[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Birke Bull-Bischoff,
Susanne Ferschl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/31437 –
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die prekäre Beschäftigung in
Sachsen-Anhalt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Atypische Beschäftigungsformen sind für die betroffenen Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer häufig mit beruflicher Unsicherheit und niedrigen
Einkommen verbunden. Die Pandemie verstärkt dies auf brutale Art und Weise: Dort,
wo bereits vor der Pandemie Sicherungslücken und prekäre
Beschäftigungsverhältnisse bestanden, sind die Menschen der Krise und dem Virus oft
besonders hart ausgeliefert. Vor allem Geringqualifizierte, Niedriglöhnerinnen und
Niedriglöhner, Minijobberinnen und Minijobber, Soloselbstständige und
ausländische Beschäftigte waren zuletzt von den Folgen der Pandemie am
stärksten von Entlassungen betroffen. Mit der vorliegenden Kleinen Anfrage soll
die Situation in Sachsen-Anhalt im Vergleich zum Bundesgebiet abgefragt
werden, um einen Überblick darüber zu bekommen, wie sich in den
vergangenen dreieinhalb Jahren und insbesondere seit Beginn der Pandemie der
Arbeitsmarkt in Sachsen-Anhalt entwickelt hat.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Antworten zu den Fragen 3, 4, 6 und 9 beziehen sich auf die sogenannten
Kernerwerbstätigen (Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren, nicht in
Bildung, Ausbildung oder einem Wehr-/Zivil- sowie Freiwilligendienst) aus der
Berichterstattung des Statistischen Bundesamtes zur atypischen Beschäftigung.
Die Anteile bemessen sich jeweils an allen Kernerwerbstätigen. Ergebnisse des
Mikrozensus liegen bislang nur bis zum Jahr 2019 vor, so dass keine Aussagen
zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf dieser Basis möglich sind.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32008
19. Wahlperiode 12.08.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 12. August 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche konkreten Auswirkungen hat die Pandemie bislang auf die
atypischen Beschäftigungsformen?
In der Berichterstattung des Statistischen Bundesamtes werden befristete
Beschäftigungsverhältnisse, Leiharbeit, geringfügige Beschäftigung und
Teilzeitbeschäftigung unter den Begriff der atypischen Beschäftigungsverhältnisse
subsumiert.
Befristet Beschäftigte und Leiharbeitskräfte sind in Krisenzeiten wie der
COVID-19-Pandemie besonderen Risiken ausgesetzt, da sie nicht über dieselbe
faktische Beschäftigungssicherheit verfügen wie „Normalbeschäftigte“. Die
Bundesregierung hat daher die Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer
mit einer pandemiebedingten Sonderregelung zeitlich befristet in das
Kurzarbeitergeld einbezogen.
Befristet Beschäftigte wurden im ersten Halbjahr 2020 seltener übernommen
und mussten nach dem Auslaufen ihrer Verträge häufiger ihre Betriebe
verlassen als in früheren Jahren. Inwieweit die betroffenen Personen arbeitslos
wurden oder anderweitig eine Beschäftigung aufnahmen, ist auf Basis der
vorliegenden Daten nicht zu beantworten. Die Bundesregierung verweist zur
Entwicklung befristeter Beschäftigung nach Geschlecht, Branchen,
Betriebsgrößenklassen, Ost-Westdeutschland und Bundesländern auf die
Tabellenpublikationen „Befristete Beschäftigung in Deutschland 2020“ (
http://doku.iab.de/arbeit
smarktdaten/ADuI_Befristete_Beschaeftigung_2020.xlsx) und „Befristete
Beschäftigung in Deutschland 2019“ (
http://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/Befr
istete_Beschaeftigung_2019.xlsx).
Auch die Zahl der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter sank nach Angaben der
Bundesagentur für Arbeit zwischen Juni 2019 und Juni 2020 von 896 000 auf
748 000 um 17 Prozent.
