[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/1282 –
Kriegsflüchtlinge schützen – Frauen und Kinder aus der Ukraine vor
Menschenhandel und Zwangsprostitution bewahren
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seitdem der Präsident der Russischen Föderation, Wladimir Putin, seiner
Armee den völkerrechtswidrigen Angriff auf die Ukraine befohlen hat, sind
Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer auf der Flucht. Da ukrainische Männer
zwischen 18 und 60 Jahren zum Wehrdienst verpflichtet sind und daher im
Regelfall nicht ausreisen dürfen, machen Frauen und Kinder die überwiegende
Zahl der Geflüchteten aus. Ihre Zahl steigt stetig. Diese Frauen und Kinder
brauchen unsere konkrete Unterstützung – sie verlassen ihr gewohntes Umfeld
und kommen in ein fremdes Land, dessen Sprache sie nicht sprechen. Sie sind
daher auf aufrichtig helfende Hände angewiesen. Unsere Unterstützung darf
nicht nur gut gemeint sein, sondern muss bis zum Ende durchdacht sein: Mit
der Aufnahme dieser besonders schutzbedürftigen Menschen entstehen
unmittelbar Schutzpflichten gegenüber den Hilfsbedürftigen.
Seit Beginn der Fluchtbewegung häufen sich Warnungen und Berichte
darüber, dass sich einzelne Kriminelle und Menschenhändler an der Hilflosigkeit
der Kriegsflüchtlinge zu bereichern suchen. Die Bundespolizei,
Hilfsorganisationen und ehrenamtliche Streetworker weisen seit Wochen eindringlich
darauf hin, dass Menschenhändler und Zuhälter Frauen gezielt ansprechen, um
sie zunächst in Abhängigkeit zu bringen und sie dann zur Schwarzarbeit im
Rotlichtmilieu zu zwingen (siehe WDR-Beitrag vom 20. März 2022,
https://w
ww1.wdr.de/nachrichten/ukraine-flucht-fluechtlinge-menschenhandel-10
0.html; Der Tagesspiegel bereits am 9. März 2022: Verdacht des
Menschenhandels in Berlin: „Polizei warnt vor gefährlichen Angeboten an
Ukrainerinnen – Senat stärkt Kinderschutz“; Tweet der Bundespolizei Koblenz vom
8. März 2022). Einträge in sogenannten Freierforen weisen darauf hin, dass in
Deutschland bereits Nachfrage nach ukrainischen Prostituierten entsteht (siehe
Deutsche Welle vom 10. März 2022,
https://www.dw.com/de/gefahr-f%C3%B
Cr-gefl%C3%BCchtete-ukrainerinnen-dubiose-%C3%BCbernachtungsangebo
te-in-berlin/a-61078954; siehe Stuttgarter Nachrichten vom 17. März 2022,
https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.frauen-auf-der-flucht-deutsche-fr
eier-freuen-sich-auf-ukrainerinnen.db5271fc-7190-45fe-a867-8c7b5fd8b31
f.html). Die Bundesregierung verlässt sich nach Ansicht der Fragesteller auch
Wochen nach Beginn des Krieges weiterhin auf die Leistung und das
Tätigwerden der privaten Helferinnen und Helfer. Eine Abhilfe der Situation ist
bislang kaum feststellbar oder auch nur in Aussicht gestellt.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1559
20. Wahlperiode 25.04.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
vom 22. April 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
In Deutschland werden diejenigen Menschen, die private Unterkünfte an
Kriegsflüchtlinge vergeben, bislang nicht registriert, obwohl dies ein
geeignetes Mittel sein dürfte, um die ankommenden Frauen und Kinder zu schützen.
Auch die Kriegsflüchtlinge selbst werden nicht lückenlos sofort bei ihrer
Einreise, teilweise sogar überhaupt nicht registriert. Es entsteht dadurch ein
Raum, in dem sich Menschenhändler betätigen können, ohne ein größeres
Risiko einzugehen. Es wird dadurch nämlich nahezu unmöglich, diejenigen
Frauen und Kinder, die nach ihrer Einreise nach Deutschland in die Fänge von
Menschenhändlern geraten, wiederzufinden oder ihre Reiseroute
nachzuvollziehen. Eine vollständige Registrierung muss gewährleistet werden und ist
generell auch möglich, wie man in Polen sieht, wo an der Grenze zur Ukraine
sofort alle Menschen registriert werden. Auch eine Registrierung derjenigen,
die Unterkünfte anbieten, wäre problemlos möglich und auch zulässig. In
Polen geschieht auch dies.
Die Fragesteller sorgen sich um die Frauen und Kinder sowie insbesondere
unbegleitete Kinder, die vor der russischen Invasion aus der Ukraine geflohen
sind. Auch in Deutschland müssen über Apelle hinaus konkrete Schritte
unternommen werden, um Frauen und Kinder vor einem Ende in der
Zwangsprostitution zu bewahren.
1. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass den Menschen, die den
Kriegsflüchtlingen private Unterkünfte zur Verfügung stellen,
Schutzpflichten für ebendiese Geflüchteten zukommen?
2. Werden die Menschen, die private Unterkünfte für Geflüchtete
bereitstellen, registriert?
