[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Dr. Achim Kessler, Michel
Brandt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/31514 –
Lobbykontakte der Bundesregierung zur Freigabe von Impfstoffpatenten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Patente auf die neu entwickelte mRNA-Technologie und damit verbundene
Substanzen und Verfahren, auf denen beispielsweise der Corona-Impfstoff von
BioNTech/Pfizer beruht, werden nach Medienberichten voraussichtlich in der
Zukunft einen multimilliardenschweren Umsatz bringen. Es handele sich um
einen Markt für völlig neue, zielgenaue Medikamente. Die neue
Hightechmedizin habe das Potenzial, viele Menschheitsgeißeln zu besiegen. Ganz gleich
ob Aids, Grippe, Tuberkulose, Krebs an Brust, Darm, Haut, Lunge oder
Prostata, Multiple Sklerose, Rheuma, Allergien aller Art, entzündliche
Darmerkrankungen, Alzheimer, Mukoviszidose, Arthrose im Knie oder kaputte
Bandscheiben – gegen all diese Leiden entwickelten mRNA-Forscher bereits
therapeutische Ansätze (vgl. DER SPIEGEL, „Wir haben die Mauer durchbrochen“
und „Die Medizin von morgen“, 19. Juni 2021). Zugleich spricht
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel von Deutschland als Biotech-Standort, wofür schnell
die Voraussetzungen geschaffen werden müssten, um die neuen Technologien,
wie mRNA, möglichst gut wirtschaftlich verwerten zu können (
https://www.b
undesregierung.de/breg-de/suche/forschungsgipfel-1915366, 19. Mai 2021).
Die Bundesregierung hat die nach Auffassung der Fragestellerinnen und
Fragesteller schlechte Entscheidung getroffen, sich nicht für den Verzicht auf die
Durchsetzung von Patenten, Urheberrechten und verwandten Schutzrechten,
gewerblichen Mustern und nicht offengelegten Informationen im
Zusammenhang mit COVID-19-Impfstoffen zur Pandemiebekämpfung einzusetzen bzw.
kurz gesagt, sich nicht für die Freigabe der Patente der Impfstoffe gegen
COVID-19 einzusetzen (Bundestagsdrucksache 19/25787). Dies wird nach
Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller zu schweren Folgen für die
Gesundheit und das Leben von Menschen auf der gesamten Welt, vor allem
aber im Globalen Süden führen. Die globale Schere zwischen Arm und Reich
droht immer weiter und schneller auseinanderzugehen, mit „Dauerschäden aus
verlorenen Jobs, Verlust von Bildung, Pleiten, extremer Armut und Hunger“
(IWF (Internationaler Währungsfonds)-Chefin Kristalina Georgiewa
https://w
ww.tagesschau.de/ausland/amerika/iwf-finanzstrategie-corona-weltbank-10
1.html, 8. April, 2021). Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) spricht von
täglich über 10 000 Toten infolge des Impfstoffmangels und von einem
tatsächlichen Bedarf in Höhe von 11 Milliarden Dosen, der mit den
versprochenen Impfstoffspenden durch die G7-Staaten in Höhe von 1 Milliarde nicht an-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/31964
19. Wahlperiode 10.08.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz vom 10. August 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
nähernd gedeckt wird (
https://www.theguardian.com/world/2021/jun/15/coron
avirus-outpacing-vaccine-effort-says-who-after-g7-doses-pledge, 15. Juni
2021). Es ist unbekannt, mit welchen externen Dritten die Bundesregierung
zur Frage der Freigabe von Impfstoffpatenten Kontakt hatte und von wem sie
hierzu Stellungnahmen erhalten hat und inwiefern dies ihre Position
beeinflusst hat.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für
die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich
Deutschland im Dezember 2016 der internationalen Initiative „Open
Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des Regierungshandelns
für die Bürger weiter zu erhöhen. Das Bundeskabinett hat diesbezüglich
insbesondere am 15. November 2018 eine „Vereinbarung zur Erhöhung der
Transparenz in Gesetzgebungsverfahren“ getroffen. Hierdurch soll die bereits in der
18. Legislaturperiode erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetz- und
Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung
gegangen sind sowie den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzentwurf
der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Vereinbarung ist unter folgendem
Link abrufbar:
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/155756
0/3eb272d7adece1680649212178782fdb/2018-11-15-transparenz-gesetzgebun
gsverfahren-data.pdf?download=1.
Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und
Parlamentarische Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister
sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im
Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren
aller gesellschaftlichen Gruppen. Unter diesen ständigen Austausch fallen
Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch,
telefonisch). Diese haben nicht, wie die Fragestellung möglicherweise andeutet,
typischerweise einen lobbyistisch geprägten Hintergrund. Es ist weder rechtlich
geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden
öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B.
sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und
Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber
zu erstellen oder zu pflegen.
Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den
Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den
Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar.
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die
Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein
funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199 (219); 124, 78 (122); 137, 185
(250)).
1. Welche dienstlichen Kontakte (alle nicht bloß zufälligen oder privaten
Gespräche und Treffen bei Veranstaltungen, Sitzungen, Beratungen,
Dienstreisen etc.) von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und
Vertretern der Bundesregierung (einschließlich Bundeskanzleramt) oder der
Bundesministerien mit externen Dritten haben seit dem 1. Januar 2020
mit Bezug zum Thema Impfstoffpatente bzw. Impfpatente stattgefunden
(bitte tabellarisch mit Datum, Ort, teilnehmenden Personen, für die
Teilnehmenden des zuständigen federführenden Fachreferates ggf. mit
anonymisierter Angabe aufführen)?
Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt ist parlamentarische
Kontrolle politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE
67, 100, 140). Das parlamentarische Informationsrecht steht zudem unter dem
Vorbehalt der Zumutbarkeit.
Die Bundesregierung hat insgesamt 82 Bundesminister und
Bundesministerinnen, Staatsminister und Staatsministerinnen, Parlamentarische Staatssekretäre
und Parlamentarische Staatssekretärinnen sowie Staatssekretäre und
Staatssekretärinnen. Damit bedeuten bereits rein auf diese Leitungsebene bezogene
Abfragen aufgrund der damit verbundenen Überprüfungsbedarfe regelmäßig einen
erheblichen Aufwand. Gemäß den Zuständigkeiten innerhalb der
Bundesregierung werden Gespräche jedoch in der Regel nur zu Themen geführt, die in der
Federführung des eigenen Ressorts liegen oder das eigene Ressort im
besonderen Maße betreffen. Entsprechend haben Überprüfungen bei Personen aus den
nicht federführenden oder fachlich nicht betroffenen Ressorts in der
Vergangenheit regelmäßig Fehlanzeigen ergeben. Aus Gründen der Eingrenzung der
Überprüfungen auf einen zumutbaren Aufwand wurde daher mit Blick auf den
konkreten Inhalt der vorliegenden Frage die Abfrage der dienstlichen Kontakte
seit dem 1. Januar 2020 auf die fachlich hauptsächlich betroffenen Ressorts
(Bundesministerium der Finanzen, Auswärtiges Amt, Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie, Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz, Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Bildung
und Forschung, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung) sowie das Bundeskanzleramt beschränkt.
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. von
deren Ergebnissen – einschließlich von Telefonaten – besteht nicht, und eine
solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die
Vorbemerkung der Bundesregierung zu dieser Kleinen Anfrage sowie die
Vorbemerkung der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Zudem werden Gesprächsinhalte
nicht protokolliert. Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten
Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie
vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Diesbezügliche Daten sind somit
möglicherweise nicht vollständig.
Die Bundesregierung versteht die Frage aufgrund des Gesamtzusammenhangs
so, dass Kontakte zu ausländischen Staaten und internationalen Organisationen
(VN und Unterorganisationen sowie andere zwischenstaatliche Organisationen
wie insbesondere die WTO) nicht erfasst sind. Hinsichtlich des Zeitraums wird
als Endzeitpunkt der Eingang der Kleinen Anfrage beim Bundeskanzleramt,
also der 13. Juli 2021, angenommen.
