[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/1202 –
Personalveränderungen durch die Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Kabinettsitzung am 16. März 2022 hat die Bundesregierung den
Entwurf zum Bundeshaushalt 2022 beschlossen. Bestandteil des
Regierungsentwurfs zum Bundeshaushalt 2022 sind die Personallisten A, B und Z. Sie
dokumentieren die Personalveränderungen. Darüber hinaus hatten die
Bundesregierung bzw. die Koalitionsfraktionen bereits im Vorfeld insgesamt 324 weitere
Planstellen und Stellen beantragt (Ausschussdrucksachen 3 und 27 des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages). Diese beantragten Planstellen
und Stellen wurden mit der Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der neuen
Bundesregierung begründet. Gleichzeitig wurde im Zuge der
Regierungsbildung nach Kenntnis der fragestellenden Fraktion eine Vielzahl von
sogenannten politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand versetzt.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Es wird darauf hingewiesen, dass für die Beantwortung der Kleinen Anfrage
keine amtlichen Statistiken verwendet werden konnten, da die erfragten
Informationen nicht statistisch bzw. systematisch erfasst werden. Die Daten mussten
daher im Rahmen einer Ressortabfrage erhoben werden. Nach Artikel 65 Satz 2
des Grundgesetzes (GG) leitet jede Bundesministerin und jeder Bundesminister
seinen Geschäftsbereich und damit seine Personalverwaltung selbständig und
unter eigener Verantwortung.
1. Wie viele neue Planstellen bzw. Stellen (brutto) werden mit dem
Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2022 ausgebracht (bitte nach
Bundeskanzleramt und Bundesministerien, nachgeordneten Behörden sowie
Zuwendungsempfängern aufschlüsseln)?
Die Stellenplanveränderungen von einem Haushaltsjahr zum nächsten werden
nicht nur durch Neubewilligungen von Planstellen und Stellen (künftig:
Stellen) beeinflusst, sondern hängen von vielen weiteren Faktoren ab. Zahlreiche
neue Stellen werden im selben oder in einem anderen Kapitel durch Stellen-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1382
20. Wahlperiode 08.04.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom
7. April 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
wegfall kompensiert. Das Wirksamwerden von kw*-Vermerken hat ebenso
einen Einfluss auf die neue Stellenanzahl wie auch Umsetzungen von einem
Kapitel in ein anderes. Gerade nach einem Regierungswechsel kommt es
regelmäßig aufgrund des neuen, per Organisationserlass des Bundeskanzlers
festgelegten Ressortzuschnitts zu zahlreichen Stellenumsetzungen.
In den nachfolgenden Übersichten sind deshalb die Stellenplanveränderungen
netto dargestellt, d. h. sämtliche Tatbestände, die Einfluss auf die Stellenanzahl
haben, sind berücksichtigt. Die Daten können auch den Gesamtübersichten zum
Personalhaushalt in jedem Einzelplan entnommen werden und sind hier
lediglich zusammengefasst aufgeführt. Hinsichtlich der Nachrichtendienste des
Bundes wird auf die im Deutschen Bundestag vorliegenden eingestuften
Wirtschaftspläne verwiesen.
Weitergehende Informationen zur konkreten Anzahl der neuen Stellen, des
Stellenwegfalls sowie zu Umsetzungen und zum Wirksamwerden von kw*-
oder ku** -Vermerken können dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung
des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 auf
Bundestagsdrucksache 20/1000 entnommen werden. In den Anlagen zum Gesetzentwurf sind
alle Einzelpläne enthalten. Am Ende jedes Einzelplans ist in einem gesonderten
Abschnitt der Personalhaushalt abgebildet. Die Detailinformationen sind in den
Stellenplänen zu jedem Kapitel dargestellt.
