[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Hannes Gnauck,
Thomas Dietz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/980 –
Psychische Erkrankungen von Bundeswehrsoldaten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl der Bundeswehrsoldaten, die an einer einsatzbedingten psychischen
Erkrankung leiden, steigt seit Jahren kontinuierlich an. Befanden sich zu
Beginn der statistischen Erfassung im Jahr 2011 noch 389 erkrankte Soldaten in
Behandlung (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bunde
stagsdrucksache 19/5734), waren es im Jahr 2021 bereits 1 191 (Schriftliche
Frage 75 auf Bundestagsdrucksache 20/634). Die Zahl der einsatzbedingt
psychisch erkrankten Soldaten hat sich in den letzten zehn Jahren demnach mehr
als verdreifacht.
Im Ergebnis der zwischen 2009 und 2013 durchgeführten Prävalenzstudie der
Bundeswehr wird der Anteil psychisch erkrankter Soldatinnen und Soldaten,
die sich als Rückkehrer aus dem ISAF (International Security Assistance
Force)-Einsatz von 2010 bis 2011 ein Jahr nach Einsatzende nicht in
Behandlung begeben hatten, auf rund 80 bis 90 Prozent geschätzt (Antwort zu Frage 2
auf Bundestagsdrucksache 19/7993). Schon vor dem Einsatz bestehende
psychische Erkrankungen sind nach der durchgeführten Prävalenzstudie ein
deutlicher Risikofaktor für die Entwicklung einer psychischen Erkrankung
während des Einsatzes (ebd. Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache
19/7993). Der Anteil der Soldaten, der bereits mit einer manifestierten, aber
nicht erkannten psychischen Störung in den Einsatz geht, wird in der Studie
auf etwa 20 Prozent geschätzt (ebd. Antwort zu Frage 6 auf
Bundestagsdrucksache 19/7993).
Wie die Bundesregierung mitteilt, wird die Anzahl psychisch erkrankter
Soldaten ohne Einsatzbezug nicht erfasst (Schriftliche Frage 75 auf Bundestagsdr
ucksache 20/634). Dies darf nach Auffassung der Fragesteller zumindest in
Bezug auf die Bundeswehrkrankenhäuser bezweifelt werden. So ist den
Qualitätsberichten der Bundeswehrkrankenhäuser zu entnehmen, dass die
jeweiligen Hauptdiagnosen nach ICD (Internationale statistische Klassifikation der
Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme)-Code und die
durchgeführten Behandlungsmaßnahmen nach OPS (Operationen- und
Prozedurenschlüssel)-Code systematisch und strukturiert erfasst werden (siehe
u. a. Bundeswehrkrankenhaus Berlin:
https://berlin.bwkrankenhaus.de/fileadm
in/user_upload/261101583-01-2010-pdf.pdf, Bundeswehrzentralkrankenhaus
Koblenz:
https://www.ktq.de/fileadmin/Q_Berichte/GeQB_1831.pdf sowie
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1438
20. Wahlperiode 13.04.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 13. April
2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Psychotraumazentrum der Bundeswehr:
https://www.bundeswehr.de/resource/
blob/109368/d6195ce9a544497a2b31e1f94f0bb581/06-download-studie-zur-
wehrpsychiatrie-fuer-eine-armee-im-einsatz-data.pdf, S. 13 f.).
1. Aus welchen Gründen wird die Anzahl der psychisch erkrankten
Soldaten ohne Einsatzbezug nicht erfasst (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
2. Werden seitens der Bundeswehr flächendeckend ICD-Codes verwendet,
um beispielsweise medizinische Diagnosen zu strukturieren und
einheitlich zu erfassen?
Wenn nein, warum nicht?
3. Werden ICD-Codes von der Bundeswehr ausgewertet, um beispielsweise
die truppenärztliche Versorgung zu verbessern?
Wenn ja, von welchen Stellen?