Die Abfrage hat folgende Gespräche mit externen Dritten (nur Leitungsebene)
mit Bezug zum Thema Impfstoffpatente bzw. Impfpatente ergeben:
Datum Ort Teilnehmer
Bundeskanzleramt
19.03.2021 Videokonferenz StM Hoppenstedt mit ONE Jugendbotschaftern
29.04.2021 Videokonferenz BK’in mit Vertretern der Kirchen
06.05.2021 Telefonat BK’in mit Bill und Melinda Gates
06.05.2021 Telefonat BK’in mit CureVac CEO Dr. Haas
06.05.2021 Telefonat BK’in mit BioNTech CEO Prof. Dr. Şahin
12.05.2021 Telefonat BK’in mit Pfizer-CEO Albert Bourla
26.05.2021 Telefonat BK’in mit Pfizer-CEO Albert Bourla
31.05.2021 Videokonferenz BK’in und ChefBK mit Vertretern von Regierungen DEU und FRA sowie
EU Kommission (u. a. KOM-P’in Dr. Ursula von der Leyen, FRA-StP
Emmanuel Macron) und mit folgenden CEOs: Stefan Oelrich, Bayer;
Belen Garijo, Merck, Franz-Werner Haas, Curevac; Uğur Şahin,
BioNTech; Bernd Montag, Siemens; Florence Verzelen, Dassault; Paul
Hudson, Sanofi; Pierre Luzeau, Segens Group Holding; Bernard Fraisse,
Fareva; André Choullika, Cellectis
01.06.2021 Videokonferenz BK’in mit Vorstand des Verbandes Entwicklungspolitik und Humanitäre
Hilfe deutscher NROs (VENRO)
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
11.05.2021 Virtuell BM Peter Altmaier
Han Steutel (Verband der forschenden Arzneimittelhersteller)
03.6.2021 Virtuell BM Peter Altmaier,
Aylin Tüzel und Peter Albiez (Pfizer Deutschland GmbH)
06.07.2021 Berlin BM Peter Altmaier
Han Steutel (Verband der forschenden Arzneimittelhersteller)
Prof. Dr. Hagen Pfundner (Roche Pharma AG)
Olaf Weppner (Geschäftsführer AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG)
St Dr. Ulrich Nußbaum führte seit April 2020 Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von CureVac im
Rahmen der Bundesbeteiligung. Dass es dabei auch um die Themen Impfstoffpatente bzw. Impfpatente ging,
kann nicht ausgeschlossen werden.
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
17.06.2021 Berlin ViKo PSt Lange, Han Steutel (vfa), Ernst Schwanhold (PKS)
2. Erfolgten die dienstlichen Kontakte mit dem in Frage 1 genannten
Personenkreis auch über Messengerdienste wie Whatsapp, Telegram, Signal
etc. oder über SMS, und wenn ja, gab es Fälle, in denen diese veraktet
wurden?
Falls nein, warum nicht?
Die Behörden regeln die Nutzung von Kommunikationsdiensten in eigener
Zuständigkeit, wobei die Regelungen jeweils für alle ihre Beschäftigten gelten.
Auf den dienstlichen Mobilgeräten können zugelassene Messenger-Dienste
genutzt werden. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass Kontakte in
einzelnen Behörden auch über Messenger-Dienste zu dienstlichen
Angelegenheiten stattfinden. Eine Erfassung über die Verwendung erfolgt nicht. Zu den
aktenrelevanten Informationen zählen alle entscheidungserheblichen
Informationen, unabhängig davon, auf welchem Weg sie die Behörde erreichen.
Gegebenenfalls sind relevante Informationen zum Zwecke der Veraktung zu
verschriftlichen (z. B. Telefonate oder SMS) bzw. auszudrucken (z. B. Eingänge per
E-Mail). Die Digitalisierung der Verwaltungsarbeit oder der Einsatz moderner
Kommunikationsformen führt insoweit zu keiner Veränderung hinsichtlich des
im Rechtsstaatsprinzip verankerten Grundsatzes einer ordnungsgemäßen
Aktenführung. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung vom
26. Oktober 2020 zu den Fragen 14 und 15 der Kleine Anfrage der Fraktion der
FDP auf Bundestagsdrucksache 19/23635 sowie auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/10084 vom 13. Mai 2019
verwiesen. Zu den erfolgten dienstlichen Kontakten wird im Übrigen auf die
Tabelle in der Antwort zu Frage 1 verwiesen.
3. Welche Stellungnahmen oder sonstigen Schreiben mit Bezug zum Thema
Impfstoffpatente bzw. Impfpatente sind seit dem 1. Januar 2020 bei der
Bundesregierung eingegangen, und wo sind diese jeweils ggf. von der
Bundesregierung konkret veröffentlicht worden (bitte mit Angabe der
bzw. des Einreichenden, des Eingangsdatums und der Empfängerin bzw.
des Empfängers, ggf. Ort der Veröffentlichung mit genauer Angabe der
konkreten Internetadresse auflisten)?
