[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Andrew Ullmann, Michael Theurer,
Jens Beeck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/31447 –
Gesundheitsgefahr durch überlange Arbeitszeiten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Arbeitszeiten sind ein bemerkenswertes Kriterium der Arbeitsqualität und
Lebensqualität innerhalb der Arbeitswelt. Oft werden Produktivität und
Arbeitsstunden gleichgesetzt, wobei die Entwicklung der vergangenen
Jahrzehnte zu einer deutlichen Verdichtung der Produktivität geführt hat und damit eine
Verkürzung der Arbeitszeiten in der Industriesaat einherging. Dennoch gibt es
soziale Milieus, in denen Überstunden den Sozialstatus positiv konnotieren
(Charlie Giattino, Esteban Ortiz-Ospina and Max Roser (2013) – „Working
Hours“. Published online at OurWorldInData.org. Retrieved from:
https://our
worldindata.org/working-hours).
Seltener wird darüber gesprochen, welche gesundheitlichen Folgen zu viele
Arbeitsstunden haben können. Studien zeigen, dass sie zu verschiedenen
gesundheitlichen Problemen führen können wie Erschöpfung, Verletzungen am
Arbeitsplatz und ein erhöhtes Risiko von chronischen Erkrankungen. Eine
gemeinsamen Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der
internationalen Arbeitsorganisation (ILO) kommt zum Ergebnis, dass zu lange
Arbeitszeiten im Jahr 2016 zu 745 000 Todesfälle weltweit geführt haben. Das
ist ein Anstieg von 29 Prozent im Vergleich zum Jahr 2000. Den Schätzungen
zufolge sind im Jahr 2016 aufgrund von zu langer Arbeitszeit 398 000
Menschen an einem Schlaganfall und 347 000 Menschen an einer koronaren
Herzerkrankung gestorben. Zwischen den Jahren 2000 und 2016 hat sich die Zahl
von Todesfällen durch Herzerkrankungen im Zusammenhang mit langen
Arbeitszeiten um rund 40 Prozent erhöht. Die Zahl der durch zu lange
Arbeitszeiten ausgelösten Schlaganfälle stieg um 19 Prozent. Die WHO deklarierte,
dass Überarbeitung „der führende Risikofaktor für Berufskrankheiten“ ist. Die
meisten der registrierten Todesfälle betrafen Menschen im Alter von 60 bis
79 Jahren, die im Alter von 45 bis 74 Jahren 55 Stunden oder mehr pro Woche
gearbeitet hatten. Zu lange Arbeitszeiten sind für etwa ein Drittel der
gesamten arbeitsbedingten Krankheitslast verantwortlich. Insgesamt gingen im Jahr
2016 23 Millionen gesunde Lebensjahre verloren. Der UN-Studie zufolge
gefährden dauerhaft mehr als 55 Arbeitsstunden pro Woche die Gesundheit. Im
Vergleicht zu einer 35 bis 40 Stundenwoche erhöht sich damit das Risiko eines
Schlaganfalles um 35 Prozent und einer koronaren Herzerkrankung um
17 Prozent. Die Autoren warnen davor, dass die Zahl der Menschen mit
langen Arbeitszeiten zunimmt. Sie beträgt derzeit 9 Prozent der Weltbevölke-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31931
19. Wahlperiode 09.08.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 6. August 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
rung. (
https://www.who.int/news-room/q-a-detail/global-regional-and-nationa
l-burdens-of-ischemic-heart-disease-and-stroke-attributable-to-exposure-to-lo
ng-working-hours-for-194-countries-2000-2016).
Den Angaben des Institutes für Arbeitsmarkt und Berufsforschung zufolge
fielen im Jahr 2020 insgesamt 1,68 Milliarden Überstunden in Deutschland an.
Laut DGB-Index, bei welchem Beschäftigte deutschlandweit zu ihrer Arbeit
befragt werden, weist jeder zehnte Beschäftigte in Deutschland überlange
Arbeitszeiten von mehr als 48 Stunden pro Woche auf (
https://index-gute-arbeit.
dgb.de/++co++b8f3f396-0c7f-11eb-91bf-001a4a160127). Das geht mit
gesundheitlichen Einschränkungen einher. Arbeitsbedingter Stress ist einer der
größten Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie psychische
Gesundheitsprobleme (
https://www.verdi-gefaehrdungsbeurteilung.de/upload/
leitfaden_zur_kampagne.pdf). Dem DGB-Index zufolge fühlten sich im
vergangenen Jahr etwa die Hälfte der Befragten auf der Arbeit häufig gehetzt.
