[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/1299 –
Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Wälder, Böden und Meere gelten als natürliche Senken zur Speicherung von
Kohlendioxid. Durch eine nachhaltige Waldnutzung beispielsweise kann CO2
aus der Atmosphäre im Wald und in Holzprodukten gebunden werden. Daher
spielt der Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft
(LULUCF-Sektor) beim natürlichen Klimaschutz eine bedeutende Rolle.
Im Rahmen des „Fit For 55“-Pakets der Europäischen Kommission soll der
Landnutzungssektor einen größeren Beitrag zu den Klimaschutzzielen der EU
für 2030 leisten. Die EU-Kommission sieht vor, dass im Jahr 2030 eine
Senkenleistung von -310 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente durch LULUCF
erreicht wird. In Deutschland wurde mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz ein
Sektorziel für den Bereich LULUCF von mindestens -25 Millionen Tonnen
CO2-Äquivalente bis 2030 festgeschrieben.
Eine Studie der Deutschen Energie Agentur (dena) schlussfolgert, dass alle
Maßnahmen zur Minderung der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre
durch natürliche Senken bis zu einem gewissen Grad erhebliche Änderungen
in der Bewirtschaftung erfordern und im direkten oder indirekten Konflikt
miteinander oder mit anderen Landnutzungen stehen. Wenn
Minderungsmaßnahmen die land- oder forstwirtschaftliche Produktion beträfen, müssten
Verlagerungseffekte berücksichtigt werden. (vgl. Kurzgutachten „Natürliche
Senken, S. 57,
https://www.dena.de/fileadmin/dena/Publikationen/PDFs/2021/211
005_DLS_gutachten_OekoInstitut_final.pdf).
Gleichzeitig hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zwischen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP das Ziel gesetzt, den Einsatz
von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft deutlich zu verringern, was
zu Ertragsrückgängen führen wird (
https://www.agrarforschungschweiz.ch/20
21/07/weniger-naturalertrag-durch-verzicht-auf-pflanzenschutzmittel-im-acker
bau/). Auch plant die Bundesregierung, dass 30 Prozent der
landwirtschaftlichen Fläche bis 2030 ökologisch bewirtschaftet werden. Darüber hinaus sollen
laut Koalitionsvertrag 400 000 neue Wohnungen pro Jahr gebaut und eine
Holzbauinitiative aufgelegt werden.
In diesem Kontext interessiert die Fragesteller, wie das Aktionsprogramm
„Natürlicher Klimaschutz“ sowie die damit in Verbindung stehende
Einrichtung eines Bundesnaturschutzfonds konkret ausgestaltet und mögliche
Zielkonflikte ausgeschlossen werden sollen.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1661
20. Wahlperiode 03.05.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare
Sicherheit und Verbraucherschutz vom 2. Mai 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Bis wann werden die von Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Steffi Lemke, vorgestellten
„Eckpunkte für ein Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz“ (AnK)
innerhalb der Bundesregierung vollständig abgestimmt?
Am 29. März 2022 hat Bundesumweltministerin Steffi Lemke die Eckpunkte
des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz (BMUV) für das geplante Aktionsprogramm Natürlicher
Klimaschutz (ANK) vorgestellt. Eine förmliche Abstimmung der Eckpunkte des
Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz innerhalb der Bundesregierung ist
nicht vorgesehen.
Die Vorbereitung des Kabinettsbeschlusses zum ANK erfolgt in Abstimmung
mit allen betroffenen Bundesressorts.
2. Ist geplant, dass das Bundeskabinett das AnK beschließt, und wenn ja,
wann ist die Befassung vorgesehen?
Ein Beschluss des Bundeskabinetts zum Aktionsprogramm Natürlicher
Klimaschutz ist für das erste Quartal 2023 vorgesehen.
3. Welche konkreten Ziele und Maßnahmen verfolgt das AnK der
Bundesregierung?
Der Natürliche Klimaschutz umfasst Maßnahmen zum unmittelbaren Schutz,
zur Stärkung, zur Wiederherstellung und Renaturierung von Ökosystemen.
Zentral ist dabei die Nutzung von Synergien zwischen Erhalt der Biodiversität
und Klimaschutz. Häufig dienen die Maßnahmen zusätzlich auch der
Anpassung an die Folgen des Klimawandels.
4. Welcher Zeitplan ist für die Umsetzung des Aktionsprogrammes
vorgesehen?
Die Umsetzung des vollständigen Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz
beginnt unmittelbar nach seinem Beschluss durch das Bundeskabinett. Soweit
möglich, sollen einzelne Maßnahmen bereits vorab anlaufen. Dies gilt
insbesondere für Maßnahmen, die zugleich zum Sofortprogramm Klimaschutz im
Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft beitragen.
