[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/807 –
Tourismus im europäischen Wettbewerb
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die deutsche Tourismusbranche leidet weiterhin sehr unter den Auswirkungen
der Corona-Pandemie. Viele Unternehmen haben bereits seit zwei Jahren
keine oder kaum Möglichkeiten, Einnahmen zu erwirtschaften. Trotz
aufwändiger Hygienekonzepte spüren viele Unternehmen wie Hotels, Restaurants,
Busunternehmen, Schausteller, Freizeitparks, die Messewirtschaft, der
Veranstaltungsbereich, Campingplätze, Schlösser, Bäder, Museen, Reisebüros,
Reiseveranstalter, Anbieter von Hochsee- und Flusskreuzfahrten sowie
Fluggesellschaften immer noch eine große Zurückhaltung ihrer Kunden oder sehen sich
der Herausforderung gegenüber, dass bereits jetzt Volksfeste abgesagt oder
verschoben werden. Die Existenz vieler dieser personalintensiven und
grundsätzlich gesunden Unternehmen ist nach wie vor bedroht.
Der Inlandstourismus hat zwar zumindest in den Schulferien und in
Urlaubsgebieten teilweise wieder für eine Belebung gesorgt und wird wahrscheinlich
auch in diesem Jahr positive Impulse geben. Der Städte-, Messe-, Kongress-
und Tagungstourismus wird aber voraussichtlich weiter vom dauerhaften
erheblichen Rückgang bei Geschäftsreisen betroffen sein. Dies gilt auch für den
Rückgang der Zahl der Gäste aus dem Ausland: Die Zahl dieser
Übernachtungen ist von fast 90 Millionen im Jahr 2019 um 64,4 Prozent auf 32 Millionen
im Jahr 2020 gesunken (laut Datenbank des Statistischen Bundesamtes unter
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/77219/umfrage/uebernachtungen-
von-gaesten-aus-dem-ausland-seit-2003/). Für das Jahr 2021 rechnet die
Deutsche Zentrale für Tourismus (DZT) mit einem weiteren Rückgang auf 31
Millionen internationale Übernachtungen. Dies ist umso problematischer, als
gerade Besucher aus dem Ausland mit einer höheren Aufenthaltsdauer und einer
größeren Ausgabebereitschaft ein wichtiges Standbein des
Deutschlandtourismus sind.
Die Rahmenbedingungen für die deutsche Tourismusbranche müssen nach
Ansicht der Fragesteller dringend verbessert und deren Potenzial noch stärker
ausgeschöpft werden, auch und besonders bei der Auslandsvermarktung.
Dabei steht die deutsche Tourismuswirtschaft zunehmend im Wettbewerb mit
Leistungsanbietern in anderen europäischen Ländern, deren Regierungen ihre
jeweils bisher schon große Unterstützung dieser Branche zur Überwindung
der Folgen der Corona-Pandemie jetzt teilweise noch deutlich intensivieren
dürften. Zu den wichtigsten Wettbewerbern zählen dabei Spanien, Italien,
Frankreich, Österreich, das Vereinigte Königreich und die Schweiz.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1177
20. Wahlperiode 23.03.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 22. März 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass sich der parlamentarische
Informationsanspruch auf Gegenstände erstreckt, die einen Bezug zum
Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Bundestag haben und in der
Zuständigkeit der Bundesregierung liegen. Eine Pflicht zur Beantwortung
besteht dann, wenn Fragen einen konkreten Bezug zum Regierungshandeln (oder
Unterlassen) haben, und die Bundesregierung einen amtlich begründeten
Kenntnisvorsprung gegenüber den Abgeordneten hat.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass Informationen zum Tourismus in
Europa umfangreich über öffentlich zugängliche Quellen verfügbar sind.
1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den Mitgliedstaaten
der Europäischen Union, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz
jeweils der Anteil des Tourismus am Bruttoinlandsprodukt?
