[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2698
17. Wahlperiode 04. 08. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Ekin Deligöz, Kai Gehring,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/2590 –
Stand der Umsetzung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP
im Bereich Kinder und Familie
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 26. Oktober 2009 unterzeichneten die Parteivorsitzenden von CDU, CSU
und FDP den Koalitionsvertrag „Wachstum. Bildung. Zusammenhalt.“. Neun
Monate nach Beginn der Regierungsarbeit ist davon auszugehen, dass
vereinbarte Maßnahmen umgesetzt wurden oder zumindest konkrete Planungen im
Bereich Kinder- und Familienpolitik vorliegen.
1. Mit welchen konkreten Maßnahmen setzt die Bundesregierung die im
Koalitionsvertrag beschriebene Zielvorstellung „Unser Ziel sind faire
Startchancen für alle Kinder“, um?
Die Politik der Bundesregierung ist darauf ausgerichtet, Rahmenbedingungen
dafür zu schaffen, allen Kindern und Jugendlichen Teilhabe, Selbstständigkeit
und Entfaltung ihrer Fähigkeiten zu ermöglichen. Dabei lässt sich die
Bundesregierung von dem Leitgedanken führen, dass insbesondere die Förderung und
der Schutz von Kindern von frühester Kindheit an sowie faire Start- und
Bildungschancen unabhängig von der sozialen Herkunft ein zentraler Schlüssel für
eine erfolgreiche Teilhabe an der Entwicklung unserer Gesellschaft sind.
Die Förderung in den ersten Lebensjahren ist grundlegend für alle
weitergehenden Bildungserfolge. Sie entscheidet maßgeblich über Entwicklungs-, Teilhabe-
und Aufstiegschancen und damit über die soziale Gerechtigkeit der künftigen
Gesellschaft. Nur gute und passgenaue Förderung von Anfang an schafft faire
Chancen für alle Kinder.
Zu den Zielen der Bundesregierung gehört, bessere Bildungs- und
Teilhabechancen auch für bedürftige Kinder und Jugendliche sicherzustellen.
Entsprechende Regelungen werden derzeit erarbeitet.
Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den nachfolgenden Fragen verwiesen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 2. August 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/2698 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung die „steuerliche
Entlastung insbesondere für die unteren und mittleren Einkommensbereiche
sowie für die Familien mit Kindern“ bisher erreicht?
Familien mit Kindern werden durch die im Gesetz zur Beschleunigung des
Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) vom 22. Dezember 2009
(BGBl. I S. 3950) geregelte Erhöhung des Kindergeldes um 20 Euro pro Kind
und Monat ab dem 1. Januar 2010 und die Anhebung der Freibeträge für Kinder
für jedes Kind von insgesamt 6 024 Euro auf 7 008 Euro ab dem
Veranlagungszeitraum 2010 entlastet.
3. Hat die Bundesregierung dabei das geplante Entlastungsvolumen „in einem
Gesamtvolumen von 24 Mrd. Euro (volle Jahreswirkung)“ erreicht?
Wenn nicht, wann wird dieses Entlastungsvolumen erreicht sein?
Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz wurden umfangreiche Entlastungen
für Familien beschlossen, indem das Kindergeld und die Freibeträge für Kinder
in der im Koalitionsvertrag vereinbarten Weise angehoben wurden. Diese
Entlastung hat ein Volumen von 4,6 Mrd. Euro. Insgesamt belaufen sich die mit dem
Wachstumsbeschleunigungsgesetz beschlossenen steuerlichen Entlastungen für
Bürgerinnen und Bürger, Familien mit Kindern und Unternehmen auf rund
8,5 Mrd. Euro jährlich.
Entscheidungen über etwaige weitere Steuerentlastungen sind unter
Berücksichtigung der Notwendigkeit einer mittelfristigen Konsolidierung der öffentlichen
Haushalte und im Einklang mit dem Ziel der langfristigen Tragfähigkeit der
Staatsfinanzen zu treffen.
4. Wann legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Bürokratieabbau
im Steuerrecht vor, der „ein schlüssiges und verständliches Konzept der
steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für Familien und Kinder
und im Haushalt“ enthält und „die steuerliche Abzugsfähigkeit von
Ausbildungskosten“ neu ordnet?
5. Wie weit sind die Ressortabstimmungen zu diesem angekündigten
Gesetzesvorhaben bereits erfolgt?
Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen zur
Steuervereinfachung wird hingewiesen. Alle Maßnahmen sind im Lichte des
Konsolidierungskurses der Bundesregierung zu prüfen. Es gibt noch keinen konkreten Zeitplan
für ein entsprechendes Gesetzesvorhaben.
6. Wann, mit welchen Maßnahmen und welchem Finanzvolumen hat die
Bundesregierung begonnen, „die Angebote an Familienbildung für eine
gesunde Ernährung von Kindern und Erwachsenen“ auszubauen?
7. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um „gemeinsam
mit den Ländern […] das Thema der Ernährungsbildung in die
Informations- und Bildungsangebote von Kindergärten und Schulen [zu]
integrieren“?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/26988. Inwiefern plant die Bundesregierung, sich an den dafür entstehenden
Kosten zu beteiligen (wenn ja, bitte nach Jahren und Höhe der Finanzmittel
aufschlüsseln)?
Die Fragen 6, 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen des nationalen Aktionsplans „IN FORM – Deutschlands Initiative
für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ führt die Bundesregierung eine
Vielzahl von Maßnahmen durch, die zu einer Verbesserung der
Ernährungsinformation, der Ernährungsbildung und des Ernährungsverhaltens beitragen:
So wurde das „Netzwerk Junge Familie“ gegründet, in dem alle Gruppen, die
viel Kontakt zu jungen Familien haben (vor allem Hebammen, Kinder- und
Frauenärztinnen und -ärzte), zusammenarbeiten, um sich auf einheitliche
Handlungsempfehlungen vor allem im Bereich Ernährung zu verständigen und diese
an die Familien zu kommunizieren. In einem ersten Schritt hat sich das
Netzwerk auf gemeinsame Handlungsempfehlungen für Säuglinge und stillende
Mütter verständigt.
Auf dieser Basis werden jetzt entsprechende Informationsmaterialien erarbeitet,
bzw. vorhandene angepasst, die dann vor allem über die Netzwerkpartner –
insbesondere auch im Rahmen von Beratungsgesprächen – an die Familien
gegeben werden. In einem zweiten Schritt werden derzeit die
Handlungsempfehlungen für Schwangere erarbeitet, bzw. abgestimmt. Für die Arbeit des Netzwerks
stehen im Zeitraum 2009 bis 2012 rund 800 000 Euro zur Verfügung.
Kinder, Jugendliche und ihre Familien sind Zielgruppe der Maßnahmen „Joschi
hat’s drauf“ und „Mach-Bar-Tour“, die von den Verbraucherzentralen
durchgeführt werden (ein Nachfolge-Projekt der „Mach-Bar-Tour“, die „Ess-Kult-Tour“
wird derzeit entwickelt), des Projekts der Plattform Ernährung und Bewegung
„gesunde Kitas, starke Kinder“, der „Qualitätsstandards für die Verpflegung in
Tageseinrichtungen für Kinder“ sowie der „Qualitätsstandards für die
Schulverpflegung“, die im Auftrag der Bundesregierung von der Deutschen Gesellschaft
für Ernährung (unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten aus
Wissenschaft und Praxis) erarbeitet wurden und – teilweise in Zusammenarbeit mit den
Verbraucherzentralen – in die Breite getragen werden. Diese Maßnahmen
beinhalten auch Module zur Information und Motivation der Eltern und Familien.
Das schulische Mittagessen hat sich im Rahmen des Ausbaus der
Ganztagsschulen als ein Mindeststandard etabliert (vgl. KMK-Standards). Die bereits
genannten „Qualitätsstandards für die Schulverpflegung“ sowie Best-Practice-
Beispiele wurden und werden u. a. auch im Rahmen des Ganztagsschulprogramms
der Bundesregierung breit an Ganztagsschulen herangetragen (z. B.
Präsentation auf den jährlichen Ganztagsschulkongressen sowie auf dem Internetportal
www.ganztagsschulen.org). Die Regelung der Finanzierung des Mittagessens in
Kindergärten und Schulen obliegt gemäß den verfassungsmäßigen
Zuständigkeiten den Ländern bzw. Kommunen sowie den Trägern der Einrichtungen.
Die Bekanntmachung und Umsetzung dieser Qualitätsstandards unter
Einbeziehung aller damit befassten Personengruppen, also auch Lehrerschaft, Eltern,
Kinder sowie Schülerinnen und Schüler, ist Aufgabe der von Bund und Ländern
getragenen „Vernetzungsstellen Schulverpflegung“, in einigen Ländern auch
„Vernetzungsstellen Kita- und Schulverpflegung“. Diese Vernetzungsstellen
gibt es in allen 16 Bundesländern.
Der „aid-Ernährungsführerschein“, ein sechs Unterrichtseinheiten umfassendes
Unterrichtskonzept für Drittklässler mit besonderer Betonung des praktischen
Lernens, wird über Lehrerfortbildungen sowie den Einsatz von externen
Fachkräften (LandFrauen und Klasse-2000-Gesundheitsförderer) Kindern und (über
die Vor- und Nachbereitung der Unterrichtseinheiten) Eltern vermittelt. Bisher
Drucksache 17/2698 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodehaben bereits rund 300 000 Kinder den Ernährungsführerschein erworben.
Derzeit wird ein weiteres Modul für die 5. und 6. Klassen erarbeitet.
Ziel des Projekts „Küchen für Deutschlands Schulen“ ist es, das Thema
„Gesunde Ernährung und Kochen“ im Schulalltag von Kindern und Jugendlichen zu
verankern. Partner sind das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz, der Fernsehkoch Tim Mälzer, die Bertelsmann Stiftung
sowie als Sponsor der Küchenhersteller Nolte. Derzeit läuft die
Bewerbungsfrist, in der sich Schulen um eine Schul-Übungsküche bewerben können.