5. An welche Laufzeit und finanziellen Mittel ist das AnK angelegt, und
welche Ideen einer Verstetigung sind für das Programm vorgesehen?
6. Wie gestaltet sich die Mittelzuteilung im Hinblick auf den Energie- und
Klimafonds (EKF), aus dem das AnK finanziert werden soll, und werden
dafür bereits existierende Haushaltstitel in verschiedenen Einzelplänen
aufgelöst bzw. entsprechend der Zuleitung zum EKF reduziert?
Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet.
Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz wird eine Vielzahl
unterschiedlicher Maßnahmen enthalten, die möglichst schnell eine Wirkung zur
Verbesserung des Zustands natürlicher Ökosysteme und ihrer
Klimaschutzwirkung entfalten sollen. Viele der Maßnahmen werden langfristig wirken.
Die Bundesregierung hat im Entwurf des Wirtschaftsplans 2022 für den
Energie- und Klimafonds vorgesehen, dass ein neuer Titel „Maßnahmen zum
Natürlichen Klimaschutz“ ausgebracht wird. Über diesen Titel sollen nach
regierungsinterner Planung im Zeitraum von 2022 bis 2026 insgesamt 4 Mrd.
Euro bereitgestellt werden. Auch über diesen Zeitraum hinaus wird eine
Finanzierung von Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes erforderlich sein, um die
Erreichung des Ziels der Treibhausgas-Neutralität bis zum Jahr 2045
hinreichend zu unterstützen.
Eine Auflösung oder Reduzierung bestehender Titel des Bundeshaushalts ist
mit der Ausbringung des Titels 686 31 im EKF/KTF nicht verbunden.
7. Hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das AnK auf
seine Klimaschutzwirkungen hin untersucht, und wenn ja, wie sind die
Ergebnisse?
Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz wird derzeit aufgestellt. Bisher
liegen die Eckpunkte des BMUV hierfür vor. Dazu gibt es keine
Untersuchungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Für diejenigen Maßnahmen, die für das Aktionsprogramm geplant sind und
ebenfalls in das Sofortprogramm Klimaschutz für den Sektor Landnutzung,
Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft aufgenommen werden sollen,
werden derzeit Abschätzungen der voraussichtlichen Klimaschutzwirkung
vorgenommen. Abschließende Ergebnisse hierzu liegen noch nicht vor. Die
Maßnahmen sollen so ausgelegt werden, dass die Ziele aus § 3a des
Klimaschutzgesetztes für den LULUCF-Sektor erreicht werden.
8. Welches Engagement plant die Bundesregierung dabei für die
internationale Klima- und Naturschutzfinanzierung, und in welcher Höhe sollen
Gelder dafür bereitgestellt werden (bitte detailliert nach einzelnen Fonds
bzw. Initiativen in Europa und weltweit aufschlüsseln)?
Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien vereinbart, das finanzielle
Engagement zur Umsetzung des bei der 15. Vertragsstaatenkonferenz des
Übereinkommens über die biologische Vielfalt zu beschließenden globalen
Biodiversitätsrahmens erheblich zu erhöhen. Die Beratungen der Bundesregierung
über die Umsetzung dieser Vereinbarung sind noch nicht abgeschlossen. Zur
Finanzierung des natürlichen Klimaschutzes auf internationaler Ebene werden
die deutsche Entwicklungszusammenarbeit sowie die Internationale
Klimaschutzinitiative (IKI) eine wichtige Rolle spielen.
9. Welche nationalen Flächen (Land und Wasserflächen, Wälder, Moore
etc.) plant die Bundesregierung in dieses Programm einzubeziehen?
a) Wie viel Prozent der der Gesamtfläche Deutschlands macht dies aus?
b) Wie viel davon werden land-, forst-, oder fischereiwirtschaftlich
genutzt (bitte nach einzelnen betroffenen Flächen und Bundesländern
aufschlüsseln)?
c) Wie viel Prozent der Flächen sind davon perspektivisch im Eigentum
des Bundes, der Länder, der Kommunen oder im Privateigentum?
Die Fragen 9 bis 9c werden gemeinsam beantwortet.
Die Eckpunkte für das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz adressieren
Moore, Flüsse, Seen, Auen, den Wasserhaushalt allgemein, Meere, Küsten,
Wälder, Wildnis- und Schutzgebiete, (bewirtschaftete) Böden sowie Siedlungs-
und Verkehrsflächen als Handlungsfelder. Grundsätzlich ist Natürlicher
Klimaschutz somit auf praktisch allen Flächen möglich. Die Aufstellung und
Ausgestaltung konkreter Maßnahmen im ANK einschließlich der jeweiligen
Gebietskulissen steht jedoch noch aus, sodass zum jetzigen Zeitpunkt keine
quantifizierten Angaben zu betroffenen Flächen möglich sind.
