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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Stopp der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude

(insgesamt 40 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

25.03.2022

Antwortdauer

16 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/92109.03.2022

Stopp der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat am 24. Januar 2022 völlig überraschend für alle Betroffenen die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestoppt (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Meldung/2022/20220124-foerderung-fur-energieeffiziente-gebaude-durch-kfw.html). Die überwiegende Anzahl der Antragsteller dürfte bereits finanzielle Verpflichtungen eingegangen sein, sie haben u. a. feste Kredite mit ihren Banken vereinbart, worin die KfW-Förderung ein Bestandteil der Finanzierung darstellt. Der weitere Umgang mit den bereits gestellten Anträgen und mit den, bis zum 31. Januar 2022, noch einzureichenden Anträgen wurde den Betroffenen zu diesem Zeitpunkt nicht von der Bundesregierung mitgeteilt. Nach dem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/CSU (Bundestagsdrucksache 20/524) und nach einer Vielzahl von Forderungen der rund 23 900 betroffenen Antragsteller wurde am 1. Februar 2022 der Förderstopp teilweise widerrufen. Trotz allem hat sich eine Vielzahl von Bauherren auf die festgelegte Frist der BEG-Förderung der KfW vom 31. Januar 2022 verlassen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen40

1

Auf welchen Wegen war eine Antragstellung für die Bundesförderung für effiziente Gebäude bis zum Antragstopp am 24. Januar 2022 möglich?

2

Ab wann genau galt der Antragstopp (bitte mit genauer Uhrzeit angeben)?

3

Sind nach dem Antragstopp durch die KfW noch Anträge eingegangen (wenn ja, bitte aufschlüsseln, wie viele Anträge und welches Antragsvolumen je Teilprogramm und Bundesland), und wie wurde bzw. wird ggf. mit solchen Anträgen verfahren?

4

Mit wie vielen weiteren Anträgen hatte die Bundesregierung für die Zeit nach dem Antragstopp voraussichtlich noch gerechnet (bitte für alle Teilprogramme bis Ende Januar und danach weiterzuführende Teilprogramme aufschlüsseln)?

5

Wie soll mit den Antragstellern verfahren werden, die sich auf das Ende der Antragsfrist am 31. Januar 2022 eingestellt haben, ihren Antrag bis zum 24. Januar 2022 aber noch nicht gestellt hatten oder nicht stellen konnten und nun nicht mehr ihre vereinbarten Kreditkonditionen erhalten?

6

Wie viele Anträge gibt es, die nicht mehr gestellt werden konnten, aber bereits registriert waren und eine sogenannte BZR-Nummer bekommen hatten?

Wenn ja, wie wird mit diesen Anträgen verfahren?

7

An welchem Tag ist die Überzeichnung der verfügbaren Haushaltmittel eingetreten?

8

Falls die Überzeichnung vor dem 24. Januar 2022 eingetreten ist, a) warum hat die KfW weiterhin Anträge angenommen, b) wann waren welche Stellen in der Bundesregierung über die Überzeichnung informiert, und c) hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz als Auftraggeber entschieden, dass weiterhin Anträge angenommen werden sollen?

9

Nachdem bereits im Dezember 2021 absehbar gewesen sein soll, dass zu viele Neuanträge zur Förderung der effizienten Gebäudesanierung und des Neubauens eingereicht wurden, warum haben die KfW und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nicht sofort reagiert und sich abgestimmt (https://www.wiwo.de/politik/deutschland/gdw-chef-zu-kfw-baufoerderung-der-minister-hat-eingeraeumt-dass-das-doof-gelaufen-ist/28029744.html)?

10

Wann wurde der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck vom Förderstopp konkret in Kenntnis gesetzt (bitte konkretes Datum nennen)?

11

Mit welchen Bundesministerien ist der Förderstopp am 24. Januar 2022 vorab abgestimmt worden (bitte konkretes Datum nennen)?

12

Welche Bundesminister wurden vorab über den Förderstopp am 24. Januar 2022 persönlich informiert (bitte konkretes Datum nennen)?

13

War das Bundeskanzleramt in den Vorgang eingebunden, und wenn ja, ab wann wurde es informiert (bitte konkretes Datum nennen)?

14

Wie bewertet die Bundesregierung die Wirkung des Förderstopps auf die Teilnehmer am Wohnungsmarkt und die im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbarten Wohnungsbauziele?

15

Welche Auswirkungen auf die Realisierung von Bauprojekten im privaten und gewerblichen Bereich erwartet die Bundesregierung, d. h. wie viele Projekte in beiden Bereichen können voraussichtlich gar nicht oder nur unter Einhaltung des gesetzlich vorgegebenen Mindesteffizienzstandards realisiert werden (bitte aufschlüsseln)?

16

Welche Auswirkungen auf die ohnehin schon sehr hohen und weiter steigenden Baupreise erwartet die Bundesregierung durch den Förderstopp?

17

Welche Auswirkungen auf die Mieten erwartet die Bundesregierung durch den Förderstopp?

