[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Caren Lay,
Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/1264 –
Entwicklung der Postinfrastruktur in Brandenburg
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit dem Jahr 2000 hat die Deutsche Post AG in Deutschland bundesweit über
20 000 Briefkästen gestrichen. Außerdem wurden über 80 Prozent der
Postfilialen in Eigenbetrieb geschlossen und vielerorts durch sogenannte
Partnerfilialen von privaten Vertragspartnern ersetzt. In Brandenburg werden immer
mehr Filialen der Postbank geschlossen, die postalische Dienstleistungen
abwickeln. Unter anderem waren Filialen der Postbank in Rathenow im Jahr
2021 (
https://www.moz.de/lokales/rathenow/schliessung-postbank-zieht-sich-
aus-rathenow-zurueck-55415909.html), in Kyritz im Jahr 2021 (
https://www.
maz-online.de/Lokales/Ostprignitz-Ruppin/Kyritz/Kyritzer-Postbankfiliale-ble
ibt-ab-dem-27.-Oktober-geschlossen-keine-Geldgeschaefte-mehr), in Forst im
Jahr 2019 (
https://www.lr-online.de/lausitz/forst/filiale-in-berliner-strasse-schl
iesst-kunden-veraergert-ueber-post-aus-38318408.html) und in Templin im
Jahr 2018 (
https://www.nordkurier.de/templin/postbank-zieht-sich-aus-templi
n-zurueck-2732417606.html) von den Schließungen betroffen. Der Bund hat
in Bezug auf postalische Dienstleistungen eine Gewährleistungspflicht
(Artikel 87f Absatz 1 des Grundgesetzes), und die Deutsche Post AG muss nach
der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) eine
Mindestversorgung garantieren.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Einhaltung der in der Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV)
festgelegten Qualitätsmerkmale des postalischen Universaldiensts wird durch
die Bundesnetzagentur entsprechend den ihr gesetzlich zugewiesenen
Aufgaben überwacht. Die Entwicklung von Briefkastenstandorten und stationären
Einrichtungen („Postfilialen“) wird dabei nicht fortlaufend bis auf die
kommunale Gemeindeebene untersucht und ausgewertet. Seit dem Jahr 2017 werden
diese Daten bezüglich der einzelnen Bundesländer jedoch bis auf Kreisebene
ermittelt. Erhält die Bundesnetzagentur konkrete Hinweise (z. B. durch
Bürgerbeschwerden oder Medienberichte) auf mögliche Versorgungsmängel, geht sie
diesen nach und fordert gegebenenfalls von der Deutschen Post AG die
Beseitigung der Mängel ein.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1436
20. Wahlperiode 13.04.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 8. April 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Der Bundesregierung ist bekannt, dass die angeführte Postbank (Marke der
Unternehmensgruppe Deutsche Bank) ihr Filialnetz umstrukturiert und damit
Filialschließungen verbunden sind. Die Deutsche Post AG bietet
Postdienstleistungen im Rahmen von Partnerverträgen zum Teil in den Geschäftsräumen der
Postbank an. Die Postbank hat einige Partnerverträge mit der Deutschen Post
AG gekündigt. Die Bundesnetzagentur hat diese Entwicklung hinsichtlich der
postrechtlichen Infrastrukturvorgaben und der Bereitstellung von
Postdienstleistungen im Blick. Der postalische Gewährleistungsauftrag bezieht sich
jedoch nicht auf die Versorgung mit Finanzdienstleistungen.
Zu den in der Anfrage konkret aufgeführten Filialstandorten der Deutschen
Post AG liegen folgende Informationen vor:
Postfilialen in 14712 Rathenow (24 179 Einwohner)
In Rathenow gibt es aktuell fünf Postfilialen an den Standorten Jederitzer
Str. 25, Goethestr. 25, Milower Landstr. 6a, Schwedendamm 3 und in der
Clara-Zetkin-Str. 47. Die postalische Grundversorgung ist damit im Sinne der
PUDLV sichergestellt.