10. Ist eine Beteiligung der Länder und Kommunen an der Umsetzung des
AnK geplant, und wie wird diese Beteiligung gewährleistet und
umgesetzt?
11. Wer wird die Gebietskulisse für die Renaturierung der Flächen erstellen
unter Beteiligung welcher Behörden, Verbände etc., und welche Kriterien
plant die Bundesregierung dabei anzulegen?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Das ANK befindet sich derzeit noch in der Erarbeitung, daher sind noch keine
Aussagen zu konkreten Maßnahmen und deren Umsetzung möglich. Es ist aber
davon auszugehen, dass das ANK Maßnahmen enthalten wird, die
Zuständigkeiten der Länder und/oder Kommunen berühren, insbesondere hinsichtlich
ihrer konkreten Umsetzung vor Ort. Hierbei wird eine angemessene Beteiligung
der Länder bzw. Kommunen sichergestellt.
12. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über eine mögliche
Flächenkonkurrenz mit kleinbäuerlichen oder pastoralen Gemeinschaften vor?
Erkenntnisse über mögliche sich ergebende Flächenkonkurrenzen liegen zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den
Fragen 9 bis 11 verwiesen.
13. In welcher Form sind Waldflächen und Waldnutzung von diesem
Programm betroffen, wie sollen sie in das Programm einbezogen werden,
und welche ökonomischen Auswirkungen wird dies mit sich bringen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 9 bis 11 verwiesen.
14. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die nachhaltige
Forstwirtschaft, wie sie in Deutschland seit Jahrhunderten erfolgreich
praktiziert wird, als wesentliche Grundlage für effektiven Klimaschutz
anerkannt bleibt?
Nachhaltige Waldbewirtschaftung leistet neben anderen Maßnahmen im Sinne
des natürlichen Klimaschutzes einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der
Klimaschutzziele.
15. Wie und in welcher Hinsicht wird das AnK den Waldumbau und die
Waldstabilisierung beeinflussen?
Die Schaffung artenreicher und klimaresilienter Wälder durch
Wiederbewaldung von Kalamitätsflächen und Waldumbau soll Bestandteil des
Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz werden.
16. Welchen Beitrag wird der Wald nach Ansicht der Bundesregierung bei
der Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2045 spielen, und welche
Senken-leistung prognostiziert die Bundesregierung dem Wald?
Die Bindung von Treibhausgasen im Sektor Landnutzung,
Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft wird zur Treibhausgasneutralität beitragen, da
hierdurch nicht vermeidbare Emissionen anderer Sektoren ausgeglichen werden
können. Die Emissionsbilanz des Sektors soll entsprechend den Vorgaben in
§ 3a des Klimaschutzgesetzes bis zum Jahr 2045 auf mindestens minus 40
Millionen Tonnen CO2-Äquivalent verbessert werden. Dem Wald und den Böden
als Senke für Treibhausgase kommen hierbei eine bedeutende Rolle zu.
Die Klimaschutzleistung des Waldes und der nachgelagerten Holznutzung soll
durch Waldumbau und andere Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes bis
zum Jahr 2045 auf einem möglichst hohen Niveau stabilisiert werden.
17. Wie plant die Bundesregierung den Beitrag der deutschen Wälder zum
Klimaschutz innerhalb des AnK zu honorieren, bzw. wie sieht innerhalb
des AnK die geplante Förderung der Waldbesitzer und
Waldbesitzerinnen aus?
Es ist Ziel der Bundesregierung, zusammen mit den Ländern einen
langfristigen Ansatz zu entwickeln, der konkrete, über die bisherigen
Zertifizierungssysteme hinausgehende Anforderungen an zusätzliche Klimaschutz- und
Biodiversitätsleistungen adressiert, diese honoriert und die Waldbesitzer dadurch in die
Lage versetzt, ihre Wälder klimaresilient weiterzuentwickeln und, wenn nötig,
umzubauen oder Neu- und Wiederbewaldung zu unterstützen. Die
Umsetzungsmodalitäten werden derzeit erarbeitet.
18. Welche existierenden Zertifizierungssysteme sind aus Sicht der
Bundesregierung für eine Honorierung und für das AnK von Nutzen, und wo
werden Vor- und Nachteile in den einzelnen Zertifizierungssystemen
gesehen?
Da das ANK sich derzeit noch in der Erstellung befindet und noch keine
Aussagen zu konkreten Maßnahmen und deren Umsetzung möglich sind, können
auch zur Rolle der bestehenden Zertifizierungssysteme keine Aussagen
gemacht werden.