Stellenplanveränderungen aller Kapitel im Bundeshaushalt:
Kapitel Behörde 2021 2022 Mehr 2022ggü. 2021
0112 Bundespräsidialamt 218,0 222,0 4,0
0113 Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz 19,5 22,5 3,0
0212 Deutscher Bundestag 2.732,5 2.732,5 0,0
0213 Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages 55,0 53,0 -2,0
0216 Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste 30,0 30,0 0,0
0217 Die/der Bundesbeauftragte für die Opfer der SED-Diktatur beim Deutschen Bundestag 8,0 9,0 1,0
0312 Bundesrat 213,5 215,5 2,0
0412 Bundeskanzler/in und Bundeskanzleramt 773,0 796,0 23,0
0413 Die Beauftragte der BReg für Migration, Flüchtlinge undIntegration 64,0 64,0 0,0
0415 Der Beauftragte der Breg für Ostdeutschland 0,0 12,0 12,0
0432 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 533,4 532,9 -0,5
0452 Die Beauftragte der BReg für Kultur und Medien 370,0 388,0 18,0
0453 Bundesarchiv 917,4 2.331,3 1.413,9
0454 Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschenim östlichen Europa 19,5 19,5 0,0
0455 Der Bundesbeauftragte für die Stasiunterlagen d. ehem. DDR(ab 2022 bei Kapitel 0453) 1.428,0 0,0 -1.428,0
0456 Kunstverwaltung des Bundes 35,0 44,0 9,0
0512 Auswärtiges Amt-Inland (Tgr. 01, bis 2014: Kapitel 0501) 2.810,8 2.971,8 161,0
0512 Auswärtiges Amt-Ausland (Tgr. 02, bis 2014: Kapitel 0503) 4.358,0 4.191,7 -166,3
0513 Deutsches Archäologisches Institut 202,0 201,0 -1,0
0514 Bundesamt für auswärtige Angelegenheiten 406,3 568,5 162,2
0601 Heimat, Gesellschaft und Verfassung 3,0 3,0 0,0
0602 IT und Netzpolitik, Digitalfunk und Moderne Verwaltung 138,5 138,5 0,0
0612 Bundesministerium des Innern und für Heimat 2.275,5 2.268,1 -7,4
0614 Statistisches Bundesamt 2.102,5 2.139,5 37,0
* künftig wegfallend
** künftig umzuwandeln
Kapitel Behörde 2021 2022 Mehr 2022ggü. 2021
0615 Bundesverwaltungsamt 5.915,6 5.938,9 23,3
0616 Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 303,5 314,5 11,0
0617 Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung 41,3 41,5 0,2
0618 Bundesinstitut für Sportwissenschaft 37,0 38,0 1,0
0619 Beschaffungsamt des BMI 369,2 389,6 20,4
0620 Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen mit Bundesausgleichamt 373,5 368,6 -4,9
0621 Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung(bis 2017 Kapitel 1617) 1.537,4 1.577,0 39,6
0622 Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich 309,0 326,0 17,0
0623 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik 1.550,7 1.705,2 154,5
0624 Bundeskriminalamt 8.517,5 8.624,0 106,5
0625 Bundespolizei 49.957,0 50.915,5 958,5
0628 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe 390,3 502,3 112,0
0629 Bundesanstalt Technisches Hilfswerk 2.123,8 2.147,1 23,3
0633 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 8.138,3 8.138,3 0,0
0634 Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung 245,0 261,0 16,0
0635 Bundeszentrale für politische Bildung 369,0 369,0 0,0
0712 Bundesministerium der Justiz 858,5 851,9 -6,6
0713 Bundesgerichtshof 415,8 421,0 5,2
0714 Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof 306,1 308,8 2,7
0715 Bundesverwaltungsgericht 201,0 202,0 1,0
0716 Bundesfinanzhof 174,0 175,0 1,0
0717 Bundespatentgericht 221,2 221,0 -0,2
0718 Bundesamt für Justiz 1.046,4 1.059,4 13,0
0719 Deutsches Patent- und Markenamt 2.787,1 2.811,1 24,0
0810 Sonstige Bewilligungen (TGr. 04, IT-Konsolidierung Bund) 68,0 68,0 0,0
0812 Bundesministerium der Finanzen 2.107,5 2.114,5 7,0
0813 Bundeszollverwaltung 41.716,2 43.057,9 1.341,7
0815 Bundeszentralamt für Steuern 2.256,0 2.266,5 10,5
0816 ITZ Bund 3.676,2 3.748,2 72,0
0912 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 2.236,5 2.285,5 49,0
0913 Physikalisch-Technische Bundesanstalt 1.440,0 1.453,0 13,0
0914 Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung 596,0 602,0 6,0
0915 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe 709,0 720,0 11,0
0916 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 1.315,8 1.355,4 39,6