Der Anteil der touristisch bedingten Bruttowertschöpfung an der
gesamtwirtschaftlichen Bruttowertschöpfung lag in Deutschland laut Statistischem
Bundesamt im Jahr 2019 bei 3,99 Prozent.
Darüber hinaus verfügt die Bundesregierung über keine eigenen Daten zum
Anteil des Tourismus am Bruttoinlandsprodukt in den anderen Staaten der
Europäischen Union, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz. Es wird in
diesem Zusammenhang auf Angaben des Statistischen Amts der Europäischen
Union (Eurostat) verwiesen:
https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/bookmar
k/f7e67eb5-f044-44fa-a514-4407a98f2197?lang=de.
2. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Ländern die
Anzahl der im Tourismus Beschäftigten, und wie hoch ist dabei jeweils
der Anteil an der Gesamtzahl der Beschäftigten?
Im Jahr 2019 haben in Deutschland direkt im Tourismus 2,8 Millionen
Erwerbstätige gearbeitet, dies entsprach 6,1 Prozent der Erwerbstätigen in
Deutschland. Indirekt, d. h. durch Zulieferer ausgelöste Effekte, kamen weitere
1,3 Millionen Erwerbstätige hinzu. Zusammen entsprach die Zahl der direkt
und indirekt im Tourismus erwerbstätigen Personen 9,0 Prozent aller
Erwerbstätigen in Deutschland.
Darüber hinaus verfügt die Bundesregierung über keine eigenen Erkenntnisse
bezüglich der genannten Länder.
3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den EU-
Mitgliedstaaten, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz bei Ankünften
und Übernachtungen jeweils der Anteil von Gästen aus dem Ausland?
Die Bundesregierung verfügt hier über keine eigenen Daten. Es wird auf
Angaben des Statistischen Amts der Europäischen Union (Eurostat) verwiesen zu:
Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben für Touristen nach Ländern/
geografischen Gebieten der Touristen:
https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/bo
okmark/61bf34ef-452e-4a3d-9865-133bd6fbfd29?lang=de;
Ankünften in Beherbergungsbetrieben für Touristen nach Ländern/
geografischen Gebieten der Touristen:
https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/bookm
ark/36b45d04-cdcf-428d-a49d-9f841b31361a?lang=de;
Ankünften von Inländern und Nichtinländern in Beherbergungsbetrieben für
Touristen:
https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/bookmark/a2079f11-e948-
4318-b543-bd1f630524ed?lang=de.
4. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Ländern
jeweils die Reiseausgaben der eigenen Bevölkerung im Ausland in
Millionen Euro?
Die Bundesregierung verfügt diesbezüglich über keine eigenen Erkenntnisse.
Auf Angaben des Statistischen Amts der Europäischen Union (Eurostat) wird
verwiesen:
Ausgaben für die Beförderung nach Ländern/geografischen Gebieten (ab
2012):
https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/bookmark/759ef4ec-cd00-4d6
2-b31c-c8cb74896fdf?lang=de;
Ausgaben für die Unterbringung nach Ländern/geografischen Gebieten (ab
2012):
https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/bookmark/44552849-5ef2-47f
d-8bb8-6db2be707eef?lang=de.
5. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung in diesen Staaten
jeweils die Einnahmen aus dem internationalen Reiseverkehr in Millionen
Euro?
Die Bundesregierung verfügt diesbezüglich über keine eigenen Erkenntnisse.
Auf Angaben des Statistischen Amts der Europäischen Union (Eurostat) wird
verwiesen:
https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/bookmark/394545d8-194
0-4fe7-a9d3-a0f2a2f76868?lang=de.
6. Wo gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung wie in Deutschland ein
Defizit in der Reiseverkehrsbilanz, und wo gibt es dagegen einen
Überschuss?
Die Bundesregierung verfügt diesbezüglich über keine eigenen Erkenntnisse.
Es wird auf die Angaben des Statistischen Amts der Europäischen Union
(Eurostat) verwiesen:
https://ec.europa.eu/eurostat/databrowser/bookmark/cda6
b303-9181-4510-9011-7a85668bedb6?lang=de.
7. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den EU-
Mitgliedstaaten, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz die Budgets der
nationalen Tourismusorganisationen zur Auslandsvermarktung für das
Jahr 2022 in Millionen Euro?
Kenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung dabei jeweils der Anteil
des staatlichen Zuschusses an diesen Budgets?
Kenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
9. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung in den EU-Mitgliedstaaten,
im Vereinigten Königreich und in der Schweiz der Tourismus auf der
Regierungsebene betreut, und in welchen dieser Staaten gibt es Minister
oder Staatssekretäre, die ausdrücklich für den Tourismus zuständig sind?
Belgien In der Zuständigkeit der drei Regionen:
Flandern: Ministerin für Justiz und Durchsetzung, Umgebung, Energie und Tourismus
Wallonien: Ministerin für den öffentlichen Dienst, Tourismus, Kulturerbe und
Verkehrssicherheit.
Auf dem Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DG), dortige Ministerin der
Deutschsprachigen Gemeinschaft für Kultur, Beschäftigung und Tourismus.
Brüssel-Hauptstadt: Ministerpräsident der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt, zuständig
für Raumentwicklung und Stadterneuerung, Tourismus, Förderung des Images von Brüssel
Dänemark Ministerium für Industrie, Wirtschaft und Finanzangelegenheiten
Finnland Nachgeordnete Wirtschaftsförderungsorganisation Business Finnland, dem Ministerium für
Arbeit und Wirtschaft zugeordnet
Frankreich Außenministerium, Fachressort für den Tourismus, mit dem beigeordneten Minister für
Tourismus, Französinnen und Franzosen im Ausland, die Frankophonie und kleine und mittlere
Unternehmen
Griechenland Nationales Tourismusministerium
Irland Ministerium für Tourismus, Kultur, Kunst, Gaeltacht, Sport und Medien
Italien Ministerium für Tourismus
Kroatien Ministerium für Tourismus und Sport der Republik
Litauen Ministerium für Wirtschaft und Innovationen, Abteilung für Tourismus, untergeordnete
Behörde ist das Staatliche Amt für Tourismus
Luxemburg Wirtschaftsministerium, dort Minister für Tourismus und Mittelstand
Lettland Wirtschaftsministerium, Unterstaatssekretär für volkswirtschaftliche Angelegenheiten, auch
Tourismus
Malta Ministerium für Tourismus und Verbraucherschutz
Niederlande Ministerium für Wirtschaft und Klima
Polen Ministerium für Sport und Tourismus
Portugal Wirtschaftsministerium, ein Staatssekretär für Tourismus
Rumänien Minister für Tourismus und Unternehmertum
Österreich Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Spanien Ministerium für Industrie, Handel und Tourismus
Slowakei Ministerium für Verkehr und Bauwesen, eine Staatssekretärin für Bauwesen, Wohnungswesen,
Tourismus und Wasserverkehr
Slowenien Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Technologie, Abteilung für Tourismus
Schweden Ministerium für Wirtschaft und Innovation, Staatssekretär für Tourismus
Tschechische
Republik
Ministerium für Regionale Entwicklung, Abteilung für Regionalentwicklung, Sektion für
Fremdenverkehr
Ungarn Regierungsebene, Regierungsbeauftragter
Weitergehende Kenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
10. Wie viele ausschließlich für die Tourismuspolitik zuständige Mitarbeiter
gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den jeweiligen für die
Tourismusförderung zuständigen nationalen Ministerien dieser Staaten?
Kenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
11. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in den EU-Mitgliedstaaten,
im Vereinigten Königreich und in der Schweiz spezielle
„Tourismusgesetze“, und wenn ja, mit welchen darin enthaltenen
Schwerpunktmaßnahmen erfolgt dort eine Förderung der Tourismusbranche?
