[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald,
Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/31498 –
Entwicklung der atypischen Beschäftigung in den vergangenen Jahren und in
der Corona-Krise
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
„Die Zahl der atypischen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland verharrt
auf hohem Niveau.“ Auf diesen seit Jahren bestehenden Zustand wies das
Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-
Stiftung erneut hin (WSI Policy Brief 6/2019).
Im Gegensatz zur Finanzmarktkrise 2008/2009 hat die Corona-Krise atypische
Beschäftigungsverhältnisse in besonders starker Weise betroffen. Atypisch
Beschäftigte sind wesentlich schlechter abgesichert als Menschen in
Normalarbeitsverhältnissen (vgl.
https://www.iab-forum.de/warum-die-corona-krise-a
typisch-beschaeftigte-besonders-stark-trifft/). Die Corona-Krise wirkt sich
somit asymmetrisch aus und belastet bestimmte Teile der Gesellschaft und des
Erwerbslebens stärker als andere. Vor diesem Hintergrund wollen wir die
Bundesregierung zur Entwicklung der atypischen Beschäftigung jetzt und in
den vergangenen 16 Jahren befragen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Antworten zu den Fragen 1, 3, 4 und 5 basieren auf Modifizierungen des
vorliegenden Standardmaterials des Mikrozensus durch das Statistische
Bundesamt zur Berichterstattung der atypischen Beschäftigung und beziehen sich
auf die sogenannten Kernerwerbstätigen. Hierzu zählen Erwerbstätige im Alter
von 15 bis 64 Jahren, die sich nicht in Bildung, Ausbildung oder einem Wehr-/
Zivil- sowie Freiwilligendienst befinden. Die Anteile bemessen sich jeweils am
Insgesamt-Ergebnis (alle Kernerwerbstätige). Ergebnisse des Mikrozensus zur
atypischen Beschäftigung liegen bis zum Jahr 2019 vor.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32061
19. Wahlperiode 17.08.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
16. August 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der
Anteil der Beschäftigten in einem Normalarbeitsverhältnis sowie in einem
atypischen Arbeitsverhältnis in den vergangenen 16 Jahren entwickelt
(bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten und relativen Werte darstellen;
bitte nach Geschlecht, Alter, Beschäftigten mit und ohne deutschem Pass
sowie nach Ost und West, Branchen und Bundesländern differenzieren)?
Nach Auswertungen des Mikrozensus durch das Statistische Bundesamt hatten
von den 33,67 Millionen Kernerwerbstätigen im Jahr 2019 (aktuellste Daten)
rund 26,83 Millionen bzw. rund 71 Prozent aller Kernerwerbstätigen ein
Normalarbeitsverhältnis, d. h. ein abhängiges, unbefristetes
Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit außerhalb der Leiharbeit, das voll in die sozialen
Sicherungssysteme integriert ist. Rund 7,33 Millionen bzw. 19,5 Prozent der
Kernerwerbstätigen hatten ein atypisches Beschäftigungsverhältnis, d. h. ein befristetes
Beschäftigungsverhältnis, ein Leiharbeitsverhältnis, eine geringfügige
Beschäftigung und/oder eine Teilzeitbeschäftigung. Im Jahr 2005 lag der Anteil der
Normalarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer an allen Kernerwerbstätigen bei rund
67 Prozent und der Anteil der atypisch Beschäftigten bei rund 21 Prozent.
Weitere Ergebnisse sind den Tabellen 1 bis 25 im Anhang* zu entnehmen.
2. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der
Anteil von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten sowie
Teilzeitbeschäftigten und geringfügig Beschäftigten in den vergangenen
16 Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten und
relativen Werte darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter, Beschäftigten mit und
ohne deutschem Pass sowie nach Ost und West, Branchen und
Bundesländern differenzieren)?
Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit gab es
zum Stichtag 30. Juni 2020 (gilt als Jahreswert, aktuellster Wert) insgesamt
rund 37,79 Millionen Beschäftigte, von denen rund 33,32 Millionen bzw. rund
88 Prozent sozialversicherungspflichtig und rund 4,47 Millionen bzw. 12
Prozent ausschließlich geringfügig beschäftigt waren. Von den 37,79 Millionen
Beschäftigten waren rund 22,69 Millionen bzw. rund 63 Prozent in Vollzeit und
rund 9,63 Millionen oder rund 26 Prozent in Teilzeit
sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Im Jahr 2005 lag der Anteil der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten in Vollzeit an allen Beschäftigten bei rund 67 Prozent und der in
Teilzeit Beschäftigten bei rund 15 Prozent.
Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 26 im Anhang* zu entnehmen.
3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der
Anteil von befristet Beschäftigten sowie von Leiharbeitsbeschäftigten in
den vergangenen 16 Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln die
absoluten und relativen Werte darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter,
Beschäftigten mit und ohne deutschem Pass sowie nach Ost und West,
Branchen und Bundesländern differenzieren)?
Nach Auswertungen des Mikrozensus durch das Statische Bundesamt waren
von den Kernerwerbstätigen des Jahres 2019 (aktuellste Daten) rund 2,30
Millionen bzw. 6,1 Prozent befristet Beschäftigte und rund 853.000 bzw. rund
2,3 Prozent Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer. Im Jahr 2005 belief
sich der Anteil der befristet Beschäftigten auf 7,5 Prozent und im Jahr 2006 der
Anteil der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer auf 1,7 Prozent.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/32061 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Weitere Ergebnisse sind den Tabellen 1 bis 25 im Anhang* zu entnehmen.
4. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der
Anteil von Erwerbstätigen und abhängig Beschäftigten in den vergangenen
16 Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten und
relativen Werte darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter, Ost und West,
Branchen und Bundesländern differenzieren)?
Nach Auswertungen des Mikrozensus durch das Statische Bundesamt waren
von den rund 37,67 Millionen Kernerwerbstätigen des Jahres 2019 (aktuellste
Daten) rund 34,16 Millionen bzw. rund 91 Prozent abhängig Beschäftigte. Im
Jahr 2005 stellten sie einen Anteil von 87,5 Prozent.
Weitere Ergebnisse sind den Tabellen 1 bis 25 im Anhang* zu entnehmen.
5. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der
Anteil von sogenannten Solo-Selbstständigen im Vergleich zur
Erwerbsbevölkerung und zu anderen Formen der Selbstständigkeit in den letzten
20 Jahren entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten und
relativen Werte darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter, Ost und West,
Branchen und Bundesländern differenzieren)?
Nach Auswertungen des Mikrozensus durch das Statische Bundesamt waren
von den rund 37,67 Millionen Kernerwerbstätigen des Jahres 2019 (aktuellste
Daten) rund 3,43 Millionen bzw. rund 9 Prozent Selbständige. Rund 1,81
Millionen oder rund 5 Prozent waren ohne Beschäftigte und rund 1,63 Millionen
oder rund 4 Prozent mit Beschäftigten tätig. Im Jahr 2000 stellten Selbständige
einen Anteil an allen Kernerwerbstätigen von rund 10 Prozent. Damit
beschäftigten jeweils rund 5 Prozent der Kernerwerbstätigen selber Beschäftigte oder
waren allein tätig.
Weitere Ergebnisse sind den Tabellen 27 bis 31 im Anhang* zu entnehmen.
6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Arbeitszeitvolumen
in Stunden und in Vollzeitäquivalenten in den vergangenen 20 Jahren
entwickelt (bitte für jedes Jahr einzeln die absoluten und relativen Werte
darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter, Ost und West, Branchen und
Bundesländern differenzieren)?
Die Zeitreihen der IAB-AZR können aufgrund von Datenaktualisierungen von
früheren Veröffentlichungen abweichen. Deshalb ist jeweils der aktuellste
Veröffentlichungsstand (Mai 2021) maßgeblich und ersetzt früher veröffentlichte
Zeitreihen.
