[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/998 –
Pflanzenschutz in der Landwirtschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Pflanzenschutzmittel werden in der Landwirtschaft genutzt, um Pflanzen zu
schützen, Erträge zu sichern und Ernten nicht zu gefährden. Der fachgerechte
Einsatz in der Landwirtschaft ist wichtig, um die Menschen vor Ort und in der
Welt mit ausreichend hochqualitativen, vielfältigen und sicheren
Lebensmitteln zu versorgen.
1. Wie hat sich der Pflanzenschutzmitteleinsatz in der Landwirtschaft in
Deutschland und in der Europäischen Union in den vergangenen 20
Jahren entwickelt, und wie bewertet die Bundesregierung diese Ergebnisse?
Der Bundesregierung liegen vergleichbare Daten zum Absatz von
Pflanzenschutzmitteln für Deutschland und die EU vor. Die Daten umfassen die
Absatzmengen in allen Bereichen, einschließlich nicht-berufliche Verwender,
Gartenbau, Forstwirtschaft und Nichtkulturland. Eine Differenzierung der
Absatzmengen nach landwirtschaftlicher und nicht-landwirtschaftlicher Nutzung ist nicht
möglich.
Die folgende Tabelle stellt den Inlandsabsatz von Wirkstoffen in
Pflanzenschutzmitteln in der Bundesrepublik Deutschland seit dem Jahr 2001 dar
(Mengen in Tonnen). Eine Zeitreihe seit 1977 veröffentlicht das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in seinen jährlichen Berichten unter
www.bvl.bund.de/psmstatistiken.
Summe Summe ohne
inerte Gase
(=
Kohlendioxid)
Herbizide Fungizide Insektizide ohne
inerte Gase
inerte Gase
(=
Kohlendioxid)
Sonstige
2001 33663 27885 14942 8246 740 5778 3957
2002 34678 29531 14328 10129 742 5147 4332
2003 35755 30164 15350 10033 779 5591 4002
2004 35131 28885 15923 8176 1082 6246 3704
2005 35494 29512 14698 10184 827 5982 3803
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1394
20. Wahlperiode 11.04.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 8. April 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Summe Summe ohne
inerte Gase
(=
Kohlendioxid)
Herbizide Fungizide Insektizide ohne
inerte Gase
inerte Gase
(=
Kohlendioxid)
Sonstige
2006 38786 31819 17015 10251 813 6967 3740
2007 40744 32683 17147 10942 1092 8061 3502
2008 43420 34664 18626 11505 909 8756 3624
2009 38757 30162 14619 10922 1030 8595 3591
2010 40844 31425 16675 10431 941 9419 3378
2011 43865 33067 17955 10474 883 10798 3755
2012 45527 33814 19907 9066 1117 11713 3724
2013 43765 32551 17896 10387 940 11214 3328
2014 46103 34515 17887 12669 1061 11588 2898
2015 48132 34273 16336 12539 1026 13859 4372
2016 46921 32255 15046 12145 817 14666 4247
2017 48306 34583 16716 13271 857 13723 3739
2018 44988 29624 14575 11686 888 15364 2475
2019 45237 27496 13972 10222 950 17741 2352
2020 48030 27841 14619 9510 1080 20189 2632
Zu erkennen ist, dass der jährliche Inlandsabsatz von Wirkstoffen (ohne inerte
Gase) in den letzten Jahrzehnten um den Wert von 30 000 Tonnen schwankte.
Die Schwankungen zeigen, dass Pflanzenschutzmittel nach dem jeweiligen
Bedarf eingekauft werden. So sank im Mittel der Jahre 2018 bis 2020 die
Absatzmenge an Pflanzenschutzmitteln ohne inerte Gase auf 28 331 Tonnen und lag
damit unter dem langjährigen Mittel der vorangegangenen Zeiträume. Dieser
Rückgang zeigt den Einfluss der Witterung, da die vorherrschende Trockenheit
zu weniger Infektion mit pilzlichen Schaderregern führte und das
Pflanzenwachstum hemmte, sodass weniger Fungizide und Herbizide angewendet
worden sind. Absatzmengen werden auch durch die Anteile der verschiedenen
Kulturen beeinflusst, die sich über die Jahre hinweg verändern. Auch Fortschritte
im Wissen und in der Anwendungstechnik können Einfluss auf die Mengen
haben.
