[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Sylvia Gabelmann,
Sören Pellmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/31950 –
Entwicklung der Krankenhauslandschaft in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Insbesondere die COVID-19-Pandemie hat die Notwendigkeit einer guten
Gesundheitsversorgung, zu der als zentraler Baustein funktionierende und
ausreichende Krankenhausstrukturen gehören, verdeutlicht.
Im Jahr 2019 standen insgesamt 1 914 Krankenhäuser in Deutschland mit
rund 494 300 Betten für die stationäre Versorgung der Bevölkerung zur
Verfügung (vgl. Statistisches Bundesamt: Fachbericht Gesundheit 2019). Die
Krankenhäuser befinden sich sowohl in öffentlicher, privater oder auch
freigemeinnütziger Trägerschaft. Der Fachbericht des Statistischen Bundesamtes gibt
einen Überblick über die Krankenhausentwicklung von 1991 bis 2019 und zeigt,
dass der Anteil der Krankenhäuser in privater Trägerschaft seit der Einführung
der bundeseinheitlichen Krankenhausstatistik 1991 seit Jahren zunimmt. Lag
der statistische Wert 1991 noch bei 14,8 Prozent, so stieg der bis 2019 auf
37,8 Prozent an. Damit befindet sich seit 2019 nunmehr jedes dritte
Krankenhaus in privater Trägerschaft. Im Zeitraum von 1991 bis 2019 sank hingegen
der Anteil öffentlicher Krankenhäuser von 46,0 Prozent auf 28,5 Prozent.
Auch der Anteil der freigemeinnützigen Krankenhäuser ist zurückgegangen.
Waren es 1991 noch insgesamt 39,1 Prozent, sind es 2019 noch insgesamt
33,7 Prozent.
Entscheidend für eine angemessene Gesundheitsversorgung in Krisen ist laut
einer Vergleichsstudie der Bertelsmann Stiftung „die Ausstattung mit
qualifiziertem Personal, insbesondere in der (Intensiv-)Pflege, sowie die Fähigkeit,
im System vorhandene Personalreserven zu mobilisieren.“ (
https://www.bertel
smann-stiftung.de/fileadmin/files/user_upload/Studie_Krankenhausstrutkure
n_Corona_Laendervergleich_final.pdf).
1. Welche Faktoren wirken aus Sicht der Bundesregierung auf die Qualität
der Krisenreaktion der Gesundheitssysteme in der Pandemiesituation,
und welche Rolle spielen dabei die existierenden Krankenhausstrukturen
und Kapazitäten (bitte begründen)?
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32364
19. Wahlperiode 08.09.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 7. September 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Welche Kriterien hat die Bundesregierung für ein gutes
Krisenmanagement von Gesundheitssystemen während einer Pandemiesituation (bitte
begründen)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Durch die COVID-19-Pandemie ist die Bedeutung resilienter
Gesundheitssysteme und insbesondere der Krankenhausalarm- und -einsatzplanung (KAEP)
für die staatliche Daseinsvorsorge deutlich geworden. Dabei ist vor allem das
Zusammenspiel und Kommunikation der Akteure auf allen Ebenen von der
ambulanten Versorgung über den Rettungsdienst bis hin zur stationären
Versorgung wichtig.
Krisensituationen können insbesondere durch Ressourcenknappheit geprägt
sein. Die etablierte KAEP ist dabei das erste probate Mittel, um einer
Ressourcenknappheit zu begegnen. Dazu gehören im Vorfeld auch Übungen und
Ausbildung nicht nur im Bereich des Brandschutzes und von Evakuierungen
sondern auch in anderen möglichen Bereichen wie bei chemischen und
biologischen Gefahrenlagen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe hat hierzu ein Handbuch herausgegeben, das Krankenhäusern als
Handlungsempfehlung dienen soll, einen individuell auf das eigene
Krankenhaus zugeschnittenen KAEP zu erstellen (
https://www.bbk.bund.de/DE/Theme
n/Gesundheitlicher-Bevoelkerungsschutz/Krankenhausalarmplanung/krankenha
usalarmplanung_node.html).
Des Weiteren ist die überörtliche bis hin zur überregionalen Hilfeleistung bei
Kapazitätenmangel zu etablieren. Daher wurde über die Grenzen der Länder
hinweg ein Patientenverlegesystem (sog. „Kleeblatt“-System) und das DIVI-
Intensivregister der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und
Notallmedizin eingeführt. Auch bilateral, auf EU-Ebene und global werden
medizinische Evakuierungen vorgenommen. Deutschland selbst hat bisher über
diese Mechanismen sowohl in der COVID-19-Pandemie als auch bei
Ebolaausbrüchen Patientinnen und Patienten aus anderen Staaten aufgenommen.
3. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Situation in den
deutschen Krankenhäusern bezüglich der Ausstattung mit qualifiziertem
Personal, insbesondere in der (Intensiv-)Pflege, sowie die Fähigkeit, im
System vorhandene Personalreserven zu mobilisieren (bitte begründen)?
Besonders im Lichte der Pandemiebekämpfung hat sich gezeigt, dass in
Deutschland trotz schwieriger Bedingungen hoch engagierte Pflegekräfte im
Einsatz sind. Mit zahlreichen Maßnahmen, die hier nur exemplarisch
dargestellt sind, hat die Bundesregierung auf die schwierige Situation der
professionell Pflegenden und deren Arbeitsbedingungen im Krankenhaus reagiert.
Zur Entlastung des Pflegepersonals und damit zur Verbesserung der
Arbeitsbedingungen im Krankenhaus ist in der vergangenen Legislaturperiode im
Rahmen des Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG) ein stufenweise ansteigendes
Pflegestellen-Förderprogramm eingerichtet worden, das bis zum 31. Dezember
2018 über drei Jahre Mittel in Höhe von insgesamt bis zu 660 Mio. Euro zur
Verfügung stellte. Zur nachhaltigen Stärkung der unmittelbaren pflegerischen
Patientenversorgung am Bett wurde das Pflegestellen-Förderprogramm mit
dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) für das Jahr 2019 bedarfsgerecht
weiterentwickelt und ausgebaut.
Seit dem 1. Januar 2020 werden die Pflegepersonalkosten unabhängig von
Fallpauschalen vergütet und über ein sogenanntes Pflegebudget finanziert. Das
Pflegebudget wird zwischen Krankenhäusern und Kostenträgern vor Ort
vereinbart und berücksichtigt den krankenhausindividuellen Pflegepersonalbedarf
und die krankenhausindividuellen Pflegepersonalkosten für die unmittelbare
Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen.
Insgesamt wurden 550 Mio. Euro für Prämienzahlungen an Krankenhäuser zur
Verfügung gestellt, die im Verhältnis zu ihrer Bettenzahl besonders viele mit
dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Patientinnen und Patienten zu
versorgen hatten. Ende 2020 haben 433 Krankenhäuser insgesamt 100 Mio. Euro für
Prämien erhalten und im April 2021 wurden 450 Mio. Euro an 983
Krankenhäuser verteilt. Dabei richten sich die Prämien insbesondere an Pflegekräfte in
der Pflege am Bett, aber auch an andere besonders belastete
Krankenhausbeschäftigte. Die begünstigten Krankenhäuser entscheiden mit der
Arbeitnehmervertretung selbst über die Auswahl der Prämienberechtigten und die Höhe der
Prämien.
All dies macht deutlich, dass die Bundesregierung intensiv an Verbesserungen
für die Situation der Pflegekräfte im Krankenhaus arbeitet und die bisherigen
Gesetzesinitiativen einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung des
Pflegepersonals geleistet haben. Gleichwohl ist darauf hinzuweisen, dass die
Personalausstattung in der Verantwortung der Krankenhausträger liegt. Im Rahmen ihrer
Organisationshoheit obliegt es den Krankenhausträgern, eine dem
Versorgungsauftrag angemessene Personalausstattung sicherzustellen.
4. Wie viele Krankenhäuser gab es 2020 in Deutschland?
Der Bundesregierung liegen für das Jahr 2020 noch keine Daten vor. Das
Statistische Bundesamt veröffentlicht entsprechende Daten jährlich in den
„Grunddaten der Krankenhäuser“ (Fachserie 12 Reihe 6.1.1). Die im März 2021
erschienene Ausgabe bezieht sich auf Krankenhausdaten für das Jahr 2019.
5. Wie verteilen sich diese Krankenhäuser bundesweit, und wie viele davon
sind Allgemeinkrankenhäuser, psychiatrische Einrichtungen und
spezialisierte Krankenhäuser ohne Altenpflegeeinrichtungen (bitte
entsprechende Anzahl der Krankenhäuser nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Laut dem Statistischen Bundesamt ergibt sich folgende Aufteilung der
Krankenhäuser für das Jahr 2019.
