[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2686
17. Wahlperiode 30. 07. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
28. Juli 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Beckmeyer, Garrelt Duin,
Hubertus Heil (Peine), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/2522 –
Zukunft des Marineschiffbaus in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Marineschiffbau in Europa steht vor einem tiefgreifenden Umbruch.
Hintergrund sind der Nachfragerückgang im Handelsschiffbau einerseits und eine
sinkende staatliche Binnennachfrage andererseits.
Der Werftensektor in Deutschland zeichnet sich durch eine enge Verzahnung
von Handels- und Marineschiffbau aus. In der Vergangenheit waren die
deutschen Werften durch die Ausrichtung auf die zivile Schifffahrt als zweites
Standbein erfolgreich in der Lage, auf Nachfrageschwankungen im
Marineschiffbau durch Kapazitätsverlagerungen kurzfristig zu reagieren. Die sinkende
Nachfrage nach Handelsschiffneubauten als Folge der weltweiten Finanz- und
Wirtschaftskrise berührt daher auch den Marineschiffbausektor.
Zudem hat der Beitrag der Deutschen Marine zur Auslastung der
Werftkapazitäten aufgrund von sinkenden Verteidigungsbudgets und veränderten
Beschaffungsbedarfen seit Mitte der 90er-Jahre deutlich abgenommen. Diese
Entwicklung wird noch durch den Umstand verschärft, dass Marineprojekte durch große
Beschaffungszeiträume gekennzeichnet sind.
Diese Entwicklungen bedrohen die Wettbewerbsfähigkeit der
Marineschiffbaubranche. Um die Kosten für Forschung und Entwicklung zu amortisieren,
wächst die Bedeutung des Exportgeschäftes. Allerdings wird das
Exportgeschäft durch einen fortgesetzten Protektionismus und die größtenteils national
ausgerichtete Beschaffungspolitik begrenzt. Denn diese haben nicht nur zu
dauerhaften Überkapazitäten in Europa geführt, sondern erschweren auch den
Marktzugang.
Aufgrund der seit Jahrzehnten bestehenden arbeitsteiligen
Kooperationsbeziehungen zwischen den Werftunternehmen und der Zulieferindustrie sind von der
negativen Marktentwicklung im Marineschiffbau auch die rund 400
Zulieferunternehmen in Deutschland mit rund 76 000 Beschäftigten betroffen.
Vor diesem Hintergrund ist die politische Unterstützung für die Marineindustrie
von großer Bedeutung. Bisher ist diese jedoch nicht institutionalisiert, und eine
koordinierte Initiative zwischen staatlichen Stellen und der Industrie existiert
nur in sehr begrenztem Maße.
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation des Marineschiffbaus in
Deutschland und seine Entwicklung in den vergangenen fünf Jahren (bitte
aufschlüsseln nach Jahren, Auftragsbestand und Umsatzvolumen)?
Der Marineschiffbau trägt langjährig mit rund einem Viertel zum Gesamtumsatz
des deutschen Schiffbaus bei. Nach Informationen des Verbandes für Schiffbau
und Meerestechnik erwirtschafteten deutsche Marinewerften im Jahr 2009 über
1 Mrd. Euro und erreichten damit in etwa das Vorjahresniveau. 2007 lagen die
Umsätze noch bei 1,3 Mrd. Euro und 2006 bei rund 2 Mrd. Euro. Gesonderte
statistische Daten zum Marineschiffbau liegen nicht vor.
Durch die Ausrichtung auf Handels- und Marineschiffbau gelang es den Werften
bislang, flexibel Nachfrageschwankungen im Marinebereich zu kompensieren
und eine rentable Auslastung der Engineering- und Fertigungskapazitäten zu
erreichen. Die gegenwärtige Krise im Handelsschiffbau läuft diesem Trend
zuwider.
Die Kapazitätsauslastung im Marineschiffbau ist in den Kernbereichen U-Boot-
Bau und Überwasserkampfschiffbau differenziert zu betrachten.
Der Überwasserschiffbau dürfte eine weniger befriedigende Auftragslage als
der Unterwasserbereich aufweisen.
Das Programm Fregatte Klasse 124 (3 Einheiten), an dem die TKMS-Werften
Blohm + Voss (B + V), HDW und Nordseewerke (NSWE) sowie Fr. Lürssen-
Werft (FLW) beteiligt waren, wurde im Jahr 2007 abgeschlossen. Der Bau von
insgesamt fünf Korvetten der Klasse 130 bei B + V, NSWE und FLW ist
beendet, die Ablieferung der letzten Einheit ist für 2011 geplant. Die Modernisierung
der Fregatten 123 zur „Fähigkeitsanpassung FÜWES Stufe 1“ verläuft
planmäßig (Abschluss 2011). Der Zulauf von vier Fregatten F 125 ist ab dem Jahr 2016
vorgesehen.
Im Unterwasserbereich sind die Engineering – und Fertigungskapazitäten durch
die Beschaffungsvorhaben der Deutschen Marine und Bestellungen aus dem
Ausland relativ gut ausgelastet.
Nach der Realisierung des ersten Loses über vier Einheiten
außenluftunabhängiger U-Boote des Typs 212 A ist nunmehr der Bau der beiden Einheiten des
zweiten Loses im Gange. Damit sollte die Beschäftigung auf der TKMS-Werft
in Kiel (HDW) absehbar gesichert sein. Die Ablieferung der konventionellen
U- Boote ist für 2012/2013 vorgesehen.
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Position der deutschen
Marinewerften im europäischen und internationalen Wettbewerb?
