Weiterbetrieb von Kernkraftwerken
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Der Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck kündigte am 27. Februar 2022 im ARD „Bericht aus Berlin“ (https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-994941.html) eine Prüfung des Weiterbetriebs von Kernkraftwerken „ohne Denktabus“ an. Die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Steffi Lemke schloss nur einen Tag später längere Laufzeiten für Kernkraftwerke aus (https://www.finanzen.net/nachricht/aktien/umweltministerin-lemke-schliesst-laengere-akw-laufzeit-aus-11087128). Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) haben schlussendlich am 7. März 2022 eine „Prüfung des Weiterbetriebs von Atomkraftwerken aufgrund des Ukraine-Krieges“ veröffentlicht (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/pruefvermerk-laufzeitverlaengerung-atomkraftwerke.pdf?blob=publicationFile&v=6). Diese lässt nach Ansicht der Fragesteller wichtige Fragen unbeantwortet. Deshalb haben die Fragesteller in ihrem Antrag „Für eine sichere, bezahlbare und souveräne Energieversorgung“ auf Bundestagsdrucksache 20/1016 die Bundesregierung aufgefordert, kurzfristig ein nationales Sicherheitskonzept für die gesicherte Stromversorgung vorzulegen und offen und ohne Vorfestlegungen und im Hinblick auf alle gegebenen rechtlichen, technischen und betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten umfassend zu prüfen, ob und wie der Weiterbetrieb von Kernkraftwerken, zunächst im Streckbetrieb, zur CO2-armen und sicheren Stromversorgung in den kommenden Jahren beitragen kann. Denn aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation müssen alle Optionen, die zur sicheren Energieversorgung beitragen können, auf den Tisch.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Auf welcher Daten- und Erkenntnislage gelangte die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Steffi Lemke nur eine Nacht nach der Ankündigung einer Prüfung durch den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck zu dem Ergebnis, dass ein Weiterbetrieb der derzeit noch am Netz befindlichen Kernkraftwerke auszuschließen sei, und lag der Bundesministerin hierfür eine innerhalb der Bundesregierung abgestimmte, vollumfassende „Express-Prüfung“ vor?
Wurde der Prüfvermerk vom 7. März 2022 innerhalb der Bundesregierung abgestimmt, und macht sich die gesamte Bundesregierung das Ergebnis der Prüfung zu eigen?
Erfolgte die Prüfung oder die Erstellung des Prüfvermerks unter Einbeziehung externen Sachverstandes, und wenn nein, warum nicht?
Auf welcher rechtlichen Grundlage führt der Prüfvermerk aus, für den Weiterbetrieb der noch am Netz befindlichen Kernkraftwerke seien die Sicherheitsanforderungen an Kernkraftwerke (SiAnf) nicht ausreichend, sondern der EPR-Standard müsse berücksichtigt werden?
Ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 29. Juli 2019, Az. C-411/17) bezüglich der Laufzeitverlängerung belgischer Kernkraftwerke um weitere zehn Jahre mit Blick auf eine zwingende Umweltverträglichkeitsprüfung in Deutschland analog anwendbar, wenn der Gesetzgeber einen kürzeren Zeitraum für einen Weiterbetrieb festlegen würde?
Warum können bei den derzeit noch im Betrieb befindlichen Kernkraftwerken angesichts fortlaufender Sicherheitsüberprüfungen der zuständigen Landesbehörden ausweislich des Prüfvermerks „unerkannte Defizite“ (Prüfvermerk von BMWK/BMUV, 3. Sicherheitsbetrachtung, 7. März 2022), die einen hohen Nachrüstungsaufwand notwendig machen würden, trotzdem nicht ausgeschlossen werden?
Gibt es aus Sicht der Bundesregierung Möglichkeiten, die Betreiber bei der kurzfristigen Bestellung von frischen Brennelementen zu unterstützen, und wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?
Welche konkreten Engpässe, die den Weiterbetrieb der Kernkraftwerke gefährden könnten, werden im Hinblick auf Ersatzteile und deren Lieferketten angenommen?
Gab es seitens der Verfasser des Prüfvermerks Gespräche mit den Betreibern bezüglich des für einen eventuell möglichen Weiterbetrieb der drei Kernkraftwerke erforderlichen Personals, und wenn nein, wie kommen die beiden Bundesministerien zu dem Schluss, dass es hierbei zu Personalengpässen käme?
Ist die Bundesregierung bereit, eine Prognose vorzulegen, ob trotz der Bemühungen, bei der Gasversorgung Alternativen zu russischem Gas zu erschließen, eine Versorgungslücke in den nächsten Wintern zu befürchten ist, und wenn ja, welche Optionen gibt es, um sie zu schließen, und dabei in einer umfassenden Darstellung auf folgende Fragen einzugehen?
a) Welchen Beitrag könnten Einsparungen leisten, und welche sind das?
b) Was könnten der Streckbetrieb der drei verbliebenen Kernkraftwerke über das Jahresende hinaus sowie der Betrieb mit frischen Brennelementen ab 2023 beitragen, und was ein modifizierter Stilllegungspfad bei der Kohlekraft?
c) Welches ist das jeweilige Für und Wider, was sind die jeweiligen Möglichkeiten, Risiken, Auswirkungen – insbesondere hinsichtlich der Einhaltung des Pariser UN-Klimaübereinkommens und der damit verbundenen Notwendigkeit von CO2-Einsparungen?
Inwieweit könnten ausbleibende Kohleimporte aus Russland, die 2021 über 50 Prozent der importierten Steinkohle in Deutschland ausmachten (Quelle: Statistisches Bundesamt, Einfuhr von Steinkohle für das Jahr 2021) bei gleichzeitigen Gasengpässen die Energieversorgungssicherheit gefährden?