Wenn nein, warum nicht?
4. Werden ärztliche Diagnosen bzw. Hauptdiagnosen seitens der
Truppenärzte mittels ICD-Codes erfasst?
Wenn nein, warum nicht?
5. Werden ärztliche Diagnosen bzw. Hauptdiagnosen seitens der
Truppenärzte in elektronischer bzw. digitaler Form erfasst?
Wenn nein, warum nicht, und wie werden sie stattdessen erfasst?
6. Werden die von den Truppenärzten an den einzelnen Standorten
festgestellten Diagnosen bzw. Hauptdiagnosen gemeldet?
Wenn ja, in welcher Form, in welchem zeitlichen Intervall, und an
welche Stellen?
7. Ist eine Auswertung der ICD-Codes hinsichtlich psychischer
Erkrankungen grundsätzlich möglich?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 1 bis 7 werden zusammen beantwortet.
Die Wehrmedizinische Dokumentation wird gemäß den Vorgaben der
ärztlichen Berufsordnung durchgeführt. Sie erfolgt maßgeblich papiergestützt.
Truppenärztinnen und Truppenärzte verwenden hierbei die Internationale
statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme,
10. Revision, German Modification (ICD-10-GM).
Eine strukturierte Auswertung aller papiergestützten Gesundheitsakten ist mit
den gegebenen personellen Ressourcen nicht leistbar.
Die Software-Lösung IT-Unterstützung Regionale Sanitätseinrichtungen (IT-
Ustg RegSan-Einr) befindet sich derzeit in der Einführung. Sie stellt eine
Anfangsbefähigung zur digitalen Unterstützung des Behandlungs- und
Begutachtungsprozesses dar und bietet aktuell keine Möglichkeit einer Auswertung z. B.
hinsichtlich gestellter Diagnosen. In der ersten Ausbaustufe wird die IT-
Unterstützung in den Bereichen Erfassung von Anamnese, Befund, Diagnose,
Laborwerten sowie Verwaltung von Dokumenten und Bildmaterial wie
beispielsweise Röntgen- und Ultraschallaufnahmen ausgebaut bzw. ergänzt
werden. Dieses Projekt zur Digitalisierung der Gesundheitsversorgung der
Bundeswehr reiht sich in eine Vielzahl anderer in den Planungsprozess eingebrachter
Vorhaben zur Ausstattung der Bundeswehr ein. Die Zeitlinie bis zur
vollständigen Realisierung hängt von der Verfügbarkeit freier Ressourcen ab.
Im Rahmen der truppenärztlichen Gesundheitsberichterstattung, die monatlich
erfolgt, findet eine Auswertung der zur Befreiung von allen
Dienstverrichtungen führenden Ursachen anhand von Krankenkarten statt.
Krankenkarten werden immer dann durch die Truppenärztinnen und
Truppenärzte erstellt, wenn militärische Angehörige der Bundeswehr über den aktuellen
Tag hinaus aus gesundheitlichen Gründen vom Dienst befreit werden. Hierbei
ist jedoch zwingend zu beachten, dass je nach Diagnose regelhaft Arzt-
Patienten-Kontakte stattgefunden haben, die jedoch nicht zu einer
Krankschreibung geführt haben müssen. Zeitgleich kann es durch sich ändernde Diagnosen,
Erkrankungen an weiteren oder komorbiden Störungen aus dem identischen
Formenkreis und wiederholte Krankschreibungen zu längs- und
querschnittlichen Additionseffekten kommen.
Krankenkarten stellen daher keine verlässliche Grundlage zur Bestimmung
einer Punktprävalenz (Anzahl der Erkrankungsfälle einer bestimmten
Erkrankung zu einem bestimmten Zeitpunkt) dar.