Postfilialen in 16866 Kyritz (9 281 Einwohner)
In Kyritz gibt es aktuell drei Postfilialen an den Standorten Pritzwalker
Str. 46a, Straße der Jugend 5 und in der Hamburger Str. 6. Die postalische
Grundversorgung ist damit im Sinne der PUDLV sichergestellt.
Postfilialen in 03149 Forst (17 691 Einwohner)
In Forst gibt es aktuell vier Postfilialen an den Standorten Triebeler Str. 102,
Käthe-Kollwitz-Str. 2c, Cottbuser Str. 41a und in der Promenade 2. Die
postalische Grundversorgung ist damit im Sinne der PUDLV sichergestellt.
Postfilialen in 17268 Templin (15 636 Einwohner)
In Templin gibt es aktuell vier Postfilialen an den Standorten Dargersdorfer
Str. 19, Mühlenstr. 31, Templiner Str. 25 und Am Markt 16. Die postalische
Grundversorgung ist damit im Sinne der PUDLV sichergestellt.
1. Wie hat sich die Zahl der Briefkästen der Deutschen Post AG in
Brandenburg nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 entwickelt?
Nach den der Bundesnetzagentur vorliegenden Daten hat sich die Zahl der
Briefkästen der Deutschen Post AG in Brandenburg seit dem Jahr 2015 wie
folgt entwickelt:
Brandenburg Anzahl Briefkästen2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Gesamt 5221 5223 5298 5293 5281 5272 5271
2. In welchen brandenburgischen Gemeinden wurden Briefkästen nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 abgebaut (bitte Anzahl jährlich
darstellen)?
Zahlen zur Entwicklung der Briefkästen in Brandenburg auf Kreisebene
werden von der Bundesnetzagentur seit Jahresende 2017 vorgehalten. In
nächstehender Tabelle sind die Zahlen der Briefkästen in den Landkreisen und
kreisfreien Städten Brandenburgs mit jeweiligem Jahresendstand angegeben. Die
Summe der Briefkästen der Kreise und kreisfreien Städte ergibt jeweils die
Anzahl der Briefkästen im gesamten Land Brandenburg.
Kreis (Brandenburg) Anzahl Briefkästen2017 2018 2019 2020 2021
Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt 124 124 124 123 117
Cottbus, Kreisfreie Stadt 87 86 86 84 84
Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt 46 47 47 47 46
Potsdam, Kreisfreie Stadt 163 162 164 164 164
Barnim 342 341 340 341 341
Dahme-Spreewald 410 410 409 408 408
Elbe-Elster 320 319 319 316 317
Havelland 281 280 278 277 278
Märkisch-Oderland 424 425 423 421 422
Oberhavel 395 393 393 393 392
Oberspreewald-Lausitz 242 242 240 241 241
Oder-Spree 374 376 375 375 375
Ostprignitz-Ruppin 335 334 333 332 333
Potsdam-Mittelmark 387 387 385 386 388
Prignitz 321 320 320 320 320
Spree-Neiße 291 291 290 290 288
Teltow-Fläming 375 374 374 373 376
Uckermark 381 382 381 381 381
GESAMT Brandenburg 5298 5293 5281 5272 5271
3. In welchen brandenburgischen Gemeinden wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung neue Briefkästen seit 2015 aufgestellt (bitte Anzahl
jährlich darstellen)?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
4. In welchen brandenburgischen Gemeinden ist es nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht gewährleistet, dass Kundinnen und Kunden zum
nächsten Briefkasten nicht mehr als einen Kilometer – im Sinne von § 2
Nummer 2 PUDLV – zurücklegen müssen (bitte Kommunen einzeln
auflisten)?
Erhält die Bundesnetzagentur konkrete Hinweise auf möglich Mängel bei der
Versorgung mit Briefkästen im Sinne von § 2 Nummer 2 PUDLV, geht sie
diesen nach und fordert gegebenenfalls von der Deutschen Post AG eine zeitnahe
Beseitigung der Mängel ein. Der Bundesnetzagentur sind derzeit keine Mängel
bekannt.
