Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss seit 2019
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Birke Bull-Bischoff, Dr. Petra Sitte, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung der Fragesteller
Im Oktober 2008 vereinbarten die Regierungschefs von Bund und Ländern ein umfangreiches bildungspolitisches Maßnahmenpaket im Rahmen des Dresdner Bildungsgipfels, welches bis 2015 umgesetzt werden sollte. Unter anderem wurde das Ziel ausgegeben, die Anzahl der Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher von 8 auf 4 Prozent zu halbieren (https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Bildung/AllgBildung/2008-10-22-Qualifizierungsinitiative.pdf, S. 8). Dieses Ziel wurde nach Ansicht der Fragestellenden bisher verfehlt. So lag die Zahl der Jugendlichen ohne Schulabschluss 2010 und 2014 immer noch bei 6 Prozent und steigt seit 2013 auf knapp 7 Prozent im Jahr 2018 (Bericht „Bildung in Deutschland 2020“ der Konferenz der Kultusminister der Länder (KMK) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBFB), S. 143). Im Zieljahr 2015 lag der Anteil bei 5,9 Prozent (vgl. Klaus Klemm/Matthias Anbuhl: Der Dresdener Bildungsgipfel: von unten betrachtet, Expertise zur sozialen Spaltung im Bildungssystem, DGB, 2018, S. 13). Nahezu die Hälfte der Abgänge ohne Abschluss betrifft Schülerinnen und Schüler in Förderschulen. Da sich dieser Anteil jedoch verringert, ist die insgesamte Steigerung der Abgänge ohne Abschluss auf andere Schularten zurückzuführen.
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischer Förderung erreichen insgesamt eher einen Abschluss an sonstigen allgemeinbildende Schulen (Bericht „Bildung in Deutschland 2020“ der KMK und des BMBFB, S. 144/145 und vgl. Klaus Klemm/Matthias Anbuhl: Der Dresdener Bildungsgipfel: von unten betrachtet, Expertise zur sozialen Spaltung im Bildungssystem, DGB, 2018, S. 12). Dies deutet nach Ansicht der Fragestellenden darauf hin, dass gemeinsamer Unterricht als eine Voraussetzung für inklusive Bildung auch die Zahl der Abgänge ohne Abschluss positiv beeinflussen kann.
28 Prozent aller Hauptschulabschlüsse wurden 2018 nicht an allgemeinbildenden, sondern nachträglich an beruflichen Schulen erworben, doppelt so viele wie noch 2006 (Bericht „Bildung in Deutschland 2020“ der KMK und des BMBF, S. 147). Jugendliche, die am Ende der allgemeinbildenden Schule diese ohne Schulabschluss verlassen, haben trotz der zahlreichen Maßnahmen des Übergangssektors faktisch keine Chancen auf eine berufliche Ausbildung (Bericht „Bildung in Deutschland 2018“ der KMK und des BMBF, S. 121).
Fragen und Antworten25
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Schulabschluss seit 2018 entwickelt (bitte nach Bundesdurchschnitt, nach Bundesländern, in absoluten Zahlen und in Prozent analog zur Anlage 1 der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/14705 aufschlüsseln)?
Es wird auf Anlage 1 verwiesen.*
a) Wie hoch sind dabei die Anteile der Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die den Schulabschluss verfehlten (bitte nach Bundesdurchschnitt, nach Bundesländern, Förderschwerpunkt und Schulart, in absoluten Zahlen und in Prozent aufschlüsseln)?
Es wird auf Anlage 2 und 3 verwiesen. Anteilswerte können aufgrund nicht vergleichbarer Abgrenzungen bei der Datenerhebung in den Ländern nicht ausgewiesen werden.*
b) Hat die Bundesregierung seit 2019 Maßnahmen ergriffen, Kenntnis darüber zu erlangen, aus welchen Gründen der Anteil der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Schulabschluss mit diagnostiziertem Förderbedarf an Förderschulen vergleichsweise höher ist als an allgemeinbildenden Schulen? Falls ja, welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor? Wenn keine Maßnahmen erfolgt sind, warum nicht?
c) Hat die Bundesregierung vorgesehen, den Weg zu einer inklusiven Schule stärker zu fördern? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1b und 1c werden im Zusammenhang beantwortet.
