Interessenvertretung Ostdeutschlands in der Bundesregierung
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die regierungstragenden Parteien SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, das Amt eines „Staatsministers für die neuen Länder“ zu schaffen. Der Staatsminister für die neuen Länder, Carsten Schneider, hat nach Amtsantritt in seiner ersten Rede vor dem Deutschen Bundestag die Schaffung seines Amtes als „ein klares Bekenntnis von Olaf Scholz für die Region, für Ostdeutschland und […] eine klare Verpflichtung der Bundesregierung, dieser Entscheidung etwas folgen zu lassen“ eingeordnet sowie zugesichert, dass die Bürgerinnen und Bürger die Bundesregierung „daran tatsächlich [werden] messen“ können.
Ostdeutschland steht erneut vor tiefgreifenden strukturpolitischen Herausforderungen. Das Vorziehen des Ausstieges aus der Kohleverstromung von 2038 auf „idealerweise“ 2030 hat nach Ansicht der Fragesteller nicht nur einen gesellschaftlich breit getragenen Kompromiss aus der Kohlekommission mit einem Federstrich aufgekündigt, sondern vor allem für erhebliche Verunsicherung bei den Bürgerinnen und Bürgern in den betroffenen Regionen gesorgt. Nach Auffassung der Fraktion der CDU/CSU sollte die Bundesregierung unverzüglich für Klarheit sorgen und ihre Entscheidung gemeinsam mit den Menschen und nicht über ihre Köpfe hinweg treffen. Ferner sollte sichergestellt werden, dass die Menschen in den betroffenen Regionen attraktive alternative Erwerbsperspektiven erhalten und alle Hebel dafür in Bewegung gesetzt werden, einen durch die nach Ansicht der Fragesteller schwammigen Verlautbarungen der neuen Bundesregierung drohenden Strukturbruch abzuwenden. In einem ersten Schritt sollten dem Deutschen Bundestag unverzüglich die überarbeiteten Zeitpläne der vom Bund-Länder-Koordinierungsgremium beschlossenen Maßnahmen auf der Grundlage des Strukturstärkungsgesetzes vorgelegt werden.
Ferner gilt: Wer aussteigt, muss auch kraftvoll in Neues einsteigen. Die ostdeutschen Länder sollten nach Auffassung der Fragesteller bei der Förderung und Ansiedlung von Zukunftstechnologien weiter gestärkt werden.
Staatsminister Carsten Schneider hat in diesem Sinne die Zielstellung wie folgt in seiner ersten Rede im Deutschen Bundestag skizziert: „Jetzt geht es darum, dass wir Innovationen sowie Investitionen in Innovationen voranbringen. Das heißt, wir wollen keine nachsorgende Sozialpolitik, sondern wir wollen, dass in die neusten Trends – ich nenne zum Beispiel die Wasserstofftechnologie, die ganz klar im Mittelpunkt stehen wird – vorneweg in Ostdeutschland investiert wird, dass sie dort gefördert werden. Das kann der Zukunfts-Gamechanger sein.“ Die konkrete Ausgestaltung dieser Ankündigung ist auch aus Sicht der Fraktion der CDU/CSU von großem Interesse.
Im 32. Jahr der Deutschen Einheit ist nach Auffassung der Fragesteller sicherzustellen, dass vorhandene Missstände der Unterrepräsentanz von Menschen, die gebürtig aus den ostdeutschen Ländern kommen, behoben werden. Zu Beginn der 20. Legislaturperiode bedarf es nach Ansicht der Fragesteller einer Bestandsaufnahme in der Bundesregierung, um die diesbezüglichen Fortschritte durch die Arbeit der Ampel angemessen bewerten zu können.
Für dies und vieles mehr braucht Ostdeutschland nach Ansicht der Fragesteller eine starke Stimme in der Bundesregierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen41
Welchen zusätzlichen Nutzen für Ostdeutschland erwartet die Bundesregierung durch die Schaffung des neuen Amtes eines Staatsministers für Ostdeutschland?
Welches konkrete Aufgabenfeld umfasst das Amt eines Staatsministers für Ostdeutschland?
Welche zusätzlichen Aufgaben und Befugnisse werden dem Amt des Staatsministers für Ostdeutschland zugeordnet in Abgrenzung zum bisherigen Beauftragten für Ostdeutschland?
Geht mit der Höhergruppierung des Amtes – vom „Ostbeauftragten der Bundesregierung für die neuen Länder“ zum im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vorgesehenen „Staatsminister für die neuen Länder“ – auch ein Ausbau des dem Staatsminister für Ostdeutschland unmittelbar zur Verfügung stehenden Mitarbeiterstabs einher (bitte tabellarischdie Mitarbeiterstäbe im Vergleich der vorangegangenen Legislaturperiode entlang der jeweiligen Laufbahngruppen auflisten)?
