[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Michael Theurer,
Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/32325 –
Geltungsbeginn der EU-Medizinprodukteverordnung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 26. Mai 2021 hatte die Verordnung (EU) 2017/745 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 5. April 2017 über Medizinprodukte (Medical
Device Regulation (MDR)) ihren Geltungsbeginn. Obwohl dieser
ursprünglich bereits für den 26. Mai 2020 geplant war, hatte sich die Europäische
Kommission im März 2020 vor dem Hintergrund des Auftretens des
Coronavirus SARS-CoV-2 dafür ausgesprochen, den Geltungsbeginn der MDR um
ein Jahr zu verschieben, um Liefer- und letztendlich Versorgungsengpässe zu
vermeiden. Diesem Ansinnen war das Europäische Parlament im April 2020
gefolgt und hatte ein entsprechendes Moratorium bestätigt.
Bereits in den vergangenen Jahren wurden deutliche Bedenken seitens aller an
der praktischen Implementierung beteiligten Akteure laut, die große Zweifel
an der fristgerechten Umsetzbarkeit der neuen Vorgaben der MDR
aufkommen ließen (
https://www.aerzteblatt.de/archiv/210400/Medizinprodukte-Veror
dnung-Es-drohen-Engpaesse). Zum einen mangelte es zum Jahresbeginn 2020
immer noch an gemäß den Maßgaben der MDR-zertifizierten Benannten
Stellen, was sich teilweise bis heute fortsetzt. Zum anderen herrschte bei den
Akteuren der deutschen Medizintechnikbranche große Unsicherheit bezüglich
der auf sie zukommenden neuen Anforderungen, insbesondere auch im
Hinblick auf das Erzeugen von klinischen Daten und Kosten für die Neuzulassung
von etablierten Bestandsprodukten. In der ARD-Sendung „Plusminus“ vom
4. August 2021 wurde darauf hingewiesen, dass aufgrund der Vorgaben der
MDR Medizinprodukte für seltene Erkrankungen teilweise nicht mehr zur
Verfügung stehen und die Anforderungen der MDR insbesondere für kleine
und mittelständische Unternehmen eine große Belastung darstellen (
https://w
ww.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/videos/medizinprodu
kte-video-100.html).
Auch die Bundesregierung erkannte entsprechende Probleme in ihrer Antwort
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/11541 an. Die
bestehenden Zweifel wurden nach Ansicht der Fragesteller auf wiederholte Nachfrage
der Fragesteller hin (Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen
Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 19/23598 und 19/29452) auch im Verlauf der
zusätzlichen einjährigen Übergangsfrist seitens der Bundesregierung bisher
nicht ausgeräumt. Die Branche der Medizintechnik hat bereits innovations-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32540
19. Wahlperiode 22.09.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 21. September 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
hemmende und arbeitsmarktrelevante Wirkungen der MDR befürchtet (https://
www.bvmed.de/de/recht/eu-medizinprodukte-verordnung-mdr/erfahrungsberi
cht-wie-sich-die-eu-mdr-auf-klinische-innovationen-und-nischenprodukte-aus
wirkt). Darüber hinaus weisen neuerliche Medienberichte auf eine mögliche
Abwanderung von Start-ups im Bereich der Medizintechnik hin (
https://www.
wiwo.de/my/erfolg/gruender/eu-medizinprodukte-verordnung-viel-raum-fuer-i
nterpretation/27377158-2.html?ticket=ST-641752-TvVvXyUHAcZ7YElLPDl
1-ap3).
Angesichts der Tatsache, dass der Geltungsbeginn nun bereits eingetreten ist,
ist aus Sicht der Fragesteller dringend erneut zu evaluieren, wie es um den
Fortschritt bezüglich der Umstellung auf die Anforderungen der MDR in
Deutschland und der Situation der mittelständisch geprägten
Medizintechnikbranche bestellt ist.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Im Mai 2017 trat die neue EU Verordnung (EU) 2017/745 über
Medizinprodukte (MDR) nach mehr als fünf Jahren intensiver Verhandlungen im
Europäischen Rat und im Europäischen Parlament in Kraft. Mit ihren angepassten
Marktzugangsregelungen und -kriterien für Medizinprodukte stellt sie nach
Ansicht der Bundesregierung einen Kompromiss hinsichtlich der angestrebten
Balance zwischen der notwendigen Patientensicherheit und dem frühzeitigen
Zugang zu sicheren, effektiven und innovativen Medizinprodukten dar.