Die deutschen Marinewerften agieren in ihrem spezifischen Produktbereich als
Systemhaus und Systemintegrator und sind international Technologie- und
Marktführer.
Die Wettbewerbsfähigkeit hängt allerdings auch von den horizontalen
Rahmenbedingungen ab. Hier haben deutsche Unternehmen durch höhere Kosten
Nachteile, insbesondere im internationalen Wettbewerb, die durch
Spitzentechnologie nur teilweise kompensiert werden können.
3. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung – insbesondere
bezüglich der Umsatzzahlen und der Zahl der Arbeitsplätze – für die
Zulieferindustrie, die durch arbeitsteilige Kooperationsbeziehungen eng mit den
Marinewerftunternehmen verbunden ist?
Es liegen keine gesonderten Zahlen vor, inwieweit die Umsätze der
Zuliefererindustrie speziell vom Marineschiffbau abhängig sind.
Insgesamt erwartet der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau
(VDMA) im Bereich Schiffbau- und Offshore-Zulieferindustrie einen
erheblichen Umsatzrückgang von 11,9 Mrd. Euro im Jahr 2009 auf ein Niveau
zwischen 9,3 und 10,5 Mrd. Euro in diesem Jahr. Dem VDMA zufolge könnten von
den ca. 72 000 Arbeitsplätzen bei den Schiffbau- und Offshore-
Zulieferunternehmen dadurch bis zu 4 000 Stellen wegfallen.
4. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der verstärkte
Wettbewerbs- und Auslastungsdruck die Marineindustrie substanziell gefährdet,
und wie begründet die Bundesregierung ihre Position?
5. Sieht die Bundesregierung durch diese Marktentwicklung die
Fertigungskompetenzen der deutschen Marineindustrie bedroht, weil tendenziell
steigende Forschungs- und Entwicklungsaufgaben nicht mehr angemessen
finanziert werden können?
Die Wettbewerbsbedingungen für die deutsche Marineschiffbauindustrie
werden vor dem Hintergrund auch einer international nicht stabilen
Nachfragesituation schwieriger. Exporterfolge auf verantwortungsvoll belieferbaren
Auslandsmärkten sind aber erforderlich, um eine Produktion in einer
Größenordnung zu sichern, die den Erhalt einer leistungsfähigen nationalen
wehrtechnischen Industrie gewährleistet.
Die Sicherung technologischer Kompetenz und hochwertiger Arbeitsplätze in
Deutschland ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Deshalb sind die
Verbesserung der Exportfähigkeit der Produkte sowie nationale
Beschaffungsvorhaben als Referenz und zur Grundauslastung der deutschen
Marineschiffbauindustrie von Bedeutung.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
6. In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung die
Technologieführerschaft der deutschen Marineindustrie gefährdet?
Siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2.
7. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der strukturellen
Unterschiede zwischen den europäischen Marinewerften Wettbewerbsnachteile
für die privatwirtschaftlich strukturierten Werftbetriebe in Deutschland
gegenüber Unternehmen in Staatseigentum oder in Mischformen?
Insgesamt sind die deutschen Werften mit ihren privatwirtschaftlichen
Strukturen und innovativen Produktportfolio international grundsätzlich
wettbewerbsfähig. Die genannten strukturellen Unterschiede können zu Nachteilen für
deutsche Werften führen, wie dies auch von Unternehmen und Verbänden artikuliert
wird.
8. Wie beurteilt die Bundesregierung den Einstieg internationaler Investoren
wie „Abu Dhabi Mar“ in den deutschen Marineschiffbaumarkt?
Durch den Einstieg internationaler Investoren wie „Abu Dhabi Mar“ in den
deutschen Marineschiffbaumarkt kann die finanzielle Basis der betreffenden
Schiffbauunternehmen gestärkt werden. Darüber hinaus werden gegebenenfalls
neue Absatzmärkte erschlossen, wobei die Exporte weiter der restriktiven
Rüstungsexportkontrolle der Bundesregierung unterliegen.
Der Einstieg internationaler Investoren kann so zum Erhalt von
wehrtechnischen Kernfähigkeiten und von Arbeitsplätzen im Marineschiffbau in
Deutschland beitragen.
9. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der Neueintritt von
ausländischen Investoren den Wettbewerbsdruck auf die Branche in
Deutschland verstärkt, und wie begründet die Bundesregierung ihre Position?
Nein, siehe Antwort zu Frage 8.
10. Sieht die Bundesregierung durch den Einstieg ausländischer Investoren
wesentliche nationale Sicherheitsinteressen berührt, und wie begründet die
Bundesregierung ihre Haltung?
Die Bundesregierung prüft nach Maßgabe des deutschen Außenwirtschaftsrechts
(§§ 52, 53 der Außenwirtschaftsverordnung) jeweils im Einzelfall, ob durch den
Einstieg eines ausländischen Investors wesentliche nationale
Sicherheitsinteressen berührt werden. Voraussetzung einer solchen Prüfung ist der Erwerb von
mindestens 25 Prozent der Stimmrechte durch den ausländischen Investor.
11. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass negative Entwicklungen
für deutsche Unternehmen durch diese Marktentwicklung ausgeschlossen
sind?
Siehe Antwort zu den Fragen 8 bis 10.
12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefahr eines Technologie- und
Kompetenztransfers zulasten der deutschen Werftunternehmen, und
besteht aus Sicht der Bundesregierung an dieser Stelle Handlungsbedarf?
