[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/1275 –
Stand des Ausbaus der Asien- und China-Kompetenz im Wissenschaftssystem
und Aktivitäten der Konfuzius-Institute in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
„Mehr Fortschritt wagen“ hat sich die Bundesregierung darauf festgelegt,
die Asien- und China-Kompetenz deutlich auszubauen. Die Fraktion der
CDU/CSU im Deutschen Bundestag begrüßt diesen Kompetenzausbau, vor
allem angesichts der sich immer deutlicher stellenden Fragen zur Abhängigkeit
von der chinesischen Wirtschaft, zur chinesischen Delegitimierung
internationaler Organisationen und der regelbasierten internationalen Ordnung, zu
der chinesischen Regionalpolitik und der anhaltend verheerenden
Menschenrechtslage in China. Ein langfristig konstruktiver Umgang mit dem
systemischen Rivalen China wird nach Ansicht der Fragesteller nur zu erreichen sein
mit entsprechender Kompetenz und mit Verständnis für die Entwicklungen
und Abläufe in China und seiner Regierung.
Schon seit Jahren gibt es zahlreiche Hinweise, zuletzt auch aktuelle
Presseberichte (z. B.
https://www.spiegel.de/panorama/bildung/chinas-einfluss-auf-deu
tsche-universitaeten-der-lange-arm-pekings-a-f6567e46-508f-4d64-a830-3816
296dad79), die auf eine zunehmende Einflussnahme der Volksrepublik China
auf Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland hinweisen, insbesondere über
die an Hochschulen angesiedelten Konfuzius-Institute.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Allgemein:
Der Ausbau von Asien- und China-Kompetenz im Wissenschaftssystem – und
darüber hinaus – hat für die Bundesregierung hohe Relevanz. Unabhängige,
fundierte und aktuelle China-Kompetenz fördert langfristig erfolgreiche
Kooperation – dies bezieht sich auf die Zusammenarbeit in Forschung oder
Bildung, aber auch auf andere Bereiche der Gesellschaft. Beim Ausbau
unabhängiger China-Kompetenz sollen chinesische Partner einbezogen und gleichzeitig
sichergestellt werden, dass die Vermittlung der Kompetenzen den Ansprüchen
und Werten unseres Bildungs- und Wissenschaftssystems gerecht wird. Hierfür
ist es wichtig, finanzielle Abhängigkeiten zu vermeiden, vorhandene Drittmit-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1465
20. Wahlperiode 20.04.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
vom 19. April 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
telfinanzierungen transparent nachvollziehbar zu machen und auf die genannten
Ansprüche hin zu überprüfen.
Die Bundesregierung betrachtet den Ausbau von China-Kompetenz als eine
Querschnittsaufgabe auf nationaler Ebene und innerhalb der Europäischen
Union. Die Bundesregierung verfolgt einen ressortübergreifenden Ansatz zum
Ausbau von Kompetenzen und trägt diesen über die Ständige Konferenz der
Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) bzw.
Austauschformate auch in die Bundesländer. Zusätzlich findet der Austausch
mit Wissenschaftseinrichtungen und Hochschulen auf nationaler und
europäischer Ebene statt.
Einen wesentlichen Beitrag zum umfassenden Aufbau von unabhängiger
China-Kompetenz im Wissenschaftssystem in Deutschland leistet die von
Seiten der Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für
Bildung und Forschung (BMBF) und in enger Zusammenarbeit mit dem
Auswärtigen Amt (AA) gesteuerte Initiative zur Flankierung der Akteure des deutschen
Wissenschaftssystems im Kontext ihrer Kooperation mit China. Die
Bundesregierung sensibilisiert zu zahlreichen Themen der Wissenschaftskooperation
mit China und gibt evidenzbasierte Hilfestellungen. Angesprochen werden
dabei die Bundesländer, die Allianz der Wissenschaftsorganisationen sowie die
Hochschullandschaft. Ziel ist es, Veränderungsprozesse hin zu einem
bewussteren und besser informierten Handeln der Akteure anzustoßen. Im Einzelnen
bedeutet dies, dass mit Hilfe der Initiative eine fundierte und aktuelle
Wissensbasis geschaffen wird. Zudem soll eine bessere Vernetzung unter den Akteuren
aus der Wissenschaft- und Hochschullandschaft dazu beitragen, Synergien zu
schaffen, sich gegenseitig zu informieren und zu sensibilisieren sowie Best
Practices bzw. Lösungswege zu teilen. Auch Partner aus Taiwan spielen für
unabhängige China-Kompetenz eine wichtige Rolle.