Mit der MDR ist der Grundstein für eine nachhaltige, stabile europäische
Medizinproduktegesetzgebung gelegt worden. Während die mit der MDR
einhergehende allgemeine Erhöhung der Anforderungen an die Sicherheit und
Leistungsfähigkeit der Produkte sowie an die Hersteller eher einer Anpassung an
den erreichten Stand der Technik darstellt, sind mit den stark erhöhten und EU-
weit vereinheitlichten Anforderungen an die Benannten Stellen sowie die neu
definierten Lebenszyklusprozesse der klinischen Bewertung bzw. der aktiven
Marktbeobachtung durch den Hersteller, im Medizinprodukterecht neue und
innovative Konzepte eingeführt worden. Eine langfristig erfolgreiche
Entwicklung hängt im starken Maße von einer pragmatischen und den spezifischen
Medizinproduktegruppen gerecht werdenden Implementierung der neuen
Regelungen durch die Europäische Kommission, durch die Mitgliedstaaten, aber
auch durch die Hersteller und die Benannten Stellen ab. Die MDR enthält eine
Vielzahl von Möglichkeiten über Leitlinien, aber auch durch rechtlich
verbindliche Durchführungsrechtsakte eine erfolgreiche Implementierung sowie einen
angemessenen Übergang vom alten zum neuen Recht zu erreichen.
Der offizielle Geltungsbeginn der MDR am 26. Mai 2021 ohne bislang
spürbare Marktveränderungen ist auch das hohe Engagement der Industrie, der
Benannten Stellen, der Behörden der Mitgliedstaaten und der Europäische
Kommission ermöglicht worden. Bis zu einer ordnungsgemäßen Implementierung
des neuen Rechts sind weitere Schritte erforderlich. Dabei müssen alle
Beteiligten, d. h. Hersteller, Benannte Stellen, zuständige Behörden und die
Europäische Kommission wie bisher gut und transparent zusammenarbeiten und sich
auf eine möglichst pragmatische Implementierung und Anwendung der neuen
Bestimmungen fokussieren.
1. Liegen der Bundesregierung Informationen oder Schätzungen darüber
vor, zu welchem Zeitpunkt die Anzahl der ursprünglich zu
Geltungsbeginn eingeplanten Benannten Stellen notifiziert werden können (vgl.
Ausführungen in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/29452)?
Wie ist die Einschätzung der Bundesregierung, ob aus heutiger Sicht
rund 40 Benannte Stellen für die Umsetzung der MDR tatsächlich
ausreichen, um insbesondere ausreichend Kapazitäten für die
Neuzertifizierung der Bestandsprodukte bereitzustellen?
2. Liegen der Bundesregierung Informationen oder Schätzungen darüber
vor, wann die von der Branche der Medizintechnik als erforderlich
erachteten 40 Benannten Stellen zertifiziert werden, und ist dies noch in
diesem Jahr der Fall (vgl.
https://www.aerzteblatt.de/archiv/210400/Med
izinprodukte-Verordnung-Es-drohen-Engpaesse)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der aktuelle Stand der Notifizierungen der Benannten Stellen kann dem
NANDO-System der Europäischen Kommission entnommen werden (
https://e
c.europa.eu/growth/tools-data-bases/nando/index.cfm?fuseaction=directive.noti
fiedbody&sort=country&dir_id=34).
Danach sind aktuell insgesamt 23 Benannte Stellen notifiziert; davon sechs
deutsche Benannte Stellen.
Nach derzeitigem Kenntnisstand lagen der Europäischen Kommission mit
Stand vom 27. Mai 2021 52 Anträge von Benannten Stellen mit dem Ziel der
Notifizierung vor; bei 40 Benannten Stellen war am 27. Mai 2021 bereits die
Vor-Ort-Begutachtung abgeschlossen (
https://ec.europa.eu/health/sites/default/f
iles/md_newregulations/docs/notifiedbodies_overview_en.pdf).
Demzufolge geht die Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon
aus, dass die von der Medizinprodukteindustrie in Ansatz gebrachten 40
Benannten Stellen auch mittelfristig erreicht werden.
Eine konkrete zeitliche Schätzung ist der Bundesregierung jedoch nicht
möglich, da die Bearbeitungszeiten für die Notifizierungsverfahren von
unterschiedlichen Faktoren, wie z. B. von der Qualität und der Geschwindigkeit der
Einreichung benötigter Unterlagen durch die Benannten Stellen selbst und den
Bearbeitungszeiten innerhalb der benennenden Behörde und der Gemeinsamen
Begutachtungsteams abhängen.
Wegen der Auswirkungen auf die Kapazitäten der Benannten Stellen wird auf
die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
3. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass durch das Nichterreichen der
geplanten Anzahl der Benannten Stellen zum Geltungsbeginn der MDR
(vgl. Ausführungen in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/29452) signifikante
Auswirkungen auf die Planungssicherheit für medizintechnische (MedTech)-
Unternehmen bestehen?
Der Bundesregierung liegen derzeit keine Informationen vor, die signifikante
Auswirkungen auf die Planungssicherheit der MedTech-Unternehmen
vermuten lassen.
4. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Prüfzeiten und
Stundensätze der Benannten Stellen (mit Sitz in Deutschland) im
Hinblick auf die folgenden Bereiche nach dem Geltungsbeginn der MDR im
Vergleich zu den bisherigen Medizinprodukterichtlinien entwickelt:
a) Audits;
b) Bewertung der technischen Dokumentation;
c) unangekündigte Audits?
10. Liegen der Bundesregierung Informationen oder Schätzungen seit
Inkrafttreten der MDR darüber vor, inwiefern sich die durchschnittliche
Dauer eines Konformitätsbewertungsverfahrens und die Kosten durch
eine Benannte Stelle nach Maßgaben der MDR im Vergleich zu vorher
geändert haben (bitte nach Medizinprodukteklassen aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Dauer und Kosten eines Konformitätsbewertungsverfahrens hängen von der
Risikoklasse des Medizinprodukts ab. Der Bundesregierung liegen Hinweise
vor, dass sowohl die Dauer der Konformitätsbewertungsverfahren als auch
deren Kosten über alle Risikoklassen hinweg gestiegen sind. Im Übrigen wird
auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/29452, S. 3 verwiesen.
Einzelne Stundensätze der bereits notifizierten Benannten Stellen sind der
Bundesregierung nicht bekannt. Die notifizierten Benannten Stellen sind aber
nach Maßgabe des Artikels 50 der Verordnung (EU) 2017/745 verpflichtet, ihre
Standardgebühren für die Durchführung eines
Konformitätsbewertungsverfahrens auf ihren Internetseiten zu veröffentlichen.
Konkrete Informationen zu den Auswirkungen der medizinprodukterechtlichen
Vorgaben auf die Dauer der Konformitätsbewertungs- und
Zertifizierungsverfahren liegen der Bundesregierung ebenfalls nicht vor. Insoweit wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/29452, S. 4 verwiesen.
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Hersteller von
Medizinprodukten für jedes Land der EU, in das sie liefern, regelmäßige
Reportings (Periodic Safety Update Report (PSUR), Single Strand
Conformation Polymorphism (SSCP), Instructions for Use (IFU),
Instrumentationsanleitungen) in der jeweiligen Landessprache – teilweise für Laien
verständlich – erstellen und vorhalten müssen?
Welchen zusätzlichen Kostenaufwand bedeutet dies für die
Unternehmen?
Die Verordnung (EU) 2017/745 sieht, wie auch das bisherige Recht,
grundsätzlich vor, dass Medizinprodukte zusammen mit einer Gebrauchsinformation
(IFU – Instructions For Use) an die Endkunden abgegeben werden. Die
jeweiligen Sprachfassungen der Gebrauchsinformationen ergeben sich aus den
nationalen Vorschriften des jeweiligen Mitgliedstaates. Eine regelmäßige
Aktualisierung der Gebrauchsinformationen ist in der MDR hingegen nicht vorgesehen.
Eine nachträgliche Änderung der Gebrauchsinformation könnte aber im Falle
von notwendigen korrektiven Maßnahmen erforderlich werden.
Dies ist keine durch die MDR neu geschaffene Anforderung. Vielmehr bietet
die MDR erstmalig Möglichkeiten, die Anzahl der an professionelle Anwender
auszuliefernden Gebrauchsinformationen zu reduzieren und so eine
Kostenersparnis zu erreichen.
Der regelmäßig aktualisierte Bericht über die Sicherheit von Produkten
(PSUR – Periodic Safety Update Report) nach Artikel 86 MDR ist nur für
Produkte der Risikoklasse IIa, IIb und III anzufertigen. Eine Aktualisierung hat bei
Klasse IIb und III-Produkten mindestens jährlich stattzufinden; bei
Klasse-IIa-Produkten mindestens alle zwei Jahre. Es besteht hingegen keine
Vorgabe, diese Berichte in unterschiedlichen Sprachfassungen oder in
laiengerechter Sprache anzufertigen.
Da der PSUR nur eine Zusammenfassung der Ergebnisse, Schlussfolgerungen
und Analysen des beim Hersteller aufzubauenden Marktbeobachtungssystems
nach Artikel 84 MDR ist, sind die zusätzlichen Kosten für die Anfertigung und
die Aktualisierung der Berichte gering. Welche Kosten dadurch entstehen, dass
bei Klasse III und bei implantierbaren Produkten die Benannte Stelle diese
Berichte prüfen muss, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden.
