. Neben den
institutionell unterstützten NS-Gedenkstätten und Erinnerungsorten fördert die
Bundesregierung jährlich mehrere Projekte auch von anderen – nicht
bundesgeförderten – NS-Gedenkstätten und Erinnerungsorten. Träger solcher
authentischen Orte haben jedes Jahr die Möglichkeit, über das jeweilige Sitzland
entsprechende Förderanträge bei der BKM zu stellen.
5. Welche konkreten Planungen hat die Bundesregierung betreffend die
Vornahme einer ganzheitlichen Bestands- und Bedarfsanalyse in NS-
Gedenkstätten in der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die
Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Bildungsarbeit?
Falls nicht, wie will die Bundesregierung wissenschaftlich fundiert die
bestehenden und zukünftigen Herausforderungen der
Gedenkstättenarbeit ermitteln?
Die Bundesregierung unterstützt in verschiedener Weise die Vernetzung von
NS-Gedenkstätten und Erinnerungsorten, letztlich auch, um einen Austausch
über die Methodik und die Weiterentwicklung der historisch-politischen
Bildungsarbeit dieser Einrichtungen zu befördern. So finanziert die BKM etwa die
Geschäftsstelle der Ständigen Konferenz der NS-Gedenkorte im Berliner Raum
und – im Rahmen der institutionellen Förderung der Stiftung Topographie des
Terrors – das bei dieser Einrichtung organisierte Gedenkstättenreferat.
Die BpB steht über ihren Arbeitsbereich Erinnerungskultur, Antisemitismus
und Gedenkstätten im ständigen Austausch mit den Gedenkstätten in
Deutschland. Um diese bei der Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen
Bildungsarbeit zu unterstützen, ist sie zudem im „Arbeitskreis Gedenkstättenpädagogik“
aktiv. Regelmäßiges Format der wissenschaftlich fundierten Bestands- und
Bedarfsanalyse ist das jährlich in Kooperation mit dem Gedenkstättenreferat der
Stiftung Topographie des Terrors sowie das von einer wechselnden,
gastgebenden Institution veranstaltete bundesweite Gedenkstättenseminar.
Darüber hinaus gibt es derzeit keine konkreten Planungen für eine Bestands-
und Bedarfsanalyse.
6. Welche konkreten Planungen hat die Bundesregierung um zukünftig
durch räumliche, personelle und finanzielle Mittel sowohl bereits vom
Bund geförderte große als auch kleinere regionale Gedenkstätten ohne
Bundesförderung, bei der Realisation von intensiv-pädagogisch
begleiteten Gedenkstättenbesuchen (Tages- und Mehrtagesprojekte),
insbesondere im schulischen Kontext, zu unterstützen?
Wenn ja, durch welche konkreten Förderprogramme, und wie hoch sind
die dafür vorgesehen Projektmittel?
Wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 1e und 4 verwiesen.
7. Mit welcher Begründung sieht die Bundesregierung von einer
Ausweitung des ursprünglich geplanten Finanzierungszeitraumes für das Projekt
„Jugend erinnert“ ab, obwohl anstelle der anberaumten 500
Gedenkstättenfahrten, die durch die Programmerweiterung Anfang 2019 für die
kommenden zwei Jahre forciert wurden, bisher (Stand: 17. Juli 2020,
siehe Antwort zu den Fragen 13 und 14 auf Bundestagsdrucksache
19/21405) nur 242 Gedenkstättenbesuche durchgeführt wurden, und
obwohl von den digitalen Alternativen, auf die aufgrund der
Einschränkungen durch die COVID-19-Pandemie gesetzt wird, nicht die gleiche
pädagogische Wirkung zu erwarten ist?
Das Auswärtige Amt hat sehr gute Erfahrungen mit demjenigen Programmteil
von „Jugend erinnert“ gemacht, der die unmittelbare Förderung von
Gedenkstättenfahrten (vgl. Antwort zu den Fragen 1 bis 1e) betrifft. Es ist beabsichtigt,
diesen Programmteil über den ursprünglich geplanten Finanzierungszeitraum
hinaus auszuweiten. Die Entscheidung darüber liegt bezogen auf die
kommende Legislaturperiode bei der nächsten Bundesregierung.
8. Gab es nach aktuellem Kenntnisstand der Bundesregierung in den
vergangenen fünf Jahren gemeinsame Beratschlagungen der 16
Landeszentralen für politische Bildung sowie der Bundeszentrale für politische
Bildung über mögliche Kriterien zur Förderung von intensiv-pädagogisch
begleiteten Gedenkstättenbesuchen im schulischen Kontext, und gab es
vor diesem Hintergrund, angesichts der stark variierenden Handhabung
der Förderung von Gedenkstättenbesuchen in den einzelnen
Bundesländern, auch Bestrebungen zur Vereinheitlichung der Förderkriterien?
Die BpB ist ausschließlich über die Richtlinienförderung an der Förderung von
Gedenkstättenfahrten beteiligt. Der schulische Raum ist im föderalen System
Angelegenheit der Länder. Informeller Austausch zwischen der Bundes- und
den Landeszentralen über die Förderkriterien findet statt, wie zum Beispiel im
Rahmen der 8. Bundesweiten Gedenkstättenkonferenz im Dezember 2019 in
Flossenbürg. Auch im Rahmen der Sitzungen der Leiterinnen und Leiter der
Zentralen für politische Bildung wurde mehrfach darüber gesprochen, u. a. über
koordinierende Bemühungen in der außerschulischen Bildung. Hier ist zu
beachten, dass die BpB in diesem Kontext keine Weisungsbefugnis, nicht einmal
koordinierende Funktion hat, und die Förderung der Gedenkstätten(-Fahrten) in
den Ländern äußerst heterogen geregelt ist; z. T. sind die Landeszentralen
zuständig, z. T. Gedenkstättenstiftungen der Länder, z. T. auch Ministerien und/
oder Staatskanzleien.
9. Wie viel Prozent der Schulklassen, die NS-Gedenkstätten besuchen,
nehmen tatsächlich die Möglichkeit von mehrtägigen Aufenthalten in
Gästehäusern wahr (z. B. durch das Deutsche Jugendherbergswerk (DJH) oder
Hostels, die von Gedenkstätten betreiben werden), und was unternimmt
die Bundesregierung, um die bestehende Übernachtungsinfrastruktur
gezielt zu fördern und deren Kapazitäten auszubauen (bitte nach Jahr,
Gedenkstätte, prozentualem Anteil der Schüler, die an mehrtägigen
Aufenthalten teilnahmen, in Relation zu allen anderen Schulklassenbesuchen
auflisten)?
Der Bundesregierung hat hierzu keine Erkenntnisse. Gedenkstättenbesuche von
Schulklassen liegen in der Zuständigkeit der Länder.
10. In welchen Rahmenlehrplänen der Länder ist ein Gedenkstättenbesuch
nach Kenntnis der Bundesregierung in der Sekundarstufe I obligatorisch
verankert, sodass alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit
bekommen können, an einem freiwilligen mehrtägigen, intensivpädagogisch
betreuten Aufenthalt in einer NS-Gedenkstätte teilzunehmen?