Belgien Gesetz zu Marktpraktiken und Verbraucherschutz
Gesetz über den Verkauf von Pauschalreisen, verbundenen Reiseleistungen und
Reisedienstleistungen
Bulgarien Gesetz über die Struktur der Schwarzmeerküste
Tourismusgesetz zur Öffentlichkeitsarbeit
Finnland Pauschalreisegesetz
Frankreich Tourismusgesetz
Griechenland Tourismusgesetz, Schwerpunktmaßnahmen für die Förderung der Tourismusbranche
Kroatien Gesetz über die Erbringung von Dienstleistungen im Tourismus
Gesetz über Tourismusverbände und die Förderung des kroatischen Tourismus
Gesetz über Mitgliedsbeiträge in Tourismusverbänden
Gesetz über die touristischen Kurtaxen
Gesetz über die gastronomische Tätigkeit
Lettland Tourismusgesetz
Malta Reise- und Tourismusgesetz
Österreich Tourismusgesetze der Bundesländer
Slowakei Gesetz über die Förderung des Tourismus
Gesetz über Pauschalreisen, damit verbundene touristische Dienstleistungen bestimmte
Geschäftsbedingungen im Tourismus
Gesetz über Verbraucherschutz bei der Bereitstellung bestimmter touristischer Dienstleistungen
Gesetz über die Organisation von Sport- und Tourismusveranstaltungen
Slowenien Gesetz zur Förderung der Tourismusentwicklung
Ungarn Gesetz über die öffentlichen Aufgaben in der Entwicklung von Tourismusgebieten
Weitergehende Kenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
12. In welchen dieser Staaten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
wie in Deutschland im nationalen Parlament einen Tourismus-
Ausschuss?
Bulgarien Tourismusausschuss
Irland Ausschuss für Tourismus, Kultur, Kunst, Sport und Medien
Italien Abgeordnetenkammer – 10. Ausschuss
Senat – 10. Ausschuss
Kroatien Ausschuss für Tourismus
Luxemburg Ausschuss für mittelständische Unternehmen und für Tourismus
Polen Ausschuss für Körperkultur, Sport und Tourismus
Rumänien Ausschuss für Tourismus und Unternehmertum im Abgeordnetenhaus
Ausschuss für Tourismus und Unternehmertum im Senat
Österreich Tourismusausschuss im Nationalrat
Zypern Ausschuss für Energie, Handel, Industrie und Tourismus
Weitergehende Kenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
13. In welcher Höhe liegt nach Kenntnis der Bundesregierung in den EU-
Mitgliedstaaten, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz der
Mehrwertsteuersatz für Beherbergungsleistungen?
Welche Staaten gewähren nach Kenntnis der Bundesregierung dabei
einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz?
Die Bundesregierung verfügt nicht über eigene Daten zur Höhe der
Mehrwertsteuersätze für Beherbergungsleistungen in anderen Staaten. Die Europäische
Kommission hat auf ihren Internetseiten nachfolgend gelistete Informationen
zur Mehrwertbesteuerung dieser Leistungen in anderen Mitgliedstaaten
veröffentlicht (abgerufen am 1. März 2022). Die für die Schweiz und das Vereinigte
Königreich angegebenen Steuersätze wurden einer Datensammlung der OECD
entnommen, die zuletzt auf dem Stand des Jahres 2020 aktualisiert wurde. Die
Verantwortung für die in den genannten Quellen veröffentlichten Steuersätze
liegt bei den jeweiligen Staaten selbst. Die Bundesregierung hat daher keinen
Einfluss auf Qualität und Aktualität der Angaben.
Innerhalb des harmonisierten Mehrwertsteuersystems der Union gilt ein
Steuersatz als ermäßigt, wenn er weniger als 15 Prozent beträgt, bzw. als stark
ermäßigt, wenn er weniger als 5 Prozent beträgt. Die Schweiz und das Vereinigte
Königreich sind nicht bzw. grundsätzlich nicht an dieses System gebunden.