Eine strukturierte Auswertung von Gesundheitsdaten auch im Sinne eines
Qualitätsmanagements aus Routinedaten sowie einer Versorgungsforschung wird
erst dann möglich sein, wenn die digitalen Techniken hierfür vollumfänglich
verfügbar sind (z. B. Einspeisung der Daten in ein „Business Warehouse“ wie
bei den zivilen Kostenträgern oder dem Institut für Qualität und
Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen). Zu diesem Zweck werden ein sog. Health
Information Management System (HIMS) und ein Health Evaluation Reporting and
Analysing System (HERAS) – ebenfalls im Rahmen der Digitalisierung der
Gesundheitsversorgung der Bundeswehr projektiert – eingeführt werden.
Im Gegensatz zur zuvor dargestellten Erfassung von Diagnosen werden
einsatzassoziierte psychiatrische Behandlungen in Einrichtungen der Bundeswehr
gesondert und in höherem Detaillierungsgrad durch das Psychotraumazentrum
der Bundeswehr erfasst, das 2008 auf Beschluss des Deutschen Bundestages
aufgestellt wurde und Ausdruck der umfangreichen Veränderungen der
Wehrpsychiatrie im Verlauf der letzten 20 Jahre ist.
8. Wie häufig wurden in den Bundeswehrkrankenhäusern in den Jahren
2010 bis 2021 bei Soldatinnen und Soldaten folgende ICD-Codes als
Hauptdiagnose vergeben:
a) F00–F09 Organische, einschließlich symptomatischer psychischer
Störungen,
b) F10–F19 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope
Substanzen,
c) F20–F29 Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen,
d) F30–F39 Affektive Störungen,
e) F40–F48 Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen,
f) F50–F59 Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und
Faktoren,
g) F60–F69 Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen und
h) F99–F99 Nicht näher bezeichnete psychische Störungen?
9. Wie hoch war in den Bundeswehrkrankenhäusern in den Jahren 2010 bis
2021 jeweils der Anteil der Hauptdiagnosen im Kapitel V (ICD-
Codebereich F00–F99, Psychische und Verhaltensstörungen) an allen
Hauptdiagnosen (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)?
Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen
Informationsanspruchs des Deutschen Bundestages mit dem Wohl des Bundes
(Staatswohl), das durch Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger
Informationen gefährdet werden könnte, der Auffassung, dass eine Beantwortung zu den
Frage 8 und 9 in offener Form nicht erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte
sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie sicherheitsrelevante Angaben enthalten,
deren Bekanntwerden für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
nachteilig sein könnte. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der
Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung
zurückstehen.
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird
verwiesen.*
10. Wie häufig wurden von den Truppenärzten an den
Bundeswehrstandorten in den Jahren 2010 bis 2021 bei Soldatinnen und Soldaten folgende
ICD-Codes als Hauptdiagnose vergeben:
a) F00–F09 Organische, einschließlich symptomatischer psychischer
Störungen,
b) F10–F19 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope
Substanzen,
c) F20–F29 Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen,
d) F30–F39 Affektive Störungen,
e) F40–F48 Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen,
f) F50–F59 Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und
Faktoren,
g) F60–F69 Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen und
h) F99–F99 Nicht näher bezeichnete psychische Störungen?
11. Wie hoch war in den Jahren 2010 bis 2021 der Anteil der von den
Truppenärzten festgestellten Diagnosen bzw. Hauptdiagnosen im Kapitel V
(ICD-Codebereich F00–F99, Psychische und Verhaltensstörungen) an
allen Hauptdiagnosen (bitte nach Jahren getrennt ausweisen)?
Die Fragen 10 und 11 werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
12. Wie viele stationäre Behandlungen bzw. Therapien wurden in den
Jahren 2011 bis 2021 jeweils durch bundeswehreigene Psychologen,
Psychiater bzw. Psychotherapeuten durchgeführt?
Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Zahlen keinerlei Rückschlüsse
auf Fallzahlen zulassen, da hier nur die reine Anzahl der stationären
Aufenthalte unterschiedlichster Dauer in Bezug auf das gesamte Patientenkollektiv, nicht
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
aber die absolute Anzahl behandelter Patienten (mögliche stationäre
Mehrfachaufnahmen) erfasst wird.
