[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/1127 –
Interessenvertretung Ostdeutschlands in der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die regierungstragenden Parteien SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, das Amt eines
„Staatsministers für die neuen Länder“ zu schaffen. Der Staatsminister für die neuen
Länder, Carsten Schneider, hat nach Amtsantritt in seiner ersten Rede vor dem
Deutschen Bundestag die Schaffung seines Amtes als „ein klares Bekenntnis
von Olaf Scholz für die Region, für Ostdeutschland und […] eine klare
Verpflichtung der Bundesregierung, dieser Entscheidung etwas folgen zu lassen“
eingeordnet sowie zugesichert, dass die Bürgerinnen und Bürger die
Bundesregierung „daran tatsächlich [werden] messen“ können.
Ostdeutschland steht erneut vor tiefgreifenden strukturpolitischen
Herausforderungen. Das Vorziehen des Ausstieges aus der Kohleverstromung von 2038
auf „idealerweise“ 2030 hat nach Ansicht der Fragesteller nicht nur einen
gesellschaftlich breit getragenen Kompromiss aus der Kohlekommission mit
einem Federstrich aufgekündigt, sondern vor allem für erhebliche
Verunsicherung bei den Bürgerinnen und Bürgern in den betroffenen Regionen gesorgt.
Nach Auffassung der Fraktion der CDU/CSU sollte die Bundesregierung
unverzüglich für Klarheit sorgen und ihre Entscheidung gemeinsam mit den
Menschen und nicht über ihre Köpfe hinweg treffen. Ferner sollte
sichergestellt werden, dass die Menschen in den betroffenen Regionen attraktive
alternative Erwerbsperspektiven erhalten und alle Hebel dafür in Bewegung
gesetzt werden, einen durch die nach Ansicht der Fragesteller schwammigen
Verlautbarungen der neuen Bundesregierung drohenden Strukturbruch
abzuwenden. In einem ersten Schritt sollten dem Deutschen Bundestag
unverzüglich die überarbeiteten Zeitpläne der vom Bund-Länder-
Koordinierungsgremium beschlossenen Maßnahmen auf der Grundlage des
Strukturstärkungsgesetzes vorgelegt werden.
Ferner gilt: Wer aussteigt, muss auch kraftvoll in Neues einsteigen. Die
ostdeutschen Länder sollten nach Auffassung der Fragesteller bei der Förderung
und Ansiedlung von Zukunftstechnologien weiter gestärkt werden.
Staatsminister Carsten Schneider hat in diesem Sinne die Zielstellung wie folgt in
seiner ersten Rede im Deutschen Bundestag skizziert: „Jetzt geht es darum,
dass wir Innovationen sowie Investitionen in Innovationen voranbringen. Das
heißt, wir wollen keine nachsorgende Sozialpolitik, sondern wir wollen, dass
in die neusten Trends – ich nenne zum Beispiel die Wasserstofftechnologie,
die ganz klar im Mittelpunkt stehen wird – vorneweg in Ostdeutschland inves-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1481
20. Wahlperiode 21.04.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 20. April 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
tiert wird, dass sie dort gefördert werden. Das kann der Zukunfts-
Gamechanger sein.“ Die konkrete Ausgestaltung dieser Ankündigung ist auch aus
Sicht der Fraktion der CDU/CSU von großem Interesse.
Im 32. Jahr der Deutschen Einheit ist nach Auffassung der Fragesteller
sicherzustellen, dass vorhandene Missstände der Unterrepräsentanz von Menschen,
die gebürtig aus den ostdeutschen Ländern kommen, behoben werden. Zu
Beginn der 20. Legislaturperiode bedarf es nach Ansicht der Fragesteller einer
Bestandsaufnahme in der Bundesregierung, um die diesbezüglichen
Fortschritte durch die Arbeit der Ampel angemessen bewerten zu können.
Für dies und vieles mehr braucht Ostdeutschland nach Ansicht der
Fragesteller eine starke Stimme in der Bundesregierung.
1. Welchen zusätzlichen Nutzen für Ostdeutschland erwartet die
Bundesregierung durch die Schaffung des neuen Amtes eines Staatsministers für
Ostdeutschland?
2. Welches konkrete Aufgabenfeld umfasst das Amt eines Staatsministers
für Ostdeutschland?
3. Welche zusätzlichen Aufgaben und Befugnisse werden dem Amt des
Staatsministers für Ostdeutschland zugeordnet in Abgrenzung zum
bisherigen Beauftragten für Ostdeutschland?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Die Ernennung eines Staatsministers beim Bundeskanzler als Beauftragten der
Bundesregierung für Ostdeutschland soll den besonderen und drängenden
Interessen des Ostens eine eigenständige Stimme am Kabinetttisch sichern. Das
Amt des Ostbeauftragten gewinnt durch diese Aufwertung noch einmal an
Gewicht sowie an operativen Möglichkeiten im Vergleich zu vergangenen
Legislaturen. Die Position betont überdies die herausragende Bedeutung, welche die
Bundesregierung der Aufgabe der Überwindung struktureller Unterschiede
zwischen Ost und West und der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse,
der Festigung der Deutschen Einheit sowie der gezielten Unterstützung
Ostdeutschlands bei der Überwindung teilungsbedingter Sonderlasten gibt. Diese
sind weiterhin zentrale Ziele der Bundesregierung und des Wirkens des
Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland.
Vieles wurde in den letzten Jahrzehnten beim Zusammenwachsen von Ost- und
Westdeutschland bereits erreicht. Aber es gibt im vereinten Deutschland auf
dem Weg zu gleichwertigen Lebensverhältnissen und wirtschaftlichen
Voraussetzungen noch erhebliche Herausforderungen zu bewältigen.
Verändert hat sich in den vergangenen drei Jahrzehnten der Maßstab für die
innere Einheit Deutschlands. Es geht heute nicht mehr allein um Aufholen oder
Vollenden. Herausforderungen wie die Globalisierung und Migration, die
Digitalisierung, der Klimawandel, die unterschiedliche demografische Entwicklung
von Stadt und Land und der damit verbundene Bedarf an Fach- und
Arbeitskräften stellen sich in Ost- und Westdeutschland grundsätzlich in gleicher
Weise. Diese Herausforderungen treffen jedoch überall im Land auch weiterhin auf
regional recht unterschiedliche Voraussetzungen. Fortbestehende spezifische
Probleme in den ostdeutschen Bundesländern umfassen die Chancen der
wirtschaftlichen Entwicklung, den Arbeitsmarkt, Unterschiede bei Löhnen und
Gehältern, die besonderen Herausforderungen des Strukturwandels im
Energiesektor sowie größere Herausforderungen beim Institutionenvertrauen,
geringeres parteipolitisches Engagement und ein geringerer Anteil Ostdeutscher in
Führungspositionen und den gesellschaftlichen Eliten in Deutschland sowie ein
geringerer Anteil von Bundes- und Forschungseinrichtungen in den
ostdeutschen Ländern. Dies erfordert einen spezifischen Politikansatz für und mit den
ostdeutschen Bundesländern. Diesen unterstützt und fördert der Beauftragte
durch gezielte eigene Aktivitäten.
Mit der Übertragung der Zuständigkeit für die besonderen Aufgaben in
Ostdeutschland vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
in das Bundeskanzleramt ist eine finanzielle und personelle Stärkung des
Arbeitstabes des Beauftragten verbunden. Das soll ihn in die Lage versetzen,
seinen gewachsenen Aufgabenbereich zu bewältigen.