Für diese Maßnahmen stehen im Zeitraum 2007 bis 2013 (bei unterschiedlicher
Laufzeit der einzelnen Maßnahmen) insgesamt rund 4,2 Mio. Euro zur
Verfügung. Hinzu kommen die Bundesmittel für die Vernetzungsstellen Schul- (und
Kita-)Verpflegung, die für den Zeitraum 2008 bis 2014 insgesamt rund 6,6 Mio.
Euro betragen.
Im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau werden mehrere
Projekte mit dem Ziel einer gesunden Ernährung von Kindern gefördert. So werden
mit der Informationskampagne „Bio kann jeder“ praxisorientierte Workshops
für Schulen und Vorschuleinrichtungen (Kitas) zu ausgewogener Ernährung mit
Bioprodukten durchgeführt, die sich u. a. auch an Lehrer, Erzieher und Eltern
richten. Der Schülerwettbewerb „Bio find ich kuh-l“ ist eine Anregung für
Schülerinnen und Schüler der Klassen 3 bis 10, sich unter anderem intensiver mit
dem Thema ausgewogene Ernährung mit Bio-Produkten auseinanderzusetzen.
Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Information von
Verbraucherinnen und Verbrauchern über ökologischen Landbau und dessen
Erzeugnisse sowie zur Förderung damit verbundener
Absatzförderungsmaßnahmen werden mehrere Projekte zur Ernährungsbildung gefördert, wie z. B. „Bio
für die junge Generation“ (Führungen für Kinder auf Höfen, bei Verarbeitern,
pädagogische Unterstützung) oder „Öko-Landbau zum Anfassen“
(Kochveranstaltungen in Schulen mit Besichtigung eines Bio-Hofs). Darüber hinaus werden
mit dem Elternkalender 1 zur Ernährung von Schwangeren, Stillenden und
Kindern bis zum 1. Lebensjahr, dem Elternkalender 2 für Eltern mit Kindern von
2 bis 6 Jahren und dem Anfang 2011 erscheinenden Elternkalender 3 für Eltern
von Kindern im Schulalter Informationen über eine gesunde Ernährung unter
Einbeziehung von Bioprodukten vermittelt. Außerdem wurden
Schulmaterialien zum Ökologischen Landbau zur Produktion von Lebensmitteln und zur
bewussten Ernährung erarbeitet (
www.oekolandbau.de/lehrer). Für diese
Maßnahmen stehen jährlich rund 800 000 Euro zur Verfügung.
Das Modellvorhaben „Schulmilch im Fokus“ soll Möglichkeiten zur Anregung
des Milchverbrauchs bei Schülerinnen und Schülern in Grundschulen ermitteln.
Ein Modul dieses Vorhabens beinhaltet auch Informationen an Schüler und
Eltern über ausgewogene Ernährung. Für das Modellvorhaben wurden in den
Jahren 2008 bis 2010 insgesamt rund 5,9 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Mit „IN FORM on Tour“ steuert die Bundesregierung das Modul zur
Ernährungsinformation für die deutschlandweite Tour der von verschiedenen Trägern
getragenen Aktion „Deutschland bewegt sich“ bei. Hierbei werden im Rahmen
von Aktionen auf öffentlichen Plätzen (häufig verbunden mit entsprechenden
Aktivitäten in Schulen und/oder Kitas) Familien in zielgruppengerechter Weise
über ausgewogene Ernährung informiert. Hierfür stehen für 2010 rund 65 000
Euro zur Verfügung.
Darüber hinaus stellen insbesondere die von der Bundesregierung geförderten
Institutionen aid-infodienst, Deutsche Gesellschaft für Ernährung und
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung eine Vielzahl von
Unterrichtsmaterialien, Onlineangeboten, Ausstellungen oder Spielen zur Ernährungsinformation
und -bildung zur Verfügung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/2698Zur Integration der Ernährungsbildung in Kindergärten und Schulen fördert die
Bundesregierung darüber hinaus seit längerem im Rahmen des
„Förderschwerpunktes „Präventionsforschung“ Forschungsprojekte, die sich mit diesem Thema
auseinandersetzen. Es werden innovative Vorhaben der interdisziplinären,
anwendungsorientierten Präventionsforschung gefördert, die sowohl die Entwicklung
von Präventionsmaßnahmen und -programmen als auch die Evaluation und
Qualitätssicherung dieser Maßnahmen anstreben (
http://www.gesundheitsforschung-
bmbf.de).
Die beiden in den Jahren 2005 und 2006 veröffentlichten Bekanntmachungen
widmeten sich ausschließlich der Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen. In
diesen beiden Förderphasen wurden und werden 32 Forschungsvorhaben mit
insgesamt 11 Mio. Euro unterstützt. Von diesen befassen sich sechs Vorhaben
ausschließlich mit dem Thema Ernährungsbildung in Kindergärten und Schulen,
deren Förderung insgesamt 1,4 Mio. Euro umfasst. Im Jahr 2007 wurde eine
vierte Bekanntmachung zum Förderschwerpunkt Präventionsforschung
veröffentlicht, die sich speziell der Zielgruppe der Menschen mit
Migrationshintergrund widmete. Hier werden zwei Vorhaben mit insgesamt 0,6 Mio. Euro
gefördert, die sich mit der Informationsvermittlung von ernährungsbezogenen
Kompetenzen für Kinder und Jugendliche beschäftigen.
Die im Rahmen der „Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte
(WiFF)“ aufgebaute Informationsplattform bietet die Möglichkeit, Erkenntnisse
aus der Präventionsforschung an einen breiten Kreis von Erziehern und
Erzieherinnen zu vermitteln und mit einschlägigen Länderaktivitäten zur gesunden
Ernährung von Kindern zu verknüpfen.
9. Inwiefern fühlt sich die Bundesregierung an die Feststellung gebunden,
„Wir wollen Deutschland zur Bildungsrepublik machen, mit den besten
Kindertagesstätten, den besten Schulen und Berufsschulen sowie den
besten Hochschulen und Forschungseinrichtungen.“?
Investitionen in Bildung und Forschung haben für die Bundesregierung höchste
Priorität. Die Bundesregierung hält an dem Ziel fest, bis zum Jahr 2015 in
Deutschland zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Bildung und Forschung
zu investieren, um die mit der Bildungsrepublik verbundenen Ziele zu erreichen.
Mit den im Koalitionsvertrag vereinbarten zusätzlichen 12 Mrd. Euro für
Bildung und Forschung leistet die Bundesregierung ihren Beitrag zur
Zielerreichung. Deutschland ist auf einem guten Weg, das von Bund und Ländern
angestrebte 10-Prozent-Ziel zu erreichen.
Das Bildungsbudget, das die Grundlage für die Ermittlung des 10-Prozent-Ziels
darstellt und die öffentlichen und privaten Bildungsaufwendungen umfasst, ist
im Jahr 2008 auf den Rekordwert von 155 Mrd. Euro gestiegen (2007: 147,8
Mrd. Euro, 2006: 144,8 Mrd. Euro, 1995: 124,8 Mrd. Euro). Mit einem weiteren
Anstieg ist zu rechnen, da allein die öffentlichen Bildungsausgaben von Bund,
Ländern und Gemeinden laut Finanzstatistik von 2008 um 4,4 Mrd. Euro auf
97,9 Mrd. im Jahr 2009 (Soll) gewachsen sind.
10. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass zur Umsetzung dieser
Zielrichtung unter anderem ein wesentlicher Investitions- und
Regelungsbedarf in Richtung Qualität in der frühkindlichen Bildung und Betreuung
besteht?
Wenn nein, warum nicht?
Um Deutschland zur Bildungsrepublik zu machen, mit den besten
Kindertagesstätten, den besten Schulen und Berufsschulen sowie den besten Hochschulen
Drucksache 17/2698 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeund Forschungseinrichtungen bedarf es nach Auffassung der Bundesregierung
einer nationalen Anstrengung. Ziel muss es sein, mehr Chancengerechtigkeit
bereits am Start sowie Durchlässigkeit und faire Aufstiegschancen für alle zu
ermöglichen. Bildung ist eine gesamtstaatliche Aufgabe und bedarf einer engen
Partnerschaft aller Verantwortlichen entlang der gesamten Bildungskette.
Außerdem wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
11. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um die aus
der Zielmarge „besten Kindertagesstätten“ resultierende notwendige
Verbesserung der Qualität in der Kindertagesbetreuung zu erreichen?
Wenn nicht, werden diese erfolgen?
Die Bundesregierung wird in den nächsten vier Jahren zusätzlich insgesamt rund
400 Mio. Euro in die Qualität der frühkindlichen Bildung investieren. Denn
frühkindliche Förderung legt den Grundstein dafür, dass Kinder später in der
Schule und in der Ausbildung erfolgreich sind. Deshalb wird der Bund auch mit
einer bundesweiten Initiative dafür sorgen, die Sprach- und
Integrationsförderung durch qualifiziertes, zusätzliches Personal in den Kitas zu verbessern. Die
Mittel fließen in zirka 4 000 Schwerpunkt-Kitas und sollen vor allem in sozialen
Brennpunkten dazu beitragen, faire Chancen für alle Kinder zu schaffen.
12. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um „vor Ort
Bildungsbündnisse aller relevanten Akteure – Kinder- und Jugendhilfe,
Eltern, Schulen, Arbeitsförderung sowie Zivilgesellschaft – [zu] fördern“,
und worin unterscheiden sich diese von bereits gesetzlich verankerten und
praktisch umgesetzten Kooperationen zwischen diesen Akteuren?
Die Bundesregierung beabsichtigt, mit dem Bundesprogramm „Lokale
Bildungsbündnisse“ bedürftige und benachteiligte Kinder zu fördern, die von
Bildungsarmut bedroht sind.