Es obliegt grundsätzlich den beteiligten Unternehmen, ihre Technologie und
Kompetenz durch geeignete Vertragsgestaltungen zu schützen. Der
grenzüberschreitende Transfer von Technologie für die Entwicklung und Herstellung von
Marinegütern unterliegt der Exportkontrolle nach Maßgabe des
Außenwirtschaftsrechts.
13. Wie will die Bundesregierung vor dem Hintergrund sinkender
Verteidigungsbudgets und veränderter Bedarfsanforderungen der Marine die
Konkurrenzfähigkeit der deutschen Werftunternehmen sichern?
Für den Erhalt einer zukunftsfähigen nationalen wehrtechnischen Industrie
werden verstärkte verantwortungsvolle Exportaktivitäten eine wichtige Rolle
spielen. Wichtig ist, dass die deutschen Marinewerften auch in der derzeit
schwierigen wirtschaftlichen Lage in hoch moderne und leistungsfähige Produkte
investieren.
Siehe Antwort zu den Fragen 4 und 5 sowie 40.
14. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um Arbeitsplätze und
Kapazitäten im militärischen Schiffbau und der Zulieferindustrie zu sichern?
Die Bundesregierung prüft, inwieweit politische Unterstützung für
Einzelprojekte künftig systematisiert und ressortübergreifend koordiniert werden soll.
Siehe Antwort zu den Fragen 4 und 5 sowie 40.
15. Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen, um die
Krise im Marineschiffbau zu mindern, und wie bewertet sie die
Wirksamkeit dieser Maßnahmen?
Siehe Antwort zu den Fragen 4 und 5 sowie 40.
16. Wie will die Bundesregierung den Erhalt einer leistungsfähigen nationalen
wehrtechnischen Industrie sicherstellen, die im Koalitionsvertrag
zwischen CDU, CSU und FDP als Grundlage für eine aufgabengerechte
Ausrüstung der Bundeswehr genannt wird?
Eine nationale wehrtechnische Industriebasis bildet eine Voraussetzung für die
glaubwürdige Sicherheitspolitik Deutschlands und für die Akzeptanz als
sicherheitspolitischer Partner im Bündnis und in Europa. Da die nationale Nachfrage
allein absehbar nicht zur vollen Auslastung der rüstungsrelevanten Industrie
ausreicht, gewinnen Erfolge auf verantwortungsvoll belieferbaren
Exportmärkten weiter an Bedeutung.
Siehe Antwort zu Frage 40.
17. Welche Folgen erwartet die Bundesregierung für die Marine, wenn diese
Leistungsfähigkeit der militärischen Schiffbauindustrie und der
Zulieferfirmen gefährdet ist?
Eine Reduzierung der Leistungsfähigkeit der deutschen maritimen Industrie
könnte Auswirkungen auf die Möglichkeiten zur Bedarfsdeckung durch den
Rüstungsbereich und damit zusammenhängend auch mittelbar für die
Auftragserfüllung durch die Deutsche Marine haben. Bei einem Wegbrechen der
maritimen Basis in Deutschland müsste der Bedarf (sowohl für neue Projekte als auch
für die Erhaltung und Wiederherstellung der Einsatzreife eingeführter Produkte)
auf dem europäischen bzw. weltweiten Markt gedeckt werden. Es bestünde das
Risiko, dass aufgrund von Exportbeschränkungen anderer Lieferländer kritische
Technologien nicht oder nur bedingt zur Verfügung stehen könnten und
Fähigkeitsforderungen der Marine deshalb nur noch eingeschränkt realisiert werden
könnten.
18. Auf welche ausgewählten wehrtechnischen Kernfähigkeiten – wie es im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP formuliert ist – will die
Bundesregierung die Marineschiffbaukapazitäten in Deutschland künftig
konzentrieren?
Die „Gemeinsame Erklärung“ des Bundesministeriums der Verteidigung
(BMVg) und des Ausschusses Verteidigungswirtschaft im Bundesverband der
Deutschen Industrie e. V. vom 20. November 2007 zu „Nationalen
Wehrtechnischen Kernfähigkeiten“ (WtKF) benennt industrielle Kapazitäten für den
aktuellen und den absehbar zukünftig notwendigen militärischen Bedarf. Für
die Marineschiffbaukapazitäten wurden die Bereiche U-Boote/Autonome
Unterwasserfahrzeuge (AUV), Überwasserkampfschiffe sowie Seeminenabwehr
identifiziert. Die WtKF werden in ihrer Gesamtheit im Rahmen der
konzeptionellen Untersuchungen zur Neustrukturierung der Bundeswehr einer
Überprüfung unterzogen, die sich an den Einsatzerfordernissen orientiert. Ergebnisse
hierzu liegen noch nicht vor.
19. Welche ressortübergreifenden Maßnahmen zu deren Erhaltung sind
gemeint, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP
angekündigt werden, und welche Bundesministerien sollen einbezogen werden?
Die Sicherung von WtKF soll durch eine Reihe flankierender Maßnahmen
gefördert werden. Hierbei prüft die Bundesregierung u. a., inwieweit die
Exportunterstützung für die deutsche rüstungsrelevante Industrie im Rahmen der
gültigen Exportrichtlinien künftig systematisiert und ressortübergreifend
koordiniert werden soll. Des Weiteren ist die Heranziehung der WtKF als Kriterium
im Rahmen der Anwendung von § 7 des Außenwirtschaftsgesetzes in
Verbindung mit § 52 der Außenwirtschaftsverordnung zu nennen. Hiernach können
insbesondere Rechtsgeschäfte über den Erwerb gebietsansässiger Unternehmen,
die Kriegswaffen oder andere Rüstungsgüter herstellen oder entwickeln,
beschränkt werden, um wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik
Deutschland zu gewährleisten, sofern ein Anteil von 25 Prozent oder mehr
erworben werden soll. In diesen Bereichen ist insbesondere das
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eingebunden.