Gleichzeitig zeigen Umfragen, dass durch die veränderte Arbeitsweise im
Homeoffice während der COVID-19-Pandemie die Arbeitszufriedenheit und
Produktivität gestiegen ist (
https://www.zeit.de/arbeit/2021-02/homeoffice-pa
ndemie-lockdown-produktivitaet-arbeitgeber-studie/komplettansicht). Die
Sonderanalyse zum DAK-Gesundheitsreport zeigt, dass regelmäßiges
Homeoffice während der Pandemie mit einer hohen Arbeitszufriedenheit und guten
Work-Life-Balance einhergeht. 68 Prozent der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer schätzen vor allem den Zeitgewinn, weil der Weg zur Arbeit wegfällt.
Für 65 Prozent lässt sich die Arbeitszeit im Homeoffice besser über den Tag
verteilen, und für 54 Prozent ist sie zu Hause angenehmer als im Betrieb.
Außerdem ist die Mehrheit im Homeoffice produktiver als am normalen
Arbeitsplatz (
https://www.dak.de/dak/bundesthemen/sonderanalyse-2295276.html#/).
Ein neuer Bericht von McKinsey & Company zeigt, dass nach der Pandemie
die meisten Mitarbeiter an drei Tagen in der Woche von zu Hause aus arbeiten
wollen (
https://www.weforum.org/agenda/2021/05/employers-pandemic-covi
d-19-mental-health/).
Die Arbeitszeit ist ein wesentlicher Aspekt für eine ausgewogene Work-Life-
Balance laut den Autoren des OECD (Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung) Better Life Index (
http://www.oecdbetterlifeinde
x.org/#/11111111111). Im internationalen Vergleich haben Beschäftigte in den
Niederlanden die beste Work-Life-Balance. Dort arbeiten nur 0,4 Prozent
überlang, das bedeutet mehr als 50 Stunden pro Woche. Das ist eine der
niedrigsten Raten in den OECD-Ländern, wo der Durchschnitt bei 11 Prozent
liegt. In Deutschland liegt der Wert bei 4 Prozent. Die Autorinnen und
Autoren verweisen darauf, dass lange Arbeitszeiten die Gesundheit beeinträchtigen,
die Sicherheit gefährden und den Stress erhöhen können (
https://www.weforu
m.org/agenda/2019/10/countries-work-play-life-balance-stress-netherlands/).
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die physischen und psychischen
Folgen von überlangen Arbeitszeiten, und welche Konsequenzen zieht sie
daraus?
Systematische Auswertungen wissenschaftlicher Studien zeigen
Zusammenhänge zwischen schlechterem psychischen und physischen Wohlbefinden bzw.
erhöhtem Risiko psychischer und physischer Erkrankungen und überlangen
Arbeitszeiten auf.
Die Bundesregierung sieht in der Gestaltung von Arbeitszeiten einen zentralen
Faktor des sicheren und gesunden Arbeitens, der bei der Durchführung der
Gefährdungsbeurteilung insbesondere unter Einbezug psychischer Belastung zu
berücksichtigen ist. Dies geht unter anderem aus den im Rahmen der
Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie veröffentlichten Empfehlungen zur
Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung hervor. Auch
das Projekt psychische Gesundheit in der Arbeitswelt (psyGA) der Initiative
„Neue Qualität der Arbeit“ bietet Unternehmen Informationen und
Empfehlungen zu guter Arbeitszeitgestaltung an.
2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der WHO, dass Überarbeitung
„der führende Risikofaktor für Berufskrankheiten“ ist?
Beruflich verursachte Gesundheitsschäden infolge überlanger Arbeitszeiten
bzw. Überarbeitung können grundsätzlich die Voraussetzungen eines
Arbeitsunfalles erfüllen und als solche von der gesetzlichen Unfallversicherung
anerkannt werden. Im Bereich von Berufskrankheiten im Sinne der
Berufskrankheitenverordnung kann allerdings keine führende Rolle festgestellt werden: Eine
Auswertung des Spitzenverbandes der gewerblichen Unfallversicherungsträger
und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (DGUV) der
Todesfälle infolge einer Berufskrankheit hat für den Zeitraum von 2011 bis 2020
keine Fälle ergeben, in denen als Primärdiagnose bei Berufskrankheiten ein
ICD-10-Schlüssel aus dem Bereich I00-I99 „Krankheiten des
Kreislaufsystems“ dokumentiert wurde.