Das Bundesprogramm befindet sich derzeit in der Phase der Konzeptionierung
und Planung. Es wird unter anderem geprüft, inwieweit Lokale
Bildungsbündnisse einen Beitrag zur Umsetzung der Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 9. Februar 2010 zu den Regelsätzen und dem Sozialgeld für
Kinder gemäß Zweitem Buch Sozialgesetzbuch im Hinblick auf
bildungsspezifische Bedarfe von Kindern leisten können. Die Bundesregierung wird dabei
von den durch die Verfassung eingeräumten Kompetenzen des Bundes
Gebrauch machen und das Programm in diesem Rahmen verfassungskonform
ausgestalten.
Mit einem weiteren Bundesprogramm sollen die außerschulischen
Jugendbildung und die Jugendsozialarbeit vor Ort speziell gestärkt werden. Auch dieses
Programm befindet sich derzeit noch in der Phase der Konzeptionierung und
Planung. In die Konzipierung beider Bundesprogramme werden bisherige
Erfahrungen aus einzelnen Modellprojekten zur Vernetzung vor Ort einbezogen,
weiter entwickelt und in die Fläche getragen. Insbesondere wird auf den
Ergebnissen von Forschungs- und Kooperationsmodellen zwischen Schule und
Jugendhilfe/außerschulischer Jugendbildung (u. a. die Bündelmaßnahme
„Gemeinsam geht’s besser“, mit den Projekten „Lokale Bildungslandschaften“ u. a.
„Lebenskunst lernen“, „Fachstelle Kultur macht Schule“) aufgebaut. Auch
werden die Ergebnisse aus dem Programm „Ganztägige Bildung, Erziehung und
Betreuung“ zur Vernetzung von Ganztagsschulen mit außerschulischen Partnern
herangezogen.
Die Bundesregierung vertritt einen umfassenden, ganzheitlichen
Bildungsansatz: Bildung ist mehr als Schule. Bildung ist ein umfassender Prozess der
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/2698Entwicklung einer Persönlichkeit in Auseinandersetzung mit sich und ihrer
Umwelt. Sie ist daher weder an die Grenzen institutioneller Zuständigkeiten,
noch an bestimmte Lernorte gebunden. Ebenso wichtig wie eine gute
Schulbildung sind Angebote der außerschulischen Jugendbildung und der
Jugendverbände.
13. Wie hoch wird das Kontingent an „Bildungsschecks“ sein, das jedes in
Frage 12 genannte Bündnis erhält?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
14. Welches Konzept liegt den „Bildungsschecks zur Weitergabe an
benachteiligte Kinder und Jugendliche“ zugrunde, und mit welchen Kosten rechnet
die Bundesregierung bei Einführung dieser Bildungsschecks?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
15. Wann wird die Bundesregierung Eckpunkte für die „Bildungsschecks“
vorlegen, und wann ist die Flächeneinführung geplant?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
16. Welche verfassungsrechtlichen Probleme sieht die Bundesregierung bei
Einführung dieser Bildungsschecks, und wie plant sie diese zu lösen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
17. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um
„verbindliche bundesweit vergleichbare Sprachstandstests für alle Kinder im
Alter von vier Jahren und bei Bedarf eine verpflichtende gezielte
Sprachförderung vor der Schule sowie darüber hinausgehende
unterrichtsbegleitende Sprachprogramme“ einzuführen?
Wenn nicht, wann wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen?
Maßnahmen zur Sprachstandsfeststellung und zur Sprachförderung fallen
entsprechend der Vereinbarungen im Rahmen der Qualifizierungsinitiative vom
Oktober 2008 in den Aufgabenbereich der Länder.
Mit der in der Antwort zu Frage 11 dargestellten bundesweiten Initiative in
Kindertageseinrichtungen wird die Bundesregierung dazu beitragen, die Sprach-
und Integrationsförderung in Kindertageseinrichtungen weiter zu entwickeln
und die Länder hierdurch in diesem Bereich zielgerichtet zu unterstützen.
Die Bundesregierung unterstützt die Länder weiterhin durch Bildungsforschung
bei der Entwicklung von Sprachtests und Sprachfördermaßnahmen sowie bei
deren Evaluierung.
Seit 2003 wurde von Seiten des Bundes gezielt und systematisch die empirische
Forschung im Bereich Sprachdiagnostik und Sprachförderung im Vorschul- und
Schulbereich sowie die interdisziplinäre Forschung im Überschneidungsbereich
von Sprachwissenschaft, Erziehungswissenschaft und Psychologie/
Psychometrie gefördert. Diese notwendigen Vorarbeiten sind inzwischen so weit
gediehen, dass daraus gemeinsam mit den Ländern gezielte Folgerungen vor allem für
die Weiterentwicklung von Sprachtests, die Qualifizierung von Erziehern/Leh-
Drucksache 17/2698 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperioderern sowie die Unterstützung von Eltern gezogen werden können, um
individuelle Sprachdiagnostik und darauf aufbauende individuelle Sprachförderung
realisieren zu können.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wertet derzeit in
Kooperation mit der Wissenschaft den Stand der Forschung aus und entwickelt
Eckpunkte für das weitere Vorgehen in Kooperation mit den Ländern.
18. Wann legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vor, um jedem „neu
geborenen Kind beispielsweise ein Zukunftskonto mit einem
Startguthaben von 150 Euro ein[zu]richten und Einzahlungen bis zur Volljährigkeit
mit einer Prämie [zu] unterstützen“?
19. Welches Konzept liegt dem „Zukunftskonto“ zugrunde, und mit welchen
Kosten rechnet die Bundesregierung jährlich?
Die Fragen 18 und 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Einführung eines Ansparanreizes, wie er in der Koalitionsvereinbarung
beispielhaft mit einem Zukunftskonto umrissen wird, soll Bürgerinnen und Bürger
zur langfristigen Bildungsvorsorge motivieren. Entsprechend langfristig bindet
ein solcher Anreiz die öffentliche Hand. Es sind deswegen vor der Einführung
umfangreiche rechtliche und administrative Fragen sowie die Potenziale der
Nachfrage zu berücksichtigen. Die Bundesregierung wird ihre Konzeption nach
Klärung der noch offenen Fragen sowie der Abschätzung bildungspolitischer
Erträge und Belastungen vorlegen.
20. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um „die
wirtschaftliche und soziale Leistungsfähigkeit von Familien weiter zu
stärken“?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.
21. Durch welche konkreten bundesgesetzlich zu regelnden Maßnahmen will
die Bundesregierung „Eltern stärken“?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 42 bis 46 verwiesen.
Zusätzlich fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend (BMFSFJ) zahlreiche weitere Maßnahmen zur Stärkung von Eltern. Die
Bundesregierung setzt dabei auf Angebote, die Eltern unmittelbar ansprechen
und direkt in ihrer Lebenswelt erreichen. Dazu gehört das vom BMFSFJ online
angebotene Serviceportal „Familien-Wegweiser“. Hier steht Eltern unter
anderem der „Kompass Erziehung“ zur Verfügung. Er richtet sich an alle, die bei der
Erziehung von Kindern Orientierung suchen, fachliche Tipps und Hinweise
benötigen oder sich einfach rund um das Thema Erziehung informieren wollen. Zu
den direkten Angeboten für Eltern gehören auch die vom BMFSFJ geförderten
„Elternbriefe“ des Arbeitskreises Neue Erziehung, die Eltern von der Geburt
eines Kindes bis zu seinem achten Lebensjahr begleiten. Eltern können sie sich
in regelmäßigen Abständen zuschicken lassen, in vielen Bundesländern ist dies
für Eltern kostenfrei. Sie bieten praktisch und anschaulich Beratung und
Begleitung mit dem Schwerpunkt auf den ersten Jahren der Erziehung.
Das vom BMFSFJ geförderte bundesweite kostenlose Elterntelefon, die
Nummer gegen Kummer e. V., ist ein Angebot an Mütter und Väter, sich
unkompliziert und anonym konkrete Ratschläge zu holen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/2698Die ebenfalls vom BMFSFJ unterstützten Elternkurse des Deutschen
Kinderschutzbundes „Starke Eltern – starke Kinder“ helfen Müttern und Vätern,
Lösungsstrategien für Konflikte und Problemzeiten in der Familie zu
entwickeln. Eine bundesweite Onlineberatung für Eltern bietet die Bundeskonferenz
für Erziehungsberatung. Mütter und Väter können sich im Forum oder Chat mit
Eltern und mit Fachkräften austauschen oder in einem ganz persönlichen
Gespräch mit einer Beratungsfachkraft Hilfe holen. Das Angebot ist gebührenfrei
und anonym und 24 Stunden an sieben Tagen der Woche erreichbar. Der
Onlineberatungsführer der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und
Eheberatung e. V. hilft bei der Suche nach einer geeigneten Beratungsstelle nach
Postleitzahl oder Wohnort. Auch die Onlineberatung und der
Onlineberatungsführer werden vom Bundesfamilienministerium unterstützt.
Wichtig im Kontext der Maßnahmen zur Stärkung von Eltern ist auch die
finanzielle Förderung der bundeszentralen Familienbildungs- und -beratungsträger
durch das BMFSFJ. Die Träger der Familienbildung und -beratung sollen in die
Lage versetzt werden, die Herausforderungen und Veränderungen, mit denen
sich die Familie heute konfrontiert sieht, zu bewältigen. Ihre zentrale Aufgabe
ist die Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz, d. h. Unterstützung von
Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung. Daher werden
jährlich – neben anteiligen Personalkosten – bundesweite
Multiplikatorenschulungen der bundeszentralen Familienbildungs- und Beratungsträger gefördert.
22. Inwiefern ist es der Bundesregierung durch ihre Maßnahmen gelungen,
Kindertagesbetreuung und Familienbildung durch „Vernetzung mit
anderen familienunterstützenden Angeboten im Sinne von Familienzentren und
Mehrgenerationenhäusern“ zu stärken und deutlich zu verbessern?