Bei Eingang von Stellungnahmen und sonstigen an die Bundesregierung
gerichteten Schreiben außerhalb von Gesetzgebungsverfahren ist eine
Veröffentlichung seitens der Bundesregierung nicht üblich und auch nicht in der GGO
oder anderweitig vorgesehen. Seit dem 1. Januar 2020 sind verschiedentlich
Stellungnahmen und Schreiben mit Bezug zum Thema Impfstoffpatente und
deren Freigabe bei den in der Antwort zu Frage 1 genannten Ressorts sowie
dem Bundeskanzleramt eingegangen, die vorwiegend von NGOs und sonstigen
Vertretern der Zivilgesellschaft (insbesondere auch aus dem Bereich der
Entwicklungszusammenarbeit) sowie von Verbänden und sonstigen
Interessenvertretern aus den Bereichen Pharmaindustrie und Ärzteschaft an die
Bundesregierung gerichtet wurden. Inwieweit einzelne dieser Stellungnahme von anderer
Seite veröffentlicht worden sind, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Im
Übrigen können detaillierte Informationen im Sinne der Fragestellung nicht
übermittelt werden, da die diesbezügliche Zustimmung der Betroffenen teilweise
nicht vorliegt bzw. nicht zu erwarten ist.
4. Welche konkret zu ihrer Kenntnis gelangten Positionen der zu den
Fragen 1 bis Frage 3 genannten Kontakte und/oder Stellungnahmen hat die
Bundesregierung jeweils ggf. wie inhaltlich übernommen, und warum
genau (bitte so präzise wie möglich begründen)?
Die Bundesregierung hat die im Rahmen der in den Antworten zu den Fragen 1
bis 3 angesprochenen Kontakte und Stellungnahmen mitgeteilten Positionen
zur Kenntnis genommen und in ihre Entscheidungsfindung allgemein mit
einbezogen. Die Bundesregierung trifft ihre Entscheidungen unter Abwägung
sämtlicher ihr bekannten relevanten Positionen und Aspekte im
gesamtstaatlichen Interesse.
5. Welche Firmen erhielten durch den Bund seit wann und in welchem
Umfang eine finanzielle Förderung zur Entwicklung der mRNA-Technologie
(bitte entsprechend nach Firma, Höhe und Beginn der Förderung
auflisten), und bei welchen Unternehmen, die mRNA-Technologie entwickeln,
gibt es seit wann und in welchem Umfang eine (mittelbare) Beteiligung
des Bundes (bitte entsprechend nach Firma, Umfang und Beginn der
Bundesbeteiligung auflisten)?
Im Rahmen der Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
(BMBF) „Richtlinie für ein Sonderprogramm zur Beschleunigung von
Forschung und Entwicklung dringend benötigter Impfstoffe gegen SARS-CoV-2“
erhielten die Unternehmen BioNTech SE und CureVac AG eine finanzielle
Förderung (siehe Tabelle).
Förderung
Firma Höhe Beginn der Förderung
BioNTech SE 375.002.291,08 Euro 01.02.2020 (rückwirkend)
CureVac AG 251.612.248,35 Euro 01.08.2020
Beteiligung des Bundes
Firma Umfang Beginn
CureVac N.V. 29.871.441 Aktien (16,0 %) 17.07.2020 (ursprünglich an:
CureVac AG)
6. Wie beeinflussen gegebenenfalls die finanzielle Förderung und die
(mittelbare) Beteiligung des Bundes an Unternehmen, die mRNA-
Technologie einsetzen, die politische Entscheidung der Bundesregierung
zur Freigabe von Impfstoffpatenten (bitte begründen)?
Weder die Förderung des Bundes im Rahmen des Sonderprogramms zur
Beschleunigung der Impfstoffentwicklung des BMBF noch die Beteiligung der
KfW an CureVac haben einen Einfluss auf die Position der Bundesregierung
zur Frage des Schutzes geistiger Eigentumsrechte für COVID-19-Impfstoffe.