In welchem Umfang wird eine Erweiterung des Mitarbeiterstabs des Staatsministers für Ostdeutschland entlang der Laufbahngruppen geplant (bitte tabellarischdie Soll/Ist-Planung für die Legislaturperiode darstellen)?
Zu welchem Zeitpunkt soll die Erweiterung des Mitarbeiterstabs des Staatsministers für Ostdeutschland abgeschlossen sein?
Gehen mit der Schaffung des Amtes des Staatsministers für Ostdeutschland auch Weisungsbefugnisse gegenüber den Kabinettskollegen der Fachressorts einher?
Falls nein, wie gedenkt der Staatsminister für Ostdeutschland die Interessen der ostdeutschen Bürgerinnen und Bürger wirksam zu vertreten?
Wie ist die Zusammenarbeit zwischen dem Staatsminister für Ostdeutschland und den Kabinettskollegen aus den Fachressorts in der Geschäftsordnung der Bundesregierung geregelt?
Stehen dem Staatsminister für Ostdeutschland eigene Haushaltsmittel im Einzelplan des Bundeskanzleramtes zur Verfügung, über die er qua Amt frei verfügen kann?
Falls ja, wie viele Haushaltsmittel samt Verpflichtungsermächtigungen stehen dem Staatsminister für Ostdeutschland für die laufende Legislaturperiode im Haushalt des Bundeskanzleramtes zur Verfügung (bitte tabellarisch auflisten)?
Werden bei der Auswahl des Mitarbeiterstabes des Staatsministers für Ostdeutschland ostdeutsche Biografien als Auswahlkriterium benannt?
Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, bei Statistiken und Veröffentlichungen etwa zur sozialen Situation nach Himmelsrichtungen zu unterscheiden, oder sollten nicht besser Regionen und Kommunen mit ähnlichen Strukturdaten miteinander verglichen werden?
Wie bewertet die Bundesregierung den im Jahr 2020 in breitem gesellschaftlichen Konsens geschlossenen Kohlekompromiss?
Hält die Bundesregierung einen vorgezogenen Ausstieg aus der Kohleverstromung angesichts der Unsicherheit der Importkapazitäten weiterhin für realistisch?
Plant die Bundesregierung eine Novellierung des auf Basis des Kohlekompromisses im Jahr 2020 beschlossenen Strukturstärkungsgesetzes?
Falls ja, wie sieht der Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren aus, und welche konkreten Maßnahmen wurden bisher für die Novelle ins Auge gefasst?
Beabsichtigt die Bundesregierung, über das Ausstiegsdatum aus der Braunkohleverstromung erneut und abschließend zu entscheiden, und wenn ja, wann?
Auf der Grundlage welcher Indikatoren beabsichtigt die Bundesregierung, ihre Entscheidung über einen Kohleausstieg „idealerweise“ im Jahr 2030 zu treffen, und wie werden diese im Entscheidungsfindungsprozess jeweils gewichtet, und welche Rolle spielt bei der Entscheidung die neue Situation durch den Einmarsch Russlands in die Ukraine?
Wie wird bei einer Entscheidung über einen vorgezogenen Kohleausstieg der neue bzw. zusätzliche Effekt auf den Wasserhaushalt in der Lausitz berücksichtigt, und in welcher Weise wird die Finanzierung neuer notwendiger Maßnahmen im Bereich des Wasserhaushaltes sichergestellt?
Wann wird die Bundesregierung die überarbeiteten Zeitpläne der im Bund-Länder-Koordinierungsgremium auf Grundlage des Strukturstärkungsgesetzes beschlossenen Maßnahmen dem Deutschen Bundestag vorlegen?
Wie stellt die Bundesregierung die transparente Einbindung der Fraktionen im Deutschen Bundestag, der Landesregierungen und der betroffenen Kommunen in ihrem Entscheidungsfindungsprozess sicher?
Ist es vorgesehen, bei einem vorgezogenen Kohleausstieg bis zum Jahr 2030 auch im Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vereinbarte Strukturhilfen für die Kohlereviere entsprechend anzupassen, d. h. früher auszuzahlen, und falls ja, bitte tabellarischen Zeitplan vorlegen?
Wie gedenkt die Bundesregierung, nachdem sie nach Ansicht der Fragesteller den mit den betroffenen Regionen verabredeten Kohlekompromiss scheinbar kurzerhand aufgekündigt hat, die Einbindung der von dem Strukturwandel betroffenen Bürgerinnen und Bürger weiterhin sicherzustellen?