3. Wie viele Todesfälle im Zusammenhang mit überlangen Arbeitszeiten
gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung pro Jahr in Deutschland (bitte
nach Geschlecht und Alter aufschlüsseln)?
a) Wie viele davon sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf
Schlaganfälle zurückzuführen (bitte nach Geschlecht und Alter
aufschlüsseln)?
b) Wie viele davon sind nach Kenntnis der Bundesregierung auf
koronare Herzerkrankungen zurückzuführen (bitte nach Geschlecht und
Alter aufschlüsseln)?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Es gibt keine amtliche Statistik, die Todesfälle im Zusammenhang mit
überlangen Arbeitszeiten ausweist. Aus methodischen Gründen sind nur
Abschätzungen über den Zusammenhang von Mortalität mit überlangen Arbeitszeiten
möglich.
In einem Forschungsprojekt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA) wurde für Deutschland der arbeitsbezogene Anteil von Herz-
Kreislauf-Erkrankungen für ausgewählte Arbeitsbelastungen (u. a. überlange
Arbeitszeiten) beispielhaft abgeschätzt. Der Anteil an ischämischen
Herzerkrankungen, der verhindert werden könnte, wenn überlange Arbeitszeiten
vermieden werden, lag je nach methodischem Ansatz bei 4,9 Prozent bis 7,9
Prozent. Damit liegt der arbeitsbedingte Anteil an Herz-Kreislauf-Erkrankungen in
einer ähnlichen Größenordnung wie etwa Bewegungsmangel, der ein anderer
als relevant eingeschätzten Risikofaktor ist.
4. Wie hat sich die Anzahl der Todesfälle im Zusammenhang mit
überlangen Arbeitszeiten nach Kenntnis der Bundesregierung in den
vergangenen fünf Jahren in Deutschland entwickelt (bitte nach Geschlecht und
Alter aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Daten vor.
5. Welche arbeitsbedingten Gesundheitsprobleme treten nach Kenntnis der
Bundesregierung am häufigsten in Deutschland auf?
Der Begriff „arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme“ ist unscharf und nicht mit
dem präziseren Terminus der „arbeitsbedingten Erkrankungen“ vergleichbar,
bei dem für den Nachweis der Arbeitsbedingtheit epidemiologische Befunde
notwendig sind. Arbeitsbedingte Erkrankungen umfassen
Gesundheitsstörungen, die ganz oder teilweise durch die Umstände bei der Arbeit kausal
verursacht werden. Davon abzugrenzen sind Gesundheitsstörungen und
Erkrankungen anderer Ursache, die aber in ihrem Krankheitsverlauf bzw. in der
Ausprägung durch arbeitsbezogene Faktoren negativ beeinflusst werden können.
In 2013 wurde im Mikrozensus eine Zusatzerhebung zu Arbeitsunfällen und
„arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen“ durchgeführt, in der die Befragten
Selbstauskünfte zu ihren Beschwerden geben konnten.
Quelle: Statistisches Bundesamt 2014, Seite 567.
6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche Anteil an
Arbeitsunfähigkeitstagen aufgrund von Überarbeitung in Deutschland?
7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche Anteil an
Arbeitsunfähigkeitstagen aufgrund von arbeitsbedingtem Stress in
Deutschland?
Die Fragen 6 bis 7 werden gemeinsam beantwortet.
Zu Arbeitsunfähigkeitstagen aufgrund von Überarbeitung oder
arbeitsbedingtem Stress liegen der Bundesregierung keine Daten vor. Für das Berichtsjahr
2019 gingen 16,5 Prozent der Arbeitsunfähigkeitstage auf psychische und
Verhaltensstörungen zurück. Zahlen für die Jahre 2020 und 2021 liegen noch nicht
vor. Allerdings ist hier das Ursachengeschehen komplex und multifaktoriell.
Auch wenn Arbeit einen Anteil an psychischen Erkrankungen haben kann,
äußert sich nicht jede Arbeitsbelastung in psychischen Erkrankungen und nicht
jede psychische Erkrankung hat ihre Ursache in der Arbeit.
8. Wie hat sich die jährliche Anzahl der Überstunden in den vergangenen
fünf Jahren in Deutschland entwickelt (bitte nach Berufsgruppe,
Geschlecht und Alter aufschlüsseln)?