Inerte Gase werden vor allem im Vorratsschutz angewendet. Dabei wird
Kohlendioxid in Druckkammern gegen Insekten und Milben angewendet; die
Nebenwirkungen sind gering, es entstehen keine Rückstände im Vorratsgut.
In der EU besteht seit dem Jahr 2011 die Pflicht, Absatzmengen von
Wirkstoffen in Pflanzenschutzmitteln zu erheben. Eurostat veröffentlicht und
interpretiert die Ergebnisse unter
https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/inde
x.php?title=Agri-environmental_indicator_-_consumption_of_pesticides.
Hervorzuheben ist, dass sich die Verkäufe von Wirkstoffen in
Pflanzenschutzmitteln in der EU seit dem Jahr 2011 mit rund 360 000 Tonnen pro Jahr kaum
verändert haben: Im Jahr 2019 wurde mit 333 500 Tonnen die niedrigste
Gesamtverkaufsmenge seit Beginn der Datenerhebung verzeichnet. Wegen
Unterschieden in den nationalen Voraussetzungen sind die Absatzmengen in den
einzelnen EU-Mitgliedstaaten nur schwer zu vergleichen. So beziehen z. B. nur
Deutschland und Österreich die Absatzmenge von Kohlendioxid in den
Pflanzenschutz ein, dadurch erhöhen sich die Gesamt-Absatzmengen in diesen
beiden Ländern in der Darstellung sehr stark. Unterschiedliche nationale
Vertraulichkeitsansprüche bei den Absatzdaten erschweren darüber hinaus einen
detaillierten Vergleich zwischen den Mitgliedstaaten auf Ebene bei einzelnen
Wirkstoffgruppen.
2. Was sind national und weltweit die wesentlichen Gründe (in Prozent
aufschlüsseln) für den Verlust an Nahrungsmittelproduktion (sogenanntes
Food Loss), und wie können diese Verluste nachhaltig reduziert werden,
um die Ernährungssicherung zu gewährleisten?
Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen
(FAO) hat ermittelt, dass 14 Prozent der weltweit produzierten Lebensmittel die
Stufe des Handels nicht erreichen (FAO. 2019. The State of Food and Agricult
ure 2019. Moving forward on food loss and waste reduction. Rome). In dem
Bericht wird eine Reihe von Ursachen für Nahrungsmittelverluste genannt.
Dazu gehören logistisches Missmanagement, schlechte Planung des
Erntezeitraums, Mangel an geeigneten Lager-, Transport- und
Verarbeitungsmöglichkeiten, unzureichende Kapazitäten für Überschüsse an saisonalen Produkten,
ungeeignete oder geschädigte Verpackungen und Schäden an Maschinen, Verbleib
auf dem Feld aufgrund von Qualitätsstandards sowie schlechte Temperatur- und
Feuchtebedingungen bei Transport und Lagerung.
Auf nationaler Ebene hat das Johann Heinrich von Thünen-Institut die
Lebensmittelabfälle während Nachernteprozessen, Lagerung und Transport in der
deutschen Landwirtschaft sowie für das lebensmittelverarbeitende Gewerbe im
Jahr 2015 erhoben (
www.thuenen.de/media/publikationen/thuenen-report/Thue
nen_Report_71.pdf). Für das lebensmittelverarbeitende Gewerbe wurden die
wesentlichen Ursachen für Lebensmittelabfälle und deren Anteile an der
Gesamtmenge ermittelt: Prozessverluste 24 Prozent, technische Störungen 18
Prozent, Qualitätssicherung 17 Prozent, Beschädigung und Verderb 14 Prozent,
Überproduktion 10 Prozent, sonstige Verluste 10 Prozent, Retouren 6 Prozent,
fehlerhafte Materialien 1 Prozent.
