Personalveränderungen durch die Bundesregierung
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
In der Kabinettsitzung am 16. März 2022 hat die Bundesregierung den Entwurf zum Bundeshaushalt 2022 beschlossen. Bestandteil des Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2022 sind die Personallisten A, B und Z. Sie dokumentieren die Personalveränderungen. Darüber hinaus hatten die Bundesregierung bzw. die Koalitionsfraktionen bereits im Vorfeld insgesamt 324 weitere Planstellen und Stellen beantragt (Ausschussdrucksachen 3 und 27 des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages). Diese beantragten Planstellen und Stellen wurden mit der Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der neuen Bundesregierung begründet. Gleichzeitig wurde im Zuge der Regierungsbildung nach Kenntnis der fragestellenden Fraktion eine Vielzahl von sogenannten politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand versetzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie viele neue Planstellen bzw. Stellen (brutto) werden mit dem Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2022 ausgebracht (bitte nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien, nachgeordneten Behörden sowie Zuwendungsempfängern aufschlüsseln)?
Wie viele und welche von den 324 beantragten Planstellen bzw. Stellen konnten zum 15. März 2022 besetzt werden?
Aus welchen Gründen wurden Planstellen bzw. Stellen von den bereits 324 beantragten bisher nicht besetzt?
Wie viele Parlamentarische Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretäre waren in der 19. Legislaturperiode Mitglieder der Bundesregierung, und wie hoch ist deren Anzahl jeweils aktuell (bitte nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien aufschlüsseln)?
Plant die Bundesregierung aktuell bzw. noch in diesem Jahr weitere Ernennungen von Parlamentarischen Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretären, und wenn ja, in welchen Ressorts?
Kann die Bundesregierung die Ernennung weiterer Parlamentarischer Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretäre über die aktuelle bzw. noch geplante Anzahl hinaus (s. Frage 5) für die 20. Legislaturperiode ausschließen?
Wie viele beamtete Staatssekretäre waren in der 19. Legislaturperiode zu verzeichnen, und wie hoch ist deren Anzahl jeweils aktuell (bitte nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien aufschlüsseln)?
Plant die Bundesregierung aktuell bzw. noch in diesem Jahr mit weiteren beamteten Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretären, und wenn ja, in welchen Ressorts?
Kann die Bundesregierung darüber hinaus für die 20. Legislaturperiode eine Ausweitung der Anzahl von beamteten Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretären ausschließen?
Wie viele Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter waren in der 19. Legislaturperiode zu verzeichnen, und wie hoch ist deren Anzahl jeweils aktuell (bitte nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien aufschlüsseln)?
Wie viele Unterabteilungsleiterinnen und Unterabteilungsleiter waren in der 19. Legislaturperiode zu verzeichnen, und wie hoch ist deren Anzahl jeweils aktuell (bitte nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien aufschlüsseln)?
Wie viele politische Beamte wurden seit Übernahme der Amtsgeschäfte durch die neue Bundesregierung in den einstweiligen Ruhestand versetzt – jeweils aufgeschlüsselt nach Bundeskanzleramt und Ministerien sowie den Funktionen in § 36 Absatz 1 Nummer 1 bis 7 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) bzw. für § 36 Absatz 1 Nummer 2 und 3 BBG nach Besoldungsgruppen?
Welches sind die Gründe, die die Bundesregierung gegenüber dem Bundespräsidenten für die Versetzung der Beamten in den einstweiligen Ruhestand angegeben hat?
In wie vielen Fällen ist der Bundespräsident den Vorschlägen der Bundesregierung nicht gefolgt, und was waren die Gründe dafür?
Ist in jedem Einzelfall vor Versetzung eines politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand die Möglichkeit einer Verwendung auf einem anderen Dienstposten geprüft worden; und wenn ja, mit welchen Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht?
Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung, um Beamte, die gemäß § 36 BBG in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden sind, erneut in ein Beamtenverhältnis berufen zu können?
In welcher Höhe belaufen sich die Versorgungsbezüge für die aktuell in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamten in diesem Jahr?