Belgien 6 Prozent
Bulgarien 9 Prozent
Dänemark 25 Prozent
Estland 9 Prozent
Finnland 10 Prozent
Frankreich (*) 0,9 Prozent / 1,05 Prozent / 8,5 Prozent /10 Prozent / 13 Prozent
Griechenland (*) 13 Prozent / 17 Prozent
Irland 9 Prozent
Italien 10 Prozent
Kroatien 13 Prozent
Lettland 12 Prozent
Litauen 9 Prozent
Luxemburg 3 Prozent
Malta 7 Prozent
Niederlande 9 Prozent
Österreich (*) 10 Prozent / 19 Prozent
Polen 8 Prozent
Portugal (*) 6 Prozent / 16 Prozent / 22 Prozent
Rumänien 5 Prozent
Schweden 12 Prozent
Slowakei 10 Prozent
Slowenien 9,5 Prozent
Spanien 10 Prozent
Tschechische Republik 10 Prozent
Ungarn 5 Prozent
Zypern 9 Prozent
Schweiz 3,7 Prozent
Vereinigtes Königreich 20 Prozent
(*) Die Datenbank weist für diese Staaten regional variierende Steuersätze aus.
14. Inwieweit werden nach Kenntnis der Bundesregierung in den EU-
Mitgliedstaaten, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz
Tourismusabgaben, Bettensteuern oder Kurtaxen erhoben?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen
Staaten die Einnahmen daraus, und wie werden diese auf die jeweiligen
Länder und Kommunen verteilt?
Kenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
15. In welcher Höhe liegt nach Kenntnis der Bundesregierung in den EU-
Mitgliedstaaten, im Vereinigten Königreich und in der Schweiz der
Mehrwertsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen?
Welche Staaten gewähren nach Kenntnis der Bundesregierung dabei
einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz?
Die Bundesregierung verfügt nicht über eigene Daten zur Höhe der
Mehrwertsteuersätze für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in anderen
Staaten. Die folgenden Angaben stammen aus Quellen der Europäischen
Kommission bzw. der OECD.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
Belgien 12 Prozent
Bulgarien 9 Prozent
Dänemark 25 Prozent
Estland 20 Prozent
Finnland 14 Prozent
Frankreich (*) 0,9 Prozent / 1,05 Prozent / 8,5 Prozent / 10 Prozent / 13 Prozent
Griechenland (*) 13 Prozent / 17 Prozent
Irland 9 Prozent
Italien 10 Prozent
Kroatien 5 Prozent
Lettland 21 Prozent
Litauen 9 Prozent
Luxemburg 3 Prozent
Malta 18 Prozent
Niederlande 9 Prozent
Österreich (*) 10 Prozent/ 19 Prozent
Polen 8 Prozent
Portugal (*) 16 Prozent / 22 Prozent / 23 Prozent
Rumänien 5 Prozent
Schweden 12 Prozent
Slowakei 20 Prozent
Slowenien 9,5 Prozent
Spanien 10 Prozent
Tschechische Republik 10 Prozent
Ungarn 5 Prozent
Zypern 9 Prozent
Schweiz 7,7 Prozent
Vereinigtes Königreich 20 Prozent
(*) Die Datenbank weist für diese Staaten regional variierende Steuersätze aus.
16. In welchen EU-Mitgliedstaaten gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung im jeweiligen nationalen Aufbau- und Resilienzplan im Rahmen
des Wiederaufbaufonds zur Bewältigung der Folgen der Corona-
Pandemie der Europäischen Union (Recovery and Resilience Facility) welche
konkreten Projekte zur Förderung der jeweiligen nationalen
Tourismuswirtschaft?