Insgesamt 80 Prozent der Mehrgenerationenhäuser erbringen
Kinderbetreuungsangebote und ergänzen die lokale Angebotsstruktur in der Kinderbetreuung
(zusammen 936 Kinderbetreuungsangebote). Durch flexible
Kinderbetreuungsangebote, wie eine stundenweise Betreuung, offene Kinderbetreuung und
Randzeiten- und Notfallbetreuung, werden für Eltern wichtige Ergänzungen zur
institutionellen Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen bereitgestellt. Diese
Angebote orientieren sich bezüglich des Zeitpunktes der Inanspruchnahme und
des zeitlichen Umfangs der Betreuung an den individuellen Bedürfnissen der
Eltern und Kinder. Insgesamt 44 Prozent der Betreuungsangebote richten sich an
Säuglinge und Kleinkinder (0 bis 2 Jahre), besonders in den alten
Bundesländern.
Zudem gehören Kindertagesstätten zu den wichtigsten Partnern von
Mehrgenerationenhäusern. Über 90 Prozent der Häuser kooperieren mit mindestens einer
Kindertagesstätte. Die Kooperationen tragen zur Verbesserung der
Zielgruppenerreichung sowohl der Mehrgenerationenhäuser als auch der
Kindertageseinrichtungen bei und erzeugen Synergien bei der Angebotserbringung. Diese entstehen
durch die Verzahnung der Angebote, etwa indem Mehrgenerationenhäuser und
Kindertagesstätten unter einem Dach angesiedelt sind, aber auch durch die
bereits genannten flexiblen Betreuungsmodalitäten.
Weitere, die lokale Kindertagesbetreuung stärkende Aktivitäten einiger
Mehrgenerationenhäuser ergeben sich durch die Qualifizierung und Vermittlung von
Kindertagespflegepersonen. Sowohl die Ansprache potenzieller Tagesmütter
und Tagesväter als auch der Kontakt zu Eltern fällt den
Mehrgenerationenhäusern, aufgrund ihres niedrigschwelligen Ansatzes, leichter als anderen lokalen
Akteuren. Durch die offenen Begegnungsangebote der Häuser, etwa im so
genannten Offenen Treff, wird zudem der Vertrauensaufbau zwischen den
Betreuungspersonen und Eltern unterstützt.
Drucksache 17/2698 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIm auf Fragen der Stärkung der Elternverantwortung und -kompetenzen
zugeschnittenen Bereich der Familienbildung sind über 20 Prozent der
Mehrgenerationenhäuser aktiv (zusammen 107 Beratungsangebote). Hier hat der
generationenübergreifende Ansatz der Mehrgenerationenhäuser zu einer Erweiterung
der Angebotspalette geführt: durch Angebote wie Vorlesepaten,
Hausaufgaben(nach-)hilfe, Erzählcafés usw. können gleichzeitig die Kompetenzen Älterer
gewinnbringend für alle genutzt, Kinder unterstützt und Eltern entlastet werden.
23. Wie viele Tagespflegepersonen wurden durch Maßnahmen der
Bundesregierung im Rahmen einer „Qualifikation von Tagespflegepersonen“
ausgebildet (bitte Jahreswerte angeben)?
Die Bundesregierung bildet keine Tagespflegepersonen aus. Sie unterstützt
Länder und Kommunen beim Auf- und Ausbau von Infrastruktur für
Kindertagespflege vor Ort und bei der Gewinnung und Erstqualifizierung von
Tagespflegepersonen im Rahmen des von ihr aufgelegten Aktionsprogramms
Kindertagespflege unter den für dieses Programm geltenden Voraussetzungen und auf
Grundlage des 160 Stunden umfassenden fachlich anerkannten
Mindeststandards. Grundlage der Qualifizierung ist ein gemeinsames Gütesiegel für
Bildungsträger, auf das sich Bund, Länder und die Bundesagentur für Arbeit
geeinigt haben. Die entsprechende Kooperationsvereinbarung ist bislang von allen
Bundesländern mit Ausnahme von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-
Holstein unterzeichnet worden. Zuständig für die Vergabe der Gütesiegel sind
die Länder. Wissenschaftlich begleitet und evaluiert wird das Aktionsprogramm
Kindertagespflege durch das Deutsche Jugendinstitut e. V. Mit ersten
Ergebnissen ist voraussichtlich noch in diesem Jahr zu rechnen. Auch der von der
Bundesregierung dem Deutschen Bundestag gemäß § 24a Absatz 5 des Achten
Buches Sozialgesetzbuch vorgelegte Bericht über das Berichtsjahr 2009 legt einen
Schwerpunkt auf die Situation in der Kindertagespflege.
24. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung gemeinsam mit den
Ländern, Kommunen und Verbänden ergriffen, um „Erzieherinnen und
Erzieher“ auszubilden und „bessere Rahmenbedingungen für Ausbildung und
Beruf“ zu schaffen?
Bedarfsgerechte Angebote der Kinderbetreuung in guter Qualität und eine frühe
Förderung für alle Kinder gehören zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in
Deutschland. Das Kinderförderungsgesetz bildet eine gute Grundlage, um den
Ausbau der Kindertagesbetreuung konsequent fortzusetzen.
Zur Gewährleistung der Qualität von Kindertageseinrichtungen ist es notwendig,
dass ausreichend und gut ausgebildete Fachkräfte eingesetzt werden können.
Deshalb wurde Anfang 2009 die „Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische
Fachkräfte (WiFF)“ gestartet, mit der das BMBF gemeinsam mit der Robert
Bosch Stiftung unter Einbeziehung des Deutschen Jugendinstituts e. V. eine
Verbesserung von Qualität, Transparenz und Durchlässigkeit des frühpädagogischen
Weiterbildungssystems für die bereits im Beruf tätigen Fachkräfte anstrebt. Dabei
bezieht der bundesweite Qualitätsentwicklungsprozess bestehende Initiativen
der Länder sowie Aus- und Weiterbildungsanbieter aktiv mit ein und fördert die
Vernetzung aller Akteure (
www.weiterbildungsinitiative.de). Zusätzlich wird
durch das BMBF bis 2014 begleitende Forschung gefördert, die darauf abzielt,
fundierte Erkenntnisse zu Fragen der Qualifikationsanforderungen im
Arbeitsfeld von Kindertageseinrichtungen und zur Ausbildung frühpädagogischer
Fachkräfte zu gewinnen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/2698Die forschungsbasierten Arbeiten von WiFF stehen in engem Zusammenhang
mit Projekten zur Medienqualifizierung von Erzieherinnen und Erziehern und
dem praxisorientierten Netzwerk Frühkindliche Bildung – BIBER.
Hier werden bundesweit bis Mitte 2011 rund 20 000 Erzieherinnen und Erzieher
mit Multiplikatorenfunktion für die Arbeit mit digitalen Medien weitergebildet.
Mehr als 10 000 Erzieherinnen und Erzieher haben die Fortbildung bereits
erfolgreich absolviert und das BIBER-Netzwerk bietet Möglichkeiten für
beruflich geprägte Vernetzung und Austausch sowie mediengestützte Angebote zur
Weiterbildung.
Auch im Rahmen der unter Schirmherrschaft der Bundesministerin für Bildung
und Forschung, Dr. Annette Schavan, stehenden Initiative „Haus der kleinen
Forscher“, die von der Helmholtz-Gemeinschaft, von McKinsey & Company,
der Siemens AG und der Dietmar-Hopp-Stiftung getragen und vom BMBF
gefördert wird, werden Erzieherinnen und Erzieher in ihrer Arbeit unterstützt:
Durch die Gründung von lokalen Netzwerken, Multiplikatorenausbildungen
und Fortbildungsangebote für Erzieherinnen und Erziehern trägt „Haus der
kleinen Forscher“ zur Kompetenzerweiterung des Fachpersonals in den
Einrichtungen bei. Bislang wurden über 10 000 Erzieherinnen und Erzieher geschult, die
alltägliche altersgerechte Begegnung mit Naturwissenschaften und Technik als
Bestandteile frühkindlicher Bildung anzuregen und in Kindertageseinrichtungen
zu verankern.
25. Inwiefern hat die Bundesregierung bisher darauf hingewirkt, „dass sich
Bund und Länder auf gemeinsame Eckpunkte der frühkindlichen Bildung,
insbesondere auch der Sprachförderung, einigen“?
26. Wann wird es eine gemeinsame Erklärung von Bund, Ländern und
Kommunen zu den in Frage 25 genannten Eckpunkten geben?
Die Fragen 25 und 26 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung wirkt mit einer Reihe von Maßnahmen auf gemeinsame
Eckpunkte insbesondere zur Sprachförderung hin. Im Einzelnen wird hierzu auf
die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Wann es zu einer gemeinsamen Erklärung
kommt, steht derzeit noch nicht fest.
27. Wann wird die Bundesregierung „die Gesetzeslage entsprechend ändern“,
damit „Kinderlärm […] keinen Anlass für gerichtliche
Auseinandersetzungen geben [kann]“?
Im Ressortkreis wird derzeit geprüft, welche Änderungen des Lärmschutzrechts
vorgenommen werden müssen, um dem Anliegen des Koalitionsvertrages zu
entsprechen. Da der Koalitionsvertrag auch vorsieht, das Bauplanungsrecht
weiterzuentwickeln und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) umfassend zu
prüfen, beabsichtigt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung, im Rahmen dieser Bauplanungsrechtsnovelle auch eine generelle
Zulässigkeit von Kindertagesstätten in reinen Wohngebieten durch eine Änderung des
§ 3 BauNVO vorzuschlagen. Die Bauplanungsrechtsnovelle soll gründlich
durch Expertengespräche und Beteiligung der betroffenen Fachöffentlichkeit
vorbereitet werden. Das förmliche Gesetzgebungsverfahren soll 2011
eingeleitet werden.
Drucksache 17/2698 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode28. Inwieweit berücksichtigt die Bundesregierung bei diesen Planungen, dass
bis zum Jahr 2013 ein wesentlicher Teil der Ausbaubemühungen
abgeschlossen sein soll, und inwiefern wird die Änderung der Gesetzeslage
auch den Schutz bereits bestehender Anlagen bzw. Einrichtungen für
Kinder berücksichtigen?
Bei der Änderung des Lärmschutzrechts kann der Regelungsansatz so gewählt
werden, dass neue wie auch bestehende Einrichtungen erfasst werden.
