[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/1102 –
Torfnutzung und Moorschutz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Moore gelten als eine der wichtigsten Kohlenstoffsenken weltweit. Sie sind
zudem Lebensräume seltener Arten und für die Erhaltung der Biodiversität
von großer Bedeutung. In Deutschland machen Moorböden etwa 8 Prozent der
landwirtschaftlich genutzten Fläche aus. Moore wurden in der Vergangenheit
großflächig entwässert, um sie in vielfältiger Weise nutzbar zu machen. Die
Flächen wurden durch die Menschen in den Regionen über Generationen
hinweg urbar gemacht. Heute leben Hunderttausende Menschen in Moorgebieten
oder in ehemaligen Moorgebieten und haben dort ihre Heimat und
Arbeitsplätze gefunden. Auf degenerierten Moorflächen in Deutschland wird Torf
gewonnen. Insbesondere der Obst- und Gartenbau ist aufgrund der besonderen
Eigenschaften auf Torf angewiesen, konnte aber durch die Nutzung von
Torfersatzstoffen den Torfeinsatz bereits reduzieren.
1. Welche ökonomische, ökologische und soziale Bedeutung hat nach
Ansicht der Bundesregierung der Obst- und Gartenbau in Deutschland?
Innerhalb der deutschen Landwirtschaft nimmt der Gartenbausektor eine mit
Blick auf die Fläche kleine, aber wirtschaftlich bedeutende Rolle ein. Die
Gartenbauwirtschaft erfüllt zahlreiche wichtige Funktionen für Mensch und Natur
sowie für unsere Volkswirtschaft. Der Gartenbau erzeugt hochwertige
Nahrungsmittel, insbesondere Obst und Gemüse, sowie Zierpflanzen und Gehölze
für unser Lebensumfeld. Der Dienstleistungsgartenbau pflegt und gestaltet
grüne Infrastruktur, Parks, Gärten und Außenanlagen, Friedhöfe, aber auch
Gründächer und Sportanlagen und vieles mehr.
Tabellen 1 und 2 der Anlage 1 zeigen die Verkaufserlöse und Produktionswerte
des Gartenbaus einschließlich Obstbau in Deutschland von 2010 bis 2020 und
der vorläufigen Schätzung für das Jahr 2021. Demnach hat der Gartenbau mit
7,6 Mrd. Euro im Jahr 2021 einen Anteil von 16 Prozent an dem gesamten
landwirtschaftlichen Verkaufserlös von 47,6 Mrd. Euro. Der Anteil am
Produktionswert betrug im Jahr 2021 ca. 13,4 Prozent. Durch Zusammenführung mit
den gartenbaulichen Dienstleistungen (vorläufig rd. 7,8 Mrd. Euro – diese
werden nicht der Landwirtschaft zugerechnet) mit dem Produktionsgartenbau so-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1276
20. Wahlperiode 01.04.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 1. April 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
wie dem Obstbau beträgt der Produktionswert der gartenbaulichen Sach- und
Dienstleistungen privater Unternehmen etwa 15,4 Mrd. Euro.
Die Bundesstatistik zeigt für spezialisierte Gartenbaubetriebe einen
Arbeitskräftebesatz von 65,3 Vollzeit-Arbeitskräften je 100 Hektar landwirtschaftlich
genutzter Fläche (LF) und für spezialisierte Dauerkulturbetriebe (Weinbau,
Obstbau) von 17,8 Vollzeit-Arbeitskräften. Gartenbaubetriebe haben
insbesondere in ländlichen Räumen eine große Bedeutung als Arbeitgeber.
Viele Betriebe wirtschaften nach den Vorgaben des ökologischen Landbaus.
Auch die konventionell wirtschaftenden Betriebe setzen eine Vielzahl
umweltfreundlicher Maßnahmen ein, wie den Einsatz von Nützlingen anstelle von
Pflanzenschutzmitteln, die mechanische Beikrautregulierung und dergleichen.
Nach Ansicht der Bundesregierung hat der Gartenbau als Bestandteil der Land-
und Forstwirtschaft deshalb eine wichtige ökonomische, ökologische und
soziale Bedeutung.
2. Wie viele Gartenbaubetriebe gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
aktuell in Deutschland, und wie hat sich die Betriebsstruktur der
Gartenbaubetriebe, die Anzahl der Beschäftigten und die Anzahl der
Auszubildenden in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Die Tabelle 3 zu Frage 2 der Anlage 1 zeigt die Entwicklung der spezialisierten
Gartenbaubetriebe in den letzten zehn Jahren nach den jeweiligen Fachsparten:
In Deutschland gab es im Jahr 2010 rund 8 300 Gartenbaubetriebe. 83 Prozent
davon waren nach ihrer Rechtsform Einzelunternehmen, 13 Prozent
Personengemeinschaften oder -gesellschaften und 4 Prozent juristischen Personen. Im
Vergleich dazu verringerte sich der Anteil der Einzelunternehmen bis 2020 auf
79 Prozent. Gleichzeitig gab es etwas mehr Personengemeinschaften oder -
gesellschaften (16 Prozent). Der Anteil an juristischen Personen blieb über diesen
Zeitraum nahezu konstant (2020: 5 Prozent).
Im Jahr 2010 waren rund 85 800 Arbeitskräfte in spezialisierten
Gartenbaubetrieben beschäftigt. Im Vergleich dazu waren es 2020 84 000. Die Zahl hat sich
dementsprechend nur geringfügig verändert. Der Bereich Obstbau wird nicht
einzeln ausgewiesen, dieser Bereich fällt unter Dauerkulturen. In diesem
Bereich arbeiteten im Jahr 2010 rund 156 600 Arbeitskräfte, im Jahr 2020 waren
es nur noch 109 100. Dies stellt einen Rückgang von 30 Prozent dar.