4. Geht mit der Höhergruppierung des Amtes – vom „Ostbeauftragten der
Bundesregierung für die neuen Länder“ zum im Koalitionsvertrag
zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vorgesehenen
„Staatsminister für die neuen Länder“ – auch ein Ausbau des dem
Staatsminister für Ostdeutschland unmittelbar zur Verfügung stehenden
Mitarbeiterstabs einher (bitte tabellarischdie Mitarbeiterstäbe im Vergleich
der vorangegangenen Legislaturperiode entlang der jeweiligen
Laufbahngruppen auflisten)?
5. In welchem Umfang wird eine Erweiterung des Mitarbeiterstabs des
Staatsministers für Ostdeutschland entlang der Laufbahngruppen geplant
(bitte tabellarischdie Soll/Ist-Planung für die Legislaturperiode
darstellen)?
6. Zu welchem Zeitpunkt soll die Erweiterung des Mitarbeiterstabs des
Staatsministers für Ostdeutschland abgeschlossen sein?
Die Fragen 4 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Im Arbeitsstab Neue Bundesländer des BMWK waren am Ende der 19.
Legislaturperiode (Stichtag: 26. Oktober 2021) 17 Dienstposten des höheren
Dienstes, 4,5 Dienstposten des gehobenen Dienstes sowie 5 Dienstposten des
mittleren Dienstes ausgebracht.
Für den Stab des Ostbeauftragten im Bundeskanzleramt sind 12 zusätzliche
Planstellen (zwei Planstellen der Besoldungsgruppe B3, zwei Planstellen der
Besoldungsgruppe A16, sechs Planstellen der Besoldungsgruppe A15 und zwei
Planstellen der Besoldungsgruppe A13gZ) ausgebracht.
7. Gehen mit der Schaffung des Amtes des Staatsministers für
Ostdeutschland auch Weisungsbefugnisse gegenüber den Kabinettskollegen der
Fachressorts einher?
Falls nein, wie gedenkt der Staatsminister für Ostdeutschland die
Interessen der ostdeutschen Bürgerinnen und Bürger wirksam zu vertreten?
Der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland hat auch als
Staatsminister keine Weisungsbefugnis gegenüber anderen Kabinettmitgliedern. Im
Rahmen der Beteiligung an der Facharbeit der Bundesregierung – auch gemäß
der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) (vgl.
Antwort zu Frage 8) – wird der Staatsminister argumentativ Einfluss in diesem
Sinne ausüben. Zudem wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen.
8. Wie ist die Zusammenarbeit zwischen dem Staatsminister für
Ostdeutschland und den Kabinettskollegen aus den Fachressorts in der
Geschäftsordnung der Bundesregierung geregelt?
Der Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland ist gemäß § 21
Absatz 1 GGO bei allen Vorhaben, die seine Aufgaben berühren, frühzeitig zu
beteiligen und hat gemäß § 21 Absatz 2 GGO die Bundesministerien –
vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Bestimmungen – frühzeitig in Angelegenheiten
von grundsätzlicher politischer Bedeutung zu informieren, soweit Aufgaben der
Bundesministerien betroffen sind. In der Geschäftsordnung der
Bundesregierung ist die Zusammenarbeit zwischen dem Beauftragten und den
Kabinettkollegen nicht geregelt.
9. Stehen dem Staatsminister für Ostdeutschland eigene Haushaltsmittel im
Einzelplan des Bundeskanzleramtes zur Verfügung, über die er qua Amt
frei verfügen kann?
Falls ja, wie viele Haushaltsmittel samt Verpflichtungsermächtigungen
stehen dem Staatsminister für Ostdeutschland für die laufende
Legislaturperiode im Haushalt des Bundeskanzleramtes zur Verfügung (bitte
tabellarisch auflisten)?
Die Haushaltsmittel des Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland
stehen zur Wahrnehmung seiner Aufgaben zur Verfügung und sind im zweiten
Regierungsentwurf für den Haushalt 2022 in einem neuen Kapitel 0415 im Etat
des Bundeskanzleramtes veranschlagt. Diese umfassen Personalausgaben und
Fachausgaben, insbesondere für Zuwendungen sowie
Verpflichtungsermächtigungen. Zur Höhe der Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen wird auf
die tabellarische Auflistung in der Anlage verwiesen. Diese Ansätze werden im
Rahmen der regierungsinternen Finanzplanung im Eckwertebeschluss der
Bundesregierung für den Haushalt 2023 und Finanzplan bis 2026
fortgeschrieben und stehen unter Vorbehalt der Beratungen im parlamentarischen Verfahren
für den Haushalt 2022 bzw. in den Haushaltsaufstellungsverfahren für die Jahre
2023 ff.
Im Zuge der Umsetzung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom
8. Dezember 2021 werden im Laufe des ersten Halbjahres 2022
Haushaltsmittel vom BMWK gemäß § 50 der Bundeshaushaltsordnung zum
Bundeskanzleramt umgesetzt. Das betrifft insbesondere das vom BMWK übergehende
Personal.
10. Werden bei der Auswahl des Mitarbeiterstabes des Staatsministers für
Ostdeutschland ostdeutsche Biografien als Auswahlkriterium benannt?
Das Bundeskanzleramt als oberste Bundesbehörde berücksichtigt bei seiner
Personalauswahl die nach Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG)
vorgegebenen Kriterien Eignung, Befähigung und Leistung sowie Artikel 36
Absatz 1 Satz 1 GG angemessen.
11. Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, bei Statistiken und
Veröffentlichungen etwa zur sozialen Situation nach Himmelsrichtungen zu
unterscheiden, oder sollten nicht besser Regionen und Kommunen mit
ähnlichen Strukturdaten miteinander verglichen werden?
Regionale Vergleiche erfolgen nach sachlichen Gesichtspunkten. Dabei werden
sowohl gemeinsame und ähnliche Strukturdaten berücksichtigt wie auch die
geografische Lage.
12. Wie bewertet die Bundesregierung den im Jahr 2020 in breitem
gesellschaftlichen Konsens geschlossenen Kohlekompromiss?
Die schrittweise Reduzierung der Kohleverstromung ist eine enorme energie-
und klimapolitische Herausforderung für die Bundesrepublik Deutschland. Zur
erfolgreichen Bewältigung dieser Herausforderung ist ein gesellschaftlich breit
verankerter Konsens sehr wichtig. Die Bundesregierung hatte deshalb 2018 die
Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ eingesetzt, die
aus ganz unterschiedlichen Akteuren aus Politik, Wirtschaft,
Umweltverbänden, Gewerkschaften sowie betroffenen Ländern und Regionen bestand. Ihr
Ziel war es, die unterschiedlichen Interessen auszugleichen und einen breiten
gesellschaftlichen Konsens über die Gestaltung des energie- und klimapolitisch
begründeten Kohleausstiegs und des damit verbundenen Strukturwandels in
Deutschland herzustellen.
Auf Grundlage der Kommissionsempfehlung hat die damalige
Bundesregierung am 29. Januar 2020 das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der
Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (Kohleausstiegsgesetz)
beschlossen. Die Kommission für Wachstum, Strukturwandel und
Beschäftigung (KWSB) hatte empfohlen, bis zum Jahr 2022 auf je 15 Gigawatt Braun-
und Steinkohle, bis zum Jahr 2030 auf 8 Gigawatt Steinkohle und 9 Gigawatt
Braunkohle und bis spätestens zum Jahr 2038 auf 0 Gigawatt Braun- und
Steinkohle zu reduzieren. Dazwischen sollte die Reduzierung möglichst stetig
erfolgen. Zur Umsetzung empfahl die Kommission freiwillige Maßnahmen, als
einvernehmliche Verhandlungslösung mit den Betreibern für
Braunkohlekapazitäten und als freiwillige Stilllegungsprämie für Steinkohlekapazitäten. Daneben
empfahl die Kommission flankierende Maßnahmen, wie etwa Entlastungen
beim Strompreis und ein Anpassungsgeld. Ergänzend wurde empfohlen, den
Kohleausstieg regelmäßig zu evaluieren. Diese Vorgaben wurden mit dem
Kohleausstiegsgesetz umgesetzt.
