[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Stefan Gelbhaar,
Lisa Badum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/31804 –
Elektromobilität in Nordrhein-Westfalen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Transformation der Mobilität hin zu klimaneutralem Transport von
Menschen und Gütern kommt für die Verkehrswende in Nordrhein-Westfalen eine
Schlüsselposition zu. Alle Verkehrsträger, vom Auto und Lkw über die
Schiene bis hin zum Fahrrad und Binnenschiff, können auf dem Weg zu mehr
Klimaschutz im Verkehrssektor einen wichtigen Beitrag leisten. Hierfür
müssen die entsprechenden rechtlichen und infrastrukturellen Voraussetzungen
geschaffen werden.
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Busse
mit alternativen Antrieben in Nordrhein-Westfalen zwischen 2010 und
2020 entwickelt (bitte jahresscheibengenau aufschlüsseln und nach
Antriebsarten differenzieren)?
Eine jahresscheibengenaue Aufschlüsselung (nach Antriebsarten) der Anzahl
der Busse in Nordrhein-Westfalen ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen:
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32396
19. Wahlperiode 10.09.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 9. September 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Berichtsjahr
Anzahl
Busse
insgesamt
darunter
Elektro
(BEV)
Hybrid
Brennstoffzelle
(Wasserstoff)
Gas
(Flüssig-,
Erdgas)Insgesamt
darunter
Plug-In Hybrid
2021 16.294 140 646 – 38 101
2020 17.117 104 246 – 12 129
2019 16.953 92 118 – 2 115
2018 16.563 79 77 – 3 116
2017 16.406 82 74 – 4 110
2016 16.481 69 75 – 4 111
2015 16.327 57 70 – 4 115
2014 16.243 54 70 – 5 114
2013 16.105 53 70 – 5 13
2012 16.118 53 57 – 5 24
2011 16.306 53 23 – 4 21
2010 16.340 54 3 – 5 16
Tabelle 1: Bestandsentwicklung an Kraftomnibussen (KOM) nach
Antriebsarten in Nordrhein-Westfalen (vom 1. Januar 2010 bis 1. Januar 2021, Quelle:
Kraftfahrtbundesamt – KBA)
2. In welchen Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind nach
Kenntnis der Bundesregierung Busse mit alternativen Antrieben im
Einsatz, und wie groß ist ihr Anteil an den jeweiligen Busflotten bzw. an
allen Bussen in diesen Städten und Gemeinden (bitte nach Antriebsarten
aufschlüsseln)?
Eine Übersicht zu nordrhein-westfälischen Städten mit Kraftomnibussen mit
alternativen Antrieben kann nachfolgender Tabelle entnommen werden. Eine
Aufschlüsselung nach Antriebarten ist nicht möglich.
In Nordrhein-Westfalen sind in 46 Städten und Gemeinden Busse mit
alternativen Antrieben (Anzahl 1.126) unterwegs. Ihr Anteil an der Gesamtflotte
innerhalb dieser Städte (14.756 Kraftomnibusse) liegt im Mittel bei 8,2
Prozent. Die Gesamtflottengrößen erstrecken sich dabei zwischen einem und ca.
140 Fahrzeugen (mittlere Flottengröße: ca. 24 Fahrzeuge). Die größten
Busflotten betreiben u. a. die Städte Essen, Düsseldorf und Köln. Dort sind auch die
bestehenden und geplanten Elektrobusanteile entsprechend hoch: z. B. 142
Hybrid- und Elektrobusse in Essen, 115 Hybrid- und Elektrobusse in
Düsseldorf und 61 Batterie- und Brennstoffzellenbusse in Köln.
Kreis/kreisfreie Stadt Busseinsgesamt
Anteil
mit altern.
Antrieb
Summe 14.756 8,2 %
AACHEN, STAEDTEREGION
BIELEFELD, STADT
BOCHUM, STADT
BONN, STADT
BORKEN
BOTTROP, STADT
DORTMUND, STADT
DUEREN
DUESSELDORF, STADT
DUISBURG, STADT
ENNEPE-RUHR-KREIS
ESSEN, STADT
EUSKIRCHEN
GELSENKIRCHEN, STADT
GUETERSLOH
HAGEN, STADT
HAMM, STADT
HEINSBERG
HERFORD
HERNE, STADT
HOCHSAUERLANDKREIS
KOELN, STADT
KREFELD, STADT
LIPPE
METTMANN
MINDEN-LUEBBECKE
MOENCHENGLADBACH, STADT
MUELHEIM A.D.RUHR, STADT
MUENSTER, STADT
NEUSS
OBERBERGISCHER KREIS
OBERHAUSEN, STADT
PADERBORN
RECKLINGHAUSEN
REMSCHEID, STADT
RHEIN-ERFT-KREIS
RHEIN-SIEG-KREIS
SIEGEN-WITTGENSTEIN
SOEST
SOLINGEN, STADT
STEINFURT
UNNA
VIERSEN
WARENDORF
WESEL
WUPPERTAL, STADT
545
268
201
275
309
53
413
419
705
243
386
507
250
353
382
229
218
316
197
161
411
979
155
457
173
196
288
28
259
336
368
166
307
567
101
421
488
212
182
120
463
259
237
205
559
389
1,7 %
18,7 %
10,0 %
8,7 %
0,6 %
5,7 %
6,3 %
6,0 %
16,3 %
8,2 %
1,6 %
28,2 %
6,4 %
6,2 %
7,1 %
13,5 %
1,8 %
0,6 %
1,5 %
3,7 %
0,7 %
10,2 %
12,3 %
9,6 %
2,3 %
7,7 %
12,8 %
17,9 %
9,7 %
11,6 %
9,5 %
19,9 %
4,2 %
1,4 %
19,8 %
0,2 %
13,9 %
4,2 %
1,1 %
46,7 %
1,7 %
0,4 %
3,0 %
1,0 %
1,1 %
3,1 %
Tabelle 2: Städte mit Kraftomnibussen mit alternativen Antrieben (Elektro,
Hybrid, Plug-In-Hybrid, Gas, Brennstoffzelle (Wasserstoff)) in Nordrhein-
Westfalen am 1. Januar 2021 nach Kreisen/kreisfreien Städten (anteilige
Betrachtung), Quelle Kraftfahrtbundesamt (KBA)
3. Die Beschaffung wie vieler Busse mit alternativen Antrieben in welchen
Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens hat die Bundesregierung
in den Jahren 2010 bis 2020 mit jeweils welchen Summen gefördert
(bitte jahresscheibengenau darstellen und nach Antriebsarten
differenzieren)?