Im Jahr 2010 betrug die Anzahl der Auszubildenden im Beruf Gärtner/-in
16 233. Davon waren 4 986 Auszubildende im Bereich Produktionsgartenbau
und 11 247 im Bereich Dienstleistungsgartenbau beschäftigt. Im Jahr 2020
betrug die Anzahl der Auszubildenden 13 395. Davon waren 2 895
Auszubildende im Bereich Produktionsgartenbau und 10 500 im Bereich
Dienstleistungsgartenbau beschäftigt. Auf die Tabelle 4 zu Frage 2 der Anlage 1 wird
verwiesen. Hierbei handelt es sich um Auszubildende, die in verschiedenen
Betriebsbereichen arbeiten.
3. Wie bewertet die Bundesregierung den Beitrag der vielen
traditionsreichen und insbesondere familienbetriebenen Gartenbaubetriebe in
Deutschland als regionale Erzeuger einer abwechslungsreichen,
hochqualitativen und ausgewogenen Ernährung?
Deutsche Gartenbaubetriebe sind für ihre hochwertigen Erzeugnisse bekannt.
Regional erzeugte Gartenbauprodukte haben kurze Transportwege, schonen
damit das Klima und unterliegen weniger Verderb. Regional und saisonal
angebaute Erzeugnisse haben darüber hinaus eine noch bessere Klimabilanz.
Deshalb ist es heute wie in Zukunft erforderlich, die Rahmenbedingungen für einen
leistungsfähigen deutschen Gartenbau zu erhalten, die Wettbewerbsfähigkeit
der Unternehmen für die europäischen und internationalen Märkte zu stärken
sowie neue Wege in der betrieblichen Entwicklung zu fördern.
4. Wie hoch liegt der Selbstversorgungsgrad im Obst- und Gartenbau in
Deutschland und Europa (hier die fünf wichtigsten Erzeugerländer), und
wie hat sich dieser in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Der Selbstversorgungsgrad bei Obst und Gemüse für Deutschland wird in der
Tabelle 5 zu Frage 4 der Anlage 1 dargestellt. Der Selbstversorgungsgrad für
Obst betrug im Jahr 2010 18 Prozent und für Gemüse 35 Prozent. Im Jahr 2020
wurde durch die inländische Erzeugung ein Selbstversorgungsgrad für Obst
von 20 Prozent und für Gemüse von 35 Prozent erreicht. Der niedrige
Selbstversorgungsgrad spiegelt die hohe Präferenz der Verbraucher für frisches Obst
und Gemüse wider, das aus subtropischen und tropischen Klimazonen stammt
oder in anderen klimatisch ähnlichen Zonen der Europäischen Union und
anderer Länder erzeugt wurde.
Auf europäischer Ebene werden keine Daten zum Selbstversorgungsgrad im
Obst- und Gartenbau, wie es sie für Deutschland gibt, erhoben. Die fünf
wichtigsten Erzeugerländer im Obst- und Gartenbau sind Spanien, Italien,
Frankreich, Polen sowie die Niederlande im Bereich Gemüse und Griechenland im
Bereich Früchte.
5. Wie wird die Bundesregierung die Erforschung und die Entwicklung von
hochwertigen Torfersatzstoffen zukünftig fördern?
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) als Projektträger mit der
Umsetzung von Fördermaßnahmen zur Torfminderung und zum
Moorbodenschutz beauftragt. Die Förderung erfolgt überwiegend aus Mitteln des
Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ der Bundesregierung.
Die Erforschung und Entwicklung von hochwertigen Torfersatzstoffen und
deren Einführung in die gärtnerische Praxis wird gefördert, indem bewährte
Konzepte zur Erforschung und Entwicklung auf weitere Sparten des Gartenbaus
ausgedehnt werden. So werden z. B. die bereits bestehenden Modell- und
Demonstrationsvorhaben im Zierpflanzenbau TerZ, in der Baumschule TosBa, im
Topfkräuteranbau TerÖko, usw. für den Gemüsebau und den
Friedhofsgartenbau erweitert.
Weiterhin wurde ein Forschungsvorhaben zur Förderung von
Nachwuchsforschergruppen zum Thema Torfminderung im Gartenbau ausgeschrieben
(
https://torfersatz.fnr.de/presse/pressemitteilungen/aktuelle-nachricht/bmel-foer
dert-nachwuchs-forschergruppen-zum-thema-torfminderung-im-gartenbau).
Im Rahmen des Klimaschutz-Sofortprogramms 2022 des BMEL soll ein
Projekt zu Herstellung und Einsatz von Holzfaserstoffen als Torfersatzstoff
gefördert werden.
Längerfristig wird bei der Erforschung und Entwicklung von hochwertigen
Torfersatzstoffen verstärkt auf regionale Rohstoffe und Herstellungsverfahren
geachtet, um Aspekte der Nachhaltigkeit in der Produktionskette ebenso wie
eine ausreichende Verfügbarkeit der Rohstoffe gewährleisten zu können. Dabei
gilt es vor allem, die Konkurrenz um Rohstoffe zu berücksichtigen, die auch
von anderen Wirtschaftsunternehmen nachgefragt werden. Im Sinne der
Kreislaufwirtschaft sind Stoffe auf ihre mögliche Eignung als Torfersatzstoffe hin zu
prüfen, wenn sie über gärtnerische und pflanzenbauliche Eigenschaften
verfügen sowie unbedenklich für Menschen sind.