3. Gibt es konkrete Pläne, für Menschen, die Kriegsflüchtlingen private
Unterkünfte anbieten, eine Registrierungspflicht einzuführen?
4. Sofern die Bundesregierung den Datenschutz als maßgeblichen
Hinderungsgrund für eine Registrierung für Helferinnen und Helfer anführt,
aus welchem Grund hält die Bundesregierung eine Einwilligung dieser
Personen in die Datenverarbeitung für nicht zumutbar und/oder die
Datenverarbeitung auch darüber hinaus für unzulässig?
Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass auch andere Länder im
Geltungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung sowohl die Helfer als
auch die Ankommenden registrieren?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 4 gemeinsam
beantwortet.
Eine Registrierung der Geflüchteten, die in Deutschland bleiben wollen, findet
spätestens am Zielort statt, wenn diese ein Schutzbegehren (u. a. Unterkunft,
medizinische Versorgung) äußern und/oder nach der Einreise in das
Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel (§ 24 AufenthG) oder staatliche Leistungen
beantragen. Derzeit finden keine Registrierungen von Menschen statt, die private
Unterkünfte für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine anbieten. Die Bundesregierung
hat das Hilfe-Portal „Germany4Ukraine“ eingerichtet und ist eine Kooperation
mit den Hilfsorganisationen „Unterkunft Ukraine“ und „Airbnb.org“
eingegangen, um den Geflüchteten zentrale, vertrauenswürdige, digitale Anlaufstellen in
Deutschland bereitzustellen. Durch eine Authentifizierung der Anbietenden bei
der Registrierung auf dem Portal und einem von Hilfsorganisationen
begleiteten Prozess wird dabei Sicherheit für alle Beteiligten erreicht.
5. Ist eine Stelle oder Organisationseinheit im Bundesministerium des
Innern und für Heimat dafür verantwortlich, dass die Frauen und Kinder
sowie unbegleitete Minderjährige unter den Kriegsflüchtlingen aus der
Ukraine vor Menschenhandel, Zwangsarbeit und Zwangsprostitution
geschützt werden, und wenn ja, welche?
Gibt es in einem anderen Bundesministerium eine Stelle oder
Organisationseinheit, die dafür verantwortlich ist?
Die Zuständigkeit zur Bekämpfung von Menschenhandel innerhalb der
Bundesregierung ist zwischen den Bundesressorts, insbesondere dem
Auswärtigen Amt (AA), dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dem
Bundesministerium der Finanzen (BMF), dem Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), dem Bundesministerium des Innern
und für Heimat (BMI), dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) und dem
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) aufgeteilt. Diese Ressorts stehen im ständigen Austausch und arbeiten
zudem eng mit den Ländern und der Zivilgesellschaft zusammen.
Bundesressorts, Länder und Zivilgesellschaft nehmen regelmäßig an Sitzungen
der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Menschenhandel unter Vorsitz des BMFSFJ,
in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Bekämpfung von Menschenhandel zum
Zwecke der Arbeitsausbeutung unter Vorsitz des BMAS und im Nationalen Rat
gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen unter Vorsitz des BMFSFJ
und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs (UBSKM) teil, die diesen Austausch fördern und sicherstellen, dass
Synergien identifiziert und genutzt werden.
Der Bundesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, dass alle Menschen und
insbesondere besonders schutzbedürftige Personen, wie Kinder und
Jugendliche, die nach Deutschland kommen, gut untergebracht, versorgt und
betreut werden und dass Deutschland ein sicherer Zufluchtsort insbesondere auch
für die aus der Ukraine eingereisten Kinder und Jugendlichen ist. Kinder und
Jugendliche, die aus dem Kriegsgebiet der Ukraine nach Deutschland
kommen, haben grundsätzlich Zugang zur deutschen Kinder- und Jugendhilfe
(SGB VIII). Sie bietet den Kindern und jungen Menschen nicht nur Schutz und
bedarfsgerechte Hilfen, sondern u. a. auch pädagogische Beratung und
Unterstützung der Eltern in Krisensituationen.
Damit Heim- und Waisenkinder in Deutschland schneller eine Unterkunft
finden und in Gruppen zusammenbleiben können, hat das BMFSFJ eine neue
Melde- und Koordinierungsstelle eingerichtet. Die Melde- und
Koordinierungsstelle hat am 31. März 2022 ihre Arbeit aufgenommen.
Sie besteht aus zwei Säulen:
● Die Koordination der bundesweiten Aufnahme ist beim
Bundesverwaltungsamt (BVA) angesiedelt.
● Als Anlauf-/Kontaktstelle ist die SOS Meldestelle ukrainische
Waisenhäuser und Kinderheime bei SOS-Kinderdorf e. V. geschaffen worden (0800 -
1260612).
In den Ländern sind Landesverteilstellen für die weitere Verteilung an die
Kommunen verantwortlich.
Die Koordinierungsstelle beim BVA und die Landesverteilstellen arbeiten eng
zusammen.
Das BVA koordiniert ebenfalls die bundesweite Aufnahme von unbegleiteten
ausländischen Minderjährigen. Auch sie gehören zu den schutzbedürftigsten
Personen und werden daher in Deutschland von den Jugendämtern in Obhut
genommen und ihrem Wohl entsprechend untergebracht, versorgt und betreut.