0917 Bundeskartellamt 413,9 417,9 4,0
0918 Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) 2.943,9 2.934,1 -9,8
1012 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 1.073,5 1.082,1 8,6
1013 Julius Kühn-Inst., B.-forsch.-inst. für Kulturpflanzen 783,4 785,4 2,0
1014 Friedrich Loeffler-Institut, B.-forsch.-inst. für Tiergesundheit 646,3 652,4 6,1
1015 Max Rubner-Inst., B.-forsch.-inst. für Ernährung undLebensmittel 504,7 508,2 3,5
1016 Johann Heinrich v. Thünen-Inst., B.-forsch.-inst. f. ländl. Räume… 707,6 714,6 7,0
1017 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 757,1 821,6 64,5
1018 Bundessortenamt 269,0 269,0 0,0
1112 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 1.219,5 1.232,5 13,0
1113 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 619,5 624,0 4,5
1114 Bundesarbeitsgericht 154,5 155,5 1,0
1115 Bundessozialgericht 184,0 184,0 0,0
Kapitel Behörde 2021 2022 Mehr 2022ggü. 2021
1116 Bundesversicherungsamt 738,8 751,7 12,9
1201 Bundesfernstraßen 1.542,7 1.556,7 14,0
1212 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur 1.480,5 1.519,0 38,5
1213 Bundesamt für Güterverkehr 850,5 857,5 7,0
1214 Bundesanstalt für Straßenwesen 313,3 312,8 -0,5
1215 Kraftfahrt-Bundesamt 897,7 899,0 1,3
1217 Eisenbahn-Bundesamt 1.556,0 1.547,5 -8,5
1218 Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes 13.069,5 13.137,5 68,0
1219 Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie 965,5 962,5 -3,0
1220 Deutscher Wetterdienst 2.143,0 2.133,5 -9,5
1221 Luftfahrt-Bundesamt 1.234,0 1.237,0 3,0
1222 Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung 104,0 105,0 1,0
1223 Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen 257,5 282,0 24,5
1228 Fernstraßen-Bundesamt 1.394,5 1.012,8 -381,7
1412 Bundesministerium der Verteidigung 1.787,5 1.857,5 70,0
1413 Bundeswehrverwaltung, Universitäten der Bundeswehr,Militärseelsorge usw. 74.662,5 74.412,5 -250,0
1512 Bundesministerium für Gesundheit 878,2 885,2 7,0
1513 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 220,7 223,7 3,0
1515 Paul-Ehrlich-Institut 403,3 403,1 -0,2
1516 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 1.032,3 1.042,3 10,0
1517 Robert Koch-Institut 530,5 632,5 102,0
1612 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz 1.221,9 1.234,9 13,0
1613 Umweltbundesamt 1.530,4 1.617,4 87,0
1614 Bundesamt für Naturschutz 381,1 414,1 33,0
1615 Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit 432,9 487,5 54,6
1616 Bundesamt für Strahlenschutz 665,4 639,4 -26,0
1712 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 810,1 826,7 16,6
1713 Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben 1.262,2 1.268,2 6,0
1714 Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien 70,0 70,0 0,0
1715 Antidiskriminierungsstelle des Bundes 35,0 36,0 1,0
1716 Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellenKindesmissbrauchs 29,0 30,0 1,0
1912 Bundesverfassungsgericht 189,0 192,5 3,5
2012 Bundesrechnungshof 1.162,0 1.116,0 -46,0
2112 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informa-tionsfreiheit (ehem. im Kap. 0613) 346,4 396,4 50,0
2212 Der Unabhängige Kontrollrat 62,0 61,0 -1,0
2312 BM für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 1.021,8 1.035,3 13,5
2512 Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung undBauwesen - 104,0 104,0
3012 Bundesministerium für Bildung und Forschung 1.365,4 1.377,4 12,0
3003 Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Innovations-systems 6,0 5,0 -1,0
6002 Allgemeine Bewilligungen (Demografiepool) 500,0 500,0 0,0
Summe (ohne Epl. 60): 288.953 292.397 3.444
Stellenplanveränderungen Zuwendungsempfänger (ZE):
Die Stellenplanveränderungen der ZE werden in der nachfolgenden Übersicht
nur in einer Summe pro Einzelplan dargestellt, da nicht alle ZE im
Bundeshaushalt abgedruckt werden. Soweit die Stellenpläne im Haushaltsplan
abgedruckt sind, gelten die o. g. Aussagen auch hier.
