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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Reform und Finanzierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes

(insgesamt 37 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

24.02.2022

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/62809.02.2022

Reform und Finanzierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck hat am 11. Januar 2022 eine Eröffnungsbilanz zum Klimaschutz vorgestellt (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/220111_eroeffnungsbilanz_klimaschutz.pdf?__blob=publicationFile). Darin wird ein Klimaschutz-Sofortprogramm mit Gesetzen, Verordnungen und Maßnahmen angekündigt. Als übergreifende Maßnahmen nennt der Bundesminister insbesondere die Zahlung der EEG-Umlage (EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz) ab 2023 aus dem Bundeshaushalt und die Erhöhung des Ziels für 2030 auf einen Anteil von 80 Prozent erneuerbare Energien am Bruttostromverbrauch. Um dieses Ziel zu erreichen, wird eine EEG-Novelle angekündigt, in der die Ausschreibungsmengen entsprechend erhöht werden sollen. Dort heißt es: „Die technologiespezifischen Mengen werden anwachsend ausgestaltet, von Anfang an von einem sehr hohen ambitionierten Niveau ausgehend. Dabei wird der Bruttostromverbrauch in der Mitte des Korridors aus dem Koalitionsvertrag (680 – 750 TWh) unterstellt, also 715 TWh. Wir werden den Grundsatz verankern, dass der EE-Ausbau im überragenden öffentlichen Interesse ist und der öffentlichen Sicherheit dient.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen37

1

Wurden die angekündigten Maßnahmen für ein Klimaschutz-Sofortprogramm innerhalb der Bundesressorts, insbesondere mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, vor der Pressekonferenz am 11. Januar 2022 einvernehmlich abgestimmt, oder handelt es sich um ein nicht ressortabgestimmtes Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz?

2

Wann wird der Referentenentwurf der angekündigten Reform des EEG durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgestellt, und wann ist die Befassung des Bundeskabinetts geplant?

3

Welche weiteren Maßnahmen soll die angekündigte Reform des EEG, neben der Erhöhung der Ausschreibungsmengen und neben dem neuen Grundsatz des „überragenden öffentlichen Interesses“, enthalten?

4

Wie hoch ist die zusätzliche Emissionsreduzierung durch die angekündigte EEG-Novelle, und welche Maßnahmen sollen in welchem Umfang konkret zur Reduzierung beitragen?

5

Welcher Anteil an gesicherter Stromversorgung durch erneuerbare Energien ist mit der neuen Zielstellung – Anteil von 80 Prozent erneuerbare Energien am Bruttostromverbrauch – verbunden?

6

Mit welchen Annahmen zur Abdeckung von Jahres-Volllaststunden durch die einzelnen Technologien und zur Verfügbarkeit von Speicherkapazitäten wird die angekündigte Novelle vorangetrieben?

7

Welche Bedeutung hat die Synchronisierung des Ausbaus erneuerbarer Energien mit dem Ausbau verfügbarer Netzkapazitäten bei der Umsetzung der Koalitionszielstellung, und wie sieht die rechtliche Absicherung aus?

8

Welche Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Akzeptanz der Energiewende bei den Bürgern, insbesondere in den Standortkommunen von Windenergieanlagen und Flächensolaranlagen, sollen die EEG-Novelle begleiten?

Welche Maßnahmen zum Schutz und Erhalt hochwertiger landwirtschaftlicher Nutzflächen beim Ausbau von Flächensolaranlagen sollen die EEG-Novelle begleiten?

9

Mit welchen Maßnahmen konkret – auch in Zusammenarbeit mit den Ländern – soll sichergestellt werden, dass sich ausreichend Gebote mit ausreichend hoher Ausschreibungsmenge überhaupt an den Ausschreibungen für Windenergie beteiligen und dass die über mehrere Jahre zu konstatierende Unterzeichnung der Ausschreibungsmengen nachhaltig ohne Öffnung des Höchstpreises beendet wird?