20. Bis wann sollen die angekündigten ressortübergreifenden Maßnahmen
festgelegt und umgesetzt werden, und welche Schritte hat die
Bundesregierung bisher unternommen?
Die vorgenannten ressortübergreifenden Maßnahmen sind in der
„Gemeinsamen Erklärung“ aufgeführt. Die Identifizierung von WtKF sowie die Sicherung
derselben erfolgt am Maßstab ihres Beitrages zum Aufwuchs des angestrebten
Fähigkeitsprofils der Bundeswehr. Sowie die WtKF einem fortlaufenden
Revisionsprozess unterliegen, sind auch Maßnahmen zu deren Erhalt als
kontinuierlicher Prozess zu verstehen. In diesem sind sicherheitspolitische,
industriepolitische, technologische oder rüstungswirtschaftliche Aspekte als Kriterien zum
Erhalt heranzuziehen.
21. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung von
Schiffbauindustrie und Gewerkschaften, dass Marineaufträge die
Voraussetzung für den Erfolg der deutschen Werftunternehmen im internationalen
Wettbewerb sind?
Siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2.
22. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Gewerkschaften, dass
Arbeitsplätze im Marineschiffbau von politischen Entscheidungen abhängig
sind, und wie begründet die Bundesregierung ihre Position?
23. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Umstand
hinsichtlich einer eigenständigen Industriepolitik?
Umfang und Art der Beschaffungen der Bundeswehr hängen auch von
politischen Entscheidungen ab, die Auswirkungen auf die Arbeitsplätze im
Marineschiffbau haben können. Maßgeblich für Beschaffungen im Marinebereich
werden die Ergebnisse der Strukturreform sein. Industriepolitische Aufgabe der
Bundesregierung ist es, der deutschen Industrie gute wirtschaftliche
Rahmenbedingungen zu gewährleisten. Rüstungsexporte unterliegen der restriktiven
Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung und der entsprechenden
Genehmigungspraxis. Eine Änderung der bisherigen restriktiven Rüstungsexportpolitik
ist nicht vorgesehen.
24. Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik der Marineindustrie, dass die
Branche keine ausreichende politische Unterstützung erfahre?
Einzelprojekte der Marineindustrie werden von der Bundesregierung durch
politische Flankierungen erfolgreich unterstützt. Die Bundesregierung prüft,
ihre Exportunterstützung zu intensivieren. Die Exportquote der Marineindustrie
beträgt bereits heute rund 70 Prozent, so dass die in der Frage enthaltene Kritik
ungerechtfertigt ist.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
25. Welche der auf der Sechsten Nationalen Maritimen Konferenz 2009
beschlossenen Handlungsempfehlungen zum Erhalt der Kernfähigkeit der
Marineschiffbauindustrie sind bisher umgesetzt worden, und welche
weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung?
An der 6. Nationalen maritimen Konferenz (NMK) nahm das BMVg erstmalig
mit einem eigenen Workshop – Deutsche Marine und Marineschiffbau – teil.
Ziel war es, auf der Grundlage der im Jahr 2009 vorliegenden strukturellen und
finanziellen Rahmenbedingungen für die Streitkräfte neue Wege der
Zusammenarbeit zwischen dem BMVg und der Marineschiffbauindustrie zu
erarbeiten. Insbesondere wurden die Themenbereiche Kooperation Marine/
Wehrtechnischer Bereich/Industrie, Maßnahmen zum Erhalt der Wehrtechnischen
Kernfähigkeiten sowie Möglichkeiten der Exportunterstützung durch das
BMVg behandelt. Aus den daraus erarbeiteten Handlungsempfehlungen konnte
bisher das Entwickeln tragfähiger Kommunikationsstrukturen auf Seiten des
öffentlichen Auftraggebers (öAG) weiter fortgeschrieben werden. Außerhalb sich
unter Vertrag befindender Projekte erfolgt der Dialog mit der
Marineschiffbauindustrie in ihrer Gesamtheit in erster Linie derzeit über den Verband für
Schiffbau und Meerestechnik e. V. sowie bei Bedarf mit einzelnen Firmen. Dies dient
der Wahrung der wettbewerbsrechtlich erforderlichen Neutralität des öAG.
Es wird in der weiteren Bearbeitung der Handlungsempfehlungen auch im
Hinblick auf die 7. NMK darauf ankommen, unter Beachtung
wettbewerbsrechtlicher Rahmenbedingungen, vor allem der vorgenannten Neutralitätspflicht des
öAG, Kommunikationsbeziehungen des öAG mit der Industrie zu erarbeiten.
26. In welchen Bereichen ist eine Umsetzung bisher nicht erfolgt, und welche
Gründe gibt es dafür?
Die Investitionsmittel für Projekte der Marine sind derzeit vollständig für
laufende Vorhaben gebunden. Derzeit sieht das BMVg keine konkreten
Möglichkeiten für weitere Programme. Verantwortungsvolle Exporterfolge sind
essentiell für den Erhalt einer leistungsfähigen industriellen Basis in technologischen
Kernbereichen der deutschen Werftenindustrie.
Die Fortschreibung der Handlungsempfehlungen der 6. NMK in der 7. NMK
werden inhaltlich diesen veränderten Bedingungen Rechnung tragen müssen.
