Luftbelastung mit Feinstaub und Stickoxid in Deutschland
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Laut Aussagen des Umweltbundesamtes wurden im Jahr 2021 erstmals in Deutschland an fast allen Luftmessstationen die EU-Luftqualitätsnormen bei Feinstaub und Stickoxiden eingehalten. Gleichwohl gelten nach Kenntnis der Fragesteller in Berlin, Darmstadt, Hamburg und Stuttgart an einzelnen Strecken Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge der Euro-5-Norm und darunter. Hier konnten bis zum Jahr 2020 die Grenzwerte der Luftqualitätsrichtlinie für Stickstoffdioxid (NO2) im Jahresmittel nicht eingehalten werden. Trotz des sich nun abzeichnenden Einhaltens der Grenzwerte, gelten diese Fahrverbote fort. Das führt nach Ansicht der Fragesteller weiterhin zu Einschränkungen der Mobilität von Bürgern und Unternehmen, obwohl die Gründe dafür augenscheinlich nicht mehr vorliegen.
Gleichzeitig wird die EU-Kommission im Rahmen des „Green Deals“ einen Legislativvorschlag zur Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinien vorlegen. Nach Informationen der Fragesteller sollen die derzeitigen Grenzwerte der Luftqualitätsrichtlinie insbesondere bei Stickoxiden und Feinstaub an die aktuellen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2021 angeglichen werden. Dies würde eine nochmalige Halbierung der Grenzwerte bei Feinstaub (PM2,5) und eine Reduzierung um 75 Prozent bei Stickoxid bedeuten. Das könnte nach Ansicht der Fragesteller zur Folge haben, dass die Kommunen weitere Fahrverbotszonen ausweisen müssten, um die Grenzwerte zu erreichen. Zudem wäre zu erwarten, dass beispielsweise auch die Nutzung von Holzheizungen und der Betrieb von Industrieanlagen in erheblichem Umfang weiter eingeschränkt werden müsste.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
An wie vielen Messstationen in Deutschland wurden 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel 2020 und 2021 überschritten?
In welchen Städten bestehen aktuell Verkehrsbeschränkungen für Diesel-Fahrzeuge der Euro-5-Abgasnorm?
Sind Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge der Euro-5-Norm aus Sicht der Bundesregierung verhältnismäßig, wenn der Wert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel nicht überschritten wurde oder nur noch kurzzeitig überschritten wird?
Wie hoch war der Anteil der Messstationen in Deutschland, die die Richtwerte der jüngsten WHO Global Air Quality Guidelines Feinstaub (PM2,5) und Stickstoffdioxid (NO2) 2020 und 2021 überschreiten, und welche Messstellen waren konkret betroffen (bitte die Standorte der einzelnen Maßstellen auflisten)?
Welche Anteile haben unterschiedliche Emissionsquellen von Stickoxid und Feinstaub auf die Luftqualität in Deutschland?
Für wie realistisch bewertet die Bundesregierung die Einhaltung der Richtwerte der WHO an den städtischen Messstationen in Deutschland bis 2030, 2040 oder 2050?
Wie bewertet die Bundesregierung das Vorhaben der EU-Kommission, die Grenzwerte der Luftqualitätsrichtlinie an die Richtwerte der WHO Global Air Quality Guidelines bis 2030, 2040 oder 2050 anzupassen?
Welche Maßnahmen haben für die Bundesregierung bei der Minderung der Stickoxid- und Feinstaubemissionen Priorität, und warum?
Sind von der Bundesregierung Maßnahmen geplant, die Feinstaubemissionen bei Fahrzeugen (inklusive ÖPNV) durch Reifenabrieb und Bremsen zu reduzieren, und wenn ja, welche?
Wie plant die Bundesregierung, mit Blick auf die sich in Planung befindende Euro-7-Norm dafür zu sorgen, dass neue Grenzwerte anspruchsvoll und im Rahmen des durchaus bestehenden Spielraums verschärft werden, dabei aber technisch machbar bleiben?
Wie plant die Bundesregierung, die Nutzungsmöglichkeiten des Verbrennungsmotors in Richtung Klimaneutralität weiterzuentwickeln, sodass die Verschärfungen im Zuge der neuen Euro-7-Norm in der Realität umsetzbar bleiben und Verbraucherinnen und Verbraucher nicht zu sehr belasten?
Bestehen seitens der Bundesregierung Pläne, das Heizen mit Holz für die Bürger, wie vom Präsidenten des Umweltbundesamts gefordert, weiter einzuschränken (Quelle: Heizen mit Holz vor Aus? Das würde deutsches Heizungschaos perfekt machen – FOCUS Online), und sind hier Änderungen bei der Kleinfeuerungsanlagenverordnung (1. Bundesimmissionsschutzverordnung – BImSchV) in Planung?
Plant die Bundesregierung, die Förderung von Holzheizungen in Zukunft einzuschränken?
Hat die Bundesregierung der Europäischen Kommission im Rahmen ihrer Konsultation eine Position für die Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinie abgegeben, und wenn ja, wie ist sie ausgefallen?
Mit welchen zusätzlichen Maßnahmen plant die Bundesregierung, insbesondere Anbieter von Mobilitätsdienstleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (insbesondere Busverkehr, Taxi, Mietwagen und Ridesharing) bei der Reduzierung von CO2-Emissionen in der Bestandsflotte, bei Neuanschaffungen und bei Installation der notwendigen Tank- oder Ladeinfrastruktur zu unterstützen?