Im Rahmen der Nationalen Strategie zur Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung der Bundesregierung wurden im Dezember 2020 die Dialogforen
Primärproduktion und Verarbeitung eingerichtet (Laufzeit: zwei Jahre). Im
Rahmen der Projekte werden erfolgversprechende Ansätze und Interventionen
identifiziert und durch Kooperation mit und Unterstützung von bereits in
diesem Feld tätigen Akteuren getestet. Ihre Wirksamkeit wird mit Hilfe einer im
Rahmen des Projektes entwickelten einheitlichen Methode bewertet.
Endgültige Ergebnisse werden nach Abschluss der Projekte vorliegen.
3. Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln in Deutschland bzw. die Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln durch Landwirtinnen und Landwirte, und wie möchte die
Bundesregierung den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln „auf das notwendige
Maß beschränken“, wie es im Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Seite 46 festgehalten ist?
Wie definiert die Bundesregierung in diesem Kontext „auf das
notwendige Maß“, bzw. um wie viel Prozent müsste nach Ansicht der
Bundesregierung der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland gesenkt
werden, damit das „notwendige Maß“ erreicht wäre?
Nach § 3 des Pflanzenschutzgesetzes darf Pflanzenschutz nur nach guter
fachlicher Praxis durchgeführt werden. Die gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz
umfasst insbesondere die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des
integrierten Pflanzenschutzes. Der integrierte Pflanzenschutz ist wiederum definiert als
eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger
Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und
kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel
auf das notwendige Maß beschränkt wird.
Im Rahmen der Revision der Richtlinie zur nachhaltigen Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln (2009/128/EG) plant die EU-Kommission die
Umsetzung des Ziels der Farm-to-Fork Strategie, die Verwendung und das Risiko von
Pflanzenschutzmitteln insgesamt um 50 Prozent zu reduzieren. Dafür sollen
auch die Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes weiter konkretisiert
werden. Die Zielsetzung der Farm-to-Fork Strategie wird von der Bundesregierung
begrüßt. Erste Vorschläge zur Revision der Pflanzenschutz-Rahmenrichtlinie
2009/128/EG will die EU-Kommission in nächster Zeit vorlegen. Danach
werden die konkreten Inhalte unter den Mitgliedstaaten erörtert. Die Ergebnisse
dieser Erörterungen sind abzuwarten.
Parallel zu den Aktivitäten auf EU-Ebene hat die Bundesregierung sich zum
Ziel gesetzt, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ambitioniert zu
reduzieren. Entsprechend dem Koalitionsvertrag sollen neben einer Reihe weiterer
Maßnahmen der integrierte Pflanzenschutz ergänzt, seine Forschung und
Förderung gestärkt und der Nationale Aktionsplan weiterentwickelt werden.
Außerdem ist vorgesehen, Glyphosat bis Ende 2023 vom Markt zu nehmen. Im
Übrigen wird die Förderung des Ökolandbaus mit der Zielsetzung, seinen
Anteil bis 2030 auf 30 Prozent zu erhöhen, maßgeblich zur Pflanzenschutzmittel-
Reduktion beitragen.
4. Ist nach Ansicht der Bundesregierung oder nach Kenntnis der
Bundesregierung anderer supranationaler Organisationen die aktuelle Zulassung
von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland transparent, rechtssicher, und
erfolgt diese anhand wissenschaftlicher Kriterien, bzw. gibt es hier auf
nationaler oder europäischer Ebene Lücken, wie es im Koalitionsvertrag
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP suggeriert wird?
Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt nach wissenschaftlichen
Kriterien, die in den EU-rechtlichen Grundlagen und verschieden Leitlinien
festgelegt sind. Außerdem sorgt die im Jahr 2021 in Kraft getretene EU-
Transparenzverordnung, die Verordnung (EU) Nr. 2019/1381, für eine stärkere
Nachvollziehbarkeit vor allem im Genehmigungsverfahren für Wirkstoffe.
Zusammen mit der Weiterentwicklung von Wissenschaft und Technik werden
auch die Anforderungen an die Risikobewertung kontinuierlich angepasst. Da
die Pflanzenschutzmittel-Zulassung in der EU stark harmonisiert erfolgt,
werden auch Lücken, die erkannt werden, in einer abgestimmten Vorgehensweise
nach und nach geschlossen.