Wenn die Bundesregierung keine Kenntnisse hat, wie will sie trotz
mangelnder Kenntnisse über den Bildungsstand betreffend die Shoah und den
Nationalsozialismus (NS) hier konkret ihrer historischen Verantwortung
im Bildungs- und Kulturbereich gerecht werden?
Gedenkstättenbesuche von Schulklassen liegen in der Zuständigkeit der Länder.
Zur Wahrnehmung der Verantwortung der Bundesregierung im Bereich der
Erinnerungskultur zur Geschichte des Nationalsozialismus im Rahmen der
verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung wird auf die Antwort zu den
Fragen 1 bis 1e verwiesen.
11. In welchen Rahmenlehrplänen der Länder ist nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit eine fächerübergreifende Thematisierung des
Nationalsozialismus sowie der Shoah vorgesehen, und welche Fächer werden
dabei fokussiert?
Wenn die Bundesregierung keine Kenntnisse hat, wie will sie trotz
mangelnder Kenntnisse über den Bildungsstand betreffend die Shoah und den
NS hier konkret ihrer historischen Verantwortung im Bildungs- und
Kulturbereich gerecht werden?
12. Mit welcher Begründung wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in
den letzten Jahren der Geschichtsunterricht in zahlreichen
Rahmenlehrplänen der Bundesländer gekürzt, insbesondere angesichts der
wachsenden geschichtsrevisionistischen Tendenzen in Teilen der
bunderepublikanischen Gesellschaft und der Anschläge auf Synagogen?
Wenn die Bundesregierung keine Kenntnisse hat, wie will sie trotz
mangelnder Kenntnisse über den Bildungsstand betreffend die Shoah und den
NS hier konkret ihrer historischen Verantwortung im Bildungs- und
Kulturbereich gerecht werden?
13. Welche Bemühungen gab es seitens der Bundesregierung in
Zusammenarbeit mit den Kultusministerinnen und Kultusministern der Länder, um
den durch die Kürzung des Geschichtsunterrichts entstandenen
Wissenslücken, die insbesondere mit Blick auf die Shoah und den
Nationalsozialismus festgestellt wurden, entgegenzuwirken?
Wenn nein, wie will die Bundesregierung betreffend die Shoah und den
NS konkret hier ihrer historischen Verantwortung im Bildungs- und
Kulturbereich gerecht werden?
14. Welche Bemühungen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im
Rahmen der Kulturministerinnen- und Kulturministerkonferenz zur
Erarbeitung gemeinsamer Schwerpunkte im Fach Geschichte sowie zur
fächerübergreifenden Thematisierung des Nationalsozialismus und der
Shoah in den vergangenen zehn Jahren?
Die Fragen 11 bis 14 werden wegen des engen Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Zuständigkeit für schulische Lehrpläne liegt bei den Ländern. Zur
Wahrnehmung der Verantwortung der Bundesregierung im Bereich der
Erinnerungskultur zur Geschichte des Nationalsozialismus im Rahmen der
verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis
1e verwiesen.
15. Wie viel des Haushaltsbudgets von 12 Mio. Euro, welches der
Bundeszentrale für politische Bildung 2018 zur Förderung von Bildungsträgern
zur Verfügung stand (vgl. https://www.bpb.de/die-bpb/247066/einnahme
n-und-ausgaben), wurde nach Kenntnis der Bundesregierung für die
Förderung von Gedenkstätten bzw. Gedenkstättenbesuchen genutzt (bitte
einzeln auflisten inklusive der Fördersumme sowie der geförderten
Gedenkstätte/Exkursion und mit Daten in den Jahren 2019 und 2020 in
Relation setzten)?
Aufgrund der kurzen Frist kann keine exakte Angabe zum Anteil des
Förderbudgets für Gedenkstätten bzw. Gedenkstättenbesuchen innerhalb der
Modellprojektförderung gegeben werden. Es wird auf die Antwort zu den Frage 1 bis
1e verwiesen. Zu beachten ist in diesem Kontext, dass die BpB öfter als durch
Zuwendungen (Fördermaßnahmen) in Form von Kooperationen mit
Gedenkstätten an Projekten arbeitet.
Innerhalb der Richtlinienförderung wurden im Jahr 2018 34
Gedenkstättenbesuche mit einer Gesamtsumme in Höhe von 133.610,57 Euro gefördert. Im
Jahr 2019 wurden 39 Gedenkstättenbesuche mit einer Gesamtsumme in Höhe
von 185.827,55 Euro gefördert. Aufgrund der kurzen Frist kann eine
Gesamtdarstellung nicht vorgenommen werden.
Aufgrund der Corona-Pandemie fanden im Jahr 2020 nur vereinzelte geförderte
Gedenkstättenbesuche statt.
16. Welche Forschungsprojekte wurden durch die Bundesregierung seit 2010
initiiert und gefördert, um die pädagogische Wirkung von
Gedenkstättenbesuchen zu untersuchen (bitte ausführlich einzeln nach Datum, Autor,
Inhalt und Fördersumme auflisten)?
a) Welche der initiierten und geförderten Forschungsprojekte setzten
sich dezidiert mit der Wirkung und den Problemen sog. kurzer
Gedenkstättenbesuche (unter drei Stunden) auseinander?
b) Welche der initiierten und geförderten Forschungsprojekte setzten sich
dezidiert mit der Wirkung und den Problemen von ein- oder
mehrtägigen Gedenkstättenbesuchen auseinander?
Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet.
Die rechtlich selbständige öffentlich-rechtliche Stiftung „Erinnerung,
Verantwortung und Zukunft“ (Stiftung EVZ), über die das Bundesministerium der
Finanzen die Haushalts- und Rechtsaufsicht innehat, führt seit 2017 gemeinsam
mit dem Institut für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung (IKG)
Bielefeld eine jährliche Erhebung zur Erinnerungskultur in Deutschland durch,
den in der Anfrage erwähnten Multidimensionalen Erinnerungsmonitor
MEMO. Für Studien 2017 bis 2022 sind dafür Mittel im Umfang von ca.
450.000 Euro bereitgestellt worden. Eine Differenzierung nach kurzen oder
mehrtägigen Gedenkstättenbesuchen nimmt die Studie nicht vor.
Gegenstand des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
geförderten Verbundprojekts iC-ACCESS: „Accessing Campscapes – Inclusive
Strategies for Using European Conflicted Heritage“ waren
nationalsozialistische und stalinistische „campscapes“ (Zwangsarbeiter-, Internierungs- und
Konzentrationslager) in ihrer Nutzung und Neu-Nutzbarkeit als
Erinnerungsorte. Im Zentrum standen Lager in den Niederlanden, Deutschland, Polen,
Norwegen, Kroatien und Tschechien (Westerbork, Bergen-Belsen, Treblinka,
Falstad, Jasenovac, Lety, Jachymov). Analysiert wurden die Dynamiken und
Narrative, die Sicherung und Erhalt der gräuel- und konfliktbehafteten Orte
geformt haben und weiterhin formen. Das Verbundprojekt beschäftigte sich
zudem mit den Praktiken und den ethischen Fragen, die mit dem Erhalt solcher
„campscapes“ und den gewählten Darstellungsformen verbunden sind. Darüber
hinaus zielte iC-ACCESS darauf ab, mit Hilfe von Informations- und
Kommunikationstechnologie Werkzeuge zu entwickeln, die verlorengegangene Teile
der „campscapes“ wieder sichtbar machen können. Auch sollten sie es
erlauben, neue Darstellungsformen für Erinnerungszeugnisse zu generieren und
ein erweitertes, auch jüngeres Publikum leichter anzusprechen. Das Projekt
widmete sich zum einen also der grundsätzlichen Erforschung und
Erforschbarkeit der „campscapes“; zum anderen war es das Ziel, Forschung und
Forschungsergebnisse in direkte Relation zur Nutzung der Erinnerungsorte zu
setzen, indem Repräsentationsformen umgesetzt und Nutzergruppen der
„campscapes“ einbezogen wurden. Das Projekt wurde vom 1. September 2016 bis
zum 31. August 2019 mit ca. 182.000 Euro gefördert.
17. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Eigenmotivation in der
Bundesrepublik Deutschland zum Besuch einer NS-Gedenkstätte im In-
und Ausland sowie zur Auseinandersetzung mit dem
Nationalsozialismus, der Shoah und dem Holocaust an den Sinti und Roma (Porajmos),
den Verbrechen der deutschen Besatzungsherrschaft sowie deren
Nachwirkungen in den Communities, insbesondere auch im Kontext der
Verbrechen im Zuge der Terror-Besatzung in Osteuropa, namentlich der
deutschen Besatzung Polens oder der „Aktion Reinhardt“ zu fördern?
a) Welche der Maßnahmen richten sich dabei an die Förderung der
Eigenmotivation von Schülerinnen und Schülern in der
Bundesrepublik Deutschland?
b) Welche der Maßnahmen richten sich dabei an die Förderung der
Eigenmotivation von erwachsenen Personen in der Bundesrepublik
Deutschland?
c) Welche konkreten Maßnahmen der Bundesregierung dienten der
gezielten Förderung der Eigenmotivation durch entsprechende Angebote
in der historischen politischen Bildung und der Berücksichtigung der
langjährigen Erfahrungen der zuständigen Träger (z. B. in Programen
des Deutsch-Polnischen (DPJW) und Deutsch-Französischen
Jugendwerks (DFJW)) sowie der Expertise von zivilgesellschaftlichen
Trägern wie dem Bildungswerk Stanislaw Hantz, Geschichtswerkstätten,
Vereinen und zahlreicher engagierter Initiativen zur Aufarbeitung des
NS?
Die Fragen 17 bis 17c werden gemeinsam beantwortet.
Die institutionell und auch die projektweise durch die Bundesregierung
geförderten NS-Gedenkstätten und Erinnerungsorte informieren auf ihren
Internetseiten und Kanälen in den Sozialen Medien ausführlich über die von ihnen
angebotenen Vermittlungsangebote und Besuchsmöglichkeiten. Die
Bundesförderung dient auch dieser Öffentlichkeitsarbeit der Einrichtungen.
Die BpB befördert durch ihr breites Angebot an Print- und Online-
Publikationen sowie Veranstaltungen die Eigenmotivation zur Auseinandersetzung mit
den genannten Themen und damit mittelbar zum Besuch der damit
zusammenhängenden Gedenkstätten. Zum Besuch einer Gedenkstätte im Inland motiviert
die BpB alle Altersgruppen u. a. durch ihr online-Angebot „Datenbank
Erinnerungsorte“, das im Web und als App verfügbar ist und eine umfangreiche
Übersicht (derzeit 456 Einträge) über die Gedenkstättenlandschaft mit Bezug zu
Nationalsozialismus bietet: https://www.bpb.de/geschichte/nationalsozialismus/eri
nnerungsorte/.
Der in der Reihe „Zeitbilder“ erschienene Band „Im Schatten von Auschwitz.
Spurensuche in Polen, Belarus und der Ukraine: begegnen, erinnern, lernen“
(https://www.bpb.de/shop/buecher/zeitbilder/258354/im-schatten-von-ausch
witz) informiert sowohl über die Ereignis- und Strukturgeschichte als auch zu
Überlegungen, Ideen und Konzepte für eine historisch-politische Annäherung
in der schulischen und außerschulischen Bildung sowie bei individuellen
Exkursionen, Jugendbegegnungen und Studienreisen.
Sowohl in der Richtlinien- als auch in der Modellförderung der BpB stellen die
genannten Themenbereiche inhaltliche Schwerpunkte der politischen
Bildungsarbeit dar (siehe hier u. a. die beispielhafte Nennung von Formaten in den
Antworten zu den Fragen 1 bis 1e und 17 bis 17c). Gemäß den didaktischen
Prinzipien der politischen Bildung setzten Angebote der BpB sowie ihrer
Zuwendungsnehmer grundsätzlich an der Eigenmotivation der Teilnehmenden an.
Beispielhaft können zwei Formate genannt werden:
– „Widerstand und Persönlichkeit – Eine künstlerische Annäherung an
jüdische Haftbiografien hybrid realisiert“, Fördersumme 13.910,00 Euro
– Schwarz-Helle Nacht; Fördersumme 40.878,00 Euro. Das Projekt gliedert
sich in zwei Teilprojekte:
• jeweils sechs immersive Stadttouren im Juli und September 2019
• mobiles szenisches Format für Schulen und andere
Bildungseinrichtungen
Beispielhaft für Maßnahmen zur Förderung der Eigenmotivation von
Schülerinnen und Schülern sei hier zum einen das von der BpB in Kooperation mit
der Stiftung Topographie des Terrors sowie der Mahn- und Gedenkstätte
Düsseldorf im Juni 2018 ausgerichtete 64. Bundesweite Gedenkstättenseminar
„Jugendliche in Gedenkstätten“ genannt, das einen Erfahrungsaustausch über
neue Perspektiven der Arbeit mit dieser Zielgruppe in Gedenkstätten
ermöglichte; zum anderen die Graphic Novel „Mauthausen“ des Autors Jordi Peidro,
die die Geschichte eines 17-jährigen Überlebendes dieses KZ
zielgruppengerecht aufbereitet (https://www.bpb.de/shop/buecher/schriftenreihe/303228/m
authausen).
Mit Blick auf Maßnahmen zur Förderung der Eigenmotivation erwachsener
Personen ist zu sagen, dass gemäß den didaktischen Prinzipien der politischen
Bildung Angebote der BpB sowie ihrer Zuwendungsnehmer grundsätzlich an
der Eigenmotivation der Teilnehmenden ansetzen.