Das neu geschaffene, temporäre Ausgabeninstrument Aufbau- und
Resilienzfazilität (ARF) ist mit einem Volumen von 724 Milliarden Euro ausgestattet
(338 Milliarden Euro Zuschüsse und 386 Milliarden Euro Kredite). Ziel der
ARF ist es, die Resilienz der Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten zu
verbessern, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Krise zu mildern, den
Wiederaufbau zu unterstützen und gleichzeitig den Klimaschutz (mindestens
37 Prozent der ARF-Mittel) und die Digitalisierung (mindestens 20 Prozent der
ARF-Mittel) zu fördern. Zudem sollen mit den durch die ARF geförderten
Maßnahmen die länderspezifischen Empfehlungen aus dem Europäischen
Semester adressiert werden. Insgesamt sollen die Maßnahmen die folgenden
Politikbereiche abdecken: a) ökologischer Wandel, b) digitaler Wandel, c)
intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, darunter wirtschaftlicher
Zusammenhalt, Arbeitsplätze, Produktivität, Wettbewerbsfähigkeit, Forschung,
Entwicklung und Innovation sowie ein gut funktionierender Binnenmarkt mit
starken KMU, d) sozialer und territorialer Zusammenhalt, e) Gesundheit und
wirtschaftliche, soziale und institutionelle Resilienz, um unter anderem die
Krisenvorsorge und Krisenreaktionsfähigkeit zu erhöhen, und f) Maßnahmen für
die nächste Generation, Kinder und Jugendliche, wie zum Beispiel Bildung und
Kompetenzen. Voraussetzung für die Auszahlung der Mittel ist die Erstellung
von Aufbau- und Resilienzplänen (ARP) durch die Mitgliedstaaten und deren
Genehmigung im Rat.
Eine Übersicht der Maßnahmen zur Förderung der Tourismuswirtschaft in den
jeweiligen Mitgliedstaaten finden Sie in der Anlage. Die Bundesregierung
übernimmt hier keine Verantwortung für die Vollständigkeit.
17. Gibt es gegenwärtig im Rahmen der Europäischen Reisekommission
(European Travel Commission) oder darüber hinaus Kampagnen zur
gemeinsamen touristischen Vermarktung des Reiseziels Europa in
wichtigen Überseemärkten, und wenn ja, welche, und mit welchen
Schwerpunkten?
Informationen über konkrete Kampagnen zur gemeinsamen touristischen
Vermarktung des Reiseziels Europa in wichtigen Überseemärkten liegen der
Bundesregierung nicht vor. Die Europäische Reisekommission führt allerdings im
Rahmen der mit Unterstützung der Europäischen Kommission eingerichteten
„Gemeinsamen Werbeplattform für das Reiseziel Europa“ (JPP) eine Reihe von
Marketingkampagnen durch. Für diese laufende Arbeit liefert die Deutsche
Zentrale für Tourismus e. V. (DZT), die im Auftrag des Bundes das Reiseland
Deutschland im Ausland bewirbt, kontinuierlich Inhalte an die Europäische
Reisekommission.
18. Welche Bedeutung hat nach Einschätzung der Bundesregierung der
nationale und internationale Tourismus auf die Innenstadt- und
Ortszentrenentwicklung der Kommunen sowie auf die Entwicklung ländlicher
Räume in Deutschland?
Die Tourismuswirtschaft ist in Deutschland ein wichtiger Wirtschafts- und
Beschäftigungsfaktor. Das gilt nicht nur aufgrund ihrer unmittelbaren
volkswirtschaftlichen Relevanz, sondern auch aufgrund der durch den Tourismus
ausgelösten weitreichenden Impulse für andere Wirtschaftsbereiche (u. a. Verkehr,
Handel, Handwerk, Landwirtschaft). Insgesamt gaben nationale und
internationale Touristen in Deutschland im Vorkrisenjahr 2019 fast 330 Milliarden Euro
aus. Diese Ausgaben entfielen zu gut 16 Prozent auf die Beherbergung, zu gut
17 Prozent auf Gaststättendienstleistungen und zu 9 Prozent auf Sport,
Erholung, Freizeit und Kultur. Für das Einkaufen verwendeten die Touristen gut
21 Prozent ihrer Ausgaben, für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen gut
6 Prozent. Die restlichen Ausgaben entfielen auf die Bereiche Verkehr,
Reisebüros, Lebensmittel und Gesundheit.