Die Frage wird auf Basis der IAB-Arbeitszeitrechnung (IAB-AZR)
beantwortet.
Die IAB-AZR weist die Anzahl der bezahlten und unbezahlten Überstunden
sowie das Überstundenvolumen für die Gesamtwirtschaft und die Quartale/
Jahre ab 1991 aus. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert und auf der
Internetseite des IAB veröffentlicht.
Als Datenquellen für die Berechnung der Überstunden werden das
Soziooekonomische Panel (SOEP) sowie der Mikrozensus verwendet. Die
Ergebnisse beider Datenquellen liegen erst mit deutlichem Nachlauf vor. Für die
Schätzung der Überstunden für die Wirtschaft insgesamt verwendet das IAB
Modelle, die auf Basis einer Vielzahl frühzeitig verfügbarer Informationen/
Indikatoren eine Vorausschätzung ermöglichen. Diese Ergebnisse werden im Folgenden
ausgewiesen, sind aber aufgrund der Corona-Pandemie und der beschriebenen
Datenlage teilweise noch mit großen Unsicherheiten behaftet.
Zeitreihen der IAB-AZR können aufgrund von Datenaktualisierungen von
früheren Veröffentlichungen abweichen. Deshalb ist jeweils der aktuellste
Veröffentlichungsstand (Mai 2021) maßgeblich und ersetzt früher veröffentlichte
Zeitreihen.
Tabelle 1 zeigt Auswertungen der IAB-Arbeitszeitrechnung zur Anzahl
bezahlter und unbezahlter Überstunden je Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin pro
Jahr. Eine weitere Differenzierung nach Berufsgruppen, Geschlecht und Alter
ist in der IAB-Arbeitszeitrechnung nicht möglich, da hierzu keine Daten
vorliegen.
Tabelle 1: Anzahl bezahlter und unbezahlter Überstunden je Arbeitnehmer pro
Jahr, ab 2015
Bezahlte
Überstunden
Unbezahlte
Überstunden
Überstunden
gesamt
2015 22,1 25,2 47,4
2016 23,3 23,4 46,7
2017 22,2 23,5 45,7
2018 23,6 23,0 46,6
2019 22,3 23,0 45,3
2020 18,5 21,6 40,1
Quelle: IAB-Arbeitszeitrechnung, Stand: Mai 2021.
9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Beschäftigten in Deutschland, die überlange Arbeitszeiten von mehr als 55
Stunden pro Woche aufweisen (bitte nach Berufsgruppe, Geschlecht und Alter
aufschlüsseln)?
Aus den Ergebnissen der BAuA-Arbeitszeitbefragung, die abhängig
Beschäftigte (Arbeiterinnen und Arbeitnehmer, Angestellte und Beamtinnen und
Beamte) im Alter bis zu 65 Jahren erfasst, lassen sich die folgenden Daten
entnehmen.
Tab. 9.1: Anteil von tatsächlicher Wochenarbeitszeit von mehr als 55 Stunden
Tatsächliche Wochenarbeitszeit
mehr als 55 Stunden
2015 2017 2019
Gesamt 4,4 4,0 2,7
Geschlecht
Männer 6,4 5,9 4,0
Frauen 2,1 1,8 1,2
Alter in Jahren
15 – 29 4,6 . .
30 – 44 4,6 5,1 2,2
45 – 54 4,3 3,3 3,4
55 – 65 3,6 2,8 2,5
Berufssegmente
Land-, Forst- und Gartenbauberufe . . .
Fertigungsberufe . . .
Fertigungstechnische Berufe 2,8 . .
Bau- und Ausbauberufe . . .
Lebensmittel- und Gastgewerbeberufe . . .
Medizinische u. nicht-medizinische Gesundheitsberufe 5,3 . .
Soziale und kulturelle Dienstleistungsberufe 3,2 . .
Handelsberufe 2,5 . .
Berufe in Unternehmensführung und -organisation 5,2 . .
Unternehmensbezogene Dienstleistungsberufe 1,9 . .
IT- und naturwissenschaftliche Dienstleistungsberufe . . .
Sicherheitsberufe1 . . .
Verkehrs- und Logistikberufe 8,6 10,5 .
Reinigungsberufe . . .
BAuA-Arbeitszeitbefragung 2015 (n = 17 660), 2017 (n = 8 500) und 2019 (n = 8 251); gewichtete
Daten.