6. Welche Forschungsprojekte wurden in den vergangenen zehn Jahren von
der Bundesregierung im Bereich der Torfminimierung gefördert, und zu
welchen Erkenntnissen ist die Bundesregierung auf Basis der
Forschungsprojekte gekommen (bitte nach Forschungsinstitut bzw.
Fachagentur, Jahr und Fördervolumen aufschlüsseln)?
In den letzten zehn Jahren wurden von der FNR acht Projekte mit 3,95 Mio.
Euro gefördert. Eine Übersicht dazu enthält Anlage 2. Folgende wesentliche
Ergebnisse wurden erzielt:
Die verfahrenstechnischen Anforderungen zur Torfmooskultivierung sind
weitgehend erforscht und der Anbau auf ehemaligem Hochmoorgrünland wurde
erfolgreich erprobt. Die Saatgutvermehrung mithilfe von Bioreaktoren hat sich
bewährt und könnte in die Praxis umgesetzt werden, um die Verfügbarkeit von
Saatgut für die Etablierung von Torfmooskulturen zu verbessern.
Die thermohydrolytische Spaltung von Fichtenholz wurde zur Herstellung von
Torfersatzstoff etabliert und wird mittlerweile erfolgreich in der Praxis
angewendet.
Ein Verfahren zur Gewinnung von Biomethan und Torfersatz aus Pappelholz
aus Kurzumtriebsplantagen wurde entwickelt, bedarf jedoch noch weiterer
Forschung.
Vorteile der hydrothermalen Carbonisierung von Landschaftspflegematerial
gegenüber der Kompostierung zur Herstellung von Torfersatzstoffen bestehen in
einer höheren Stabilität, besseren Wasserleitfähigkeit und geringeren
Salzgehalten, jedoch besteht weiterer Forschungsbedarf.
Die Nutzung von Miscanthus als Torfersatzstoff ist möglich, jedoch besteht
auch hier noch Forschungsbedarf.
Eine Nachweismethode von Torf in Substraten sollte basierend auf mikro- und
makroskopischer Analyse in Kombination mit spektroskopischen Methoden
und maschinellem Lernen entwickelt werden.
Weiterhin fördert das BMEL aus eigenen Haushaltsmitteln derzeit zwei
Forschungsprojekte im Förderprogramm Innovationsförderung, zwei Modell- und
Demonstrationsvorhaben und drei Projekte im Bundesprogramm ökologischer
Landbau. Das Entscheidungshilfevorhaben zu Gemüsejungpflanzen ist bereits
abgeschlossen. Auf Anlage 3 wird verwiesen. Folgende wesentliche Ergebnisse
wurden erzielt:
Gegenstand eines Vorhabens, das Ende 2020 startete, ist die Entwicklung eines
Verfahrens zur Herstellung eines Torfersatzproduktes auf Basis von
verbrauchter Champignonerde (Champost) und Gärresten aus Biogasanlagen. Das
verarbeitete Champostmaterial weist nach Begutachtung eine bessere Konsistenz auf
als der frische Champost.
Ferner wurden biogene Reststoffe, geeignete Tone, torffreie Substratrohstoffe
und andere Zusatzstoffe identifiziert, Proben beschafft und chemische und
physikalische Analysen dieser Stoffgruppen durchgeführt. Erste fertige Komposte
für weiterführende Versuche mit Substraten wurden hergestellt. Bislang erzielte
Ergebnisse sind: (i) Nutzung der Versauerungswirkung von Tonen zur pH-
Einstellung in biogenen Reststoffen mit basischer Reaktion, (ii) Einsatz eines
Auswaschungsverfahren zur Beseitigung von zu hoher Salinität und
überschüssigen Nährstoffen und (iii) Einstellung stabiler Aggregierung von organischer
Substanz und zugesetztem Ton bei der Kompostierung durch verklebende
Substanzen.
Derzeit laufen zwei Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD):
„Torfreduzierte Substrate im Zierpflanzenbau“ und „Torfreduzierte Substrate in
Baumschulen“. An dem MuD Vorhaben „Torfreduzierte Substrate im
Zierpflanzenbau“ sind 24 Gartenbaubetriebe aus sieben Bundesländern beteiligt.
Optimistisch stimmen die Ergebnisse der Anbaujahre 2020/2021. Im Oktober 2021
haben bereits 22 von 24 Gartenbaubetrieben das Projektziel erreicht und
kultivieren mit maximal 50 Vol. Prozent Torf in ihrem Kultursubstrat erfolgreich
und dies ohne größeren Mehraufwand. Auch die ersten Ergebnisse aus fünf
Baumschulen im niedersächsischen Ammerland sind vielversprechend. Auf
Grund der nassen Witterung zeigten sich zum Teil sogar Kulturvorteile durch
eine verbesserte Drainagewirkung in torfreduzierten Substraten (z. B. durch
Beimischung von Holzfasern). Zur Torfreduktion bei der
Gemüsejungpflanzenanzucht wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
Ein weiteres Projekt untersuchte 2015 bis 2018 erfolgreich die Produktion und
Verwendbarkeit von Sphagnum-Kultursubstraten für Baumschul- und
Zierpflanzenkulturen. Als Mischungspartner für die Sphagnum-Biomasse wurde
Grünschnitt-Kompost aus Landschaftspflegemaßnahmen verwendet. Die
Sphagnum-Biomasse stammte von Versuchsanbauflächen in Niedersachsen
und Ernteflächen in Westfinnland.
Torfreduzierte und torffreie Substrate für den Ökologischen Kräuterbetrieb
werden in einem Verbundprojekt seit Ende 2020 untersucht. Dabei steht die
unmittelbare Spiegelung der Ergebnisse in Zusammenarbeit mit den Praktikern und
Beratern sowie die Erprobung der Substrate auf den Betrieben im Mittelpunkt.