Die Daten werden auf Grund des Systemwechsels der
Krankenhausinformationssysteme für die Jahre ab 2014 angegeben.
Systemverbund
Bundeswehrkrankenhäuser (BwKrhs) 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Stationäre Behandlungen 1 776 1 786 1 597 1 450 1 378 1 351 1 099 1 225
13. Wie viele ambulante Behandlungen bzw. Therapien wurden in den
Jahren 2011 bis 2021 jeweils durch bundeswehreigene Psychologen,
Psychiater bzw. Psychotherapeuten durchgeführt?
Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Zahlen keinerlei Rückschlüsse
auf Fallzahlen zulassen, da hier die Gesamtzahl der einzelnen Arzt-Patienten-
Kontakte in Bezug auf das gesamte Patientenkollektiv, nicht aber die
Gesamtpatientenzahl (Sitzungen pro Patient) erfasst wird.
Systemverbund BwKrhs 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Ambulante
Behandlungen 17 516 19 258 19 573 19 722 20 320 18 953 15 420 15 110 16 142 21 082 20 873
14. Wie viele stationäre Behandlungen bzw. Therapien wurden in den
Jahren 2011 bis 2021 an Angehörigen der Bundeswehr jeweils durch zivile
Einrichtungen bzw. Psychologen, Psychiater bzw. Psychotherapeuten
durchgeführt?
Die Antwort ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die genannten Zahlen keinerlei Rückschlüsse
auf Fallzahlen zulassen, da hier nur die reine Anzahl der stationären
Aufenthalte unterschiedlichster Art und Dauer, nicht aber die absolute Anzahl
behandelter Patienten (mögliche stationäre Mehrfachaufnahmen) erfasst wird.
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
stationär 1 010 1 121 1 113 1 298 1 364 1 301 1 320 1 199 1 488 1 380 1 530
15. Wie viele ambulante Behandlungen bzw. Therapien wurden in den
Jahren 2011 bis 2021 an Angehörigen der Bundeswehr jeweils durch zivile
Einrichtungen bzw. Psychologen, Psychiater bzw. Psychotherapeuten
übernommen?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 51 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/5734 sowie auf die Schriftliche Frage 82 auf
Bundestagsdrucksache 19/26065 wird verwiesen. Die nachfolgende Tabelle ergänzt
die Jahre 2020 und 2021.
Jahr Behandlungszahl
2020 9 723
2021 8 734
16. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtzahl der
psychisch erkrankten Soldaten in den Jahren 2011 bis 2021 jeweils
entwickelt, und auf welche Kennzahlen und Daten stützt sich die
Bundesregierung dabei?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?
Die Bundeswehr hat in den Jahren 2009 bis 2013 eine aufwändige
epidemiologische Feldstudie durchgeführt, bei der die Gesamtzahl der psychischen
Erkrankungen im Sinne der 12-Monats-Prävalenz nach hochwertigen
wissenschaftlichen Standards untersucht und auch publiziert wurde. Diese lag bei
einem einsatzintensiven Kontingent bei 21,4 Prozent, bei einer Kontrollgruppe
ohne Einsatz bei 22,5 Prozent aller Soldaten. Im Vordergrund standen
Angsterkrankungen und Depressionen. Die posttraumatische Belastungsstörung hatte
einen deutlich geringeren Stellenwert. Gleichzeitig wurde eine Analyse von
Risikofaktoren durchgeführt, bei der frühere psychische Erkrankungen und
Kampfhandlungen im Vordergrund standen.
Da diese Werte in der Größenordnung anderer vergleichbarer westlicher
Armeen lagen, wurde in den Folgejahren darauf verzichtet,
Wiederholungsuntersuchungen oder Kohortenstudien durchzuführen. Eine Bezugnahme auf Studien
anderer Streitkräfte ist nach hiesiger Einschätzung wissenschaftlich vertretbar.