Im Jahr 2017 veröffentlichte die BpB in der Reihe Zeitbilder den Sammelband
„Im Schatten von Auschwitz. Spurensuche in Polen, Belarus und der Ukraine:
begegnen, erinnern, lernen“, der einerseits in Deutschland vergessene Orte des
Holocaust in den drei genannten Ländern vorstellt und dann im weiteren
Verlauf konkret die dortigen Gedenkorte vorstellt, einschließlich Wegkarten sowie
eine Vielzahl von pädagogischen Bearbeitungsmöglichkeiten in verschiedenen
Aufsätzen offeriert. Dieses Zeitbild wurde im Rahmen der bundesweiten
Fachtagung „Im Schatten von Auschwitz... Planen von Studienfahrten zu fast
vergessenen Orten nationalsozialistischer Massenverbrechen“ vorgestellt. Hier
stand die konkrete Planung entsprechender Fahrten im Vordergrund, die
Fachtagung wandte sich explizit an Multiplikatoren, um entsprechende
Bildungsreisen nach Polen, in die Ukraine oder Belarus zu organisieren – Pädagogische
Mitarbeitende einer Vielzahl von Gedenkorten und Institutionen aus den
Ländern Polen, Ukraine und Belarus stellten dabei konkret ihre Arbeit vor, darunter
auch das nachgefragte Bildungswerk Stanislaw Hantz.
Zudem plante die BpB für den Mai 2020 das internationale
Jugendgeschichtsfestival histoCON, das sich anlässlich des 75. Jahrestages des Endes des
Zweiten Weltkriegs mit seiner Geschichte und Auswirkung bis heute beschäftigen
sollte. Zahlreiche Bildungsangebote zivilgesellschaftlicher Träger aus dem In-
und Ausland für eine junge internationale Zielgruppe im Alter zwischen 18 und
35 Jahren waren geplant. Aufgrund der COVID-19-Pandemie musste dieses
Vorhaben im März 2020 abgesagt werden. Stattdessen wurde ein digitales
Angebot unter www.histocon.de geschaffen, das zur Beschäftigung mit dem
Themenfeld anregen sollte. So fand eine Online-Diskussion anlässlich des 79.
Jahrestages des Überfalls auf die Sowjetunion mit Gästen aus Belarus, der Ukraine
und Deutschland statt. Darüber hinaus gab es Online-Workshops, die sich mit
der Frage „Enough is enough? Restitution and commemoration in the shadow
of the Holocaust“ auseinandersetzten.
18. Welche Hinweise hat die Bundesregierung auf die strukturelle
Unterfinanzierung der Gedenkstätten und aktuelle Probleme der Gedenkstätten
bei der Schaffung von digitalen Angeboten (bitte einzeln nach
betroffenem Bereich der Gedenkstätte seit Bekanntwerden der COVID-19-
Pandemie auflisten)?
Unter Verweis auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 1e besteht aus Sicht der
Bundesregierung keine strukturelle Unterfinanzierung der von der
Bundesregierung institutionell geförderten NS-Gedenkstätten und Erinnerungsorte.
19. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Projektförderung“ im
Kontext der Gedenkstättenkonzeption des Bundes, und wie definiert sie
den Begriff der „institutionellen Förderung (u. a. möchten wir wissen, ob
die Bundesregierung Maßnahmen zur Sanierung von Gebäuden, zu
Dienstreisen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Heizkosten als
Posten innerhalb der Projektförderung subsumiert, bitte detailliert
erläutern)?
Die Begriffe „Projektförderung“ und „institutionelle Förderung“ sind in den
Verwaltungsvorschriften zu § 23 der Bundeshaushaltsordnung definiert.
Wesentliches Abgrenzungsmerkmal zwischen institutioneller Förderung und
Projektförderung ist demnach die inhaltliche und zeitliche Abgrenzbarkeit eines
Vorhabens. Im Rahmen der institutionellen Förderung wird typischerweise die
Wahrnehmung der gesetzlichen oder satzungsmäßigen Aufgaben einer
Institution bzw. deren Betrieb gefördert. Die Projektförderung ist regelmäßig auf die
Umsetzung konkreter Einzelmaßnahmen gerichtet. Welche Ausgaben im
Rahmen einer Förderung als zuwendungsfähig anerkannt werden, ist unabhängig
von der Zuwendungsart und stets unter Beachtung der Umstände des
Einzelfalls zu entscheiden.
20. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über den Anteil von
touristischen Besuchen an den seit 2010 gestiegenen Besucherzahlen in den
NS-Gedenkstätten, und welche Überlegungen oder Planungen hat die
Bundesregierung in Bezug auf eine mögliche Erstattung des dadurch für
die Gedenkstätten gestiegenen Mehraufwandes?
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über eine im Sinne der
Fragestellung vorgenommene Kategorisierung der Besucherinnen und -Besucher seitens
der Gedenkstätten. Dementsprechend liegen der Bundesregierung hierzu keine
Daten vor.
Es trifft zu, dass die Zahl der Besucherinnen und Besucher von Gedenkstätten
in dem in der Frage angegebenen Zeitraum deutlich gestiegen ist. Zugleich
erfolgte seit 2010 ein nicht unerheblicher Aufwuchs der institutionellen
Bundesförderung von rund 8,9 Mio. Euro (+ 50 Prozent), um die NS-Gedenkstätten
und Erinnerungsorte in Deutschland bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu
unterstützen.
21. Was unternimmt die Bundesregierung, damit eine stärkere Einbeziehung
der Gedenkstätten bei der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung und
Referendariatsprogrammen vom Bund angeregt und gefördert werden, um
den Besuch einer NS-Gedenkstätte als wesentlichen Teil der
Lehrerinnen- und Lehrerausbildung zu etablieren und eine Verständigung auf
Länderebene herbeizuführen, sodass die Vor- und Nachbereitung sowie
Durchführung eines NS-Gedenkstättenbesuches verpflichtend in die
Ausbildung integriert wird?
Wenn nichts, wie will die Bundesregierung betreffend die Shoah und den
NS konkret hier ihrer historischen Verantwortung im Bildungs- und
Kulturbereich gerecht werden?
Die Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern liegt in der Zuständigkeit der
Länder. Zur Wahrnehmung der Verantwortung der Bundesregierung im Bereich
der Erinnerungskultur zur Geschichte des Nationalsozialismus im Rahmen der
verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung wird auf die Antwort zu den
Fragen 1 bis 1e verwiesen.
22. Welche Bemühungen wurden bislang von der Bundesregierung
unternommen, um gemeinsam mit den Ländern für mehr Seminare und
Angebote zum Thema Nationalsozialismus und Shoah an den Hochschulen
der Bundesrepublik Deutschland zu sorgen, insbesondere auch an jenen,
an denen die Thematik nicht institutionell verankert ist (z. B. durch
eigene Forschungsinstitute) (vgl. Lena Kahle, Verena Nägel, 2016, Erste
Ergebnisse der empirischen Studie „Der Status Quo der universitären
Lehre über den Holocaust in Deutschland“, S. 4–5)?
Wenn sie keine Bemühungen unternimmt, wie will die Bundesregierung
betreffend die Shoah und den NS konkret hier ihrer historischen
Verantwortung im Bildungs- und Kulturbereich gerecht werden?
Die Hochschullehre befindet sich in der Zuständigkeit der Länder.