Eine detaillierte Förderübersicht zu den in Nordrhein-Westfalen beschafften
und geförderten Bussen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
Der Fokus lag auf elektrischen Antriebsoptionen. Maßgeblich für die Auswahl
des Förderjahres ist das Bewilligungsdatum. Der Bewilligungszeitraum kann
aufgrund laufender Förderprogramme über das Jahr 2020 hinausgehen. Die
Förderprogramme, die den Beschaffungen zugrunde liegen, sind die
Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) sowie seitens des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) die Förderrichtlinie zur
Anschaffung von diesel-elektrischen Hybridbussen im öffentlicher Personennahverkehr
(ÖPNV) und insbesondere die Förderrichtlinie zur Anschaffung von
Elektrobussen im ÖPNV.
Stadt
Zuwendungs-
Empfänger
Jahr
Fahrzeug/Antriebsart
Lade-
Infrastruktur
(Ladepunkte)
Zuwendung
[EURO]
Förderprogramm
Hybrid PHEV BEV
Herten
Vestische
Straßenbahnen GmbH
2016 1 1 157.216
BMVI: Förderrichtlinie
Elektromobilität
Düsseldorf
Flughafen Düsseldorf
Ground Handling
GmbH
2018 2 2 225.714
BMVI: Förderrichtlinie
Elektromobilität
Köln
Kölner Verkehrs-
Betriebe
Aktiengesellschaft
2018 3 1 552.516
BMVI: Förderrichtlinie
Elektromobilität
Geilenkirchen
WestVerkehr GmbH 2019 1 56.800
BMVI: Förderrichtlinie
Elektromobilität
Solingen Stadtwerke Solingen 2019 4 OL 15.000.000
BMVI: Mobilitäts- und
Kraftstoffstrategie
Troisdorf
Rhein-Sieg-
Verkehrsgesellschaft mbH
2016 3 141.828
BMU: Richtlinien zur Förderung
der Anschaffung von
dieselelektrischen Hybridbussen im
öffentlichen Nahverkehr
Aachen
Aachener
Straßenbahn und
Energieversorgungs-
Aktiengesellschaft
2019 15 12 5.363.568
BMU: Richtlinie zur Förderung der
Anschaffung von Elektrobussen im
öffentlichen Personennahverkehr
Bochum
Bochum-
Gelsenkirchener
Straßenbahnen
Aktiengesellschaft
2019 20 1.826.886
BMU: Richtlinie zur Förderung der
Anschaffung von Elektrobussen im
öffentlichen Personennahverkehr
Duisburg
Duisburger
Verkehrsgesellschaft
Aktiengesellschaft
2019 7 785.233
BMU: Richtlinie zur Förderung der
Anschaffung von Elektrobussen im
öffentlichen Personennahverkehr
Köln
Kölner Verkehrs-
Betriebe
Aktiengesellschaft
2019 101 27.276.251
BMU: Richtlinie zur Förderung der
Anschaffung von Elektrobussen im
öffentlichen Personennahverkehr
Dortmund
Dortmunder
Stadtwerke
Aktiengesellschaft
2020 30 32 13.618.122
BMU: Richtlinie zur Förderung der
Anschaffung von Elektrobussen im
öffentlichen Personennahverkehr
Stadt
Zuwendungs-
Empfänger
Jahr
Fahrzeug/Antriebsart
Lade-
Infrastruktur
(Ladepunkte)
Zuwendung
[EURO]
Förderprogramm
Hybrid PHEV BEV
Extertal
Karl Köhne
Omnibusbetriebe
GmbH
2020 6 6 1.959.111
BMU: Richtlinie zur Förderung der
Anschaffung von Elektrobussen im
öffentlichen Personennahverkehr
Leverkusen wupsi GmbH 2020 10 994.634
BMU: Richtlinie zur Förderung der
Anschaffung von Elektrobussen im
öffentlichen Personennahverkehr
Münster
Stadtwerke Münster
GmbH
2020 35 15.348.000
BMU: Richtlinie zur Förderung der
Anschaffung von Elektrobussen im
öffentlichen Personennahverkehr
Oberhausen
STOAG Stadtwerke
Oberhausen GmbH
2020 15 993.000
BMU: Richtlinie zur Förderung der
Anschaffung von Elektrobussen im
öffentlichen Personennahverkehr
Troisdorf
Rhein-Sieg-
Verkehrsgesellschaft mbH
2020 6 2.096.001
BMU: Richtlinie zur Förderung der
Anschaffung von Elektrobussen im
öffentlichen Personennahverkehr
Geilenkirchen
WestVerkehr GmbH 2020 6 6 779.677
BMU: Richtlinie zur Förderung der
Anschaffung von Elektrobussen im
öffentlichen Personennahverkehr
Tabelle 3: Übersicht der geförderten Busvorhaben in Städten und Gemeinden in
Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2010 bis 2020 (OL = Oberleitung)
4. In welchem Rahmen fördert die Bundesregierung derzeit die
Beschaffung von Bussen mit alternativen Antrieben bei Städten und Gemeinden?
Wie viele Anträge zur Förderung der Beschaffung von E-Bussen liegen
der Bundesregierung von Städten und Kommunen aus Nordrhein-
Westfalen derzeit (Stand: 13. Juli 2021) vor, und welches Fördervolumen
wurde hier jeweils sowie insgesamt beantragt, und wie viel wurde davon
bereits abgerufen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 19/30707 verwiesen.
Im Übrigen liegen dem BMVI und dem BMU derzeit keine weiteren
Förderanträge für Busse mit alternativen Antrieben aus Nordrhein-Westfalen vor.
5. Welchen Bedarf zur Umrüstung der Busflotten von Städten und
Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sieht die Bundesregierung zwischen 2021
und 2025 sowie für den Zeitraum 2021 bis 2030, und welche
Fördermittel plant sie, hierfür bereitzustellen?
Nach den Vorgaben des Klimaschutzprogramms 2030 sollen bis zum Zieljahr
2030 etwa 50 Prozent der deutschen Stadtbusse elektrisch fahren.