Tabelle 1 zeigt die geleisteten Arbeitsstunden der Beschäftigten sowie
Erwerbstätigen und die entsprechenden Vollzeitäquivalente. Die Vollzeitäquivalente
(VZÄ) wurden ermittelt, indem das Arbeitsvolumen der Beschäftigten durch
die tarifliche beziehungsweise betriebsübliche Jahresarbeitszeit eines
Vollzeitbeschäftigten bzw. das Arbeitsvolumen der Selbstständigen und Mithelfenden
durch die normalerweise geleistete Jahresarbeitszeit je Selbstständigen und
Mithelfenden in Vollzeit geteilt wurde.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/32061 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Tabelle 1: Arbeitsvolumen und Vollzeitäquivalente der beschäftigten
Arbeitnehmer sowie Erwerbstätigen, 2005 bis 2020
Beschäftigte Arbeitnehmer Erwerbstätige
Arbeitsvolumen
(Mio. Std.)
VZÄ
(1000)
Arbeitsvolumen
(Mio. Std.)
VZÄ
(1000)
2005 47.119 24.600 56.310 28.102
2006 48.316 25.367 57.539 28.923
2007 49.308 25.955 58.559 29.555
2008 49.858 25.983 59.106 29.565
2009 48.265 25.313 57.471 28.892
2010 49.314 25.603 58.524 29.176
2011 50.102 26.113 59.279 29.689
2012 50.100 26.364 59.162 29.938
2013 50.220 26.414 59.140 29.964
2014 51.032 26.798 59.827 30.318
2015 51.754 26.925 60.412 30.381
2016 52.451 27.294 60.933 30.683
2017 53.233 28.011 61.483 31.360
2018 54.145 28.490 62.229 31.798
2019 54.681 28.782 62.596 32.040
2020 52.385 27.159 59.632 30.270
Quelle: IAB-Arbeitszeitrechnung, Stand Mai 2021
Das Subsystem der AZR nach Geschlecht und Altersgruppen weist das
Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen sowie die Vollzeitäquivalente getrennt für Frauen
und Männer aus. Die Daten werden in regelmäßigen Publikationen des IAB
veröffentlicht (zuletzt Wanger 2020, vgl. Tabelle 26, S. 111). Für das Jahr 2020
sind noch keine Daten verfügbar.
Die Untergliederung in Wirtschaftszweige basiert auf der Klassifikation der
Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) des Statistischen Bundesamtes. In der
Fachserie 18, Reihe 1.4 „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen –
Inlandsproduktberechnung – Detaillierte Jahresergebnisse“ des Statistischen Bundesamtes
werden auch die Ergebnisse des IAB zum Arbeitsvolumen nach
Wirtschaftszweigen unter dem nachfolgenden Link veröffentlicht: (
https://www.destati
s.de/DE/Themen/Wirtschaft/Volkswirtschaftliche-Gesamtrechnungen-Inlandsp
rodukt/Publikationen/Downloads-Inlandsprodukt/inlandsprodukt-vorlaeufig-pd
f-2180140.pdf?__blob=publicationFile)
Die „Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) des Bundes und der
Länder“ stellen Informationen zu ausgewählten Aggregaten der VGR auf
Länderebene zur Verfügung. Die Berechnungen der Erwerbstätigen und des
Arbeitsvolumens für die Länder der Bundesrepublik Deutschland werden dabei
durch den Arbeitskreis „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“
(
www.ak-etr.de) durchgeführt. Diese länderspezifischen Ergebnisse basieren
auf den gesamtwirtschaftlichen VGR-Eckwerten zum Arbeitsvolumen der IAB-
AZR und stehen daher im Vergleich zu den gesamtwirtschaftlichen Ergebnissen
erst mit Nachlauf zur Verfügung.
Die länderspezifischen Ergebnisse sind aktuell bis zum Jahr 2020 (letzte
Aktualisierung: Februar 2021) verfügbar. In der Veröffentlichung „Arbeitsvolumen
in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland 2000 bis 2020“ (Reihe 1,
Band 2) wird das Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen differenziert nach West-
und Ostdeutschland sowie nach Bundesländern und Branchen ausgewiesen. Die
Veröffentlichung kann unter dem Link:
https://www.statistikportal.de/sites/defa
ult/files/2021-03/ETR_R1B2_2020FS_hj.pdf abgerufen werden.
7. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Niedriglohnanteil
von Normalbeschäftigten im Vergleich zu atypisch Beschäftigten, und
wie haben sich diese Werte in den vergangen 16 Jahren entwickelt (bitte
für jedes Jahr, für das entsprechende Daten vorhanden sind, einzeln die
Werte darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter, Beschäftigten mit und
ohne deutschem Pass sowie nach Ost und West, Branchen und
Bundesländern differenzieren)?
Die Niedriglohnschwelle und der Anteil der Beschäftigten mit einem
Bruttostundenlohn unterhalb dieses Schwellenwertes (Niedriglohnquote) sind
statistische Verteilungskennziffern für die Lohnspreizung. Ihre Höhe hängt u. a. von
der Definition des zugrundeliegenden Erwerbseinkommens, der Arbeitszeit und
der verwendeten Datenquelle ab. Die Festlegung einer Niedriglohnquote richtet
sich üblicherweise nach einer Konvention der OECD, die einen Niedriglohn als
einen Bruttolohn definiert, der unterhalb von zwei Dritteln des mittleren
Bruttolohns (Median) liegt.
Amtliche Daten mit langen Reihen zur Entwicklung der Niedriglohnquote
differenziert nach der Beschäftigungsart stellt das Statistische Bundesamt auf
Basis der alle vier Jahre durchgeführten Verdienststrukturerhebung (VSE) zur
Verfügung. Das Merkmal Staatsangehörigkeit wird in der VSE nicht erhoben.
Durch die Ausweitung der VSE auf Kleinstbetriebe und Betriebe aus dem
Wirtschaftsabschnitt A (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei) liegen vergleichbare
Daten zudem nur für die Erhebungsjahre 2014 und 2018 vor.
Die Ergebnisse sind den Tabellen 32 bis 35 im Anhang* zu entnehmen.
8. Wie viele Abgänge aus Arbeitslosigkeit erfolgen nach Kenntnis der
Bundesregierung in eine sozialversicherungspflichtige
Vollzeitbeschäftigung, wie viele in eine Teilzeitbeschäftigung von bis zu 20 Stunden, wie
viele in eine befristete Beschäftigung, und wie viele in eine geringfügige
Beschäftigung (bitte für die vergangenen 16 Jahre jeweils einzeln die
relativen Werte bezogen auf alle Abgänge aus der Arbeitslosigkeit
darstellen; bitte nach Abgängen aus den Rechtskreisen des Dritten und
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III und SGB II) unterscheiden
sowie nach Geschlecht, Alter, Beschäftigten mit und ohne deutschem
Pass sowie nach Bund, Ost und West, Branchen und Bundesländern
differenzieren)?
Nach Angaben der Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit gab es in
der Summe des Jahres 2020 insgesamt rund 1,74 Millionen Abgänge aus
Arbeitslosigkeit in den 1. Arbeitsmarkt, davon 1,37 Millionen aus dem
Rechtskreis des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) und rund 375.000 aus
dem Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II).
Weitere Ergebnisse, soweit in der gewünschten Differenzierung verfügbar, sind
der Tabelle 36 im Anhang* zu entnehmen. Hierbei ist zu beachten, dass Daten
zu Abgängen aus Arbeitslosigkeit erst ab dem Jahr 2007 und zu Abgängen in
befristete/unbefristete Beschäftigung erst ab dem Jahr 2013 vorliegen. Daten zu
Voll- oder Teilzeitbeschäftigung bei Abgang aus Arbeitslosigkeit sowie zu
geringfügiger Beschäftigung liegen nicht vor.
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/32061 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der
Normalarbeitsverhältnisse am gesamtwirtschaftlichen Arbeitsvolumen in
Stunden, und wie hoch ist der Anteil, der auf atypischen
Beschäftigungsverhältnissen beruht (bitte für die vergangenen 16 Jahre jeweils einzeln die
relativen Werte bezogen auf das gesamte Arbeitsvolumen in Stunden
darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter, Beschäftigten mit und ohne
deutschen Pass sowie nach Bund, Ost und West, Branchen und
Bundesländern differenzieren)?