Das allgemeinbildende Schulwesen liegt nach der föderalen Ordnung des Grundgesetzes in der Zuständigkeit der Länder. Insofern liegen der Bundesregierung zu den erfragten Sachverhalten keine Erkenntnisse vor. Es obliegt den Ländern, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen (siehe auch Antwort zu Frage 3).
In die Hoheit der Länder fallen dementsprechend auch die Einrichtung von Förderschulen und inklusiven Schulen bzw. Klassen und die Ausgestaltung des Unterrichts. Der Bund unterstützt die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die empirische Bildungsforschung und durch vernetzte Transferangebote mit und für die Praxis.
Inwiefern zieht die Bundesregierung aus ihrer Beteiligung am Maßnahmenpaket des Dresdner Bildungsgipfels den Schluss, mitverantwortlich zu sein für das Erreichen der hierin definierten Ziele?
Mit dem auf dem Dresdner Bildungsgipfel 2008 in der „Qualifizierungsinitiative für Deutschland“ vereinbarten gemeinsamen Maßnahmenpaket unterstützten Bund und Länder zusammen mit der Wirtschaft und den Sozialpartnern gute Bildung in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen sowie durch gemeinsame Initiativen.
Über die Umsetzung der Maßnahmen haben die Kultusministerkonferenz (KMK) und die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) den Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern bis 2015 jährlich einen gemeinsamen Bericht zur Umsetzung vorgelegt. Die Berichte sind öffentlich zugänglich. Aus dem Umsetzungsbericht 2015 geht hervor, dass die angestrebten Zielwerte schrittweise erreicht wurden und die Maßnahmen somit Wirkung zeigten.
Hat die Bundesregierung seit 2019 Maßnahmen ergriffen, Kenntnis darüber zu erlangen, welche Ursachen zur Steigerung der Quote der Schulabgängerinnen und Schulabgänger ohne Schulabschluss seit 2013 führen? Falls ja, welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor? Wenn keine Maßnahmen erfolgt sind, warum nicht?
Das allgemeinbildende Schulwesen liegt nach der föderalen Ordnung des Grundgesetzes in der Zuständigkeit der Länder. Insofern liegen der Bundesregierung zu den erfragten Sachverhalten keine Erkenntnisse vor. Es obliegt den Ländern, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.
Wie, und wann wurde evaluiert, ob Bund und Länder mit dem Maßnahmenpaket die vereinbarten Ziele 2015 erreicht haben? War die Bundesregierung zufrieden mit dem Ergebnis des vereinbarten Maßnahmenpakets? Falls nicht, welche Schlüsse und Maßnahmen hat die Bundesregierung hieraus abgeleitet?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Quote der Schülerinnen und Schüler, die den Hauptschulabschluss verfehlen, zu senken, seit sie in der Antwort zu Frage 1d auf Bundestagsdrucksache 19/14705 festgestellt hat, dass ein Abschluss der Schule die Voraussetzung für eine selbstbestimmte Berufswahl und eine erfolgreiche Lebensgestaltung ist?
Im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Möglichkeiten unterstützt der Bund die Länder, beispielsweise im Rahmen der gemeinsamen Initiativen „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ und „Schule macht stark“, welche auch dazu beitragen, die Quote der Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss zu reduzieren.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
a) Hält die Bundesregierung nach wie vor an dieser Überzeugung fest? Falls nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hält weiterhin an dieser Überzeugung fest.
b) Wie begründet die Bundesregierung, dass sie einerseits in der Antwort zu Frage 1d auf Bundestagsdrucksache 19/14705 feststellt, dass ein Schulabschluss die Voraussetzung für eine selbstbestimmte Berufswahl ist, andererseits aber in der Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/14705 darlegt, dass Jugendliche ohne Schulabschluss nicht vom Ausbildungsmarkt ausgeschlossen sind?