Gleichzeitig findet die Energiewende und die damit verbundene Reduktion und
Beendigung der Kohleverstromung inmitten eines sehr dynamischen Umfeldes
statt. So muss auch den aktuellen Vorgaben des Bundes-Klimaschutzgesetzes
Rechnung getragen werden, das als Folge des Klimaschutz-Beschlusses des
Bundesverfassungsgerichts vom März 2021 im Juni 2021 vom Deutschen
Bundestag novelliert worden ist.
Zur Einhaltung der Klimaschutzziele ist auch ein beschleunigter Ausstieg aus
der Kohleverstromung nötig. Aus diesem Grund sieht der aktuelle
Koalitionsvertrag eine Beschleunigung des Kohleausstiegs idealerweise auf das Jahr 2030
vor.
13. Hält die Bundesregierung einen vorgezogenen Ausstieg aus der
Kohleverstromung angesichts der Unsicherheit der Importkapazitäten
weiterhin für realistisch?
Angesichts des russischen Angriffs auf die Ukraine hat die Bundesregierung
Arbeitsstäbe eingerichtet, die die Energieversorgung zusammen mit den
Marktakteuren und der Bundesnetzagentur engmaschig überwachen. Darüber hinaus
arbeitet die Bundesregierung zurzeit an vielseitigen Maßnahmen, um die
Energieversorgungssicherheit, die aktuell gewährleistet ist, noch robuster zu
gestalten. Hierzu gehört die Reduzierung der Abhängigkeit von Importen aus
Russland und von fossilen Energien insgesamt.
Gleichzeitig gilt, dass angesichts des russischen Angriffs Kohlekraftwerke als
Backup zur Verfügung stehen müssen. Aus diesem Grund prüft die
Bundesregierung, ob und inwiefern auch zur Stilllegung anstehende Kraftwerke in eine
vorübergehende Reserve überführt werden können, damit sie im Notfall zur
Verfügung stehen.
14. Plant die Bundesregierung eine Novellierung des auf Basis des
Kohlekompromisses im Jahr 2020 beschlossenen Strukturstärkungsgesetzes?
Falls ja, wie sieht der Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren aus, und
welche konkreten Maßnahmen wurden bisher für die Novelle ins Auge
gefasst?
20. Ist es vorgesehen, bei einem vorgezogenen Kohleausstieg bis zum Jahr
2030 auch im Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen vereinbarte
Strukturhilfen für die Kohlereviere entsprechend anzupassen, d. h. früher
auszuzahlen, und falls ja, bitte tabellarischen Zeitplan vorlegen?
Die Fragen 14 und 20 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung prüft derzeit, wie die Strukturstärkungsmaßnahmen in
den Kohleregionen angesichts des „idealerweise“ auf 2030 vorgezogenen
Kohleausstiegs vorgezogen bzw. beschleunigt werden können. Zum jetzigen
Zeitpunkt kann noch keine Aussage zu konkreten Maßnahmen getroffen werden.
15. Beabsichtigt die Bundesregierung, über das Ausstiegsdatum aus der
Braunkohleverstromung erneut und abschließend zu entscheiden, und
wenn ja, wann?
16. Auf der Grundlage welcher Indikatoren beabsichtigt die
Bundesregierung, ihre Entscheidung über einen Kohleausstieg „idealerweise“ im Jahr
2030 zu treffen, und wie werden diese im Entscheidungsfindungsprozess
jeweils gewichtet, und welche Rolle spielt bei der Entscheidung die neue
Situation durch den Einmarsch Russlands in die Ukraine?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben eine
umfassende Evaluierung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes durchführen.
Ziel der Evaluierung ist eine fachliche Bewertung des Kohleausstiegs auf
wissenschaftlicher Grundlage. Dabei werden u. a. die Auswirkungen eines
beschleunigten Kohleausstiegs auf die Versorgungssicherheit, die
Aufrechterhaltung der Wärmeversorgung, die Strompreise, die Erreichung der
Klimaschutzziele sowie die Sozialverträglichkeit analysiert.
Auf Grundlage dieser Evaluierung wird die Bundesregierung entscheiden, mit
welchen Instrumenten eine Beschleunigung des Kohleausstiegs idealerweise
auf das Jahr 2030 umgesetzt werden kann.
17. Wie wird bei einer Entscheidung über einen vorgezogenen Kohleausstieg
der neue bzw. zusätzliche Effekt auf den Wasserhaushalt in der Lausitz
berücksichtigt, und in welcher Weise wird die Finanzierung neuer
notwendiger Maßnahmen im Bereich des Wasserhaushaltes sichergestellt?
Die Genehmigung und Aufsicht über bergrechtliche Vorhaben sowie über
wasserwirtschaftliche Maßnahmen und das Monitoring (Überwachung der
Gewässer) obliegen nach der im Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung den
Ländern, hier Brandenburg und Sachsen. Deshalb liegen der Bundesregierung
in der Regel keine eigenen Erkenntnisse zu wasserwirtschaftlichen Maßnahmen
vor. In Bezug auf die Lausitz unterstützt die Bundesregierung die Länder
jedoch über das gemeinsame Forschungsvorhaben „Wasserwirtschaftliche Folgen
des Braunkohleausstiegs in der Lausitz“ des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie des
Umweltbundesamtes, um den Erkenntnisstand zu verbessern. Ergebnisse zu diesem
Vorhaben werden Ende dieses Jahres erwartet. Eine genaue Abgrenzung des
Aufwands, der allein durch den vorgezogenen Kohleausstieg entsteht, von dem
Aufwand, der aufgrund des bisher geplanten Kohleausstiegs oder des bisher
geplanten Abbaus entsteht oder auch durch den inaktiven Bergbau ausgelöst wird,
ist sehr schwierig.
18. Wann wird die Bundesregierung die überarbeiteten Zeitpläne der im
Bund-Länder-Koordinierungsgremium auf Grundlage des
Strukturstärkungsgesetzes beschlossenen Maßnahmen dem Deutschen Bundestag
vorlegen?
Inwiefern die vom Bund-Länder-Koordinierungsgremium beschlossenen
Maßnahmen beschleunigt werden können, wird zurzeit innerhalb der
Bundesressorts geprüft. Die Bundesregierung berichtet dem Deutschen Bundestag im
Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Fristen über die Umsetzung des
Investitionsgesetzes Kohleregionen (siehe § 26 des Investitionsgesetzes
Kohleregionen).
19. Wie stellt die Bundesregierung die transparente Einbindung der
Fraktionen im Deutschen Bundestag, der Landesregierungen und der
betroffenen Kommunen in ihrem Entscheidungsfindungsprozess sicher?
Die Bundesregierung wird die Fraktionen im Deutschen Bundestag, die
Landesregierungen und die betroffenen Kommunen, wie bei vergleichbaren
Entscheidungsfindungsprozessen in der Vergangenheit, in ihren
Entscheidungsprozess einbeziehen.
21. Wie gedenkt die Bundesregierung, nachdem sie nach Ansicht der
Fragesteller den mit den betroffenen Regionen verabredeten Kohlekompromiss
scheinbar kurzerhand aufgekündigt hat, die Einbindung der von dem
Strukturwandel betroffenen Bürgerinnen und Bürger weiterhin
sicherzustellen?
Die Bundesregierung wird die von dem Strukturwandel betroffenen
Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin eng in die Entscheidung zu den und die
Auswahl der Strukturstärkungsmaßnahmen einbinden.