7. Wann wurden von Mitgliedern und/oder Vertreterinnen und Vertretern
der Bundesregierung mit wem welche Gespräche dazu geführt,
Deutschland als Biotech-Standort weiterentwickeln zu wollen (alle nicht bloß
zufälligen oder privaten Gespräche und Treffen bei Veranstaltungen,
Sitzungen, Beratungen, Dienstreisen etc.), und welche Rolle wird darin für
die mRNA-Technologie und für damit verbundene Patente und
verwandte Schutzrechte gesehen?
Für die Beantwortung der Frage wird zunächst auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung sowie die allgemeinen Ausführungen zu Frage 1 verwiesen.
Wegen des Gesamtzusammenhangs der vorliegenden Frage zur COVID-19-
Pandemie und zu den übrigen Fragen wird für die Beantwortung der Frage
angenommen, dass auch hier, wie in den Fragen 1 und 3, Kontakte mit externen
Dritten für den Zeitraum ab dem 01.01.2020 erfragt werden sollen, und zwar
speziell bezüglich Gesprächen, die konkret das Thema „Biotech-Standort
Deutschland“ zum Gegenstand hatten. Darüber hinaus führt die
Bundesregierung fortwährend Gespräche, in denen das Thema Biotech-Standort
Deutschland auch berührt ist. Das nach dem geltenden Recht gegebene Patentrecht und
verwandte Schutzrechte werden dabei vorausgesetzt und wurden in den
Gesprächen nicht in Frage gestellt.
Die Abfrage hat folgende Gespräche (nur Leitungsebene) ergeben:
Datum Ort Teilnehmer
Bundeskanzleramt
14.01.2021 Telefonat ChefBK mit BioNTech
10.05.2021 Videokonferenz BK’in und BM Braun mit BM’in Karliczek, BM Altmaier, BM Spahn
(z. T. vertreten durch AL Müller), Berlin Institute of Health, BIO
Deutschland e. V., Medizinische Hochschule Hannover, Bayer AG, CureVac AG,
T-Knife GmbH, Lead Discovery Center GmbH, Fraunhofer-Institut für
Zelltherapie und Immunologie, BioNTech SE, Helmholtz-Institut für
Pharmazeutische Forschung Saarland, Topas Therapeutics GmbH, Plasmid
Factory GmbH & Co. KG, Universitätsklinikum Heidelberg und Verband
forschender Arzneimittelhersteller
23.06.2021 Treffen ChefBK mit Bayer
Bundesministerium der Finanzen
14.05.2021 Gespräch St Schmidt mit Joseph Stiglitz (Nobelpreisträger Ökonomie) im
Rahmen der Teilnahme an einer Podiumsdiskussion am 14.05.2021 in Rom
(The Pontifical Academy of Sciences)
20.05.2021 Gespräch St Schmidt mit Max-Planck-Institut im Rahmen der sog.
„Ökonomen-Runde“ des BMF
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Staatssekretär Dr. Ulrich Nußbaum führte seit April 2020 Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von
CureVac im Rahmen der Bundesbeteiligung. Ziel der Beteiligung ist auch, Deutschland als Biotech-Standort
weiter zu entwickeln bzw. zu erhalten.
27.06.2020 Digital Petersberger Sommerdialog 2020
BM Altmaier
60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, u. a. Vertreterinnen und Vertreter der
Bayer AG
16.09.2020 Berlin 66. Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der
Arzneimittelhersteller e. V. (BAH)
BM Altmaier
Unternehmens- und Verbändevertreter, u. a. von BAH, gematik,
Dr. Willmar Schwabe GmbH, Bayer Vital GmbH und AbbVie Deutschland
GmbH
11.11.2020 Virtuell Zukunftsdialog des BMWi mit der Chemischen und Pharmazeutischen
Industrie
BM Altmaier
Unternehmens- und Verbändevertreterinnen und -vertreter, u. a. von
Evonik Industries AG, VCI, Bayer AG, BASF SE, Covestro AG, C. H.