Die bundesweite Aufnahmepflicht gilt selbstverständlich auch für
unbegleitete Minderjährige aus der Ukraine. Das Verfahren der bundesweiten Aufnahme
für unbegleitete Minderjährige ist gemäß §§ 42a ff. SGB VIII geregelt. Das
BMFSFJ ist hierzu kontinuierlich mit den dafür zuständigen Ländern im engen
Austausch.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 9 und 10 verwiesen.
6. Wie ist die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesinnenministerium und
dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
insgesamt bei der Frage des Schutzes geflüchteter Frauen und Kinder aus der
Ukraine konkret ausgestaltet?
Das BMI und das BMFSFJ stehen im regelmäßigen Austausch zu Fragen des
Schutzes geflüchteter Frauen und Kinder aus der Ukraine. Dies schließt die
Sensibilisierung, die Unterstützung und den Austausch mit Akteurinnen und
Akteuren vor Ort ein, die an der Aufnahme, Registrierung und Unterbringung
geflüchteter Frauen und Kinder aus der Ukraine mitwirken. Hierfür werden alle
zur Verfügung stehenden Kanäle und Kontakte genutzt.
Am 5. April 2022 führte die damalige Bundesfamilienministerin Anne Spiegel
ein digitales Fachgespräch zum Schutz geflüchteter Frauen und Kinder, unter
anderem mit Vertreterinnen und Vertretern des BMI und Expertinnen und
Experten des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei, um sich über die
aktuelle Lageentwicklung und mögliche weitere Maßnahmen zu informieren.
7. Macht die Bundesregierung den Polizeibehörden spezielle Vorgaben zum
Umgang mit Frauen und Kindern sowie unbegleiteten Minderjährigen,
die aus der Ukraine ankommen?
Die polizeiliche Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und
Ordnung obliegt in Deutschland grundsätzlich den Ländern und richtet sich nach
den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen; letzteres gilt ebenfalls für die
Polizeien des Bundes. Die Bundesbehörden waren und sind entsprechend
sensibilisiert.
8. Plant die Bundesregierung die Errichtung sogenannter Schutzzonen für
Flüchtlinge in Bahnhöfen?
Die Bundesregierung plant derzeit keine Einrichtung von sogenannten
Schutzzonen in Bahnhöfen.
9. Was tut die Bundesregierung, um die Bemühungen von
Hilfsorganisationen und Polizei bei der Sensibilisierung der Frauen und Kinder sowie
unbegleiteten Minderjährigen zu koordinieren und zu unterstützen?
Welche Informationen werden seitens der Bundesregierung zur
Unterstützung dieser Bemühungen zur Verfügung gestellt?
Stellt sie sicher, dass den ankommenden Frauen und Kinder sowie
unbegleiteten Minderjährigen Leitlinien und Verhaltensanweisungen,
insbesondere in ukrainischer Sprache, bereitgestellt werden, deren Befolgung
die Frauen und Kinder schützen kann?
10. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung sonst, um
den Schutz der Frauen und Kinder sowie unbegleiteten Minderjährigen
zu gewährleisten?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 9 und 10 gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung setzt sich seit Kriegsbeginn gemeinsam mit den Ländern
und der Zivilgesellschaft intensiv dafür ein, Menschen, die aus der Ukraine
fliehen – mehrheitlich Frauen und Kinder – vor ausbeuterischen Handlungen,
Menschenhandel, Zwangsprostitution und sexualisierter Gewalt zu schützen.
Das BMI und die Sicherheitsbehörden des Bundes beobachten die Komplexe
„Menschenhandel, Ausbeutung, Zwangsprostitution und sexualisierte Gewalt“
im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine sehr intensiv und stehen hierzu
im engen Austausch mit den Ländern.
Die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und die zuständigen
Landespolizeistellen sind sensibilisiert und gehen entsprechenden Hinweisen im Rahmen der
gesetzlichen Zuständigkeiten konsequent nach. Auch die ehrenamtlichen
Helferinnen und Helfer vor Ort werden weiterhin sensibilisiert und geben
verdächtige Beobachtungen an die Sicherheitsbehörden weiter.
Die Behörden stehen auf den unterschiedlichen Ebenen im fortlaufenden
Austausch mit den Hilfsorganisationen. Die Bundespolizei stellt den Flüchtlingen
aus der Ukraine unmittelbar oder über die Helfer vor Ort entsprechendes
Präventionsmaterial zur Verfügung. Dieses beinhaltet auch
Verhaltensempfehlungen sowie weitere Hinweise zu Kontaktmöglichkeiten. Die Informationen sind
in der Regel mehrsprachig (in ukrainischer, russischer, englischer und
deutscher Sprache). Um die Informationen möglichst allen Geflüchteten zugänglich
zu machen, werden sie auch online zur Verfügung gestellt.