22. Wie hoch ist nach Auffassung der Bundesregierung die durch den
Braunkohleabbau samt Verstromung erwirtschaftete Kaufkraft im
Mitteldeutschen Revier und in der Lausitz (bitte tabellarisch je Braunkohlegebiet
zwischen den Jahren 2005 und 2021 darstellen)?
Für den Zeitraum von 2005 bis 2021 liegen der Bundesregierung keine eigenen
Erhebungen vor. Es wird auf die öffentlich-zugängliche Studie verwiesen:
RWI: Strukturdaten für die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und
Beschäftigung“ (
www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/strukturdate
n-der-kommission-wachstum-strukturwandel-und-beschaeftigung.pdf?__blob=
publicationFile&v=4).
23. Wie viele Arbeitsplätze stehen im Mitteldeutschen Revier und in der
Lausitz nach Auffassung der Bundesregierung in direkter und indirekter
Abhängigkeit von der Braunkohleverstromung?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Zahlen dazu vor. Nach Angaben des
„Statistik der Kohlenwirtschaft e. V.“ waren Ende Januar 2022 in den für die
Braunkohleverstromung relevanten Bereichen der Braunkohlenindustrie
(einschließlich der Beschäftigten in Braunkohlenkraftwerken der
Braunkohlenunternehmen) in der Lausitz 6 920 Personen und im Mitteldeutschen Revier 1 336
Personen beschäftigt.
Für den Bericht der Kommission Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung
wurde die Studie „Erarbeitung aktueller vergleichender Strukturdaten für die
deutschen Braunkohleregionen“ des RWI vom Januar 2018 zugrunde gelegt.
Demnach lässt sich die indirekte und induzierte Beschäftigung in den Revieren
selbst unter Anwendung eines Faktors 0,6 aus der Zahl der direkt Beschäftigten
berechnen.
24. Welche konkreten Maßnahmen zur vom Staatsminister für
Ostdeutschland in seiner ersten Rede im Deutschen Bundestag avisierten Stärkung
der Tarifbindung in ostdeutschen Ländern plant die Bundesregierung,
und welcher konkrete Effekt auf den Anstieg der Tarifbindung wird
jeweils erwartet (bitte jeweils samt Zeitplan übermitteln)?
Die Stärkung der Tarifbindung wird im Koalitionsvertrag der
Regierungsparteien für die 20. Legislaturperiode mehrfach als Ziel benannt. Als konkrete
Maßnahmen in diesem Zusammenhang sind vorgesehen, die öffentliche
Auftragsvergabe des Bundes an die Einhaltung eines repräsentativen Tarifvertrages der
jeweiligen Branche zu binden, Betriebsausgliederung bei Identität des
bisherigen Eigentümers zum Zwecke der Tarifflucht zu verhindern, indem die
Fortgeltung des geltenden Tarifvertrags sichergestellt wird sowie ein zeitgemäßes
Recht für Gewerkschaften auf digitalen Zugang in die Betriebe zu schaffen.
Weiterhin sieht der Koalitionsvertrag vor, im Rahmen eines
Sozialpartnerdialogs weitere Schritte zur Stärkung der Tarifbindung zu erarbeiten.
Die Bundesregierung wird die im Koalitionsvertrag verabredeten Maßnahmen
zügig in Angriff nehmen; ein konkreter Zeitplan liegt aber noch nicht vor.
Annahmen über die zu erwartenden Auswirkungen im Sinne der Fragestellung
können zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden.
25. Für wie viel Prozent der tarifgebundenen Beschäftigten in
Ostdeutschland wird durch die geplante Anhebung des Mindestlohns im Oktober
2022 im Vergleich zum heutigen Mindestlohn deren gültiger Tarifvertrag
bzw. Tariflohn durch den dann höheren Mindestlohn faktisch obsolet?
Wie sehen die Vergleichszahlen West aus?
Statistiken dazu, wie viel Prozent der Beschäftigten bestimmten Tarifgruppen
einzelner Firmen- und Verbandstarifverträge zugewiesen sind, sowie wie hoch
der Anteil der Gewerkschaftsmitglieder (vgl. § 3 Absatz 1 des
Tarifvertragsgesetzes) unter diesen Beschäftigten ist, liegen nicht vor.
26. Wie sehen nach Studien im Vergleich zum heutigen Mindestlohn zu
erwartende Beschäftigungseffekte dieses Mindestlohns insbesondere für
gering Qualifizierte in Ostdeutschland aus?
a) Welche fiskalischen Effekte auf die öffentliche Hand bzw. die
Sozialversicherung werden erwartet?
b) Wie sehen die Vergleichszahlen West aus?
Die Fragen 26 bis 26b werden gemeinsam beantwortet.
Es liegen verschiedene Simulationsstudien zu den Auswirkungen der Erhöhung
des Mindestlohns auf 12 Euro vor, die auf unterschiedlichen Annahmen und
Modellen basieren. Die Studien kommen bezüglich der zu erwartenden
Entwicklung der Gesamtbeschäftigung zu keinen einheitlichen Ergebnissen. Ein
möglicher erwarteter Rückgang in der Anzahl der geringfügig Beschäftigten
würde voraussichtlich mit einem Anstieg in der sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung einhergehen. Nach Ost- und Westdeutschland unterscheidende
Studien sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Für Aussagen zu den fiskalischen Effekten wird auf die Ausführungen zu den
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand in dem „Entwurf eines Gesetzes
zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu
Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ (Bundesratsdrucksache
82/22) verwiesen. Differenzierungen nach Ost- und Westdeutschland liegen der
Bundesregierung nicht vor.
27. Wie viel Prozent der Beschäftigungsverhältnisse in Ostdeutschland sind
von der Ausweitung der Dokumentationspflichten im Zusammenhang
mit der Mindestlohnerhöhung im Vergleich zum heutigen Mindestlohn
betroffen?
Wie sehen die Vergleichszahlen West aus?
Zur Ausweitung der Dokumentationspflichten verweist die Bundesregierung
auf die Ausführungen zum Erfüllungsaufwand in dem „Entwurf eines Gesetzes
zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu
Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ (Bundesratsdrucksache
82/22). Differenzierungen nach Ost- und Westdeutschland liegen der
Bundesregierung nicht vor.
28. Welche neuen und welche zu erweiternden Bundes- und
Forschungseinrichtungen plant die Bundesregierung entsprechend dem
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP in
Ostdeutschland, und wie sieht jeweils der Zeitplan aus?
In Ostdeutschland hat die Bundesregierung seit 2019 insgesamt rund 12 460
neue Arbeitsplätze in Bundes- und Forschungseinrichtungen vorgesehen.
Davon plant die Bundesregierung derzeit in den Jahren 2022 bis 2026 rund 2 430
neue Arbeitsplätze in Ostdeutschland zu schaffen.