19. Wird das AnK Auswirkungen auf die Holzproduktion in Deutschland
haben, wenn ja, welche, und in welchem Verhältnis steht das AnK zu dem
ebenfalls im Koalitionsvertrag verankerten Ziel, mit einer
Holzbauinitiative regionale Holzwertschöpfungsketten zu stärken?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 10 und 11 verwiesen. Bei der
Ausgestaltung des ANK wird die Bundesregierung auf die Konsistenz der
verschiedenen relevanten Ziele und Programme achten.
20. In welcher Form plant die Bundesregierung, sich an der
Baumschulforschung (resiliente Hölzer, biologischer Pflanzenschutz,
zukunftsweisendes Wassermanagement, Robotik und Digitalisierung etc.) zu beteiligen,
und in welcher Höhe, um die Baumschulproduktion in den
klimagerechten Umbau unserer Wälder einzubinden?
Baumschulen führen selbst keine Forschung durch. Sie sind auf die Ergebnisse
und Empfehlungen der forstlichen Versuchsanstalten und der Ressortforschung
angewiesen. Die Bundesregierung fördert im Bereich ihrer Zuständigkeit
laufend die Forschung im Bereich des Baumschulwesens. Es wurde ein
Förderaufruf zum Thema „Biologischer und biotechnischer Pflanzenschutz“ im
Waldklimafonds (WKF) vorbereitet, der Veröffentlichungstermin ist noch nicht
festgelegt. Im Rahmen der Förderprogramme Nachwachsende Rohstoffe (FPNR) und
des WKF werden derzeit Projekte von 2018 bis 2025 in der Höhe von rund
20,6 Mio. Euro gefördert.
Daneben forscht die Ressortforschung des Bundesministeriums für Ernährung
und Landwirtschaft (BMEL) im Julius-Kühn-Institut laufend zu Fragen des
Pflanzenschutzes und der Pflanzengesundheit bei Baumschulkulturen. Darüber
hinaus forscht das Julius-Kühn-Institut zu Fragen des urbanen Grüns, zu dem
auch Baumschulkulturen gehören. Forschungsfragen zur Verwendung von
Baumarten in Anbetracht des Klimawandels, zu Fragen der Anzucht der
Baumschulkulturen und dergleichen liegen in der Zuständigkeit der Länder und
werden von mehreren Landesforschungsanstalten bearbeitet.
21. Welche Bodenstrategien für „nähstoff- und wasserarme“ Waldböden
plant die Bundesregierung hinsichtlich des AnK?
Nährstoff- und/oder wasserarme Böden sind Teil der ökologischen Diversität in
Deutschland und kommen heute im beträchtlichen Umfang vor.
a) Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung
über die Herausforderungen klimabedingt verminderten
Wasserangebotes für Forstgehölze?
Das Thünen-Institut hat umfangreich zu diesem Thema geforscht. Die
Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Forstwissenschaft in Deutschland und
Europa ausreichend Kenntnisse über das ökologische Spektrum von
Forstgehölzen hat. Diese sind allerdings insbesondere angesichts des Klimawandels
laufend zu verifizieren. Entsprechende Veröffentlichungen u. a. des EU Joint
Research Center „wie beispielsweise EU-Trees4F“, listen derzeitige und
zukünftige Vorkommen von 67 europäischen Baumarten (
https://www.natur
e.com/articles/s41597-022-01128-5).
Über den Waldklimafonds werden Vorhaben gefördert, die u. a. zum
Grundlagenwissen über die Reaktionen der Wälder auf den Klimawandel
(Waldökophysiologie), die Rolle der Nährstoffverfügbarkeit und -versorgung und die
Auswirkungen eines veränderten Wasserhaushalts auf die Wälder beitragen.
Für die gezielte Anpassung der Wälder werden weiterhin Forschungsarbeiten
zu geeigneten Baumarten und -herkünften und ihrer Erzeugung (v. a. Eichen)
gefördert.
b) In welcher Weise wird auf diese Dürren reagiert, und gibt es
Erkenntnisse hinsichtlich von Möglichkeiten, wie die Bodenqualität
einschließlich das Wasserhaltevermögen beeinflusst werden kann?
Dem Wasserhaushalt kommt eine Schlüsselfunktion bei der Anpassung von
Wäldern an zunehmende Trocken- und Hitzeereignisse zu. Bei allen
waldbaulichen Eingriffen ist daher besonderes Augenmerk auf die Bewahrung bzw.
Verbesserung des Waldinnenklimas und des Bodenwasserhaushalts zu legen, um
Temperaturextreme abzupuffern und die Konkurrenz um Wasser abzumildern.