Warnhinweise werden an Anzeigetafeln in Ankunftsbahnhöfen in der
Landessprache geschaltet und online in den sozialen Medien verbreitet. Auch auf dem
Informations- und Hilfe-Portal der Bundesregierung „Germany4Ukraine“
werden auf der Startseite alleinreisende Jugendliche und Frauen durch die
Bundespolizei vor auffälligen Übernachtungsangeboten in ukrainischer und russischer
Sprache gewarnt. Ebenfalls auf der Startseite findet sich die Telefonnummer
des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ verbunden mit einem entsprechenden
Hinweis in ukrainischer, russischer, englischer und deutscher Sprache. Die
Internetseite wird um weitere Informationen und Hilfsangebote für Geflüchtete
auch zum Schutz vor Menschenhandel, Ausbeutung, Zwangsprostitution und
sexualisierter Gewalt erweitert.
Eine Willkommens-SMS verlinkt zu weiteren Informationen, auch bezüglich
der Sicherheit der Geflüchteten, auf die Internetseite „Germany4Ukraine.de“.
Die Einrichtung einer Bundeskoordinierungsstelle beim BVA zur bundesweiten
Aufnahme von evakuierten Kindern und Jugendlichen aus ukrainischen
Einrichtungen sowie das bestehende Verfahren für die unbegleiteten
Minderjährigen gewährleisen eine kindeswohlentsprechende Unterbringung, Betreuung
und Versorgung in Deutschland.
Kinder und Jugendliche, die ohne Begleitung einer personen- oder
erziehungsberechtigten Person nach Deutschland einreisen, sind besonderen Gefahren
ausgesetzt und brauchen deshalb auch besonderen Schutz. Auch unbegleitete
Minderjährige aus der Ukraine müssen daher vom zuständigen Jugendamt vor
Ort vorläufig in Obhut genommen werden. Dies gilt auch, wenn die Kinder und
Jugendlichen z. B. durch privat organisierte Transfers in bestimmte Regionen
Deutschlands gelangt sind. Während der vorläufigen Inobhutnahme prüft das
Jugendamt anhand von Kindeswohlkriterien, ob eine Verteilung des
unbegleiteten ausländischen Minderjährigen erfolgen kann oder ausgeschlossen ist. Kann
eine Verteilung erfolgen, ist insbesondere darauf zu achten, dass Geschwister
und Bezugsgruppen zusammenbleiben. An die vorläufige Inobhutnahme
schließt sich die Inobhutnahme an. Das Jugendamt entscheidet
einzelfallbezogen, welche Unterbringung für die Kinder bzw. Jugendlichen geeignet und
situationsangemessen ist.
Dieses Verfahren gilt grundsätzlich auch, wenn sich minderjährige Geflüchtete
bei (nicht-erziehungsberechtigten) Freunden oder Bekannten aufhalten. Das
Jugendamt prüft hier, ob diese Personen „geeignet“ zur Betreuung sind und das
Kind/der Jugendliche dort entsprechend bleiben kann. Ist dies der Fall, kann
der unbegleitete Minderjährige im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme bei
den Freunden oder Bekannten verbleiben.
Reisen Kinder und Jugendliche in Begleitung von Betreuungspersonen nach
Deutschland ein, prüft das Jugendamt vor Ort, ob es sich bei den
Begleitpersonen um Personen- oder Erziehungsberechtigte handelt. Ist dies der Fall, handelt
es sich um begleitete Minderjährige. Das Verteilverfahren findet dann auf sie
keine Anwendung.
Zur Bündelung und Vernetzung des ehrenamtlichen Engagements ist die
„Alliance4Ukraine“ ins Leben gerufen worden. Für die Initiative „Alliance4
Ukraine“ hat die Bundesministerin Nancy Faeser die Schirmherrschaft übernommen.
Die DSEE (Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt) ist Mitgründerin
des koordinierenden zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Alliance4Ukraine“,
die unter ihrem Dach inzwischen bereits über 300 Organisationen und
Initiativen aus der Engagement-Szene bündelt, die sich für die ukrainischen
Geflüchteten einsetzen − von kleinen gemeinnützigen Organisationen über große
Hilfsorganisationen, Stiftungen, Unternehmen und staatliche Stellen. Zu den
Informationsangeboten und Handlungsfeldern gehört auch der Schutz von
vulnerablen Gruppen insbesondere vor sexualisierter Gewalt und Menschenhandel.
Auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
wird darüber informiert, an welche Stellen sich die Einreisenden wenden
können. In Bezug auf unbegleitete Minderjährige wird dort ebenfalls informiert,
dass Jugendämter zu kontaktieren sind. In weiteren Informationsmaterialien des
BAMF wird den Einreisenden empfohlen, vorsichtig zu sein und sich nur an
die genannten Anlaufstellen und Behörden zu wenden. Im Rahmen seiner
Zuständigkeiten im Bereich Ausnahmen von der Passpflicht und Zustimmung zu
Reiseausweisen für Ausländer hat das BAMF um besonders sorgfältige
Prüfung von Visaanträgen gebeten, um Menschenhandel auszuschließen.
In Fällen, in denen ein Antrag auf Asyl gestellt wird, überprüft das BAMF
grundsätzlich vorliegende Vulnerabilitäten. Im Rahmen des Asylverfahrens
wird auf die psychische und physische Verfassung der Antragsteller Rücksicht
genommen. Hier geht es u. a. darum, Nachhallerinnerungen, Flashbacks oder
das Wiedererleben vergangener Erlebnisse bei Anhörungen zu vermeiden. Das
BAMF erfüllt entsprechende Anforderungen durch speziell geschulte,
gesondert beauftragte Entscheiderinnen und Entscheider für bestimmte vulnerable
Personengruppen.