Länder Krankenhäuser
insgesamt
Allgemeine
Krankenhäuser
Sonstige
Krankenhäuser
Deutschland 1.914 1.576 338
BW 250 189 61
BY 347 280 67
BE 87 76 11
BB 58 52 6
HB 14 12 2
HH 60 54 6
HE 157 135 22
MV 37 33 4
NI 177 148 29
NW 341 284 57
RP 87 70 17
SL 24 21 3
SN 77 69 8
ST 47 40 7
Länder Krankenhäuser
insgesamt
Allgemeine
Krankenhäuser
Sonstige
Krankenhäuser
SH 108 74 34
TH 43 39 4
6. Wie viele der bundesweit existierenden Krankenhäuser befanden sich
2020 jeweils in öffentlicher, in privater und in freigemeinnütziger
Trägerschaft (bitte auch nach Bundesländern aufgliedern)?
Der Bundesregierung liegen hierzu noch keine Daten vor.
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
7. Wie bewertet die Bundesregierung den bundesweiten Trend der
zunehmenden Privatisierung der Krankenhäuser in Deutschland von 1991 bis
2019, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Die privatwirtschaftliche Führung von Krankenhäusern neben öffentlicher und
freigemeinnütziger Trägerschaft gehört zu den gesetzlich vorgesehenen
Möglichkeiten einer pluralistisch orientierten Organisation der
Gesundheitswirtschaft.
Den Ländern obliegt die Sicherstellung einer bedarfsgerechten
Krankenhausversorgung, die sie in ihrer Zuständigkeit durch die Krankenhausplanung
wahrnehmen. Dabei haben die Länder das Gebot der Trägervielfalt zu beachten,
d. h. sie müssen in ihrer Planung Krankenhäuser in öffentlicher,
freigemeinnütziger und privater Trägerschaft berücksichtigen. Dieser historisch gewachsene
Trägerpluralismus hat sich für die Leistungserbringung im deutschen
Gesundheitswesen grundsätzlich bewährt. Dieser trägt dazu bei, Anreize zur
Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Qualität der Krankenhausversorgung zu
schaffen.
Der Anteil der aufgestellten Betten in privatwirtschaftlich geführten
Krankenhäusern ist insgesamt geringer ist als in Krankenhäusern in öffentlicher oder
freigemeinnütziger Trägerschaft. So befanden sich im Jahr 2019 von den
insgesamt 494 326 aufgestellten Betten lediglich 95 601 in privaten Krankenhäusern.
8. Wie viele Krankenhäuser gab es nach Kenntnis der Bundesregierung
1991 in Sachsen-Anhalt in öffentlicher, in privater und in
freigemeinnütziger Trägerschaft?
Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 1991 in Sachsen-
Anhalt insgesamt 71 Krankenhäuser, darunter 66 Allgemeine Krankenhäuser,
von denen sich 51 Häuser in öffentlicher, 14 Häuser in freigemeinnütziger und
ein Haus in privater Trägerschaft befanden.
9. Wie viele Krankenhäuser gab es nach Kenntnis der Bundesregierung
2020 in Sachsen-Anhalt in öffentlicher, in privater und in
freigemeinnütziger Trägerschaft (bitte entsprechend aufführen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu noch keine Daten vor.
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
10. Wie viele Krankenhäuser, Krankenhausstandorte oder
Krankenhausabteilungen wurden 2020 im Vergleich zu 2019 bundesweit geschlossen, und
wie viele Personalstellen waren davon betroffen (bitte jeweils
entsprechend nach Bundesländern auflisten)?
Hierzu liegen noch keine aktuellen Daten vor. Grundsätzlich werden laut dem
Statistischem Bundesamt keine Informationen über Schließungen von
Krankenhäusern, Krankenhausstandorten oder Abteilungen im Rahmen der amtlichen
Krankenhausstatistik erhoben.
11. Wie viele Krankenhäuser mit wie vielen Beschäftigten und Betten
wechselten von 1991 bis 2020 bundesweit ihre Trägerschaft von öffentlichen
zu privaten Trägern (bitte Anzahl nach Bundesländern aufschlüsseln)?
In den Tabellen des Statistischen Bundesamtes sind die Zahl der Einrichtungen,
die Anzahl der Betten und die Anzahl der Beschäftigten nach Ländern in
öffentlichen und in privaten Krankenhäusern gegenübergestellt.
Im Berichtsjahr 2019 werden die Krankenhäuser insgesamt nach Trägerschaft
differenziert, im Berichtjahr 1991 ist eine Differenzierung nach Trägerschaft
nur für die Allgemeinen Krankenhäuser möglich.
Gesonderte Informationen über den Wechsel der Trägerschaft werden im
Rahmen der amtlichen Krankenhausstatistik nicht erhoben.