Der Kurzbericht über die Sicherheit und klinische Leistung (Summary of
Safety and Clinical Performance – SSCP) gemäß Artikel 32 MDR, der der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, ist nur für implantierbare Produkte
sowie Klasse-III-Produkte anzufertigen. Sofern relevant, muss dieser Kurzbericht
zusätzlich in einer patientengerechten Fassung und damit auch in
unterschiedlichen Sprachen erstellt werden. Eine regelmäßige Aktualisierung der
Kurzberichte ist in der MDR nicht vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist
allerdings auf eine von der Medizinproduktekoordinierungsgruppe (MDCG –
Medical devices coordination group) gegen die Stimmen der deutschen Experten
angenommene rechtlich unverbindliche Leitlinie (MDCG 2019-9
https://ec.europ
a.eu/docsroom/documents/37323) hinzuweisen. Diese Leitlinie weitet die
Gruppe der Produkte aus, für die eine spezielle patientengerechte Fassung der
Kurzberichte in allen offiziellen Amtssprachen der EU angefertigt werden
muss. Auch eine regelmäßige Aktualisierung der Kurzberichte wird in dieser
Leitlinie empfohlen.
Die Kosten für die Erstellung der Kurzberichte werden ähnlich wie beim PSUR
gering sein, da ähnliche zusammenfassende Berichte im Rahmen der klinischen
Bewertung erstellt werden müssen. Die Kosten für die Validierung dieser
Berichte durch die Benannte Stelle sind derzeit noch nicht bekannt.
6. Liegen der Bundesregierung Informationen oder Schätzungen darüber
vor, ob es im Zuge des Inkrafttretens der MDR sowie im Zeitraum
danach zu Kapazitätsengpässen bei den Benannten Stellen, dem Personal
der Benannten Stellen oder zu überlangen Bearbeitungszeiten gekommen
ist?
a) Falls ja, welche Gründe bestehen hierfür nach Kenntnis der
Bundesregierung?
b) Falls nein, aus welchen Gründen liegen keine Informationen oder
Schätzungen vor?
8. Ist die Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Auffassung,
dass derzeit hinreichende Kapazitäten bei Benannten Stellen für die
Zertifizierung von Medizinprodukten zur Verfügung stehen (bitte
begründen)?
9. Ist die Bundesregierung weiterhin der Ansicht, dass der ursprünglich
vermutete Kapazitätengpass weiterhin nicht zu befürchten ist, obwohl es
bereits Medienberichte über Schwierigkeiten im Rahmen der Umsetzung
gibt (vgl.
https://www.wiwo.de/my/erfolg/gruender/eu-medizinprodukte-
verordnung-viel-raum-fuer-interpretation/27377158-2.html?ticket=ST-64
1752-TvVvXyUHAcZ7YElLPDl1-ap3)?
Die Fragen 6 bis 6b, 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen unmittelbar keine Informationen für grundlegende
Kapazitätsengpässe bei Benannten Stellen für die Durchführung der
Konformitätsbewertungsverfahren vor. Insoweit wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/29452, S. 3
verwiesen. Seitens der Verbände und Unternehmen werden Bedenken jedoch an
die Bundesregierung herangetragen. Die Bundesregierung nimmt diese
Anliegen ernst und ist im engen Austausch mit der Branche und weiteren
relevanten Akteuren, um gemeinsam Handlungsmöglichkeiten auszuloten. Der
Bundesregierung liegen Hinweise vor, dass es für Hersteller, die bisher keine
Benannte Stelle hatten, mitunter schwierig ist, kurzfristig eine Benannte Stelle
zu finden. Es ist darüber hinaus davon auszugehen, dass sich die
durchschnittliche Dauer der Konformitätsbewertungsverfahren aufgrund der erhöhten
Anforderungen verlängert hat.
7. Liegen der Bundesregierung Informationen oder Schätzungen vor, ob es
in diesem Jahr oder in den nächsten Jahren zu Versorgungsengpässen
insbesondere auch bei bewährten etablierten Bestandsprodukten oder
seltenen Medizinprodukten kommen könnte, und ist dies auszuschließen?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über aktuelle oder
bevorstehende Versorgungsengpässe vor. Die in der MDR enthaltenen
Übergangsbestimmungen und Ausnahmeregelungen für Bestandsprodukte sind
Instrumente, um bei nachgewiesen sicheren und effizienten Bestandsprodukten
Versorgungsengpässe aufgrund der neuen gesetzlichen Vorschriften zu verhindern.
Die Bundesregierung wird die Marktlage jedoch weiter beobachten und bei
Anzeichen drohender Versorgungsengpässe geeignete Maßnahmen im Rahmen der
bestehenden Möglichkeiten ergreifen.
11. Liegen der Bundesregierung Informationen oder Schätzungen darüber
vor, ob seit Geltungsbeginn der MDR ein Zulassungsstau für nach den
bisherigen Medizinproduktrichtlinien zugelassene Produkte oder neue
Produkte besteht?
Die in Frage 12 zitierte Statistik von TEAM-NB deutet an, dass bisher nur für
wenige Bestandsprodukte (im Frühjahr 2021 etwa 10 Prozent) Anträge auf
Zertifizierung nach der MDR gestellt wurden. Dies lässt keinen aktuellen
Zertifizierungsstau erkennen.