Der Anbau von Laubwäldern wirkt sich meist günstig auf den Wasserhaushalt
aus, weil die in der Regel eine höhere Tiefensickerung und
Grundwasserneubildung aufweisen als Nadelwälder. Positive Effekte auf den Wasserhaushalt von
Waldbeständen haben außerdem im Verbund mit und unter Berücksichtigung
anderer ggf. einschränkender Faktoren, z. B. die Erhöhung des Totholzanteils,
der Erhalt alter Wälder, die Erhöhung bzw. der Erhalt des
Wasserrückhaltepotenzials der Waldböden durch den Einsatz bodenschonender Forsttechnik, die
Schließung von Drainagegräben, eine Wegeentwässerung in den Waldbestand
und die Reaktivierung des Wasserspeicherpotenzials von Waldmooren durch
deren Wiedervernässung. (Höltermann u. Jessel [2020]: Wälder im
Klimawandel: Steigerung von Anpassungsfähigkeit und Resilienz durch mehr Vielfalt
und Heterogenität. Ein Positionspapier des Bundesamts für Naturschutz, BfN).
22. Gibt es bereits konkrete Ziele und Planungen für die im
Koalitionsvertrag angekündigte Nationale Moorschutzstrategie, und wie sehen diese
aus, und gibt es einen Zeitplan, bis wann diese Strategie entwickelt und
vom Bundeskabinett verabschiedet sein soll?
Die im Koalitionsvertrag angekündigte Nationale Moorschutzstrategie basiert
auf der vom BMUV veröffentlichten Moorschutzstrategie aus der letzten
Legislaturperiode. Sie wird derzeit überarbeitet und soll im Sommer 2022 vom
Bundeskabinett verabschiedet werden.
23. Auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Grundlagen beruht
die Nationale Moorschutzstrategie?
Die fachlichen Grundlagen für die Nationale Moorschutzstrategie wurden
zunächst in einem Forschungsvorhaben mit nationalen und internationalen
Experten verschiedener Disziplinen zusammentragen. Die Strategie basiert damit auf
dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand. Bei der Erstellung des
Entwurfs wurde mit einem breiten Beteiligungs- und Abstimmungsprozess
sichergestellt, dass die Vielfalt der Themen rund um den Moorschutz abgedeckt
werden. Außerdem wurden die Ergebnisse der Abstimmungsgespräche für die
Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz
berücksichtigt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
24. Welche Bundesministerien und Bundesbehörden sind an der
Ausarbeitung der Strategie beteiligt?
Bei der Erarbeitung wurden alle zuständigen Bundesbehörden, wie Bundesamt
für Naturschutz, das Umweltbundesamt, das Thünen-Institut und die
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beteiligt. Seitens der Bundesministerien sind das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, das Bundesministerium
für Bildung und Forschung, das Bundesministerium der Finanzen, das
Bundesministerium des Innern und für Heimat, das Bundesministerium der Justiz, das
Bundesministerium für Digitales und Verkehr, das Bundesministerium der
Verteidigung, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
eingebunden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
25. Werden die Länder und Kommunen sowie weitere wesentliche Akteure
an der Ausarbeitung und späteren Umsetzung der Strategie mitbeteiligt?
Für die Länder, Kommunen, Verbände und wissenschaftlichen Einrichtungen
bestand im Rahmen des umfänglichen Beteiligungsprozesses die Möglichkeit,
sich einzubringen. Diese Möglichkeit wurde intensiv genutzt. Auch die spätere
Umsetzung wird in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen sowie
mit allen betroffenen Kreisen erfolgen müssen. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 22 verwiesen.
26. Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, in welchem Maße die Moore
zum natürlichen Klimaschutz beitragen können (in CO2-Äquivalenten)?
In Deutschland sind 92 Prozent der Moore entwässert und verursachen jährlich
mit etwa 53 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten einen Anteil von etwa
6,7 Prozent der gesamten deutschen Treibhausgas-Emissionen. Bis zum Jahr
2030 sollen die jährlichen Treibhausgas-Emissionen aus Moorböden um
mindestens 5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente gesenkt werden.
27. Wie bewertet die Bundesregierung Untersuchungen, dass der Ausstoß
von Treibhausgasen, insbesondere Methan, in der ersten Zeit nach
Wiederver-nässung um ein Vielfaches steigen kann?
Es ist grundsätzlich bekannt, dass in natürlichen Mooren und bei einer
Wiedervernässung von Moorböden, insbesondere in der ersten Zeit und bei einer
Überstauung der Flächen, Methan gebildet und in die Atmosphäre freigesetzt wird.
Sowohl deutsche als auch internationale Übersichtsarbeiten wie das IPCC
Wetlands Supplement bestätigen jedoch die Minderungswirkung durch
Vernässungsmaßnahmen insgesamt.
28. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie viel Zeit nach
Wiedervernässung vergeht, bis die Treibhausgasbilanz von renaturierten
Mooren positiv ist?
Ein Hauptziel von Vernässungsmaßnahmen ist eine möglichst starke
Minderung der Treibhausgasemissionen (siehe auch Antwort zu Frage 27). Im
Idealfall kann zusätzlich eine Einbindung von Kohlenstoff oder eine
Treibhausgassenke erreicht werden. Generell reagieren die für die CO2-Freisetzung
verantwortlichen Mikroorganismen sehr schnell auf eine Änderung der
Umgebungsbedingungen, sodass bald nach Wiedervernässung eine starke Minderung der
THG-Emissionen auftritt. Während eine Minderung der THG-Emissionen nach
kurzer Zeit gesichert ist, liegen auch Untersuchungen vor, dass an vollständig
wiedervernässten Standorten oder Torfmoospaludikulturen schon nach wenigen
Jahren eine Kohlenstoffsenke entstehen kann.
29. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung bei der Wiedervernässung der
Moore noch Forschungsbedarf hinsichtlich der
Kohlenstoffbindungsfähigkeit dieser Böden, insbesondere in Bezug auf den klimatischen
Einfluss auf die Fähigkeit der Böden, organischen Kohlenstoff zu binden
und zu speichern?
a) Wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über
gegenwärtige präzise und durchführbare Messmethoden?
b) In welcher Weise werden diese Erkenntnisse in das AnK einfließen?
c) In welcher Form unterstützt die Bundesregierung weitere
Forschungsansätze?
Die Fragen 29 bis 29c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt weitere Forschungsansätze im Rahmen der im
Jahr 2021 begonnenen Pilotvorhaben des BMUV zum Moorbodenschutz und
mit den geplanten Forschungs- und Modell- und Demonstrationsvorhaben des
BMEL. Darüber hinaus wird die Thematik im Rahmen der Ressortforschung
von BMEL und BMUV intensiv bearbeitet.
30. Gibt es bereits konkrete Planungen für den im Koalitionsvertrag
angekündigten Ausstiegsplan aus der Torfnutzung und Torfverwendung, und
wenn ja, wie sehen diese Planungen aus und bis wann genau (Monat
bzw. Jahr) soll dieser Ausstiegsplan feststehen?
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat eine
Torfminderungsstrategie erstellt. Die Torfminderungsstrategie setzt den Fokus
auf den Ersatz von Torf als Blumenerde bzw. als Kultursubstrat und zur
Bodenverbesserung. Ziel der Torfminderungsstrategie ist die Verringerung der
Torfverwendung durch einen wirtschaftsverträglichen Umbau der Rohstoffbasis für
Blumenerden und gärtnerische Kultursubstrate, ohne dabei die international
starke Stellung der heimischen Erdenindustrie und die Wettbewerbsfähigkeit
des deutschen Gartenbaus zu gefährden. Vorgesehen ist ein vollständiges
Auslaufen der Verwendung von Torf im Hobbybereich bis 2026 und eine
weitgehende Reduktion der Torfverwendung im Erwerbsgartenbau bis 2030. Dieser
Zeitplan entspricht den Vorgaben des Klimaschutzprogramms 2030. Zu dessen
Umsetzung hatte sich die Bundesregierung bereits in der letzten
Legislaturperiode verpflichtet, den Einsatz von Torf als Kultursubstrat und Bodenverbesserer
soweit wie möglich zu verringern und, wo dies machbar ist, ganz auf den
Einsatz von Torf zu verzichten. Die Minderung des Torfverbrauchs erfolgt auf
freiwilliger Basis.
31. Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse und Grundlagen liegen den
Konzepten für den Ausstiegsplan zugrunde?
Die Emissionen aus dem Torfabbau in Deutschland betragen laut
Klimaberichterstattung ca. 2,2 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr. Ein kleiner Teil
dieser Emissionen stammt aus den Abbauflächen, der weitaus größte Teil aus
dem abgebauten Torf, d. h. der Torfnutzung. Der Torfabbau ist die
klimaschädlichste Art der Moornutzung, da der Kohlenstoff des Torfes am schnellsten in
die Luft freigesetzt wird. Auch ist Torf laut vorhandenen Ökobilanzierungen
der klimaschädlichste Substratausgangsstoff für den Gartenbau. Das
Verbundprojekt MITODE (Minderung des Torfeinsatzes in Deutschland) untersucht die
Möglichkeiten und Wirkungen der Torfminderungsstrategie.