Vorbemerkung 1 – Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS –
Nur für den Dienstgebrauch“ (bezieht sich auf die Fragen 4, 5, 7, 8, 15, 16 und
17):
Die Antworten auf die Fragen können nicht offen erfolgen. Die Einstufung der
Antworten auf die Fragen als Verschlusssache (VS) mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist in den vorliegenden Fällen im
Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach der Verschlusssachenanweisung
(VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein
können, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte
Antwort der Bundesregierung auf diese Fragen würde Informationen zur Methodik
sowie der Erkenntnislage des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des
Bundesamtes für Verfassungsschutzes (BfV) einem nicht eingrenzbaren
Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Eine
solche Veröffentlichung von Einzelheiten ist daher geeignet, zu einer
wesentlichen Verschlechterung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der
Informationsgewinnung zu führen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der
gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher als
„VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag
gesondert übermittelt.*
Vorbemerkung 2 – Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS –
Vertraulich“ (bezieht sich auf die Fragen 3, 6, 8, 14b, 14c, 15 und 16):
* Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat Teile der Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung
gelangt, dass die Beantwortung der Fragen aus Gründen des Staatswohls nicht
offen erfolgen kann. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der
Nachrichtendienste des Bundes sowie Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen
Erkenntnislage sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags
besonders schutzwürdig. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend
solche Erkenntnisse würde zu einer Schwächung der den deutschen
Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung
führen und ließe Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zu. Insofern
könnte die Offenlegung entsprechender Informationen für die Sicherheit und
die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Nach der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
(Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch
Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer
Länder schädlich sein können, entsprechend einzustufen. Eine offene
Beantwortung der Fragen könnte dazu führen, dass die Beziehungen der
Nachrichtendienste des Bundes zu ausländischen Nachrichtendiensten beeinträchtigt
werden. Es wäre damit zu rechnen, dass Nachrichtendienste der betroffenen
Staaten den Nachrichtendiensten des Bundes nicht mehr als verlässlichen bzw.
vertrauenswürdigen Partner ansehen würden, wenn eine Stellungnahme zu den
Informations- bzw. Auskunftsersuchen öffentlich würde. Da die
Nachrichtendienste des Bundes für ihre Arbeit und Aufgabenerfüllung auf den
Informationsaustausch mit ausländischen Nachrichtendiensten angewiesen sind, könnten
sie ihren gesetzlichen Aufgaben zum Schutz der äußeren und inneren Sicherheit
der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr bzw. nur noch eingeschränkt
erfüllen. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß
der VSA mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft und werden dem
Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.*
1. Plant die Bundesregierung den Ausbau der Asien- und China-Kompetenz
im Wissenschaftssystem?
a) Wenn ja, mit welchen Maßnahmen, welche Maßnahmen wurden
bereits gestartet, und welche weiteren Maßnahmen sollen ab wann
starten?
b) Wenn ja, wie sollen die Länder, Kommunen,
Wissenschaftseinrichtungen und Hochschulen dabei einbezogen werden?
c) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 1 bis 1c werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (Vorbemerkung
Allgemein) verwiesen.
Ein aktuelles Beispiel für einen ressortübergreifenden Ansatz zum Ausbau von
Chinesisch-Sprachkompetenzen in Deutschland stellt das vom BMBF und dem
AA an die KMK unterbreitete Angebot für eine gemeinsam getragene
„Arbeitsgruppe Chinesisch als Fremdsprache“ dar. Die Arbeitsgruppe (AG) soll der
Entwicklung und Koordinierung von Maßnahmen zur Förderung der
chinesischen Sprache in Bildungsinstitutionen in Deutschland dienen und damit auf
den Ergebnissen des BMBF-AA-KMK-Agenda-Prozesses aus dem Jahr 2018
aufbauen. Im Rahmen der AG sollen in drei einzelnen Expertengruppen die
Bereiche „Forschung zu Chinesisch als Fremdsprache“, „Aus- und Weiterbildung
* Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat Teile der Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die
Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
von Chinesischlehrkräften an Hochschulen und Schulen“ und
„Unterrichtspraxis Chinesisch als Fremdsprache in der Schule“ adressiert werden.