Nach Auffassung der Bundesregierung ist ein Schulabschluss nach wie vor wichtig für eine selbstbestimmte und uneingeschränkte Berufswahl. Besonders auf dem an formalen Qualifikationen (beispielsweise Schulabschluss) ausgerichteten Arbeitsmarkt kann das Verfehlen eines Hauptschulabschlusses eingeschränkte Möglichkeiten für Jugendliche bei der Berufswahl nach sich ziehen.
Nach Einschätzung der Bundesregierung sind Jugendliche ohne Schulabschluss nicht gänzlich vom Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Letztlich bestimmt jedoch die Situation auf dem Arbeitsmarkt selbst (z. B. Qualifikationsforderungen der Betriebe an Bewerberinnen und Bewerber für Ausbildungsstellen) die Chancen von Jugendlichen ohne Schulabschluss.
c) Hält die Bundesregierung nach wie vor an dem damaligen Ziel des Dresdener Bildungsgipfels fest, die Quote der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss auf 4 Prozent zu reduzieren? Wenn ja, bis wann, und mit welchen Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht?
Es ist weiterhin ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, dass die Zahl derjenigen, die die Schule ohne einen Abschluss verlassen, sinkt. Hierzu tragen verschiedene Maßnahmen bei. Erforderlich sind beispielsweise gut qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer und damit einhergehende Qualitätsverbesserungen in der Schule, wie es sich die von Bund und Ländern getragene „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ zum Ziel gesetzt hat. Auch die von Bund und Ländern gemeinsam gestartete Initiative „Schule macht stark“ zur Unterstützung von Schulen in sozial schwierigen Lagen leistet einen Beitrag.
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, inwieweit sich die „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ auf die Senkung der Quote der Schülerinnen und Schüler, die den Hauptschulabschluss verfehlen, ausgewirkt hat? Falls nein, warum nicht?
Mit der 2013 von Bund und Ländern beschlossenen „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ soll eine qualitativ nachhaltige Verbesserung für den gesamten Prozess der Lehrerbildung bis in die berufliche Einstiegsphase und die Weiterbildung inhaltlich und strukturell erreicht werden. 2015 begann die Förderung der ersten Projekte. Gegenwärtig werden insgesamt 91 Projekte unter Beteiligung von 72 lehramtsausbildende Hochschulen bis Ende 2023 gefördert. Angesichts dieses Zeitrahmens lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt Effekte in der Praxis – wie z. B. Senkung der Quote von Schülerinnen und Schülern ohne Hauptschulabschluss – nicht empirisch nachweisen.
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss seit 2019 in den ostdeutschen Bundesländern im Vergleich zu dem in den westdeutschen Bundesländern entwickelt (bitte nach Jahren, absoluten Zahlen und Prozentangaben aufschlüsseln)?
Es wird auf Anlage 1 verwiesen.*
a) Hat die Bundesregierung seit 2019 Maßnahmen ergriffen, Kenntnis darüber zu erlangen, welche Ursachen auf die Niveauunterschiede der Ländervergleiche (Ost bzw. West) zurückzuführen sind? Falls ja, welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor? Wenn keine Maßnahmen erfolgt sind, warum nicht?
b) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2019 ergriffen, um den Forschungsbedarf zu erfüllen, der in Frage 2b der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/14705 bezüglich der Diskrepanzen der höheren Quote der Schülerinnen und Schüler ohne Abschluss in ostdeutschen Bundesländern trotz höherer Lesekompetenz benannt wird? Wenn keine Maßnahmen erfolgt sind, warum nicht? Die Fragen 7a und 7b werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus, dass laut Bildungsbericht 2020 insbesondere junge Männer häufiger als junge Frauen die Schule ohne Abschluss verlassen (s. Bericht „Bildung in Deutschland 2020“ der KMK und des BMBF, S. 18)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Wie viele Jugendliche ohne Schulabschluss sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2019 erfolgreich in eine vollqualifizierende Berufsausbildung eingetreten (bitte nach Jahren, in absoluten Zahlen und Prozentangaben aufschlüsseln)?