12. Ist nach Ansicht der Bundesregierung, vor dem Hintergrund, dass die
Statistik von TEAM-NB, der europäischen Organisation der Benannten
Stellen, einen Zulassungsflaschenhals zum Ende der Übergangsperiode
prognostiziert, eine Verlängerung der Übergangsperiode oder andere
pragmatische Lösungen nötig, um Bestandsprodukte im Markt zu halten
(vgl.
https://www.team-nb.org/wp-content/uploads/2021/04/Team-NB-M
D-Sector-Survey-PressRelease-20210414.pdf)?
Die Sorge einiger Unternehmen bzw. Branchenvertreter vor einem möglichen
Zertifizierungsstau vor Ablauf der Übergangsbestimmungen ist der
Bundesregierung bekannt. Die aktuellen Entwicklungen (siehe Antwort zu Frage 2)
lassen mittelfristig die Notifizierung weiterer Benannter Stellen erwarten. Ob
darüber hinaus weitere Maßnahmen zu ergreifen sind, kann angesichts des erst
kurzen Geltungszeitraums der MDR noch nicht sicher prognostiziert werden.
Ein Zuwarten oder eine mit der Benannten Stelle nicht abgesprochene späte
Antragstellung im Mai 2023 kann vor diesem Hintergrund generell nicht
empfohlen werden.
13. Liegen der Bundesregierung Informationen oder Schätzungen darüber
vor, ob Orphan Devices, die bereits vor dem Geltungsbeginn der MDR
aufgrund vielseitiger Gründe wie beispielsweise hoher
Entwicklungskosten sowie geringen Umsätzen aufgrund kleiner Stückzahlen hohen
Herausforderungen ausgesetzt waren, bereits vom Markt genommen
werden mussten oder ob dies unmittelbar bevorsteht und hierdurch
Versorgungsproblematiken entstehen?
Wenn ja, welche Medizinprodukte sind betroffen (bitte auflisten)?
Betrifft dies auch Medizinprodukte für Kinder und Jugendliche (bitte
auflisten)?
Der Bundesregierung liegen Hinweise insbesondere der
Medizintechnikverbände (BVMed, Spectaris) vor, dass seit Geltungsbeginn der MDR Produkte
oder Produktlinien eingestellt wurden. Ob davon Medizinprodukte für seltene
Erkrankungen betroffen sind, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Der
Bundesregierung ist zudem nicht bekannt, ob die Marktaustritte der betroffenen
Produkte auf die MDR zurückzuführen sind. Sofern sich zukünftig im
Zusammenhang mit Medizinprodukten für seltene Erkrankungen die Gefahr von
Versorgungsengpässen abzeichnet, wird die Bundesregierung von der im MPDG
vorgesehenen nationalen Möglichkeit Gebrauch machen und entsprechend
Artikel 59 MDR für diesen Bereich Sonderregelungen erlassen und damit den
geäußerten Befürchtungen Rechnung tragen, dass essentielle Medizinprodukte
vom Markt genommen werden könnten.
14. Hält die Bundesregierung die Einführung eines Fast-Track-Verfahrens
für innovative Medizinprodukte für geboten?
Wenn ja, welche Schritte hat die Bundesregierung diesbezüglich
unternommen?
Wenn nein, wieso nicht?
15. Angesichts der Tatsache, dass nach Artikel 59 MDR Ausnahmen vom
Konformitätsbewertungsverfahren nur von den zuständigen Behörde
einzelner Mitgliedstaaten erteilt werden können, hält die Bundesregierung
die Einführung eines europaweiten regulären Fast-Track-Verfahrens für
etablierte, bewährte Bestandsprodukte für geboten?
Wenn ja, welche Schritte hat die Bundesregierung diesbezüglich
unternommen?
Wenn nein, wieso nicht (bitte in diesem Zusammenhang auch auflisten,
bei welchen Produkten in Deutschland Artikel 59 MDR Anwendung
gefunden hat)?
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ungeachtet der Tatsache, das auch in einem sogenannten Fast-Track Verfahren
hinreichende Belege für die Sicherheit und die klinische Leistungsfähigkeit
(klinischer Nutzen) vorgelegt werden müssen, kann ein solches Verfahren für
innovative Medizinprodukte, wie auch für etablierte, bewährte
Bestandsprodukte nicht national eingeführt werden, sondern erfordert vielmehr eine
Änderung des europäischen Medizinprodukterechts. Die Verordnung (EU) 2017/745
regelt das Inverkehrbringen von Medizinprodukten, die Bereitstellung von
Medizinprodukten auf dem Markt sowie die Inbetriebnahme von
Medizinprodukten insoweit abschließend. Derzeit gibt es keine realistischen Aussichten,
eine kurzfristige Änderung der Medizinprodukteverordnung durch den
europäischen Gesetzgeber zu initiieren.