Epl. Bezeichnung 2021 2022 Mehr 2022ggü. 2021
02 Deutscher Bundestag 76,5 76,5 0,0
04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt 7.777,5 7.908,7 131,2
05 Auswärtiges Amt 944,3 944,3 0,0
06 Bundesministerium des Innern und für Heimat 665,9 679,4 13,5
07 Bundesministerium der Justiz 228,3 95,6 -132,7
08 Bundesministerium der Finanzen 1.664,0 1.740,0 76,0
09 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 507,6 514,1 6,5
10 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 1.844,6 1.969,9 125,3
11 Bundesministerium für Arbeit und Soziales 10,0 10,0 0,0
12 Bundesministerium für Digitales und Verkehr 44,0 41,0 -3,0
14 Bundesministerium der Verteidigung 235,0 235,0 0,0
15 Bundesministerium für Gesundheit 27,5 27,5 0,0
16 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleareSicherheit und Verbraucherschutz 27,3 191,6 164,3
17 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 355,6 358,6 3,0
23 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 314,4 315,9 1,5
30 Bundesministerium für Bildung und Forschung 572,5 592,4 19,9
Gesamt: 15.295,0 15.700,5 405,5
2. Wie viele und welche von den 324 beantragten Planstellen bzw. Stellen
konnten zum 15. März 2022 besetzt werden?
Die Anzahl der besetzten Planstellen/Stellen zum 15. März 2022 im Sinne der
Vorbemerkung der Bundesregierung ist der nachfolgenden Übersicht zu
entnehmen.
Bundesbehörde
Anzahl der besetzten
Planstellen/Stellen (Stichtag 15. März
2022)
Bundeskanzleramt 10
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 0
Bundesministerium der Finanzen 3
Bundesministerium des Innern und für Heimat 0
Auswärtiges Amt 4
Bundesministerium der Justiz 0
Bundesministerium für Arbeit und Soziales 0
Bundesministerium der Verteidigung 0
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 3
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 1
Bundesministerium für Gesundheit 1
Bundesministerium für Digitales und Verkehr 12
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz 0
Bundesministerium für Bildung und Forschung 6
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 3
Bundesbehörde
Anzahl der besetzten
Planstellen/Stellen (Stichtag 15. März
2022)
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 7
Gesamt 50
3. Aus welchen Gründen wurden Planstellen bzw. Stellen von den bereits
324 beantragten bisher nicht besetzt?
Hinsichtlich der noch unbesetzten Planstellen/Stellen wurden die erforderlichen
organisatorischen Strukturen geschaffen und die vorläufige Arbeitsfähigkeit
sichergestellt. In den meisten Fällen laufen noch Ausschreibungs- bzw.
Besetzungsverfahren.
4. Wie viele Parlamentarische Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretäre
waren in der 19. Legislaturperiode Mitglieder der Bundesregierung, und wie
hoch ist deren Anzahl jeweils aktuell (bitte nach Bundeskanzleramt und
Bundesministerien aufschlüsseln)?
Die Frage wird dahingehend verstanden, dass nach Personen und nicht nach
Funktionen bzw. Dienstposten gefragt ist.
Die Anzahl der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen
Staatsekretäre in der 19. Legislaturperiode kann dem Datenhandbuch des
Deutschen Bundestages zum Stand 21. Mai 2021 unter dem Link:
https://www.bund
estag.de/resource/blob/196246/8fc066439bd2f72dec749e091d3d1999/Kapitel_
06_04_Parlamentarische_Staatssekret__re-data.pdf entnommen werden.
Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre sind
keine Mitglieder der Bundesregierung.
Die Anzahl der Parlamentarischen Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretäre
(einschließlich Staatsministerinnen und Staatsminister) zum Stichtag 25. März
2022 ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.
Bundesbehörde
Anzahl der Parlamentarischen
Staatssekretärinnen bzw.