Boehringer Sohn AG & Co. KG, Dow Deutschland Inc., E. H. Worlée &
Co. KG, Follmann Chemie GmbH, DELO Industrie Klebstoffe GmbH &
Co. KGaA , Performance Materials Merck KgaA, BP Europa SE, BP,
Wacker Chemie, Europe Linde GmbH, Packaged Gases Germany, Lanxess
AG, IG Bergbau, Chemie, Energie, Lanxess AG
02.12.2020 Telefonat St Dr. Nußbaum,
Novartis Pharma
22.12.2020 Virtuell Gespräch des CDU Bezirksverbandes Württemberg-Hohenzollern mit
Biontech
PSt Bareiß
02.02.2021 Telefonat St Feicht
Rentschler Biopharma SE
02.02.2021 Telefonat St Feicht
Bayer AG
Datum Ort Teilnehmer
11.02.2021 Virtuell Fachgespräch „Lipide“
St Feicht
Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden und Herstellern,
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
11.02.2021 Telefonat St Feicht
Vertreterinnen und Vertreter der Wacker Chemie AG
15.02.2021 Virtuell Follow-Up Termin zum Zukunftsdialog des BMWi mit der Chemischen
und Pharmazeutischen Industrie
BM Altmaier
Unternehmens- und Verbändevertreterinnen und -vertreter, u. a. von
Evonik Industries AG, Bayer AG, BASF SE, Covestro AG, C. H.
Boehringer Sohn AG & Co. KG, Dow Deutschland Inc., E. H. Worlée &
Co. KG, Follmann Chemie GmbH, DELO Industrie Klebstoffe GmbH &
Co. KGaA, Henkel AG & Co. KG, Bundesarbeitgeberverband Chemie
(BAVC), Performance Materials Merck KGaA, Merck KGaA, BP Europa
SE, Wacker Chemie, Europe Linde GmbH, Lanxess AG, IG Bergbau,
Chemie, Energie
16. und
17.02.2021
Telefonat St Feicht
BioNTech
11.05.2021 Virtuell BM Altmaier
Verband der forschenden Arzneimittelhersteller
11.05.2021 Tübingen Besuch der Firma CureVac AG
PSt Bareiß
03.06.2021 Telefonat BM Altmaier
Pfizer Deutschland GmbH
06.07.2021 BMWi BM Altmaier
Verband der forschenden Arzneimittelhersteller, Roche Pharma AG,
AbbVie Deutschland GmbH & Co. KG
03.07.2021 Petersberg Diskussion beim Petersberger Sommer-Dialog 2021
BM Altmaier
Bundesministerium für Bildung und Forschung
13.04.2021 VK Austausch mit Vorstand der BIO Deutschland zu Finanzierungsfragen in
der Biotechnologie
PSt Dr. Michael Meister
BioSpring GmbH
Miltenyi Biotec B.V. und Co. KG
bio.IMPACT und Co-CEO und CTO SymbioPharm GmbH
Heidelberg Pharma AG
18.05.2020 Bonn (VK) BM’in Karliczek
BioNTech:
19.05.2020 Berlin (VK) BM’in Karliczek
Firma CureVac AG
20.05.2020 Berlin (VK) BM’in Karliczek
IDT Biologika:
Klocke Pharma GmbH
17.02.2021 Berlin (VK) BM’in Karliczek
KAS
Datum Ort Teilnehmer
28.06.2021 Tübingen BM’in Karliczek
StMin Annette Widmann-Mauz MdB
Ovesco Endoscopy AG
Erbe Elektromedizin GmbH, CeGaT GmbH, CureVac AG, Baxter Gambro
Dialysatoren GmbH & Co. KG
EMC Microcollections GmbH,
Atriva Therapeutics GmbH,
Immatics Biotechnologie GmbH, Bosch Center for Artificial Intelligence,
Joma-Polytec GmbH,
Joline GmbH & Co. KG,
JOTEC GmbH,
HB Technologies AG,
3mach GmbH,
AIRAmed GmbH
07.07.2021 Darmstadt BM’in Karliczek
Healthcare
Merck AG
8. Sind der Bundesregierung bei einem Mitglied der Bundesregierung oder
der Leitungsebene der federführend mit der Frage der
Impfstoffpatentfreigabe befassten oder beteiligten Bundesministerien private
Interessenkonflikte oder Interessenkollisionen zu dem Gegenstand der
Impfstoffpatentfreigabe bekannt; etwa die Beteiligung an einem Unternehmen, das
bei einer Freigabe der Impfstoffpatente voraussichtlich mit finanziellen
Einbußen rechnen müsste?
Wenn ja, welche genau (bitte entsprechend auflisten)?