Seit dem 24. April 2020 kann die zuständige Bundesoberbehörde nach § 7 des
Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes (MPDG) unter den in Artikel 59
Absatz 1 der MDR genannten Voraussetzungen auf begründeten Antrag das
Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von Produkten, bei denen das
Konformitätsbewertungsverfahren nach Maßgabe von Artikel 52 MDR nicht
durchgeführt wurde, im Geltungsbereich des MPDG zulassen (sog.
Sonderzulassung).
Entsprechend wurden seitens des Bundesinstituts für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) seit dem 24. April 2020 Anträge zu folgenden Produkten
auf Basis von § 7 MPDG in Verbindung mit Artikel 59 MDR beschieden:
• Infektionsschutzmasken,
• künstliche Herzklappen und weitere Klappenprodukte,
• kardiale Verschlusssysteme,
• Beatmungsgeräte, Produkte zum respiratorischen System (Atemwege),
• Software, Apps,
• Dialyseprodukte,
• Katheter/Kanülen/Stents,
• Implantate/Prothesen,
• Sonstige (z. B. bestimmtes Zubehör zu Medizinprodukten).
Sofern eine nationale Sonderzulassung nicht nur für die Verwendung durch
eine einzige Patientin oder einen einzigen Patienten erteilt wurde, hat die
Europäische Kommission aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der
Patientensicherheit unter den Voraussetzungen des Artikel 59 Absatz 3 MDR die
Möglichkeit, diese nationalen Genehmigungen im Wege von
Durchführungsrechtsakten auf das gesamte Gebiet der Union auszuweiten.
16. Liegen der Bundesregierung Informationen oder Schätzungen darüber
vor, ob Probleme mit der Personalgewinnung für die Benannten Stellen
und in den Regulatory-Affairs-Abteilungen der Unternehmen existieren?
Entsprechende Schätzungen liegen der Bundesregierung nicht vor. Zwar
veröffentlicht die Bundesagentur für Arbeit regelmäßig monatlich sogenannte
Engpassanalysen, die Auskunft über die Besetzungsprozesse gemeldeter
Arbeitsstellen geben (zu finden unter:
https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlo
bals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html;jsessionid=98029C17D0A6
9515832D9AF8341089C4?nn=20626&topic_f=analyse-d-gemeldete-arbeitsste
llen-kldb2010). Die dort dargestellten Berufssegmente sind allerdings nicht
granular genug, um Informationen zu der obigen Anfrage zu liefern.
Die in der europäischen Vereinigung der Medizinprodukte-Benannten Stellen
organisierten Benannten Stellen (TEAM-NB) haben ihre personellen
Kapazitäten seit 2012 um mehr als 400 Prozent (von 688 auf 2859 FTE – Full Time
Equivalence),
https://www.team-nb.org/wp-content/uploads/2021/04/Team-N
B-MD-Sector-Survey-PressRelease-20210414.pdf, erhöht. Vor diesem
Hintergrund ist anzunehmen, dass es den Benannten Stellen grundsätzlich möglich
ist, neues Personal zu gewinnen.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen dahingehend vor, dass die
Regulatory-Affairs-Abteilungen der Unternehmen Schwierigkeiten bei der
Personalgewinnung haben.
17. Plant die Bundesregierung Initiativen zur gezielten Ausbildung von
Fachpersonal für Benannten Stellen, oder liegen der Bundesregierung
Informationen über entsprechende Initiativen vor?
Der Bundesregierung sind keine derartigen Initiativen zur gezielten Ausbildung
von Fachpersonal für Benannte Stellen bekannt.
Um künftige Fachkräfte auch weiterhin bedarfsgerecht auszubilden und
qualifizieren zu können, richtet sich das konkrete Angebot dualer Berufsausbildung
immer nach der Nachfrage von Betrieben. Grundsätzlich kommt daher die
Initiative zur Schaffung oder Modernisierung eines Ausbildungsberufs aus der
Wirtschaft.
Beispiel: Um die Bedarfslage eines möglichen staatlich geregelten, dualen
Ausbildungsberufes oder alternativer formal geregelter Fortbildungsangebote im
Bereich der Medizinprodukteaufbereitung zu klären und die
Arbeitsmarktfähigkeit sowie die dafür notwendigen Anforderungen an einen solchen Beruf im
Bereich der Medizinproduktaufbereitung und die in ihm tätigen Personen zu
ermitteln, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) dem
Wunsch der Sozialpartner entsprechend das Bundesinstitut für Berufsbildung
(BIBB) im Jahr 2020 beauftragt, eine Bedarfsuntersuchung durchzuführen. Mit
dem im April 2021 vorgelegten Bericht hat das BIBB in Anbetracht der
Relevanz für den Gesundheitsbereich, der hohen Verantwortung, die den MPA-
Fachkräften abverlangt wird und aufgrund der zahlreichen weiteren Indizien
die Schaffung einer geregelten, staatlich anerkannten dreijährigen Ausbildung
im Bereich der MPA empfohlen. Der Bericht liegt den Sozialpartnern vor.