Staatssekretäre (Stichtag 25. März
2022)
Bundeskanzleramt 4
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz 4
Bundesministerium der Finanzen 2
Bundesministerium des Innern und für Heimat 3
Auswärtiges Amt 3
Bundesministerium der Justiz 1
Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2
Bundesministerium der Verteidigung 2
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 2
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2
Bundesministerium für Gesundheit 2
Bundesministerium für Digitales und Verkehr 3
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz 2
Bundesministerium für Bildung und Forschung 2
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 2
Bundesbehörde
Anzahl der Parlamentarischen
Staatssekretärinnen bzw.
Staatssekretäre (Stichtag 25. März
2022)
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen 2
Gesamt 38
5. Plant die Bundesregierung aktuell bzw. noch in diesem Jahr weitere
Ernennungen von Parlamentarischen Staatssekretärinnen bzw.
Staatssekretären, und wenn ja, in welchen Ressorts?
Die Frage wird dahingehend verstanden, dass es um die Besetzung vorhandener
Funktionen bzw. Dienstposten geht.
Aktuell bzw. noch in diesem Jahr sind keine weiteren Ernennungen von
Parlamentarischen Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretären geplant.
6. Kann die Bundesregierung die Ernennung weiterer Parlamentarischer
Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretäre über die aktuelle bzw. noch
geplante Anzahl hinaus (s. Frage 5) für die 20. Legislaturperiode
ausschließen?
Die Frage wird dahingehend verstanden, dass es um die Besetzung vorhandener
Funktionen bzw. Dienstposten geht.
Die Bundesregierung kann die Ernennung weiterer Parlamentarischer
Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretäre über die aktuelle bzw. noch geplante Anzahl
hinaus für die 20. Legislaturperiode zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausschließen.
7. Wie viele beamtete Staatssekretäre waren in der 19. Legislaturperiode zu
verzeichnen, und wie hoch ist deren Anzahl jeweils aktuell (bitte nach
Bundeskanzleramt und Bundesministerien aufschlüsseln)?
Die Frage wird dahingehend verstanden, dass nach Personen und nicht nach
Funktionen bzw. Dienstposten gefragt ist.
Für die 19. Legislaturperiode ist als Stichtag der 26. Oktober 2021 und für die
20. Legislaturperiode der Stichtag 25. März 2022 (Datum der Kleinen Anfrage)
zu Grunde gelegt.
Die Anzahl der beamteten Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretäre ist der
nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.
Bundesbehörde
Anzahl
19. Legislaturperiode
(Stichtag 26. Oktober 2021)
Anzahl
20. Legislaturperiode
(Stichtag 25. März 2022)
Bundeskanzleramt 1 0
Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz 3 4
Bundesministerium der Finanzen 4 4
Bundesministerium des Innern und für
Heimat 5 3
Auswärtiges Amt 1 2
Bundesministerium der Justiz 2 1
Bundesministerium für Arbeit und Soziales 3 3
Bundesministerium der Verteidigung 2 2
Bundesbehörde
Anzahl
19. Legislaturperiode
(Stichtag 26. Oktober 2021)
Anzahl
20. Legislaturperiode
(Stichtag 25. März 2022)
Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft 1 1
Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend 1 1
Bundesministerium für Gesundheit 2 2
Bundesministerium für Digitales und Verkehr 1 3
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz 1 2*
Bundesministerium für Bildung und
Forschung 2 2
Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung 1 1
Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen
Neugründung in der
20. Legislaturperiode 1
* Umsetzung der zweiten B 11-Planstelle aus BMJ im Zusammenhang mit dem
Zuständigkeitsübergang für Verbraucherschutz
8. Plant die Bundesregierung aktuell bzw. noch in diesem Jahr mit weiteren
beamteten Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretären, und wenn ja, in
welchen Ressorts?
Die Frage wird dahingehend verstanden, dass es um die Besetzung vorhandener
Funktionen bzw. Dienstposten geht.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat sowie das
Bundesministerium für Digitales und Verkehr planen jeweils noch eine beamtete
Staatssekretärin bzw. einen beamteten Staatssekretär in diesem Jahr (2022).