5. Wie viele Meldungen oder wie viele Hinweise auf mögliche Mängel bei
der Versorgung mit Briefkästen, hauptsächlich wegen einer
Überschreitung der Distanz von einem Kilometer im Sinne von § 2 Nummer 2
PUDLV, in Brandenburger Gemeinden hat die Bundesnetzagentur seit
2015 bekommen, und wie hat sie reagiert (bitte Anzahl pro Jahr und -
Gemeinde bzw. Landkreis seit 2015 nennen)?
Die Erfassung bzw. die Differenzierung der jeweiligen Beschwerdegründe, die
in einer Beschwerde enthalten sind, erfolgt erst seit dem Jahr 2019 nach
Bundesländern. Im Jahr 2019 ist eine Beschwerde zu einem möglichen Mangel bei
der Versorgung mit Briefkästen im Sinne von § 2 Nummer 2 PUDLV aus der
Brandenburger Gemeinde 16845 Breddin bei der Bundesnetzagentur
eingegangen. Die Bundesnetzagentur hat den Fall geprüft und die Deutsche Post AG auf
den Mangel hingewiesen. Daraufhin hat die Deutsche Post AG einen neuen
Briefkasten aufgestellt. Im Jahr 2020 konnte die Bundesnetzagentur eine
Beschwerde zu möglichen Mängeln bei der Versorgung mit Briefkästen aus
Brandenburg verzeichnen. Nach der Zerstörung eines Briefkastens in 15848 Tauche
ist es zu einer Beeinträchtigung der Versorgung mit Briefkästen gekommen.
Nach Auskunft der Deutschen Post AG wurde der Briefkasten wieder
instandgesetzt. Aus dem Jahr 2021 liegt der Bundesnetzagentur keine Beschwerde aus
Brandenburg zu einem möglichen Versorgungsmangel mit Briefkästen vor.
6. Wie oft wurden in Brandenburg seit 2015 die gesetzlichen Vorgaben für
Auslieferung und Zustellung von Briefen nach § 2 Nummer 3 und 5
PUDLV nicht eingehalten (bitte Anzahl pro Jahr nennen und möglichst
nach brandenburgischen Gemeinden bzw. Landkreisen unterscheiden)?
Die Deutsche Post AG übermittelt jeweils nach Quartalsende auf Grundlage der
Maßgrößenentscheidung der Beschlusskammer 5 der Bundesnetzagentur vom
23. November 2021 (BK5-21/004) Daten zur Qualität der Briefbeförderung
nach § 2 PUDLV an die Bundesnetzagentur. Dabei handelt es sich u. a. um
Angaben über die Brieflaufzeitmessung und um Angaben zur werktäglichen
Zustellung. Die Bundesnetzagentur wertet die Daten regelmäßig nach
verschiedenen Gesichtspunkten aus. Eine Auswertung bis auf die kommunale Ebene
erfolgt jedoch nicht. Die gesetzlichen Vorgaben der PUDLV zu den
Brieflaufzeiten sind ausweislich der vorgelegten Messergebnisse bisher immer
eingehalten worden. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der
Brieflaufzeiten der Deutschen Post AG aus Verbrauchersicht.
Anmerkung: Verbrauchersicht (VS): Die Laufzeitmessung beginnt für alle Sendungen, die bis
17 Uhr in einen Briefkasten oder eine Postfiliale eingeliefert worden sind, an diesem Werktag, auch
wenn die tatsächliche Briefkastenleerung bzw. Abholung bereits zu einem früheren Zeitpunkt
erfolgt ist.
