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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bundeswehr-U-Boot zur "Störung der Schleuseraktivitäten" im Mittelmeer

(insgesamt 12 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

23.07.2021

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3137006.07.2021

Bundeswehr-U-Boot zur „Störung der Schleuseraktivitäten“ im Mittelmeer

der Abgeordneten Tobias Pflüger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Cornelia Möhring, Dr. Alexander S. Neu, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Rahmen der EU-Militärmission European Union Naval Forces Mediterranean (EUNAVFOR MED) IRINI verlegt die Bundesmarine ein U-Boot aus Eckernförde zur „Störung der Schleuseraktivitäten“ in das zentrale Mittelmeer („U-Boot ‚U 35‘ nimmt an EU-Operation ‚Irini‘ im Mittelmeer teil“, Presse- und Informationszentrum Marine vom 11. Juni 2021). Zuvor hatten bereits die italienische und die französische Marine U-Boote zu der Mission entsandt (Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/26416). Diese wurden „aus operativen Gründen“ nicht direkt IRINI unterstellt.

Der Einsatz des zum 1. U-Bootgeschwader gehörenden „U 35“ ist auf vier Monate angelegt, davon drei Wochen im Einsatzgebiet der Mission südlich der Insel Sizilien bis zu den Territorialgewässern Libyens und Tunesiens. Davon ausgenommen sind Malta und das umschließende Seegebiet innerhalb von 15 Seemeilen. Das Boot soll mit 36 Personen und damit maximaler Kapazität belegt sein. Die Versorgung erfolgt über „mehrere Häfen in Italien“ sowie auf der Insel Malta. In der Mitte des Einsatzes sollen die Besatzungsmitglieder Urlaub mit ihren Familien auf der griechischen Insel Kreta machen können. Mitte Oktober 2021 werden Boot und Besatzung zurück erwartet, dabei unterbricht „U 35“ die Fahrt in der portugiesischen Hauptstadt Lissabon.

IRINI soll gemäß ihrem Mandat im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) Verstöße gegen das von den Vereinten Nationen gegen Libyen verhängte Waffenembargo aufklären und entsprechende Kontrollmaßnahmen durchführen (Bundestagsdrucksache 19/19106). Als „Nebenaufgabe“ soll die Operation gemäß der Resolution 2146 (2014) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sowie der Resolution 2509 (2020) des VN-Sicherheitsrats illegale Ausfuhren von Erdöl aus Libyen überwachen und verhindern. Als weitere „Nebenaufgabe“ unterstützt IRINI gemäß der Resolution 2240 (2015) des VN-Sicherheitsrats die Aufdeckung und Beobachtung von „Schleuser- und Menschenhändlernetzen“. Dies beinhaltet den Fähigkeitsaufbau der libyschen Küstenwache, der jedoch mangels eines Abkommens mit der neu gewählten libyschen Regierung noch nicht zustande gekommen ist. Zur „Störung des Geschäftsmodells des Menschenschmuggels und Menschenhandels“ soll IRINI außerdem entsprechende Informationen sammeln und an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten weitergeben. Über eine „Krimininalitätsinformationszelle“ kann auch Europol die militärischen Erkenntnisse nutzen (Bundestagsdrucksache19/353).

Neben dem „U 35“ nimmt die Bundeswehr mit dem Einsatzgruppenversorger „Berlin“ sowie dem Seefernaufklärer „P-3C Orion“ an der EU-Operation teil. Das Flugzeug gehört zum Marinefliegergeschwader 3 „Graf Zeppelin“.

Außerdem stationiert die Bundeswehr elf Soldatinnen und Soldaten im Operations-Hauptquartier in Rom sowie mit einem Soldaten an Bord des Flaggschiffs der Mission (Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/26416).

Über das Operationsgebiet (Area of Interest) von IRINI hatte es 2020 Streit unter den EU-Mitgliedstaaten gegeben („EU officials push for bloc to enforce Libya arms embargo“, AP vom 14. Februar 2020). Weil mehrere Regierungen darauf bestanden, keine Menschen in Seenot retten zu müssen, sollten die luft- und seegestützten Einheiten der neuen Mission nur vor der östlichen Küste Libyens operieren.

Am 26. März 2021 hat der Rat das Mandat der Militäroperation bis zum 31. März 20213 verlängert (Rat der EU, Pressemitteilung 26. März 2021).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Mit welchen Einsatzmitteln hat sich die Bundeswehr bislang an IRINI beteiligt, an welchen Tagen waren diese einsatzbereit, und welche weiteren Beistellungen sind geplant?

2

Wann soll das U-Boot „U 35“ der Bundesmarine im Einsatzgebiet von IRINI eintreffen, und für welchen Zeitraum wird nach derzeitigem Stand die Einsatzbereitschaft gemeldet?

Inwiefern soll „U 35“ im gesamten im Einsatzgebiet der Mission südlich der Insel Sizilien bis zu den Territorialgewässern Libyens und Tunesiens operieren, bzw. welche Einschränkungen sind dazu geplant?