Nach dem Bundesministergesetz besteht für die Mitglieder der
Bundesregierung – auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt – kein Verbot, Einkünfte aus
Kapitalvermögen zu erzielen. Auch besteht gesetzlich keine
Offenlegungspflicht über deren persönliches Vermögen. Die Mitglieder der Bundesregierung
sind im Amt dem Gemeinwohl verpflichtet und haben stets kritisch zu prüfen,
ob es durch ihre Handlungen zu Kollisionen mit den Interessen der
Bundesregierung kommen kann. Der Grundsatz der Vermeidung von
Interessenkonflikten ist in Artikel 66 des Grundgesetzes bestimmt und findet sich u. a. in § 5
des Bundesministergesetzes (BMinG) wieder. § 5 BMinG gilt in Verbindung
mit § 7 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen
Staatssekretäre ebenso für die Parlamentarischen Staatssekretärinnen und
Parlamentarischen Staatssekretäre des Bundes.
9. Wie versucht die Bundesregierung gegebenenfalls zu verhindern, dass
private Interessenkonflikte von Entscheidungsträgerinnen und
Entscheidungsträgern der Bundesregierung und Bundesministerien die
Entscheidungen beeinflussen?
Welche Kontrollmechanismen hat sie hierfür ggf. etabliert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. Im Übrigen sind auch die
Beschäftigten der Bundesregierung an Recht und Gesetz gebunden. Auch für sie
gelten die Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
(Marktmissbrauchsverordnung – MAR) und damit das Verbot von Insidergeschäften und der
unrechtmäßigen Offenlegung von Insiderinformationen nach Artikel 14 MAR.
Verstöße gegen die Vorschriften der MAR sind straf- und bußgeldbewehrt
(§§ 119, 120 des Wertpapierhandelsgesetzes – WpHG). Ein Verstoß gegen die
Insiderregeln kann auch eine Dienstpflichtverletzung darstellen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 31. März 2021 eine
„Dienstanweisung zur Einführung ergänzender Compliance-Maßnahmen mit
Bezug zu privaten Finanzgeschäften der Beschäftigten des BMF“ in Kraft
gesetzt. Die Dienstanweisung sieht für den Teil der Beschäftigten des BMF in
sogenannten prioritären Bereichen, also in Bereichen mit regelmäßigem Zugang
zu finanzmarktsensiblen, nicht öffentlichen Informationen, Handelsverbote und
Anzeigepflichten vor.
Aus der Perspektive des Nebentätigkeitsrechts gelten im Übrigen für
Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte sowie für die Tarifbeschäftigten des Bundes
§ 100 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) sowie § 3
Absatz 3 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst, wonach die nicht
gewerbsmäßige Verwaltung eigenen oder der Nutznießung der Beschäftigten
unterliegenden Vermögens grundsätzlich weder anzeige- noch
genehmigungspflichtig ist.
10. Welche Gespräche führten Mitglieder und/oder Vertreterinnen und
Vertreter der Bundesregierung, z. B. mit Vertretern der Unternehmen Bio-
NTech und CureVaC, und mit welchen Ergebnissen in Bezug auf eine
potenzielle Unterstützung des WHO-Schulungszentrums zur mRNA-
Impfstoffherstellung in Südafrika, um Hersteller weltweit in die Lage zu
versetzen, Impfstoffe insbesondere für ärmere Weltregionen zu
produzieren (
https://www.who.int/news/item/21-06-2021-who-supporting-south-a
frican-consortium-to-establish-first-covid-mrna-vaccine-technology-trans
fer-hub, 21. Juni, 2021)?
Für die Beantwortung der Frage wird zunächst auf die allgemeinen
Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung sowie in der Antwort zu Frage 1
verwiesen. Wegen des Gesamtzusammenhangs der vorliegenden Frage zur
COVID-19-Pandemie und zu den übrigen Fragen wird für die Beantwortung
der Frage angenommen, dass auch hier, wie in den Fragen 1 und 3, Gespräche
für den Zeitraum ab dem 01.01.2020 erfragt werden sollen. Die Frage wird so
verstanden, dass nur solche Gespräche und ggf. Ergebnisse gemeint sind, in
denen es um eine potentielle Unterstützung des WHO-Schulungszentrums zur
mRNA-Impfstoffherstellung in Südafrika geht.
Die Abfrage hat keine Gespräche mit externen Dritten (nur Leitungsebene)
ergeben.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]