Stellenaufwüchse und Ansiedlungsvorhaben in Ostdeutschland (inklusive
Berlin)
über 30 VZÄ (= Arbeitsplätze)
Jahr Ressort Name Ort Hauptsitz oder
Außenstelle
VZÄ-
SOLL
Standort
2019 BMI Technisches Hilfswerk
(THW)
Brandenburg
an der Havel
Außenstelle 139 Neu
2019 BKM Humboldt Forum Berlin Hauptsitz 93 Bestehend
2019 BMI Bundesverwaltungsamt
(BVA)
Berlin Außenstelle 71 Bestehend
2019 BMF Generalzolldirektion Großraum
Leipzig
Außenstelle 64 Bestehend
2019 BMAS Bundesagentur für
Arbeit (BA), SGB II und
zentrale SGB-II-
Einheiten
Landkreis
Rostock
Hauptsitz 152 Bestehend
2019 – 2020 BMI Bundesamt für
Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI)
Freital Außenstelle 189 Neu
2019 – 2020 BMAS Familienkasse, BA Chemnitz Hauptsitz 174 Bestehend
2019 – 2021 BMEL BfR Bundesinstitut für
Risikobewertung
Berlin Hauptsitz 164 Bestehend
2019 – 2020 BMAS Familienkasse, BA Halle Hauptsitz 138 Bestehend
2019 – 2021 BKM Stiftung Preußische
Schlösser und Gärten
(SPSG)
Potsdam Hauptsitz 84 Bestehend
2019 – 2020 BMAS Familienkasse, BA Potsdam Hauptsitz 80 Bestehend
2019 – 2020 BKM Der Bundesbeauftragte
für die Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes
der ehemaligen DDR
(BStU)
Berlin Hauptsitz 55 Bestehend
2019 – 2021 BKM Stiftung Jüdisches
Museum Berlin (JMB)
Berlin Hauptsitz 35 Bestehend
2019 – 2021 BMBF,
BMWK
Agentur für
Sprunginnovationen
(SPRIND GmbH)
Leipzig Hauptsitz 33
Neugründung
2020 BMWK Bundesamt für
Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BA-
FA)
Weißwasser Außenstelle 304 Neu
2020 BMWSB Bundesamt für
Bauwesen und Raumordnung
(BBR) inkl. BBSR
Berlin Hauptsitz 195 Bestehend
Jahr Ressort Name Ort Hauptsitz oder
Außenstelle
VZÄ-
SOLL
Standort
2019 – 2021 BMEL BVL Bundesamt für
Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit
Berlin Hauptsitz 105 Bestehend
2020 BMI Beschaffungsamt des
Bundesministeriums des
Innern und für Heimat
(BeschA)
Erfurt Außenstelle 75 Neu
2020 BMFSFJ/
BMI/
BMEL
Deutsche Stiftung für
Engagement und
Ehrenamt
Neustrelitz Hauptsitz 75
Neugründung
2020 BMUV Bundesamt für
Naturschutz (BfN)
Leipzig Außenstelle 55 Bestehend
2020 BMI Bundesverwaltungsamt
(BVA)
Magdeburg Außenstelle 40 Neu
2020 BMUV Bundesamt für
Strahlenschutz (BfS)
Cottbus Außenstelle 32 Neu
2021 AA Bundesamt für
Auswärtige Angelegenheiten
(BfAA)
Brandenburg
an der Havel
Hauptsitz 234
Neugründung
2021 BMAS Deutsche
Rentenversicherung Knappschaft-
Bahn-See
Cottbus Außenstelle 161 Bestehend
2021 BMWK Bundesnetzagentur
(BNetzA)
Cottbus Außenstelle 125 Bestehend
2021 BMG Zentrum für Künstliche
Intelligenz in der Public
Health-Forschung (ZKI)
am Robert Koch-Institut
(RKI)
Wildau Außenstelle 101 Neu
2021 BMI Ausbildungszentrum
BABZ des Bundesamtes
für Bevölkerungsschutz
und Katastrophenhilfe
(BBK)
Stralsund Außenstelle 100 Neu
2021 BMDV
Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG)
Naumburg Hauptsitz 97
Neugründung
2021 BMI /
BMVg
Agentur für Innovation
in der Cybersicherheit
Halle/
Leipzig
Hauptsitz 75
Neugründung
2021 BKM Kulturveranstaltung des
Bundes in Berlin GmbH
(KBB)
Berlin Hauptsitz 65 Bestehend
2021 BMUV Zukunft – Umwelt –
Gesellschaft (ZUG)
gGmbH
Cottbus Außenstelle 63 Bestehend
2021 BMI Bundeszentrale für
politische Bildung (BpB)
Gera Außenstelle 41 Neu
2021 BKM Stiftung Preußischer
Kulturbesitz (SPK)
Berlin Hauptsitz 36 Bestehend
2021 BMWK Bundesanstalt für
Geowissenschaften und
Rohstoffe (BGR)
Cottbus Außenstelle 34 Bestehend
2021 BMWK Kompetenzzentrum
Kommunale
Wärmewende (KWW)
Halle (Saale) Hauptsitz 32
Neugründung
Jahr Ressort Name Ort Hauptsitz oder
Außenstelle
VZÄ-
SOLL
Standort
2021 BMUV Umweltbundesamt
(UBA)
Merseburg Außenstelle 25 Neu
2021 – 2022 BMDV Fernstraßen-Bundesamt
(FBA)
Leipzig Hauptsitz 222
Neugründung
2018
2021 – 2024 BMJ Deutsches Patent- und
Markenamt (DPMA)
Jena Außenstelle 110 Bestehend
2021 – 2022 BMFSFJ Bundesstiftung
Gleichstellung
Berlin Hauptsitz 32
Neugründung
2021
2022 BMAS Familienkasse, BA Magdeburg Hauptsitz 285 Neu
2022 BMWSB Bundesinstitut für Bau-,
Stadt- und
Raumforschung (BBSR)
Cottbus Außenstelle 55 Neu
2022 BMF Generalzolldirektion
(GZD)/Hauptzollamt
(Großraum Südost)
Erfurt Außenstelle 87 Neu
Die Planungen der explizit im Koalitionsvertrag genannten, neuzugründenden
Einrichtungen befinden sich noch in frühen konzeptionellen Phasen. Derzeit ist
ausschließlich für das „Zukunftszentrum für Deutsche Einheit und Europäische
Transformation“ bereits beschlossen, es in Ostdeutschland einzurichten. Die
Umsetzung beginnt im Jahr 2022 mit dem Standortwettbewerb. Das Konzept
der Arbeitsgruppe Zukunftszentrum sieht die Errichtung und den Aufbau des
Zentrums bis 2027 vor.
Die Bundeswehr strebt zudem die Aufstellung und Stationierung eines
Verbandes der Bundeswehr in der Größenordnung eines Bataillons im Lausitzer
Revier in Sachsen an. Nach Schaffung der organisatorischen Grundlagen sowie
den weiterführenden Untersuchungen soll bis Ende 2023 eine Entscheidung
herbeigeführt werden, auf deren Grundlage die Voraussetzungen, insbesondere
die infrastrukturellen Rahmenbedingungen für die Aufnahme von bis zu 1 000
Angehörigen der Bundeswehr geschaffen werden können. Die Maßnahmen und
Projekte sollen im Wesentlichen bis zum Wirksamkeitsdatum des
Braunkohleausstiegs abgeschlossen sein.
29. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die künftig in den
ostdeutschen Ländern geschaffenen Bundes- und Forschungseinrichtungen
tatsächlich positive Effekte für die vor Ort lebenden Menschen entfalten?
Die Bundesregierung berücksichtigt bei Standortentscheidungen vorrangig
strukturschwache und vom Strukturwandel betroffene Regionen. Ziel ist es,
neue Arbeitsplätze, insbesondere in Kohlerevieren, Ostdeutschland und hier
überwiegend in Klein- und Mittelstädten zu schaffen. Arbeitsplätze, die in
Behörden und Einrichtungen des Bundes entstehen, setzen Impulse für gute
Einkommens- und Beschäftigungsmöglichkeiten, stärken Wirtschaftsstrukturen
und können positive Effekte auf die Bevölkerungsentwicklung entfalten. Durch
die neuen Behördenstandorte ergibt sich für einige Beschäftigte die Chance, in
ihrer Heimatregion Arbeit – oder in ländlichen Räumen Deutschlands eine neue
Heimat zu finden.
30. Welche Infrastrukturprojekte plant die Bundesregierung in den
kommenden Jahren, um die Infrastruktur in Ostdeutschland zu modernisieren?