Weitere Informationen sind hier zu finden:
https://www.bibb.de/de/pressemitteilun
g_138223.php.
Laut der aktuellen Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit
(Stand: Mai 2021) bestehen in der Berufsgattung „Medizintechnik“ auf
Spezialisten- und Expertenniveau keine Fachkräfteengpässe. Auf
Fachkräfteniveau bestehen hingegen Fachkräfteengpässe in der Berufsgattung
„Medizinisch-technische Berufe Radiologie“.
18. Sieht die Bundesregierung die Maßgabe des Anhangs VII Nummer 1.2.8
zur MDR, dass in Bezug auf Gebühren die Interessen kleiner und
mittlerer Unternehmen gemäß der Empfehlung 2003/361/EG zu
berücksichtigen sind, zum jetzigen Zeitpunkt (also nach Eintreten des
Geltungsbeginns) als hinreichend erfüllt an (bitte begründen)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 19/29452, S. 4 verwiesen.
19. Welche Bedeutung hat der MedTech-Standort Deutschland für die
Bundesregierung gerade auch im Hinblick auf kleine und
mittelständische Unternehmen der Medizinprodukteindustrie?
Die MedTech-Branche ist in Deutschland insgesamt stark mittelständisch
geprägt; über die Hälfte der Wertschöpfung von Medizintechnik entsteht in
kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). Als Teil der industriellen
Gesundheitswirtschaft leistet die Branche einen wichtigen Beitrag für eine
effiziente Gesundheitsversorgung in Deutschland und ist vor allem ein bedeutender
Wirtschafts- und Arbeitsmarktfaktor: Laut der vom BMWi in Auftrag
gegebenen aktuellen Gesundheitswirtschaftlichen Gesamtrechnung (GGR) wird fast
ein Fünftel der Wertschöpfung in der industriellen Gesundheitswirtschaft durch
Medizinprodukte (über zwei Drittel) und Medizintechnik (knapp ein Drittel)
generiert, insgesamt 13,2 Mrd. Euro in 2020.
Die Bundesregierung misst deshalb dem MedTech-Standort Deutschland eine
hohe Bedeutung zu.
20. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass trotz der hohen Anforderungen
nach dem Inkrafttreten der MDR auch für kleine und mittlere
Medizinproduktehersteller sowie Start-ups das Marktumfeld im Zuge der MDR
geeignet ist und dass
a) gegenwärtig hinreichende Planungssicherheit bezüglich der
Wirtschaftlichkeit ihrer angebotenen Produkte gewährleistet ist,
b) KMU weiter erfolgreich existieren können,
c) die heimische produzierende Wirtschaft nicht nachhaltig geschwächt
wird, die Start-ups Benannte Stellen finden werden, um
medizintechnischen Fortschritt Made in Germany zu sichern?
Die Bundesregierung geht derzeit davon aus, dass grundsätzlich eine
ausreichende Planungssicherheit bezüglich der Wirtschaftlichkeit der angebotenen
Produkte vorliegt. Auch KMU, die sich rechtzeitig und in angemessener Weise
den neuen Herausforderungen stellen, können nach Ansicht der
Bundesregierung unter der MDR erfolgreich existieren.
Aktuell hört die Bundesregierung von verschiedenen Seiten aus der Wirtschaft,
dass es mitunter schwierig sei, eine zeitnahe Zertifizierung von Produkten zu
erreichen. Hiervon scheinen v. a. KMU sowie Start-ups im MedTech-Bereich
betroffen zu sein. Auch die Generierung klinischer Daten durch entsprechende
Studien sowie zusätzliche Kosten der Re-Zertifizierung von Bestandsprodukten
stellen vor allem KMU vor Herausforderungen.
Insbesondere die Digitalwirtschaft zeigt sich besorgt, dass die höheren
Anforderungen an Software als Medizinprodukt Projektrealisierungen im Wege
stehen könnten, da Start-ups die höheren Kosten und das höhere Risiko des
verlängerten Prozesses nicht tragen können oder wollen.
Eine nachhaltige Schwächung der heimischen Industrie, insbesondere im
Vergleich zur Industrie in anderen europäischen Staaten, ist derzeit aber nicht
absehbar. Die Bundesregierung wird die weitere Entwicklung in Deutschland
kontinuierlich begleiten und sich im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten
für eine pragmatische Implementierung der MDR einsetzen.