Von größerer Bedeutung als absolute Prävalenz-Zahlenwerte ist h. E. die
Inanspruchnahme psychosozialer Dienstleistungen durch Soldaten, da davon direkt
die Versorgungsplanung abhängt. Hier führt das Psychotraumazentrum der
Bundeswehr seit 2010 eine Statistik aus dem fachärztlichen
Versorgungssegment mit monatlich gesammelten Meldungen, die einen kontinuierlichen
Anstieg einsatzassoziierter psychischer Erkrankungen sowie auch an erbrachten
Behandlungseinheiten nachweist, bei einem näherungsweise konstanten Wert
von ca. 200 Neuerkrankungen jährlich.
Diese Entwicklung macht deutlich, dass sich offenbar in der Bundeswehr
zunehmend mehr Soldaten motivieren lassen, mit bestehender psychischer
Problematik eine Behandlung aufzunehmen und dokumentiert somit eine
fortschreitende Ent-Stigmatisierung. Daher ist der Anstieg der Behandlungszahlen zu
begrüßen: mit fachgerechter psychiatrisch-psychotherapeutischer Therapie lassen
sich Chronifizierungen wirksam verhindern, die sich beispielsweise in
Suchterkrankungen oder Suizidalität äußern würden.
Die damit verbundene Herausforderung liegt in der Anpassung der
Behandlungskapazitäten der Bundeswehrkrankenhäuser und fachärztlichen
Untersuchungsstellen. Hier wurde seitens Kommando Sanitätsdienst ein erhöhter
Personalbedarf anerkannt, die tatsächliche Umsetzung der Forderungen hängt
allerdings auch von der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln ab.
17. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass schon vor dem Einsatz
bestehende psychische Erkrankungen ein deutlicher Risikofaktor für die
Entwicklung einer psychischen Erkrankung während des Einsatzes
darstellt (siehe in der Vorbemerkung der Fragesteller angeführte
Prävalenzstudie)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache
19/7993 wird verwiesen. Schon vor dem Einsatz bestehende psychische
Erkrankungen sind demnach nach der durchgeführten Prävalenzstudie ein
deutlicher Risikofaktor für die Entwicklung einer psychischen Erkrankung während
des Einsatzes, der allerdings nicht quantifiziert werden kann.
18. Hat der Beauftragte des Bundesministeriums der Verteidigung für
einsatzbedingte posttraumatische Belastungsstörungen und
Einsatztraumatisierte (Beauftragter PTBS) nach den Berichten 2011 und 2013 bis heute
weitere Berichte erstellt?
19. Wie häufig hat der Beauftragte PTBS in Jahren 2014 bis 2022 die
Leitung des Ministeriums jeweils im persönlichen Vortrag unterrichtet?
Wann fanden die persönlichen Vorträge jeweils statt (siehe Antwort zu
Frage 56 auf Bundestagsdrucksache 19/7993)?
Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Der Beauftr PTBS unterliegt keiner Berichtspflicht. Ihm obliegt die Beratung
und Information der Leitung des Ministeriums zu den ihm übertragenen
Themenfeldern. Er hat dazu ein unmittelbares Vortragsrecht, welches er
anlassbezogen wahrnimmt. Eine Übersicht darüber wird nicht nachgehalten.
20. Wurde die modular aufgebaute Maßnahme PAUSE (Psychologische
Ausgleichs- und Stärkungselemente) nach der durchgeführten Pilotstudie
im Jahr 2017 in den Regelbetrieb überführt (siehe Antwort zu Frage 58
auf Bundestagsdrucksache 19/7993)?
Wenn nein, aus welchen Gründen, und wenn ja, wann, und in welcher
Form?
