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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung im Bankensektor

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

24.08.2021

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3194010.08.2021

Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung im Bankensektor

der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Stefan Liebich, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Bernd Riexinger, Dr. Axel Troost, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nicht zuletzt durch die Panama Papers oder Luxemburg Leaks ist den Steuervermeidungspraktiken multinationaler Konzerne große Aufmerksamkeit zuteilgeworden. Eine Ausnahme stellt hierbei jedoch der Finanzsektor dar, der trotz eines Anteils am Körperschaftsteuer-Aufkommen von ca. 25 Prozent bisher kaum untersucht wurde (vgl. https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/banken-umgehen-steuerzahlungen-im-grossen-stil-17150724.html). Transparency International kommt zu dem Ergebnis, dass eine Vielzahl der größten Banken Europas Steuern vermeidet (vgl. https://transparency.eu/tax-affairs-of-europes-biggest-banks/). So verschieben Banken ihre Gewinne über Ländergrenzen hinweg in Niedrigsteuerländer, um die steuerliche Bemessungsgrundlage zu vermindern.

Eine Möglichkeit der Gewinnverlagerung kann über interne Finanzierungsströme geschehen: Eine in einer Steueroase angesiedelte Unternehmensniederlassung gewährt einer nicht in einer Steueroase angesiedelten Niederlassung einen Kredit. Durch konzerninterne Zinszahlungen verringert sich so der zu versteuernde Gewinn im Sitzland der Unternehmenszentrale. Eine weitere Möglichkeit ist die strategische Verlagerung von Wertpapieren des Eigenhandels. Eigenhandel beschreibt Geschäfte von Kreditinstituten, die im eigenen Namen sowie auf eigene Rechnung getätigt werden und somit unabhängig vom Kundengeschäft sind. Diese und möglicherweise weitere Praktiken ermöglichen Banken, Finanzinstrumente in Niedrigsteuerländern zu halten und Steuern einzusparen (https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/banken-umgehen-steuerzahlungen-im-grossen-stil-17150724.html).

Im Rahmen der länderspezifischen Berichtspflicht (Country-by-Country Reporting) müssen Banken in der EU seit 2015 u. a. Gewinn und Steuern in jedem Land ihrer Geschäftstätigkeit offenlegen. Allerdings sind die so veröffentlichten Daten nicht hinreichend umfassend, um das Ausmaß der Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung in seiner Gesamtheit festzustellen (vgl. https://ftp.zew.de/pub/zew-docs/dp/dp19042.pdf). Zudem haben nicht alle Banken ihren Bericht wie vorgesehen veröffentlicht und es fehlt an einer Aufsichtsbehörde, die den Datenmeldeprozess überwacht (vgl. https://www.researchgate.net/publication/342363417_European_banks_and_tax_havens_evidence_from_country-bycountry_reporting).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Welche Hinweise liegen der Bundesregierung hinsichtlich der von Banken in Deutschland vorgenommenen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung vor (bitte begründen)?

1

Wie hoch schätzt die Bundesregierung das jährliche dadurch entgangene Steueraufkommen ein?

1

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung einzelner Banken vor, und um welche Beträge handelt es sich jeweils (nach Bank, entgangenem Steueraufkommen und Jahren – bei Bedarf als „VS – Vertraulich“ eingestuft – auflisten)?

2

Wie hat sich die Zahl an geprüften Bankbetrieben und zu prüfenden Bankbetrieben seit dem Jahr 2006 nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Jahren, Bundesländern, Kategorien inklusive Betriebsgrößenklassen aufschlüsseln)?

3

An wie vielen Betriebsprüfungen der Landesfinanzbehörden bei Banken hat die Bundesbetriebsprüfung des Bundeszentralamts für Steuern seit dem Jahr 2006 mitgewirkt (bitte nach Jahren, Betriebsgrößenklassen und Bundesländern aufschlüsseln)

4

Wie oft hat das Bundeszentralamt für Steuern seit dem Jahr 2006 von seinem Prüfungsinitiativrecht nach § 19 Absatz 5 des Finanzverwaltungsgesetzes Gebrauch gemacht, um bei Banken eine Betriebsprüfung zu initiieren (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln und mit Begründung für die Jahre, in denen kein Gebrauch gemacht wurde)?

5

In wie vielen Fällen von Betriebsprüfungen bei Banken hat das Bundesministerium der Finanzen seit dem Jahr 2006 von seinem Letztentscheidungsrecht im Falle von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern und einer Landesfinanzbehörde Gebrauch gemacht (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?

6

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die von Banken vorgenommene Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung einzudämmen?

6

Wie bewertet die Bundesregierung diese Maßnahmen hinsichtlich deren Wirksamkeit?

7

Sieht die Bundesregierung hinsichtlich der Bekämpfung von Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung von Banken weiteren Handlungsbedarf?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der Zinsschrankenregelung gegen die Gewinnverlagerung bei Banken vor dem Hintergrund der dort als Ausnahmenregelung vorgesehenen Verrechenbarkeit von Zinsaufwendungen mit Zinserträgen (vgl. https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/banken-umgehen-steuerzahlungen-im-grossen-stil-17150724.html)?

8

Sieht die Bundesregierung Reformbedarf?

9

Ist nach Auffassung der Bundesregierung durch die im Rahmen des ATAD-Umsetzungsgesetzes vorgenommenen Änderungen sichergestellt, dass Banken nicht mehr von der Anwendung der Hinzurechnungsbesteuerung weitgehend ausgenommen sind (bitte begründen)?

10

Welche weiteren Modelle zur Steuervermeidung sind der Bundesregierung bekannt, die von Banken zur Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung genutzt werden?

11

Inwiefern prüft die Bundesregierung das Risiko von Steuervermeidung durch Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung seitens der Banken (bitte begründen)?

11

Hat die Bundesregierungen selber Prüfungen oder Analysen durchgeführt oder sich über bestehende Analysen Dritter informiert, um zu verstehen, bei welchen Staaten innerhalb oder außerhalb der EU ein besonderes Risiko besteht, dass diese Staaten Zielland von Gewinnverschiebungen von Banken werden?

Wenn ja, was sind die Ergebnisse der Prüfungen oder Analysen?

11

Bei welchen Staaten innerhalb der EU besteht nach Kenntnis der Bundesregierung ein erhöhtes Risiko der Gewinnverschiebung aus wirtschaftlichen Aktivitäten von Banken in Deutschland?

11

Bei welchen Staaten außerhalb der EU besteht nach Kenntnis der Bundesregierung ein erhöhtes Risiko der Gewinnverschiebung aus wirtschaftlichen Aktivitäten von Banken in Deutschland?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die Einführung des Country-by-Country Reporting für Banken im Jahr 2015 bezüglich der Steuervermeidung durch Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung von Banken?

12

Wo sieht die Bundesregierung Reformbedarf?

12

Sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf bei der Beaufsichtigung des Country-by-Country Reportings?

12

Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Verbesserung der Reporting-Standards?

13

Wie bewertet die Bundesregierung die Ausnahme für Finanzdienstleister bei der globalen Steuerreform (vgl. https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/mindeststeuer-unternehmen-konzerne-grossbritannien-oecd-1.5339342)?

13

Hat die Bundesregierung bei den internationalen Verhandlungen die Ausnahme von Finanzdienstleistern unterstützt oder sich dagegen ausgesprochen (bitte Position begründen)?

Berlin, den 2. August 2021

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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