In Kooperation mit der Bundesgütegemeinschaft Kompost soll außerdem eine
Güterichtlinie für diese Premium-Komposte erarbeitet werden. Das Wissen
wird zeitnah und praxisgerecht aufbereitet und an die entsprechenden
Zielgruppen weitergegeben.
7. Wie werden die aufgezählten Forschungsprojekte seitens der
Bundesregierung evaluiert, und wie schätzt sie den öffentlichen
Erkenntnisgewinn dieser Projekte ein?
Eine Evaluierung erfolgt kontinuierlich durch den Projektträger. Zum
konkreten Erkenntnisgewinn wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Generell
erleichtert die Forschung der betroffenen Wirtschaft eine bruchlose Umstellung
auf klimafreundliche Erden und Substrate.
8. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
torfabbauenden Betriebe und die damit in Verbindung stehenden
Arbeitsplätze in Deutschland über die letzten 30 Jahre verändert?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über neue Genehmigungen
zum Torfabbau in den letzten zehn Jahren (bitte nach Bundesland,
Kommune, Abbaufläche und Laufzeit der Genehmigung aufschlüsseln)?
Genehmigungen zum Torfabbau werden durch die Länder erteilt. Insofern führt
der Bund hierzu keine eigene Statistik.
10. Wie viele Hektare Moor sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
letzten zehn Jahren in Deutschland wiedervernässt und renaturiert
worden (bitte nach Bundesland aufschlüsseln), und wie bewertet die
Bundesregierung die Vorhaben zur Wiedervernässung?
Deutschlandweite Zahlen zur wiedervernässten Fläche der letzten zehn Jahre
liegen der Bundesregierung nicht vor. Ein bundesweites Moorbodenmonitoring
befindet sich im Aufbau.
Dessen ungeachtet liefern die bereits bestehenden Vorhaben zur
Wiedervernässung und Renaturierung einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität
sowie zur Reduktion der Treibhausgasemissionen aus diesen Moorböden. Da
der Umfang von Wiedervernässungen und Renaturierungen von Mooren in den
kommenden Jahren deutlich gesteigert werden soll, können in den bereits
bestehenden Projekten wertvolle Erfahrungen für die praktische Umsetzung
derartiger Maßnahmen gewonnen werden.
11. Wie viele Hektar Moorlandschaften möchte die Bundesregierung in den
kommenden zehn Jahren wiedervernässen und renaturieren (bitte nach
Jahr und Fläche aufschlüsseln), und wie sollen Flächeneigentümer
entschädigt werden?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/931 wird verwiesen.
a) Wie viele Mittel wird die Bundesregierung für die
Wiedervernässung, Renaturierung und Entschädigung in den kommenden zehn
Jahren zur Verfügung stellen (bitte nach Jahr und
Verwendungszweck aufschlüsseln)?
Mittel für den Moorschutz wird die Bundesregierung in Zukunft primär über
den Titel 686 31 „Maßnahmen zum Natürlichen Klimaschutz“ im EKF zur
Verfügung stellen. Auf Grundlage des mit den Ländern vereinbarten Ziels, die
jährlichen Treibhausgasemissionen aus Moorböden bis zum Jahr 2030 um fünf
Millionen Tonnen CO2-Äquivalent zu reduzieren, liegt der Finanzplanung des
Titels folgender Finanzierungsbedarf zu Grunde:
2022: 10 Mio. Euro;
2023: 150 Mio. Euro;
2024: 200 Mio. Euro;
2025: 300 Mio. Euro.
Es wird davon ausgegangen, dass ca. die Hälfte dieser Mittel für die finanzielle
Unterstützung konkreter Moorschutzmaßnahmen (Wiedervernässung und
Renaturierung) benötigt wird, die andere Hälfte soll dazu dienen, finanzielle
Anreize für eine Anpassung der Bewirtschaftungsweise im Zusammenhang mit
Wiedervernässungsmaßnahmen zu setzen.
Unter Titel 686 21 „Zuschüsse zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz von
Moorböden und zur Verringerung der Torfverwendung“ befinden sich zudem
Modell- und Demonstrationsvorhaben zum Moorbodenschutz inklusive der
Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen aus Paludikultur im Umfang von ca.
90 Mio. Euro bis zum Jahr 2031 in der Skizzenbewertungsphase.
b) Wie möchte die Bundesregierung die Landnutzer und Landbesitzer
sowie Kommunen und Anwohner in die weiteren Verfahrensschritte
einbeziehen, informieren und die Interessen der Menschen im
ländlichen Lebensraum Moor berücksichtigen?
Die Teilnahme an den geplanten Programmen und Fördermaßnahmen wird
grundsätzlich freiwillig sein. Auch bei der konkreten Ausgestaltung von
Maßnahmen sind die Interessen insbesondere von Flächeneigentümerinnen und
Flächeneigentümern sowie Flächenbewirtschafterinnen und
Flächenbewirtschaftern angemessen zu berücksichtigen. Dies haben Bund und Länder im Rahmen
der Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz
(
https://www.bmuv.de/DL2802) vom 20. Oktober 2021 vereinbart. Auch der
Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Umsetzung von Moorschutzmaßnahmen
durch einen partizipativen Prozess zur Erarbeitung nachhaltiger
Entwicklungskonzepte begleitet wird. Die Konzeptionierung dieses Prozesses ist noch nicht
abgeschlossen. Bei der Erstellung des Entwurfs der Nationalen
Moorschutzstrategie wurde dies bereits berücksichtigt: Ein breiter Beteiligungs- und
Abstimmungsprozess soll sicherstellen, dass die Moorschutz-Themen in all ihrer
Vielfalt berücksichtigt werden (
https://www.bmuv.de/DL2596).