Die Maßnahme PAUSE wurde nicht in den Regelbetrieb überführt. Elemente
von PAUSE wurden allerdings in Präventivkuren durchgeführt.
21. Wurde das psychodiagnostische Verfahren zur Erfassung der psychischen
Fitness in der Bundeswehr inzwischen fest etabliert (siehe Antwort zu
Frage 58 auf Bundestagsdrucksache 19/7993)?
Wenn nein, aus welchen Gründen, und wenn ja, wie, und in welcher
Form?
Die Erfassung der Psychischen Fitness ist im Jahr 2021 ministeriell angewiesen
worden. Die Durchführung der Erfassung findet ausschließlich auf freiwilliger
Basis durch Psychologinnen und Psychologen statt und ist sowohl im
Einzelals auch im Gruppenverfahren möglich.
22. Gibt es vonseiten der Bundeswehr Überlegungen oder Planungen,
psychodiagnostische Verfahren bereits vor Beginn eines Auslandseinsatzes
einzusetzen bzw. zu etablieren, um einsatzbedingte psychische
Erkrankungen und etwaige spätere Chronifizierungen zu reduzieren?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache
19/19628 wird verwiesen.
Aus fachlich-psychiatrischer Perspektive ist ein breites Screening aller
Soldatinnen und Soldaten nur begrenzt zielführend, um psychische Erkrankungen
vor Auslandseinsätzen zu erkennen. Es würde in keiner Relation zwischen
Aufwand und Nutzen stehen. Dies hängt unter anderem damit zusammen, dass ein
Soldat, der in einem Auslandseinsatz eingesetzt werden möchte, Testungen
tendenziell in seinem Sinne beeinflussen wird, wodurch ein entsprechendes
Ergebnis nur eine sehr unscharfe Aussage erwarten lässt.
Sinnvoller erscheint eine gute fachliche Ausbildung von Truppenärzten,
Angehörigen des Psychosozialen Netzwerks (PSN) und von Vorgesetzten, um
Anzeichen möglicher psychischer Erkrankungen im Dienstalltag zu erkennen und die
Betroffenen anzusprechen, um sie im Bedarfsfall einer
psychiatrischpsychotherapeutischen Abklärung und ggf. Therapie zuzuführen. Dieser Ansatz
spiegelt sich u. a. im Curriculum Allgemeinmedizin wider und wird durch den
regelmäßigen Austausch zwischen Truppenarzt und PSN regional gefördert.
23. Wie haben sich in den Jahren 2011 bis 2022 die Zahl der Suizide sowie
die Zahl der Suizid- bzw. Selbsttötungsversuche in der Bundeswehr
jeweils entwickelt?
Das Psychotraumazentrum am Bundeswehrkrankenhaus Berlin und das Institut
für Präventivmedizin der Bundeswehr haben ein gesondertes Suizidregister
eingerichtet, um entsprechende Todesfälle zu analysieren und wissenschaftlich
nach z. B. Risikofaktoren auszuwerten.
Teil der Auswertungen sind dabei auch staatsanwaltschaftliche
Ermittlungsergebnisse. Diese bedingen, dass sich im zeitlichen Verlauf stets Änderungen der
Zahlen eines jeden Jahres ergeben können (beispielsweise vermeintlicher
Unfall, der sich bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen als Suizid herausstellt
oder umgekehrt).
Darüber hinaus ist zwingend zu berücksichtigen, dass das Suizidregister
ausschließlich aktive Soldaten, jedoch keine Zivilangestellten oder Beamten
erfasst, es sei denn, diese befinden sich als Reservisten im Auslandseinsatz.
Die Jahre 2021 und 2022 befinden sich noch in der Auswertung.
„Todesfälle in der Bundeswehr durch Suizid“
Gesamt
Jahr 2011 15
2012 22
2013 17
2014 27
2015 28
2016 15
2017 13
2018 21
2019 23
2020 9
Gesamt 190
Bei der nachfolgend genannten Anzahl der Suizidversuche handelt es sich um
die dienstlich oder medizinisch bekannt gewordenen Ereignisse, die seitens des
Suizidregisters erfasst wurden.