Im Rahmen der Bauplanungsrechtsnovelle wird geprüft werden, wie die
geplante Änderung des § 3 BauNVO auf geltende Bebauungspläne ausgeweitet
werden kann.
29. Welche Konzepte für die Ausgabe für „ein Betreuungsgeld in Höhe von
150,- Euro, gegebenenfalls als Gutschein, für Kinder unter drei Jahren als
Bundesleistung“ hat die Bundesregierung bisher erarbeitet und diskutiert?
Für die konkrete Ausgestaltung des Betreuungsgeldes hat die Bundesregierung
bis 2013 Zeit. Mit der gebotenen Gründlichkeit werden verschiedene Modelle
geprüft. Die konzeptionelle Ausgestaltung ist derzeit noch offen. Wie für alle
Vorhaben des Koalitionsvertrages ist auch hier der generelle
Finanzierungsvorbehalt zu beachten.
30. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, „um die
Attraktivität der Kindertagespflege zu erhöhen“ und „die Qualifikation der
Tagespflegepersonen weiter[zu]entwickeln und [zu] schärfen“?
31. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um „die
Anrechenbarkeit der erworbenen Qualifikation auf die Ausbildung in
pädagogischen Berufen“ zu erreichen?
Die Fragen 30 und 31 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
32. Welche Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer hat die Bundesregierung
mit welchem Auftragsvolumen damit beauftragt, „die bisherige Initiative
zu einer großen Kampagne [zu] erweitern“, „um die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf zu einem festen Bestandteil einer modernen und
nachhaltigen Personalpolitik in den Unternehmen zu machen“?
Mit dem Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ setzt sich die
Bundesregierung seit 2006 in enger Kooperation mit den Spitzenverbänden der
deutschen Wirtschaft (BDI, BDA, DIHK, ZDH) und dem DGB dafür ein, im
Interesse von Unternehmen und Beschäftigten Familienfreundlichkeit zu einem
Markenzeichen der deutschen Wirtschaft zu machen. Um das
Unternehmensprogramm im Sinne der Vereinbarung im Koalitionsvertrag zu erweitern, wurde
der laufende Vertrag mit dem Konsortium Roland Berger Strategy Consultants/
ergo Kommunikation für das Jahr 2010 um zusätzliche Leistungen in Höhe von
1 164 300 Euro aufgestockt. Zur Fortsetzung und Weiterentwicklung des
Unternehmensprogramms ab 2011 wird derzeit eine EU-weite Ausschreibung
durchgeführt. Auftragnehmer bzw. Auftragnehmerin und genaues Auftragsvolumen
stehen daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/269833. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um
„eine Weiterentwicklung, Flexibilität und Entbürokratisierung des
Elterngeldes, gerade auch in Hinblick auf die Einkommensermittlung“ zu
erreichen?
34. Wann legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Elterngeld vor,
mit dem „die Partnermonate […] gestärkt und ein Teilelterngeld bis zu
28 Monaten eingeführt werden“?
35. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um „dafür [zu]
sorgen, dass die gleichzeitige Teilzeit bei gleichzeitiger Elternzeit nicht zu
einem doppelten Anspruchsverbrauch führt“?
36. Inwiefern ist es der Bundesregierung bisher gelungen, wirksame
Maßnahmen zu ergreifen, um die „Lebenssituation von Selbständigen“ beim
Elterngeld stärker zu berücksichtigen?
Die Fragen 33 bis 36 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Vor dem Hintergrund der aktuell verfassungsrechtlich gebotenen
Schuldenreduzierung lassen sich die Vorhaben zum Elterngeld aus der Koalitionsvereinbarung
zum jetzigen Zeitpunkt nicht wie geplant umsetzen.
37. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um das
„Unterhaltsvorschussgesetz dahingehend [zu] ändern, dass der
Unterhaltsvorschuss entbürokratisiert und bis zur Vollendung des vierzehnten
Lebensjahres eines Kindes gewährt wird“?
Das BMFSFJ hat die sich aus dem Koalitionsvertrag ergebenden
Handlungsnotwendigkeiten und die konkrete Ausgestaltung von gesetzlichen Regelungen zur
Zahlung der Unterhaltsvorschussleistung bis zur Vollendung des 14.
Lebensjahres eines Kindes geprüft und einen Gesetzentwurf erarbeitet. Dieser befindet
sich in der Ressortabstimmung. Die weitere Abstimmung ist derzeit ausgesetzt.
38. Welches Maßnahmenpaket, das „in verlässlichen Netzwerkstrukturen für
Alleinerziehende lückenlos, flexibel und niedrigschwellig bereitgestellt
werden“ soll, hat die Bundesregierung ergriffen?
Zu den politischen Schwerpunkten der Bundesregierung gehört es, die Lebens-
und Arbeitsperspektiven für Alleinerziehende zu verbessern. Hierfür ist es
insbesondere erforderlich, Alleinerziehende bei ihrer Integration in möglichst
Existenz sichernde Arbeit intensiver, gezielter und individuell passgenauer zu
unterstützen (vgl. auch Eckpunkte für verbesserte Arbeitsmarktchancen für jüngere
Menschen, Alleinerziehende und ältere Arbeitsuchende, die das Bundeskabinett
am 21. April 2010 beschlossen hat).
Eine erfolgreiche Eingliederung von Alleinerziehenden in Arbeit oder
Ausbildung sowie eine verbesserte Vereinbarkeit von Erwerbs- und Sorgearbeit für
Alleinerziehende erfordert jedoch, dass die häufig komplexen Bedarfslagen der
Alleinerziehenden berücksichtigt und ihre gesamte Lebenswelt in den Blick
genommen werden.
Oft mangelt es vor Ort nicht an den einzelnen Angeboten, sondern an der
Transparenz und der inhaltlichen und zeitlichen Koordinierung dieser Angebote. Um
einen ganzheitlichen Unterstützungsansatz anbieten zu können, müssen die
lokalen Träger der Arbeitsförderung (SGB II und SGB III), der Kinder- und
Jugendhilfe (SGB VIII) und anderer öffentlicher Leistungen sowie weitere Träger
Drucksache 17/2698 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeund Akteure, wie Lokale Bündnisse und andere familienpolitische Netzwerke,
vor Ort verstärkt kooperieren. Gleichzeitig ist die Ansprache und die
Einbeziehung von Betrieben, Kammern etc. mit Blick auf Akzeptanz gegenüber der
Beschäftigung von Alleinerziehenden und Interesse an familienfreundlichen
Arbeitsbedingungen ein wichtiges Handlungsfeld. Die zuständigen Stellen vor
Ort müssen die Übergänge in der Betreuung von Alleinerziehenden sicherstellen
und beschleunigen, Einzelangebote besser aufeinander abstimmen, zeitlich
koordinieren und Doppelarbeit vermeiden.
Im Rahmen einer Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (BMAS) und der Bundesagentur für Arbeit hat das BMFSFJ in einem
ersten Schritt das Projekt „Vereinbarkeit für Familie und Beruf für
Alleinerziehende“ von April 2009 bis März 2010 durchgeführt. In dem einjährigen
Modellprojekt mit 12 Pilotstandorten wurden beispielhaft Netzwerke zur
Entwicklung kooperativer Strukturen gebildet mit dem Ziel, die
Arbeitsmarktintegration Alleinerziehender zu verbessern. Die Erkenntnisse und Erfahrungen
sind Gegenstand eines Onlineumsetzungshandbuches, das sich an die
verschiedenen relevanten Akteure vor Ort richtet. Das BMAS hat im Juli 2009 79
Projekte zur Förderung ausgewählt, die mit innovativen Aktivitäten im Bereich der
Aktivierung, der Arbeitsmarktintegration und der beschäftigungsbezogenen
sowie sozialen Stabilisierung zur Arbeitsmarktintegration von erwerbsfähigen
hilfebedürftigen Alleinerziehenden beitragen und lokale Netzwerke bei der
Aufgabenumsetzung stärken. Bis Dezember 2012 werden diese Projekte des
Ideenwettbewerbs „Gute Arbeit für Alleinerziehende“ mit dem sozial- und
arbeitsmarktpolitischen Ziel, die Erwerbs- und Verdienstchancen von hilfebedürftigen
Alleinerziehenden zu erhöhen, damit sie langfristig unabhängig von staatlichen
Leistungen leben können, fortgeführt.
Darauf aufsetzend hat das BMAS am 9. Juli 2010 den Aufruf zur Einreichung
von Interessenbekundungen im Rahmen des Förderprogramms „Netzwerke
wirksamer Hilfen für Alleinerziehende“ (mitfinanziert durch den Europäischen
Sozialfonds) veröffentlicht. Im Rahmen dieses Programms werden in den Jahren
2011 bis 2013 an mindestens 100 Standorten innovative und Erfolg
versprechende Ansätze für dauerhaft lokale Kooperationen identifiziert, ausgebaut und
vertieft. Ziel der Förderung ist die Weiterentwicklung bzw. der Aufbau von
wirksamen Netzwerkstrukturen zur Unterstützung von Alleinerziehenden. Ein
Netzwerk gilt als wirksam, wenn erfolgreich erprobte Strukturen im Verlauf des
Projektes und darüber hinaus in die Regelorganisation der beteiligten Stellen
übernommen werden (Sicherstellung der Nachhaltigkeit). Ziel ist also die
organisatorische Verankerung von erfolgreichen Arbeitsstrukturen, die faktisch zu
einer Verbesserung der Arbeitsmarktchancen von Alleinerziehenden beitragen.
Dabei wird darauf geachtet, dass lokale Lösungen für lokale Bedarfslagen
erarbeitet werden. Dem kommt eine besondere Bedeutung zu, da die Bedarfslagen
Alleinerziehender in den Regionen in Deutschland sehr unterschiedlich sind.
Erste Projekte werden im zweiten Quartal 2011 beginnen.
39. Zu welchem Ergebnis ist die Prüfung der Bundesregierung hinsichtlich der
„Umgestaltung des bisherigen steuerlichen Entlastungsbetrages in einen
Abzug von der Steuerschuld“ für Alleinerziehende gekommen?