Der Tourismus hat im Jahr 2019 zu knapp 4 Prozent der Wertschöpfung in
Deutschland beigetragen. Rechnet man die indirekten Effekte hinzu, d. h. die
Bruttowertschöpfung in den inländischen Zulieferbereichen, erhöht sich der
Anteil des Tourismus an der gesamten Wertschöpfung auf knapp 7 Prozent.
Hinzu kommt die große Bedeutung für die Beschäftigung (siehe die Antwort zu
Frage 2).
Von der touristischen Nachfrage nach verschiedenen Produkten und
Dienstleistungen profitieren auch die Innenstädte und Ortszentren mit dem
innerstädtischen Handel, dem Handwerk, den zahlreichen Mobilitäts- und
Kulturangeboten und anderem mehr. Folglich ist davon auszugehen, dass der Tourismus
einen signifikanten Beitrag leistet, Innenstädte zu beleben und wirtschaftlich und
gesellschaftlich attraktiv zu erhalten. In ländlichen Räumen ist die relative
Bedeutung des Tourismus noch sehr viel größer einzuschätzen als in urbanen oder
industrialisierten Gebieten, da er dort häufig ein sehr bedeutender
Wirtschaftsfaktor ist. Mit seiner Ausstrahlung in viele andere Bereiche hinein wird er
somit gerade im ländlichen Raum zu einem Dreh- und Angelpunkt von Wirtschaft
und Gesellschaft.
19. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die nationale
Wertschöpfung aus dem nationalen und internationalen Kreuzfahrttourismus
(Hochsee und Binnenwasserstraßen) im Vergleich zum Durchschnitt der
EU-Mitgliedstaaten?
Kenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Wertschöpfungskette des
Kreuzfahrttourismus (Hochsee und Binnenwasserstraßen; bitte nach
Binnenwasserstraßen gesondert auflisten)?
Der Kreuzfahrttourismus hat in den Jahren vor Ausbruch der Corona-Pandemie
hohe Wachstumsraten erzielt. Es ist davon auszugehen, dass Städte und
Gemeinden, deren Häfen von Hochsee- und Flusskreuzfahrtschiffen angelaufen
werden, von den Reiseausgaben der Passagiere profitieren, in Bezug auf die
lokale Wirtschaft vor allem im Einzelhandel und in der Gastronomie. Spezifische
Erkenntnisse zu Höhe und Verteilung der Wertschöpfung liegen der
Bundesregierung nicht vor.
21. Plant die Bundesregierung, den Kreuzfahrttourismus (Hochsee und
Binnenwasserstraßen) im Hinblick auf die Weiterentwicklung der
Infrastruktur, insbesondere unter den Aspekten der Innovation und Nachhaltigkeit,
zu fördern (bitte nach Binnenwasserstraßen gesondert auflisten)?
Die Bundesregierung stellt Bundesfinanzhilfen zur Kofinanzierung von
Landesförderprogrammen zum Ausbau der Landstrominfrastruktur in See- und
Binnenhäfen zur Verfügung. Die Länder entscheiden, wo und welche
Landstromanlagen gefördert werden.
22. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Kreuzfahrttourismus
unter den genannten Aspekten in anderen EU-Mitgliedstaaten gefördert
bzw. reguliert?
Kenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.
23. Wie bewertet die Bundesregierung die Wertschöpfungskette aus der
touristischen Vermarktung rund um die Weltkulturerbestätten in
Deutschland (bitte nach Weltkulturerbestätten gesondert auflisten)?
24. Plant die Bundesregierung, die touristische Vermarktung national und
international rund um Weltkulturerbestätten zu fördern?
Die Fragen 23 und 24 werden gemeinsam beantwortet.