9. Kann die Bundesregierung darüber hinaus für die 20. Legislaturperiode
eine Ausweitung der Anzahl von beamteten Staatssekretärinnen bzw.
Staatssekretären ausschließen?
Die Frage wird dahingehend verstanden, dass es um die Besetzung vorhandener
Funktionen bzw. Dienstposten geht.
Die Bundesregierung kann darüber hinaus für die 20. Legislaturperiode eine
Ausweitung der Anzahl von beamteten Staatssekretärinnen bzw.
Staatssekretären zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausschließen.
10. Wie viele Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter waren in der 19.
Legislaturperiode zu verzeichnen, und wie hoch ist deren Anzahl jeweils
aktuell (bitte nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien
aufschlüsseln)?
Die Frage wird dahingehend verstanden, dass nach Personen und nicht nach
Funktionen bzw. Dienstposten gefragt ist. Im Hinblick auf die Zielrichtung der
Fragestellung wird bei dem Begriff Abteilungsleiterin bzw. Abteilungsleiter auf
die entsprechend übertragene Funktion abgestellt. Die Beantwortung umfasst
daher sowohl Beamtinnen und Beamte, als auch Tarifbeschäftigte.
Für die 19. Legislaturperiode ist als Stichtag der 26. Oktober 2021 und für die
20. Legislaturperiode der Stichtag 25. März 2022 (Datum der Kleinen Anfrage)
zu Grunde gelegt.
Die Anzahl der Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter ist der
nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.
Bundesbehörden
Anzahl
19. Legislaturperiode
(Stichtag 26. Oktober 2021)
Anzahl
20. Legislaturperiode
(Stichtag 25. März 2022)
Bundeskanzleramt 5 7
Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz 11 11
Bundesministerium der Finanzen 11 10
Bundesministerium des Innern und für
Heimat 15 14*
Auswärtiges Amt 10 11
Bundesministerium der Justiz 7 7
Bundesministerium für Arbeit und Soziales 8 9
Bundesministerium der Verteidigung 10 10
Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft 8 8
Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend 6 6
Bundesministerium für Gesundheit 8 7
Bundesministerium für Digitales und Verkehr 9 11
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz 8 9**
Bundesministerium für Bildung und
Forschung 7 8
Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung 6 7
Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen
Neugründung in der
20. Legislaturperiode 2
* mit Abteilung BW/SW, da noch im BMI
** Umsetzung der neunten B 9-Planstelle aus BMJ im Zusammenhang mit dem
Zuständigkeitsübergang für Verbraucherschutz
11. Wie viele Unterabteilungsleiterinnen und Unterabteilungsleiter waren in
der 19. Legislaturperiode zu verzeichnen, und wie hoch ist deren Anzahl
jeweils aktuell (bitte nach Bundeskanzleramt und Bundesministerien
aufschlüsseln)?
Die Frage wird dahingehend verstanden, dass nach Personen und nicht nach
Funktionen bzw. Dienstposten gefragt ist. Im Hinblick auf die Zielrichtung der
Fragestellung wird bei dem Begriff Unterabteilungsleiterin bzw.
Unterabteilungsleiter auf die entsprechend übertragene Funktion abgestellt. Entsprechend
der Funktion der Unterabteilungsleitung wird auch die Funktion der Ständigen
Vertretung der Abteilungsleitung erfasst. Nicht umfasst sind Stabsleitungen und
Beauftragte. Die Beantwortung umfasst sowohl Beamtinnen und Beamte, als
auch Tarifbeschäftigte.
Für die 19. Legislaturperiode ist als Stichtag der 26. Oktober 2021 und für die
20. Legislaturperiode der Stichtag 25. März 2022 (Datum der Kleinen Anfrage)
zu Grunde gelegt.
Die Anzahl der Unterabteilungsleiterinnen und Unterabteilungsleiter ist der
nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.
