Pläne der Bundesregierung zur Gründung einer „Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DATI)“
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Exzellente Wissenschaft macht noch keine Innovation und entfaltet keine wirtschaftliche Dynamik. Sie ist erst der Anfang einer Prozesskette, die erst dann Innovationskraft entfaltet, wenn letztlich auch die Anwendung gelingt. Nur dann können nach Auffassung der fragestellenden Fraktion Herausforderungen wie der Umbau des Energiesystems, wie Antibiotikaresistenzen, die Ernährung einer wachsenden Weltbevölkerung auch gelöst werden. Im Bereich Biotechnologie ist das in Deutschland beispielhaft gelungen.
Notwendig ist ein agiles und experimentierfreudiges Ökosystem aus Wissenschaft und Anwendung. Eine lebendige Transferkultur muss weiter etabliert werden. Dazu braucht es auch immer wieder eine staatliche Aufgabenkritik: Was sind Innovationshemmnisse? Wo scheitert Dynamik an der Versäulung staatlicher Strukturen? Wo müssen Verkrustungen aufgebrochen werden?
Innovationsbarrieren sind zu überwinden, eine agile und funktionale Administration muss aufgestellt und ein modernes Prozessmanagement etabliert werden.
Laut Presseäußerungen der Bundesministerin für Bildung und Forschung, Bettina Stark-Watzinger, zum Beispiel im „Handelsblatt“ vom 30. Dezember 2021 (S. 10 und 11), plant die Bundesregierung die Gründung einer „Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DATI)“. Die DATI solle im Jahr 2022 angeschoben werden und den Transfer insbesondere aus den Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie kleiner und mittlerer Universitäten in Kooperation mit Start-ups und kleineren Unternehmen fördern. Dabei solle sie über bestehende Förderprogramme hinausgehen, sie soll eine Schnittstelle sein und bestehende Programme bündeln.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Plant die Bundesregierung die Gründung einer „Deutschen Agentur für Transfer und Innovation“?
a) Wenn ja, wie weit sind die Planungen fortgeschritten, und wie sehen diese aus?
b) Wenn ja, in welchem Jahr soll die Gründung vollzogen werden, und welche Vorbereitungsschritte sind bis dahin geplant?
c) Wenn ja, welches primäre Ziel soll mit ihr verfolgt werden?
d) Wenn ja, welche Aufgaben soll die DATI übernehmen, die bisher nicht durch bestehende Förderprogramme wie insbesondere KMU-innovativ, das Zentrale Innovationsprogramm Mittelsand (ZIM), den DeepTech Future Fonds (DTFF) oder Go-Bio und durch bestehende Institutionen wie Forschungsorganisationen und Forschungseinrichtungen, der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen oder durch private Akteure übernommen werden?
e) Wenn ja, welche institutionellen Eigenschaften soll die DATI aufweisen, die derzeit nicht existieren?
f) Wenn ja, wie soll sich das Aufgabenfeld der DATI von dem der Agentur für Sprunginnovationen (SPRIND), des DeepTech Future Fonds und dem Aufgabenfeld der Projektträger, die die Administration von Programmen wie KMU-innovativ, das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand, Go-Bio und weitere übernehmen, unterscheiden?
g) Wenn ja, welche der folgenden Aufgaben soll die DATI übernehmen: Entwicklung von Förderformaten, thematische Förderprogrammentwicklung und Budgetzuweisung, Projektauswahl, Projektdurchführung, Verwendungsnachweisprüfung, Projektevaluation, Programmevaluation, Formatevaluation?
h) Wie soll sich die Übernahme der in Frage 1g genannten Aufgaben durch die DATI von der bisherigen Praxis der Bundesministerien und der Projektträger unterscheiden?
i) Wenn ja, wird die DATI sämtliche Entscheidung über die ihr zugewiesenen Aufgaben autonom entscheiden können, und wie wird das Verhältnis der DATI zur Bundesregierung und speziell zum Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klima ausgestaltet werden?
j) Wenn ja, welche Entitäten sollen sich nach aktueller Planung bei der DATI um Fördermittel bewerben können?
k) Wenn ja, soll die DATI unternehmerisch tätig werden und in Innovationsprozesse von ihr ausgewählter und geförderter Vorhaben eingreifen können?
l) Wenn ja, in welcher Art und Weise und zu welchem Zeitpunkt sollen privatwirtschaftliche Akteure an der Konzeptionierung der DATI und ihrer Arbeitsprozesse sowie der Finanzierung von Vorhaben beteiligt werden? Sollen diese einen Mindestanteil an der Finanzierung übernehmen? Sollen insbesondere Wagniskapitalgeber und Vertreter von Start-ups beteiligt werden, und wenn ja, in welcher Art und Weise?
m) Wenn ja, soll die DATI einen Globalhaushalt erhalten, über den sie im Rahmen ihrer Aufgabenzuweisung selbständig verfügen kann? Sollen die Ausgabemittel nach Maßgabe der §§ 19 und 20 der Bundeshaushaltsordnung für übertragbar und gegenseitig deckungsfähig erklärt werden? Soll von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, Ausgaben gemäß § 15 Absatz 2 der Bundeshaushaltsordnung zur Selbstbewirtschaftung zu veranschlagen?