Die weiteren Daten zur werktäglichen Zustellung und zu den Brieflaufzeiten
bis auf Ebene der einzelnen Leitregionen verwendet die zuständige
Beschlusskammer der Bundesnetzagentur im Rahmen der Entgeltregulierung („Price-
Cap-Verfahren“), um die Einhaltung der Anforderungen nach § 20 Absatz 2 des
Postgesetzes zu gewährleisten. Eine Veröffentlichung dieser Daten ist mit Blick
auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Deutschen Post AG nicht
vorgesehen.
7. Wie hat sich die Zahl der Filialen bzw. stationären Einrichtungen der
Deutschen Post AG in Brandenburg nach Kenntnis der Bundesregierung
seit 2015 entwickelt (bitte nach Filialen in Eigenbetrieb und im Auftrag
der Deutschen Post AG aufschlüsseln)?
Nach den der Bundesnetzagentur vorliegenden Daten hat sich die Zahl der
stationären Einrichtungen der Deutschen Post AG in Brandenburg seit dem Jahr
2015 wie folgt entwickelt:
Brandenburg Stationäre Einrichtungen2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Gesamt 484 475 477 469 468 462 451
Eigenbetriebe Filialen 21 18 21 22 17 17 19
Fremdbetriebene Filialen 463 457 456 447 451 445 432
8. In welchen brandenburgischen Gemeinden wurden vorhandene
Postfilialen bzw. stationäre Einrichtungen der Deutschen Post AG seit 2015
geschlossen (bitte Anzahl einzeln und jährlich angeben)?
Zahlen zu den stationären Einrichtungen der Deutschen Post AG in den
einzelnen Kommunen der Länder werden von der Bundesnetzagentur nicht
fortlaufend in der gefragten Granularität ausgewertet. Zahlen zur Entwicklung der
stationären Einrichtungen in Brandenburg auf Kreisebene werden von der
Bundesnetzagentur seit Jahresende 2017 vorgehalten. In nachstehender Tabelle sind
die Zahlen der stationären Einrichtungen in den Landkreisen und kreisfreien
Städten Brandenburgs mit jeweiligem Jahresendstand angegeben.
Brandenburg (Kreise) Stationäre Einrichtungen2017 2018 2019 2020 2021
Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt 15 15 15 14 14
Cottbus, Kreisfreie Stadt 17 17 16 15 15
Frankfurt (Oder), Kreisfreie Stadt 6 6 6 6 6
Potsdam, Kreisfreie Stadt 22 23 23 23 23
Barnim 30 30 30 29 28
Dahme-Spreewald 30 30 31 31 28
Elbe-Elster 24 24 24 24 24
Havelland 26 26 26 25 25
Märkisch-Oderland 34 34 34 34 33
Oberhavel 31 31 29 29 29
Oberspreewald-Lausitz 21 21 21 21 21
Oder-Spree 34 32 34 35 34
Ostprignitz-Ruppin 31 28 27 27 27
Potsdam-Mittelmark 37 38 37 37 35
Prignitz 25 25 25 23 21
Spree-Neiße 30 30 29 28 28
Teltow-Fläming 27 26 28 29 30
Uckermark 37 33 33 32 30
Gesamt 477 469 468 462 451
9. In welchen brandenburgischen Gemeinden wurden neue Postfilialen bzw.
stationäre Einrichtungen der Deutschen Post AG seit 2015 eröffnet (bitte
Anzahl einzeln und jährlich angeben)?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Die zweite Teilfrage wurde nach
Auskunft der Fragesteller in diesem Sachzusammenhang irrtümlich gestellt.
10. Wie wird die Einhaltung der Vorschrift zur Gewährleistung von
mindestens einer Postfiliale in Gemeinden mit mehr als 2 000 Einwohnerinnen
und Einwohnern nach § 2 Nummer 1 PUDLV in Brandenburg
systematisch kontrolliert und durchgesetzt?
Die Entwicklung der Anzahl der stationären Einrichtungen auf kommunaler
Ebene wird von der Bundesnetzagentur nicht nachgehalten. Erhält die
Bundesnetzagentur konkrete Hinweise auf mögliche Mängel, geht sie diesen nach und
fordert gegebenenfalls von der Deutschen Post AG eine zeitnahe Beseitigung
der Mängel ein.