Mit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 bestand eine große Herausforderung
darin, die deutsch-deutschen Verkehrswege wieder zügig miteinander zu
verbinden und das Verkehrsnetz der neuen Länder zu modernisieren. Das
Programm „Verkehrsprojekte Deutsche Einheit“ (VDE) mit einem Gesamtvolumen
von über 42 Mrd. Euro wurde 1991 aufgelegt, um das Zusammenwachsen der
ost- und westdeutschen Länder zu beschleunigen. Durch die jahrzehntelange
Teilung waren gerade im Verkehrsbereich erhebliche Lücken in der
Verkehrsinfrastruktur entstanden. 32 Jahre nach der Deutschen Einheit sind die Arbeiten
an den 17 VDE weitgehend abgeschlossen. Bis Ende 2020 wurden 38,3 Mrd.
Euro umgesetzt, das entspricht einem Realisierungsstand von rund 90 Prozent.
Alle noch nicht fertig gestellten Verkehrsprojekte Deutsche Einheit befinden
sich im Bau.
Bereich Straße:
Mit den VDE – Teil Straße sind seit Wiederherstellung der Deutschen Einheit
insbesondere West-Ost-Verbindungen aus- bzw. neugebaut worden. Für rund
1 940 km neu- und ausgebaute Bundesautobahnen im Rahmen der VDE
(insbesondere A 2/A 10, A 4, A 9, A 20) wurden Bundesmittel von rund 17 Mrd. Euro
verausgabt.
In Umsetzung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen 2016 (Anlage zum
Fernstraßenausbaugesetz) folgen weitere – zum Teil ebenfalls noch
teilungsbedingt erforderliche – Verbesserungen im Bundesfernstraßennetz.
Herausragende aktuelle Projekte sind:
– Mit dem voraussichtlich noch bis 2025 in Bau befindlichen Lückenschluss
A 143, AS Halle-Neustadt – AD Halle-Nord (Länge: 13 km, Kosten: rund
350 Mio. Euro) wird auch das letzte Teilstück des VDE Nr. 13 (A 38/A 143)
vollendet.
– Größtes Neubauvorhaben in Ostdeutschland ist darüber hinaus der rund
155 km lange und rund 1,8 Mrd. Euro teure Lückenschluss der A 14
zwischen den Autobahnkreuzen Magdeburg und Schwerin in Mecklenburg-
Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Hiervon sind aktuell
53 km unter Verkehr. Weitere 85 km sind in Bau, rund 18 km im
Planfeststellungsverfahren.
– In der Hauptstadt ist die zweiteilige Verlängerung der Berliner
Stadtautobahn A 100 in den Ostteil der Stadt noch zu vollziehen. Derzeit in Bau
befindet sich mit Fertigstellungsziel 2024 der rund 3,2 km lange und über
600 Mio. Euro teure 16. Bauabschnitt (BA) AD Neukölln – AS Am
Treptower Park. Der anschließende 17. BA AS Am Treptower Park – Storkower
Straße ist in Planung.
– Im Zuge des ÖPP-Vorhabens A 10/A 24 wird noch bis Ende 2022 der
Berliner Nordring A 10 AD Havelland – AD Pankow auf rund 30 km Länge von
vier auf sechs Fahrstreifen erweitert und die A 24 auf rund 30 km Länge
vierstreifig grundhaft erneuert.
– In Sachsen wird mit dem rund 283 Mio. Euro teuren Lückenschluss A 72,
Borna-Nord – AD A 38/A 72 (BA 5.2 AS Rötha – AD A 38/A 72) die rund
70 km lange vierstreifige Autobahnverbindung zwischen den Oberzentren
Chemnitz und Leipzig vollendet.
– Mit der B 178 zwischen der A 4 (AS Weißenberg) und der Bundesgrenze
D/CZ wird in Ostsachsen eine international wichtige
Bundesstraßenverbindung aus- und neugebaut. Derzeit laufen die Bauvorbereitungen für den
rund 41 Mio. Euro teuren und 6 km langen vorletzten Abschnitt Zittau –
Niederoderwitz (BA 3.3). Fertigstellungsziel für diesen Bauabschnitt ist
2025.
– Mit dem Ausbau der B 247, AS Leinefelde-Worbis (A 38) – Bad
Langensalza wird die Region im Nordwesten von Thüringen besser an das
Autobahnnetz und die benachbarten Wirtschaftsräume angebunden. Die rund 5,5 km
lange und rund 32 Mio. Euro teure OU Kallmerode wird voraussichtlich
noch 2022 fertiggestellt. Der ÖPP-Abschnitt B 247, Mühlhausen – Bad
Langensalza (Gesamtprojektvolumen ca. 560 Mio. Euro) ist seit Oktober
2021 mit dem Fertigstellungsziel Mitte 2025 in Bau.
Bereich Wasserstraßen:
Im Rahmen des VDE Nr. 17 erfolgt der umweltverträgliche Ausbau der
Wasserstraßenverbindung Hannover – Magdeburg – Berlin schrittweise von West
nach Ost. Entscheidende Teilmaßnahmen bei dieser Realisierung sind:
Elbe-Havel-Kanal
• 2. Schleuse Wusterwitz,
• Eisenbahnüberführung Güsen,
• Vorhäfen der Schleuse Brandenburg.
Unter-Havel-Wasserstraße
• Flusshavel: Nach der Umsetzung der Maßnahme können 185 m lange
Schubverbände Potsdam erreichen.
• Berliner Nordstrecke: Nach der Umsetzung können 185 m lange
Schubverbände den Berliner Westhafen und die Häfen entlang der Strecke erreichen.
Darüber hinaus werden zahlreiche Projekte im Zuge des Bedarfsplans für die
Bundeswasserstraßen realisiert, dazu zählen:
Havel-Oder-Wasserstraße
• Bau des neuen Schiffshebewerkes Niederfinow,
• Ausbau von 7,3 km gedichteter Strecke durch Eberswalde,
• Bau des Ersatzes der abgängigen Straßenbrücke Hennigsdorf,
• Wegebrücke Liepe,
• Bundesautobahnbrücke Borgsdorf,
• Straßenbrücke Havelhausen,
• Straßenbrücke Schwedt.
• Müritz-Elde-Wasserstraße und Stör-Wasserstraße
• Ersatzneubau Wehr Banzkow,
• Ersatzneubau Wehr Parchim Tuchfabrik.
• Berliner Wasserstraßen
• Landwehrkanal: Instandsetzung Ufer,
• Charlottenburger Verbindungskanal: Instandsetzung Ufer,
• Ersatzneubau Tegeler Brücke,
• Ersatzneubau Marggraffbrücke.
• Dahme-Wasserstraße
• Ersatzneubau Wehr Neue Mühle.
• Oder
• Umsetzung des Deutsch-Polnischen Abkommens (Stromregelungskon-
• zeption).
• Obere Havel-Wasserstraße
• Ersatzneubau Staustufe Steinhavel (Wehr, Schleuse, Fischpass),
• Ersatzneubau Schleuse Kannenburg,
• Ersatzneubau Großes Wehr Sachsenhausen,
• Ersatzneubau Wehr Zaaren,
• Ersatzneubau Wehr Regow,
• Ersatzneubau Wehr Schorfheide.
• Untere-Havel-Wasserstraße
• Ersatzneubau Altarmwehr Quitzöbel mit Schleuse,
• Ersatzneubau Durchstichwehr Quitzöbel.
• Saale
• Ersatzneubau Brücke Schleuse Bernburg.