Geringfügig Beschäftigte waren in besonderem Maße von der Krise betroffen
(vgl. BMAS – Arbeitswelt-Bericht 2021), da sie häufig in den Branchen
arbeiten, die von der COVID-19-Pandemie besonders betroffen waren
(Gastronomie, Veranstaltungs- und Unterhaltungsbranche, Einzelhandel). Die
Auswirkungen sind hier besonders konkret, da geringfügig Beschäftigte nicht voll in
die sozialen Sicherungssysteme integriert sind und keinen Anspruch auf
Kurzarbeitergeld haben. Die Zahl der geringfügig Beschäftigten sank zwischen
Dezember 2019 und 2020 um 7,3 Prozent von 7,42 Millionen auf 7,15 Millionen
Personen. Damit sind Studierenden, Rentnerinnen und Rentnern, aber auch
Mehrfachbeschäftigten und Hinzuverdienern in Haushalten wichtige
Einkommensquellen ohne ausgleichendes Kurzarbeitergeld verloren gegangen. Zur
Entwicklung der geringfügigen Beschäftigung nach Geschlecht, Alter, Ost-
Westdeutschland und Bundesländern verweist die Bundesregierung auf die
Publikation der Bundesagentur für Arbeit „Beschäftigte nach ausgewählten
Merkmalen“ (
http://bpaq.de/bmas-a54). Die Publikation „Beschäftigte nach
Wirtschaftszweigen (WZ 2008)“ (
http://bpaq.de/bmas-a56) weist geringfügig
Beschäftigte nach wirtschaftsfachlicher Gliederung aus.
2. Welche Studien zu den Auswirkungen der Pandemie auf die atypischen
Beschäftigungsformen sind der Bundesregierung bekannt, zu welchen
Ergebnissen kommen diese jeweils, und welche Schlussfolgerungen hat
die Bundesregierung daraus gezogen?
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat mehrere Studien
veröffentlicht, in denen (unter anderem) die Auswirkungen der Pandemie auf
Beschäftigte in atypischen Erwerbsformen thematisiert werden:
Walwei, Ulrich/Sperber, Carina/Giehl, Daniel (2021): Warum die Corona-Krise
atypisch Beschäftigte besonders stark trifft (Serie „Corona-Krise: Folgen für
den Arbeitsmarkt“). In: IAB-Forum, 5. Mai 2021.
Hohendanner, Christian (2021): Befristungen im zweiten Jahr in Folge
rückläufig (Serie „Corona-Krise: Folgen für den Arbeitsmarkt“). In: IAB-Forum,
26. April 2021.
Bauer, Anja/Fuchs, Johann/Gartner, Hermann/Hummel, Markus/Hutter,
Christian/Wanger, Susanne/Weber, Enzo/Zika, Gerd (2021): IAB-Prognose:
Arbeitsmarkt auf dem Weg aus der Krise. IAB-Kurzbericht, 06/2021.
Bruckmeier, Kerstin/Konle-Seidl, Regina (2020): Folgen der Corona-Krise für
die sozialen Sicherungssysteme im Ländervergleich (Serie „Corona-Krise:
Folgen für den Arbeitsmarkt“). In: IAB-Forum, 2. Oktober 2020.
Bruckmeier, Kerstin/D'Andria, Diego/Konle-Seidl, Regina (2021): Social
protection of atypical workers during the COVID-19 crisis. In: IAB-Forum,
28. Mai 2021.
Westermeier, Christian (2020): Trifft die Corona-Krise ältere Erwerbstätige
stärker als jüngere? (Serie „Corona-Krise: Folgen für den Arbeitsmarkt“). In:
IAB-Forum, 8. Juli 2020.
Zu den Ergebnissen der Studien wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil
der Beschäftigten in einem Normalarbeitsverhältnis seit 2017 in
Sachsen-Anhalt entwickelt und wie im Vergleich dazu im gesamten
Bundesgebiet (bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten und relativen Werte
darstellen; bitte nach Geschlecht und Alter differenzieren)?