„.“ Fallzahlen zu klein
1 inkl. Polizeibeamtinnen und -beamte.
10. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durch
Überarbeitung entstandenen gesamtgesellschaftlichen und gesundheitlichen Kosten
pro Jahr?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
11. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um über die Folgen
überlanger Arbeitszeiten aufzuklären?
a) Wenn die Bundesregierung bisher keine Aufklärungsmaßnahmen
ergriffen hat, plant sie, für mehr Aufklärung für das Thema zu sorgen?
Wenn nicht, warum nicht?
b) Wird nach Auffassung der Bundesregierung ausreichend Aufklärung
zu den gesundheitlichen Folgen überlanger Arbeitszeiten betrieben?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Die Folgen überlanger Arbeitszeiten werden von der BAuA als
Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit
und Soziales (BMAS) untersucht. Sie gibt auch Handlungsempfehlungen für
die betriebliche Arbeitszeitgestaltung. Die umfangreichen Ergebnisse werden
kontinuierlich auf der Homepage der BAuA dokumentiert:
http://www.baua.de/
arbeitszeit.
Hervorzuheben ist dabei die Übersichtsarbeit „Arbeitswissenschaftliche
Erkenntnisse zu Arbeitszeit und gesundheitlichen Auswirkungen“ (
https://www.b
aua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fokus/Arbeitszeiten.pdf). Diese
Stellungnahme war auch Gegenstand der Anhörung im Ausschuss für Arbeit und
Soziales des Deutschen Bundestags am 25. Juni 2018 (vgl. Ausschussdrucksache
19(11)83).
Des Weiteren ist auf das „Handbuch Gefährdungsbeurteilung“ hinzuweisen, in
dem auch der Gefährdungsfaktor Arbeitszeit und insbesondere die Gefahren
überlanger Arbeitszeiten dargestellt werden (vgl. dazu auch
https://www.bau
a.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Gefaehrdungsbeurteilung/Exper
tenwissen/Arbeitszeitgestaltung/Lange-Arbeitszeiten/Lange-Arbeitszeiten_nod
e.html).
Für die Unternehmen ist die Broschüre „Flexible Arbeitszeitmodelle –
Überblick und Umsetzung“ (vgl.
https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/
Praxis/A49.pdf) eine bewährte Praxishilfe zur gesundheitsförderlichen
Gestaltung der Arbeitszeit mit dem Ziel, überlange Arbeitszeiten zu vermeiden.
Einen generellen Überblick über das Arbeitszeitgesetz gibt die vom BMAS
herausgegebene Broschüre „Das Arbeitszeitgesetz“, die regelmäßig aktualisiert
wird und von der im Zeitraum seit 1. Januar 2018 fast 70 000 Exemplare
versendet worden sind (vgl.
https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a120-
arbeitszeitgesetz.html).
12. Wie viele Arbeitsstunden wurden über die vertraglich vereinbarten
wöchentlichen Arbeitsstunden hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung
2020 in den Bundesministerien absolviert (bitte nach Ressort, angestellt,
verbeamtet und Geschlecht aufschlüsseln)?
Soweit seitens der Ressorts ermittelbar, wurden im Jahr 2020 über die
vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit folgende Arbeitsstunden erfasst. Die für die
Abrechnung der Gleitzeit festgelegten Zeiträume werden von den Ressorts
individuell in Dienstvereinbarungen festgelegt, zudem ist die Anzahl der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den jeweiligen Ressorts unterschiedlich. Daher
lassen sich die in der Tabelle aufgeführten Zahlen nicht miteinander
vergleichen.
„-“ nicht erfasst
1) Die angegebenen Zahlen basieren auf der Auswertung der Zeiterfassungsdaten der zum 31.
Dezember 2020 in der Zentrale an der Gleitzeit teilnehmenden Beschäftigten des AA und ergeben sich
auch daraus, dass das AA eines der Ressorts mit den meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist.
2) Aufgrund der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der im BMBF geltenden
Dienstvereinbarung zu Arbeitszeit und Arbeitsort werden die Arbeitszeiterfassungsdaten mit Ablauf von sechs
Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums regelmäßig gelöscht. Eine Auswertung sowie
Rekonstruktion der Arbeitszeiterfassungsdaten ist daher nicht möglich.
3) Aufgrund geltenden Dienstvereinbarung über die Gleitende Arbeitszeit bestand die Pflicht, die
erfassten Daten spätestens sechs Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes zu löschen.