Bereich Schiene:
Für den Bau der neuen VDE – Teil Schiene sind geplante Investitionen von
22,3 Mrd. Euro vorgesehen. Bis Jahresende 2021 wurden sechs Projekte
vollständig fertiggestellt und insgesamt rund 20 Mrd. Euro investiert.
Überdies sind die folgenden bedeutenden Projekte als Maßnahmen im Rahmen
des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege geplant bzw. bereits in
Realisation:
Vh-Nr.
Bedarfsplan
Vorhaben Baubeginn IBN Kosten
(in Mrd.
EUR)
Ausbauumfang
N 20 ABS Angermünde –
Grenze D/PL (– Stettin)
10.2021 vsl. 2026 0,6 Elektrifizierung und zweites Gleis
(mit Länderfinanzierung) zwischen
Passow – Grenze D/PL,
Streckenausbau für 160 km/h
L 05 ABS Berlin – Dresden 11.2001 offen 1,9 Streckenausbau für 200 km/h
L 14 ABS Berlin –
Frankfurt(Oder) – Grenze D/PL
03.1998 vsl.07.2027 0,83 Streckenausbau für 160 km/h
N 21 ABS Hannover – Berlin
(Lehrter Stammbahn)
vsl. 2025 offen 0,4 Abschnittweise Elektrifizierung,
Geschwindigkeitserhöhung, Bau
zusätzlicher Gleise
L 31 ABS Hoyerswerda – Horka
– Grenze D/PL
08.2012 vsl. 12.2023 0,53 zweigleisiger Ausbau und
Elektrifizierung
L 13 ABS Karlsruhe – Stuttgart
– Nürnberg – Leipzig/
Dresden, (Sachsen-Magistrale)
1994 vsl. 2029 2,7 Grundlegende Erneuerung der
durchgehenden Hauptgleise,
Streckenausbau für 160 km/h
P 27/
P 44
ABS Lehrte/Hameln –
Braunschweig –
Magdeburg – Roßlau, Lehrte –
Magdeburg – Roßlau
offen offen 0,533 Abschnittsweis dreigleisiger
Ausbau, Abschnittsweise
Elektrifizierung, Neubau von
Kreuzungsbahnhöfen, Blockverdichtung
Vh-Nr.
Bedarfsplan
Vorhaben Baubeginn IBN Kosten
(in Mrd.
EUR)
Ausbauumfang
P 31 ABS Leipzig – Chemnitz,
Geithain – Chemnitz
(Elektrifizierung)
offen offen 0,11 Elektrifizierung Geithain –
Chemnitz
P 18 ABS Lübeck – Schwerin/
Büchen – Lüneburg
vsl. 2024 offen 0,133 Neubau Verbindungsgleis Bad
Kleinen und Elektrifizierung
N 15/
Blck
ABS Uelzen – Stendal –
Magdeburg – Halle
(Ostkorridor Nord)
01.12.202
1
offen 0,55 zweigleisiger Ausbau,
Blockverdichtung
P 20 ABS Weimar – Gera –
Gößnitz
offen vsl. 2029 0,28 Elektrifizierung
P 26 NBS Dresden – Grenze
D/CZ (– Prag)
offen offen 1,5 zweigleisiger Neubau Heidenau –
Grenze D/CZ
L 11 VDE 9, ABS Leipzig –
Dresden
11.2001 offen 1,9 Streckenausbau für 200 km/h
L 26 Knoten Berlin, Dresdner
Bahn (Südkreuz –
Blankenfelde)
06.2020 vsl. 2025 1,1 zweigleisige Wiederaufbau und
Elektrifizierung der Dresdner Bahn,
Umbau und Erneuerung von drei
Verkehrsstationen, Streckenausbau
für 160 km/h (Berlin) bzw. 200
km/h (Brandenburg)
L 26 Knoten Halle/Leipzig
(Knoten Halle)
05.2014 vsl. 2024 0,72
L 26 Knoten Magdeburg 04.2001 vsl. 2033 0,74
N 27 Ubf Erfurt offen offen 0,014 Ausbau zur Kapazitätserweiterung
N 27 Ubf Großbeeren offen offen 0,003 Ausbau zur Kapazitätserweiterung
31. Plant die Bundesregierung eine Novellierung der Nationalen
Wasserstoffstrategie entsprechend den Vorgaben des Staatsministers für
Ostdeutschland, dass zuvorderst der Osten Deutschlands beim Aufbau einer
Wasserstoffwirtschaft profitieren solle?
Die Bundesregierung beabsichtigt die Nationale Wasserstoffstrategie gemäß
Koalitionsvertrag weiterzuentwickeln. Dazu können auch die bisherigen
Erfahrungen mit dem Wasserstoffhochlauf, Erkenntnisse aus Studien sowie Beiträge
von Institutionen, Stakeholdern und der Öffentlichkeit einen Beitrag leisten.
Zum jetzigen Zeitpunkt können aber noch keine Aussagen zu den Inhalten der
weiterentwickelten Nationalen Wasserstoffstrategie getroffen werden.
32. Welche konkreten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beabsichtigt
die Bundesregierung, zusätzlich im Zuge des Aufbaus einer nationalen
Wasserstoffwirtschaft in den ostdeutschen Ländern zu fördern?
Das Important Project of Common European Interest (IPCEI) Wasserstoff ist
mit zahlreichen Projekten an verschiedenen Standorten in den neuen
Bundesländern vertreten. Von den insgesamt 50 im Interessenbekundungsverfahren
ausgewählten Projekten, die von dem BMWK betreut werden, befinden sich 15
in den neuen Bundesländern. Durch Verbundprojekte wie „doing hydrogen“,
„Lhyve“ oder auch „Green Octopus Mitteldeutschland“ werden in Sachsen,
Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt bereits in
wenigen Jahren mehrere hundert Megawatt Elektrolysekapazität sowie hunderte
Kilometer Wasserstoffleitungen geschaffen, die zum Teil neu gebaut werden, zum
Teil aber auch aus umgewidmeten Gasleitungen bestehen werden.
Hinzukommen Projekte zur Wasserstoffspeicherung sowie zur Wasserstoffanwendung.
Auf diese Weise entstehen in Ostdeutschland ab 2026 mehrere Wasserstoff-
Hubs, die die gesamte Wertschöpfungskette von der Erzeugung über den
Transport und die Speicherung bis hin zur Anwendung von Wasserstoff bündeln.
Im Energieforschungsprogramm wird zur Forschung und Entwicklung von
Wasserstofftechnologien derzeit das in Sachsen-Anhalt durchgeführte
Reallabor der Energiewende „Bad Lauchstädt“ mit zusätzlichen Mitteln in Höhe
von 33,9 Mio. Euro nach dem Strukturstärkungsgesetz gefördert. In diesem
Zusammenhang wurden von den Ländern weitere Projektideen angekündigt.
Darüber hinaus werden im Energieforschungsprogramm zur Forschung und
Entwicklung von Wasserstofftechnologien derzeit in den ostdeutschen Ländern das
Reallabor „Norddeutsches Reallabor“ (Förderanteil Mecklenburg-Vorpommern
8,5 Mio. Euro) und 68 weitere Forschungs- und Entwicklungsprojekte
(Fördersumme 33,8 Mio. Euro) gefördert.
33. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um die
Standortregionen von erneuerbaren Energien – insbesondere hier auch die
dünnbesiedelten Regionen Ostdeutschlands – von den
überproportionalen Energiepreisen, die insbesondere auf den verstärkten regional zu
finanzierenden Verteilnetzausbau zurückzuführen sind, zu entlasten?
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien unterscheidet sich regional stark, ist
aber für die Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung und eine
größere Unabhängigkeit Deutschlands von Energieimporten unerlässlich.
Wichtig ist dabei, dass Wertschöpfungsvorteile und Belastungen auch regional
angemessen verteilt sind.