n) Wenn ja, in welchen Verfahren soll die DATI Fördermittel vergeben?
o) Wenn ja, soll die DATI Fördermittel unter voller Anwendung des Zuwendungsrechts vergeben?
p) Wenn ja, soll die DATI dem öffentlichen Vergaberecht vollständig unterworfen sein? Wird die DATI bei Beschaffungsvorgängen der Governance öffentlicher Einrichtungen unterworfen sein? Falls ja, wie lange werden typische Beschaffungsprozesse nach Einschätzung der Bundesregierung dauern? Wie lange dauern solche Prozesse bei anderen vergleichbaren Entitäten, die der öffentlich-rechtlichen Governance unterworfen sind, etwa der SPRIND oder der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft?
q) Wenn ja, sollen die Mitarbeiter der DATI nach dem Tarifgefüge des öffentlichen Dienstes entlohnt werden, oder wird die DATI von dem sogenannten Besserstellungsverbot befreit?
r) Wenn ja, mit welcher Personalstruktur soll die DATI aufgestellt werden (bitte nach Planstellen des einfachen, gehobenen und höheren Dienstes bzw. Äquivalent aufschlüsseln)?
s) Welche Auswirkungen hat es nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Personalgewinnung, dass die DATI dem Public Corporate Governance Kodex (PCGK) unterliegen wird?
t) Wenn ja, wird die Personalakquise der DATI mit der Personalakquise der Projektträger und der des Bundesministeriums für Bildung und Forschung nach der derzeitigen Einschätzung der Bundesregierung konkurrieren?
u) Wenn ja, mit welchen jährlichen Gesamtkosten für Verwaltung und Betrieb der DATI kalkuliert die Bundesregierung?
v) Wenn ja, wie hoch wird das Fördervolumen sein, das über die DATI jährlich vergeben werden wird?
Welche Bedürfnisse und Innovationspotentiale sieht die Bundesregierung im deutschen Forschungs- und Innovationsfördersystem, die mit einer Agentur wie der DATI befriedigt und gehoben werden sollen?
a) Welche dieser Bedürfnisse und Potentiale können durch die Gründung einer Agentur wie der DATI besser gelöst und gehoben werden als durch eine Veränderung der intra- und interministeriellen Strukturen, der Forschungsförderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Zusammenarbeit zwischen privatwirtschaftlichen Akteuren und den außeruniversitären Forschungsorganisationen und der Unterstützungsleistungen durch Projektträger?
b) Welche verwaltungswissenschaftlichen und organisationspsychologischen Erkenntnisse werden hierbei zugrunde gelegt?
Was soll durch die Existenz, die Struktur und Funktion einer Agentur wie der DATI die entscheidende Veränderung darstellen, die im Sinne eines „Gamechangers“ die Transferquote nach Einschätzung der Bundesregierung verbessern soll? Welche konkreten Merkmale einer Agentur wie der DATI wird eine durch bisherige Maßnahmen nicht erreichte Verbesserung bedingen? Warum werden diese Merkmale nach Einschätzung der Bundesregierung dies bedingen?
Inwieweit sieht die Bundesregierung die Festlegung von Zielen der Forschungs- und Innovationspolitik, von fachlichen Bereichen staatlicher Forschungs- und Innovationspolitik und der entsprechenden Zuordnung von Förderbudgets als ministerielle Aufgabe, deren Erfüllung nicht an eine Agentur wie der DATI ausgelagert werden kann?
Sieht die Bundesregierung regulatorische und rechtliche Hindernisse im deutschen und europäischen Recht, die die Hebung von Innovationspotentialen behindern, ohne dass ihr jeweiliger Regelungszweck eine solche Behinderung rechtfertigt? Inwieweit kann nach Einschätzung der Bundesregierung eine Agentur wie die DATI solche Hindernisse überwinden?
Wie beurteilt die Bundesregierung in Anbetracht der Tatsache, dass eine Agentur wie die DATI als staatliche getragene Gesellschaft nach Einschätzung der fragestellenden Fraktion mit vielfältigen Governance-Problemen konfrontiert wäre, ein gegenüber der Gründung einer DATI alternatives Vorgehen, bei dem die Leistungen an private Gesellschaften im Wettbewerb vergeben werden?
a) Teilt die Bundesregierung die Meinung der fragestellenden Fraktion, dass es hier einen Wettbewerb zwischen mehreren Entitäten wie der DATI geben muss?
b) Wäre dabei eine staatliche Minderheitsbeteiligung an möglichen Gesellschaften denkbar, ohne dass dadurch die jeweilige Gesellschaft den komplexen Governance-Auflagen des öffentlichen Sektors unterliegen würde?
Im Rahmen des Bürokratieabbaus gibt es die Regelung „one in one out“. Welche Behörde oder Agentur wird im Gegenzug zur Neueinrichtung der DATI abgebaut?