12. Inwiefern sollen Flächen, die sich nicht zur Wiedervernässung eignen
(z. B. tiefgepflügte Moorböden), beim Aktionsprogramm „Natürlicher
Klimaschutz“ und in der Nationalen Moorschutzstrategie
Berücksichtigung finden?
a) Auf welcher wissenschaftlichen oder politischen Basis soll über die
Eignung entschieden werden?
Die Fragen 12 und 12a werden gemeinsam beantwortet.
Die derzeit in der Weiterentwicklung befindliche Nationale
Moorschutzstrategie, die Teil des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz sein wird,
adressiert bereits in ihrem jetzigen Stand grundsätzlich alle Arten von organischen
Böden (Moorböden). Sie wird jeweils geeignete Maßnahmen formulieren, um
den Beitrag der entsprechenden Flächen zum Klimaschutz sowie zum Erhalt
der Biodiversität zu erhöhen. Über eine Eignung von Standorten für eine
Wiedervernässung kann jedoch nicht pauschal entschieden werden. Hier ist, wie in
der Nationalen Moorschutzstrategie dargestellt, jeweils die konkrete Vor-Ort-
Situation entscheidend.
b) In welcher Form sollen die Bundesländer, Kommunen,
Flächeneigentümer und Flächennutzer in diesen Prozess einbezogen werden?
Ein breiter Beteiligungs- und Abstimmungsprozess hat bereits zum Entwurf des
Bundes und der Länder im Rahmen der Bund-Länder-Zielvereinbarung zum
Klimaschutz durch Moorbodenschutz sowie zur Nationalen
Moorschutzstrategie stattgefunden. Darauf wird die Bundesregierung auch zukünftig aufsetzen.
Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass wesentliche Zuständigkeiten für
die Belange Naturschutz sowie Land- und Forstwirtschaft bei den Ländern
liegen.
13. Wie bewertet die Bundesregierung mögliche Auswirkungen des
Klimawandels, etwa in Form von Hitzewellen und länger anhaltenden
Trockenperioden, auf Vorhaben zur Wiedervernässung?
Eine Grundvoraussetzung für eine Reduzierung oder gar Vermeidung von
Nutzungskonflikten um die Ressource Wasser ist ein möglichst naturnaher
Wasserhaushalt, der z. B. die notwendige Resilienz zur Abfederung von längeren
Phasen geringer Niederschläge aufweist. Dabei sind sowohl der
Bodenwasserhaushalt als auch der Abfluss in den Oberflächengewässern und die
Grundwasserspiegel in den Blick zu nehmen.
Die Wiederherstellung und Erhaltung des naturnahen Wasserhaushalts wird
auch ein Kernelement der Nationalen Wasserstrategie sein. Es ist geplant, diese
bis zum Ende des Jahres ressortabgestimmt vorzulegen.
14. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Bedarf an Kultursubstraten in
Deutschland im Jahr 2030 ein, und wie plant die Bundesregierung,
diesen Bedarf zu decken?
Auf Basis von Daten, die im Rahmen des Niedersächsischen Torfersatzforums
erhoben wurden, wird geschätzt, dass im Jahr 2019 in Deutschland etwas mehr
als 11 Millionen m³ Substrate für den Gartenbau produziert wurden, davon
etwa 3,5 Millionen m³ Hobbyerden und etwa 2 Millionen m³ Kultursubstrate für
den deutschen Markt. Von der Produktion für den deutschen Markt waren im
Jahr 2019 etwa 390 000 m³ torffreie Substrate (240 000 m³ für Hobbyanwender
und 150 000 m³ für den Erwerbsgartenbau). Darüber hinaus wurden etwa
80 000 m³ Rindenhumus, 1,8 Millionen m³ Rindenmulch, 440 000 m³ Kompost
und 165 000 m³ Pinienrinde als Bodenverbesserungsmittel im Jahr 2019
vermarktet.
Den größten Zuwachs unter den Torfersatzstoffen weisen die Holzfasern auf.
Ein steigender Trend im Volumen der Substratherstellung in den letzten Jahren
und Projektionen von Blok et al. (2021) zum Bedarf an Substraten im Jahr
2050 lassen erwarten, dass der Bedarf an Kultursubstraten bis 2030 steigen
wird. Zum Bedarf, bzw. zur Verfügbarkeit, wird auf die Antwort zu Frage 19
verwiesen.
Quelle: Blok, C., Eveleens, B. & van Winkel, A. (2021) Growing media for food and quality of life
in the period 2020-2050. Acta Horticulturae, 1305, 341–356.
15. Welche weiteren EU-Mitgliedstaaten planen nach Kenntnis der
Bundesregierung, den Torfeinsatz zu reduzieren (bitte nach Land, Zielquote der
Torfminderung und Datum, wann dies erreicht werden soll,
aufschlüsseln)?
Sowohl EU-Mitgliedstaaten als auch andere europäische Staaten planen, den
Torfeinsatz zu reduzieren. Die Tabelle 6 zu Frage 15 der Anlage 1 enthält
Informationen zu europäischen Ländern und deren Ziel, den Torfeinsatz zu
reduzieren. In anderen Ländern, bei denen keine staatliche Initiative oder Ziele zur
Reduktion des Torfeinsatzes aktuell bekannt sind, wird das Thema auf
wissenschaftlicher Ebene stark diskutiert und thematisiert. Dazu zählen Belgien,
Frankreich, Italien, Österreich, Spanien und Zypern.