Die Bundesregierung verantwortet zahlreiche Maßnahmen und Initiativen zum
Ausbau von unabhängiger China-Kompetenz in Deutschland und bezieht
hierbei je nach Ausrichtung Akteure aus der Wissenschaft bzw. auf Bundes- und
Landesebene mit ein. Einen aktuellen Überblick über laufende BMBF-
Aktivitäten sind auf der Webseite des BMBF zu finden. Ein Beispiel ist die im
Sommer 2021 veröffentlichte Richtlinie zur „Förderung des regionalen
Ausbaus der China-Kompetenz in der Wissenschaft“.
Zusätzlich legt die Bundesregierung auch ein besonderes Augenmerk auf den
Ausbau der Wissensbasis für wissenschaftliche Kooperationen mit Asien. Die
Heterogenität der Region erfordert sehr unterschiedliche Länderkompetenzen.
Diese werden im Rahmen ausgewählter bilateraler Kooperationsformate
unterstützt. Darüber hinaus tragen BMBF-geförderte Instrumente wie die
„Forschungspräsenzen im Asiatisch-Pazifischen Forschungsraum (APRA)“ zum
Ausbau der Länderkompetenzen bei. Zusätzlich hat das BMBF das APRA-
Performance-Monitoring als eigenes Berichtswerkzeug eingerichtet, das die
aktuellen Entwicklungen der Wissenschaft in Asien beobachtet und deutschen
Akteuren im Wissenschaftssystem zur Verfügung stellt.
Weiterhin misst die Bundesregierung den aus Mitteln der Bundesregierung
geförderten Aktivitäten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes
(DAAD) eine wichtige Rolle bei (u. a. den Veranstaltungs- und
Beratungsangeboten des Kompetenzzentrums Internationale Wissenschaftskooperation KIWi
sowie der Vermittlung von Asien- und China-Kompetenz im Rahmen der
bereits laufenden Stipendien- und Projektförderung). Die Veranstaltungsangebote
des DAAD stehen einem breiten Teilnehmerkreis aus Hochschulen und
Wissenschaftseinrichtungen offen.
2. Wie viele Konfuzius-Institute gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
in Deutschland, und an welchen Standorten?
Welche dieser Institute sind organisatorisch an welche deutsche
Hochschule angegliedert?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/24163 verwiesen. Die
Bundesregierung ist an der Gründung und Ausgestaltung von Konfuzius-Instituten
nicht beteiligt.
3. Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um Informationen über
Einflussnahme von chinesischen Konfuzius-Instituten auf deutsche
Hochschulen zu erhalten, und wenn ja, welche?
Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keine Maßnahmen ergriffen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (Vorbemerkung 2)
verwiesen.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Einflussnahme der Volksrepublik
China über die Konfuzius-Institute auf Hochschulen und
Wissenschaftseinrichtungen in Deutschland, und hält sie diese mit der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung für vereinbar?
7. Sieht die Bundesregierung die Freiheit von Forschung und Lehre durch
die Aktivitäten der Konfuzius-Institute beeinträchtigt, und wenn ja,
inwieweit?
Sind der Bundesregierung Einschränkungen der Meinungsfreiheit an den
Konfuzius-Instituten bekannt, und wenn ja, welche, und mit welchen
Maßnahmen will die Bundesregierung ggf. gegensteuern?
Wie unterstützt die Bundesregierung Hochschulen und
Wissenschaftseinrichtungen ggf. dabei, chinesischen Einfluss und chinesische
Einschränkungen der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit zu unterbinden?
Die Fragen 4 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die Freiheit von Wissenschaft und Lehre hat in Deutschland Verfassungsrang.
Die Bundesregierung verfolgt daher ausländische Versuche der Einflussnahme
in Deutschland – über Konfuzius-Institute oder auf anderen Wegen – sehr
genau.
Laut des Verfassungsschutzberichts aus dem Jahr 2020 (S. 323) sind „im
akademischen Bereich […] die chinesischen Konfuzius-Institute bedeutsame
Akteure auf dem Feld der Einflussnahme, die die akademische Freiheit auf
unterschiedlichen Wegen zu unterminieren drohen“. In diesem Sinne beobachtet die
Bundesregierung das Wirken der Konfuzius-Institute an deutschen
Hochschulen aufmerksam.