Inwiefern untersteht „U 35“ im Einsatz für IRINI direkt dem dortigen Operationshauptquartier bzw. dem Führungshauptquartier, und falls dies nicht der Fall ist, welche Gründe kennt die Bundesregierung hierzu?

3

Welche Aufgaben soll „U 35“ im Einsatzgebiet von IRINI übernehmen?

Auf welche Weise soll „U 35“ eine „Störung der Schleuseraktivitäten“ unterstützen, und inwiefern soll dies durch die Beobachtung mutmaßlicher Schleuser auf Hoher See erfolgen?

Welche jüngeren Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen sich libysche Schleuser zusammen mit Schleusungssuchenden auf Booten oder Schiffen im Mittelmeer befanden?

Inwiefern, und in welchem Umfang setzt die Marine auch Taucherinnen und Taucher im Rahmen von IRINI ein?

4

An welchen weiteren Übungen mit seegehenden Einheiten anderer Nationen bzw. sonstigen militärischen Zusammenarbeitsformen soll „U 35“ in den kommenden vier Monaten teilnehmen?

Für welche Zwecke unterbricht „U 35“ die Fahrt in der portugiesischen Hauptstadt Lissabon?

Wie viele Urlaubstage sind im Rahmen des Einsatzes für die Besatzungsmitglieder auf der griechischen Insel Kreta vorgesehen, und wie werden die dort vorgesehenen „Familienbesuche“ finanziert?

5

Welche weiteren Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung U-Boote im Rahmen von IRINI in das zentrale Mittelmeer entsandt, und aus welchen „operativen Gründen“ unterstanden diese nicht direkt der Mission (Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/26416)?

6

Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung von in IRINI eingesetzten Schiffen das gesamte Operationsgebiet (Area of Interest) befahren, und gilt eine etwaige Beschränkung auch für die eingesetzten Flugzeuge?

7

Welche Drohnen werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in IRINI eingesetzt, und inwiefern stand auch der Flug einer französischen „Predator“ damit im Zusammenhang („IRINI: Premier vol exploratoire d’un drone Reaper en Méditerranée“, Ministère des Armées vom 10. Juni 2021)? Gehört die französische „Predator“ zu den regulären Einsatzmitteln von IRINI oder handelte es sich um einen Testflug bzw. eine Beistellung unter nationaler Führung?

8

Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung das Europäische Forum für Küstenwachdienste (ECGFF) und das Forum für Küstenwachdienste im Mittelmeerraum (MedCGFF) noch existent, und falls ja, an welchen Treffen der Foren hat die Bundesregierung seit Beantwortung auf Bundestagsdrucksache 19/4092 teilgenommen?

Welche „Themen für den Aufgabenbereich des Küstenwachschutzes“ wurden dort behandelt, und welche gemeinsamen europäischen Trainingsmaßnahmen wurden geplant?

Inwiefern haben auch libysche Behörden an den Treffen teilgenommen, und um welche handelt es sich dabei?

9

In welchem Umfang hat die Bundeswehr bislang entsprechend ihres Mandats in IRINI gewonnene Informationen an welche zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeben (Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/353)?

10

Was kann die Bundesregierung dazu mitteilen, ob und inwiefern in IRINI derzeit ein „Information Clearing House“ oder eine „Krimininalitätsinformationszelle“ aktiviert ist, und welche Behörden, Agenturen oder sonstigen Beteiligten sind daran angeschlossen (Bundestagsdrucksache 19/353)?

Inwiefern arbeitet nach Kenntnis der Bundesregierung auch Frontex im Rahmen ihrer Operationen in Griechenland oder Italien mit IRINI zusammen, und wie erfolgt dies?

Sofern es einen regelmäßigen Informationsaustausch gibt, über welche Kanäle wird dieser abgewickelt?

In welcher Stärke hat Frontex Verbindungsbeamtinnen oder Verbindungsbeamte in den Führungsstab von IRINI entsandt?

Inwiefern erfolgt diese Zusammenarbeit auch mit Schiffen der NATO in der Ägäis?

11

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung anvisiert, in IRINI Trainingsmaßnahmen für die libysche Küstenwache durchzuführen, wann könnten diese beginnen, und wo würden diese durchgeführt? Ist ein solches Angebot von IRINI nach Kenntnis der Bundesregierung bereits an die neue Regierung des Nationalen Einvernehmens herangetragen worden, und falls ja, inwiefern hat diese keinen entsprechenden Wunsch geäußert?

12

Welche Seenotfälle haben nach Kenntnis der Bundesregierung in IRINI eingesetzte Flugzeuge oder Schiffe im Jahr 2021 in der von Libyen koordinierten Seenotrettungszone beobachtet, und in wie vielen Fällen erfolgte deren initiale Meldung an die zuständigen italienischen, maltesischen und libyschen Behörden durch Einheiten der Operation?

Waren Einheiten der Bundeswehr in diese Seenotfälle involviert, und falls nein, warum nicht?

Handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung beim libyschen Maritime Rescue Coordination Centre (MRCC) inzwischen um eine „voll funktionstüchtige Behörde“ (Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/26416)?

Berlin, den 21. Juni 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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