Die Bundesregierung wird sich auch dafür einsetzen, dass noch bestehende
Bewertungslücken bei den Zulassungsanforderungen des EU-Zulassungsrechts
von 2009 geschlossen werden. Dies betrifft insbesondere die Einschätzung
möglicher negativer Effekte von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen auf die
Biodiversität – insbesondere bei Pflanzen und Tieren auf den Anbauflächen –
und den Schutz des Grundwassers vor Abbauprodukten von
Pflanzenschutzmitteln.
5. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verfahren zur
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland in den Jahren 2011
bis 2021 entwickelt?
a) Wie viele Anträge auf Zulassung wurden in dem Zeitraum von 2011
bis 2021, aufgeteilt nach Kalenderjahr, gestellt?
Die Fragen 5 und 5a werden gemeinsam beantwortet.
Die Anzahl der Zulassungsanträge im Zeitraum von 2011 bis 2021 ist
nächstehender Tabelle zu entnehmen:
Jahr* Zahl der Zulassungsanträge
2012 146
2013 173
2014 137
2015 170
2016 137
2017 187
2018 158
2019 179
2020 140
2021 192
* Zonales Zulassungsverfahren nach Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 startete im Jahr 2011. Zahlen
aus diesem Jahr sind nicht mit den Folgejahren vergleichbar.
. .
b) Wie viel Tage dauerte durchschnittlich das Verfahren der Zulassung
von Pflanzenschutzmitteln?
Im zonalen Zulassungsverfahren gelten je nach Verfahrenstyp gemäß der
Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 unterschiedliche Fristen, deren Einhaltung von
verschiedenen Faktoren abhängig ist. Antragsteller müssen in der Praxis für
neu zu bewertende Produkte mit einer Verfahrensdauer von mindestens zwei
Jahren rechnen.
c) Wie viele Anträge befinden sich aktuell in dem Verfahren zur
Zulassung?
Am 18. Februar 2022 befanden sich 414 Anträge im Zulassungsverfahren in
Bearbeitung.
d) Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für die
gegebenenfalls stattgefundenen Verzögerungen in der
Zulassungspraxis?
Die Gründe für Verfahrensverzögerungen sind vielfältig und lagen im
Einzelfall sowohl im Verantwortungsbereich der Antragsteller wie auch der
Behörden. Ursächlich sind Verzögerungen im Verwaltungsablauf, außerdem kommt
es aufgrund unterschiedlicher Auffassungen zwischen Behörden und
Herstellern in Hinblick auf die anzuwendenden Prüfkriterien regelmäßig zu
Verzögerungen bei der Zulassungsentscheidung, indem Herstellern Zeit für
Nachlieferungen eingeräumt werden muss oder im Zuge von Anhörungen vertiefte
Prüfungen durch die betroffenen Behörden nötig werden. Die daraus
resultierenden zahlreichen Widerspruchs- und Gerichtsverfahren setzen das
Zulassungsverfahren einer hohen Belastung aus.
e) Plant die Bundesregierung, die Dauer der Prüfung auf Zulassung von
innovativen Pflanzenschutzmitteln zu senken, wenn ja, wie?
Die Bundesregierung setzt sich grundsätzlich für die Einhaltung der in der
Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vorgegeben Fristen ein. Ein wesentlicher Beitrag
dafür ist die Festsetzung und Weiterentwicklung europaweit harmonisierter
Datenanforderungen sowie von Bewertungsgrundsätzen und die Sicherstellung
einer einheitlichen Anwendung.
Die unterschiedlichen Verfahren und ihre jeweilige Dauer sind in der
Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 festgelegt. Eine Verkürzung von Verfahren wäre zwar
möglich, wenn der Prüfumfang verkleinert und die Prüftiefe verringert würden.
Dies würde aber eine Anpassung der europäischen Vorschriften erfordern und
stünde dem Anspruch einer umfassenden und damit sicheren Risikobewertung
entgegen.