Im Zusammenhang mit der Richtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von
Bussen im Personenverkehr sind nach derzeitiger Finanzplanung 1,25 Mrd.
Euro bis 2024 als Beitrag für diese Umstellung vorgesehen.
6. Wie viele Ladepunkte für E-Busse hat die Bundesregierung zwischen
2010 und 2020 in Nordrhein-Westfalen mit jeweils welchen Summen
gefördert (bitte jahresscheibengenau darstellen)?
Das BMVI und das BMU haben im Zeitraum von 2010 bis 2020 insgesamt ca.
60 Ladepunkte für E-Busse in Nordrhein-Westfalen als Bestandteil der
Flottenumstellung auf alternative Antriebe gefördert. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 3 verwiesen.
7. Welchen Bedarf zum weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur für E-Busse
sieht die Bundesregierung für Nordrhein-Westfalen zwischen 2021 und
2025 sowie für den Zeitraum 2021 bis 2030, und welche Fördermittel
plant sie, hierfür bereitzustellen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 19/30707 verwiesen.
Im Übrigen ergibt sich für Nordrhein-Westfalen ein Bedarf von bis zu 2.000
Ladepunkten bis 2025 und bis zu 4.000 Ladepunkten bis 2030. Dieser Bedarf
kann anteilig über die Förderrichtlinie für alternative Antriebe im ÖPNV des
BMVI gedeckt werden. Nach derzeitiger Finanzplanung sind dafür mehr als
1,2 Mrd. Euro bis 2024 vorgesehen.
8. Fördert die Bundesregierung die Infrastruktur, die Fahrzeuge oder den
Einsatz von Oberleitungsbussen oder Hybrid-Oberleitungsbussen in
Nordrhein-Westfalen?
Wenn ja, seit wann, und in welchem Umfang?
Wenn nein, warum nicht, und inwiefern wären entsprechende Projekte
derzeit förderfähig?
Pilotvorhaben zu Erweiterungsmöglichkeiten der bestehenden
Oberleitungsinfrastruktur und zum Einsatz von Batterie-Oberleitungsbussen wurden in
Solingen durch das BMVI über die Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie
gefördert. Im Rahmen der neuen, technologieoffenen Förderrichtlinie zur
Beschaffung von Bussen mit alternativen Antrieben sind neben reinen Batterie- und
Brennstoffzellenbussen u. a. auch Hybrid-Oberleitungsbusse (Batterie-
Oberleitungsbusse) inklusive der für das Aufladen der Batterie notwendigen
Oberleitungsinfrastruktur förderfähig.
9. Wie viele öffentlich zugängliche Ladepunkte für E-Fahrzeuge gibt es
nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit (Stand: 13. Juli 2021) in
Nordrhein-Westfalen (bitte in Normalladepunkte [NLP] und
Schnellladepunkte [SLP] aufgliedern und darstellen, welche Fahrzeuge an diesen
Ladepunkten geladen werden können, z. B. Pkws, Lkws, Transporter)?
In Nordrhein-Westfalen existieren derzeit (Stand: 13. Juli 2021) ca. 7.871
öffentliche Ladepunkte. Davon sind 7.021 Normalladepunkte und 850
Schnellladepunkte (Anteil ca. 11 Prozent).
Normalladepunkte (NLP)
Schnellladepunkte (SLP)
Nordrhein-Westfalen 7.021 850
Tabelle 4: Gemeldete Ladepunkte in Nordrhein-Westfalen (Quelle: Bundesnetz-
Agentur (BNetzA), Stand: 13. Juli 2021)
Ladepunkte, die im Ladesäulenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA)
enthalten sind, erfüllen die Anforderungen der Ladesäulenverordnung (LSV). Die
LSV ermöglicht allerdings keine vollumfängliche Erhebung aller öffentlich
zugänglichen Ladepunkte, da Normalladepunkte, mit Inbetriebnahme vor dem
17. März 2016, sowie Ladepunkte mit bis zu 3,7 kW Ladeleistung nicht von
der Anzeigepflicht nach § 5 LSV betroffen sind. Informationen dazu, welche
Fahrzeugklassen an den Ladepunkten jeweils geladen werden können, werden
im Rahmen der LSV nicht erhoben.
10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl dieser
Ladepunkte zwischen den Jahren 2010 bis 2020 entwickelt (bitte
jahresscheibengenau aufschlüsseln)?
Der Bestand an öffentlich zugänglichen Ladepunkten in Nordrhein-Westfalen
hat sich laut BNetzA mit Stand vom 1. Juli 2021 wie folgt über die Jahre
entwickelt (siehe Tabelle).
Jahr
Bestand öffentlich
zugängliche NLP
in Nordrhein-Westfalen
Bestand öffentlich
zugängliche SLP
in Nordrhein-Westfalen
2010 168 0
2011 450 0
2012 579 0
2013 704 0
2014 889 2
2015 1.051 9
2016 1.431 47
2017 1.867 116
2018 2.960 275
2019 4.825 460
2020 6.293 702
Juli 2021* 7.021 850
Tabelle 5: Bestandsentwicklung der öffentl. Ladepunkte in Nordrhein-
Westfalen im Zeitraum 2010 bis 2021 (Quelle: BNetzA, Ladesäulenregister und
Anzahl gemeldeter Ladepunkte laut BNetzA Webseite, Stand: 13. Juli 2021)
* Öffentlich zugängliche Ladepunkte (LP), deren Inbetriebnahmedatum oder max. Ladeleistung im
Ladesäulenregister nicht veröffentlicht wurden, sind dem Jahr 2021 zugeschrieben und auf Basis
der gemeldeten LP laut BNetzA-Webseite ermittelt.
11. Wie viele der öffentlich zugänglichen Ladepunkte für E-Fahrzeuge in
Nordrhein-Westfalen wurden zwischen 2010 und 2020 durch die
Bundesregierung mit welchen Summen gefördert (bitte in
Normalladepunkte und Schnellladepunkte aufgliedern und jahresscheibengenau die
jeweiligen Fördersummen darstellen)?