Der chinesische Staat hat Einflussmöglichkeiten auf die in der Volksrepublik
China für die Konfuzius-Institute ausgewählten chinesischen Lehrkräfte und
Lehrmaterialien. Daraus sowie aus der anteiligen Finanzierung der Institute
durch die chinesische Seite ergeben sich Risiken für die akademische Freiheit
an den Konfuzius-Instituten in Deutschland.
Der Bundesregierung ist die Absage der virtuellen Lesung zum Buch „Xi
Jinping – der mächtigste Mann der Welt“ von Adrian Geiges und Stefan Aust am
Leibniz-Konfuzius-Institut Hannover und am Konfuzius-Institut Metropole
Ruhr bekannt. In Folge der Absage durch die Institute wurde die Lesung am
27. Oktober 2021 an der Universität Duisburg-Essen durchgeführt.
Zudem wurde von Seiten der Konfuzius-Institute Ende 2019 versucht, die Tour
der preisgekrönten Dokumentation „In the name of Confucius“ über die
wachsende globale Kontroverse um die Konfuzius-Institute zu verhindern. Die von
der Tibet Initiative Deutschland und der Gesellschaft für bedrohte Völker
angestoßene Film-Tour mit anschließender Diskussionsrunde fand u. a. an diversen
deutschen Hochschulen mit angegliederten Konfuzius-Instituten statt.
Die Bundesregierung tauscht sich mit den Bundesländern wie auch der Allianz
der Wissenschaftsorganisationen und den Hochschulen regelmäßig zu allen
Aspekten der Beziehungen mit der Volksrepublik China aus, mit dem Ziel ein
gemeinsames Verständnis bezüglich der Chancen und Herausforderungen der
Kooperation zu entwickeln. Ein fortwährend wichtiges Thema dabei ist
Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsverantwortung.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
(Vorbemerkung 1) verwiesen.
5. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Themengebiete der
chinesischen Innen- und Außenpolitik, die in der Lehre und in den Angeboten
von Konfuzius-Instituten in Deutschland ausgeblendet werden, und wenn
ja, welche?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (Vorbemerkung 1)
verwiesen.
6. Trifft nach Auffassung der Bundesregierung die Einschätzung der
Fragesteller zu, dass die Konfuzius-Institute ein Einfallstor für
Forschungsspionage und Technologieabfluss darstellen können, und wie begründet
sie ihre Einschätzung?
Die Bundesregierung beobachtet Risiken die im Zusammenhang mit
Forschungsspionage und ungewollten Technologieabfluss stehen aufmerksam.
Der Bundesregierung liegen derzeit keine Belege dafür vor, dass Konfuzius-
Institute in Deutschland ein Einfallstor für Forschungsspionage oder
Technologieabfluss darstellen.
Die weitere Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht
offen erfolgen. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz von
Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen,
deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland nachteilig sein kann, entsprechend einzustufen. Es wird daher auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung (Vorbemerkung 2) verwiesen.
8. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Weitergabe
von Informationen durch die Konfuzius-Institute an die chinesische
Regierung und die Kommunistische Partei Chinas vor?
Die Konfuzius-Institute sind gegenüber offiziellen chinesischen Stellen
berichtspflichtig. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Kommunistische Partei
Chinas (KPCh) im gesamten Staatsapparat, also in sämtlichen Behörden, durch
Parteikomitees bzw. Parteisekretäre vertreten ist.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen der Bundesregierung
(Vorbemerkung 1 und 2) verwiesen.
9. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu Art und Umfang
von Kooperationen zwischen deutschen Hochschulen und Schulen mit
Konfuzius-Instituten in Deutschland vor?
a) Welche staatlichen Leistungen erhalten Konfuzius-Institute (bitte
nach Art und Umfang der Leistungen durch Bund, Länder und
Kommunen je Standort angeben)?
Die Fragen 9 und 9a werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung sowie auf die Antworten der Bundesregierung
zu den Fragen 9 und 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/24163 verwiesen. Seitdem haben die Konfuzius-Institute
auch keine weiteren Leistungen des Bundes erhalten.
b) Welche Kooperationen zwischen deutschen Hochschulen und
Schulen mit Konfuzius-Instituten wurden bereits aufgelöst, und mit
welcher Begründung?