16. Wie viel Torf wurde in Deutschland in den Jahren 2011 bis 2021 pro Jahr
genutzt?
Dazu gibt es keine amtliche Statistik. Laut Angaben des Industrieverband
Garten (IVG) wurden zwischen 2011 und 2018 zwischen sechs und acht
Millionen m³ Torf für die Substratherstellung in Deutschland verwendet. Die Mengen
an Torf, die als Substrate im Gartenbau genutzt werden, sind wegen
Unsicherheiten der Import- und Exportmengen nicht genau bekannt.
Aufkommen des in DEU verarbeiteten Torfes, in Millionen m³, Quelle: IVG
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
7,7 7,9 7,6 6,4 6,8 7,3 7,8 7,9
Der Bundesrechnungshof hat die Bundesregierung aufgefordert,
quantifizierbare Minderungsziele vorzugeben und durch ein Maßnahmen-Monitoring zu
überwachen. Die Menge des in Deutschland genutzten Torfs ist ein geeignetes
Merkmal, mit dem sich das Minderungsziel „CO2-Freisetzung aus Torf“
messen lässt.
17. Wie schätzt die Bundesregierung die Erfolge des seit 2017 geförderten
Forschungsvorhabens zur Torfreduktion bei der
Gemüsejungpflanzenanzucht ein?
Die Ergebnisse des Projektes „Torfreduzierte Substratpresstöpfe für
Gemüsejungpflanzen“ (GZ: 314-06.01-2817HS005) können wie folgt zusammengefasst
werden: Das Pressen von Erdpresstöpfen ist bis zu einem Torfersatzanteil von
50 Prozent möglich. Es werden dabei Töpfe hergestellt, die das Wachsen von
Gemüsejungpflanzen ermöglichen, die auch mit der derzeit gängigen
Pflanztechnik im Feld ausgepflanzt werden können. Die Jungpflanzenanzucht ist
prinzipiell möglich. Die Bewässerung und Düngung muss gegebenenfalls den
veränderten Substraten entsprechend angepasst werden. Der
Forschungsverbund zur Entwicklung und Bewertung von torfreduzierten
Produktionssystemen im Gartenbau, kurz ToPGa (FKZ: 2220MT006), gefördert vom BMEL,
geht auch dieser Frage nach. Auch auf die Frage von kleinvolumigen
Erdpresstopf- und Tray-Systemen wird im Rahmen dieses Projektes eingegangen. Durch
kleinere Wurzelballen lässt sich der Substratverbrauch je Jungpflanze
verringern. Das führt bereits zu einer merklichen Torfreduktion, die durch die
Verwendung von anderen Ausgangsstoffen weiterhin reduziert werden kann. Hier
müssen die Jungpflanzenqualität und Ertragsbildung im Auge behalten werden.
Hingewiesen wird darauf, dass die Anforderungen an Substrate für
kleinvolumige TraySysteme nicht so hoch sind wie bei Presstöpfen.
18. Wie schätzt die Bundesregierung das Potential des „Sphagnum
Farmings“ (Torfmooskultivierung) als mittel- und langfristige Alternative zu
Torf für den Einsatz in Kultursubstraten ein?
Torfmoos-Biomasse kann Weißtorf als Substratrohstoff im Erwerbsgartenbau
ohne Qualitätsverlust ersetzen. Dazu müssten etwa 35 000 ha
Torfmoospaludikulturen etabliert werden. Im Idealfall kann die Torfmooskultivierung einen
dreifachen Beitrag zum nachhaltigen Moorschutz leisten, indem:
1. frisches Torfmoos einen qualitativ hochwertigen Torfersatz darstellt, mit
Eigenschaften, die Weißtorf sehr nahekommen,
2. die Produktion mit einer vollständigen Vernässung der genutzten
Moorböden verbunden ist, was zur Erhaltung des Torfkörpers und zur Minimierung
von Treibhausgasemissionen beiträgt,
3. der Anbau eine wertschöpfende Option auf wiedervernässten Flächen ist,
die sich künftig zu einer Alternative zur konventionellen (trockenen)
Landwirtschaft auf Hochmoorböden entwickeln kann.
Der großmaßstäblichen Umsetzung stehen bisher das knappe Saatgut und die
fehlende Wirtschaftlichkeit entgegen. Saatgutvermehrung im Bioreaktor könnte
den Saatgutmangel beheben. Fördermaßnahmen sowie die Honorierung von
Ökosystemdienstleistungen und THG-Emissionsreduktionen können die
Wirtschaftlichkeit der Torfmooskultivierung verbessern.
19. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Verfügbarkeit
alternativer Substratausgangsstoffe (z. B. Holzfasern, Kokosfasern,
Rindenhumus, Kompost oder Torfmoose) für torfreduzierte bzw. torffreie
Erden in den benötigten Qualitäten und Mengen sicherzustellen?
Grundsätzlich ist es Sache der Erdenindustrie, die Verfügbarkeit alternativer
Substratausgangsstoffe für ihre torfreduzierten bzw. torffreien Erden in den
benötigten Qualitäten und Mengen sicherzustellen.
Eine Potenzialanalyse des Thünen-Instituts zeigt, dass die Menge an Restholz,
Rinde und Grünschnitt, die theoretisch für die Herstellung der Ersatzstoffe
Holzfaser, Rindenhumus und Grünkompost erforderlich ist, in der heutigen
Situation und selbst in der Perspektive eines kompletten Torfausstiegs keine
generelle Beschränkung darstellt. Dazu kommen weitere potenzielle Ersatzstoffe
wie Kokosfasern oder andere Biomassequellen.