6. Plant die Bundesregierung neue Auflagen für die Landwirtinnen und
Landwirte in Deutschland bei der Erfassung, Meldung oder Anwendung
von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft?
Die Bundesregierung prüft die Schaffung elektronischer
Datenerhebungssysteme für die Erfassung der Aufzeichnung der Anwendungsdaten von
Pflanzenschutzmitteln. Für die Kontrolle der Aufzeichnungen der Anwender sind laut
Pflanzenschutzgesetz die Länder zuständig.
7. Welche ökonomischen und ökologischen Auswirkungen hätte nach
Ansicht der Bundesregierung „eine deutliche Verringerung“ des Einsatzes
von Pflanzenschutzmitteln auf die Landwirtschaft in Deutschland, wie es
die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz Steffi Lemke erklärt hat (Umweltministerin Steffi
Lemke drängt auf erhebliche Reduzierung von Pestiziden,
www.t-onlin
e.de), und mit welchen konkreten ordnungsrechtlichen und
europarechtskonformen Mitteln will die Bundesregierung den Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln in Deutschland deutlich verringern, bzw. ab wann könnte
nach Ansicht der Bundesregierung auf den Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln in Deutschland komplett verzichtet werden?
a) Wie würde sich der Selbstversorgungsgrad mit Lebensmitteln bei
einer deutlichen Verringerung bzw. bei einem kompletten Verzicht auf
Pflanzenschutzmittel in Deutschland darstellen?
Die Fragen 7 und 7a werden gemeinsam beantwortet.
Im Koalitionsvertrag ist u. a. festgehalten, den Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln ambitioniert zu reduzieren. Die gesamte Landwirtschaft soll in ihrer
Vielfalt an den Zielen Umwelt- und Ressourcenschutz ausgerichtet werden.
Pflanzen sollen so geschützt werden, dass Nebenwirkungen für Umwelt, Gesundheit
und Biodiversität vermieden werden.
Auch die EU-Kommission hat sich im Bereich des Umwelt-, Klima- und
Ressourcenschutzes ehrgeizige Ziele gesetzt. So schlägt sie in der Farm-to-Fork-
Strategie vor, die Verwendung und das Risiko von Pflanzenschutzmitteln
insgesamt bis zum Jahr 2030 um 50 Prozent zu reduzieren.
Die Bundesregierung begrüßt diesen im Einklang mit den Zielen ihres
Koalitionsvertrags stehenden Vorschlag. Erste Rechtstexte zur Umsetzung der
Farmto-Fork-Strategie im Bereich des Pflanzenschutzes will die EU-Kommission in
nächster Zeit mit der Vorlage einer überarbeiteten Richtlinie zur nachhaltigen
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (2009/128/EG) vorlegen. Dieser
Vorschlag bleibt zunächst abzuwarten.
Für eine Beurteilung der Auswirkungen einer deutlichen Verringerung bzw.
eines kompletten Verzichts von Pflanzenschutzmitteln auf den
Selbstversorgungsgrad (z. B. durch Folgenabschätzungen) wären u. a. auch der technische
Fortschritt und der allgemeine Wissenszuwachs zu berücksichtigen.
b) Welche Auswirkungen hätte eine deutliche Verringerung der bzw. ein
kompletter Verzicht auf Pflanzenschutzmittel speziell auf den
ökologischen Landbau?
Die Bundesregierung plant keinen vollständigen Verzicht auf
Pflanzenschutzmittel. Dies gilt für alle Anbauformen. Daher liegen der Bundesregierung
hierzu auch keine weiteren Erkenntnisse vor.
8. Wie will die Bundesregierung die Ernährung der Bevölkerung aus
eigener Erzeugung gewährleisten, wenn 30 Prozent der landwirtschaftlichen
Fläche ökologisch bewirtschaftet werden soll sowie
Düngeeinschränkungen und eine deutliche Verringerung des Einsatzes von
Pflanzenschutzmitteln in der konventionellen Landwirtschaft Erträge schmälern (https://
www.agrarforschungschweiz.ch/2021/07/weniger-naturalertrag-durch-ve
rzicht-auf-pflanzenschutzmittel-im-ackerbau/)?