Die Universitäten Hamburg und Düsseldorf haben ursprünglich bestehende
Kooperationen mit den jeweiligen Konfuzius-Instituten beendet. Der
Bundesregierung ist des Weiteren bekannt, dass mehrere Hochschulen derzeit bestehende
Verträge überprüfen oder mit ihren chinesischen Partnern neu verhandeln. Die
Universität Trier hat in Reaktion auf die von der chinesischen Regierung am
21. März 2021 verhängten Sanktionen gegen deutsche und europäischer
Akademiker die Arbeit des dortigen Konfuzius-Institutes ausgesetzt.
c) In welchen europäischen Nachbarländern wurde die Zusammenarbeit
mit Konfuzius-Instituten beendet oder ausgesetzt, und mit welcher
Begründung?
Seitens der Bundesregierung erfolgt keine systematische Erfassung dieser
Informationen bei den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
10. Plant die Bundesregierung, die wissenschaftlich-technologische
Zusammenarbeit mit der Volksrepublik China neu auszugestalten, und wenn ja,
warum?
11. Wo zieht die Bundesregierung Grenzen bei der Kooperation mit der
Volksrepublik China?
a) Bei welchen Forschungsthemen wird eine Kooperation grundsätzlich
ausgeschlossen?
b) Bei welchen Forschungsthemen wird eine Kooperation teilweise
ausgeschlossen?
Auf welche Teile bezieht sich der Ausschluss?
c) Bei welchen Bildungsthemen wird eine Kooperation grundsätzlich
ausgeschlossen?
d) Bei welchen Bildungsthemen wird eine Kooperation teilweise
ausgeschlossen?
Auf welche Teile bezieht sich der Ausschluss?
Die Fragen 10 bis 11d werden im Zusammenhang beantwortet.
Der wissenschaftlich-technologischen Zusammenarbeit (WTZ) mit der
Volksrepublik China kommt für langfristig stabile bilaterale Beziehungen eine
besondere Bedeutung zu. Die Bundesregierung sieht nach wie vor einen Mehrwert in
den wissenschaftlichen Beziehungen zu China. Dies muss unter
Berücksichtigung der jeweiligen Chancen und Risiken für die betroffenen Akteure und ihre
Einrichtungen – auch eingebettet in die nationalen bzw. europäischen
Interessen – und in Kenntnis der rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen für
Forschung und Bildung in der Volksrepublik China erfolgen. Hier ist ein
weiterer Ausbau unabhängiger China-Kompetenz in Deutschland erforderlich.
Dabei fokussiert die Bundesregierung die WTZ insbesondere auf
Themenbereiche, die zur Lösung globaler Herausforderungen beitragen. In jedem Einzelfall
wird sorgsam und nüchtern abgewogen. Kooperationen, die von Seiten der
Bundesregierung bereits unterstützt oder künftig gefördert werden, werden
einzelfallbezogen und evidenzbasiert betrachtet und unter Abschätzung von
Nutzen und Risiken abschließend bewertet.
Eine Zusammenarbeit mit chinesischen Partnern soll so gestaltet werden, dass
Risiken für die Freiheit von Forschung und Lehre und ungeregelten
Knowhow- bzw. Technologietransfer minimiert und Kooperationen auf Basis einer
informierten Entscheidung eingegangen bzw. fortgesetzt werden, hierzu zählen
auch Abwägungen mit Blick auf mögliche Zusammenhänge zu
Menschenrechtsverletzungen in der Volksrepublik China. Zudem sieht die
Bundesregierung im Zusammenhang mit dem von chinesischer Seite politisch
verpflichtenden Ziel der zivil-militärischen Integration mit Sorge wachsende
Proliferationsrisiken in vielen Forschungsbereichen.
12. Welche staatlichen Subventionen an die Konfuzius-Institute hat die
Bundesregierung seit Dezember 2021 eingestellt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 9a verwiesen.
13. Plant die Bundesregierung, eine unabhängige Expertenkommission zu
schaffen, die den Einfluss der chinesischen Regierung auf das deutsche
Wissenschaftssystem systematisch untersucht, und falls nein, warum
nicht?