11. Wie viele Verstöße gegen die Auflage zur Gewährleistung von
mindestens einer Postfiliale in Gemeinden mit mehr als 2 000 Einwohnerinnen
und Einwohnern im Sinne des § 2 Nummer 1 PUDLV wurden in
Brandenburg seit 2015 festgestellt (bitte Anzahl pro Jahr und Gemeinde bzw.
Landkreis nennen)?
Der Bundesnetzagentur sind seit dem Jahr 2019 insgesamt elf Standorte
bekannt geworden, an denen es zu einer Unterversorgung von mindestens drei
Monaten gekommen ist. Ältere Daten liegen nicht vor. Über die Sachstände zu
den bestehenden Vakanzen lässt sich die Bundesnetzagentur regelmäßig von
der Deutschen Post AG berichten.
Stationäre Einrichtungen
Postleitzahl Ort Schließung Wiedereröffnung
03058 Neuhausen 31. Dezember 2019 12. Oktober 2020
14476 Potsdam, Ortsteil Fahrland 29. Mai 2020 11. September 2020
19348 Perleberg 26. Juni 2020 1. Dezember 2020
15234 Frankfurt (Oder) Süd 22. März 2021 27. Juli 2021
17291 Gramzow 23. Juni 2021 22. November 2021
16562 Hohen Neuendorf
Ortsteil Bergfelde
13. Dezember 2018 15. März 2022
16515 Oranienburg, Ortsteil Sachsenhausen 1. Oktober 2020
15749 Mittenwalde, Ortsteil Mark 23. Dezember 2020
15713 Königs Wusterhausen, Ortsteil Niederlehme 30. September 2021
14542 Werder (Havel), Ortsteil Glindow 20. Dezember 2021
15711 Königs Wusterhausen, Ortsteil Zeesen 13. Dezember 2021
12. Wie viele Verstöße gegen die Gewährleistung der maximalen zulässigen
Entfernung der Postfilialen von Kundinnen und Kunden (1 000 Meter in
zusammenhängend bebauten Gebieten bzw. 2 000 Meter in Gemeinden
mit mehr als 4 000 Einwohnerinnen und Einwohnern) im Sinne des § 2
Nummer 1 PUDLV wurden in Brandenburg seit 2015 festgestellt (bitte
Anzahl pro Jahr und Gemeinde bzw. Landkreis nennen)?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
13. Wie viele und wie große Verstöße gegen zu gewährleistende stationäre
Einrichtungen einer Postfiliale je 80 Quadratkilometer im Sinne der §§ 2
Nummer 1, 3 Nummer 1 PUDLV wurden in Brandenburg seit 2015
festgestellt (bitte Anzahl pro Jahr und Gemeinde bzw. Landkreis nennen)?
Der Bundesnetzagentur sind seit dem Jahr 2015 keine Verstöße gegen die
Regelungen der § 2 Nummer 1 und § 3 Nummer 1 PUDLV unter
Berücksichtigung des Landkreisfaktors in Brandenburg bekannt geworden.
14. In welchen brandenburgischen Gemeinden war bzw. ist nach Kenntnis
der Bundesregierung seit 2015 temporär die mobile Postservice-
Versorgung in Gemeinden ohne stationäre Einrichtung im Sinne der §§ 2
Nummer 1, 3 Nummer 1 PUDLV nicht gewährleistet (bitte Gemeinden
einzeln und unter Angabe des exakten Zeitraums der
Entfernungsüberschreitung auflisten)?
Die Bundesnetzagentur hat keine Kenntnis darüber, in welchen
brandenburgischen Landkreisen Gemeinden ohne stationäre Einrichtungen durch einen
mobilen Postservice versorgt werden. Erhält die Bundesnetzagentur konkrete
Hinweise auf mögliche Mängel, geht sie diesen nach und fordert gegebenenfalls
von der Deutschen Post AG eine zeitnahe Beseitigung der Mängel ein.