Krankenhäuser 2019 (Krankenhäuser insgesamt nach Ländern):
Öffentliche Krankenhäuser Private Krankenhäuser
Land Einrichtungen Betten Personal Einrichtungen Betten Personal
Deutschland 545 235.767 655.001 724 95.601 186.057
BW 79 36.537 111.033 106 7.233 15.783
BY 148 53.479 148.149 155 14.428 27.912
BE 3 7.763 26.188 51 4.206 7.155
BB 22 8.003 15.528 21 4.483 7.531
HB 5 3.172 8.583 5 819 1.564
HH 4 1.753 10.315 43 6.923 13.673
HE 52 18.810 41.232 70 8.820 20.670
MV 7 3.315 10.285 22 5.029 9.450
NI 46 17.087 51.715 70 9.543 18.401
NW 76 36.335 106.865 43 9.195 18.721
RP 17 9.245 24.309 19 1.721 2.488
SL 8 3.847 11.146 3 40 58
SN 32 15.240 34.157 28 7.462 14.031
ST 13 7.702 19.147 17 3.794 6.119
SH 18 6.806 21.716 53 5.705 11.012
TH 15 6.673 14.633 18 6.200 11.489
Krankenhäuser 1991 (Allgemeine Krankenhäuser nach Ländern):
Öffentliche Krankenhäuser Private Krankenhäuser
Land Einrichtungen Betten Personal Einrichtungen Betten Personal
Deutschland 996 367.198 614.250 330 24.002 29.172
BW 161 47.670 89.908 60 3.629 4.256
BY 233 61.283 101.341 95 6.477 8.024
BE 27 23.569 44.824 19 1.795 2.104
BB 48 17.971 21.719 1 666 811
HB 5 4.555 7.865 3 260 225
Öffentliche Krankenhäuser Private Krankenhäuser
Land Einrichtungen Betten Personal Einrichtungen Betten Personal
HH 12 9.457 19.451 9 554 615
HE 56 21.639 40.399 37 2.421 3.521
MV 42 14.892 21.841 2 600 777
NI 81 27.417 50.326 33 2.144 2.510
NW 78 40.718 74.789 19 1.168 1.455
RP 29 10.377 17.106 14 1.026 1.091
SL 12 5.487 9.576 1 50 23
SN 79 33.392 43.755 4 640 650
ST 51 19.869 26.844 1 40 27
SH 35 11.047 19.697 30 1.690 1.985
TH 47 17.855 24.809 2 842 1.098
12. Wie viele Krankenhäuser mit wie vielen Beschäftigten und Betten
wechselten von 1991 bis 2020 bundesweit ihre Trägerschaft von privaten zu
öffentlichen Trägern (bitte Anzahl nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
13. Wie viele Betten gab es 1991 zur Versorgung der Bevölkerung
bundesweit in den Krankenhäusern?
Laut den Angaben des Statistischen Bundesamtes standen im Jahr 1991
bundesweit 665 565 Krankenhausbetten zur Versorgung der Bevölkerung zur
Verfügung.
14. Wie viele Betten gab es 2020 zur Versorgung der Bevölkerung
bundesweit in den Krankenhäusern?
Der Bundesregierung liegen hierzu noch keine Daten vor.
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
15. Wie viele Betten gab es 1991 zur Versorgung der Bevölkerung in den
Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt?
Laut den Angaben des Statistischen Bundesamtes standen im Jahr 1991 in
Sachsen-Anhalt 25 572 Krankenhausbetten zur Versorgung der Bevölkerung
zur Verfügung.
16. Wie viele Betten gab es 2020 zur Versorgung der Bevölkerung in den
Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt?
Hierzu liegen der Bundesregierung aktuell noch keine Daten vor.
17. Wie hat sich der Personalschlüssel in den Krankenhäusern zwischen
1991 und 2020 entwickelt?
Angaben zum Personalschlüssel in den Krankenhäusern werden im Rahmen
der amtlichen Krankenhausstatistik nicht erhoben.
18. Wie viele Patientinnen und Patienten mussten nach Kenntnis der
Bundesregierung 2020 zur medizinischen Versorgung aus Sachsen-Anhalt in ein
anderes Bundesland verlegt werden?
19. Wie viele Patientinnen und Patienten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung 2020 aus einem anderen Bundesland nach Sachsen-Anhalt zur
medizinischen Versorgung verlegt?