40. Zu welchen Ergebnissen ist die Prüfung der Bundesregierung gekommen,
„wie die Leistungen im Unterhaltsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht und
Familienrecht harmonisiert werden können“?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/269841. Welche Konsequenzen „und entsprechende[n] Schritte“ hat die
Bundesregierung daraus abgeleitet?
Die Fragen 39 bis 41 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ergebnisse der Prüfungen einer Umgestaltung des steuerlichen
Entlastungsbetrags für Alleinerziehende sowie der Möglichkeiten von Harmonisierungen
im Unterhalts-, Steuer-, Sozial- und Familienrecht liegen noch nicht vor.
Entsprechend kann die Bundesregierung noch keine Schlussfolgerungen abgeleitet
haben.
42. Zu welchen Ergebnissen und konkreten Verbesserungsvorschlägen „im
Bereich der Schnittstelle zum Gesundheitssystem“ ist die
Bundesregierung in Bezug auf den Kinderschutz gekommen?
43. Wann legt die Bundesregierung ein „Kinderschutzgesetz, unter
Berücksichtigung eines wirksamen Schutzauftrages und insbesondere präventiver
Maßnahmen (z. B. Elternbildung, Familienhebammen, Kinderschwestern
und sonstiger niedrigschwelliger Angebote)“ vor?
44. Welche gesundheitspolitisch relevanten Entscheidungen und
Neustrukturierungen sind dabei getroffen worden?
45. Wie werden die Ausbildung der Familienhebammen und
Kinderschwestern und ihre Bezahlung erfolgen?
Die Fragen 42 bis 45 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Schutz von Kindern vor Misshandlungen und Vernachlässigung hat für die
Bundesregierung höchste Priorität. Die Bundesministerin für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, Dr. Kristina Schröder, wird noch in diesem Jahr ein
Kinderschutzgesetz vorlegen, das den Kinderschutz deutlich verbessert. Dem Auf- und
Ausbau von „Frühen Hilfen“ kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Das
Kinderschutzgesetz wird Regelungslücken im präventiven Bereich schließen und dabei
insbesondere auch die Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe und
dem Gesundheitswesen in den Blick nehmen. Darüber hinaus müssen auch die
Maßnahmen zum Schutz von Kindern weiter qualifiziert werden, die bereits
erkennbar gefährdet sind.
Die Aufgaben, die hierbei zu bewältigen sind, sind fachlich höchst
anspruchsvoll. Und sie müssen unter zum Teil schwierigsten Bedingungen in dem
Bewusstsein wahrgenommen werden, dass Fehler katastrophale Folgen haben
können. Die damit befassten Berufsgruppen, in ganz besonderem Maße aber die
Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, tragen eine sehr große Verantwortung.
Ihnen gebührt nicht nur höchste Anerkennung. Sie müssen auch bestmöglich
unterstützt werden. Mit klaren Vorgaben zu Handlungsbefugnissen und -pflichten
bei der Wahrnehmung des staatlichen Schutzauftrags will die Bundesregierung
dafür sorgen, dass die Verantwortung, die auf den Schultern der Fachkräfte im
Kinderschutz lastet, nicht zu groß wird. Zu Zielperspektiven und
Regelungseckpunkten des neuen Kinderschutzgesetzes führt die Bundesregierung derzeit mit
Ländern, Kommunen, Fachorganisation und namhaften Expertinnen/Experten
im Kinderschutz einen intensiven fachlichen Dialog, der die Entwicklung des
Gesetzes begleitet.
Drucksache 17/2698 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode46. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
präventiven Maßnahmen und niedrigschwelligen Angebote im Kinderschutz zu
verbessern und auf eine finanziell solide Basis zu stellen?
Um die Entwicklung von Kindern bestmöglich zu fördern und den präventiven
Schutz vor Vernachlässigung und Misshandlung zu verbessern, setzt die
Bundesregierung auf niedrigschwellige Angebote zur Stärkung der elterlichen
Kompetenz und auf frühes Erkennen von Belastungen und Risiken. Dazu hat das
BMFSFJ bereits im Jahr 2006 das Aktionsprogramm „Frühe Hilfen für Eltern
und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“ entwickelt. Der Fokus liegt hierbei
insbesondere auf Kindern bis zu etwa drei Jahren sowie Schwangeren und
jungen Müttern und Vätern insbesondere in sozial schwierigen und in belastenden
Lebenslagen. Für das Programm mit einer Laufzeit bis 2010 stellt der Bund
insgesamt 11 Mio. Euro bereit.
Um den Zugang zu jungen Familien bereits um die Geburt herum zu erreichen
und interdisziplinäre Fachkompetenz zu nutzen, ist eine enge Verzahnung von
Gesundheitssystem und Kinder- und Jugendhilfe, aber auch mit der
Schwangerschaftsberatung, den Frauenunterstützungseinrichtungen,
Kinderbetreuungseinrichtungen und den vielen anderen Einrichtungen, die Zugang zu Familien in
schwierigen Lebenslagen haben, notwendig. In Netzwerken Früher Hilfen
ziehen diese unterschiedlichen Systeme an einem Strang, da sie aufeinander
abgestimmt arbeiten und in engem Informationsaustausch stehen. Hierfür bedarf es
verbindlicher Kooperations- und Koordinationsstrukturen.
Um effektive Vernetzungsstrategien und neue Ansätze Früher Hilfen zu
erproben, wurden in allen Bundesländern Modellprojekte Früher Hilfen auf den Weg
gebracht und wissenschaftlich begleitet. Im März 2007 hat das vom BMFSFJ
neu ins Leben gerufene „Nationale Zentrum Frühe Hilfen“ mit Sitz bei der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Köln seine Arbeit aufgenommen.
Es wird getragen von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und
dem Deutschen Jugendinstitut e. V. Durch diese Doppelträgerschaft wird die
strukturelle Verankerung im Gesundheitssystem und in der Kinder- und
Jugendhilfe sichergestellt. Das „Nationale Zentrum Frühe Hilfen“ begleitet als zentrale
Wissensplattform zum Thema die Modellprojekte in den Ländern, beobachtet
die bundesweite Entwicklung Früher Hilfen und unterstützt beim Auf- und
Ausbau von Netzwerken Früher Hilfen. So können Regionen bundesweit von den
Erfahrungen aus den Modellprojekten profitieren und sie auch im Hinblick auf
eine regelhafte Implementierung an ihre jeweilige Situation anpassen.
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe, die Bund, Länder und Kommunen in gemeinsamer Verantwortung
gestalten. Ein frühzeitiger Kinderschutz kann wirksam nur vor Ort organisiert werden
und ist deshalb eine Aufgabe auf kommunaler Ebene. Bund und Länder
übernehmen wichtige Regelungs-, Anregungs- und Unterstützungsfunktionen.
Im Rahmen des Aktionsprogramms zu den Frühen Hilfen und in Umsetzung der
Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder vom
12. Juni 2007 und 19. Dezember 2008 (Kinderschutzgipfel) haben Bund und
Länder wichtige Maßnahmen zur Verbesserung des Kinderschutzes auf den Weg
gebracht, die es weiter umzusetzen gilt.
Zur Stärkung der elterlichen Kompetenz wird ebenso auf die Antwort zu Frage 21
verwiesen.
Zu den Planungen eines Kinderschutzgesetzes wird auf die Antwort zu den
Fragen 42 bis 45 verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/269847. Welche Forschungsvorhaben hat die Bundesregierung zur „Verbesserung
einer gesunden motorischen, kognitiven und emotionalen Entwicklung von
Kindern“ hinsichtlich „Bindungs- und […] Bildungsforschung“ initiiert?
Im Rahmen der Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte (www.
weiterbildungsinitiative.de) ist der Zusammenhang zwischen Bindung und
Bildung im frühen Kindesalter ein zentrales Thema, das insbesondere in den
Expertengruppen „Förderung von Kindern unter drei Jahren“ und
„Elementardidaktik – Rolle der Fachkraft“ bearbeitet wird. Dazu wurde aktuell eine
wissenschaftliche Expertise vorgelegt: „Zum Zusammenhang von Bindung und
kognitiver Entwicklung – Implikationen der Bindungsforschung für eine
frühpädagogische Beziehungsdidaktik“, die sich in Druckvorbereitung befindet.
Über das „Rahmenprogramm zur Förderung der empirischen
Bildungsforschung“, das das BMBF in Abstimmung mit den Ländern 2008 gestartet hat, um
eine leistungsfähige und international anschlussfähige Bildungsforschung als
Basis für evidenzbasierte Maßnahmen zur Verbesserung des Bildungserfolgs
von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen aufzubauen, wurden bislang
folgende Forschungsschwerpunkte ausgeschrieben:
– Forschung zu Diagnostik und Intervention bei Entwicklungsstörungen
schulischer Fertigkeiten, um Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, die von
Störungen im Bereich des Lesens, Schreibens und Rechnens betroffen sind,
eine individuelle, ursachenbezogene Diagnostik und Förderung ermöglichen
zu können;
– Forschung zu Fragen des Erwerbs, der Diagnose und der Förderung
sprachlicher Kompetenzen, um die Entwicklung von Verfahren und Instrumente der
Sprachdiagnostik und Sprachförderung zu unterstützen;
– Forschung zur Professionalisierung des pädagogischen Personals, um
Qualifizierungsprozesse der pädagogischen Fachkräfte zu unterstützen.