Die Bundesregierung verfolgt ausländische Versuche der Einflussnahme in
Deutschland sehr genau. Die Bundesregierung erwartet von in Deutschland
tätigen ausländischen staatlichen wie nichtstaatlichen Stellen, dass sie die in
Deutschland geltende Rechtslage einhalten.
Die Bundesregierung tauscht sich mit den Bundesländern wie auch der Allianz
der Wissenschaftsorganisationen und den Hochschulen regelmäßig zu allen
Aspekten der Beziehungen mit der Volksrepublik China aus, mit dem Ziel ein
gemeinsames Verständnis bezüglich der Chancen und Herausforderungen der
Kooperation zu entwickeln. Das Thema ausländische Einflussnahme ist dabei ein
wichtiges Thema.
Zur Stärkung von Resilienzen gegenüber Einflussaktivitäten jeglicher Art wird
seitens der Bundesregierung der Ansatz verfolgt, ein größeres Bewusstsein für
das Thema Einflussnahme zu schaffen. Darüber hinaus wird auf die Antwort
der Bundesregierung zu den Fragen 4 und 95 auf die Große Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/20346
verwiesen.
14. Ist der Bundesregierung der „Tausend-Talente-Plan“ der
Kommunistischen Partei Chinas bekannt?
a) Wenn ja, wie schätzt die Bundesregierung die Aktivitäten der
Konfuzius-Institute in Deutschland im Zusammenhang mit dem
„Tausend-Talente-Plan“ ein?
Der Bundesregierung ist der „Tausend-Talente-Plan“ bekannt. Ihr liegen keine
Erkenntnisse für einen direkten Zusammenhang der Aktivitäten der Konfuzius-
Institute und dem „Tausend-Talente-Plan“ vor. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 8 verwiesen.
b) Wurden im Zusammenhang mit dem „Tausend-Talente-Plan“
Spionagefälle und sonstige Auffälligkeiten beobachtet, und wenn ja, wie
viele?
c) Plant die Bundesregierung eine Fortführung oder Intensivierung des
Gastwissenschaftlerüberprüfungsprogramms chinesischer
Wissenschaftler zur Proliferationsbekämpfung in Federführung des
Auswärtigen Amts?
Die Fragen 14b und 14c werden im Zusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung (Vorbemerkung 2)
verwiesen.
15. Welche und wie viele Anwerbeversuche durch Geheimdienste der
Volksrepublik China konnten im Zusammenhang mit Auslandsaufenthalten
deutscher Studenten und Wissenschaftler in China festgestellt werden?
Es wird auf die Vorbemerkungen der Bundesregierung (Vorbemerkung 1 und 2)
verwiesen.
16. Welche und wie viele Aktivitäten von Geheimdiensten der Volksrepublik
China konnten im Zusammenhang mit Auslandsaufenthalten
chinesischer Studenten und Wissenschaftler in Deutschland festgestellt werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die laut
Statistischem Bundesamt stark gestiegene Anzahl von Auslandsaufenthalten
chinesischer Studenten und Wissenschaftler in Deutschland
grundsätzlich?
Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, nach
welchen Kriterien die Auswahl chinesischer Studenten und
Wissenschaftler erfolgt, die in Deutschland einen Auslandsaufenthalt
absolvieren.
Für eine gezielte Steuerung von chinesischen Studierenden und
Wissenschaftlern in Deutschland zu Zwecken der Wirtschafts- und Wissenschaftsspionage
liegen der Bundesregierung keine Belege vor.
Die Bundesregierung bekennt sich zum Ziel eines stärkeren gesellschaftlichen
Austauschs mit der Volksrepublik China als einer wichtigen Grundlage für
stabile bilaterale Beziehungen. In diesem Zusammenhang sind chinesische
Studierende und Forschende in der Bundesrepublik willkommen. Gleichzeitig wird es
seitens der Bundesregierung begrüßt, wenn die Bereitschaft deutscher
Studierender und Forschender, in der Volksrepublik China zu lernen und zu forschen,
zunimmt.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkungen der Bundesregierung
(Vorbemerkung 1 und 2) verwiesen.