Bundesbehörde
Anzahl
19. Legislaturperiode
(Stichtag 26. Oktober 2021)
Anzahl
20. Legislaturperiode
(Stichtag 25. März 2022)
Bundeskanzleramt 18 18
Bundesministerium für Wirtschaft und
Klimaschutz 37 37
Bundesministerium der Finanzen 32 27
Bundesministerium des Innern und für
Heimat 31 29
Auswärtiges Amt 25 28
Bundesministerium der Justiz 19 17
Bundesministerium für Arbeit und Soziales 18 15
Bundesministerium der Verteidigung 26 22
Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft 16 18
Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend 12 12
Bundesministerium für Gesundheit 14 13
Bundesministerium für Digitales und Verkehr 19 19
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz 20 17
Bundesministerium für Bildung und
Forschung 16 20
Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung 17 14
Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen
Neugründung in der
20. Legislaturperiode 0
12. Wie viele politische Beamte wurden seit Übernahme der Amtsgeschäfte
durch die neue Bundesregierung in den einstweiligen Ruhestand versetzt
– jeweils aufgeschlüsselt nach Bundeskanzleramt und Ministerien sowie
den Funktionen in § 36 Absatz 1 Nummer 1 bis 7 des
Bundesbeamtengesetzes (BBG) bzw. für § 36 Absatz 1 Nummer 2 und 3 BBG nach
Besoldungsgruppen?
Frage 12 wird aufgrund des Sachzusammenhangs dahingehend verstanden,
dass sich die geforderten Angaben zu den politischen Beamtinnen und Beamten
nicht auf § 36 des Bundesbeamtengesetzes (BBG), sondern auf § 54 BBG
beziehen.
Die Anzahl der politischen Beamtinnen und Beamten, welche seit Übernahme
der Amtsgeschäfte am 8. Dezember 2021 bis zum Datum der Kleinen Anfrage
am 25. März 2022 durch die neue Bundesregierung in den einstweiligen
Ruhestand nach § 54 Absatz 1 Nummer 1 bis 7 BBG versetzt wurden, ist der
nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.
Versetzungen in den einstweiligen Ruhestand nach § 54 Absatz 1 Nummer 2
und 3 BBG wurden nicht vorgenommen.
Bundesbehörde Versetzung in den Ruhestand nach § 54 Absatz 1 Nummer 1 – 7 BBGNr. 1 Nr. 2 Nr. 3 Nr. 4 Nr. 5 Nr. 6 Nr. 7
Bundeskanzleramt 3 0 0 0 0 0 0
Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz 8 0 0 0 0 0 0
Bundesministerium der
Finanzen 0 0 0 0 0 0 0
Bundesministerium des Innern
und für Heimat 7 0 0 0 0 0 0
Auswärtiges Amt 0 0 0 0 0 0 0
Bundesministerium der Justiz 2 0 0 0 0 0 0
Bundesministerium für Arbeit
und Soziales 1 0 0 0 0 0 0
Bundesministerium der
Verteidigung 2 0 0 0 0 0 0
Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft 2 0 0 0 0 0 0
Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und
Jugend
0 0 0 0 0 0 0
Bundesministerium für
Gesundheit 1 0 0 0 0 0 0
Bundesministerium für
Digitales und Verkehr 0 0 0 0 0 0 0
Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und
Verbraucherschutz
0 0 0 0 0 0 0
Bundesministerium für
Bildung und Forschung 4 0 0 0 0 0 0
Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung
2 0 0 0 0 0 0
Bundesministerium für
Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen
0 0 0 0 0 0 0
13. Welches sind die Gründe, die die Bundesregierung gegenüber dem
Bundespräsidenten für die Versetzung der Beamten in den einstweiligen
Ruhestand angegeben hat?
14. In wie vielen Fällen ist der Bundespräsident den Vorschlägen der
Bundesregierung nicht gefolgt, und was waren die Gründe dafür?