In Nordrhein-Westfalen wurden bisher 4.702 öffentliche Ladepunkte seitens der
Bundesregierung gefördert und aufgebaut, darunter 4.271 öffentliche
Normalladepunkte und 431 öffentliche Schnellladepunkte. Die bisher erfolgten
Fördermittelauszahlungen umfassen 6.710.657 Euro (Aufgliederung nach Jahren siehe
Tabelle 6).
Die Förderung öffentlicher Normal- und Schnellladepunkte in Nordrhein-
Westfalen erfolgte und erfolgt dabei über die folgenden Förderrichtlinien:
• Förderrichtlinie Elektromobilität vor Ort des BMVI,
• Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge des BMVI und
• Förderrichtlinie Elektro-Mobil des BMWi.
Jahr aufgebaute
geförderte
öffentliche NLP
aufgebaute
geförderte
öffentliche SLP
Summe
ausgezahlter
Fördermittel
2010 6 1 0 Euro
2017 75 33 54.146 Euro
2018 535 97 560.256 Euro
2019 1.047 123 1.778.348 Euro
2020 1.277 91 1.823.290 Euro
2021 1.331 86 2.494.617 Euro
Gesamt 4.271 431 6.710.657 Euro
Tabelle 6: Förderung öffentlich zugänglicher Ladepunkte in Nordrhein-
Westfalen 2010 bis 2021
Die Inbetriebnahmen im Jahr 2010 ergeben sich aus geförderten
Modernisierungen öffentlicher Ladepunkte, bei denen das erstmalige
Inbetriebnahmedatum vor der Modernisierung erfasst wurde. Für das Förderprogramm
Elektromobilität vor Ort können Inbetriebnahmen und Fördermittelauszahlungen vor
2019 nicht jahresgenau aufgeschlüsselt werden und werden daher dem Jahr
2019 zugeordnet.
Der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der geförderten Ladepunkte und der
Zeitpunkt der Auszahlung der dazugehörigen Fördermittel liegen nicht
notwendigerweise in demselben Jahr. Die Jahreszuordnung fällt beispielsweise
auseinander, wenn der Verwendungsnachweis für die Fördermittel vom
Zuwendungsempfänger erst im Folgejahr der Inbetriebnahme eingereicht wurde.
12. Wie viele Schnellladepunkte in Nordrhein-Westfalen mit einer
Ladeleistung von mehr als 100 kW und mehr als 150 kW sind derzeit (Stand:
13. Juli 2021) öffentlich zugänglich (bitte für 100 kW und 150 kW
differenziert darstellen)?
Zum 13. Juli 2021 lagen der BNetzA Anzeigen über 292 öffentlich zugängliche
Ladepunkte in Nordrhein-Westfalen vor, an denen über 100 kW Ladeleistung
zur Verfügung gestellt werden kann. Davon verfügen 209 Ladepunkte über eine
Ladeleistung von über 150 kW.
13. Welchen Bedarf zum weiteren Ausbau der öffentlich zugänglichen
Ladeinfrastrukturen für E-Fahrzeuge, der nicht durch private
Ladeinfrastruktur gedeckt werden kann, sieht die Bundesregierung für Nordrhein-
Westfalen zwischen 2021 und 2025 sowie für den Zeitraum 2021 bis 2030
(bitte differenziert nach Normalladepunkten und Schnellladepunkten
ausweisen), und welche Fördermittel plant sie, hierfür bereitzustellen?
Auf Basis der in der Studie „Ladeinfrastruktur nach 2025/2030 – Szenarien für
den Markthochlauf“ (herausgegeben von der Nationalen Leitstelle
Ladeinfrastruktur (NLL) im Auftrag des BMVI) prognostizierten Anzahl an
Ladevorgängen für die Jahre 2025 und 2030 geht die Bundesregierung von unten stehenden
Bedarfskorridoren für den Aufbau öffentlich zugänglicher Ladepunkte (LP) in
Nordrhein-Westfalen aus. Für die Errichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur
für alternative Antriebe sind für den Zeitraum von 2021 bis 2025 Bundesmittel
in Höhe von insgesamt 7,1 Mrd. Euro vorgesehen. Eine Aufschlüsselung für
Nordrhein-Westfalen ist nicht möglich.
Die NLL rechnet für die Jahre 2025 und 2030 mit folgenden Ausbaukorridoren
für die öffentlich zugängliche Normal- und Schnellladeinfrastruktur in
Deutschland:
2025 2030
Zielgröße Normalladepunkte 70.000 bis
100.000
150.000 bis
200.000
Zielgröße Schnellladepunkte 40.000 bis 60.000 75.000 bis
125.000
Tabelle 7: Bedarfsabschätzung zu öffentlichen Ladepunkten in Deutschland im
Zeitraum 2021 bis 2030
Auf Nordrhein-Westfalen entfallen ca. 21 Prozent der Bedarfe der jeweiligen
Ladepunktkategorie:
2025 2030
Zielgröße Normalladepunkte 15.000 bis 20.000 30.000 bis 40.000
Zielgröße Schnellladepunkte 8.500 bis 12.500 15.000 bis 25.000
Tabelle 8: Bedarfsabschätzung zu öffentlichen Ladepunkten in Nordrhein-
Westfalen im Zeitraum 2021 bis 2030
14. Wie viele nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte in Wohngebäuden in
Nordrhein-Westfalen wurden bisher (seit Start des Programms bis
einschließlich 13. Juli 2021) durch das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur
an Wohngebäuden“ der KfW mit welchen Summen gefördert?
15. Für wie viele Ladepunkte in Nordrhein-Westfalen wurden die Zuschüsse
nicht bewilligt, und wie hoch ist die Summe der nicht bewilligten Mittel?
16. Für wie viele Ladepunkte in Nordrhein-Westfalen liegen derzeit noch
Förderanträge vor, und wie hoch ist die Summe der beantragten Mittel?
Die Fragen 14 bis 16 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Derzeit (Stand: 30. Juni 2021) werden in Nordrhein-Westfalen im Rahmen des
Förderprogramms „Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden“ insgesamt 87.785
Ladepunkte mit einem Fördervolumen von 79 Mio. Euro gefördert. Zum
Förderprogramm liegen dem Projektträger (KfW) keine Auswertungen zu nicht
bewilligten Ladepunkten vor. Zudem gibt es keinen Antragsrückstau. Der
Antragsprozess verläuft automatisiert und es wird taggleich zugesagt oder
abgelehnt.