Das übergeordnete Ziel der Intensivierung und Erarbeitung neuer Wege in der
Zusammenarbeit BMVg/Marineschiffbauindustrie bleibt jedoch unverändert
bestehen.
27. Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung von Marineindustrie und
Gewerkschaften, einen strategischen Dialog zwischen den Sozialpartnern
und den anderen Interessengruppen zu entwickeln, um regelmäßig über die
Rahmenbedingungen für die Entwicklung des militärischen Schiffbaus zu
diskutieren und einen möglichen Anpassungsbedarf frühzeitig zu
antizipieren?
28. Plant die Bundesregierung die Entwicklung einer koordinierten Initiative
zwischen Staat und Industrie?
Ein Dialog zwischen den Sozialpartnern, der Wirtschaft, Wissenschaft und
Politik findet bereits im Rahmen der Nationalen Maritimen Konferenzen statt.
Dort werden gemeinsame Handlungsempfehlungen erarbeitet, um die
Rahmenbedingungen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen maritimen Wirtschaft
zu verbessern. Darüber hinaus wird der Dialog über die Umsetzung der
Handlungsempfehlungen auch zwischen den Nationalen Maritimen Konferenzen
fortgesetzt.
29. Wie stellt sich die Bestandsentwicklung der maritimen Komponente der
Bundeswehr in den vergangenen 20 Jahren dar?
Der Verlauf der Bestandsentwicklung der maritimen Komponente auf der
Zeitachse seit 1990 ist der Tabelle in Anlage 1 zu entnehmen.
30. Wann sind die derzeit verfügbaren Schiffe in Zuständigkeit des
Bundesministeriums der Verteidigung in Dienst gestellt worden, und auf der Basis
welcher Bedarfsplanungen?
Die Material- und Ausrüstungsplanung der Streitkräfte und damit auch der
Marine basierte auf den verteidigungspolitischen Richtlinien, dem Weißbuch der
Bundesregierung und der Konzeption der Bundeswehr sowie der ihr
nachgeordneten Folgedokumente. Von der Landes- und Bündnisverteidigung in den 70er-
und 80er-Jahren hat sich der Schwerpunkt der Bedarfsplanung nach der
Wiedervereinigung hin zur Teilnahme an der internationalen Konfliktverhütung und
Krisenbewältigung einschließlich des Kampfes gegen den internationalen
Terrorismus entwickelt. Die Indienststellungstermine der Schiffe und Boote in
Zuständigkeit des BMVg ist der Aufstellung in Anlage 2 zu entnehmen.
31. Welche Neuanschaffungen von militärischen Wasserfahrzeugen plant die
Bundesregierung bis 2013?
Die Marine plant die Beschaffung von insgesamt sieben neuen Plattformen
(1 EGV, 4 F125, 2 U212), die bereits alle unter Vertrag stehen. Die
Indienststellung des dritten Einsatzgruppenversorgers BONN ist für 2012 geplant, die
zwei U-Boote 212A sollen in den Jahren 2012 und 2013 folgen, die Übernahme
der Fregatten der Klasse 125 ist für 2016 bis 2019 vorgesehen.
32. Wird die Bundesregierung geplante militärische Beschaffungen – wie z. B.
Korvetten der Klasse K131 – vorziehen, um der akuten Krise der Werften
zu begegnen, und wie begründet sie ihre Entscheidung?
Im Zeitraum nach 2013 hat die Marine die Beschaffung von sechs Korvetten
K 131 und zwei Doppelhüllenbetriebsstofftransportern in Aussicht genommen.
Der Beginn der Beschaffung bei den Korvetten ist frühestens ab 2015
einplanbar. Die Doppelhüllenbetriebsstofftransporter könnten ab 2017 mit Zulauf nicht
vor 2019 eingeplant werden.
33. Welche Auswirkungen haben die Belastungen durch die zahlreichen
Auslandseinsätze der Bundeswehr auf das Material der Marine, und welche
Konsequenzen hat dies für die Beschaffungsentscheidungen?
Die Marine stellt sich den Verpflichtungen Deutschlands in Auslandseinsätzen
mit dem höchsten prozentualen Anteil innerhalb der Streitkräfte. Die
Abwesenheitsdauer der Soldaten von bis zu sechs Monaten in Verbindung mit einem sehr
geringen Rotationsintervall zwischen den Einsätzen stellt eine nicht
unerhebliche Belastung des Personals dar. Auch das Material ist einer höheren
Abnutzung unterworfen.
Mit Blick auf zukünftige Rüstungsvorhaben besteht die Notwendigkeit, sowohl
die Personalstruktur als auch die technische Auslegung zukünftiger
Kampfschiffe so zu gestalten, dass sie den Anforderungen einer intensiveren Nutzung
der Plattform gerecht wird. F 125 wird das erste Projekt der Marine, bei dem
Intensivnutzung realisiert werden soll.
34. Welche Folgen haben das sich verändernde Sicherheitsumfeld in Europa
und die neuen Anforderungen an Marineoperationen und -ausrüstung aus
Sicht der Bundesregierung für künftige Beschaffungsbedarfe?