4) Die Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarten bzw. in der Arbeitszeitverordnung
(AZV) festgelegten wöchentlichen Arbeitsstunden hinaus geleistet wurden, lassen sich nicht exakt
zu einem Stichtag beziffern. Aufgrund flexibler individueller Wochen-Arbeitszeiten,
unterschiedlicher Teil-und Vollzeit-Arbeitsmodelle sowie der Möglichkeit von unterjähriger Ansparung und
Entnahme von Arbeitszeit auf Gleit-, Langzeit- und Überstundenkonten wird der Umfang der
geleisteten Mehrarbeit im BMAS durch die jährliche Erfassung der Saldenkappungen und der
eingebrachten Zeiten auf Langzeit- und Überstundenkonten ermittelt. Hierbei ist die mögliche Übertragung
von bis zu 40 Stunden ins Folgejahr gem. § 7 Abs. 4 AZV nicht eingerechnet. Danach sind im
BMAS insgesamt 18 205 Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarten bzw. in der
Arbeitszeitverordnung (AZV) festgelegten wöchentlichen Arbeitsstunden hinaus geleistet wurden durch
rund 1 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstanden. Eine weitergehende Differenzierung nach
Laufbahn und Geschlecht ist nicht möglich.
5) Die Zahl der in 2020 über den gesetzlich/vertraglich geschuldeten Umfang hinausgehenden
Arbeitsstunden aller Beschäftigten des Bundesministeriums für Gesundheit lässt sich nicht ermitteln.
Hierzu liegen keine generalisierten Daten vor, so dass sich die Antwort nur durch Einblick in jedes
einzelne Arbeitszeitkonto ermitteln ließe. Dies wäre mit einem unverhältnismäßigen Aufwand
verbunden und verstieße darüber hinaus gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der
Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit. Hinzu kommt, dass ein beträchtlicher Teil der im Jahr 2020 als
angeordnete Überstunden bzw. als „Plusstunden“ erarbeiteten Zeitguthaben mittlerweile in
Langzeitarbeitskonten überführt und deshalb nicht mehr ermittelbar sind.
6) Von den 73 179 Stunden bei den Beamtinnen und Beamten beziehen sich 53 714 Stunden auf
Gleitzeitguthaben und 19 465 Stunden auf angeordnete Mehrarbeitsstunden. Von den 18 270
Stunden bei den Tarifbeschäftigten beziehen sich 17 749 Stunden auf Gleitzeitguthaben und 521
Stunden auf angeordnete Überstunden. Die Angaben zu den Zeitguthaben Ende Dezember 2020 fallen
in den aktuell immer noch laufenden Abrechnungszeitraum der Zeiterfassung. Dieser Zeitraum
beginnt im BMI jeweils am 1. September eines Jahres und endet am 31. August des Folgejahres.
7) Bei den geleisteten Arbeitsstunden sind zum Teil auch Arbeitsstunden enthalten, die bereits vor
dem 1. Januar 2020 bestanden.
8) Eine weitere Differenzierung ist aus dem Zeiterfassungssystem nicht möglich.
9) Im BMVg erfolgt die Erfassung und Dokumentation aller anfallenden Arbeitszeiten über ein
automatisiertes Arbeitszeiterfassungssystem für alle Beschäftigten. Die Auswertung der
Arbeitszeitdaten erfolgt pseudonymisiert. Eine Aufschlüsselung nach Statusgruppe und Geschlecht ist
systembedingt nicht möglich.
10) Aufgrund der geltenden Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit im BMWi bestand
die Pflicht, die erfassten Daten spätestens sechs Monate nach Ende des am 31. August 2020
abgelaufenen Abrechnungszeitraums zu löschen.
11 )Summe der Gleitzeit- und (angeordneten) Überstunden mit Stichtag 31. Dezember 2020. Darin
können ggfs. noch Gleitzeitstunden aus 2019 enthalten sein, da zum Jahreswechsel bis zu 40
Stunden in das Jahr 2020 übertragen werden durften. Ferner ist eine geschlechtspezifische Trennung
technisch nicht vorgesehen.
a) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Hohe Saldenstände sind eine generelle Herausforderung, die sich durch die
Corona-Pandemie in bestimmten Bereichen verstärkt hat. Es ist eine
wesentliche Aufgabe der Führungskräfte durch aktives Arbeitszeitmanagement,
Aufgabenkritik und Priorisierung die Arbeitsauslastung der Beschäftigten innerhalb
der einzelnen Organisationseinheiten auch bei besonderen
Arbeitsanforderungen zu steuern.