18

Wie viele Wohneinheiten können bei Genehmigung der nunmehr doch zu bearbeitenden rund 23 900 Anträge mit einer Förderung gebaut werden?

Haben die betroffenen Fachressorts hierzu die gleichen Zahlen kommuniziert?

Wenn nein, womit begründet die Bundesregierung die Abweichung bei der Zahl der zu fördernden Wohnungen?

19

Welche Mittel sollen im Haushalt 2022 für die Gebäudeförderung bereitgestellt werden (bitte nach Teilprogramm und Haushaltsjahr aufschlüsseln)?

20

Wie hoch beziffert die Bundesregierung den finanziellen Schaden für gewerbliche Unternehmen wie Wohnungs- und Immobiliengesellschaften, der durch den abrupten Förderstopp entstanden ist (bitte nach Branchen und Bundesländern aufschlüsseln)?

21

Welche Mittel werden durch das angekündigte Förderprogramm für den sozialen Wohnungsbau außerhalb der KfW-Förderung zusätzlich für öffentlich geförderte Wohnungen zur Verfügung stehen?

Wann sollen erste Anträge gestellt werden können?

22

Wann plant die Bundesregierung, das Förderprogramm „Klimafreundliches Bauen“, wie in der Pressekonferenz des Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck angekündigt, umzusetzen?

Wie ist hierfür der Zeitplan?

23

Mit welchen Mitteln und in welcher Höhe wird die Bundesregierung das neue Förderprogramm „Klimafreundliches Bauen“ ausstatten, und welchen Zeitraum soll es umfassen?

Welches Bundesministerium wird federführend sein?

24

Welche Förderkriterien wird das Förderprogramm „Klimafreundliches Bauen“ beinhalten?

Wird hierfür ein eigener Fördertitel im Bundeshaushalt geschaffen?

25

Welche gesetzlichen Standards wird die Bundesregierung in der Gebäudesanierung und beim Neubau zukünftig festlegen (bitte genau nach einzelnen Standards aufschlüsseln)?

26

Inwieweit wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Baubranche bei der Festlegung von gesetzlichen Standards einbeziehen?

27

Inwieweit wird die aktuelle Problematik des weltweiten Rohstoffmangels bei den Förderkriterien des geplanten Programms „Klimafreundliches Bauen“ eine Rolle spielen, und welche möglichen Konsequenzen hat dies für das neue Förderprogramm?

Sind hierzu Machbarkeitsstudien geplant?

28

Wie werden die weiteren KfW-Förderprogramme im Bereich Gebäudesanierung und Neubau ausgestaltet?

Welche energetischen Maßnahmen sollen zukünftig gefördert werden (bitte konkrete Beispiele nennen)?

29

Wie beabsichtigt die Bundesregierung, mit dem Sonderfall der denkmalgeschützten Gebäude umzugehen?

30

Welche genaue Frist gibt es für eine „neue Förderkulisse“, wonach bei der Sanierung die KfW-55-Förderungen weiterhin möglich sein und die KfW-40-Förderung mit abgesenktem Satz und gedeckelt auf 1 Mrd. Euro bis Jahresende fortgeführt werden soll (vgl. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/kfw-foerderstopp-klagewelle-101.html)?

Was passiert, wenn die 1 Mrd. Euro nicht ausreicht?

31

Wie hoch war das Antragsvolumen im EH40-Neubau-Förderprogramm jeweils in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022?

32

Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung des Förderstopps für das EH55-Neubau-Förderprogramm auf die Zahl der Anträge und das Antragsvolumen im EH40-Neubau-Förderprogramm?

33

Wie soll die Förderung von 1 Mrd. Euro für EH40-Bauten ausreichen, wenn jetzt viele Antragssteller, die mit EH55 geplant haben, nun zur EH40-Förderung wechseln?

34

Mit welchem Antragsvolumen rechnet die Bundesregierung für die mit unveränderten Fördertatbeständen wiederaufzunehmende Sanierungsförderung im laufenden Jahr 2022?

35

Mit welchem Antragsvolumen rechnet die Bundesregierung im angekündigten befristeten EH40-Neubau-Förderprogramm mit geänderten Bedingungen?

36

Wann werden die Eckdaten der geänderten Neubauförderung für Effizienzgebäude 40 bekannt gegeben?

Wie hoch wird der Fördersatz für diesen Baustandard sein?

37

Bleibt es bei dem Zuschlag (einmalig 2,5 Prozent) für die „Erneuerbare-Energien-Klasse“ (EE-Klasse) oder die „Nachhaltigkeitsklasse“ (NH-Klasse)?

38

Wird es einen Höchstbetrag für den Zuschuss pro Bewilligungsbescheid geben?

39

Werden für die einzelnen Programmbausteine der BEG separate Fördertöpfe eingerichtet?

40

Welches Volumen wird der Fördertopf bzw. werden einzelne Programmbausteine insgesamt haben?

Berlin, den 25. Februar 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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