Deutschland ist intensiv in den internationalen Handel mit landwirtschaftlichen
Rohstoffen und verzehrfertigen Lebensmitteln eingebunden, insbesondere im
Europäischen Binnenmarkt. Die Gewährleistung der Ernährung der deutschen
Bevölkerung vollständig aus eigener Erzeugung ist daher kein erklärtes Ziel der
Bundesregierung. Je nach Produktgruppe ist der internationale Warenaustausch
von unterschiedlich hoher Bedeutung und durch verschiedene
Bestimmungsgründe determiniert. Die internationale Einbindung Deutschlands besteht auch
bei ökologisch erzeugten Rohstoffen und verzehrfertigen Lebensmitteln und hat
auch in diesem speziellen Segment verschiedene Bestimmungsgründe.
Wissenschaftliche Studien zeigen im Übrigen, dass eine wachsende
Weltbevölkerung ernährt werden kann, wenn sich die globalen Ernährungsmuster
umstellen und die Lebensmittelverluste deutlich reduziert würden.
Die derzeit gültige Regelung einer Düngeeinschränkung ergibt sich aus § 13a
Absatz 2 Nummer 1 der Düngeverordnung. Die Auswirkungen einer
reduzierten Düngung in belasteten Gebieten können der Bundesratsdrucksache 98/20
(
www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0001-0100/98-20.pdf?__bl
ob=publicationFile&v=2) entnommen werden. Auswirkungen auf die
Ernährungssituation sind dadurch nicht zu erwarten.
Hinsichtlich des Pflanzenschutzes wird auf die Antwort zu Frage 7a verwiesen.
9. Plant die Bundesregierung, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auch
bei der Bekämpfung invasiver Arten, bei der Pflege des Wege-, Straßen-
und Schienennetzes, im Obst-, Wein- und Gemüsebau oder in anderen
Bereichen auf ein gegebenenfalls nicht näher definiertes notwendiges
Maß zu beschränken, deutlich zu verringern oder komplett zu verbieten?
In allen hier genannten Bereichen ist das notwendige Maß nach den in der
Antwort zu Frage 3 genannten gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Darüber hinaus befürwortet die Bundesregierung, die in der Antwort zu
Frage 7a genannten und mit der Farm-to-Fork-Strategie vorgeschlagenen
Reduktionsziele der EU-Kommission.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7b verwiesen.
10. Für welche Pflanzenschutzmittel (bitte die einzelnen Wirkstoffe und
Namen der Pflanzenschutzmittel auflisten) möchte die Bundesregierung
einen Exportstopp verfügen, wie es die Bundesministerin für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Svenja Schulze erklärt hat
(Entwicklungsministerin Schulze: Exportstopp für gefährliche Pestizide
geplant, tagesschau.de)?
Der Koalitionsvertrag enthält die Vorgabe, „[…] den Export von bestimmten
Pestiziden zu untersagen, die in der EU aus Gründen des Schutzes der
menschlichen Gesundheit nicht zugelassen sind.“ Zurzeit prüft die Bundesregierung,
wie ein solches Exportverbot rechtlich umgesetzt werden kann.
11. In welchem Volumen und zu welchem Exportwert sind nach Kenntnis
der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren (nach Kalenderjahr
aufschlüsseln) aus deutschen und anderen Produktionsstandorten
innerhalb der Europäischen Union Pflanzenschutzmittel in Drittstaaten
exportiert worden, was waren dabei die wichtigsten Empfängerländer
außerhalb der Europäischen Union, und wie hoch war der Exportanteil in
Mitglieds- oder Beitrittsländer der OECD?
Gemäß § 64 des Pflanzenschutzgesetzes muss dem Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Ausfuhr von formulierten
Pflanzenschutzmitteln einschließlich der darin enthaltenen Wirkstoffe gemeldet
werden. Auf Basis dieser Meldepflicht liegen der Bundesregierung Angaben zu
den Mengen der aus Deutschland ausgeführten Wirkstoffe in
Pflanzenschutzmitteln gemäß nachfolgender Tabelle vor.