Wie hoch ist nach Auffassung der Bundesregierung die durch den Braunkohleabbau samt Verstromung erwirtschaftete Kaufkraft im Mitteldeutschen Revier und in der Lausitz (bitte tabellarisch je Braunkohlegebiet zwischen den Jahren 2005 und 2021 darstellen)?
Wie viele Arbeitsplätze stehen im Mitteldeutschen Revier und in der Lausitz nach Auffassung der Bundesregierung in direkter und indirekter Abhängigkeit von der Braunkohleverstromung?
Welche konkreten Maßnahmen zur vom Staatsminister für Ostdeutschland in seiner ersten Rede im Deutschen Bundestag avisierten Stärkung der Tarifbindung in ostdeutschen Ländern plant die Bundesregierung, und welcher konkrete Effekt auf den Anstieg der Tarifbindung wird jeweils erwartet (bitte jeweils samt Zeitplan übermitteln)?
Für wie viel Prozent der tarifgebundenen Beschäftigten in Ostdeutschland wird durch die geplante Anhebung des Mindestlohns im Oktober 2022 im Vergleich zum heutigen Mindestlohn deren gültiger Tarifvertrag bzw. Tariflohn durch den dann höheren Mindestlohn faktisch obsolet?
Wie sehen die Vergleichszahlen West aus?
Wie sehen nach Studien im Vergleich zum heutigen Mindestlohn zu erwartende Beschäftigungseffekte dieses Mindestlohns insbesondere für gering Qualifizierte in Ostdeutschland aus?
a) Welche fiskalischen Effekte auf die öffentliche Hand bzw. die Sozialversicherung werden erwartet?
b) Wie sehen die Vergleichszahlen West aus?
Wie viel Prozent der Beschäftigungsverhältnisse in Ostdeutschland sind von der Ausweitung der Dokumentationspflichten im Zusammenhang mit der Mindestlohnerhöhung im Vergleich zum heutigen Mindestlohn betroffen?
Wie sehen die Vergleichszahlen West aus?
Welche neuen und welche zu erweiternden Bundes- und Forschungseinrichtungen plant die Bundesregierung entsprechend dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP in Ostdeutschland, und wie sieht jeweils der Zeitplan aus?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die künftig in den ostdeutschen Ländern geschaffenen Bundes- und Forschungseinrichtungen tatsächlich positive Effekte für die vor Ort lebenden Menschen entfalten?
Welche Infrastrukturprojekte plant die Bundesregierung in den kommenden Jahren, um die Infrastruktur in Ostdeutschland zu modernisieren?
Plant die Bundesregierung eine Novellierung der Nationalen Wasserstoffstrategie entsprechend den Vorgaben des Staatsministers für Ostdeutschland, dass zuvorderst der Osten Deutschlands beim Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft profitieren solle?
Welche konkreten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beabsichtigt die Bundesregierung, zusätzlich im Zuge des Aufbaus einer nationalen Wasserstoffwirtschaft in den ostdeutschen Ländern zu fördern?
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die Standortregionen von erneuerbaren Energien – insbesondere hier auch die dünnbesiedelten Regionen Ostdeutschlands – von den überproportionalen Energiepreisen, die insbesondere auf den verstärkten regional zu finanzierenden Verteilnetzausbau zurückzuführen sind, zu entlasten?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sich derzeit im Insolvenzverfahren befindlichen Unternehmensgruppe MV Werften zu unterstützen?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen in den obersten Bundesbehörden gebürtig aus den ostdeutschen Ländern (bitte einzeln für jedes Bundesministerium entlang der Laufbahngruppen sowie in besonderer Weise für den höheren Dienst – vom Referenten bis hin zu beamteten Staatssekretären – auflisten)?
Wie viele Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre kommen in der Bundesregierung gebürtig aus den ostdeutschen Ländern?
Wie viele beamtete Staatssekretäre kommen gebürtig aus den ostdeutschen Ländern, und wie hoch ist deren prozentualer Gesamtanteil auf Staatssekretärsebene in der Bundesregierung?
Wie viele Behördenleiter im nachgeordneten Bereich der Bundesministerien kommen gebürtig aus ostdeutschen Ländern, und wie hoch ist deren prozentualer Gesamtanteil (bitte tabellarisch auflisten)?
Wie viele Lehrende der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, (der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit) sowie der Universitäten der Bundeswehr in Hamburg und München kommen gebürtig aus ostdeutschen Ländern?
Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, um gezielt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in ostdeutschen Ländern geboren wurden, zu gewinnen und aktiv auf deren weiterem beruflichen Weg zu fördern, und wenn ja, welche?
Nimmt sich die Bundesregierung konkrete, messbare Ziele bei der Personalgewinnung und Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor, die in ostdeutschen Ländern geboren sind, und wenn ja, welche?