Zu den langfristigen Forschungsschwerpunkten des BMBF im Bereich der
Bildungsforschung gehören außerdem:
– das Nationale Bildungspanel (National Educational Panel Study, NEPS), mit
dem unter der Leitidee der „Bildung im Lebenslauf“ erstmals in Deutschland
systematisch repräsentative Längsschnittdaten zu individuellen
Bildungsverläufen in formalen, nichtformalen und informellen Kontexten über die
Lebensspanne erhoben werden, um verlässliche Informationen zu gewinnen,
wie sich Kompetenzen von der frühen Kindheit bis weit ins
Erwachsenenleben entwickeln und wie insbesondere Übergänge zwischen den
Bildungsbereichen und Bildungsentscheidungen verlaufen;
– „Neurowissenschaften und Lehr-Lern-Forschung“, mit dem Ziel, unter
Einbeziehung neurowissenschaftlicher Forschung institutionalisierte
Wissensvermittlung empirisch zu erfassen und die Grundlagen für eine effiziente
Vermittlung von Wissen im Rahmen institutionalisierter Lerngelegenheiten zu
verbessern;
– Forschungen zum „Technologiebasierten Testen“, um Kompetenzen
modellieren und empirisch erfassen zu können sowie effizientere Erhebungs- und
Verarbeitungsmöglichkeiten für die Kompetenzdiagnostik zu erreichen.
Damit verbunden ist das DFG-Schwerpunktprogramm (Deutsche
Forschungsgemeinschaft) „Kompetenzmodelle zur Erfassung individueller
Lernergebnisse“, dessen Ziel es ist, die kognitionspsychologischen und fachdidaktischen
Grundlagen von Kompetenzen besser zu verstehen sowie psychometrische
Modelle und konkrete Technologien für ihre Messung zu entwickeln.
Es ist darüber hinaus auf die Präventionsforschung des BMBF (siehe auch
Antwort zu Frage 7) zu verweisen.
Drucksache 17/2698 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode48. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher „für eine Stärkung der
Kinderrechte“ ergriffen?
49. Welche Maßnahmen hat sie zur Verankerung der Kinderrechte im
Bewusstsein der Erwachsenen ergriffen?
50. Inwieweit wirkt die Bundesregierung aktiv „an der Ausgestaltung eines
Individualbeschwerdeverfahrens zur UN-Kinderrechtskonvention“ mit?
Die Fragen 48 bis 50 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Meilensteine für die Stärkung der Kinderrechte in Deutschland und ein
wichtiges internationales Signal sind unter anderem die Rücknahme der
Vorbehaltserklärungen und die Entwicklung eines Individualbeschwerdeverfahrens zur
Kinderrechtskonvention.
Mit der Übergabe des Schreibens zur Rücknahme der Erklärungen zur VN-
Kinderrechtskonvention an die Vereinten Nationen am 15. Juli 2010 demonstriert
die Bundesregierung eindrucksvoll, dass das Kindeswohl im Mittelpunkt ihrer
Politik steht. Außerdem setzt sich Deutschland mit Nachdruck für die
Einführung des Individualbeschwerdeverfahrens ein. Deutschland gehört zur
Kerngruppe der acht Staaten, die sich bei Ausarbeitung des Verfahrens in besonderem
Maße einbringen. Deutschland leistet aktive und viel beachtete Beiträge zur
Entwicklung des Individualbeschwerdeverfahrens in der diesbezüglichen
Arbeitsgruppe in Genf. Ziel der Arbeitsgruppe ist die Ausarbeitung eines Entwurfs für
ein Zusatzprotokoll zur Kinderrechtskonvention. Zudem hat das Bundeskabinett
am 21. April 2010 den Dritten und Vierten Staatenbericht zu dem
Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes verabschiedet.
Zur Stärkung der Kinderrechte und zu ihrer Verankerung im Bewusstsein von
Erwachsenen trägt darüber hinaus auch der Nationale Aktionsplan „Für ein
kindergerechtes Deutschland 2005–2010“ (NAP) wesentlich bei. An der
Umsetzung des NAP sind zahlreiche Akteure aus Bund, Ländern, Kommunen,
Verbänden und der Wissenschaft sowie Kinder und Jugendliche beteiligt. Mit den
Leitlinien „schützen, fördern, beteiligen“ hat der NAP-Umsetzungsprozess die
Kerngedanken der Kinderrechtskonvention aufgegriffen und verbreitet sie durch
eine Vielzahl von Aktivitäten. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 51
verwiesen.
51. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um „die
Partizipation von Kindern und Jugendlichen von Beginn an [zu] fördern“ und die
altersgemäße Mitgestaltung für „Kinder und Jugendliche [in] ihre[n]
Lebenswelten und [der] Gesellschaft“ zu ermöglichen?
Wo Kinder und Jugendliche in das politische und institutionelle Geschehen
eingebunden werden, eröffnen sich ihnen vielfältige Handlungs- und Lernfelder. Sie
gewinnen dabei Erfahrungen in Lebenswelten, die früher für die Einflussnahme
junger Menschen wenig zugänglich waren. Das ermöglicht es den
Heranwachsenden, ihr persönliches Handlungsrepertoire zu erweitern und neue
Kompetenzen zu entwickeln. Partizipation ist damit ein Schlüssel für gelingende
Aneignungs- und Bildungsprozesse. Der Bund fördert daher seit vielen Jahren
nachhaltig die Partizipation von Kindern und Jugendlichen durch den Kinder- und
Jugendplan (KJP) des Bundes. Allein mit der Förderung und Sicherung der
bundeszentralen Infrastruktur der Jugendverbandsarbeit werden jährlich 5,5
Millionen Kinder und Jugendliche unterstützt. Insgesamt stellt der Bund für
Jugendverbandsarbeit im Jahr rd. 15 Mio. Euro zur Verfügung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/2698Jugendbeteiligung ist das konstituierende Merkmal für die gesamte
Jugendverbandsarbeit: Junge Menschen organisieren, gestalten und verantworten ihre
Jugendarbeit selbst, gemeinsam und verantwortlich. Jugendverbandsarbeit auf
Bundesebene ist gekennzeichnet durch die Vielfalt von Verbänden
unterschiedlicher Wertorientierung und die Vielfalt der Inhalte, Methoden und
Arbeitsformen.
Mit rund 10 Mio. Euro für die Politische Bildung werden die notwendigen
Kompetenzen und Möglichkeiten zur Partizipation junger Menschen gestärkt. In den
durch Bundesmittel geförderten Kursen und Projekten wird Partizipation
inhaltlich und methodisch (Planspiele, Lernwerkstätten, thinking skills u. v. a.)
nachhaltig und interaktiv handlungsorientiert umgesetzt.
Darüber hinaus wird eine Vielzahl von kleineren und größeren Projekten
unterstützt, bei denen der Beteiligungsaspekt im Mittelpunkt steht.
Der Nationale Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland 2005 bis
2010“ (NAP) bündelt in seinen sechs Handlungsfeldern (Chancengerechtigkeit
durch Bildung, Aufwachsen ohne Gewalt, Förderung eines gesunden Lebens
und gesunder Umweltbedingungen, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen,
Sicherung eines angemessenen Lebensstandards für alle Kinder, Internationale-
Verpflichtungen) eine Vielzahl von Maßnahmen. Im Umsetzungsprozess des
NAP hat sich gezeigt, dass Partizipation in allen Handlungsfeldern von
grundlegender Bedeutung ist. Die sechs bundesweiten Themenveranstaltungen zu den
Handlungsfeldern des NAP wurden in den Jahren 2009 und 2010 mit intensiver
Beteiligung von Jugendlichen durchgeführt. Auch an der am 9. Dezember 2010
geplanten Abschlussveranstaltung werden Jugendliche mitwirken.
Hervorzuheben sind hier die im Rahmen des NAP erarbeiteten „Qualitätsstandards für die
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“. Neben allgemeinen
Qualitätsstandards wurden Empfehlungen für die Praxisfelder Kindertageseinrichtungen,
Schule, Kommune, Kinder- und Jugendarbeit und Erzieherische Hilfen
entwickelt. Mit einer weit reichenden Verbreitung dieser Qualitätsstandards in
verschiedenen Handlungsfeldern kann somit die strukturelle Verankerung von
Partizipation weiter vorangetrieben werden. Wesentliche Zielgruppen hierbei
sind Länder und Kommunen, Verbände, öffentliche und freie Träger der Kinder-
und Jugendhilfe, Schulen und generell die Multiplikatoren und Fachkräfte in
allen Praxisfeldern, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
Im Rahmen eines Projekts zur Kinder- und Jugendbeteiligung bei der
Umsetzung des NAP beschäftigten sich in den Jahren 2008 bis 2010 zahlreiche junge
Menschen in über 100 Projekten mit dem Thema Kinderrechte. Durch das beim
Deutschen Bundesjugendring angesiedelte Projekt wurden große und kleine
Aktionen der Jugendgruppen, -organisationen und -verbände zu den sechs
Schwerpunktthemen des NAP dokumentiert. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen
setzten sich mit ihren Rechten, Lebensrealitäten und Wünschen auseinander und
entwickelten Forderungen für ein kindergerechtes Deutschland.
Unabhängig davon, ob es eine kleine Aktion mit acht Kindern in ihrem Wohnort
oder ein mehrtägiges Kinderrechtecamp mit über 1 000 Teilnehmer und
Teilnehmerinnen war, wurde im Ergebnis immer deutlich, dass die Kinder und
Jugendlichen nicht nur mitbestimmen wollen, sondern auch sehr konkrete
Lösungsvorschläge zu bieten haben.
Auch bei der Umsetzung der EU-Jugendstrategie in Deutschland wird
„Partizipation“ ein wesentlicher Bestandteil sein. Neben der Jugendbeteiligung als Teil
des Verfahrens („Strukturierter Dialog“) soll die Beteiligung junger Menschen
als prioritäres Thema in „Leuchtturm-Projekten“ gefördert werden.
Neue Partizipationsformen entwickeln sich derzeit unter den Jugendlichen im
Web 2.0. Mit der Unterstützung des „PolitCamps 2010“ und des dort integrierten
„JugendPolitCamps“ wurden bereits neue Formen der politischen Jugendbil-
Drucksache 17/2698 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedung und der Partizipation junger Menschen im Web 2.0 gefördert. Gemeinsam
mit den Jugendverbänden und anderen Partnern werden weiterhin neue Wege
und Methoden ausgelotet, um die Partizipationschancen der digitalen Welt für
alle Jugendlichen zu erschließen. Im Rahmen eines „Forum Internet“ wird das
BMFSFJ im September 2010 einen Dialog mit Mitgliedern der Internet-
Community, der Internetwirtschaft sowie den Verbänden der Kinder- und
Jugendarbeit starten, um netzpolitische Innovationspotentiale für die Kinder- und
Jugendpolitik zu erschließen und in gemeinsamer Verantwortung
Handlungsempfehlungen für eine zeitgemäße Kinder- und Jugendpolitik für die digitale
Welt zu erarbeiten. Einer der Schwerpunkte umfasst neue Partizipationsformen
von Kindern und Jugendlichen.