Das Suizidregister erfasst diese jedoch nur, wenn sie Dritten bekannt werden.
Ein großer Teil der Suizidversuche wird aber von den Betroffenen nicht mit
Dritten kommuniziert, so dass eine größere tatsächliche Zahl anzunehmen ist
und z. B. Abweichungen zu den Zahlen der Meldungen zur inneren sozialen
Lage der Bundeswehr entstehen.
Die Jahre 2021 und 2022 befinden sich noch in der Auswertung.
„Suizidversuche von Bundeswehrsoldaten“
Gesamt
Jahr 2011 35
2012 42
2013 41
2014 31
2015 29
2016 37
2017 40
2018 40
2019 13
2020 52
Gesamt 360
24. Wie hat sich in den Jahren 2011 bis 2022 die Zahl der gefallenen und
gestorbenen Bundeswehrsoldaten jeweils entwickelt (bitte Sportsoldaten
getrennt ausweisen)?
25. Wie hat sich in den Jahren 2011 bis 2022 die Zahl der Soldaten
entwickelt, die nicht in Ausübung ihres Dienstes (z. B. Unfälle in der Freizeit,
Krankheit etc.) gestorben sind (bitte Sportsoldaten getrennt ausweisen)?
Die Fragen 24 und 25 werden zusammen beantwortet.
Die Zahlen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Sportsoldaten können nicht gesondert ausgewiesen werden.
Jahr Außerhalb des Dienstesverstorben
In Ausübung des Dienstes
verstorben
2011 79 10
2012 77 3
2013 65 2
2014 70 1
2015 87 1
2016 55 1
2017 75 6
2018 67 6
2019 68 3
2020 73 10
2021 70 5
26. Wie hat sich in den Jahren 2011 bis 2022 die durchschnittliche Zahl der
Krankschreibungen in der Bundeswehr jeweils entwickelt (bitte
Sportsoldaten getrennt ausweisen)?
27. Wie hat sich in den Jahren 2011 bis 2022 die durchschnittliche Zahl der
Krankheitstage in der Bundeswehr jeweils entwickelt (bitte
Sportsoldaten getrennt ausweisen)?
Die Fragen 26 und 27 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen
Informationsanspruchs des Deutschen Bundestages mit dem Wohl des Bundes
(Staatswohl), das durch Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger
Informationen gefährdet werden könnte, der Auffassung, dass eine Beantwortung der
Frage 26 und 27 in offener Form nicht erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte
sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie sicherheitsrelevante Angaben enthalten,
deren Bekanntwerden für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
nachteilig sein könnte. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der
Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung
zurückstehen.
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird
verwiesen.*
28. Wie hat sich in den Monaten von Dezember 2020 bis Dezember 2021 die
Zahl der Krankschreibungen in der Bundeswehr jeweils entwickelt (bitte
Sportsoldaten getrennt ausweisen)?
29. Wie hat sich in den Monaten von Dezember 2020 bis Dezember 2021 die
Zahl der Krankheitstage in der Bundeswehr jeweils entwickelt (bitte
Sportsoldaten getrennt ausweisen)?
Die Fragen 28 und 29 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung des parlamentarischen
Informationsanspruchs des Deutschen Bundestages mit dem Wohl des Bundes
(Staatswohl), das durch Bekanntwerden geheimhaltungsbedürftiger
Informationen gefährdet werden könnte, der Auffassung, dass eine Beantwortung der
Frage 28 und 29 in offener Form nicht erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte
sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie sicherheitsrelevante Angaben enthalten,
deren Bekanntwerden für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
nachteilig sein könnte. Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der
Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung
zurückstehen.
Auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage wird
verwiesen. *
* Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die
Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen
werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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