Die Bundesregierung prüft daher derzeit, in welchem Umfang
Entlastungsmaßnahmen für Regionen mit vergleichsweise hohen Verteilernetzkosten infolge
des Ausbaus der Erneuerbaren Energien möglich sein könnten und wird
erforderlichenfalls die notwendigen Schritte einleiten. Der Handlungsspielraum der
Bundesregierung wird hierbei insbesondere durch unionsrechtliche Vorgaben
begrenzt.
34. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der sich derzeit im Insolvenzverfahren befindlichen
Unternehmensgruppe MV Werften zu unterstützen?
Mit Beginn des Insolvenzverfahrens sind rund 1 600 Werft-Mitarbeiterinnen
und Werft-Mitarbeiter in vom Land Mecklenburg-Vorpommern finanzierte
Transfergesellschaften gewechselt. Durch Qualifizierungsmaßnahmen sollen
sie dort auf neue Anstellungen vorbereitet oder für den angestrebten Neustart
im Schiffbau bereitgehalten werden. Damit sind nunmehr rund 2 000
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Transfergesellschaften untergebracht. Die
Bundesregierung steht in Kontakt mit dem Insolvenzverwalter und begleitet die
Entwicklung an den verschiedenen Standorten.
35. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen in den obersten
Bundesbehörden gebürtig aus den ostdeutschen Ländern (bitte einzeln
für jedes Bundesministerium entlang der Laufbahngruppen sowie in
besonderer Weise für den höheren Dienst – vom Referenten bis hin zu
beamteten Staatssekretären – auflisten)?
Die gebürtige Herkunft aller Mitarbeitenden der obersten Bundesbehörden ist
nur teilweise mithilfe des vorhandenen Personalverwaltungssystems technisch
auswertbar. Die vollständigen Datensätze wären nur mit einem erheblichen
personellen und zeitlichen und insgesamt unzumutbaren Aufwand zu ermitteln, da
diese nicht systemisch nach Bundesländern erfasst sind und somit einzeln
händisch zu recherchieren wären. Hierdurch wäre die fristgemäße Erledigung der
Fachaufgaben für die mit der Recherche betrauten Arbeitseinheiten gefährdet.
Die durch technische Auswertungsmöglichkeiten im Sinne der Fragestellung
ermittelbaren Daten können der beigefügten Anlage entnommen werden.
36. Wie viele Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre kommen
in der Bundesregierung gebürtig aus den ostdeutschen Ländern?
37. Wie viele beamtete Staatssekretäre kommen gebürtig aus den
ostdeutschen Ländern, und wie hoch ist deren prozentualer Gesamtanteil auf
Staatssekretärsebene in der Bundesregierung?
38. Wie viele Behördenleiter im nachgeordneten Bereich der
Bundesministerien kommen gebürtig aus ostdeutschen Ländern, und wie hoch ist
deren prozentualer Gesamtanteil (bitte tabellarisch auflisten)?
Die Fragen 36 bis 38 werden gemeinsam beantwortet.
Angaben im Sinne der Fragestellungen können öffentlich zugänglichen Quellen
entnommen werden. Größtenteils sind diese auf den Internetseiten der
jeweiligen Einrichtung bzw. Behörde verfügbar. Es ist nicht Bestandteil der
parlamentarischen Kontrollfunktion des Deutschen Bundestages, frei verfügbare
Information durch die Bundesregierung zusammenzutragen und anschaulich
aufbereiten zu lassen. Nach Abwägung mit dem parlamentarischen
Informationsinteresse sieht die Bundesregierung hier mit Blick auf das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen von weiteren Angaben zur persönlichen
Herkunft ab und verweist im Übrigen auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/1155.
Darüber hinaus wird bezüglich Frage 37 auf die Antwort der Bundesregierung
zu der Schriftlichen Frage 41 des Abgeordneten Sören Pellmann aus dem
Januar 2022 auf Bundestagsdrucksache 20/534, S. 32, verwiesen.
39. Wie viele Lehrende der Hochschule des Bundes für öffentliche
Verwaltung, (der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit) sowie der
Universitäten der Bundeswehr in Hamburg und München kommen gebürtig aus
ostdeutschen Ländern?
Es wird auf die Anlage verwiesen.
40. Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen zu ergreifen, um gezielt
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in ostdeutschen Ländern geboren
wurden, zu gewinnen und aktiv auf deren weiterem beruflichen Weg zu
fördern, und wenn ja, welche?
41. Nimmt sich die Bundesregierung konkrete, messbare Ziele bei der
Personalgewinnung und Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor,
die in ostdeutschen Ländern geboren sind, und wenn ja, welche?
Die Fragen 40 und 41 werden gemeinsam beantwortet.
Die Stärkung der ostdeutschen Länder Brandenburg, Mecklenburg-
Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin sowie das weitere
Zusammenwachsen zwischen „alten“ und „neuen“ Bundesländern ist ein zentrales
Anliegen der Bundesregierung insgesamt. In vielfältiger Weise unternimmt die
Bundesregierung Anstrengungen, gleichwertige Lebensverhältnisse in unserem
Land zu gewährleisten. Die obersten Bundesbehörden sind bei der Erreichung
dieses Ziels in besonderer Weise verpflichtet.
Gemäß Artikel 36 Absatz 1 Satz 1 GG sind bei den obersten Bundesbehörden
Beamte aus allen Ländern in angemessenem Verhältnis zu verwenden. Daher
wird grundsätzlich die Personalauswahl mit dem Ziel, Kenntnisse aus allen
Ländern durch seine Beamten zu erhalten verbunden. Durch bundesweite
Stellenausschreibungen wird dies bei der Gewinnung externen Personals
gewährleistet. Maßgeblich bei der Zuordnung von Bewerbern ist hierfür in der Regel
primär das Wohnortprinzip zum Zeitpunkt der Bewerbung. Der Geburtsort in
einem der ostdeutschen Länder spielt hierbei nur eine untergeordnete Rolle,
denn aufgrund der zunehmenden Mobilität in der Gesellschaft unterscheiden
sich Geburts-, Schul-, Ausbildungs- und aktueller Wohnort in zunehmendem
Maße.
Im Bewerbungsverfahren erfolgt daher in der Regel zwar – unter Beachtung
der einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes – eine Erfassung der
Wohnanschrift als Kontaktdatum, allerdings erfolgt keine explizite Zuordnung
des Wohnortes zu einem Bundesland, zumal beispielsweise bei
Stellenausschreibungen grundsätzlich auch Bewerberinnen und Bewerber, die keine
deutsche Staatsangehörigkeit oder keinen deutschen Wohnsitz haben,
bewerbungsberechtigt sind. Nur bei auf die deutsche öffentliche Verwaltung beschränkten
Personalgewinnungsmaßnahmen, wie etwa Ausschreibungen in den
Geschäftsbereichen der Bundesministerien, muss regelmäßig zumindest ein deutscher
Wohnort gegeben sein.
Im Übrigen orientiert sich die Bewerberauswahl selbst wie auch die
Personalentwicklung – unter Beachtung weiterer bindender rechtlicher Vorgaben wie
z. B. Artikel 1 und 7 Absatz 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes –
innerhalb der Bundesressorts an den Maßstäben der Eignung, Befähigung und
fachlichen Leistung gemäß Artikel 33 Absatz 2 GG. Darüberhinausgehende
Maßnahmen im Sinne der Fragestellung sind derzeit nicht beabsichtigt. Für die
Verbesserung der Repräsentation Ostdeutscher in Führungspositionen auf der
Ebene des Bundes wird die Bundesregierung bis Ende des Jahres ein Konzept
erarbeiten.
Drucksache 20/1481 – 20 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]