4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil
der Beschäftigten in einem atypischen Arbeitsverhältnis seit 2017 in
Sachsen-Anhalt und wie im Vergleich dazu im gesamten Bundesgebiet
entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten und relativen Werte
darstellen; bitte nach Geschlecht und Alter differenzieren)?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auswertungen des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes waren im
Jahr 2019 von den insgesamt rund 944 000 Kernerwerbstätigen in Sachsen-
Anhalt 77,2 Prozent in einem Normalarbeitsverhältnis beschäftigt und
15,7 Prozent atypisch tätig. Im Jahr 2017 standen 75,5 Prozent der
Kernerwerbstätigen in Sachsen-Anhalt in einem Normalarbeitsverhältnis, während
17,1 Prozent atypisch beschäftigt waren.
Weitere Ergebnisse können den Tabellen 1 und 2 im Anhang entnommen
werden.
5. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der
Anteil von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten an allen
abhängig Beschäftigten seit 2017 in Sachsen-Anhalt und im Vergleich dazu
im gesamten Bundesgebiet entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln die
absoluten und relativen Werte darstellen; bitte nach Geschlecht und Alter
differenzieren)?
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit waren
im Juni 2020 von den insgesamt rund 861 000 Beschäftigten (Summe aus
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und ausschließlich geringfügig
Beschäftigten) in Sachsen-Anhalt 63,7 Prozent in Vollzeit, 28,1 Prozent in Teilzeit und
8,2 Prozent ausschließlich geringfügig tätig. Im Juni 2017 waren 64,1 Prozent
der Beschäftigten vollzeitbeschäftigt, 26,5 Prozent teilzeitbeschäftigt, während
9,3 Prozent ausschließlich geringfügig beschäftigt.
Weitere Ergebnisse können der Tabelle 3 im Anhang entnommen werden. Bei
der Interpretation der Ergebnisse ist zu beachten, dass hier nur die
ausschließlich geringfügig Beschäftigten betrachtet werden. Im Nebenjob geringfügig
Beschäftigte werden über ihre Hauptbeschäftigung als
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte erfasst. In der Beschäftigungsstatistik werden als Jahreswerte
Juni-Werte ausgewiesen.
6. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der
Anteil von befristet Beschäftigten sowie von Leiharbeitsbeschäftigten an
allen abhängig Beschäftigten seit 2017 in Sachsen-Anhalt und im
Vergleich dazu im gesamten Bundesgebiet entwickelt (bitte für jedes Jahr
einzeln die absoluten und relativen Werte darstellen; bitte nach
Geschlecht und Alter differenzieren)?
Nach Auswertungen des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes waren im
Jahr 2019 von den insgesamt rund 944 000 Kernerwerbstätigen in Sachsen-
Anhalt 6,7 Prozent befristet beschäftigt und 4,2 Prozent waren
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer. Im Jahr 2017 standen 7,4 Prozent in einem
befristeten Beschäftigungsverhältnis, 4,3 Prozent der Kernerwerbstätigen waren
Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer.
Weitere Ergebnisse können den Tabellen 1 und 2 im Anhang entnommen
werden.
7. Wie viele der befristeten Arbeitsverträge sind in Sachsen-Anhalt und im
Vergleich dazu im gesamten Bundesgebiet ohne Sachgrund befristet, und
wie haben sich Anzahl und Anteil der sachgrundlos befristeten
Arbeitsverträge an allen befristeten Arbeitsverträgen seit 2017 entwickelt (bitte
für jedes Jahr einzeln die absoluten und relativen Werte darstellen; bitte
nach Geschlecht und Alter differenzieren)?
Ergebnisse das IAB-Betriebspanel zu befristet Beschäftigten können der
Tabelle 4 im Anhang entnommen werden.
8. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der
Anteil von sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigten sowie von
geringfügig Beschäftigten seit 2017 in Sachsen-Anhalt und im Vergleich
dazu im gesamten Bundesgebiet entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln
die absoluten und relativen Werte darstellen; bitte nach Geschlecht und
Alter differenzieren)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
9. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl von
Erwerbstätigen und abhängig Beschäftigten seit 2017 in Sachsen-Anhalt
und im Vergleich dazu im gesamten Bundesgebiet entwickelt (bitte für
jedes Jahr einzeln die absoluten Werte und die jährlichen
Steigerungsraten darstellen; bitte nach Geschlecht und Alter differenzieren)?