21. Liegen der Bundesregierung Informationen oder Schätzungen darüber
vor, ob Unternehmen, die im Bereich der Medizintechnik oder im
Bereich von deren Zulieferindustrie aktiv sind, im Zuge der Neuregelungen
den Betrieb selbst oder die Sparte der Medizintechnik in Deutschland
eingestellt haben, und wenn ja, wie viele (bitte nach Anzahl und Größe
des Unternehmens auflisten)?
Der Bundesregierung liegen Hinweise insbesondere der
Medizintechnikverbände (BVMed, Spectaris) vor, dass Lieferanten ihre Geschäftstätigkeit eingestellt
haben, jedoch fehlen belastbare Erkenntnisse, die Rückschlüsse auf den
jeweiligen Grund der Geschäftsaufgabe erlauben. Darüber hinaus hat die
Bundesregierung keine Kenntnis über Betriebseinstellungen.
22. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um einer
möglichen Unsicherheit und deren wirtschaftlichen, arbeitsmarkt- und
standortpolitischen Folgen von Unternehmen des Medizintechniksektors
(beispielsweise Start-ups, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oder
große Unternehmen) entgegenzuwirken?
Unabhängig von der Umsetzung der MDR können KMU und Start-ups, die im
Bereich MedTech tätig sind, von den branchenoffenen
Finanzierungsinstrumenten für Start-ups und KMU profitieren. Alleine aus dem European Recovery
Program-Sondervermögen (ERP-SV) Beteiligungsportfolio entfallen rund
19 Prozent auf den Sektor Gesundheit nach Morgan Stanley Capital
International/Global Industry Classification Standard (MSCI/GICS) zu dem auch der
Bereich MedTech gehört (Stand: September 2020). Zur branchenoffenen Start-up
Finanzierung gehört insbesondere auch der Zukunftsfonds, für den die
Bundesregierung 10 Mrd. Euro bereitstellt.
23. Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung einheitliche Kriterien für die
Mindestanforderungen an klinische Daten vor, und wenn nein, warum
nicht?
Die MDR definiert in Artikel 2 Nummer 14 den Begriff der klinischen Daten.
Zusammen mit dem aktuellen MDCG-Leitfaden (MDCG 2020-5
https://ec.euro
pa.eu/health/sites/default/files/md_sector/docs/md_mdcg_2020_5_guidance_cli
nical_evaluation_equivalence_en.pdf) über die Anwendung des
Äquivalenzprinzips im Rahmen der klinischen Bewertung sind aus Sicht der
Bundesregierung einheitliche Kriterien für die Mindestanforderungen an klinische Daten
vorhanden. Ob Art und Umfang der erhobenen klinischen Daten als Nachweis
für die klinische Sicherheit und die klinische Leistungsfähigkeit bzw. den
klinischen Nutzen ausreichend sind, ist grundsätzlich für jedes Produkt im
konkreten Einzelfall zu beantworten. In diesem Zusammenhang setzt sich die
Bundesregierung weiterhin dafür ein, dass auf europäischer und internationaler Ebene
produktspezifische Leitlinien für die klinische Bewertung und die klinische
Prüfung zeitnah entwickelt werden.
24. Welche Rolle spielt aus Sicht der Bundesregierung hierbei die
Verwendung von Versorgungsdaten, die beispielsweise durch Register gewonnen
werden?
Versorgungsdaten, die Aussagen über die klinische Sicherheit und die klinische
Leistungsfähigkeit von eingesetzten Produkten belegen, sind, wie auch
entsprechende Daten aus Produktregistern, zulässige klinische Daten. Diese klinischen
Daten haben eine herausragende Bedeutung im Rahmen der von der bisherigen
und der neuen Medizinproduktegesetzgebung vorgeschriebenen klinischen
Nachbeobachtung (PMCF). Die Einrichtung entsprechender
herstellerunabhängiger Register, wie zum Beispiel das vom Bundesministerium für Gesundheit
zu schaffende Implantateregister, bietet insbesondere KMU eine Gelegenheit,
Zugang zu herstellerrelevanten Daten zu bekommen (vgl. hierzu z. B. § 29
Absatz 1 Nummer 3 des Implantateregistergesetzes).
25. Plant die Bundesregierung, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um der
Schließung oder Abwanderung von jungen Unternehmen im Bereich von
Medizintechnik entgegenzuwirken?
a) Wenn ja, welche Gegenmaßnahmen plant die Bundesregierung?
b) Wenn nein, wieso nicht?
Die Frage 25 bis 25b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, dass es aufgrund des MDR-
Geltungsbeginns bereits zu Schließungen oder Abwanderungen von Unternehmen
gekommen wäre.
26. Liegen der Bundesregierung Informationen oder Schätzungen darüber
vor, ob es im Bereich der Medizintechnik weniger Gründungen von
Unternehmen gibt als vor dem 5. April 2017?
Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Informationen oder
Schätzungen vor.
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ISSN 0722-8333]