17. Welchen Bedarf zum weiteren Ausbau der nicht öffentlich zugänglichen
Ladeinfrastrukturen für E-Fahrzeuge (private Ladeinfrastrukturen) sieht
die Bundesregierung für Nordrhein-Westfalen zwischen 2021 und 2025
sowie für den Zeitraum 2021 bis 2030 (bitte differenziert nach
Normalladepunkten und Schnellladepunkten ausweisen), und welche
Fördermittel plant sie, hierfür bereitzustellen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 19/30707 verwiesen.
Unter Berücksichtigung des aktuellen Kraftfahrzeugbestands pro Bundesland
liegt der Infrastrukturbedarf in Nordrhein-Westfalen bei circa 21 Prozent des
beschriebenen Gesamtbedarfs. Für den Ausbau der nichtöffentlich
zugänglichen Ladeinfrastruktur in Deutschland werden nach derzeitiger
Finanzplanung bis 2025 Bundesmittel in Höhe von 850 Mio. Euro.
18. Wie hat sich die Anzahl der in Nordrhein-Westfalen zwischen 2010 und
2020 zugelassenen Elektro-Pkws entwickelt (bitte jahresscheibengenau
aufschlüsseln und nach Antriebsarten differenzieren), und wie viele der
in diesem Zeitraum zugelassenen Fahrzeuge waren bzw. sind
schnellladefähig (bitte gleichermaßen aufschlüsseln)?
In nachfolgender Tabelle sind die Bestandsdaten für Elektro-Pkw in Nordrhein-
Westfalen zum 1. Januar des jeweiligen Jahres differenziert nach den
elektrischen Antriebsoptionen dargestellt. Zum Anteil schnellladefähiger Fahrzeuge
liegen keine Informationen vor.
Berichtsjahr
Elektro-Pkw
insgesamt
davon
Elektro
(BEV) Hybrid
Brennstoffzelle
(Wasserstoff)
insgesamt darunterPlug-in-Hybrid
2021 283.705 62.737 220.794 61.652 174
2020 137.831 25.647 112.092 21.050 92
2019 83.778 14.019 69.713 13.071 46
2018 55.670 9.058 46.580 7.879 32
2017 37.021 5.283 31.723 3.112 15
2016 29.139 4.163 24.965 1.567 11
2015 23.455 2.976 20.472 696 7
2014 17.992 1.860 16.124 203 8
2013 13.408 1.282 12.118 96 8
2012 9.376 830 8.540 – 6
2011 7.087 501 6.581 – 5
2010 5.497 341 5.154 – 2
Tabelle 9: Elektro-Pkw-Bestandsentwicklung in Nordrhein-Westfalen vom
1. Januar 2010 bis 1. Januar 2021 (Datenquelle: Kraftfahrtbundesamt (KBA),
Stand: 7/2021)
19. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der in
Nordrhein-Westfalen zwischen 2010 und 2020 zugelassenen Elektro-Lkws
entwickelt (bitte jahresscheibengenau aufschlüsseln und nach
Antriebsarten differenzieren), und wie viele der in diesem Zeitraum zugelassenen
Fahrzeuge waren bzw. sind schnellladefähig (bitte gleichermaßen
aufschlüsseln)?
In nachfolgender Tabelle sind die Bestandsdaten für Elektro-Lkw in Nordrhein-
Westfalen zum 1. Januar des jeweiligen Jahres differenziert nach den
elektrischen Antriebsoptionen dargestellt. Zum Anteil der schnellladefähigen
Fahrzeuge liegen keine Informationen vor.
Berichtsjahr
Elektro-Lkw
insgesamt
davon
Elektro
(BEV) Hybrid
Brennstoffzelle
(Wasserstoff)
insgesamt darunterPlug-in-Hybrid
2021 19.835 19.533 302 64 –
2020 15.112 15.022 90 11 –
2019 11.400 11.380 20 1 –
2018 7.128 7.110 17 1 1
2017 3.050 3.037 12 1 1
2016 1.280 1.270 9 – 1
2015 853 844 8 – 1
2014 653 624 28 – 1
2013 474 443 30 – 1
2012 363 333 29 – 1
2011 223 212 10 – 1
2010 177 170 7 – –
Tabelle 10: Elektro-Lkw-Bestandsentwicklung in Nordrhein-Westfalen vom
1. Januar 2010 bis 1. Januar 2021 (Datenquelle: Kraftfahrtbundesamt (KBA),
Stand: 7/2021)
20. Über wie viele Fahrzeuge verfügen die nordrhein-westfälischen
Standorte von Bundesbehörden (bitte für jede Bundesbehörde nach
Antriebsarten und Fahrzeugklassen und Fahrzeugtyp differenzieren)?
21. Wie viele Ladepunkte für E-Fahrzeuge existieren an den nordrhein-
westfälischen Standorten von Bundesbehörden (bitte nach
Normalladepunkten und Schnellladepunkten differenzieren), und wie hat sich ihre Anzahl
seit 2017 entwickelt (bitte für jede Bundesbehörde differenzieren)?
22. Wie häufig wurden die Ladepunkte für E-Fahrzeuge auf den Geländen
der Bundesbehörden in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2017 bis
2020 seit ihrer jeweiligen Inbetriebnahme genutzt, und welche
Strommengen wurden durch sie in Elektrofahrzeuge des Bundes geladen (bitte
für jede Bundesbehörde differenzieren)?
Die Fragen 20 bis 22 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Zusammenführung der Informationen zur Bestandssituation bei
Fahrzeugen und Ladeinfrastrukturen von Bundesbehörden an nordrhein-westfälischen
Standorten erfolgte auf Basis einer Datenabfrage des zentralen
Fahrzeugregisters (ZFZR) beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) und einer Direktabfrage der
Bundesbehörden mit Sitz in Nordrhein-Westfalen und kann der als Anlage
beigefügten Tabelle 17 entnommen werden.