Die Universitäten der Bundeswehr (UniBw) genießen – wie alle Hochschulen
in Deutschland – gemäß Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes die Freiheit der
Wissenschaft, Forschung und Lehre. Mit Blick auf dieses Grundrecht nimmt
das Bundesministerium der Verteidigung zu keiner Zeit Einfluss auf die Inhalte
des akademischen Angebots der UniBw, ebensowenig auf deren
Forschungsvorhaben und -inhalte. Inhaltliche Vorgaben können im Übrigen auch nicht von
anderen Stellen durch Vorschriften/Weisungen erfolgen. Im Rahmen der
verpflichtenden, interdisziplinären Studienanteile beider Universitäten der
Bundeswehr („Studium Plus“ an der Universität der Bundeswehr München sowie
„Interdisziplinäre Studienanteile“ – ISA – an der Helmut-Schmidt-Universität/
Universität der Bundeswehr Hamburg) werden jedoch regelmäßig Module/
Seminare/Vorlesungen angeboten, die auch die angesprochenen Themenkreise
Nationalsozialismus/Shoah/Holocaust inhaltlich behandeln.
Die BpB engagiert sich dauerhaft in der Verzahnung von ((außer)universitärer)
historischer Forschung und Vermittlungsarbeit. Beispielhaft sei hier die
Zusammenarbeit mit dem Institut für Zeitgeschichte München – Berlin bei der
Organisation der Tagung „Special Lessons & Legacies Conference: The Holocaust
and Europe. Research Trends, Pedagogical Approaches, and Political
Challenges“ in München im November 2019 genannt. Erstmals wurde damit die
international wichtigste Fachkonferenz zum Holocaust in Europa abgehalten. Unter
anderem wurde dort auch über Konsequenzen aus der in der Frage genannten
Studie von Kahle/Nägel diskutiert.
Im Übrigen wird zur Wahrnehmung der Verantwortung der Bundesregierung
im Bereich der Erinnerungskultur zur Geschichte des Nationalsozialismus im
Rahmen der verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung auf die Antwort
zu den Fragen 1 bis 1e verwiesen.
23. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um die
von Expertinnen und Experten aufgezeigten Mängeln in der Lehrerinnen-
und Lehrerausbildung im Fach Geschichte mit Blick auf Antisemitismus,
Antiziganismus und die NS-Zeit entgegenzuwirken und dadurch die
Qualität der historischen Bildung im schulischen Kontext sicherzustellen
(vgl. Wortprotokoll Fachgespräch im Ausschuss für Kultur und Medien,
vom 16. Januar 2019, S. 15)?
Wenn sie keine Maßnahmen ergriffen hat, wie will die Bundesregierung
betreffend die Shoah und den NS konkret hier ihrer historischen
Verantwortung im Bildungs- und Kulturbereich gerecht werden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
24. Welchen Stellenwert hat nach Kenntnis der Bundesregierung die
schülerorientierte Vermittlung inklusive partizipativer Angebote zur
Auseinandersetzung mit der Shoah sowie eine Zusammenarbeit mit Gedenkstätten
in der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung im Fach Geschichte?
Es wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
25. Was hat die Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren
unternommen, um Gedenkstättenbesuche im Bereich der Erwachsenenbildung
sowie der beruflichen Weiterbildung insbesondere auch bei der Polizei, der
Bundeswehr, Ministerien und weitern staatlichen Institutionen und
Behörden zu fördern?
Wenn sie nichts unternommen hat, wie will die Bundesregierung
betreffend die Shoah und den NS konkret hier ihrer historischen
Verantwortung im Bildungs- und Kulturbereich gerecht werden?
In der Kürze der zur Beantwortung der Fragen zur Verfügung stehenden Zeit ist
eine umfassende Darstellung entsprechender Bemühungen sämtlicher
Bundesbehörden in den vergangenen zehn Jahren nicht zu leisten.
Mehrere der von der Bundesregierung geförderten NS-Gedenkstätten und
Erinnerungsorte bieten Vermittlungsformate speziell für einige der genannten
Institutionen an. Beispielhaft seien hier die Gedenk- und Bildungsstätte Haus der
Wannsee-Konferenz (Fach- und berufsspezifische Angebote u. a. für
Bundeswehr/Militär, Polizei, Ministerien, Krankenpflege, Schuldienst, Bibliotheken/
Archive, Justizvollzug) sowie die Gedenkstätte Bergen-Belsen (spezifische
Bildungsangebote für Angehörige von Militär und Polizei) genannt. Im Rahmen
des Förderprogramms „Jugend erinnert“ (vgl. Antwort zu den Fragen 1 bis 1e)
fördert die Bundesregierung ein Projekt der KZ-Gedenkstätte Dachau
„Bundeswehr erinnert – neue Seminarkonzepte für Soldat*innen“.
Die BpB wird sich in den kommenden Jahren verstärkt den sog. Berufsaktiven
Zielgruppen zuwenden und dies auch bei ihrem gedenkstättenpädagogischen
Engagement berücksichtigen.
Die Förderung auf Grundlage der Richtlinien schließt eine berufliche
Weiterbildung aus. Die Durchführung von zielgruppenspezifischen Veranstaltungen,
die sich beispielsweise an die Polizei, die Bundeswehr oder andere staatliche
Stellen richten, finden sich in den Angeboten der anerkannten Träger wieder.
Die BpB hat beispielsweise durch das „Netzwerk politische Bildung in der
Bundeswehr“ einen Pool an anerkannten Trägern, die konkret die Zielgruppe
Bundeswehr und andere Interessierte zusammenbringt und verschiedene
Bildungsmaßnahmen durchführt, die auch Gedenkstättenbesuche beinhalten
können.
In der historisch-politischen Bildung der Bundeswehr nimmt die Erinnerung an
die Shoah sowie an den rasseideologischen Vernichtungskrieg einen
bedeutenden Platz ein. Die 2018 sowie 2021 überarbeiteten Vorschriften zur politischen
und historischen Bildung sehen ausdrücklich bundesweite
Gedenkstättenbesuche vor. In der jährlichen Weisung zur politischen, historischen und ethischen
Bildung wurde für das Ausbildungsjahr 2020 der Besuch eines entsprechenden
Lernortes ausdrücklich empfohlen.
26. Was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um
bundesgeförderte NS-Gedenkstätten dabei zu unterstützen, auch im Rahmen der
Erwachsenenbildung sowie beruflichen Weiterbildung
zielgruppenspezifische Bildungsangebote zu entwickeln und umzusetzen, und welche
finanziellen Mittel wurden dafür zur Verfügung gestellt (u. a. mit Blick auf
den Ausbau des Projekts „NS-Geschichte, Institutionen,
Menschenrechte“ der Gedenkstätten Neuengamme, welches sich explizit der
Erarbeitung von berufsgruppenspezifischen Bildungsmaterialien für Polizei,
Justiz oder das Militär widmet (vgl. Oliver Wrochem, 2015,
Menschenrechtsbildung an Gedenkstätten, die an nationalsozialistische Verbrechen
erinnern, S. 142, in: Zentralen für politische Bildung, 2015,
Gedenkstättenpädagogik – Kontext, Theorie und Praxis der Bildungsarbeit zu
NS-Verbrechen))?
Wenn nein, wie will die Bundesregierung betreffend die Shoah und den
NS konkret hier ihrer historischen Verantwortung im Bildungs- und
Kulturbereich gerecht werden?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 1e und 25 verwiesen.
27. Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um der Überlastung
der Mitarbeitenden in bundesgeförderten NS-Gedenkstätten, die u. a.
durch die pädagogisch notwendige Ausweitung von
Gedenkstättenbesuchen auf mindestens drei Stunden bedingt ist, entgegenzuwirken
(vgl. u. a. Stellungnahme von Prof. Dr. Jens-Christian Wagner, Stiftung
niedersächsische Gedenkstätten im Niedersächsischen Landtag zur
Drucksache Nr. 17/3692)?
Wenn sie nichts unternommen hat, wie will die Bundesregierung
betreffend die Shoah und den NS konkret hier ihrer historischen
Verantwortung im Bildungs- und Kulturbereich gerecht werden?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 18 und 20 verwiesen.
28. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um die
bundesgeförderten NS-Gedenkstätten dabei zu unterstützen, angesichts
des Verstummens von NS-Überlebenden ihre eindrücklichen, für die
politische Bildung höchst relevanten Lebensgeschichten und Botschaften
durch Aufzeichnungen und zeitgemäße Technologien zu bewahren, und
wie will sie dabei konkret auch die Teilhabe der Nachkommen der NS-
Verfolgten an der zukünftigen Wissensvermittlung sicherstellen (vgl. den
Offenen Protestbrief der NS-Überlebenden Juden, Roma und polnischen
NS-Verfolgten, http://www.bearing-witness.net/)?
Die Bundesregierung unterstützt die Erstellung, Archivierung und
Zugänglichmachung von Zeitzeugenberichten in vielfältiger Weise:
Die Bundesregierung fördert zahlreiche Gedenkstätten, Dokumentationszentren
und Museen institutionell (vgl. auch Antwort zu den Fragen 1 bis 1e), damit
diese im Rahmen ihres jeweiligen Auftrags anwendungsbezogene Forschung
betreiben und historisch-politische Vermittlungsarbeit anbieten können. Zu
diesem Zweck unterhalten viele dieser Einrichtungen eigene Zeitzeugenarchive.
Das von der BKM initiierte Zeitzeugenportal ist seit Anfang 2017 bei der
Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (HdG) angesiedelt
(vgl. https://www.zeitzeugen-portal.de/). Das HdG wird vollständig aus dem
Haushalt der BKM finanziert. In das Zeitzeugenportal fließen unterschiedliche
Bestände von Zeitzeugeninterviews im
Video- und Audioformat ein: die rund 12.000 Zeitzeugeninterviews in den von
der BKM geförderten Institutionen, die Zeitzeugeninterviews, die die Stiftung
HdG bereits selbst geführt hat und weiterhin führen wird, sowie die rund
1.000 Interviews des ehemaligen Vereins „Gedächtnis der Nation“ in Mainz. Im
Zuge des Projekts sollen diese Bestände systematisch erfasst, gesichert,
erschlossen und sichtbar gemacht werden. Für die Langzeitarchivierung ist eine
Kooperation mit dem Bundesarchiv vorgesehen.
Die Bundesregierung finanziert über die BKM die Arolsen Archives
(Internationaler Suchdienst) mit einer jährlichen Förderung (15,8 Mio. Euro im Jahr
2021) sowie mit weiteren projektbezogenen Förderungen. Aus diesen Mitteln
realisieren die Arolsen Archives vorwiegend digitale Projekte, die darauf
zielen, die Lebensgeschichten der Opfer und Überlebenden der NS-Verfolgung zu
bewahren, Wissen über die Verfolgung zu vermitteln und insbesondere jüngere
Menschen aktiv in die Erinnerung einzubeziehen.
Die Stiftung EVZ fördert folgende Institutionen bzw. Projekte:
– Die Stiftung EVZ hat 2007 in Kooperation mit der Fernuniversität Hagen
600 Audio- und Video-Interviews mit ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und
Zwangsarbeitern aus 26 Ländern führen lassen. Sie stehen zusammen mit
Transkripten, Übersetzungen, Fotos und Kurzbiografien seit 2010 im Portal
der Freien Universität Berlin „Zwangsarbeit 1939–45“ für Forschung und
Bildung zur Verfügung. Bildungsangebote mit diesen Interviews gibt es
auch in tschechischer, polnischer und russischer Sprache. Die Stiftung hat
begleitend dazu eine vierbändige Publikation „Bildungsarbeit mit
Zeugnissen“ herausgebracht. Monografien & Sammelbände | Stiftung „Erinnerung,
Verantwortung und Zukunft“ (stiftung-evz.de).
– Die Stiftung EVZ hat 2019 eine Ausstellung des Jüdischen Museums in
Hohenems zur kritischen Auseinandersetzung mit der Zeitzeugenschaft
„Ende der Zeitzeugenschaft“ gefördert, die 2020 in Flossenbürg gezeigt
wurde.
– 2018 förderte die Stiftung EVZ in Kooperation mit der Shoah Foundation
(313.000 Euro) und mit der LMU München (71.000 Euro EVZ-Mittel bei
202.000 Euro Gesamtkosten) die Produktion dreier sogenannter „digitaler
Zeugnisse“ mit Holocaust-Überlebenden. Es handelt sich dabei um
interaktive 3-D-Visualisierungen einer mehrstündigen Gesprächssituation mit
Überlebenden („Hologramm“). Die Überlebenden beantworten dabei über
800 Fragen zu ihrer Biographie vor mehreren laufenden Kameras. Im
Anschluss wird das Material so bearbeitet, dass sowohl Hologramme projiziert
als auch Videos abgespielt und Nutzerinnen und Nutzer interaktiv Fragen
diese Zeitzeuginnen und Zeitzeugen befragen können. Eine mögliche
Weiterentwicklung besteht darin, weitere historische Informationen zu
ausgewählten Episoden aus den Erzählungen der Überlebenden zu ermitteln und
als Virtual Reality mit diesen Erzählungen zu verknüpfen. Die Stiftung EVZ
möchte mit diesen Modellprojekten die pädagogische Debatte über
Möglichkeiten und Grenzen solcher Anwendungen in der historisch-politischen
Bildung anregen.
– In der im Juni 2021 vom internationalen Kuratorium der Stiftung EVZ
verabschiedeten Zukunftsagenda der Stiftung ist vorgesehen, dass künftig im
Rahmen von Modellprojekten auch das gesellschaftliche Engagement von
Nachfahren unterstützt werden soll.
Beispielhaft für die Unterstützung seitens des BpB sei hier das kürzlich online
veröffentlichte Angebot „Fragen an Displaced Persons 1946 und heute“
(https://www.dp-boder-1946.uni-jena.de/) genannt. Hier werden nach
Kriegsende auf Drahtspulen aufgezeichnete Zeitzeugenberichte digitalisiert zur
Verfügung gestellt.
Darüber hinaus unterstützt die BpB das Projekt „Sowjetische Zeitzeugen der
NS-Herrschaft: die ersten Zeugen“ (https://survivorsger.hypotheses.org/), das
bis vor Kurzem unbekannte Interviews einer ab 1942 aktiven sowjetischen
Historikerkommission digitalisiert, dreisprachig zur Verfügung stellt und für
die historisch-politische Bildung kontextualisiert.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/16575 verwiesen.
29. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über seit 2010 bis heute
durchgeführte Angriffe (Hacker) oder Störversuche der digitalen
Infrastruktur (Internet- und Telefonnetzwerke) von Gedenkorten an NS-
Verbrechen in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere
bundesgeförderten Gedenkstätten bzw. Einrichtungen, in denen Projekte aus
Bundesmitteln durchgeführt wurden, und wie will die Bundesregierung diese
Einrichtungen finanziell und strukturell schützen, damit ihre
Netzwerksicherheit gestärkt und ausgebaut wird (bitte einzeln nach Jahr,
Einrichtung, Art des Angriffs, Art des Ziels, zum Beispiel Zoom-Gespräch mit
Überlebenden, Nachkommen von NS-Verfolgten u. ä. auflisten)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung handelt es sich bei den in der Frage
beschriebenen Angriffen bzw. Störversuchen um Einzelfälle. Die
Bundesregierung hat keine Hinweise, dass strukturelle Netzwerksicherheitsprobleme bei
den bundesgeförderten NS-Gedenkstätten und Erinnerungsorte bestehen.
30. Welche Mittel wurden seit 2010 zur besseren personellen Ausstattung
(zum Beispiel durch Einrichtung von Personalstellen für
Internetsicherheit) sowie Stärkung der digitalen Infrastruktur (Internet- und
Telefonnetzwerke) in Gedenkorten an NS-Verbrechen, insbesondere
bundesgeförderten Gedenkstätten bzw. Einrichtungen, in denen Projekte aus
Bundesmitteln durchgeführt wurden, zur Verfügung gestellt (bitte einzeln
nach Jahr, Einrichtung, Art und Höhe der Förderung auflisten)?
Ausgaben zur Verfolgung der in der Fragestellung bezeichneten Zwecke sind
von der institutionellen Bundesförderung der NS-Gedenkstätten und
Erinnerungsorte umfasst; eine genaue Bezifferung der jeweils hierfür konkret
aufgewendeten Anteile seit dem Jahr 2010 ist in der Kürze der zur Beantwortung der
Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.
31. Welche Mittel wurden seit Bekanntwerden der COVID-19-Pandemie zur
besseren personellen Ausstattung (zum Beispiel durch Einrichtung von
Personalstellen für Internetsicherheit) sowie Stärkung der digitalen
Infrastruktur (u. a. Kosten der Beratung, Installation von Software,
Anschaffung von Hardware) in Gedenkorten an NS-Verbrechen, insbesondere
bundesgeförderten Gedenkstätten bzw. Einrichtungen, in denen Projekte
aus Bundesmitteln durchgeführt wurden, zur Verfügung gestellt (bitte
einzeln nach Jahr, Einrichtung, Art der Maßnahme und Höhe der
Förderung auflisten)?
32. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über den personellen und
finanziellen Mehraufwand der Gedenkstätten, der sich bei der
Übernahme zusätzlicher digitaler Aufgaben und Onlinebildungsangebote
während der COIVID-19-Pandemie hergestellt hat, und was tut die
Bundesregierung, um die Gedenkstätten bei der Bewältigung des
Mehraufwands, der Vermittlung und Gewährleistung digitaler Expertise,
Neuanschaffung von Software und Hardware sowie der Qualitätssicherung
zu unterstützen (bitte einzeln nach Monat bzw. Jahr seit Bekanntwerden
der COVID-19-Pandemie, Gedenkstätte, Art der Maßnahme und
Finanzvolumen auflisten)?
Die Fragen 31 und 32 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die BKM hat mit „NEUSTART KULTUR“ umfangreiche und differenzierte
Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie getroffen. Ein
Förderstrang unterstützt dabei gezielt Digitalisierungsmaßnahmen. Daraus
wurden u. a. den bundesgeförderten NS-Gedenkstätten und Erinnerungsorten –
insbesondere zur Stärkung der digitalen Bildungsarbeit und der dafür notwendigen
infrastrukturellen Verbesserung, wenn dadurch neue Formate und
Möglichkeiten kultureller Vermittlung und Teilhabe geschaffen werden – Mittel im
Wege der Projektförderung zur Verfügung gestellt (siehe nachfolgende
Tabelle).
Einrichtung
NEUSTART KULTUR
(BKM Programmlinie
„digitale
Vermittlungsformate“) bis zu
Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und
Mittelbau-Dora
150.000 Euro
Stiftung Topographie des Terrors 59.134 Euro
Stiftung Gedenkstätte Deutscher Widerstand 197.190 Euro
Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten 125.000 Euro
Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas 177.354 Euro
Stiftung Bayerische Gedenkstätten 75.000 Euro
Stiftung Niedersächsische Gedenkstätten 32.160 Euro
Deutsch-Russisches Museum Berlin-Karlshorst e. V. 75.000 Euro
Stiftung Sächsische Gedenkstätten 50.000 Euro
Stiftung Hamburger Gedenkstätten und Lernorte 73.800 Euro
Ein weiterer Förderstrang sind pandemiebedingte Mehrbedarfe
bundesgeförderter Einrichtungen. Bei der überwiegenden Zahl der institutionell
bundesgeförderten NS-Gedenkstätten und Erinnerungsorte sind allerdings durch die
COVID-19-Pandemie im Jahr 2020 keine finanziellen Mehrbedarfe entstanden.
Der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten wurden im Jahr 2020 zusätzlich
73.000 Euro zur Deckung pandemiebedingter Mehrbedarfe ausgereicht. Zu
pandemiebedingten Mehrbedarfen der bundesgeförderten NS-Gedenkstätten
und Erinnerungsorte im Jahr 2021 können noch keine abschließenden
Aussagen getroffen werden.
33. Welche Hinweise hat die Bundesregierung über aktuelle Probleme der
Gedenkstätten bei der Schaffung von digitalen Angeboten (bitte einzeln
nach betroffenem Bereich der Gedenkstätte seit Bekanntwerden der
COVID-19-Pandemie auflisten)?
Der Bundesregierung sind keine Probleme im Sinne der Fragestellung bekannt.
34. Welchen Stellenwert, welche Bedeutung und welche Möglichkeiten
räumt die Bundesregierung der Teilhabe der Nachkommen der NS-
Verfolgten an zukünftigen Bildungsmaßnahmen an NS-Gedenkstätten ein,
und wie könnte die Teilhabe der Nachkommen bei der Gewährleistung
von Zeugenschaft, Erinnerung und zivilgesellschaftlicher Beteiligung am
Gedenken an die NS-Verbrechen für zukünftige Generationen
sichergestellt werden (vgl. den Offenen Protestbrief der NS-Überlebenden Juden,
Roma und polnischen NS-Verfolgten, http://www.bearing-witness.net/)?
35. Welchen Stellenwert, welche Bedeutung und welche Möglichkeiten
räumt die Bundesregierung der Teilhabe der Nachkommen der NS-
Verfolgten an zukünftigen Bildungsmaßnahmen an NS-Gedenkstätten ein,
und wie könnte die Teilhabe der Nachkommen bei der Gewährleistung
von Gedenken an die NS-Verbrechen für zukünftige Generationen
sichergestellt werden (vgl. den Appell an den Bundespräsidenten Dr. Frank-
Walter Steinmeier mit der Forderung, die Nachkommen in das Gedenken
und die Wissensvermittlung stärker einzubeziehen vom 17. April 2021
während der Befreiungsfeierlichkeiten an der Gedenkstätte
Sachsenhausen (Next Generation? Die Stimme der Angehörigen in der
Erinnerungskultur, https://www.youtube.com/watch?v=chxZbEaE5TE))?