Torf wird innerhalb Europas intensiv gehandelt, nach Deutschland importiert
und aus Deutschland exportiert. In dieser Situation kann sich bei einem
Ausstieg aus dem Torfabbau ohne ergänzende Maßnahmen zur Torfverwendung in
Deutschland ein Risiko der Verlagerung („Carbon Leakage“) ergeben. Vor
diesem Hintergrund fokussiert die Strategie des BMEL auf die Minderung des
Torfeinsatzes im professionellen Gartenbau sowie im Hobbybereich.
Es gibt umfangreiche Forschungsergebnisse und mehrere laufende Projekte
(unter anderem TerZ, TosBa und ToPGa) zu alternativen Substraten und ihrer
Anwendung im Gartenbau, die in den Ausstiegsplan einfließen werden. Die
Verfügbarkeit von Torfersatzstoffen stellt eine Herausforderung für die
Substratherstellung dar. Die Menge an Rohstoffe für die Herstellung von
biobasierten Ausgangsstoffen (Restholz, Rinde, Grünschnitt), die zurzeit in Deutschland
vorhanden sind, sind selbst in einem Torfausstiegszenario für den Bedarf der
Substratherstellung ausreichend, auch wenn noch Fragen zu Transportkosten,
Konkurrenzsituation und Rohstoffqualität offen sind.
Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6 und 17
der Kleinen Anfrage der Fraktion CDU/CSU „Torfnutzung und Moorschutz“
auf Bundestagsdrucksache 20/1276 verwiesen.
32. Welche Bundesministerien (und Bundesbehörden) sind an der
Ausarbeitung dieses Ausstiegsplanes beteiligt?
An der Ausarbeitung des Ausstiegsplanes sind BMUV, BMEL sowie einige
nachgeordnete Einrichtungen beteiligt.
33. Welche Maßnahmen und Programme mit welchen finanziellen Mitteln in
welchem Umfang (ungefähre Angabe in Euro) soll dieser Ausstiegsplan
beinhalten?
In der geplanten Torfminderungsstrategie werden folgende Maßnahmen ins
Auge gefasst und zum Teil bereits umgesetzt:
● Stärkung der Versuchstätigkeit zur Pflanzeneignung,
● Intensivierung der Forschung zu Ersatzstoffen,
● Schaffung von Fachinformationen und Beratungsmöglichkeiten für die
gärtnerischen Betriebe,
● Zertifizierung der Torfersatzstoffe,
● Information und Kommunikation der Öffentlichkeit über Alternativen zu
torfhaltigen Hobbyerden und
● Schulung spezieller Verwendungskreise.
Für die Torfminderung sind bis 2026 derzeit 110 Mio. Euro vorgesehen.
Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5, 6 und
11 der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Torfnutzung und
Moorschutz“ auf Bundestagsdrucksache 20/1276 verwiesen.
34. Sind im Rahmen des Ausstiegsprogramms zur Torfnutzung für die
bisherigen Besitzer und Nutzer der Torflandschaften, wie beispielsweise
Gärtnereibetriebe oder landwirtschaftliche Betriebe Maßnahmen, wie
Förderund/oder Kompensationsprogramme vorgesehen?
Wenn ja, wie hoch sind die für die möglichen Förder- und/oder
Kompensationsprogramme vorgesehenen Mittel (bitte in Mio./Mrd. Euro
angeben)?
Auf die Antwort zu Frage 33 wird verwiesen. Darüber hinaus sind im Rahmen
der Torfminderungsstrategie keine Förder- und auch keine
Kompensationsprogramme vorgesehen.
35. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der extensiven
Bewirtschaftung (Paludi-Kulturen) bei der Wiedervernässung der
Moore?
a) Welche Strategien und Unterstützungen plant die Bundesregierung
bei der Vermarktung von Produkten dieser Paludi-Kulturen, um auch
bislang fehlende Absatzmärkte für Produkte von Paludi-Kulturen zu
schaffen?
Die Fragen 35 und 35a werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung fördert z. B. im Rahmen der im Jahr 2021 begonnenen
Pilotvorhaben des BMUV zum Moorbodenschutz und zusätzlich mit den
geplanten Modell- und Demonstrationsvorhaben des BMEL auch Lösungsansätze
für eine ökonomisch sinnvolle und nachhaltige Vermarktung von Produkten aus
Paludikulturen. Das BMUV und BMEL kooperieren hier in enger Abstimmung
mit Interessenten aus der Wirtschaft und prüfen derzeit, wie entsprechende
Initiativen zur Vermarktung unterstützt werden können.
b) In welcher Form wird sich die Bundesregierung auf europäischer
Ebene für eine Förderung durch Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)
einsetzen, und wie soll diese ausgestaltet werden?