Ergebnisse des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes zur Entwicklung
der Kernerwerbstätigen und der abhängig Beschäftigten können den Tabellen 1
und 2 im Anhang entnommen werden.
10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Arbeitszeitvolumen
in Stunden und in Vollzeitäquivalenten seit 2017 in Sachsen-Anhalt und
im Vergleich dazu im gesamten Bundesgebiet entwickelt (bitte für jedes
Jahr einzeln die absoluten und relativen Werte darstellen; bitte nach
Geschlecht und Alter differenzieren)?
Die IAB-Arbeitszeitrechnung (IAB-AZR) weist das Arbeitsvolumen der
Erwerbstätigen für das gesamte Bundesgebiet aus. Die Daten werden regelmäßig
auf der Internetseite des IAB veröffentlicht (
https://www.iab.de/de/daten/iab-ar
beitszeitrechnung.aspx, Datei: Durchschnittliche Arbeitszeit und ihre
Komponenten).
Zeitreihen der IAB-AZR können aufgrund von Datenaktualisierungen von
früheren Veröffentlichungen abweichen. Deshalb ist jeweils der aktuellste
Veröffentlichungsstand (Mai 2021) maßgeblich und ersetzt früher veröffentlichte
Zeitreihen.
In Sachsen-Anhalt betrug das Arbeitsvolumen der beschäftigten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (einschließlich Nebenjobs) im Jahr 2020 rund
1,24 Milliarden Stunden, während das Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen rund
1,39 Milliarden Stunden betrug.
Die Vollzeitäquivalente (VZÄ) sind eine hypothetische Größe, die benutzt
wird, um festzustellen, wie hoch die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer bzw. Erwerbstätigen wäre, wenn jede beschäftigte
Arbeitnehmerin, jeder beschäftigte Arbeitnehmer bzw. Erwerbstätige eine
Vollzeittätigkeit ausüben würde. Basis für die Berechnungen bei den beschäftigten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ist die tarifliche bzw. betriebsübliche
Vollzeitjahresarbeitszeit, bei den Erwerbstätigen ist es die tarifliche bzw.
normale Vollzeitjahresarbeitszeit.
Im Zeitraum von 2017 bis 2020 sind die VZÄ für die beschäftigten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachsen-Anhalt von rund 680 000 auf 645 000
Personen gesunken; für die Erwerbstätigen liegen die entsprechenden Werte bei
747 000 und 706 000 Personen.
Weitere Ergebnisse zum Arbeitsvolumen sowie zu den VZÄ können der
Tabelle 5 im Anhang entnommen werden.
Die IAB-AZR nach Geschlecht und Altersgruppen ist ein Subsystem der IAB-
AZR und weist das Arbeitsvolumen getrennt nach Geschlecht und
Altersgruppen aus. Die Ergebnisse werden jedoch nicht nach Bundesländern differenziert
dargestellt. Ergebnisse für Deutschland können bis zum Jahr 2019 unter
folgendem Link abgerufen werden:
http://doku.iab.de/forschungsbericht/2020/fb162
0.pdf.
11. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche
Bruttomonatsverdienst und der durchschnittliche Bruttostundenverdienst
von Vollzeitbeschäftigten in Sachsen-Anhalt, und wie hoch sind sie im
Vergleich dazu im gesamten Bundesgebiet (bitte für die Jahre 2017 bis
2021 einzeln die Werte ausweisen; bitte nach Geschlecht und Alter
differenzieren)?
12. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in Sachsen-Anhalt und
im Vergleich dazu im gesamten Bundesgebiet der durchschnittliche
Bruttomonatsverdienst eines Leiharbeitsbeschäftigten, und wie hoch der von
Beschäftigten in der Gesamtwirtschaft?
Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Als Grundlage für die Beantwortung wurde das Merkmal „Entgelt“ aus der
Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit herangezogen. Zum
methodischen Hintergrund der Entgeltstatistik verweist die Bundesregierung auf die
Vorbemerkung ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Niedriglöhne in der
Bundesrepublik Deutschland“ vom 24. August 2020 (Bundestagsdrucksache
19/21734). Auswertungen liegen bis zum Jahr 2020 vor.
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit
erzielten im Jahr 2020 sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der
Kerngruppe in Sachsen-Anhalt insgesamt ein mittleres Bruttomonatsentgelt
(Median) von 2 754 Euro, während das Medianentgelt von Leiharbeitnehmerinnen
und Leiharbeitnehmern der Kerngruppe 1 766 Euro betrug.
Weitere Ergebnisse können den Tabellen 6 und 7 im Anhang entnommen
werden. Ein Bruttostundenentgelt kann nicht ausgewiesen werden.
13. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil
der Beschäftigten, die
a) regelmäßig mehr als 48 Stunden pro Woche arbeiten,
b) regelmäßig am Wochenende arbeiten,
c) regelmäßig an Sonn- und Feiertagen arbeiten,
d) regelmäßig am Abend (18 bis 23 Uhr) oder in der Nacht (23 bis 6
Uhr) arbeiten,
e) im Schichtmodell arbeiten,
in Sachsen-Anhalt und im Vergleich dazu im gesamten Bundesgebiet seit
2017 entwickelt, und wie hoch sind jeweils die Werte (bitte insgesamt
darstellen und nach Jahr, Geschlecht und Alter differenzieren)?
Die Fragen 13 bis 13e werden gemeinsam beantwortet.
Ergebnisse des Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes können den
Tabellen 8 und 9 im Anhang entnommen werden.
14. Wie viele der Neueinstellungen erfolgen nach Kenntnis der
Bundesregierung in Sachsen-Anhalt und im Vergleich dazu im gesamten
Bundesgebiet mit
a) befristeten Arbeitsverträgen,
b) mit Teilzeitarbeitsverträgen,
c) mit geringfügiger Beschäftigung,
d) mit Leiharbeitsverhältnissen,
und wie haben sich diese Werte jeweils seit 2017 entwickelt (bitte für
jedes Jahr einzeln die absoluten und relativen Werte darstellen; bitte nach
Alter und Geschlecht differenzieren)?
Die Fragen 14 bis 14d werden gemeinsam beantwortet.
Zur Beantwortung werden Ergebnisse zu begonnenen
Beschäftigungsverhältnissen herangezogen. Bei der Interpretation ist zu beachten, dass ein
begonnenes (oder ein beendetes) Beschäftigungsverhältnis auch dann gezählt wird,
wenn ein Wechsel zwischen den Beschäftigungsarten stattfindet (unabhängig
davon ob dabei auch der Arbeitgeber gewechselt wird). Ferner ist zu beachten,
dass begonnene und beendete Beschäftigungsverhältnisse zeitraumbezogen
ausgewertet werden, so dass eine Person gegebenenfalls mehrfach gezählt wird
(Fallkonzept). Zu detaillierten Hinweisen verweist die Bundesregierung auf
ihre Antwort zu Frage 12 der Kleinen Anfrage „Prekäre Beschäftigung in
Sachsen-Anhalt“ vom 14. Mai 2019 (Bundestagsdrucksache 19/10127).
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit gab es
in Sachsen-Anhalt im Jahr 2020 insgesamt rund 299 000 begonnene
Beschäftigungsverhältnisse, darunter waren rund 208 000 bzw. 69,7 Prozent
sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse.
Weitere Ergebnisse können der Tabelle 10 im Anhang entnommen werden. Bei
der Interpretation der Daten ist zu beachten, dass auch Meldungen in Bezug auf
begonnene geringfügige Beschäftigungen in der Nebentätigkeit gezählt werden.