Das BAMF hat der European Agency for Asylum (EUAA) bereits
Unterstützung für belastete Nachbarstaaten der Ukraine zugesichert und bis zu 45
Expertinnen und Experten, darunter auch Vulnerabilitätsexpertinnen und -experten,
für kurzfristige Unterstützungseinsätze angeboten. Diese können zeitnah
voraussichtlich in Rumänien und anderen Nachbarländern der Ukraine zum
Einsatz kommen. Das BAMF informiert sich im europäischen Expertenkreis über
die unmittelbaren Bedürfnisse ankommender Frauen und Kinder und tauscht
sich über Erfahrungen und Ansätze zur unmittelbaren Unterstützung aus.
Das von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration finanzierte Online-Informationsportal „Handbook Germany“ wurde
am 28. Februar 2022 um Ukraine-Sonderseiten für Geflüchtete aus der Ukraine
in ukrainischer, russischer, englischer und deutscher Sprache erweitert. Unter
www.handbookgermany.de werden Basisinformationen zu Einreise, Aufenthalt
und Gewaltschutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt. Hier wird auch vor
möglichen Risiken gewarnt und es wird auf Hilfemöglichkeiten hingewiesen.
Das BMJ hat das Merkblatt für Opfer einer Straftat ins Ukrainische übersetzen
lassen und auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht (
https://www.bmj.de/Sh
aredDocs/Artikel/DE/2022/031709_hilfe-info_Merkblatt_Opferschutz.html).
Zudem hat es veranlasst, dass das Merkblatt auch an weiteren geeigneten
Stellen veröffentlicht und verwendet werden kann. Das Merkblatt für Opfer einer
Straftat informiert in Kürze darüber, welche Rechte Opfer von Straftaten haben
und wo sie Hilfe finden.
Zudem wird das BMJ das Hilfe-Portal „Germany4Ukraine“ der
Bundesregierung für in Deutschland ankommende Geflüchtete aus der Ukraine durch
geeignete Kommunikationsmaßnahmen auf der Internetseite und in den sozialen
Medien des BMJ unterstützen, um eine größtmögliche Reichweite innerhalb der
Bundesregierung zu generieren.
Das BMAS informiert zudem insbesondere auch in ukrainischer und russischer
Sprache über Arbeit, Arbeitsrechte und Sozialleistungen in Deutschland.
Sowohl auf der Internetseite des BMAS als auch auf dem Portal „Germany4
Ukraine“ werden unter anderem Informationen zum Mindestlohn sowie zur
Höchstarbeitszeit bereitgestellt, um durch Aufklärung präventiv gegen ausbeuterische
Arbeitsverhältnisse zu wirken. Beide Portale enthalten zudem
Kontaktinformationen zu Beratungsangeboten zu Arbeitsrechten.
Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ steht als bundesweites Erstberatungs-
und Weitervermittlungsangebot zu allen Formen von Gewalt gegen Frauen
(einschließlich Menschenhandel und sexueller Gewalt) auch für aus der
Ukraine eingereiste Frauen, unterstützende Fachkräfte und für Personen aus dem
sozialen Umfeld Betroffener bereit – rund um die Uhr, anonym, barrierefrei und
in 18 Sprachen, darunter bereits jetzt Russisch, Polnisch und Englisch. Das
Hilfetelefon kann Betroffene bei ihren ersten Schritten aus einer Gewaltsituation
und bei der Suche nach passenden Schutz- und Unterstützungsangeboten vor
Ort unterstützen.
Geflüchtete schwangere Frauen aus der Ukraine sind auf schnelle und
unkomplizierte Hilfe angewiesen. Das bundesweite Hilfetelefon „Schwangere in Not“
bietet Beratung u. a. in Russisch, Polnisch und Englisch an. Unter der
Rufnummer 0800 40 40 020 wird dort kostenlos, rund um die Uhr und an allen Tagen
im Jahr psychosoziale Erstberatung für Schwangere, auf Wunsch auch anonym
geleistet.
Das dolmetscherbegleitete Sprachangebot der Hilfetelefone „Gewalt gegen
Frauen“ und „Schwangere in Not“ wird zeitnah um Ukrainisch erweitert. Auch
die Informationsmaterialien beider Hilfetelefone werden kurzfristig ins
Ukrainische übersetzt.
Auf der Startseite des Informations- und Hilfe-Portals der Bundesregierung
„Germany4Ukraine“ findet sich die Telefonnummer des „Hilfetelefons –
Gewalt gegen Frauen“ verbunden mit einem entsprechenden Hinweis in
ukrainischer, russischer, englischer und deutscher Sprache.
Darüber hinaus veröffentlicht die Unabhängige Beauftragte für Fragen des
sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) auf einer digitalen Informationsgrafik
auf Ukrainisch die Rufnummern des Hilfetelefons „Sexueller Missbrauch“
sowie der Hilfetelefone „Gewalt gegen Frauen“ und „Schwangere in Not“. Die
Informationsgrafik wird auch gezielt über die Social Media Kanäle, NGOs und
ukrainischen Communities verbreitet.