Gemäß der „Datenbank Auszubildende“ des Bundesinstituts für Berufsbildung liegt der Anteil neu abgeschlossener Ausbildungsverträge von Jugendlichen ohne Schulabschluss im Jahr 2019 an allen neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen bei 3,5 Prozent (absolut: 17.736). Die Datenbank basiert auf Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31.12.). Das aktuelle Berichtsjahr der Berufsbildungsstatistik ist das Jahr 2019. Daten für das Jahr 2020 liegen aktuell noch nicht vor.
a) Wie viele dieser Jugendlichen sind direkt in eine Ausbildung eingemündet (bitte nach Jahren; in absoluten Zahlen und Prozent aufschlüsseln)?
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes liegt der Anteil der Jugendlichen, die ohne Schulabschluss direkt in eine Ausbildung einmünden im Jahr 2019 bei 79,9 Prozent (absolut: 14.175). Das aktuelle Berichtsjahr der Berufs-bildungsstatistik ist das Jahr 2019. Daten für das Jahr 2020 liegen aktuell noch nicht vor.
b) Wie viele dieser Jugendlichen haben die berufliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen (bitte nach Jahren, in absoluten Zahlen und Prozentangaben aufschlüsseln)?
Es wird auf Anlage 4 verwiesen.*
c) Wie viele dieser Jugendlichen sind (zunächst) in berufsvorbereitende Maßnahmen bzw. in die Maßnahmen des Übergangssektors eingemündet (bitte nach Jahren, in absoluten Zahlen und Prozentangaben aufschlüsseln)?
Anlage 5 enthält Angaben zu der Zahl derjenigen Auszubildenden ohne Schulabschluss, die vor Abschluss eines Ausbildungsvertrags eine Maßnahme im Übergangsbereich durchgeführt hatten.*
In der Berufsbildungsstatistik werden unter der Variable „Vorausgegangene Teilnahme an berufsvorbereitender Maßnahme oder beruflicher Grundbildung“ folgende Maßnahmen erfasst:
- Betriebliche Qualifizierungsmaßnahme (Einstiegsqualifizierung, Einstiegsqualifizierungsjahr, Qualifizierungsbaustein, Betriebspraktika) (BQM)
- Berufsvorbereitungsmaßnahme (Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme [BvB] der Bundesagentur für Arbeit nach SGB III und weitere regionale Maßnahmen) (BVM)
- Schulisches Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
- Schulisches Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) (damit ist nicht das BGJ in kooperativer Form [Teilzeit] gemeint)
- Berufsfachschule ohne vollqualifizierenden Berufsabschluss (soweit sie nicht unter BGJ oder BVJ zu fassen sind) (BFS)
Ausführliche Erläuterungen zu den Auszubildenden-Daten, zur Erhebung, den Berufsmerkmalen, Berechnungsweisen sowie zu den einzelnen Berichtsjahren sind auf der Homepage des Bundesinstituts für Berufsbildung zu finden.
d) Hat die Bundesregierung seit 2019 Maßnahmen ergriffen, Kenntnis darüber zu erlangen, wie viele dieser Jugendlichen nach Beendigung der Schulzeit einen Schulabschluss nachholen konnten? Falls ja, welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor? Wenn keine Maßnahmen erfolgt sind, warum nicht?
e) Hat die Bundesregierung seit 2019 Maßnahmen ergriffen, Kenntnis darüber zu erlangen, wie viele Jugendliche ohne Schulabschluss in den letzten zehn Jahren nicht erfolgreich in eine berufliche Ausbildung einmünden und keinen Berufsabschluss erreichen konnten (bitte nach Jahren in absoluten Zahlen und Prozentangaben aufschlüsseln)? Falls ja, welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor? Wenn keine Maßnahmen erfolgt sind, warum nicht? Die Fragen 9d und 9e werden im Zusammenhang beantwortet.
