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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Erforderliche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung

(insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

05.08.2021

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3168121.07.2021

Erforderliche Höhe des gesetzlichen Mindestlohns zur Armutsbekämpfung

der Abgeordneten Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Katja Kipping, Jan Korte, Jutta Krellmann, Dr. Achim Kessler, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Mindestlohn soll laut Mindestlohngesetz (MiLoG) einen „angemessenen Mindestschutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ garantieren (§ 9 Absatz 2 MiLoG). An diesem Ziel orientiert, ist die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre angehalten, unter Abwägung anderer Kriterien und orientiert an der Entwicklung der Tariflöhne, die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns festzulegen. Gemäß dem Dritten Beschluss der Kommission vom 30. Juni 2020 erfolgte zum 1. Juli 2021 eine Erhöhung des Mindestlohns auf 9,60 Euro (https://www.mindestlohn-kommission.de/DE/Bericht/pdf/Beschluss2020.pdf?__blob=publicationFile&v=5).

Ein Mindestschutz ist nach Ansicht der Fragestellenden gemeinhin dann gegeben, wenn eine Vollzeittätigkeit ausreicht, um weitgehend unabhängig von staatlicher Hilfe zu leben – ein ergänzender Bezug von Sozialleistungen wie nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) also vermieden wird. Eine Tätigkeit in Vollzeit, vergütet mit dem Mindestlohn sollte nach Ansicht der Fragestellenden demnach zumindest ausreichen, um das anerkannte durchschnittliche Existenzminimum eines alleinstehenden Erwachsenen nach dem SGB II zu decken.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Höhe dürfen nach der Kenntnis der Bundesregierung die tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung maximal betragen, damit bei einer alleinstehenden Person (Steuerklasse I, kinderlos, keine Kirchensteuer) mit einer Wochenarbeitszeit von 37,7 Stunden (durchschnittliche tarifliche Wochenarbeitszeit) ein Stundenentgelt in Höhe des aktuellen Mindestlohns von 9,60 Euro ausreicht, um die SGB-II-Bruttolohnschwelle zu erreichen (Regelbedarf + Kosten der Unterkunft und Heizung + Freibetrag)?

2

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung pro Ein-Personen-Haushaltsgemeinschaft für die Unterkunftsart Miete (bitte nach Bund, Ost- und Westdeutschland, Bundesländern sowie Landkreisen und kreisfreien Städten aufgeschlüsselt und ergänzt um die Differenz zu dem in Frage 1 erfragten Wert beantworten)?

3

In welchen Kreisen und kreisfreien Städten liegen nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung für einen Ein-Personen-Haushalt (entsprechend Frage 1) über dem zu Frage 1 ermittelten Wert, und wie hoch sind diese?

4

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die tatsächlich anerkannten durchschnittlichen Wohnkosten für einen Ein-Personen-Haushalt (entsprechend Frage 1) über dem zu Frage 1 ermittelten Wert monatlich liegen, jeweils die rechnerische SGB-II-Bruttostundenlohnschwelle, gemessen an einer Vollzeitbeschäftigung (37,7 Stunden pro Woche) für einen Ein-Personen-Haushalt (Steuerklasse I, kinderlos, keine Kirchensteuer), um aus dem SGB-II-Leistungsbezug auszuscheiden (bitte für jeden Kreis die entsprechende SGB-II-Bruttostundenlohnschwelle einzeln ausweisen)?

5

Wie viele Ein-Personen-Haushalte (entsprechend Frage 1) haben nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächliche Kosten der Unterkunft über dem zu Frage 1 ermittelten Wert, und wie hoch sind diese (bitte absolute Zahlen nennen und relativ zur Gesamtzahl der Ein-Personen-Haushalte und bitte aufgeschlüsselt nach Bund, Ost- und Westdeutschland sowie Bundesländern ausweisen)?

Berlin, den 14. Juli 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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