Die Fragen 18 und 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung führt keine Statistik über Patientinnen und Patienten, die
im Jahr 2020 innerhalb der Länder oder zwischen den Ländern zur
medizinischen Versorgung bzw. zur stationären Krankenhausbehandlung verlegt
wurden. Grundsätzlich erfolgen Verlegungen ohne Einbindung und ohne Kenntnis
des Bundes, da die Behandlungsübernahme überwiegend auf Länderebene oder
unmittelbar zwischen den Krankenhäusern organisiert wird.
20. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Flexibilität und
Anpassungsfähigkeit bei der Nutzung vorhandener Ressourcen sowie bei
der Planung von Kapazitätserweiterungen in Reaktion auf
Nachfrageschübe innerhalb der deutschen Krankenhausstrukturen, und wie
bewertet sie diese insbesondere vor dem Hintergrund von Krisensituationen
wie der aktuellen COVID-19-Pandemie?
21. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Fähigkeit,
kurzfristig innerhalb der deutschen Krankenhausstrukturen zusätzliche
Kapazitäten bereitzustellen, und wie bewertet sie diese insbesondere vor dem
Hintergrund von Krisensituationen wie der aktuellen COVID-19-
Pandemie?
Die Fragen 20 und 21 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Flexibilität bei der Nutzung vorhandener Ressourcen sowie die Planung
von Kapazitätserweiterungen in Krankenhäusern betrifft die
Krankenhausplanung und fällt somit bereits nach dem Grundgesetz in die originäre
Zuständigkeit der Länder. Für die Bundesregierung besteht hierbei keine Möglichkeit, auf
die Planungsentscheidungen der Länder Einfluss zu nehmen.
Zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie hat der Bundesgesetzgeber die
Länder zur Sicherstellung ausreichender stationärer Versorgungskapazitäten mit
mehreren Maßnahmen unterstützt. Vor dem Hintergrund der nicht
vorhersehbaren Entwicklung der COVID-19-Pandemie stellte der Gesetzgeber
beispielsweise durch Regelung zu Ausgleichzahlungen sicher, dass ausreichende
Kapazitäten für die Behandlung von an COVID-19-Erkrankten und den nicht an
COVID-19-Erkrankten mit dringendem medizinischem Behandlungsbedarf zur
Verfügung standen. Hierbei sind die Krankenhäuser im März 2020 aufgerufen
worden, planbare Operationen und andere Behandlungen auszusetzen oder zu
verschieben, um stationäre Behandlungsmöglichkeiten, insbesondere in der
Intensivmedizin mit entsprechenden Beatmungsmöglichkeiten, freizuhalten. Im
Zeitraum vom 16. März bis zum 30. September 2020 erhielten die
Krankenhäuser für jedes gegenüber dem Vorjahresdurchschnitt nicht belegte Bett eine
Pauschale in Höhe von zunächst 560 Euro pro Tag. Ab Juli 2020 betrugen die
Pauschalen entsprechend der durchschnittlichen Verweildauer der Patientinnen und
Patienten und der durchschnittlichen Schwere der behandelten Fälle zwischen
360 Euro und 760 Euro täglich. Im November 2020 bis zum 15. Juni 2021 sind
erneut zeitlich befristete Ausgleichszahlungen eingeführt worden, um die
stationären und intensivmedizinischen Versorgungskapazitäten aufgrund einer
erneut steigenden Zahl von COVID-19-Patientinnen und COVID-19-Patienten
sicherzustellen. Anspruchsberechtigt für Ausgleichszahlungen waren danach nur
die Krankenhäuser in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit hoher
7-Tage-Inzidenz und mit einem geringen Anteil freier betreibbarer
intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten.
Hierdurch wurde sichergestellt, dass von Ausgleichszahlungen gezielt
Krankenhäuser in Regionen profitierten, in denen das regionale Infektionsgeschehen
besonders hoch war. Die für die Krankenhausplanung zuständigen
Landesbehörden bestimmten in einem gemessen an der Versorgungsstruktur der
Krankenhäuser abgestuften Verfahren, welche Krankenhäuser in diesen Regionen
anspruchsberechtigt für Ausgleichszahlungen waren.
Darüber hinaus ist der Ausbau von Intensivbetten im Zeitraum 16. März 2020
bis zum 30. September 2020 gefördert worden. Auf Grund der Regelung des
durch das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz eingeführten § 21
Absatz 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) erhielten die
Krankenhäuser für jedes zusätzlich aufgestellte oder vorgehaltene Intensivbett mit
maschineller Beatmungsmöglichkeit unter der Voraussetzung der Genehmigung der
für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde 50 000 Euro aus der
Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Ausweitung ihrer
intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]