In der Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes zu „Arbeitsvolumen
in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland 2000 bis 2020“ (Reihe 1,
Band 2) wird das Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen differenziert nach West-
und Ostdeutschland sowie nach Bundesländern und Branchen ausgewiesen. Die
Veröffentlichung kann abgerufen werden unter dem nachfolgenden Link:
https://www.statistikportal.de/sites/default/files/2021-03/ETR_R1B2_2020FS_
hj.pdf.
Zeitreihendaten zum Arbeitszeitvolumen differenziert nach Geschlecht und
Beschäftigungsform sind in Tabelle 2 dargestellt. Eine Differenzierung nach
Region, Geschlecht sowie nach der jeweiligen Form der atypischen Beschäftigung
für das Jahr 2019 findet sich in Tabelle 3. Ergebnisse nach Alter, Beschäftigte
mit/ohne deutsche Staatsangehörigkeit, Branchen sowie Bundesländern liegen
nicht vor.
Tabelle 2: Anteil der atypischen Beschäftigung sowie der
Normalarbeitsverhältnisse am gesamtwirtschaftlichen Arbeitsvolumen der
Beschäftigten nach Geschlecht, 2005 bis 2019
Gesamt Frauen Männer
Anteil
atypische
Beschäftigung
Anteil
Normalarbeitsverhältnis
Anteil
atypische
Beschäftigung
Anteil
Normalarbeitsverhältnis
Anteil
atypische
Beschäftigung
Anteil
Normalarbeitsverhältnis
2005 22,1 % 77,9 % 27,1 % 72,9 % 18,7 % 81,3 %
2006 22,3 % 77,7 % 27,2 % 72,8 % 18,9 % 81,1 %
2007 22,7 % 77,3 % 27,6 % 72,4 % 19,4 % 80,6 %
2008 22,8 % 77,2 % 27,8 % 72,2 % 19,5 % 80,5 %
2009 22,8 % 77,2 % 27,7 % 72,3 % 19,3 % 80,7 %
2010 22,8 % 77,2 % 27,3 % 72,7 % 19,6 % 80,4 %
2011 22,5 % 77,5 % 26,9 % 73,1 % 19,4 % 80,6 %
2012 21,2 % 78,8 % 25,2 % 74,8 % 18,3 % 81,7 %
2013 20,8 % 79,2 % 24,9 % 75,1 % 17,8 % 82,2 %
2014 20,4 % 79,6 % 24,3 % 75,7 % 17,7 % 82,3 %
2015 21,0 % 79,0 % 24,9 % 75,1 % 18,2 % 81,8 %
2016 21,0 % 79,0 % 24,8 % 75,2 % 18,3 % 81,7 %
2017 20,0 % 80,0 % 23,2 % 76,8 % 17,7 % 82,3 %
2018 19,4 % 80,6 % 22,2 % 77,8 % 17,4 % 82,6 %
2019 19,2 % 80,8 % 22,0 % 78,0 % 17,2 % 82,8 %
Quelle: IAB-Arbeitszeitrechnung, Stand: September 2020
Tabelle 3: Atypische Beschäftigungsformen und ihr Anteil am
gesamtwirtschaftlichen Arbeitsvolumen der beschäftigten Arbeitnehmer
differenziert nach Region und Geschlecht, 2019
Minijobs Teilzeit unter
20 Stunden
Befristungen Leiharbeit Atypisch
insgesamt*
Anteil am Arbeitsvolumen der Beschäftigten
West Männer 3,2 % 0,6 % 12,1 % 3,3 % 17,1 %
West Frauen 7,1 % 3,9 % 12,9 % 1,6 % 23,2 %
Ost Männer 3,2 % 0,8 % 11,8 % 3,7 % 17,4 %
Ost Frauen 4,3 % 1,6 % 11,5 % 1,4 % 17,0 %
* Die verschiedenen Formen der atypischen Beschäftigung überschneiden sich, deshalb dürfen die
einzelnen Anteile nicht zu einem „Gesamtanteil“ aufaddiert werden.