Die Herausforderung für die Substratindustrie besteht in den Bedingungen, zu
denen sie alternative Rohstoffe und Ersatzstoffe für torffreie und torfreduzierte
Substrate dauerhaft in ausreichender Qualität und Menge beziehen kann. Zu
nennen sind insbesondere der Wettbewerb mit anderen Wirtschaftszweigen, die
ebenfalls wachsenden Bedarf an Biomasse haben, die Transportkosten für diese
Stoffe sowie der Mangel an Infrastruktur zur Erfassung und Verarbeitung von
Ersatzstoffen. Bislang ist es der Substratindustrie gelungen, diese
Herausforderungen zu meistern.
20. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Durchführung
und Wirtschaftlichkeit von Paludikulturen zu verbessern?
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV) hat im letzten Jahr vier Pilotprojekte zur Erprobung
nasser Bewirtschaftungsweisen, insbesondere mit Paludikulturen, initiiert.
Auch im Rahmen einiger FuE-Vorhaben des BMEL zum Moorbodenschutz
werden Produktion und Verwertung nachwachsender Rohstoffe mittels
Paludikultur untersucht und entwickelt. In MuD-Vorhaben des BMEL zum
Moorbodenschutz sollen die Erkenntnisse aus Forschung und Entwicklung zur
Etablierung und Bewirtschaftung von Paludikulturen sowie zur Verwertung und
Vermarktung von Paludikultur-Erzeugnissen im praxisrelevanten Maßstab
exemplarisch umgesetzt werden. Durch die Anwendung in der Fläche sollen
Praxisreife, Wirtschaftlichkeit und ökologische Effekte der Paludikultur unter
realen Bedingungen aufgezeigt, analysiert und daraus Handlungsempfehlungen
abgeleitet werden.
Eine flächenwirksame Förderung zur Anlage von Paludikulturen könnte über
das geplante Bundesprogramm zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz
erfolgen.
21. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die von der
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz, Steffi Lemke, angestrebte Reduzierung der jährlichen
Emissionen um 5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2030 im Bereich der
Moore (
https://www.rnd.de/politik/klimawandel-steffi-lemke-will-schut
z-der-moore-beschleunigen-7ZBC6HAUNU6CR57H6KHZSFXS3
Y.html) erreichen?
Die Bundesregierung wird insbesondere die Nationale Moorschutzstrategie
beschließen und umsetzen sowie ein Bundesprogramm zum Klimaschutz durch
Moorbodenschutz für eine freiwillige flächenwirksame Wiedervernässung
entwässerter Moorböden auflegen.
22. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuellen
Treibhausgasemissionen für den Bereich des Torfabbaus und seiner Nutzung
(bitte in Millionen Tonnen CO2-Äquivalente und prozentualem Anteil an
den Gesamtemissionen angeben)?
Die entwässerten Moorböden in Deutschland setzten im Jahr 2020 ca. 53 Mio.
Tonnen CO2-Äquivalente an THG-Emissionen frei. Der aus organischen Böden
stammende Emissionsbetrag liegt im Verhältnis zu den gesamten nationalen
THG-Emissionen im Jahr 2020 bei 7,5 Prozent. Die Emissionen aus dem
Torfabbau in Deutschland betragen laut Klimaberichterstattung ca. 2,2 Mio. Tonnen
CO2-Äquivalente. Ein kleiner Teil dieser Emissionen stammt aus den
Abbauflächen (on-site, 0,1 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente), der weitaus größte Teil aus
dem abgebauten Torf (off-site, 2,1 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente). Im
Vergleich zu den gesamten Treibhausgasemissionen von 826 Mio. Tonnen CO2-
Äquivalente in Deutschland im Durchschnitt der Periode 2017 bis 2019 beträgt
der Anteil der Emissionen aus dem Torfabbau ca. 0,27 Prozent.
23. In welchem Kontext zu den Plänen im Koalitionsvertrag steht die Bund-
Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz, und
wie plant die Bundesregierung, die verschiedenen Initiativen zu
koordinieren und aufeinander abzustimmen?
24. Ist aus Sicht der Bundesregierung die bestehende Bund-Länder-
Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz, die im Oktober
2021 von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit, der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft und
allen Amtskolleginnen und Amtskollegen aus den Ländern unterzeichnet
wurde, obsolet, oder muss diese durch eine nationale
Moorschutzstrategie ersetzt oder ergänzt werden, wie es Bundesumweltministerin Steffi
Lemke erklärt hat (Klimawandel: Steffi Lemke will Schutz der Moore
beschleunigen (rnd.de))?
Wenn ja, welche Ziele möchte die Bundesregierung in dieser nationalen
Moorschutzstrategie festlegen?
Die Fragen 23 und 24 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Koalitionsvertrag legt die Grundlage für die weitere Arbeit der
Bundesregierung im Moorschutz. Er knüpft inhaltlich unmittelbar an die bereits
erarbeiteten Instrumente für den Moorbodenschutz an. Die Zusammenarbeit von
Bund und Ländern ist im Moorschutz unabdingbar. Die Bund-Länder-
Zielvereinbarung zum Moorbodenschutz verbindet die Moorschutzaktivitäten
des Bundes und der Länder und bildet unter anderem die Grundlage für die
großflächige Umsetzung von Maßnahmen zum Moorbodenschutz. Die auf
Bundesebene erforderlichen Maßnahmen werden in der Nationalen
Moorschutzstrategie festgelegt. Diese wurde im September 2021 vom
Bundesumweltministerium veröffentlicht und befindet sich derzeit in der Überarbeitung,
mit dem Ziel, hierzu einen Beschluss der Bundesregierung zeitnah
herbeizuführen.