Die Meldepflicht sieht keine Differenzierung nach Produktionsort oder
Empfängerland, auch nicht nach den Kategorien EU- oder Drittstaat, vor. Auch die
Ausfuhr reiner oder technischer Wirkstoffe ist nicht meldepflichtig, so dass
deren Mengen in den Ausfuhrdaten nicht enthalten sind. Schließlich liegen der
Bundesregierung auch keine Angaben zu den Exportwerten vor.
Ausfuhrjahr Aus Deutschland ausgeführte Wirkstoffe in
Pflanzenschutzmitteln in Tonnen
2016 64515
2017 62337
2018 54486
2019 51774
2020 48639
12. Welchen Anteil an den Exporten machten Pflanzenschutzmittel oder
Pflanzenschutzmittelwirkstoffe aus, die keine EU-Genehmigung oder
mindestens eine Produktzulassung in einem EU-Mitgliedstaat hatten, und
in welche Länder wurden diese exportiert?
In den Jahren 2018, 2019 und 2020 lag der Anteil der im jeweiligen Jahr nicht
in der EU genehmigten Wirkstoffe an der insgesamt ausgeführten
Wirkstoffmenge in Pflanzenschutzmitteln bei 6,4 Prozent, 9,8 Prozent bzw. 13,5 Prozent.
Eine Differenzierung nach Empfängerland sieht das deutsche Recht, wie in der
Antwort zu Frage 11 dargelegt, nicht vor.
13. Der Bekämpfung welcher Pflanzenkrankheiten oder Schädlinge dienten
nach Kenntnis der Bundesregierung die so exportierten
Pflanzenschutzmittel in den Importländern, und welche alternativen
Bekämpfungsstrategien für diese Pflanzenkrankheiten oder Schädlinge stehen den
Importländern nach Kenntnis der Bundesregierung im Falle eines Exportstopps
aus Deutschland zur Verfügung?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor, insbesondere da
die Importländer nicht erfasst werden. Auf die Antwort zu Frage 12 wird
verwiesen.
14. Von welchen Produzenten innerhalb oder außerhalb der EU könnten die
Importländer Pflanzenschutzmittel zur Bekämpfung dieser
Pflanzenkrankheiten oder Schädlinge nach Kenntnis der Bundesregierung
beziehen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
15. Welche in Deutschland und in der EU produzierten Pflanzenschutzmittel
sind in Deutschland bzw. der EU zwar nicht genehmigt und zugelassen,
aber gleichwohl nicht verboten?
Pflanzenschutzmittel sind nach EU-Recht hinsichtlich ihres Inverkehrbringens
und ihrer Verwendung zulassungsbedürftig. Dies bedeutet, dass sie einem
grundsätzlichen Verbot mit Erlaubnisvorbehalt im Einzelfall unterliegen. Ist ein
Wirkstoff bzw. ein Pflanzenschutzmittel in der EU nicht genehmigt bzw. in
Deutschland nicht zugelassen, sind dessen Inverkehrbringen und Anwendung
somit verboten.
16. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob und für welche
exportierten Pflanzenschutzmittel in der EU keine Genehmigung bzw. Zulassung
beantragt wurde, weil diese Produkte für die Anwendung in der EU z. B.
aus klimatischen Gründen nicht relevant sind?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
17. Welche Ansätze plant die Bundesregierung mit Blick auf die Stärkung
des Konzepts der Agrarökologie, um den Einsatz von
Pflanzenschutzmitteln im Globalen Süden auf das notwendige Maß zu verringern und so zu
einem sachgemäßen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln beizutragen, der
auch die unmittelbaren Anwender der Pestizide schützt?
Die Bundesregierung unterstützt die Arbeit der FAO zur Kapazitätsbildung in
Drittländern hinsichtlich einer verantwortungsvollen Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln. Im Rahmen der Arbeit der FAO spielen auch
agrarökologische Ansätze und Aspekte eine Rolle. Die Bundesregierung hat zudem die
Erarbeitung der im Jahr 2021 verabschiedeten Politikempfehlungen zu
agrarökologischen und anderen innovativen Ansätzen des
Welternährungsausschusses (CFS) unterstützt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]