10

Zu welchen Höchstpreisen sollen in den kommenden Jahren die Ausschreibungen für die einzelnen technologiespezifischen Ausschreibungen erfolgen, wie soll die Ermittlung zukünftig erfolgen, und wie erfolgt eine Anpassung im Interesse der Verbraucher z. B. aufgrund von innovationsinduzierten Preissenkungen?

Wie wird die von der EU-Kommission geforderte Sicherstellung einer Wettbewerbssituation bei den Ausschreibungen trotz deutlicher Ausweitung des Ausschreibungsvolumens erreicht?

11

Welche Entwicklung wird bei dem nun angestrebten Ausbau erneuerbarer Energien hinsichtlich der Häufigkeit des Auftretens negativer Strompreise und notwendiger Netzeingriffe erwartet?

Mit welchen Maßnahmen sollen in diesem Zusammenhang die Kosten für die Verbraucher stabilisiert werden?

12

Welche Erwartungen zur Entwicklung notwendiger Stromimportzeiten, Stromexportzeiten, des Umfangs und der Erzeugungsarten an Stromimporten sowie des Umfangs an Stromexporten sind mit der Zielstellung des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zum Erneuerbare-Energien-Ausbau und der angestrebten EEG-Novelle verbunden?

13

Welche Änderungen im EEG sind zur Stärkung innovativer Solarenergie wie Agri- und Floating-PV (PV = Photovoltaik) konkret vorgesehen?

14

Wird im Rahmen des EEG auch der Rahmen für die Bürgerenergie angepasst?

Welche Änderungen sind hier vorgesehen, und wer soll zusätzlich konkret von dem Instrument profitieren?

Ist eine Anpassung der Definition der Bürgerenergie in § 3 Nummer 15 EEG geplant?

15

Wie soll rechtlich umgesetzt werden, dass – wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vorgesehen – die EEG-Förderung mit vollendetem Kohleausstieg endet?

16

Wie werden private, nicht geförderte Investitionen bei diesem erhöhten Ausbaupfad durch das EEG künftig in die Berechnung mit einbezogen, und welcher Anteil dieser Investitionen wird angestrebt?

17

Welche rechtlichen Maßnahmen sind vorgesehen, um Instrumente für den förderfreien Zubau, wie z. B. PPA und europaweiter Handel mit Herkunftsnachweisen, zu stärken?

18

Welche konkreten Auswirkungen hat der neue Grundsatz des „überragenden öffentlichen Interesses“ an den erneuerbaren Energien auf die Berücksichtigung der Belange des Natur- und Artenschutzes sowie auf die Bürgerbeteiligung bei der Planung und Genehmigung der Erneuerbare-Energien-Anlagen, und gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, weitere Infrastrukturvorhaben, wie z. B. der Stromleitungsnetzausbau oder der Ausbau der Schienenwege, als im „überragenden öffentlichen Interesse“ zu betrachten?

19

Welche konkreten Auswirkungen hat der neue Grundsatz des „überragenden öffentlichen Interesses“ an den erneuerbaren Energien auf die Berücksichtigung von Abstandsregelungen zwischen Windenergieanlage und Wohnbebauung, die in Raumordnungsprogrammen zur Festlegung von Windvorranggebieten festgeschrieben bzw. zugrunde gelegt sind?

20

Welche anderen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Genehmigungsverfahren bei Wind- und Sonnenenergie zu beschleunigen, und wie möchte sie das mit einer stärkeren Akzeptanz der Bevölkerung in Einklang bringen?

Ist eine baurechtliche Privilegierung der Freiflächen-Photovoltaik an Bundesautobahnen und Bahnstrecken geplant?

21

Welche einzelnen bürokratischen Hürden will die Bundesregierung beim Ausbau von erneuerbaren Energien bzw. für die Anlagenbetreiber während der Betriebsphase abschaffen?

