Gesundheitliche Langzeitfolgen von COVID-19 (Long COVID) als Berufskrankheit
der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Arbeitsbedingte COVID-19-Erkrankungen können von der gesetzlichen Unfallversicherung als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt werden. Allerdings liegen der Bundesregierung keine Daten darüber vor, inwiefern Langzeitfolgen arbeitsbezogener COVID-19-Erkrankungen („Long COVID“) bislang von der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt und entschädigt wurden (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/29949).
Das Robert Koch-Institut (RKI) definiert die „gesundheitlichen Langzeitfolgen von Covid-19“ wie folgt: „Die längerfristigen gesundheitlichen Schäden einer Covid-19-Erkrankung, bezeichnet meistens durch die Begriffe ‚Long Covid‘, ‚Post-Covid-19-Syndrom‘ oder ‚post-acute Covid-19‘, umfassen Beeinträchtigungen von körperlicher und psychischer Gesundheit, Funktionsfähigkeit und Lebensqualität, die im Zusammenhang mit der in der Vergangenheit stattgefundenen Covid-19-Erkrankung stehen“ (vgl. https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html, Stand: 20. Mai 2021). Das RKI verweist auf das Ergebnis einer deutschen Studie, wonach eine von zehn Personen mit zunächst geringen oder keinen Symptomen auch Monate nach der akuten Erkrankung noch Symptome wie z. B. Atembeschwerden, Schlaflosigkeit, Geschmacksstörungen und Müdigkeit hatte (vgl. ebd.).
Vor dem Hintergrund von mehr als 3,7 Millionen an COVID-19 Infizierten in Deutschland, ist aus Sicht der Fragestellenden von hunderttausenden Betroffenen von gesundheitliche Langzeitfolgen von COVID-19 auszugehen.
Die Bundesregierung soll befragt werden, wie es um die Anerkennung und Entschädigung arbeitsbedingter COVID-19-Erkrankungen und deren gesundheitlichen Langzeitfolgen durch die gesetzliche Unfallversicherung steht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie viele Anzeigen auf Anerkennung einer COVID-19-Erkrankung („Corona“) als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der Corona-Pandemie bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt, und von wem (Arbeitgeber, Betriebsarzt, Hausarzt der Betroffenen etc.); (bitte gesondert für Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle darstellen sowie einzeln ausweisen für alle neun Berufsgenossenschaften, alle Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG); bitte für die SVLFG zusätzlich für alle einzelnen Arbeitsgebiete wie „Feld/Kulturarbeit“ ausweisen; bitte für die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) zusätzlich jeweils für alle einzelnen Unternehmenszweige wie „Textil und Bekleidung“ oder „Druckerzeugnisse und Papierverarbeitung“ ausweisen; bitte für die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) zusätzlich für alle einzelnen Gewerbegruppen wie „Be- und Verarbeitung von Fleisch“ oder „Dienstleist. in der Fleischwirtschaft“ ausweisen)?
In wie vielen Fällen wurde seit Beginn der Corona-Pandemie nach Kenntnis der Bundesregierung eine COVID-19-Erkrankung von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt (bitte gesondert für Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle darstellen sowie einzeln ausweisen für alle neun Berufsgenossenschaften, alle Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand und die SVLFG; bitte für die SVLFG zusätzlich für alle einzelnen Arbeitsgebiete wie „Feld/Kulturarbeit“ ausweisen; bitte für die BG ETEM zusätzlich jeweils für alle einzelnen Unternehmenszweige wie „Textil und Bekleidung“ oder „Druckerzeugnisse und Papierverarbeitung“ ausweisen; bitte für die BGN zusätzlich für alle einzelnen Gewerbegruppen wie „Be- und Verarbeitung von Fleisch“ oder „Dienstleist. in der Fleischwirtschaft“ ausweisen)?
In wie vielen Fällen wurden Erkrankungen im Zusammenhang mit gesundheitlichen Langzeitfolgen von COVID-19 („Long COVID“) bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt und anerkannt (bitte gesondert für Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle darstellen sowie einzeln ausweisen für alle neun Berufsgenossenschaften, alle Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand und die SVLFG; bitte für die SVLFG zusätzlich für alle einzelnen Arbeitsgebiete wie „Feld/Kulturarbeit“ ausweisen; bitte für die BG ETEM zusätzlich jeweils für alle einzelnen Unternehmenszweige wie „Textil und Bekleidung“ oder „Druckerzeugnisse und Papierverarbeitung“ ausweisen; bitte für die BGN zusätzlich für alle einzelnen Gewerbegruppen wie „Be- und Verarbeitung von Fleisch“ oder „Dienstleist. in der Fleischwirtschaft“ ausweisen)?
In wie vielen Fällen wurde für an COVID-19 erkrankte Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherung sogenannte Heilverfahrenssteuerungen wegen schwerer und langanhaltender Krankheitsfolgen eingeleitet (vgl. https://www.bundestag.de/resource/blob/845544/8b1119ba3c958b95ac45514e170b4821/19_14_0345-6-_Deutsche-Gesetzliche-Unfallversicherung_Long-Covid-data.pdf)?
a) Wie viele Reha-Manager sind bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung derzeit für Betroffene von COVID-19 zuständig?
b) In wie vielen Fällen wurde der Post-COVID-Check der gesetzlichen Unfallversicherung bisher durchgeführt, und mit welchen Ergebnissen?
c) Wie hoch ist die Anzahl an COVID-19 Erkrankter, die in Versorgungsstrukturen der Berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken (BG Kliniken) behandelt wurden?
d) Mit welcher Laufzeit rechnet die gesetzliche Unfallversicherung bei ihren Forschungsprojekten zu Long COVID?
Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Entschädigungsleistungen der Unfallversicherungsträger aufgrund einer durch SARS-CoV-2 verursachte Erkrankung („Corona“) als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall (bitte nach Unfallversicherungsträgern, Branchen bzw. Wirtschaftszweigen, Bundesländern, Geschlecht sowie Dauer der Arbeitszeit (Vollzeit, Teilzeit, Leiharbeit und befristete Arbeitsverträge) differenzieren)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der COVID-19-Erkrankungen bei Lehrerinnen und Lehrern seit Beginn der Pandemie?
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der gemeldeten und anerkannten Berufskrankheiten bzw. Arbeitsunfälle aufgrund von COVID-19 bei Lehrerinnen und Lehrern bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung (bitte gesamt und nach den entsprechenden Betriebsarten wie „Schulen“, „Schulen (allgemeinbildend)“ oder „Schulen (berufsbildend)“ aufschlüsseln)?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl und Häufigkeit gesundheitlicher Langzeitfolgen von COVID-19 bei oben genannten Berufsgruppen, und inwiefern sind diese von der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt und entschädigt worden?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der COVID-19-Erkrankungen bei Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen seit Beginn der Pandemie?
a) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der bei den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldeten und anerkannten Berufskrankheiten bzw. Arbeitsunfälle aufgrund von COVID-19 bei Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen (bitte gesamt und nach den entsprechenden Betriebsarten wie „Kitas“ aufschlüsseln)?
b) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl und Häufigkeit gesundheitlicher Langzeitfolgen von COVID-19 bei oben genannten Berufsgruppen, und inwiefern sind diese von der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt und entschädigt worden?
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass bislang „kein einziger mit Corona infizierter Saisonarbeiter“ in der Landwirtschaft von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung entschädigt wurde, und wenn ja, wie bewertet dies die Bundesregierung (vgl. https://www.buzzfeed.de/recherchen/spargel-corona-infektion-saisonarbeiter-arbeitsunfall-nicht-entschaedigt-zr-90787623.html)?
a) Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über das Ausbruchsgeschehen von COVID-19 in der Landwirtschaft vor, und trifft es zu, dass es zu massenhaften Ausbrüchen in Betrieben gekommen ist (vgl. https://www.sueddeutsche.de/bayern/mamming-corona-ausbruch-auswirkungen-1.4988606, https://taz.de/Nach-Corona-Ausbruch-auf-Spargelhof/!5766037/)?
b) In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung hier gegen die Pflicht des Unternehmers zur Anzeige eines Versicherungsfalles nach § 193 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) verstoßen?
c) In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der COVID-19-Pandemie Bußgelder gegen Unternehmer in der Landwirtschaft im Zusammenhang mit Verstößen gegen den Arbeits- und Gesundheitsschutz und Meldepflichten im Zusammenhang mit COVID-19 verhängt?
Wie ist der Sachstand bezüglich der Beratungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirates Berufskrankheiten (ÄSVB) bezüglich einer Ausweitung der Anerkennung von COVID-19 bzw. deren Langzeitfolgen als Berufskrankheit für weitere Berufsgruppen in Bereichen wie Schulen, Fleischindustrie, Lebensmitteleinzelhandel, Logistik, Kindertagesstätten, öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), industrielle Fertigung, Großraumbüros u. a.?
In wie vielen Fällen hat die Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung – Ausland (DVUA) seit Beginn der Corona-Pandemie im Zusammenhang mit Erkrankungen aufgrund von COVID-19 geleistet, und in welcher Form, und in welcher Höhe (bitte nach Branchen und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln)?
a) In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung ausländische Sozial- oder Unfallversicherungsträger für deutsche Staatsbürger im Falle von arbeitsbedingten COVID-19-Erkrankungen geleistet (bitte nach Ländern und Branchen aufschlüsseln)?
b) Wie viele Personen, die in Deutschland arbeiten, kommen nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem sogenannten vertragslosen Ausland, fallen damit unter ausländisches Recht und unterliegen damit nicht dem Schutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung bei arbeitsbedingten COVID-19-Erkrankungen?
c) In wie vielen Fällen wurden Beschäftigte aus dem sogenannten vertragslosen Ausland etwa aus der Ukraine oder Georgien zu arbeitsbedingten COVID-19-Erkrankungen von der Deutschen Verbindungsstelle Unfallversicherung – Ausland beraten (bitte nach Branchen und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln)?
d) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Beschäftigte, die in Deutschland arbeiten, etwa als Saisonkräfte in der Landwirtschaft, bei arbeitsbedingten Erkrankungen weder unter den Schutz der deutschen noch unter den Schutz einer ausländischen Unfallversicherung fallen, wie bewertet die Bundesregierung diesen Zustand, und was unternimmt die Bundesregierung, um einen fehlenden Versicherungsschutz auszuschließen insbesondere in Hinblick auf die ausbleibende Entschädigung von arbeitsbedingten COVID-19-Erkrankungen (vgl. https://www.buzzfeed.de/recherchen/spargel-corona-infektion-saisonarbeiter-arbeitsunfall-nicht-entschaedigt-zr-90787623.html)?