Nach den mit den Personalräten geschlossenen Dienstvereinbarungen zur
gleitenden Arbeitszeit können die Beschäftigten Beginn und Ende ihrer
Arbeitszeiten innerhalb der Rahmenarbeitszeit weitestgehend eigenständig festlegen.
Schwankungen beim Arbeitsanfall kann somit im Regelfall situativ begegnet
werden. Soweit es im Einzelfall zu einer deutlichen Überschreitung der
individuellen Regelarbeitszeiten kommt, beinhalten die Dienstvereinbarungen eine
Reihe zusätzlicher Regelungen, um einer längerfristigen Überlastung der
Beschäftigten entgegensteuern zu können. Zu nennen sind:
– Information über den aktuellen Stand der Mehrarbeits-/Überstundensalden
und deren Gültigkeitsdauer,
– Inanspruchnahme von Gleittagen oder stundenweiser Zeitausgleich,
– die Vorgesetztenbelege an die unmittelbaren Führungskräfte,
– jährliche Ressourcenplanungsverfahren,
– referats- und/oder abteilungsinterne Umverteilung der Aufgaben,
– Inanspruchnahme von Langzeitkonten,
– Gespräche/Kooperationsgespräche zwischen Führungskraft und
Beschäftigten.
Gleichzeitig ist es auch eigenverantwortliche Aufgabe der Beschäftigten
zeitnah den Ausgleich hoher Arbeitszeitsalden anzustreben.
b) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
gesundheitlichen Folgen durch überlange Arbeitszeiten von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Bundesministerien und nachgeordneten
Behörden des Bundes einzudämmen?
Die Ressorts und die nachgeordneten Behörden ermöglichen ihren
Beschäftigten aufgrund der Dienstvereinbarungen sowohl anlassbezogenes als auch
regelmäßiges zeit- und ortsflexibles Arbeiten, so dass Beschäftige ihr
Arbeitszeitguthaben, das sie in Phasen intensiver Arbeitsbelastung aufgebaut haben, durch
die Gewährung von stunden- oder tageweisen Zeitausgleich nach ihren
individuellen Erfordernissen wieder ganz oder teilweise reduzieren können (vgl. auch
Antwort zu Frage 12a).
Die Behörden verfügen seit vielen Jahren über etablierte Strukturen zum
Betrieblichem Gesundheitsmanagement (BGM). Es sind Arbeitskreise für
Gesundheit gebildet mit Vertreterinnen und Vertretern der Dienststelle, des
Personalrates, der Schwerbehindertenvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten wie
auch (externen) Betriebsärztinnen und Betriebsärzten, Fachkräften für
Arbeitssicherheit und der betrieblichen Sozialberatung. Diese tagen regelmäßig und
entwickeln auf Basis diverser Analysedaten jährlich Aktionspläne zur
zielgruppen-, bedarfs- und belastungsgerechten Förderung der Gesundheit der
Beschäftigten und überwachen deren Umsetzung. Insbesondere auf Basis
psychischer Gefährdungsbeurteilungen wurde und wird in den Behörden eine
breite Palette von Maßnahmen umgesetzt, die die psychische Gesundheit der
Beschäftigten fördern soll. Viele dieser Maßnahmen adressieren auch die
Problematik der tatsächlichen und empfundenen hohen Arbeitslast. Parallel zu den
organisatorischen und personalwirtschaftlichen Bestrebungen, die Arbeitslast
möglichst strukturell zu senken bzw. umzuverteilen, dort wo sie tatsächlich zu
hoch ist, werden im Rahmen des BGM Angebote (z. B. Fortbildungen zu
Stressmanagement, Resilienz, persönlicher Arbeitsorganisation, verbesserter
virtueller Zusammenarbeit und Führung) gemacht, mit hoher Belastung
umzugehen. Aber auch Präventionskurse zu Entspannungstechniken, Sportkurse
unter Anrechnung von Arbeitszeit und Bewegung, die helfen, psychische
Belastung abzubauen, werden angeboten. Ein sehr wichtiges Unterstützungsangebot
für die Beschäftigten stellen darüber hinaus die betrieblichen Sozialberatungen
dar.
c) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um bei den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Bundesministerien und
nachgeordneten Behörden des Bundes für die Möglichkeit einer
ausgewogenen Work-Life-Balance zu sorgen?