Quelle: IAB-Arbeitszeitrechnung, Stand: September 2020
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung
der Zahl und des Anteils von Werkvertragsbeschäftigten vor (bitte für
jedes Jahr, für das entsprechende Daten vorhanden sind, einzeln die Werte
darstellen; bitte nach Geschlecht, Alter, Beschäftigten mit und ohne
deutschem Pass sowie nach Ost und West, Branchen und Bundesländern
differenzieren)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu der in ihrer Antwort zu
Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 19/13048 gemachten Aussage, dass
atypische Beschäftigung von Beschäftigten „erwünscht“ sein könnte
(sofern statistische Erkenntnisse bestehen, bitte für die letzten 16 Jahre
gesondert darstellen sowie nach Beschäftigungsart, Geschlecht, Branche,
Alter, Beschäftigten mit und ohne deutschem Pass sowie nach Ost und
West und Bundesländern differenzieren, sofern keine statistischen
Erkenntnisse bestehen, anderweitig auf die genannten Elemente eingehen)?
a) Welche Interessen verfolgen Beschäftigte nach Kenntnis der
Bundesregierung mit der Suche nach bzw. mit Aufnahme von einer
atypischen Beschäftigung im Gegensatz zu einem
Normalarbeitsverhältnis?
Die Fragen 11 und 11a werden gemeinsam beantwortet.
Die angesprochene Aussage bezog sich insbesondere auf Teilzeitbeschäftigung.
Für Teilzeitbeschäftigung zeigen empirische Belege, dass der Wunsch nach
diesem Beschäftigungsverhältnis sehr häufig von Beschäftigten, weniger von
Arbeitgebern, ausgeht. So berichtet eine Studie des IAB aus dem Jahr 2015, dass
fast die Hälfte der Beschäftigten (in Betrieben mit mindestens zehn
Beschäftigten) angibt, eine Vollzeitbeschäftigung sei nicht erwünscht. Dieselbe Studie hat
zudem für das Jahr 2014 ermittelt, dass mehr Beschäftigte ihre Arbeitszeit
reduzieren (rund 25 Prozent) als erhöhen wollen (rund 11 Prozent). Die Mehrheit
dieser Beschäftigten zielt dabei auf eine dauerhafte Reduktion der Arbeitszeit
b) Welche Interessen verfolgen Unternehmen nach Kenntnis der
Bundesregierung mit dem Angebot einer atypischen Beschäftigung
im Gegensatz zu einem Normalarbeitsverhältnis?
In o. g. Untersuchung wurden auch Arbeitgeber nach ihren Einsatzmotiven
hinsichtlich geringfügiger Beschäftigung und sozialversicherungspflichtiger
Teilzeit befragt. Dabei spiegelt sich zunächst der oben berichtete Befund, wonach
gerade die sozialversicherungspflichtige Teilzeit sehr häufig aufgrund von
Beschäftigtenwünschen zustande kommt.
12. Wie bewertet die Bundesregierung ihre in dieser Legislatur sowie in den
vergangenen drei Legislaturen unternommenen Bemühungen und
veranlassten Gesetzesänderungen im Hinblick auf die Frage von atypischer
Beschäftigung?
a) Inwiefern konnten Normalarbeitsverhältnisse gestärkt werden?
b) Welche Hemmnisse bei der Stärkung des Normalarbeitsverhältnisses
bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der Wirtschaft?
Die Fragen 12, 12a und 12b werden gemeinsam beantwortet.
Am 1. Januar 2019 ist mit dem „Gesetz zur Weiterentwicklung des
Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit“ ein Rechtsanspruch auf zeitlich
begrenzte Teilzeitarbeit ins Teilzeit- und Befristungsgesetz eingeführt worden.