Auch 20 Jahre nach der Wiedervereinigung bleibt die ungehinderte Nutzung der
See für das im- und exportabhängige Deutschland auch künftig von strategischer
Bedeutung. Daraus folgen für die deutsche Marine die Aufgaben, zum einen die
Seeverbindungslinien und die eigene Küste schützen zu können und zum
anderen die See- und Seeluftstreitkräfte im Rahmen von internationaler
Konfliktverhütung und Krisenbewältigung gegen entsprechende Bedrohungen
und Risiken dort einzusetzen, wo diese entstehen. Nur Seestreitkräfte sind in der
Lage, sich weltweit ungehindert zu bewegen und bereits in einer frühen Phase
einer Krise in ein betroffenes Operationsgebiet zu verlegen. Eine maritime
Komponente wird auch dann geboten sein, wenn ein Einsatzgebiet von
Landstreitkräften nah an der Küste liegt oder nur über See zugänglich ist. An der
Schnittstelle „See-Land“ können durch die Nutzung der See als Basis für
streitkräftegemeinsame Operationen eigene bzw. verbündete Land- und
Luftstreitkräfte unterstützt werden. Seeraumüberwachungsoperationen – wie die heutigen
Operationen ATALANTA und UNIFIL – bleiben auch die wahrscheinlichsten
maritimen Einsätze in der Zukunft – und sind somit bedarfsbestimmend.
Die kontinuierliche Präsenz in Einsatzräumen von zum Teil riesiger
Ausdehnung erfordert eine entsprechend hohe Anzahl gut ausgestatteter und robuster
seegehender und fliegender Einheiten. „Robust“ beschreibt in diesem
Zusammenhang die Fähigkeit der schwimmenden Einheit, bis zu zwei Jahre im
Einsatzgebiet zu stehen, ohne eine Instandsetzungs- oder
Instandhaltungsmaßnahme im Hafen zu benötigen. Diese Schiffe müssen mit ganz bestimmten
technischen Ausrüstungen ausgestattet sein, die u. a. über Möglichkeiten zur
Ferninstandsetzung (sogenannte Tele-Maintenance) verfügen.
Die unter Vertrag befindlichen Fregatten des Typs „F 125“ erfüllen diese
Forderung ebenso wie die Einheiten des Typs Korvette „K 131“, die zusätzlich durch
Nutzung von Subsystemen modular ausgelegt sein und damit ein hohes Maß an
operationeller Flexibilität bereitstellen sollen.
35. Wie bewertet die Bundesregierung die Position der Marineindustrie, dass
nationale Referenzprojekte für den Erfolg der deutschen Unternehmen auf
dem Exportmarkt unerlässlich sind, und wie wird die Bundesregierung
sicherstellen, dass die Marine ihre Rolle als „parent navy“ auch künftig
erfüllen kann?
Nationale Referenzprodukte sind für den Export förderlich. Für eine Festlegung
der weiteren Schritte müssen die Ergebnisse der Strukturreform abgewartet
werden. Gleiches gilt für den Bereich der Ausbildungsunterstützung für fremde
Marinen. Vorhandene Ausbildungskapazitäten sind grundsätzlich nur auf den
eigenen Bedarf ausgerichtet. Teilhabe anderer Nationen ist nur im Rahmen freier
Kapazitäten möglich.
36. Welche Förderprogramme des Bundes existieren für den Marineschiffbau?
Es existieren keine gesonderten Förderprogramme des Bundes für den
Marineschiffbau. Die Exportfinanzierung von Marineschiffen wird im Einzelfall
unterstützt durch die Gewährung von Zinsausgleichsgarantien des Bundes für CIRR
(Commercial Interest Reference Rate)-Schiffskredite und
Exportkreditgarantien, um international wettbewerbsfähige Finanzierungen anbieten zu können.
37. Welche Projekte fördert der Bund im Bereich Forschung, Entwicklung und
Innovation im militärischen Schiffbau?
Eine Projektförderung hinsichtlich Forschung, Entwicklung und Technologie
(Innovation) für den militärischen Schiffbau ist z. B. in den einschlägigen
Förderprogrammen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
grundsätzlich nicht ausgeschlossen, jedoch bisher nicht in Anspruch genommen
worden.
38. Plant die Bundesregierung mit Blick auf die Haushaltsaufstellung 2011
eine kurzfristig wirksame Erhöhung des Mittelansatzes für Forschung und
Entwicklung?
Dem Bundesministerium für Verteidigung wurden im Rahmen der
Haushaltsaufstellung 2011 weitere Mittel im Bereich Forschung und Entwicklung zu
Verfügung gestellt.
39. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der anwendungsbezogenen
Forschung bei, und welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung,
um diesen Bereich zu stärken?
Siehe Antwort zu den Fragen 1, 2 und 40.
40. Welche Schritte plant die Bundesregierung, um die Exportunterstützung
für die deutsche Marineschiffbauindustrie zu verbessern?
a) Plant die Bundesregierung die Intensivierung des Informations-,
Abstimmungs- und Unterstützungsprozesses über Exportprojekte
zwischen Bundeseinrichtungen und Wirtschaft, und wie begründet die
Bundesregierung ihre Haltung?
Die Bundesregierung prüft, ihre bisherige Exportunterstützung für
Einzelprojekte der deutschen Marineschiffbauindustrie zu intensivieren.
b) Wird die Bundesregierung das Instrument der „Government-to-
Government“-Verträge nutzen, und wie begründet die Bundesregierung
ihre Haltung?
Bei Exportaufträgen werden „Government-to-Government“-Verträge von
Abnehmerstaaten im Einzelfall nachgefragt. Im Rahmen des rechtlich Zulässigen
können dabei bestimmte Leistungen (z. B. so genannte Mandatsverträge mit der
deutschen Industrie auf Namen und Rechnung der ausländischen Regierung) zur
Unterstützung des jeweiligen Exportvorhabens vereinbart werden.
c) Plant die Bundesregierung die Gewährleistung eines
Bürgschaftsrahmens zur Exportfinanzierung von Marineprojekten, und wie begründet
die Bundesregierung ihre Haltung?