Das BMFSFJ fördert seit 1999 die Arbeit des Bundesweiten
Koordinierungskreises gegen Menschenhandel (KOK) e. V., ein Zusammenschluss von 39
Nichtregierungsorganisationen, die mit ihren Haupt- und Zweigstellen
insgesamt ca. 50 Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel und
weitere, mit diesem Themenbereich verbundene Organisationen
(Migrantinnenprojekte, Frauenhäuser, Prostituiertenberatungsstellen) vertreten. Der KOK bündelt
die Expertise seiner Mitglieder, bringt diese in die Bundes-, Landes- und
Europapolitik ein. Aktuell unterstützt der KOK seine Mitgliedsorganisationen aktiv
dabei, ihre Arbeit an die weitreichenden Auswirkungen der COVID-Pandemie
sowie an die neuen Herausforderungen durch die Fluchtbewegung aus der
Ukraine anzupassen und zeitnahe, umfassende Unterstützung weiterhin
sicherzustellen. Das BMFSFJ hat den gewohnt engen Austausch mit dem KOK seit
Beginn der Fluchtbewegung aus der Ukraine intensiviert. Auf der Internetseite des
KOK (
www.kok-gegen-menschenhandel.de) stehen eine deutschlandweite
Übersicht der Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel sowie
Informationsmaterial (mehrsprachig, darunter Deutsch, Englisch und
Ukrainisch) mit Hinweisen zu Gefahren des Menschenhandels und
Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen aller Nationalitäten auf der Flucht aus der Ukraine
bereit. Der KOK engagiert sich und sensibilisiert auch in der „Alliance4
Ukraine“. Sensibilisierungen und Schulungen in der Identifizierung Betroffener für
Mitarbeitende der Bundespolizei, des BAMF sowie von Hilfsorganisationen
finden bereits regelmäßig zum Beispiel über Angebote des KOK statt.
Das BMFSFJ hat den Ländern zu den zentralen Rechtsfragen in Bezug auf
unbegleitete ausländische Minderjährige (UMA), evakuierte Kinderheime und
begleitete Minderjährige eine Punktation zur Verfügung gestellt, und steht seit
Ausbruch des Krieges mit den Ländern im regelmäßigen Austausch.
Das BMFSFJ hat zudem bestehende Programme und Hilfestellen auf die
aktuelle Situation angepasst.
Zusammen mit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen
Kindesmissbrauchs (UBSKM) hat das BMFSFJ ein gemeinsames
Kommunikationsmodul für soziale Medien entwickelt, mit dem ukrainische Frauen und
Mädchen in Deutschland über bestehende Hilfeangebote des Bundes informiert
werden und gleichzeitig Menschen, die in der jetzigen Situation ehrenamtlich
mithelfen, für die Themen sensibilisiert werden können. Hingewiesen wird –
auch in ukrainischer Sprache – auf das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen, das
Hilfe-Telefon sexueller Missbrauch sowie das Hilfetelefon Schwangere in Not.
Die Bundesregierung (BMFSFJ) hat aktiv an Sondersitzungen der EU-
Koordinatorin für die Bekämpfung des Menschenhandels mit dem EU-
Netzwerk Nationaler Berichterstatter und vergleichbarer Mechanismen (EU-
NREM) und des Sonderbeauftragten und Koordinators für die Bekämpfung des
Menschenhandels der OSZE teilgenommen. Diese Netzwerke bieten eine
wichtige Plattform, um sich mit anderen europäischen Staaten – insbesondere auch
den Anrainerstaaten der Ukraine – auszutauschen und mögliche Synergien zu
identifizieren.
Mit der Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in
Flüchtlingsunterkünften“ (nachfolgend: „Bundesinitiative“) setzt sich das BMFSFJ seit 2016
gemeinsam mit dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF und
einem breiten Bündnis von Partnern für den Schutz von Frauen, (begleiteten)
Kindern und weiteren schutzbedürftigen Personen in Unterkünften für
geflüchtete Menschen ein. Die im Rahmen der Bundesinitiative veröffentlichten
„Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in
Flüchtlingsunterkünften“ mit Annexen zu geflüchteten Menschen mit Behinderung, zu geflüchteten
Menschen mit Traumafolgestörung und zu LSBTI* Geflüchtete dienen als
Leitlinien zur Erstellung, Umsetzung und Monitoring von unterkunftsspezifischen
Schutzkonzepten (4. Auflage, April 2021). Die im Rahmen der Bundesinitiative
laufenden Maßnahmen unterstützen die Länder und Kommunen bei der
Umsetzung von Gewaltschutzmaßnahmen, zum Beispiel werden mit dem Projekt
„Dezentrale Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Gewaltschutz in
Flüchtlingsunterkünften“ seit 2019 Betreiber- und Trägerorganisationen, wie auch
Landes- und kommunale Behörden beim Aufbau und der Umsetzung von
Strukturen für Gewaltschutz unterstützt.
Das BMFSFJ fördert die Arbeitsgemeinschaft zum Schutz der Kinder vor
sexueller Ausbeutung (ECPAT Deutschland e. V.) seit über 20 Jahren. Im aktuellen
Förderzeitraum (2022 bis 2024) fördert das BMFSFJ ECPAT Deutschland e. V.
mit rund 200 000 Euro jährlich.