Die innerstaatliche Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zum Schutz
des Natur- und Kulturerbes der Welt von 1972 obliegt in Deutschland den
Ländern. Diese schlagen allein Kulturstätten für die UNESCO-Welterbeliste vor
und sind für ihren Unterhalt verantwortlich. Der Bund kann das Engagement
der Länder und Kommunen in begründeten Fällen ergänzen. So unterstützt die
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) im Rahmen
von allgemeinen Denkmalförderprogrammen und Einzelbaumaßnahmen den
Substanzerhalt oder die Restaurierung bedeutender Kulturdenkmäler im
gesamten Bundesgebiet. Diese Förderung kommt auch einzelnen UNESCO-
Welterbestätten zugute.
Die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. kooperiert zur internationalen
Positionierung und Stärkung der deutschen UNESCO-Welterbestätten als wichtige
Marke im Städte- und Kulturtourismus des Reiselandes Deutschland seit zwei
Dekaden mit dem UNESCO-Welterbestätten Deutschland e. V. (UWD).
Gemeinsam mit UWD-Marketingausschuss entwickelt die Deutsche Zentrale für
Tourismus (DZT) jährlich Marketingpläne, die durch die DZT-
Auslandsvertretungen umgesetzt werden. Die touristische Vermarktung innerhalb
Deutschlands liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer.
25. In welcher Form werden nach Kenntnis der Bundesregierung
Weltkulturerbestätten in anderen EU-Mitgliedstaaten gefördert?
Die nachhaltige touristische Erschließung von Weltkulturerbestätten in den EU-
Mitgliedstaaten wird von der UNESCO in Zusammenarbeit mit National
Geographic und mit finanzieller Förderung der Europäischen Union über das
Programm World Heritage Journeys (visitworldheritage.com) unterstützt.
Weitergehende Kenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung
nicht vor.
26. Welche Rolle spielen Jugendherbergen im Kontext des Jugend- und
Familientourismus, und welche Perspektive sieht die Bundesregierung
für die deutschen Jugendherbergen?
Mit rund 450 Jugendherbergen in allen Regionen ist das Deutsche
Jugendherbergswerk (DJH) Deutschlands größter Anbieter von gemeinnützigen
Jugendunterkünften. Die meisten Jugendherbergen befinden sich in kleinen und
mittelgroßen Städten mit bis zu 100 000 Einwohnern.
Jugendherbergen sind moderne Beherbergungsbetriebe und die
Programmangebote reichen vom Besuch kultureller oder wissenschaftlicher Einrichtungen
über Erkundungstouren in regionaltypische Naturlandschaften bis hin zu City-
Trips in historisch interessante Städte, in der Regel im Zusammenwirken mit
regionalen Kooperationspartnern.
Zugleich sind Jugendherbergen außerschulische Lern- und Bildungsorte sowie
Orte non-formaler und informeller Bildung mit pädagogisch geschultem
Personal, die den Erwerb von sozialen, ökologischen, kulturellen, interkulturellen,
kommunikativen, sportlichen und politischen Kompetenzen ermöglichen.
Neben Schul- und Klassenfahrten, die einen erheblichen Teil der Belegung
ausmachen, gibt es Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche sowie mehrtägige
Kurse, Seminare und Weiterbildungen und andere non-formale
Bildungsformate, auch von Dritten.
Jugendherbergen ermöglichen jungen Menschen und Familien zudem Reisen
und Urlaub überall in Deutschland durch das Angebot preiswerter
Unterkünfte und Programmangebote auf gemeinnütziger und gemeinwohlorientierter
Grundlage.
Vor Beginn der Corona-Pandemie verzeichneten die Jugendherbergen jährlich
circa 7,3 Millionen Übernachtungen von Kindern und Jugendlichen, ganz
überwiegend als Gruppenreisen. Zudem wurden in den Jahren 2016 bis 2019 nach
Angaben des DJH jährlich circa 2,1 Millionen Übernachtungen von Familien
gezählt.
Drucksache 20/1177 – 12 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/1177 – 14 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/1177 – 16 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/1177 – 18 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/1177 – 20 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/1177 – 22 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/1177 – 24 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/1177 – 26 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]