Viele Ressorts und auch die nachgeordneten Behörden sind als
familienfreundlicher Arbeitgeber von berufundfamilie GmbH zertifiziert. Besonders
herauszustellen ist hierbei eine Flexibilisierung der Arbeitszeit und der Arbeitsorte; eine
Maßnahme, die von den Beschäftigten insbesondere in Zeiten mit hohem
Arbeitsanfall gut angenommen und besonders wertgeschätzt wird. So wird ihnen
ein flexibles Reagieren auf private Verpflichtungen eingeräumt, wobei auch in
begrenztem Umfang ein Negativsaldo möglich ist. Insgesamt bildet die
zeitliche Variabilität eine tragende Säule der guten Work-Life-Balance. Auch
darüber hinaus können die unmittelbaren Vorgesetzten flexibel auf persönliche
Bedürfnisse von Beschäftigten reagieren und mobiles Arbeiten ermöglichen. Die
angebotenen Fortbildungsveranstaltungen sollen auf eine Stärkung der
Selbstkompetenz der Beschäftigten abzielen und neben den entsprechenden
Grundlagen auch praktische Ansätze zum Umgang mit belastenden Lebens- und
Arbeitsumständen vermitteln. Es werden regelmäßig Gesundheitstage
veranstaltet, in Workshops, Vorträgen und Podcasts werden Themen wie Ernährung,
Bewegung, Homeoffice oder Krebsprävention thematisiert.
13. Wie hoch ist die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den
jeweiligen Bundesministerien, die sich seit dem Ausbruch der COVID-19-
Pandemie dauerhaft im Homeoffice befinden?
Wird die Bundesregierung zukünftig die dauerhafte Arbeit im
Homeoffice für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesministerien zum
Infektionsschutz auch nach der COVID-19-Pandemie zum Beispiel
während der Grippesaison einführen?
In den Ressorts werden keine Statistiken zur Anzahl der Beschäftigten im
Homeoffice geführt, auch nicht während der COVID-19-Pandemie. Nach den
Schätzungen der Ressorts wurde das Homeoffice in den Ressorts zwischen
60 Prozent und 85 Prozent von den Beschäftigten genutzt.
Im Übrigen wird hierzu auf die Antworten der Bundesregierung auf die
– Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/27682,
– Schriftlichen Fragen 15 und 16 des Abgeordneten Dr. Marco Buschmann
auf Bundestagsdrucksache 19/18344,
– Antwort zu den Fragen 4 und 5, 7, 8 und 10 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/19441,
– Antwort zu den Fragen 4 und 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP
auf Bundestagsdrucksache 19/19170,
– Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/24313,
– Schriftliche Frage 46 des Abgeordneten Johannes Vogel (Olpe) auf
Bundestagsdrucksache 19/26311,
– Schriftliche Frage 33 der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke auf
Bundestagsdrucksache 19/26440
verwiesen.
Wie vor der Pandemie wird auch zukünftig die Möglichkeit bestehen, die
Arbeitsleistung in einem bestimmten Zeitrahmen im Homeoffice zu erbringen. In
der Bundesregierung gibt es derzeitig keine Planungen z. B. für die Grippe-
Saison oder ähnliche Situationen dauerhaft Homeoffice einzuführen.
14. Geht die Bundesregierung davon aus, dass überlange Arbeitszeiten der
Bundesministerinnen und Bundesminister Auswirkungen auf deren
Produktivität haben?
Wie hoch sind die Wochenstunden der Bundesministerinnen und
Bundesminister im Einzelnen?
Die Bundesregierung geht nicht davon aus, dass etwaige überlange
Arbeitszeiten der Bundesministerinnen und Bundesminister Auswirkungen auf die
Produktivität haben und sieht auch keinen Grund für eine solche Annahme. Eine
Erfassung der Wochenstunden einer Bundesministerin oder eines
Bundesministers findet aufgrund der Besonderheiten des Amtes nicht statt.
15. In welcher Höhe, und mit welchen finanziellen Mitteln fördert die
Bundesregierung Forschung zu den gesundheitlichen Folgen von
überlangen Arbeitszeiten?
Gegenwärtig gibt es keine Forschungsvorhaben der Bundesregierung zu den
gesundheitlichen Folgen von überlangen Arbeitszeiten.
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ISSN 0722-8333]