Es liegen der Bundesregierung weiterhin keine Erkenntnisse vor, da keine bildungsbereichsübergreifende Verlaufsstatistik erhoben wird.
Hat die Bundesregierung seit 2019 Maßnahmen ergriffen, Kenntnis darüber zu erlangen, inwieweit Mobbing an Schulen eine Ursache für das Verfehlen eines Schulabschlusses ist? Falls ja, welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor? Wenn keine Maßnahmen erfolgt sind, warum nicht?
a) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen Mobbing und Schulabsentismus? Die Fragen 10 und 10a werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
b) Falls die Bundesregierung keine Kenntnis von einem Zusammenhang zwischen Mobbing und Schulabsentismus hat, aus welchem Grund unterstützt sie das Vorhaben „Respekt Coaches“?
Das Vorhaben „Respekt Coaches“ unterstützt Schulen dabei, für mehr Toleranz und Respekt im Umgang miteinander und für ein besseres Demokratieverständnis zu sorgen. Es richtet sich daher nicht in erster Linie gegen allgemeine Formen des Mobbings an Schulen, sondern primär im Vorfeld konkreter Vorkommnisse gegen die Entstehung von Extremismus in all seinen Erscheinungsformen, Rassismus und Menschenfeindlichkeit. Da es sich um ein Angebot der Primärprävention handelt, das sich an alle Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen ab Klasse 5 richtet, ist davon auszugehen, dass mit dem Programm auch dem Problem des Mobbings präventiv begegnet wird.
c) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, inwieweit sich das Vorhaben „Respekt Coaches“ auf die Senkung des Schulabsentismus ausgewirkt hat? Falls nein, warum nicht?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Es ist nicht in erster Zielrichtung des Programms, Schulabsentismus zu verhindern. Da mit dem Programm aber auch das Miteinander in den Klassen verbessert werden soll, kann das es durchaus dazu beitragen, Schulabsentismus zu verhindern.
d) Hat die Bundesregierung seit 2019 Maßnahmen ergriffen, Kenntnis darüber zu erlangen, ob es einen Zusammenhang zwischen Schulabsentismus und dem Verfehlen eines Schulabschlusses gibt? Falls ja, welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor? Wenn keine Maßnahmen erfolgt sind, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit 2019 ergriffen, um den Zusammenhang zwischen dem Verfehlen von Schulabschlüssen und materieller Armut und Bildungsarmut zu untersuchen?
Bildungserfolg zeigt sich grundsätzlich als ein komplexes Zusammenspiel zwischen herkunftsbedingten sozialen Disparitäten, Bildungsinstitutionen (Kita, Schule), außerschulischen Lernorten sowie weiteren Unterstützungsstrukturen und -maßnahmen im Sozialraum von jungen Menschen. Um Bildungserfolg zu fördern und Bildungsbarrieren abzubauen, hat die Bundesregierung mit ihrer 2019 veröffentlichten Förderrichtlinie zum „Abbau von Bildungsbarrieren: Lernumwelten, Bildungserfolg und soziale Teilhabe“ angesetzt und in seinem Forschungsschwerpunkt „Bildungsgerechtigkeit verbessern – individuelle Potenziale erkennen und entwickeln“ zur Einreichung von Forschungsideen aufgerufen.
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung das Projekt „Genese sozialer Ungleichheiten des Bildungserwerbs (GesUB)“ des DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, dessen Ziel darin besteht, den Wissensstand über das Ausmaß und die Entstehungszusammenhänge sozialer Ungleichheiten im Bildungssystem zu identifizieren und zu systematisieren – und zwar gleichermaßen für den frühkindlichen, schulischen und nachschulischen Bereich.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung zu einem möglichen Zusammenhang zwischen dem Verfehlen von Schulabschlüssen und Schülerinnen und Schülern aus Alleinerziehendenfamilien? Hat die Bundesregierung vor, Maßnahmen zu ergreifen, hierüber Kenntnis zu erlangen, und falls ja, welche? Falls nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.