15. Wie viele der bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldeten Stellen sind
nach Kenntnis der Bundesregierung in Sachsen-Anhalt und im Vergleich
dazu im gesamten Bundesgebiet aus dem Bereich
Arbeitnehmerüberlassung, und wie viele Vermittlungen erfolgen in Leiharbeitsverhältnisse
(bitte jeweils absolute und relative Werte ausweisen)?
Nach Angaben der Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit gab es in
Sachsen-Anhalt im Jahresdurchschnitt 2020 rund 18 800 gemeldete
Arbeitsstellen, darunter waren rund 5 100 (27,0 Prozent) der Wirtschaftsgruppe 782
„Befristete Überlassung von Arbeitskräften“ und 783 „Sonstige Überlassung von
Arbeitskräften“ der WZ 2008 (Arbeitnehmerüberlassung) zu zurechnen.
In Sachsen-Anhalt gab es im Jahr 2020 insgesamt rund 53 100 Abgänge aus
Arbeitslosigkeit in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung am ersten
Arbeitsmarkt. Durch Vermittlung nach Auswahl und Vorschlag durch die
Bundesagentur für Arbeit erfolgten rund 6 300 dieser Abgänge, darunter 1 400
(22,7 Prozent) in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der
Arbeitnehmerüberlassung.
Weitere Ergebnisse können den Tabellen 11 und 12 im Anhang entnommen
werden.
16. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in
Sachsen-Anhalt und im Vergleich dazu im gesamten Bundesgebiet seit
Beginn der Pandemie Kurzarbeitergeld bezogen, und wie groß war dabei
jeweils der Anteil der Beschäftigten in einem Normalarbeitsverhältnis
bzw. in einem atypischen Arbeitsverhältnis (bitte Bezieherinnen und
Bezieher von Kurzarbeitsgeld entsprechend nach Bundesländern, Monaten,
Normalarbeitsverhältnis bzw. atypischer Beschäftigung darstellen; bitte
nach Geschlecht und Alter differenzieren)?
Die Kurzarbeiterstatistik weist Anzeigen über Kurzarbeit (Betriebe), Personen
in Anzeigen, Betriebe mit (realisierter) Kurzarbeit und Kurzarbeiter aus. Die
regionale Zuordnung der Betriebe und Personen in Kurzarbeit richtet sich immer
nach dem Arbeitsort (= Sitz des Betriebes). Angaben über die
Anwesenheitsgesamtheit an Kurzarbeitern sind nicht möglich. Eine Differenzierung nach Art
des Beschäftigungsverhältnisses und nach Alter kann nicht vorgenommen
werden. Bei der Interpretation ist zu beachten, dass grundsätzlich nur
sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch
auf Kurzarbeitergeld haben können. Daten über realisierte Kurzarbeit werden
mit einer Wartezeit von fünf Monaten veröffentlicht. Für einige Eckwerte der
konjunkturell bedingten Kurzarbeit (§ 96 SGB III) werden Hochrechnungen
auf Basis vorläufiger Werte vorgenommen.
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren im Dezember
2020 rund 48 000 Beschäftigte in Sachsen-Anhalt in konjunktureller Kurzarbeit
nach 102 000 Beschäftigten im April 2020, dem Berichtsmonat mit dem
höchsten Stand im Jahr 2020. Basierend auf Hochrechnungen gab es im März 2021
rund 53 000 Bezieherinnen und Bezieher von konjunkturellem
Kurzarbeitergeld.
Weitere Ergebnisse können der Tabelle 13 im Anhang entnommen werden.
Darüber hinaus wird auf die Veröffentlichung „Realisierte Kurzarbeit
(Monatszahlen)“ im Tabellenblatt „Eckwerte Länder“ verwiesen. Diese ist unter folgendem
Link abrufbar:
http://bpaq.de/bmas-a31. Hochgerechnete Ergebnisse werden für
ausgewählte Merkmale in der Veröffentlichung „Realisierte Kurzarbeit
(hochgerechnet)“ ausgewiesen (
http://bpaq.de/bmas-a25).
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/32008
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/32008
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/32008
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/32008
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/32008
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/32008
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/32008
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/32008
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/32008
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ISSN 0722-8333]