Die Ziele der aktuellen und vorherigen Förderung umfassen unter anderem die
Qualifizierung von Mitarbeitenden in Kinder- und Jugendhilfe, Polizei,
Gesundheitswesen, Straf- und Familiengericht und Fachberatungsstellen zu
Menschenhandel mit Kindern.
11. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die
besonders vulnerable Personengruppe betroffener Frauen und Kinder mit
Behinderungen unter Beachtung aller Vorgaben der Artikel 6 und 16 der
UN-Behindertenrechtskonvention vor Diskriminierung, Gewalt,
Menschenhandel und Zwangsprostitution zu schützen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 9 und 10 verwiesen. Das Hilfetelefon
„Schwangere in Not“ ist darüber hinaus barrierefrei und mehrsprachig. Bei
Bedarf werden Dolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscherinnen von den
Beraterinnen des Hilfetelefons hinzugeschaltet.
12. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die
Verpflichtung der Leistungserbringer in § 37a des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB IX) zu Gewaltschutzmaßnahmen auch für die geflüchteten
Frauen und Kinder mit Behinderung und von Behinderung bedrohte
Angehörige dieser Personengruppe umfassend zu gewährleisten?
Leistungserbringer von Reha- und Teilhabeleistungen sind gemäß § 37a SGB
IX verpflichtet, geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt für Menschen
mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen, insbesondere für
Frauen und Kinder mit Behinderung und von Behinderung bedrohte Frauen
und Kinder, zu treffen. Dieser Schutz gilt genauso für geflüchtete Frauen und
Kinder mit Behinderungen, die Reha- und Teilhabeleistungen erhalten.
13. Gibt es bereits konkrete Ausarbeitungen, welche spezifischen Projekte
und Leistungen im Hinblick auf das Thema der Kleinen Anfrage im
kommenden Haushaltsplan konkret mit Finanzmitteln hinterlegt bzw.
aufgestockt werden sollen?
Wenn nein, warum nicht, und wann ist damit zu rechnen?
Wenn ja, welche Projekte und Leistungen werden in welchem Etat
hinterlegt werden?
Die Arbeit des Bundesweiten Koordinierungskreises gegen Menschenhandel
(KOK) e. V. wird bereits seit 1999 über Mittel des BMFSFJ gefördert. Für die
aktuelle Förderperiode des KOK (2022 bis 2024) ist ein Gesamtvolumen von
1 639 734 Euro geplant.
BMAS als das zuständige Ressort für die Bekämpfung von Menschenhandel
zum Zweck der Arbeitsausbeutung hat im Jahr 2017 die Servicestelle gegen
Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel eingerichtet und
unterstützt seitdem strategisch bundesweit den Auf- und Ausbau nachhaltiger
Kooperationsstrukturen zur Prävention, zum Schutz und zur Beratung Betroffener
und zur effektiven Strafverfolgung, somit auch im Hinblick auf das Thema der
Kleinen Anfrage.
In der aktuellen Förderperiode wird die Servicestelle im Jahr 2022 mit
285 206,99 Euro gefördert. Um den genannten Verpflichtungen und Zielen
weiterhin Rechnung zu tragen, soll eine Förderung mit einer Fortführung der o. g.
Inhalte auch für den Zeitraum ab 2023 bis 2025 erfolgen. Entsprechende Mittel
i. H. v. insgesamt rund 1,38 Mio. Euro sind veranschlagt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 9 und 10 verwiesen.
14. Gibt es eine Strategie zum Umgang mit solchen Menschen, die durch
zweifelhafte Angebote auffallen?
Die zuständigen Behörden treffen in Abhängigkeit vom konkreten Einzelfall
Maßnahmen der individualisierten Gefahrenabwehr. Dies können u. a.
Identitätsfeststellungen, Platzverweise, Fahndungsausschreibung und/oder
Gefährderansprachen sein. Darüber hinaus wird der polizeiliche Informationsaustausch
zwischen Bund und Ländern und mit den europäischen Partnern intensiviert.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 9 und 10 verwiesen.
15. Von welchen Erfahrungen berichten die Bundespolizistinnen und
Bundespolizisten von ihren Kontrollen an den Bahnhöfen, an denen
Kriegsflüchtlinge ankommen im Hinblick auf das Thema der Kleinen Anfrage?
Die Bundespolizei verzeichnet aufgrund der erhöhten Sensibilisierung der
Öffentlichkeit ein verstärktes Hinweisaufkommen. Den Hinweisen gehen die
zuständigen Behörden nach. Dabei ist jedoch auch festzustellen, dass nicht jeder
Hinweis bestätigt werden konnte und daher auch keine weiteren Ermittlungen
nach sich zog.
16. Welche Erfahrungen, Hinweise oder Anzeigen haben die Bundespolizei
und die Bundesregierung dazu veranlasst, entsprechende Warnungen vor
unseriösen Unterkunftsangeboten an den Bahnhöfen zu veröffentlichen?
