Erntehelfer und Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
In der Landwirtschaft waren im Jahr 2020 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 938 000 Arbeitskräfte beschäftigt. Davon waren 275 000 Saisonarbeitskräfte. Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft leisten nach Ansicht der Fragesteller einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit heimischen Lebensmitteln, denn vieles in der Landwirtschaft ist noch Handarbeit, besonders im Obst – und Gemüseanbau. Viele der Saisonarbeitskräfte kommen aus dem Ausland und unterliegen aktuell der Corona-Einreiseverordnung. Die Arbeitgeber haben angesichts der Corona-Pandemie vermehrt Vorkehrungen für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitskräfte zu treffen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Obst- und Gemüsebau in Deutschland bei?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tätigkeit von Saisonarbeitskräften in der Landwirtschaft, insbesondere im Obst- und Gemüsebau?
Wie hat sich der Selbstversorgungsgrad bei Obst und Gemüse in Deutschland in den Jahren 2011 bis 2021 entwickelt?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Einsatz von Saisonarbeitskräften im Obst- und Gemüsebau in den Jahren 2011 bis 2021 entwickelt (bitte nach Jahren und Prozentsatz der familienfremden Arbeitskräfte aufschlüsseln), und in welchen einzelnen Sektoren (bitte nach Obst- und Gemüsesorten aufschlüsseln) wurden wie viele Saisonarbeitskräfte eingesetzt?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Einsatz von Saisonarbeitskräften im Obst- und Gemüseanbau in den Jahren 2011 bis 2021 in den EU-Mitgliedstaaten entwickelt (bitte nach den fünf wichtigsten Erzeugerländern für Obst und Gemüse aufschlüsseln)?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von landwirtschaftlichen Saisonarbeitskräften aus Mitgliedstaaten der EU?
Wie viele kurzfristig Beschäftigte haben 2021 die 102-Tage-Regelung bzw. 2020 die 115-Tage-Regelung genutzt und länger als drei Monate bzw. 70 Arbeitstage gearbeitet, und wie lang war die durchschnittliche Beschäftigungsdauer?
Gibt es Erkenntnisse der Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung der Betriebe selbst dazu, ob es 2021 mehr oder weniger Corona-Verdachtsfälle in den landwirtschaftlichen Betrieben gab als 2020?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um trotz der weiterhin andauernden Pandemie sicherzustellen, dass den Betrieben ausreichend Saisonarbeitskräfte zur Verfügung stehen?
Ist es aus Sicht der Bundesregierung angebracht, die sogenannte 102-Tage-Regel gemäß § 132 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IV) in Hinblick auf die Corona-Pandemie bzw. die Omikron-Variante 2022 wieder einzuführen, insbesondere im landwirtschaftlichen Bereich, um einem häufigen Arbeitskräftewechsel der Saisonarbeitskräfte entgegenzutreten und um die Arbeitgeber hinsichtlich deren Vorkehrungen für den Empfang von Saisonarbeitskräften zu entlasten?
Wenn ja, wann plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der zeitnah beginnenden Erntesaison, in einigen Sonderkulturbereichen einen entsprechenden Kabinettsbeschluss zu verabschieden?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung die Mehrbelastung durch häufigeren Arbeitskräftewechsel für die landwirtschaftlichen Betriebe im Vergleich zu den Vorjahren vor dem Hintergrund der anhaltenden Corona-Pandemie?
Ist aus Sicht der Bundesregierung eine Impfpflicht der Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland sinnvoll oder vorgesehen, weil viele Saisonarbeitskräfte aus Osteuropa kommen, wo die Impfbereitschaft niedrig ist?
Welche Auswirkungen hat die Verkürzung des Genesenenstatus in Deutschland für die Saisonarbeitskräfte?
Gibt es für diese die Möglichkeit, sich in Deutschland impfen zu lassen, wenn der Genesenenstatus während ihres Aufenthaltes in Deutschland abläuft?
Ist die 3G-Regel in den landwirtschaftlichen Betrieben ausreichend gewesen, um das Infektionsgeschehen und COVID-19-Ausbrüche zu minimieren und zu kontrollieren?
Waren Corona-Ausbrüche in den landwirtschaftlichen Betrieben ausschlaggebend für das allgemeine Infektionsgeschehen in Deutschland?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung für die Saisonarbeitskräfte im Hinblick auf die sehr viel ansteckendere Omikron-Variante?
Prüft die Bundesregierung die Möglichkeit, Saisonarbeitskräfte – als Teil der kritischen Infrastruktur in der Landwirtschaft – bei einer Infektion mit Omikron weiterzubeschäftigen, wenn diese Infektion symptomfrei verläuft?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse dazu, ob durch die zusätzlichen Belastungen für die Betriebe der Feldgemüseanbau in Deutschland eingeschränkt wurde?
Wie viele Fälle der fehlerhaften Doppelkennzeichnung, bei denen im Obst- und Gemüseregal zwei verschiedene Herkunftsangaben standen, sind der Bundesregierung in der Zeit von 2011 bis 2021 bekannt geworden?
Plant die Bundesregierung, bestehende Regelungslücken bei der Herkunftskennzeichnung bei verarbeitetem Obst und Gemüse (vgl. https://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/herkunftsangaben-auf-lebensmitteln sowie https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/kennzeichnung/echtheit_herkunft/pflanzliche_lebensmittel/index.htm) zu schließen, und wenn ja, wie?
Wie wird sich nach Auffassung der Bundesregierung die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro auf den Personalkostenfaktor im deutschen Obst- und Gemüseanbau und mithin auf die künftige Wettbewerbsfähigkeit deutscher Obst- und Gemüseprodukte auswirken?
Wie wird sich nach Auffassung der Bundesregierung die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro auf den künftigen Selbstversorgungsgrad bei Obst und Gemüse in Deutschland auswirken?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit ein, dass aufgrund der Mindestlohnerhöhung weitere landwirtschaftliche Betriebe aufgeben werden?
Welche Verbesserungen verspricht sich die Bundesregierung davon, für Saisonbeschäftigte den vollen Krankenversicherungsschutz ab dem ersten Tag zu regeln; insbesondere vor dem Hintergrund, dass viele Arbeitgeber im Jahr 2021 bereits freiwillig entsprechende Versicherungen abgeschlossen hatten?
Welche Auswirkungen wird die Ratifizierung des Übereinkommens Nummer 184 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über den Arbeitsschutz in der Landwirtschaft auf die Anwerbung und Beschäftigung von Saisonarbeitskräften in der deutschen Landwirtschaft sowie im Gartenbau und in ähnlichen Branchen haben?