Insgesamt verfügen die in der ZFZR-Datenabfrage berücksichtigten Behörden
(Anzahl 124) in Nordrhein-Westfalen über mind. 2.564 Fahrzeuge (alle
Antriebe) mit Hauptanteilen im Bereich Pkw und Nutzfahrzeuge (Lkw). Der
Anteil der Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb (BEV, PHEV) liegt bei etwa 6
Prozent. Über die Direktabfrage bei Bundesbehörden mit Sitz in Nordrhein-
Westfalen ergibt sich ein Gesamtbestand von 5.016 Fahrzeugen (alle Antriebsarten)
und 444 Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb. Die elektrischen Flottenanteile
nordrein-westfälischer Behörden variieren damit zwischen rund ca. 6 und
8,8 Prozent. An den Standorten aus der Direktabfrage befinden sich insgesamt
ca. 325 Normalladepunkte und 24 Schnellladepunkte. Weitere
Ladeinfrastruktur ist im aktuellen oder den kommenden Jahren geplant. Die notwendigen
Investitionen in den Aufbau dieser Schnellladeinfrastruktur können vereinzelt
der Tabelle 17 entnommen werden. Eine Erfassung (Monitoring) der
Ladehäufigkeit und der abgegebenen Strommengen findet mehrheitlich nicht statt.
Vereinzelte Informationen hält die Tabelle 17 bereit.
23. In welchem Umfang und mit Investitionsmitteln in welcher Höhe plant
die Bundesregierung, die Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge im
Fuhrpark des Bundes an welchen nordrhein-westfälischen Standorten von
Bundesbehörden in den Jahren 2021 bis 2025 auszubauen (bitte für jede
Bundesbehörde differenzieren)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 19/30707 verwiesen.
24. Wie viele Elektromobilitätsmanager hat das Land Nordrhein-Westfalen
bisher dem Bund gemeldet, und wie viele davon wurden bisher in der
Leitstelle Ladeinfrastruktur ausgebildet, bzw. wie ist der aktuelle Stand
der Ausbildung (vgl. Masterplan Ladeinfrastruktur der Bundesregierung,
S. 9)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 19/30707 verwiesen.
25. Wie viele Elektro-Nutzfahrzeuge und betriebsnotwendige Infrastrukturen
in Nordrhein-Westfalen hat die Bundesregierung bisher in Nordrhein-
Westfalen im Rahmen der sogenannten Kaufprämie für klimafreundliche
Handwerkerfahrzeuge (vgl.
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Presse
mitteilungen/2020/036-scheuer-foerderaufruf-handwerker-kmu.html) mit
jeweils welchen Fördersummen gefördert?
Die Bewilligungsanteile nordrhein-westfälischer Handwerker und kleiner und
mittlerer Unternehmen (KMU) liegen bei 147 Elektro-Nutzfahrzeugen und
59 Ladepunkten. Die Bewilligung konnte vollständig zum Jahresende 2020
abgeschlossen werden.
Anzahl
(bewilligt)
Fördersumme
(EURO)
Ladepunkte 59 165.960
Nfz (unter 3,5 t) 144 1.034.571
Lkw (über 3,5 t) 3 234.516
Tabelle 11: Überblick über die nordrhein-westfälischen Bewilligungsanteile im
Sonderaufruf Handwerker und KMU
26. Für wie viele Elektro-Nutzfahrzeuge und betriebsnotwendige
Infrastrukturen in Nordrhein-Westfalen wurden die Zuschüsse nicht bewilligt, und
wie hoch ist die Summe der nicht bewilligten Mittel (E-Fahrräder und
Infrastruktur)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 26 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 19/30707 verwiesen.
In Nordrhein-Westfalen wurden zwei Anträge (i. H. v. ca. 1,3 Mio. Euro) nicht
bewilligt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
27. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
zwischen 2010 und 2020 verkauften E-Fahrräder in Nordrhein-Westfalen
entwickelt (bitte jahresscheibengenau angeben)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 19/30707 verwiesen.
28. Wie viele öffentlich zugängliche Lademöglichkeiten für E-Fahrräder gibt
es nach Kenntnis der Bundesregierung in Nordrhein-Westfalen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 28 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 19/30707 verwiesen.
29. An wie vielen und welchen Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG in
Nordrhein-Westfalen gibt es die Möglichkeit, E-Fahrräder zu laden (bitte
Bahnhöfe und die jeweiligen Ladekapazitäten auflisten)?
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) erprobt diese derzeit eine
Pilotanlage in Nordrhein-Westfalen am Bahnhof Haltern. Auf Basis dieser
Piloterfahrungen sowie weiterer Marktanalysen soll ermittelt werden, an
welchen Bahnhöfen und für welche Kundengruppen ein solches Angebot sinnvoll
sein kann. Marktanalysen und insbesondere eine DB Station & Service-eigene
Auswertung (Station und Service) von OpenStreetMap-Daten (OSM) zeigen,
dass in Nordrhein-Westfalen an mindestens zehn Bahnhöfen im Umkreis von
100 m um den Bahnhof von Dritten e-Ladesäulen für Fahrräder betrieben
werden. Da die OSM-Daten von Nutzerinnen und Nutzern selbständig gepflegt
werden, ist die Qualität der Daten eingeschränkt und kann nicht hinreichend
validiert werden.
30. Inwiefern plant die Deutsche Bahn AG den Ausbau der
Lademöglichkeiten für E-Fahrräder an Bahnhöfen in Nordrhein-Westfalen im Jahr
2021 und im Zeitraum 2021 bis 2025, und welche Investitionssummen
plant sie hierfür ein?
Nach Auskunft der DB AG ist diese derzeit dabei, das Thema Ladeinfrastruktur
für Fahrräder an Bahnhöfen hinsichtlich lokaler Kundenbedarfe und Nutzung
auszuwerten und ein weiteres Vorgehen daraus abzuleiten. Das Thema wird
insbesondere auch im Zusammenhang mit Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen
beleuchtet (Bike and Ride Offensive, sowie Infostelle Fahrradparken am
Bahnhof).
31. Welchen Bedarf zum weiteren Ausbau der öffentlich zugänglichen
Ladeinfrastrukturen für E-Fahrräder sieht die Bundesregierung für Nordrhein-
Westfalen zwischen 2021 und 2025 sowie für den Zeitraum 2021 bis
2030, und welche Fördermittel plant sie, hierfür bereitzustellen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 31 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 19/30707 verwiesen.
32. Wie viele Verkehre mit Dieselfahrzeugen auf elektrifizierten
Streckenabschnitten in Nordrhein-Westfalen führte die DB Regio AG in den
Jahren 2018, 2019 und 2020 durch (bitte in Zugkilometern angeben)?
Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die Zugkilometer von
Dieselfahrzeugen der DB Regio AG auf elektrifizierten Streckenabschnitten in
Nordrhein-Westfalen:
Jahr Zugkilometer p. a.
2018 2.865.084
2019 2.886.240
2020 2.912.529
Tabelle 12: Zugkilometer mit Dieselfahrzeugen auf elektrifizierten Strecken in
Nordrhein-Westfalen im Zeitraum 2018 bis 2020 (Quelle: DB AG)
33. Wie viele und welche Typen von elektrischen Triebfahrzeugen hat die
DB Regio AG in Nordrhein-Westfalen auf welchen Relationen im
Einsatz?
Nach Auskunft der DB AG setzt die DB Regio AG folgende elektrische
Triebfahrzeuge auf den nachfolgenden Relationen ein:
Anzahl Fahrzeugtypen Relationen
14 ET 1428 RE 42, Münster Hbf. – Mönchengladbach Hbf.
6 5-Dostowagen
mit E-Lok 146
RE 2, Osnabrück Hbf. – Düsseldorf Hbf.
3 4-Dostowagen
mit E-Lok 146
RE 42, Münster Hbf. – Essen Hbf.
28 ET 1440 S5/S8, Dortmund Hbf. – Hagen Hbf. (S5) und Hagen Hbf. –
Mönchengladbach Hbf. (S8)
48 ET 422 S1/S4, Solingen – Dortmund Hbf. (S1) und Unna – Dortmund-
Lütgendortmund (S4)
Anzahl Fahrzeugtypen Relationen
28 ET 420 S12/13/19/68, Düren – Au (Sieg) (S12/13/19) und Langenfeld –
Wuppertal-Vohwinkel (S68)
36 ET 422 S6, Köln-Worringen – Essen Hbf.
63 ET 423 S11/12/13/19, Bergisch-Gladbach – Düsseldorf Flughafen (S11) und
Düren – Au (Sieg) (S12/13/19)
16 ET 425 RB27, Mönchengladbach Hbf. – Koblenz Hbf.
26 ET 1440 RE8/RB33, Mönchengladbach Hbf. – Koblenz Hbf. (RE8) und
Aachen Hbf. – Essen Hbf. (RB33)
6 5 Dostowagen
mit E-Lok 146
RE 9, Aachen Hbf. – Siegen
10 ET 442 RE 9, Aachen Hbf. – Siegen
Tabelle 13: Übersicht nordrhein-westfälischer Relationen der DB Regio AG
mit Elektrotriebwagen (Quelle: DB AG)
34. Wie viele und welche Typen von elektrischen Triebfahrzeugen plant die
DB Regio AG, in den Jahren 2021 bis 2025 in Nordrhein-Westfalen
zusätzlich einzusetzen, bzw. wie viele sollen Dieselloks ersetzen?
Nach Auskunft der DB AG plant die DB Regio AG keine zusätzlichen
elektrischen Triebfahrzeuge in den Jahren 2021 bis 2025 in Nordrhein-Westfalen
einzusetzen.
35. Wie viele Kilometer Schienenwege des Bundes in Nordrhein-Westfalen
wurden in den Jahren 2010 bis 2020 elektrifiziert (bitte
jahresscheibengenau angeben und auflisten, um welche Streckenabschnitte es sich
handelte)?
Nach Auskunft der DB AG wurden in den Jahren 2010 bis 2020 etwa 1,2
Kilometer Eisenbahnstrecken des Bundes in Nordrhein-Westfalen elektrifiziert.
Diese teilen sich wie folgt auf:
IBN Strecke Länge
[km]
Abschnitt Vorhaben
2013 2542 0,6 Lindern DB-Grenze –
Lindern
Lindern – Heinsberg (Betrieb i. W. durch Dritt-
EIU)
2019 2543 0,6 Herzogenrath Grenze D/NL
– Herzogenrath
Herzogenrath – Grenze D/NL – Sittard (600 m
DB-Streckenanteil in Nordrhein-Westfalen als
Teil der 1,6 km langen Gesamtstrecke (ca. 1 km
auf dem Staatsgebiet der Niederlande)
SUMME 1,2
Tabelle 14: Elektrifizierte Schienenwege des Bundes in Nordrhein-Westfalen in
den Jahren 2010 bis 2020 (Quelle: DB AG)
36. Wie viele Planfeststellungsverfahren und wie viele
Plangenehmigungsverfahren zur Elektrifizierung bestehender Schienenstrecken wurden in
den Jahren 2010 bis 2020 beendet (bitte jahresscheibengenau angeben
und auflisten, um welche Projekte bzw. Streckenabschnitte es sich
handelte)?
Nach Auskunft des Eisenbahn-Bundesamtes wurden im Zeitraum 2010 bis
2020 folgende Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren zur
Elektrifizierung in Nordrhein-Westfalen beendet.
Beschreibung Strecke(n) JahrAbschluss
Elektrifizierung Gleis 418, Oberhausen Hbf. –
Oberhausen West, Oro
2283/Oberhausen – Oberhausen West/
1,927/3,232
2010
Elektrifizierung der Strecke 2263 von
km 16,517 bis km 19,448 und der Strecke 2265
von km 17,162 bis km 18,905
2263/Wesel – Bocholt/16,517/19,448
2265/Empel-Rees – Münster (Westf)/
17,162/18,905
2020
Wesel/Hamminkeln (Neubau): Elektrifizierung
Strecke Wesel – Bocholt
2263/Wesel – Bocholt/0,484/16,517 2020
Elektrifizierung der Strecke Wesel – Bocholt 2265/Empel-Rees – Münster (Westf)/
17,162/18,905
2263/Wesel – Bocholt/0,484/19,448
2017
Tabelle 15: Beendete Planfeststellungsverfahren in Nordrhein-Westfalen im
Zeitraum 2010 bis 2020 (Quelle: Eisenbahnbundesamt, EBA)
37. Wie viele Kilometer der Bundesschienenwege in Nordrhein-Westfalen
sind derzeit (Stand: 13. Juli 2021) elektrifiziert?
Nach Auskunft der DB AG sind in Nordrhein-Westfalen 4.684 Kilometer
Schienenwege des Bundes elektrifiziert. (Stand: 30. November 2020 – DB Netz
AG, Infrastrukturkataster 2020)
38. Wie viele Kilometer der Bundesschienenwege in Nordrhein-Westfalen
sollen im Jahr 2021 elektrifiziert werden?