Die Bundespolizei geht Hinweisen oder Anzeigen an den Bahnhöfen auch
unabhängig vom derzeitigen Ankunftsgeschehen im Kontext des Ukrainekrieges
nach. Gleichwohl erfordert die besondere Vulnerabilität und mögliche
Ausnutzung der Lage der ankommenden Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine –
insbesondere sind dies Frauen, Kinder und Jugendliche – eine erhöhte Wachsamkeit
und intensive Beobachtung. Frühestmöglich wurden daher alle Akteure, wie
Polizeien, ehrenamtlich Tätige und zivilgesellschaftliche Organisationen,
sensibilisiert. Insbesondere die ersten Hinweise zu unseriösen Wohnungsangeboten
im Kontext des Ankunftsgeschehens am Berliner Hauptbahnhof haben die
Notwendigkeit entsprechender Warnhinweise unterstrichen.
17. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen oder werden
geplant, um die ukrainischen Frauen und Kinder unmittelbar nach
Grenzübertritt in einen EU-Mitgliedstaat zu registrieren, zu informieren und
vor Kriminalität und Menschenhandel zu schützen?
Gibt es insbesondere eine Zusammenarbeit mit polnischen Behörden, um
Frauen vorab schon über die Situation in Deutschland aufzuklären und so
rechtzeitig vor Kriminalität und Menschenhandel zu warnen?
Eine biometriebasierte Registrierung der Kriegsgeflüchteten, die in
Deutschland bleiben wollen, findet statt, wenn diese ein Schutzbegehren (u. a.
Unterkunft, medizinische Versorgung) äußern, einen Aufenthaltstitel (§ 24
AufenthG) oder staatliche Leistungen beantragen.
Registrieren können alle Aufnahmeeinrichtungen der Länder und kommunale
Ausländerbehörden sowie in Amtshilfe das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge, die Bundespolizei und die Landespolizeien.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 9 und 10 verwiesen.
18. Welche Initiativen hat Deutschland gestartet, um in Abstimmung mit
Polen, den weiteren EU-Anrainerstaaten der Ukraine und der EU ein
geordnetes, abgestimmtes Verfahren zur Registrierung, Aufnahme und
Verteilung der flüchtenden Frauen und Kinder umgehend zu initiieren?
Deutschland stimmt sich mit seinen europäischen Partnern fortlaufend über die
Verfahren zur Aufnahme und Verteilung ab.
Eine Verteilung findet im Rahmen einer Kooperation der EU-Mitgliedstaaten
und durch Einrichtung von geeigneten Transportwegen für Kriegsflüchtlinge
statt. Hierfür wird die Solidaritätsplattform genutzt, in welcher die Kapazitäten
der EU-Mitgliedstaaten aufgenommen und Maßnahmen zur gegenseitigen
Unterstützung koordiniert und durch die EU-Kommission (KOM) abgestimmt
werden. Diese Solidaritätsplattform hat seit dem Beschluss vom 4. März 2022
bereits vier Mal getagt. Im Rahmen dieser Plattform wurden auch bereits
operative Schritte für Flugtransfers zur Entlastung der Republik Moldau abgestimmt
und Flüge von der Republik Moldau nach Deutschland und Österreich
durchgeführt.
Auf EU-Ebene ist zudem eine Registrierungsplattform in Planung. Ziel ist ein
europaweiter Informationsaustausch über Registrierungen und
Nachverfolgbarkeit der Verteilung von Personen mit vorübergehendem Schutzstatus unter der
Massenzustrom-Richtlinie der EU.
In Umsetzung der von Bundesministerin Annalena Baerbock bei ihrer Reise
nach Moldau am 12. März 2022 angekündigten Übernahme von Flüchtlingen
aus der Ukraine, die nach Moldau geflohen sind, sind bislang 368 Personen in
drei Evakuierungsflügen nach Deutschland gebracht worden.
Die Frage der Verteilung von Flüchtlingen aus der Ukraine, die sich in Moldau
befinden, war zudem Gegenstand der vom Auswärtigen Amt am 5. April 2022
ausgerichteten Konferenz zur Unterstützung der Republik Moldau.
19. Welche Ermittlungsergebnisse und Kenntnisse deutscher Behörden zu
kriminellen Menschenhändlern werden von Deutschland gezielt zur
Verfügung gestellt und im europäischen Verbund geteilt, um diese an den
Grenzübertrittspunkten nutzbar machen zu können?
Das Bundeskriminalamt steht unter anderem über Europol im engen Kontakt
mit anderen europäischen Polizeibehörden und tauscht sich regelmäßig über die
aktuelle Lage aus. Dabei teilt das Bundeskriminalamt phänomenologisches
Expertenwissen mit den anderen Mitgliedstaaten und erfragt in anderen
Mitgliedstaaten ggf. vorliegende Erkenntnisse. Auch die Bundespolizei tauscht sich
international insbesondere mit ihren grenzpolizeilichen Partnerbehörden über
entsprechende Phänomene aus.
Bei konkreten Anfragen zu Verdachtsfällen, beispielsweise im Zusammenhang
mit auffälligen Hilfsorganisationen oder Personen, unterstützt das
Bundeskriminalamt andere Mitgliedstaaten, indem in Deutschland vorliegende
Erkenntnisse ausgewertet und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben diesen übermittelt
werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]