22

Von welchen Belastungen für den Bundeshaushalt geht die Bundesregierung durch die künftige Zahlung der EEG-Umlage für die Jahre 2023 bis 2026 aus (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

23

Welche Ausschreibungsmengen und Bruttostromverbräuche wurden für die Zahlen zur Frage 22 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hierfür zugrunde gelegt?

24

Wie wirkt sich die Erhöhung der Ausschreibungsmengen und des prognostizierten Bruttostromverbrauchs auf 715 TWh im Jahr 2030 auf die Kosten der EEG-Umlage für den Bundeshaushalt für die Jahre 2023 bis 2026 voraussichtlich aus (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

25

Sieht die Bundesregierung in der Finanzierung der EEG-Umlage durch den Bundeshaushalt investive oder konsumtive Ausgaben des Staates?

26

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass sowohl die gesamte Finanzierung der EEG-Umlage durch den Bundeshaushalt als auch die starke Erhöhung der Ausschreibungsmengen bis 2030 von der Europäischen Kommission nicht als unzulässige Beihilfe eingestuft werden?

27

Wie konkret sollen Speicher als eigenständige Säule des Energiesystems rechtlich definiert werden?

Welche Gesetze sollen hierzu angepasst werden?

28

Welche rechtlichen Änderungen sind zur Einführung der Solarpflicht bei gewerblichen Neubauten vorgesehen?

Wie wird der Passus aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP umgesetzt, dass Solarenergie bei privaten Neubauten „die Regel werden soll“?

Welches Potential (Anzahl Anlagen, installierte Leistung) wird bei privaten Neubauten zugrunde gelegt?

Mit welchen Mehrkosten beim Bau eines Einfamilienhauses kalkuliert die Bundesregierung?

29

Mit welchen Maßnahmen soll die in der Eröffnungsbilanz als wichtig erachtete Bioenergie gestärkt werden?

30

Welcher Anteil der Bioenergie am von der Bundesregierung angestrebten Erneuerbare-Energien-Bruttostromverbrauch von 80 Prozent im Jahr 2030 ist geplant?

Wie soll sich dies im Ausbaupfad und in den Ausschreibungsmengen für Biomasse niederschlagen?

31

Mit welchen Maßnahmen und Regelungen soll dem besonderen Umstand Rechnung getragen werden, dass die Bioenergie im Gegensatz zu anderen erneuerbaren Energien wie Wind- und Sonnenenergie regelbar und immer verfügbar ist?

32

Welche Änderungen im EEG sind zur Stärkung der Vergärung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und landwirtschaftlichen Reststoffen bei der Bioenergie vorgesehen?

Welche Änderungen im EEG sind zum verstärkten Einsatz von ökologisch wertvollen Wildpflanzen bei der Bioenergie vorgesehen?

33

Wie soll die angekündigte nachhaltige Biomassestrategie konkret umgesetzt werden?

Welche Maßnahmen soll diese Strategie enthalten?

34

Welche Rolle soll die Wasserkraft im künftigen Erneuerbare-Energien-Mix spielen?

35

Welcher Anteil der Wasserkraft am von der Bundesregierung angestrebten Erneuerbare-Energien-Bruttostromverbrauch von 80 Prozent im Jahr 2030 ist geplant?

Wie soll sich dies im Ausbaupfad und in den Ausschreibungsmengen für Wasserkraft niederschlagen?

36

Mit welchen Maßnahmen und Regelungen soll dem besonderen Umstand Rechnung getragen werden, dass die Wasserkraft im Gegensatz zu anderen erneuerbaren Energien wie Wind- und Sonnenenergie regelbar und immer verfügbar ist?

37

Wie groß ist der Fachkräftemangel in der Branche der erneuerbaren Energien, und welche Auswirkung hat er auf die von der Bundesregierung geplante Ausbaugeschwindigkeit für erneuerbare Energien?

Berlin, den 4. Februar 2022

Ralph Brinkhaus, Alexander Dobrindt und Fraktion

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