Nach Auskunft der DB AG werden in 2021 in Nordrhein-Westfalen 20,5 km
elektrifizierte Streckenkilometer an Schienenwegen des Bundes in Betrieb
genommen.
39. Wie viele Lademöglichkeiten für elektrische Triebfahrzeuge an
Bundesschienenwegen gibt es in Nordrhein-Westfalen derzeit (Stand: 13. Juli
2021), und wo befinden sie sich?
Nach Auskunft der DB AG werden derzeit keine stationären
Lademöglichkeiten für Triebfahrzeuge in Nordrhein-Westfalen an Schienenwegen des
Bundes betrieben.
40. Inwiefern fördert die Bundesregierung die Einrichtung von weiteren
Lademöglichkeiten für elektrische Triebfahrzeuge an den
Bundesschienenwegen in Nordrhein-Westfalen und insbesondere an den
Dieseltankstellen für Dieselloks?
Eine Förderung der Einrichtung von Lademöglichkeiten für elektrische
Triebfahrzeuge an Schienenwegen des Bundes kann über die „Richtlinie zur
Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr“ (vom Februar 2021) oder bei
Vorliegen der entsprechenden Fördervoraussetzungen über das
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz erfolgen. Ein Förderaufruf zur genannten
Förderrichtlinie ist noch bis 31. August 2021 zur Antragseinreichung geöffnet. Derzeit
werden in Nordrhein-Westfalen keine Projekte gefördert.
41. Wie viele Häfen und Hafenanlagen in Nordrhein-Westfalen verfügen
nach Kenntnis der Bundesregierung seit wann über welche Typen von
Landstromanlagen für die Stromversorgung von Schiffen (bitte
Kapazitäten auflisten)?
42. Welche Häfen und Hafenanlagen in Nordrhein-Westfalen verfügen nach
Kenntnis der Bundesregierung nicht über Landstromanlagen?
43. Wie viele Landstromanlagen hat die Bundesregierung in Nordrhein-
Westfalen zwischen 2010 und 2020 in welchem Umfang gefördert?
44. Welchen Bedarf zum weiteren Ausbau der Landstromanlagen in Häfen
und Hafenanlagen sieht die Bundesregierung für Nordrhein-Westfalen
zwischen 2021 und 2025 sowie für den Zeitraum 2021 bis 2030, und
welche Fördermittel plant sie, hierfür bereitzustellen?
Die Fragen 41 bis 44 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung begrüßt den Ausbau der Landstrominfrastruktur in
deutschen See- und Binnenhäfen und sieht den gesamtdeutschen Ausbaubedarf als
Teil der maritimen Energiewende, um Luftschadstoff- und
Treibhausgasemissionen auch in Häfen zu senken. Planung und Ausbau der Hafeninfrastruktur ist
Aufgabe der Bundesländer. Eigene Bedarfsanalysen auf Ebene der Länder
werden von der Bundesregierung nicht durchgeführt. Informationen zu Ausbau-
und Finanzbedarfen beruhen auf den Angaben der Länder.
Die Bundesregierung unterstützt die Länder aber mit Bundesfinanzmitteln beim
Aufbau von Landstrominfrastruktur. Die Bundesregierung hat 176 Mio. Euro
Finanzhilfen aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) für Investitionen in
Landstromversorgungsanlagen für Binnen- und Seeschiffe in den Jahren 2020
bis 2024 zur Kofinanzierung von Länderprogrammen bereitgestellt
(Landstrom-Titel 6092 88201 Laufzeit 2020 bis 2024). Davon unabhängig wäre eine
Förderung im Einzelfall auch über der GRW-Mittel (Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) möglich.
Nordrhein-Westfalen hat im Rahmen Förderung aus dem Energie- und
Klimafonds-Titel 10,75 Mio. Euro als Unterstützungsbedarf angemeldet. Die
Förderrichtlinie des Landes wurde am 2. Juli 2021 veröffentlicht (abrufbar
unter:
https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/land-und-bund-foerdern-um
weltfreundliche-landstromanlagen-fuer-binnenschiffe).
45. Wie viele Schiffe mit Elektromotoren betreiben Bundesbehörden in
Nordrhein-Westfalen, und seit wann sind diese Schiffe im Einsatz (bitte
für die verschiedenen Bundesbehörden differenziert darstellen)?
46. In welchem Umfang und wann plant die Bundesregierung, weitere
Schiffe mit Elektromotoren für Bundesbehörden in Nordrhein-Westfalen
zu beschaffen, und welche Mittel stellt sie hierfür in den Jahren 2021 bis
2025 bereit?
Die Fragen 45 und 46 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Beschaffung und der Betrieb von Schiffen der Bundesbehörden sind nicht
an Landesgrenzen gebunden. Innerhalb von Nordrhein-Westfalen kommt
derzeit noch kein Schiff der Bundesflotte mit ausschließlich elektrischem Antrieb
zum Einsatz. Im Bau ist derzeit ein Arbeitsschiff für die Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung mit batterie-elektrischem Antrieb, das künftig im
Bereich der Westdeutschen Kanäle in Nordrhein-Westfalen eingesetzt werden soll
(siehe ).
Eine Planung für eine mögliche Serie, in der auch weitere Schiffe für den
Betrieb in Nordrhein-Westfalen enthalten sein würden, kann jedoch erst nach
Abschluss einer der Bauabwicklung folgenden Erprobungsphase aufgestellt
werden. Weiterhin sind Umrüstungen von vorhandenen Schiffen mit
dieselelektrischen Antrieben geplant, bei denen die Dieselgeneratoren durch andere
Energieerzeuger, z. B. Brennstoffzellen, ersetzt werden sollen.
Bundesbehörde Anzahl
Schiffe mit
Elektromotor
Geplantes Jahr
der
Indienststellung
Antriebskonzept
Bundesmittel
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt
Westdeutsche Kanäle
1 2022
Batterieelektrisch
1.880.000 Euro
Tabelle 16: Planungen zu Schiffen mit Elektromotoren für Bundesbehörden in
Nordrhein-Westfalen (Stand: Juli 2021)
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/32396
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/32396
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/32396
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]