Vom DAAD geförderte Stipendiatinnen und Stipendiaten aus der Volksrepublik
China werden, wie beim DAAD üblich, durch unabhängige, vom DAAD
berufene Auswahlkommissionen ausgewählt. Die Auswahlkommissionen besteht
aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern deutscher und in einigen Fällen
auch ausländischer Partnerhochschulen, die auf Basis klar formulierter
Leitlinien und Kriterien, zu denen die fachliche Qualifikation, die Qualität des
Vorhabens und außerfachliche Kriterien wie ehrenamtliches Engagement gehören,
ausgewählt werden.
Der Bundesregierung liegen Informationen darüber vor, dass der China
Scholarship Council von seinen Stipendiatinnen und Stipendiaten ideologische
Konformität einfordert.
17. Steht die Bundesregierung im Austausch mit der EU zu Proliferations-
und Spionagegefahren im Zusammenhang mit chinesischen Studenten
und Wissenschaftlern in der EU?
Der Rat der Europäischen Union misst dem Thema mit dem im Jahr 2008
beschlossenen Aktionsplan „Neuen Handlungslinien der Europäischen Union im
Bereich der Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und
ihrer Trägersysteme“ hohe Priorität bei. Der Rat hat in diesem Aktionsplan die
Bedeutung eines effektiven Schutzes des Zugangs zu proliferationsrelevantem
Wissen unterstrichen und gefordert sicherzustellen, dass dieses Wissen und
Know-how zu friedlichen Zwecken genutzt werde. Dazu sollten insbesondere
die Wachsamkeit und Zusammenarbeit im konsularischen Bereich weiter
erhöht, der Schutz wissenschaftlicher und technischer Anlagen gegen
unbeabsichtigte Weitergabe von sensibler Technologie und sensiblem Know-how
verstärkt sowie wissenschaftliche und akademische Kreise sensibilisiert werden.
Dieser Aktionsplan ist für alle Mitglieder der Europäischen Union verbindlich
und wird in nationaler Verantwortung umgesetzt.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
(Vorbemerkung 1) verwiesen.
18. Sieht die Bundesregierung unabhängige, sinologische Institute und
Forschungseinrichtungen an deutschen Hochschulen als ausreichend
finanziert an?
Plant die Bundesregierung einen Ausbau der Unterstützung für das
deutsche Institut MERICS, das größte unabhängige chinapolitische
Forschungsinstitut in Europa?
Die Zuständigkeit für die Einrichtung von Lehrstühlen oder Instituten liegt
gemäß der föderalen Kompetenzordnung der Bundesrepublik Deutschland bei den
Ländern bzw. in der Verantwortung der Hochschulen.
Die Bundesregierung erkennt die Bedeutung der Förderung und Erhöhung der
China-Kompetenz in allen Bildungsbereichen an und steht hierzu auch mit der
KMK im Austausch, um deutschlandweit einen kohärenten Ansatz zu
ermöglichen.
Der Wissenstransfer zwischen Wissenschaft, Gesellschaft und Außenpolitik ist
der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Die Bundesregierung legt großen
Wert auf Politikberatung, die sich auf Erkenntnisse aus allen, für die jeweiligen
Entscheidungen relevanten wissenschaftlichen Fachbereichen stützt.
Das Mercator Institute for China Studies (MERICS) spielt eine wichtige Rolle
für chinapolitische Diskussionen und den Aufbau unabhängiger China-
Kompetenz in Deutschland und Europa. Die Sanktionsmaßnahmen der
chinesischen Regierung gegen MERICS und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
sind inakzeptabel. Die Bundesregierung wird die Zusammenarbeit mit
MERICS fortsetzen.
19. Zieht die Bundesregierung in Betracht, ein Kooperationsabkommen zur
Gewinnung taiwanischer Lehrkräfte abzuschließen – nach dem Vorbild
der U.S.-Taiwan Education Initiative, die Ende 2020 von der Regierung
der Vereinigten Staaten in Taipeh unterzeichnet wurde?
Welche Gespräche, insbesondere mit Taipeh, führte die Bundesregierung
ggf. hierzu, und mit welchem Ergebnis?
Akteure aus Taiwan können für die Vermittlung von unabhängiger China-
Kompetenz wertvolle Partner sein. Aufgrund der föderalen
Kompetenzverteilung unterliegt die Lehrkräfte-Gewinnung der Zuständigkeit der Länder.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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