15. Wie viele Verbraucherbeschwerden zur Brief- und Paketzustellung und
zur mangelhaften Postinfrastruktur wurden in Brandenburg seit 2015
nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Bundesnetzagentur
eingereicht (bitte nach Jahren sowie nach den Teilbereichen Briefe, Pakete,
Briefkästen und Filialen aufschlüsseln)?
Die Entwicklung der beim Verbraucherservice Post der Bundesnetzagentur seit
dem Jahr 2015 eingegangenen jährlichen Beschwerden zu Postdienstleistungen
(alle Anbieter) in Brandenburg stellt sich wie folgt dar:
Jahr Anzahl
Beschwerden
Anzahl
Beschwerde-Gründe
Brief Paket Briefkästen Stationäre
Einrichtungen
Sonstiges
2015 73
2016 83
2017 21
2018 332
2019 439 494 64 Prozent 23 Prozent 1 Prozent 3 Prozent 9 Prozent
2020 458 767 34 Prozent 47 Prozent 1 Prozent 3 Prozent 15 Prozent
2021 410 700 40 Prozent 42 Prozent 1 Prozent 2 Prozent 15 Prozent
Da eine Beschwerde häufig mehrere Beschwerdegründe enthält, beziehen sich
die entsprechenden prozentualen Anteile nicht auf die Gesamtzahl der
Beschwerden, sondern auf die dementsprechend höhere Zahl der
Beschwerdegründe. Die Erfassung bzw. die Differenzierung der Beschwerdegründe nach
Bundesländern erfolgt erst seit dem Jahr 2019.
16. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2019 die zehn
häufigsten Sachverhalte, die bei Beschwerden aus Brandenburg an die
Bundesnetzagentur aufgeführt wurden (bitte jährlich und nach Anzahl
absteigend auflisten)?
Die Beschwerden (alle Anbieter) beinhalten am häufigsten die Kategorien
„Brief“ und „Paket“ (vergleiche die Antwort zu Frage 15). Die thematische
Verteilung der beiden Kategorien stellt sich wie folgt dar:
Aufteilung der Beschwerdegründe 2019
– Brandenburg –
Brief 315
• Zustellung 53 Prozent
• Verlust / Beschädigung / Entwendung 24 Prozent
• Einschreiben / Sonderformen 8 Prozent
• Laufzeit 6 Prozent
• Entgelt 2 Prozent
• Sonstiges 7 Prozent
Paket 113
• Zustellung 67 Prozent
• Verlust / Beschädigung / Entwendung 17 Prozent
• Sendungsverfolgung 8 Prozent
• Laufzeit 4 Prozent
• Sonstiges 4 Prozent
Aufteilung der Beschwerdegründe 2020
– Brandenburg –
Brief 262
• Zustellung 56 Prozent
• Verlust / Beschädigung / Entwendung 13 Prozent
• Einschreiben / Sonderformen 11 Prozent
• Laufzeit 11 Prozent
• Sonstiges 9 Prozent
Paket 362
• Zustellung 69 Prozent
• Verlust / Beschädigung / Entwendung 15 Prozent
• Laufzeit 4 Prozent
• Sendungsverfolgung 4 Prozent
• Sonstiges 8 Prozent
Aufteilung der Beschwerdegründe 2021
– Brandenburg –
Brief 281
• Zustellung 68 Prozent
• Laufzeit 11 Prozent
• Verlust / Beschädigung / Entwendung 10 Prozent
• Einschreiben / Sonderformen 6 Prozent
• Sonstiges 5 Prozent
Paket 291
• Zustellung 73 Prozent
• Verlust / Beschädigung / Entwendung 13 Prozent
• Sendungsverfolgung 7 Prozent
• Laufzeit 4 Prozent
• Sonstiges 3 Prozent
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]