Gleichzeitig wurde bei Anträgen auf Verlängerung der Arbeitszeit auch das
Recht derjenigen gestärkt, die bereits in Teilzeit arbeiten und mehr arbeiten
möchten, indem die Darlegungs- und Beweislast weitgehend auf den
Arbeitgeber übertragen wurde. Damit wurde die rechtliche Situation der
Teilzeitbeschäftigten verbessert. Auch durch weitere gesetzliche Maßnahmen wurden
Normalarbeitsverhältnisse gestärkt. So hat beispielsweise die Einführung des
gesetzlichen Mindestlohns nicht nur eine Absicherung der Löhne für alle
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes gebracht, sondern
auch dafür gesorgt, dass Minijobs in sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung umgewandelt wurden. Durch eine Vielzahl von Verordnungen für
einzelne Branchen zur Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen auf Grundlage
des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wurde sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung geschützt, indem durch diese Verordnungen einem
Verdrängungswettbewerb über die Löhne entgegengewirkt wurde/wird. Ein Beispiel aus
jüngster Zeit sind gesetzliche Änderungen des Zulassungsverfahrens von
Pflegeeinrichtungen, die zu einer flächendeckenden Anwendung von Tarifverträgen
in der Pflege führen werden, was bessere Arbeitsbedingungen für einen
erheblichen Teil der Beschäftigten in der Pflege nach sich ziehen dürfte.
c) Warum wurde die in der Antwort zu Frage 13 auf
Bundestagsdrucksache 19/13048 angegebene Planung zur Einschränkung
sachgrundloser Befristung nicht umgesetzt (bitte begründen)?
Im Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode wurde eine Begrenzung der
sachgrundlosen Befristung sowie die Beschränkung sog. Befristungsketten
vereinbart.
Aufgrund der Corona-Pandemie mussten auch im Koalitionsvertrag für die
19. Legislaturperiode vereinbarte Vorhaben hinter den Maßnahmen zur
Stabilisierung des Arbeitsmarktes und der Abmilderung sozialer Folgen der Pandemie
angestellt werden. Dies galt auch für das Vorhaben im allgemeinen
Befristungsrecht. Ein regierungsintern eingebrachter Referentenentwurf zur Umsetzung
des Koalitionsvertrags konnte aufgrund der fortgeschrittenen Zeit in der
Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden.
d) Welche Vorhaben müssen nach Kenntnis der Bundesregierung in
Zukunft umgesetzt werden, um das Normalarbeitsverhältnis zu stärken?
Die Bundesregierung sieht die Stärkung des Normalarbeitsverhältnisses als Ziel
an, das es weiterhin zu verfolgen gilt. Welche Maßnahmen hierfür in Zukunft
ergriffen werden, ist eine Entscheidung der künftigen Bundesregierung.
13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Krisenanfälligkeit
von atypischen Beschäftigungsverhältnissen, die das Interactive
Advertising Bureau (IAB) anhand von Branche, Kündigungsschutzregeln,
vormals erzieltem Einkommen und bestehender Arbeitslosenversicherung
definiert (vgl.
https://www.iab-forum.de/warum-die-corona-krise-atypisc
h-beschaeftigte-besonders-stark-trifft/), und insbesondere über die
Krisenauswirkungen auf atypische Beschäftigungen in der Corona-Krise
(sofern statistische Erkenntnisse bestehen, bitte nach Beschäftigungsart,
Geschlecht, Branche, Alter, Beschäftigten mit und ohne deutschem Pass
sowie nach Ost und West und Bundesländern gesondert darstellen, sofern
keine statistischen Erkenntnisse bestehen, anderweitig auf die genannten
Elemente eingehen)?
Die Bundesregierung verweist auf den in der Frage zitierten Artikel, der vom
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) veröffentlicht wurde und
die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf atypische Beschäftigung
thematisiert. Das IAB hat darüber hinaus weitere Studien veröffentlicht, in denen
(unter anderem) die Auswirkungen der Pandemie auf Beschäftigte in
atypischen Erwerbsformen thematisiert werden, und die auf der Internet-Seite des
IAB abrufbar sind.
Zu den Ergebnissen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
Drucksache 19/32061 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32061 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32061 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32061 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32061 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32061 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32061 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32061 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32061 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32061 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32061 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32061 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32061 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32061 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32061 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32061 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32061 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32061 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32061 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32061 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/32061 – 50 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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