Die Fragen 34 und 35 werden aufgrund des engen Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung begrüßt die Teilhabe von Nachkommen der Opfer von
NS-Unrecht bei der Bildungsarbeit der NS-Gedenkstätten und Erinnerungsorte.
In diesem Sinne konstatiert bereits die Gedenkstättenkonzeption des Bundes
(Bundestagsdrucksache 16/9875): „Die Bundesregierung begrüßt die
Einbeziehung von Opfern, Zeitzeugen und ihren Organisationen (…) in die Arbeit der
Gedenkstätten“.
In der Ausgestaltung ihrer Bildungsarbeit – und damit auch hinsichtlich Art
und Umfang der Einbeziehung von Nachkommen – sind die bundesgeförderten
NS-Gedenkstätten politisch unabhängig, wobei grundsätzliche Fragen in den
jeweiligen Entscheidungsgremien der Einrichtungen diskutiert werden. So
bekundete beispielsweise der Stiftungsrat der Stiftung Bayerische Gedenkstätten
2019 ausdrücklich seinen Willen, „alle Opfer-Nachkommen in Zukunft
einzubinden und die Position der Überlebenden im Stiftungsrat mit Opfer-
Nachkommen zu besetzen“.
36. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung und welche
notwendigen bildungspolitischen Maßnahmen plant sie im Zusammenhang
mit den Ergebnissen der jüngsten MEMO-III-Studie, um der falschen
Vorstellung von knapp einem Drittel der Bundesbürger zu begegnen, sie
zählten zu den Opfern im NS, und welche Rolle könnte bei der
Bearbeitung dieser Wissenslücken die Einbindung von Nachkommen der NS-
Verfolgten, namentlich der in den internationalen Komitees ehemaliger
KZ-Häftlinge und der Lagerarbeitsgemeinschaften (LAG) spielen (bitte
konkret auflisten, wo die Bundesregierung Bildungslücken lokalisiert
und mit welchen Maßnahmen sie diesen begegnen möchte)?
37. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung und welche
notwendigen bildungspolitischen Maßnahmen plant sie im Zusammenhang
mit den Ergebnissen der jüngsten MEMO-III-Studie, um der irritierenden
Vorstellung von über einem Drittel der Bundesbürger zu begegnen, ihre
eigenen Familien weisen eine Helferschaft gegen den NS auf, und
welche Rolle könnte bei der Bearbeitung dieser Wissenslücken die
Einbindung von Nachkommen der NS-Verfolgten, namentlich der in den
internationalen Komitees ehemaliger KZ-Häftlinge und der
Lagerarbeitsgemeinschaften (LAG) spielen (bitte konkret auflisten, wo die
Bundesregierung Bildungslücken lokalisiert und mit welchen Maßnahmen sie
diesen begegnen möchte)?
Die Fragen 36 und 37 werden aufgrund des engen Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Stiftung EVZ konzentriert sich darauf, mit den MEMO-Studien einen
Beitrag zu einer evidenzbasierten gesellschaftlichen Debatte über die
Erinnerungskultur in Deutschland zu leisten. Es handelt sich bei den beiden erwähnten
Phänomenen um offensichtlich verbreitete Ansichten, die für eine Post-
Tätergesellschaft typisch sind. Sie bringen eine Distanzierung von den Täterinnen
und Tätern und eine Identifikation mit Opfern und Helferinnen und Helfern
zum Ausdruck.
Die Stiftung EVZ teilt die Ergebnisse insbesondere mit Trägerinnen und
Trägern der historisch-politischen Bildung und geht davon aus, dass diese darauf
mit neuen Bildungskonzepten reagieren werden. Sie selbst wird bei der
Bewertung von Projektanträgen berücksichtigen, inwiefern es gelingt, diese
pädagogische Herausforderung zu berücksichtigen.
Ein wesentlicher Ansatz der BpB, diesen in den Fragestellungen beschriebenen
Tendenzen entgegenzuwirken, ist die Ergänzung einer ausschließlich
opferzentrierten Erinnerungskultur durch den differenzierten Blick auf Zuschauerinnen
und Zuschauer und Täterinnen und Täter. Beispielhaft sei hier die Konferenz
„Ein Vierteljahrhundert nach Christopher Brownings ‚Ordinary Men‘ –
Perspektiven der neuen Polizei-Täterforschung und der Holocaust-Vermittlung“
genannt, die vom 29. bis 31. Oktober 2019 in Münster stattfand.
38. Was unternimmt die Bundesregierung, damit in Kooperation mit den
Kulturministerien der Bundesländer für die Sekundarstufe I ein
bundesweiter Wettbewerb zum Thema „Widerstand gegen den NS, Verfolgung,
Deportation, Besatzung und Vernichtung“, in Anlehnung an
vergleichbare europäische Projekte, namentlich den französischen „Concours
national de la résistance et de la déportation“, unter Einbeziehung der
Expertise der Gedenkstätte Deutscher Widerstand (GDW), der
bundesgeförderten KZ-Gedenkstätten sowie der europäischen Überlebenden- und
Verfolgtenverbänden, namentlich der Vereinigung der Verfolgten des
Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen (VVN-BdA), der
internationalen Komitees ehemaliger KZ-Häftlinge und der
Lagerarbeitsgemeinschaften (LAG) sowie europäischer Widerstands- und Kombattantinnen-
und Kombattantenverbände, namentlich der Vereinigung der Jüdischen
Kombattantinnen und Kombattanten und der Geschädigten des Zweiten
Weltkrieges in Polen, eingerichtet und auskömmlich finanziell
ausgestattet wird, der jungen Menschen eine intensive Auseinandersetzung mit
der Geschichte der Verfolgung und des Widerstandes gegen den NS
ermöglicht und intensiviert (vgl. „Qualität und Dauer pädagogisch
begleiteter KZ-Gedenkstättenbesuche in der Sekundarstufe I erweitern und
stärken“ auf Bundestagsdrucksache 19/26169)?
Das Thema „Widerstand im Nationalsozialismus“ ist ein wichtiger Pfeiler des
erinnerungspolitischen Engagements des Bundes. BKM fördert institutionell
die Gedenkstätte Deutscher Widerstand, die Gedenkstätte Stille Helden und das
Museum Blindenwerkstatt Otto Weidt. Zudem gibt es zahlreiche
Projektförderungen zu diesem Themenbereich. So wird aus dem BKM-Förderprogramm
„Jugend erinnert“ etwa ein Projekt der Gedenkstätte Deutscher Widerstand
„Remember Resistance 33–45; Public Art – Macht Euch ein Bild vom
Widerstand“ finanziert, bei dem junge Menschen im Rahmen eines Wettbewerbs
künstlerische Entwürfe zu Akteurinnen und Akteuren des Widerstandes gegen
die Nationalsozialisten einreichen können. Vor diesem Hintergrund gibt es
derzeit keine Planungen für einen weiteren Wettbewerb.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/31428
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/31428
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/31428
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/31428
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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