Der im Haushaltsplan eingestellte Ermächtigungsrahmen für Gewährleistungen
für Ausfuhren in Höhe von 120 Mrd. Euro gilt auch für Marineprojekte, sofern
diese als förderungswürdig und risikomäßig vertretbar eingestuft sind. Im
Rahmen dieses Ermächtigungsrahmens wird eine angemessene Unterstützung zur
Exportfinanzierung von Marineprojekten gewährleistet.
41. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass in anderen
europäischen Ländern wie Frankreich oder Großbritannien eigene Institutionen
zur Unterstützung von Exporten bestehen, und sieht die Bundesregierung
dadurch Wettbewerbsnachteile für die deutsche Industrie?
Mit der Bundesgesellschaft Germany Trade & Invest und dem vom Bund
unterstützten weltweiten Netz deutscher Auslandshandelskammern sowie durch die
Botschaften kann die deutsche Wirtschaft auf ein effizientes Instrumentarium
zur Unterstützung ihrer Exportbemühungen zurückgreifen. Dieses
Instrumentarium ist insbesondere auf die Bedürfnisse der mittelständischen Wirtschaft
ausgerichtet und kann im internationalen Vergleich als höchst wettbewerbsfähig
eingestuft werden.
42. Wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für verbindliche
gemeinsame Exportrichtlinien für die EU-Staaten einsetzen?
Im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU setzt sich
die Bundesregierung aktiv für eine weitere Harmonisierung der
Exportkontrollpolitik der einzelnen EU-Mitgliedstaaten ein. Ein wichtiger Fortschritt auf
diesem Weg war die Verabschiedung des „Gemeinsamen Standpunkts des Rats
betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von
Militärtechnologie und Militärgütern“ am 8. Dezember 2008. Damit wurde das bereits lange
von der Bundesregierung verfolgte Ziel erreicht, die bewährten, bislang nur
politisch bindenden Regelungen des EU-Verhaltenskodex für Waffenausfuhren
von 1998 zu überarbeiten und für alle EU-Mitgliedstaaten rechtlich verbindlich
zu machen. Der gemeinsame Standpunkt trägt damit wesentlich zu einer
weiteren europäischen Harmonisierung bei.
43. Wie bewertet die Bundesregierung die Bemühungen der Europäischen
Kommission, langfristig einheitliche europäische Rahmenbedingungen in
der Beschaffungspolitik zu schaffen, und wird sie diese Anstrengungen
unterstützen?
Mit dem „Defence Package“ der Europäischen Kommission, das u. a. eine
Richtlinie zur Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Verteidigung und
Sicherheit enthält („Vergaberichtlinie“), soll der Zersplitterung der europäischen
Rüstungsmärkte entgegen gewirkt werden und dadurch die Innovations- und
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Rüstungsindustrie verbessert werden.
Die Umsetzung der Vergaberichtlinie in deutsches Recht soll bis August 2011
erfolgen. Generell werden Bemühungen, einheitliche europäische
Rahmenbedingungen zu schaffen, positiv bewertet und durch die Umsetzung in nationales
Recht unterstützt.
44. Wo sieht die Bundesregierung strategische Marktlücken für den deutschen
Marineschiffbau?
Im Bereich Küstenschutz könnten z. B. neue Geschäftsfelder für den deutschen
Marineschiffbau erschlossen werden.
45. In welcher Form wird die Bundesregierung Anpassungsprozesse der
Branche unterstützen, um Arbeitsplatzverluste durch zivile Diversifizierung,
etwa in der Windenergie, zu kompensieren?
Bereits heute stehen zur Unterstützung der maritimen Branche unterschiedliche
Förderprogramme der Bundesregierung bereit, z. B. „Innovativer Schiffbau
sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“ und „Schifffahrt und Meerestechnik
für das 21. Jahrhundert“.
46. Welche Marktchancen sieht die Bundesregierung in einem Ausbau der
Kapazitäten zum Schiffsrecycling in Deutschland, und plant die
Bundesregierung Regelungen sowie Kooperationen mit der Industrie beim Verkauf von
gebrauchtem wehrtechnischen Gerät?
Nach Angaben des Verbands für Schiffbau und Meerestechnik ist in
Deutschland keine Mitgliedswerft des Verbands im Schiffsrecycling tätig. Die deutschen
Werften sind in diesem Bereich aufgrund hoher Kosten international nicht
wettbewerbsfähig. Marktchancen könnten sich ergeben, sofern hohe internationale
Umweltstandards bei dem Recycling von Schiffen vereinbart werden könnten.
Des Weiteren lässt sich auf Grund der geringen Stückzahl von
Marineplattformen keine Gelegenheit für den Ausbau von Kapazitäten erkennen. Im Bereich
des Verkaufs von Marinefahrzeugen an Drittstaaten ist die Kooperation mit der
wehrtechnischen Industrie ständige Praxis.
47. Welche Rolle spielt vor diesem Hintergrund die Förderung von
Nachwuchsfachkräften für den Marineschiffbau, und wie stellt sich die
Entwicklung in den vergangenen fünf Jahren in Zahlen dar?
48. Welche Schritte wird die Bundesregierung – auch mit Blick auf das 2003
ins Leben gerufene Maritime Bündnis – unternehmen, um die
Nachwuchsförderung zu sichern?
Für den Marineschiffbau liegen keine gesonderten Zahlen zur
Nachwuchskräfteförderung vor. Die Nachwuchskräfteförderung ist ein wichtiges Anliegen.