Um die Partizipation zum strukturellen Bestandteil der Förderpraxis zu machen,
hat das BMFSFJ in der überwiegenden Anzahl seiner Bewilligungsbescheide
Auflagen aufgenommen, die sicherstellen, dass Partizipation noch stärker als
bisher als strukturelles Element in die Maßnahmen und Programme nach dem
Kinder- und Jugendplan des Bundes verankert wird.
52. Hat die Bundesregierung Maßnahmen zum Schutz von Kindern und
Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung ergriffen und den
„Aktionsplan der Bundesregierung gezielt weiterentwickel[t]“?
Wenn der Aktionsplan der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und
Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung bisher nicht
weiterentwickelt wurde, warum nicht?
Die Weiterentwicklung des Aktionsplans der Bundesregierung zum Schutz von
sexueller Gewalt und Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen wurde mit
dem III. Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und
Jugendlichen im November 2008 in Rio de Janeiro eingeleitet und mit den beiden
Nachfolgekonferenzen im März und Juni 2009 in Berlin fortgesetzt. Infolge des
so genannten Rio-Prozesses wurden bereits Maßahmen entwickelt und teilweise
in der letzten Legislaturperiode angestoßen.
Am 23. April 2010 hat der Runde Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch in
Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen
und im familiären Bereich“ seine Arbeit mit dem Ziel der Aufarbeitung von
Missbrauchsfällen und der Erarbeitung wirksamer Strategien zum Schutz von
Mädchen und Jungen gegen sexualisierte Gewalt aufgenommen. Somit knüpft
die Arbeit des Runden Tisches an den so genannten Rio-Prozess an. Ende des
Jahres wird der Runde Tisch einen Zwischenbericht mit konkreten
Empfehlungen vorlegen. Die Anregungen und Hinweise dieses Berichts werden in den
Aktionsplan II integriert. Danach wird die vorgesehene Befassung der
Bundesregierung stattfinden, so dass der Aktionsplan noch in dieser Legislaturperiode
seine Wirkung entfalten kann.
53. Durch welche Maßnahmen hat die Bundesregierung „mit Kindern,
Jugendlichen und Erwachsenen in Kooperation mit Internetanbietern,
Medien, Verbänden und Institutionen des Kinder- und Jugendschutzes mehr
Medienkompetenz“ vermittelt und Kinder und Jugendliche damit vor
sexueller Gewalt und Ausbeutung geschützt?
Die Bundesregierung unterstützt gezielt die Stärkung der Medienkompetenz
von Kindern und Jugendlichen und nimmt dabei die spezifischen mit den
neuen Informations- und Kommunikationsmedien einhergehenden
Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen durch problematische Medieninhalte sehr
ernst. Alle Maßnahmen der Bundesregierung zur Vermittlung von Medien-
(erziehungs-)kompetenz für Eltern und pädagogische Fachkräfte sowie Kinder
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/2698und Jugendliche tragen insofern auch zur Prävention sexueller Gewalt und
Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen bei, da sie immer auch darauf
zielen, über Gefahren aufzuklären, diese rechtzeitig zu erkennen und durch
gezieltes Handeln zu vermeiden. Eine gute Zusammenarbeit zwischen
Medienanbietern, Verbänden und Institutionen der Kinder- und Jugendarbeit, wie des
Kinder- und Jugendschutzes wird als Grundlage für eine wirkungsvolle Arbeit
in diesem Themensegment gewertet.
Die im September 2010 startende Dialogplattform FORUM INTERNET wird sich
mit dem Thema Kinder- und Jugendschutz im Internet, dabei insbesondere dem
Schutz vor sexueller Gewalt und Ausbeutung, befassen. Hinsichtlich des
Vorhabens FORUM INTERNET wird darüber hinaus auf die Antwort zu Frage 51
verwiesen.
Beispielhaft können mehrere, seitens der Bundesregierung unterstützte, Projekte
genannt werden, die hier erfolgreich wirken:
Ein Präventionsprojekt der Kinderschutzorganisation „Innocence in Danger“
e. V. entwickelt und erprobt in Kooperation mit Jugendarbeitern und
Medienarbeitern gezielte Peer-to-Peer-Angebote, um Kinder und Jugendliche speziell
vor sexueller Gewalt und Ausbeutung zu schützen.
Gemeinsam mit Vodafone, ARD, ZDF und TV Spielfilm führt die
Bundesregierung die Initiative „SCHAU HIN! Was Deine Kinder machen.“ (
www.schau-
hin.info) durch.
Diese sensibilisiert Erwachsene und bietet Tipps und Informationen, um Eltern
und Erziehende im altersgerechten Umgang mit den neuen Medien zu
unterstützen, sie zu sensibilisieren, „hinzuschauen“, was ihre Kinder mit den neuen
Medien machen und sie damit in deren Erziehungsverantwortung im Umgang mit
modernen Medien zu stärken. Wichtig dabei ist, dass Kinder lernen, die mit den
modernen Medien verbundenen Chancen zu nutzen und gleichzeitig mit den
Risiken umzugehen.
Die Initiative „Ein Netz für Kinder“ (
www.ein-netz-fuer-kinder.de), die
gemeinsam von der Bundesregierung, der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-
Diensteanbieter e. V. sowie Unternehmen und Verbänden aus der
Telekommunikations- und Medienwelt getragen wird, bietet mit
www.fragfinn.de einen
gesicherten Surfraum für Kinder im Internet. Hier können sich Kinder in einem
geschützten Raum mit interessanten und kindgerechten Inhalten beschäftigen
und durch selbstständiges Navigieren den Umgang mit dem Medium Internet
erlernen, ohne dabei potenziellen Gefahren ausgesetzt zu sein.
Mit der Internet-Suchmaschine für Kinder „Die Blinde Kuh“, (
www.blinde-
kuh.de) können Kinder deutschsprachige Internetseiten finden, die speziell für
sie gemacht sind. Hintergrund für die Einrichtung dieses Internetportals war es,
Kindern eine Orientierung und einen adäquaten Zugang zum Internet zu bieten.
Zielgruppe sind 6- bis 12-Jährige. Das Portal vernetzt die verschiedensten
Angebote für Kinder im Internet und bietet zahlreiche Möglichkeiten zum
Mitmachen.
Im Rahmen des vom BMBF geförderten Vorhabens zur Medienqualifizierung
von Erzieherinnen und Erziehern wird die Medienkompetenz des
pädagogischen Personals im frühkindlichen Bereich gestärkt (siehe Antwort zu Frage 24).
Intention des Projektes ist u. a., die pädagogische Fort- und Weiterbildung des
Personals in Kindergärten und Kindertagesstätten so zu verbessern, dass dieses
auch für die Gefahren im Zusammenhang mit sexueller Gewalt gegen Kinder
sensibilisiert wird.
Drucksache 17/2698 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode54. Hat die Bundesregierung „die Einrichtung einer bundesweiten
Notrufnummer und ein[en] Bericht zur Lage der Frauen- und Kinderschutzhäuser
und der darüber hinausgehenden Hilfeinfrastruktur“ durchgesetzt bzw.
veranlasst?
Beide Vorhaben befinden sich in der Planung zur Umsetzung.
55. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zum „Abbau von
Schnittstellenproblemen zwischen der Jugendhilfe und anderen Hilfesystemen“
ergriffen, die „insbesondere bei Frühen Hilfen und bei Hilfen für junge
Menschen mit Behinderungen“ bestehen?
Die Bundesregierung prüft – in engem Austausch mit Ländern und Kommunen –
Optionen für eine Neuordnung der Zuständigkeiten für junge Menschen mit
Behinderungen. In diese Prüfung wird insbesondere auch eine Zusammenführung
der Eingliederungshilfe für behinderte Kinder und Jugendliche unter dem Dach
der Kinder- und Jugendhilfe als möglicher Lösungsansatz einbezogen. Soweit
Schnittstellen im Kontext „Früher Hilfen“ angesprochen sind, wird auf die
Antwort zu den Fragen 42 bis 46 verwiesen.
56. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um „die Qualität
der Kinder- und Jugendhilfe [zu] evaluieren und gegebenenfalls Standards
weiter[zu]entwickeln“?
In einem ersten Schritt wird die Bundesregierung die Ergebnisse des in der
letzten Legislaturperiode in Auftrag gegeben Modellprojekts „Wirkungsorientierte
Jugendhilfe“ anhand des vorgelegten Abschlussberichts auswerten, um den
weiteren Handlungsbedarf zu ermitteln. Neue Erkenntnisse im Hinblick auf die
Entwicklung und den Einsatz fachlicher Standards bzw. deren gesetzlicher
Normierung erwartet die Bundesregierung auch aus dem laufenden Modellprojekt
„Aus Fehlern lernen. Qualitätsmanagement im Kinderschutz“, das im Zeitraum
1. April 2009 bis 30. November 2010 durchgeführt wird. Schließlich beschäftigt
sich auch der Runde Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und
Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im
familiären Bereich“ in seiner Arbeitsgruppe I „Prävention-Intervention-Information“
unter Federführung des BMFSFJ mit der Thematik. Im Mittelpunkt steht dabei
die Forderung nach der Einhaltung fachlicher Standards als Voraussetzung für
die Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung bzw. für die
Finanzierung von Hilfen in solchen Einrichtungen. Im Übrigen ist die in dieser und
anderen Fragen angesprochene Weiterentwicklung fachlicher Standards auch im
Kontext der Arbeiten der Gemeindefinanzkommission zu sehen.
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ISSN 0722-8333]