Die Bundesregierung hat sich dafür eingesetzt, dass die GAP wiedervernässte
landwirtschaftlich bewirtschaftete Moorflächen (z. B. Paludikulturen) bei den
Direktzahlungen berücksichtigt. Diese Regelung gilt ab dem Jahr 2023. Mit der
bereits ab dem Jahr 2022 ansteigenden Mittelumschichtung von der ersten in
die zweite Säule haben die Länder finanzielle Spielräume, die sie für die
Belange des Moorschutzes nutzen können.
Deutschland sieht Fördermaßnahmen für den Moorbodenschutz im nationalen
Strategieplan für die GAP ab dem Jahr 2023 vor, die in die vorgesehenen
Indikatoren für eine Zielerreichung einfließen.
Die Bundesregierung setzt sich darüber hinaus dafür ein, die GAP für die
Förderperiode nach 2027 im Sinne einer noch stärkeren Berücksichtigung
gesellschaftlicher Anforderungen weiterzuentwickeln, wozu auch der
Moorbodenschutz und die klimaverträgliche Nutzung organischer Böden gehört.
36. In wie viele und welchen der FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Gebiete, der
Vogelschutzgebiete, der Großschutzgebiete (d. h. Nationalparke,
Biosphärenreservate und Naturparke) soll im Rahmen der
Renaturierungsvorhaben zur Resilienzsteigerung durch entsprechende Maßnahmen
eingegriffen werden (bitte nach jeweiligen Gebieten und Bundesländern
auflisten)?
Dazu liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
37. Werden neben dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz noch weitere Bundesministerien
und das Bundesamt für Naturschutz als verantwortliche Bundesbehörde
für den Bundesnaturschutzfonds zuständig sein?
Wenn ja, welche anderen Bundesministerien und deren nachgeordnete
Behörden werden voraussichtlich noch beteiligt werden?
Verantwortlich für den Bundesnaturschutzfonds ist das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, unterstützt
vom Bundesamt für Naturschutz.
38. Wie hoch fällt das finanzielle Volumen des geplanten
Bundesnaturschutzfonds aus, und aus welchen Haushaltstiteln soll er finanziert
werden?
Der Bundesnaturschutzfonds umfasst nach dem Regierungsentwurf zum
Bundeshaushalt 2022 insgesamt 90,345 Mio. Euro. Im Zeitraum von 2022 bis 2026
beabsichtigt die Bundesregierung ein Gesamtausgabevolumen für den
Bundesnaturschutzfonds von 575 Mio. Euro. Der Bundesnaturschutzfonds fasst die
bisherigen Haushaltstitel 685 01, 882 01, 892 01, 893 01 und 893 02 im Kapitel
1604 zu einem neuen Haushaltstitel 1604 Titel 894 02
„Bundesnaturschutzfonds“ zusammen; neu ist dabei das Artenhilfsprogramm als weiterer Teil des
Bundesnaturschutzfonds ausgebracht worden.
39. Sollen in dem geplanten Bundesnaturschutzfonds die existierenden
Programme Bundesprogramm Biologische Vielfalt, Auenprogramm im
Blauen Band, chance.natur (Naturschutzgroßprojekte) und
Projektförderung Entwicklung und Erprobung sowie der Wildnisfonds vereint
werden?
Ja, das ist vorgesehen.
a) Wie ist die administrative Umsetzung in welchem Zeitraum geplant?
Wann soll der Bundesnaturschutzfonds mit seiner Arbeit beginnen?
Die geltenden Programme werden fortgeführt. Die Vorbereitungen für die
Ausgestaltung des vorgenannten Artenhilfsprogramms haben bereits begonnen.
b) Wird dieser neue Fonds von einer Behörde wie dem Bundesamt für
Naturschutz verwaltet, oder wird der Fonds der Zuständigkeit
mehrerer Behörden obliegen, und wenn ja, welchen?
Auf die Antwort zu Frage 37 wird verwiesen.
40. Werden die von den bereits existierenden Programmen geförderten
Projekte bis zum Ende der ihnen zugesagten Förderperiode gefördert, vorher
beendet oder unter dem Dach des neuen Fonds fortgeführt?
Die Projekte und Programme werden fortgeführt.
41. Werden neue Förderprogramme durch den Bundesnaturschutzfonds
aufgelegt?
Welchen finanziellen Umfang haben diese neuen Programme?
Orientieren sich diese möglichen neuen Programme an den bisherigen
Programmen oder werden diese Programme neu ausgerichtet?
Wie in der Antwort zu Frage 38 ausgeführt, wird das „Artenhilfsprogramm“
(AHP) als neuer Teil (Erläuterungsnummer) des Bundesnaturschutzfonds
aufgesetzt. Die Bundesregierung beabsichtigt, für das AHP im Zeitraum 2022 bis
2026 insgesamt 82,4 Mio. Euro vorzusehen.
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ISSN 0722-8333]