Gaskraftwerke in Deutschland – Status quo und geplanter Zubau
der Fraktion CDU/CSU
Vorbemerkung
Bereits in den vergangenen Jahren sind die konventionellen Stromerzeugungskapazitäten in Deutschland deutlich zurückgegangen. Dieser Trend wird sich fortsetzen: Bis Ende 2022 werden die letzten Kernkraftwerke vom Netz gehen. Laut Kohleausstiegsgesetz soll die Leistung der Kohlekraftwerke von heute rund 38 GW auf 17 GW im Jahr 2030 reduziert werden. Die Bundesregierung plant nunmehr, bis 2030 komplett aus der Kohleverstromung auszusteigen Das Stromsystem steht damit vor einer doppelten Herausforderung: Zum einen müssen die durch die Abschaltung von Kern- und Kohlekraftwerken verlorenen Strommengen ersetzt werden. Zum anderen müssen aber die konventionellen Kraftwerke bei deutlich mehr volatiler Einspeisung aus erneuerbaren Energien zu jeder Zeit die sog. Residuallast ausgleichen. Deutschland wird auch zukünftig gesicherte Leistung in Form von schnell regelbaren Gaskraftwerken in erheblichem Umfang benötigen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie steht die Bundesregierung dazu, Erdgas als „Brückentechnologie“ zu nutzen?
Wie hoch ist die installierte Leistung an Gaskraftwerken in Deutschland aktuell? Wie sind die Gaskraftwerke nach Erzeuger (Kondensationskraftwerk, Gasturbine ohne Abgasnutzung und Gas-, Turbinen- oder Motor-Kraft-Wärme-Kopplung) verteilt?
Wie ist die derzeitige Auslastung der Gaskraftwerke in Deutschland (bitte Jahresbetriebszeiten [Vollbenutzungsstunden] und Verteilung nach strommarktorientiertem Betrieb oder Grundlastdauerbetrieb angeben)?
Welche Gaskraftwerkskapazitäten (Gas-KWK) werden in den nächsten fünf Jahren sicher bzw. voraussichtlich errichtet, und wie schlüsseln sie sich nach Standorten und installierter Leistung auf? Welche Kohlekraftwerkskapazitäten werden durch hochflexible Gas-KWK strommarkorientiert zur Stromnetzstabilität und Deckung der Wärmesenken mit Wärmespeichern ersetzt?
Welche neuen Gaskraftwerke befinden sich aktuell in der Planung?
a) Wie hoch ist deren geplante installierte Leistung?
b) Welche Gaskraftwerke davon werden dabei als „Wasserstoff-ready“ geplant?
c) Wie wird die „Wasserstoff-Readiness“ dabei definiert?
d) Wie verteilt sich die Leistung auf Kondensationskraftwerke und Kraft-Wärme-Kopplung?
Welcher Zeitraum muss unter den aktuell geltenden Rahmenbedingungen für die Planungs- und Bauzeit eines Gaskraftwerk eingeplant werden?
Welche neuen Gaskraftwerke werden derzeit gebaut?
a) Wie hoch ist die geplante installierte Leistung?
b) Welche neuen Gaskraftwerke werden dabei als „Wasserstoff-ready“ gebaut?
Welche Förderungen und Rahmenbedingungen für die Investoren plant die Bundesregierung für den Bau von neuen Gaskraftwerken?
Wie hoch ist der Bedarf an gesicherter Leistung aus konventionellen Kraftwerken 2030 aus Sicht der Bundesregierung mit und ohne einem vorgezogenen Kohleausstieg im Jahr 2030? Wie hoch ist der notwendige Zubau, um diesen Bedarf zu decken (bitte nach Energieträger sowie Netto- und Bruttozubau aufschlüsseln)? Welche zusätzlichen Erdgasverbräuche werden hieraus resultieren?
Wo muss und soll der Zubau an gesicherter Leistung erfolgen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie wirken sich die erhöhten Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien, die der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck am 11. Januar 2022 in seiner „Eröffnungsbilanz“ angekündigt hat, auf die vorzuhaltenden Kapazitäten auf Gaskraftwerken aus?
Welche Alternativen sieht die Bundesregierung, über Gaskraftwerke hinaus, zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit?
a) Werden die Ausschreibungen für hochflexible KWK-Anlagen im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und EEG (Biogas bzw. Biomethan) erhöht?
b) Plant die Bundesregierung den Zubau von wasserstofffähigen, neuen Gas-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen zur Residuallast- und Wärmelieferung, die bei Stromnetzbedarf auch mit Überdachkühlwerken außerhalb des KWKG betrieben werden können und so den Zubau von Netzstabilitätsanlagen erübrigen?
c) Welche Rolle spielen (regionale) Flexibilitätsmärkte?
d) Welche Rolle spielen Stromspeicher?
e) Welche Pläne gibt es, Pumpspeicherkraftwerke stärker in den Dienst der Versorgungssicherheit zu stellen?
f) Beabsichtigt die Bundesregierung, den auf Ausschussdrucksache 19/1122 geforderten Bericht bzw. die geforderten Vorschläge vorzulegen?
Bietet das derzeitige Strommarktdesign (Energy-only-Markt) ausreichend Investitionsanreize, um den genannten erforderlichen Zubau an Gaskraftwerken rechtzeitig sicherzustellen?
Wie kamen die Vorgaben hinsichtlich der Gaskraftwerke im Bereich der Taxonomie von Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen geringer als 100 Gramm CO2-Äquivalent/kWh zustande? Wurde dabei mit potentiellen Kraftwerksbetreibern über die Umsetzbarkeit der Vorgaben gesprochen? Was würde die Bundesregierung unternehmen, sollten die Anforderungen dazu führen, dass nicht in neue Gaskraftwerke investiert wird?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen der Vorgaben hinsichtlich der Gaskraftwerke im Bereich der Taxonomie auf Investitionen kommunaler Energieversorger?
Wie steht die Bundesregierung zu einem sog. Kapazitätsmarkt, mit dem die Vorhaltung der notwendigen Leistung vergütet würde?
Wann wird die Bundesregierung die Handlungsempfehlungen zum Thema Versorgungssicherheit im Bereich Erdgas, für die nach § 63 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eine Berichtspflicht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2021 bestand, vorlegen?
Mit welchen Mengen an Wasserstoff (grünem und blauem) rechnet die Bundesregierung bis 2030 und bis 2045, um schrittweise Erdgas durch vornehmlich Wasserstoff in den Bereichen Strom, Wärme, Verkehr und Industrie zu ersetzen? Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung einen entsprechenden Hochlauf unterstützen?
Welche Förderungen und Rahmenbedingungen plant die Bundesregierung, um Betriebe dabei zu unterstützen, bestehende Erdgaskraftwerke und Gas-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen „Wasserstoff-ready“ zu gestalten und den Einsatz von Biogas bzw. Biomethan anzureizen?