15. Ist in jedem Einzelfall vor Versetzung eines politischen Beamten in den
einstweiligen Ruhestand die Möglichkeit einer Verwendung auf einem
anderen Dienstposten geprüft worden; und wenn ja, mit welchen
Ergebnissen, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 13 bis 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Der Bundespräsident kann gemäß § 54 Absatz 1 des Bundesbeamtengesetzes
(BBG) die dort genannten politischen Beamtinnen und Beamten jederzeit in
den einstweiligen Ruhestand versetzen. Grund hierfür ist, dass diese bei
Ausübung ihres Amtes in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen
politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen müssen (vgl. § 30
Absatz 1 Satz 1 des Beamtenstatusgesetzes). Ob diese Übereinstimmung nicht
(mehr) besteht, muss dabei nicht im Einzelnen begründet werden. § 54
Absatz 1 BBG schützt insoweit im Hinblick auf die Entscheidungsfreiheit der
Ministerin oder des Ministers auch die Vertraulichkeit der konkreten
Beweggründe, die sie/ihn zu ihrer/seiner Entscheidung veranlasst haben. Die
Vertraulichkeit des Verfahrens gewährleistet insbesondere eine von außen unbeeinflusste
Entscheidung über die Versetzung einer politischen Beamtin oder eines
politischen Beamten in den Ruhestand, die ggf. unterbleiben oder verzögert würde,
wenn im einzelnen politische Differenzen zwischen der Ministerin oder dem
Minister und ihrer politischen Beamtin/seinem politischen Beamten oder
Unstimmigkeiten mit Blick auf Vertrauen, Loyalität und Verschwiegenheit
offengelegt werden müssten. Der Bundespräsident hat seit Übernahme der
Amtsgeschäfte durch die neue Bundesregierung bisher keinen Antrag auf Versetzung in
den einstweiligen Ruhestand nach § 54 Absatz 1 BBG zurückgewiesen.
Auch eine vorherige Prüfung, ob die Möglichkeit einer Verwendung auf einem
anderen Dienstposten besteht, ist weder Voraussetzung nach § 54 Absatz 1
BBG noch im Hinblick auf die oben gemachten Ausführungen vom Sinn und
Zweck der Norm her geboten.
16. Welche Bemühungen unternimmt die Bundesregierung, um Beamte, die
gemäß § 36 BBG in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden sind,
erneut in ein Beamtenverhältnis berufen zu können?
Aufgrund des Sinnzusammenhanges wird die Frage ebenso wie bei Frage 12
dahingehend verstanden, dass die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand
nach § 54 Absatz 1 BBG gemeint ist. § 36 BBG regelt nicht die Versetzung in
den einstweiligen Ruhestand, sondern den Spezialfall der Entlassung
politischer Beamtinnen und Beamter auf Probe.
Gemäß § 57 BBG sind in den einstweiligen Ruhestand versetzte Beamtinnen
und Beamte verpflichtet, einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis auf
Lebenszeit Folge zu leisten, wenn ihnen im Dienstbereich ihres früheren
Dienstherrn ein Amt mit mindestens demselben Endgrundgehalt verliehen
werden soll. Ob solch eine erneute Berufung sinnvoll und geboten ist, hängt im
Hinblick auf die herausgehobenen Funktionen in diesen Besoldungsgruppen
von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab und obliegt der Entscheidung
der jeweiligen zuständigen Behörde. Generelle Vorgaben würden der
Besonderheit dieser Personalentscheidungen nicht gerecht.
17. In welcher Höhe belaufen sich die Versorgungsbezüge für die aktuell in
den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamten in diesem Jahr?
Die jährlichen Kosten können im Rahmen dieser Anfrage nicht beziffert
werden. Die der Versetzung einer politischen Beamtin oder eines politischen
Beamten in den einstweiligen Ruhestand folgenden Versorgungsausgaben sind
grundsätzlich von einer Vielzahl von Umständen abhängig, die sich aus dem
jeweiligen Einzelfall ergeben und sich kurzfristig ändern können.
Für eine entsprechende Aufstellung der im Jahr 2022 bereits angefallenen
Kosten für Versorgungsausgaben müsste zudem eine aufwendige Auswertung
verschiedener, einzelner Abrechnungssysteme unterschiedlicher
Abrechnungsstellen durchgeführt werden, die im Rahmen der für die Beantwortung der Kleinen
Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht erfolgen kann. Für die zu
erwartenden Kosten ist eine Prognose notwendig, die jedoch stark abhängig ist von
verschiedenen Faktoren der jeweiligen persönlichen Situation der oder des
Betroffenen. Zur näheren Erläuterung der Schwierigkeiten, die Kosten für in den
einstweiligen Ruhestand versetzte Beamtinnen und Beamte des Bundes
verlässlich zu ermitteln und zu prognostizieren, wird auch auf die Antwort zu Frage 8
der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/3785
verwiesen.
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ISSN 0722-8333]