25. Wie will die Bundesregierung das im aktuellen Koalitionsvertrag
gesetzte Ziel eines Ausstiegsplans für Torfabbau und dessen Verwendung
realisieren, und wie sieht der konkrete Zeithorizont aus?
Im Rahmen der Bund-Länder-Zielvereinbarung setzen sich Bund und Länder
bereits jetzt dafür ein, dass keine neuen Anträge zum Torfabbau genehmigt
werden. Ergänzend hierzu wird eine Torfminderungsstrategie des Bundes
entwickelt. Hier ist auch eine Befassung mit den Aspekten des Torfverbrauchs
vorgesehen.
Der Plan für den endgültigen Ausstieg aus Torfabbau und -verwendung wird in
enger Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern entwickelt. Hierfür wird
der Bund die etablierten und bewährten Dialogformate mit den Ländern nutzen.
26. Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko, dass ein nationaler
Ausstieg aus dem Torfabbau zu einer Verlagerung von CO2-Emissionen
durch einen vermehrten Import aus dem EU-Ausland (Carbon Leakage)
führen könnte, und wie beurteilt die Bundesregierung in der Konsequenz
die Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit der torfnutzenden Betriebe,
insbesondere die des Obst- und Gartenbaus in Deutschland?
Schon jetzt importiert die Erdenindustrie Torf aus anderen Staaten der
Europäischen Union, überwiegend aus den baltischen Ländern. Während in
Deutschland nur landwirtschaftlich genutzte und entwässerte Flächen abgetorft werden
dürfen, erfolgt der Torfabbau im EU-Ausland teilweise in naturnahen
Moorgebieten, was mit erheblichen Auswirkungen auf Biodiversität und Klima
verbunden ist. Da Torf innerhalb Europas intensiv gehandelt, nach Deutschland
importiert und aus Deutschland exportiert wird, kann sich bei einem Ausstieg aus
dem Torfabbau ohne ergänzende Maßnahmen zur Minderung der
Torfverwendung in Deutschland ein Risiko der Verlagerung (Carbon Leakage) ergeben.
Vor diesem Hintergrund fokussiert die Strategie der Bundesregierung die
Minderung des Torfeinsatzes im professionellen Gartenbau sowie im
Hobbybereich. Die genauen wirtschaftlichen Konsequenzen einer Minderung des
Torfeinsatzes für den professionellen Gartenbau sind jedoch noch zu quantifizieren.
Entsprechende Analysen werden derzeit am Thünen-Institut durchgeführt.
Insgesamt ist davon auszugehen, dass torfreduzierte Substrate höhere Kosten
verursachen als aktuell verwendete Substrate. Dies liegt u. a. daran, dass Torf
als fossiler, Treibhausgasemissionen verursachender Rohstoff bisher keiner
CO2-Bepreisung unterliegt.
Unklar ist derzeit noch, ob kostenintensive Anpassungen am
Produktionssystem nach einem Wechsel zu torfreduzierten Substraten erforderlich werden.
Ferner sind die Auswirkungen einer Torfreduktion auf die Menge und die
Qualität der Produkte noch nicht vollständig bekannt.
Wie die Wettbewerbsfähigkeit der torfnutzenden Betriebe insbesondere des
Obst- und Gartenbaus in Deutschland aufgrund des Produktionsfaktors „Torf“
oder gärtnerisches Kultursubstrat beeinflusst wird, kann zum aktuellen
Kenntnisstand nicht datenbasiert beantwortet werden. Die Unterstützung und
Begleitung der Betriebe bei der Umstellung und dem Erhalt ihrer
Wettbewerbsfähigkeit ist von zentraler Bedeutung für das Erreichen eines weitgehenden
Torfverzichts im Erwerbsgartenbau. Hier unterstützt das BMEL mit Maßnahmen in
Höhe von 2 Mio. Euro p. a.
Um ein mögliches Carbon Leakage-Risiko zu vermeiden, das aus einer
Verschlechterung der Wettbewerbsposition des deutschen Gartenbaus resultieren
könnte, wird eine enge Zusammenarbeit mit anderen europäischen Staaten und
eine Strategie zur Minderung des Torfabbaus und -einsatzes auf EU-Ebene
angestrebt. Zu einer von Irland auf der Klimakonferenz in Glasgow angeregten
europäischen Moorschutz-Initiative hat die Bundesregierung bereits
Unterstützung in Aussicht gestellt.
Quellen:
TASPO (2021b) „Zierpflanzen: weniger Betriebe, geringere Fläche“, 03.12.2021,
https://taspo.de/g
ruene-branche/zierpflanzen-weniger-betriebe-geringere-flaeche/ abgerufen am 22.03.2022
TASPO (2021c) „Zahl der Baumschulen in Deutschland zurückgegangen“, 28.10.2021,
https://tasp
o.de/gruene-branche/zahl-der-baumschulen-in-deutschland-zurueckgegangen/ abgerufen am
22.03.2022
TASPO (2021a) „Anbauerhebung: Strukturwandel im Gemüsebau schreitet voran“, 21.07.2021,
https://taspo.de/kategorien/anbauerhebung-strukturwandel-im-gemuesebau-schreitet-voran/
abgerufen am 22.03.2022
TASPO (2022) „Spargel- und Beerenanbau: Rahmenbedingungen verschärfen sich“, 19.01.2022,
https://taspo.de/gruene-branche/spargel-und-beerenanbau-rahmenbedingungen-verschaerfen-sich/
abgerufen am 22.03.2022
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ISSN 0722-8333]