Die Anforderungen an die Fachkompetenz der Mitarbeiter steigen mit
zunehmender Spezialisierung der deutschen Werften und der der
Schiffbauzulieferindustrie. Die sechs deutschen Schiffbau-Hochschulen in Berlin, Bremen,
Duisburg, Hamburg, Kiel und Rostock verzeichneten in den Jahren 2005 bis 2009
insgesamt 477 Absolventen im Bereich der Schiffs- und meerestechnischen
Hochschulausbildung. Die Entwicklung der Absolventen der letzen fünf Jahre
stellt sich wie folgt dar:
Die deutsche Schiffbauindustrie bildet in mehr als 20 gewerblichen und
kaufmännischen Berufen aus. Die Anzahl der Auszubildenden auf den deutschen
Schiffswerften entwikkelte sich in den letzten fünf Jahren wie folgt:
2009 betrug die gewerbliche Ausbildungsquote der Seeschiffswerften
(Auszubildende im Verhältnis zu den Beschäftigten) über 8 Prozent. In diesem Wert
sind zunehmend Ausbildungsplätze enthalten, die im Rahmen Dualer
Studiengänge angeboten werden. Hierbei wird parallel zur betrieblichen Ausbildung ein
Fachhochschul-Studium absolviert. Auf diese Weise wird die akademische
Ausbildung mit praktischer Berufserfahrung kombiniert.
Die Industrie widmet sich aktiv dem Thema Gewinnung von
Fachkräftenachwuchs durch regelmäßige Imagewerbung, Berufsinformation sowie
Berufsbildungsveranstaltungen um auch künftig den Bedarf an Fachkräften abzudecken.
49. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Marineindustrie, ein
Kompetenzzentrum Marine einzurichten, um die
Ausbildungsunterstützung für ausländische Kunden zu institutionalisieren und auf diese Weise
ein neues Marktsegment zu erschließen?
Ausbildungsunterstützung für ausländische Marine ist grundsätzlich kein
Auftrag der Deutschen Marine. Die Ausbildungskapazitäten der Marine sind auf den
nationalen Bedarf ausgerichtet. Ausbildung für fremde Marine kann somit nur
einzelfallbezogen stattfinden.
50. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussichten gemeinsamer
europäischer Projekte, und welche Anstrengungen hat sie bisher unternommen,
um diese zu befördern?
Die unterschiedlichen operationellen Erfordernisse der Marinen europäischer
Staaten an ein komplexes Waffensystem Schiff/Boot lassen sich nur schwer in
Einklang bringen. Allerdings hat die Erfahrung der vergangenen Jahrzehnte
gezeigt, dass es auf Komponentenebene eine für die Beteiligten vorteilhafte
Zusammenarbeit geben kann. Allein im Bereich des U-Boot-Baus haben sich
ausreichend Übereinstimmungen finden lassen, die den Bau der Klasse U 212 A
Jahr Anzahl der Absolventen
2005 87
2006 84
2007 65
2008 114
2009 127
Jahr Anzahl der Auszubildenden
2005 1 123
2006 1 133
2007 1 347
2008 1 532
2009 1 366
als Kooperation (mit Italien) ermöglichten. Vor dem Hintergrund der
zunehmenden Ressourcenknappheit wird für die Zukunft erwartet, dass durch stärkere
Abstimmung der operationellen Erfordernisse in Europa auch gemeinsame
Entwicklungen/Beschaffungen im größeren Umfang möglich sind.
51. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der
wirtschaftlichen Globalisierung die Perspektiven eines gemeinsamen europäischen
Werftenkonzerns, wie es ihn im Bereich der Luftfahrtindustrie mit EADS
(European Aeronautic Defence and Space Company) gibt, und wird die
Bundesregierung entsprechende Ansätze fördern?
Der Marineschiffbau ist in der Europäischen Union nach wie vor maßgeblich auf
nationaler Ebene organisiert. Das niedrige Maß an Konzentration bei einem
zunehmenden Ungleichgewicht zwischen Kapazitäten und Bedarf in Europa
sowie der verschärfte Wettbewerb auf den Exportmärkten zwischen
europäischen Werften erhöhen den Druck auf eine europaweite Konsolidierung in
der Marineschiffbauindustrie.
Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich alle Aktivitäten deutscher Werften,
die geeignet sind, die technologische Kompetenz und internationale
Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken und zur Sicherung von
Arbeitsplätzen in Deutschland beizutragen. Hierzu zählt auch ein möglicher
Zusammenschluss deutscher Schiffbauunternehmen mit Werften aus anderen EU-
Mitgliedstaaten.
Die Bildung eines europäischen Werftenverbundes muss aber im Interesse der
deutschen Schiffbauunternehmen liegen.
Eine Konsolidierung sollte dazu beitragen, die Rolle der europäischen Werften
auf dem globalen Schiffbaumarkt zu stärken und die Marktpositionen gegenüber
Wettbewerbern vor allem aus asiatischen Ländern langfristig zu festigen.
Die unterschiedlichen Eigentumsstrukturen in den Partnerländern sind derzeit
noch ein wesentliches Hindernis auf dem Weg zu europäischen
Unternehmensstrukturen oder Allianzen.
Privatisierung von staatlichen Marinewerften und Kapazitätsanpassungen im
Rahmen nationaler Konsolidierungen sind erforderlich.
Position der Bundesregierung ist es, dass in einem europäischen
Werftenverbund nur privatwirtschaftlich organisierte und an marktwirtschaftlichen
Kriterien orientierte Unternehmen ohne staatliche Beteiligung erfolgreich
zusammenarbeiten können.
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