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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz

(insgesamt 41 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Datum

03.05.2022

Antwortdauer

28 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/129905.04.2022

Aktionsprogramm natürlicher Klimaschutz

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Wälder, Böden und Meere gelten als natürliche Senken zur Speicherung von Kohlendioxid. Durch eine nachhaltige Waldnutzung beispielsweise kann CO2 aus der Atmosphäre im Wald und in Holzprodukten gebunden werden. Daher spielt der Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF-Sektor) beim natürlichen Klimaschutz eine bedeutende Rolle.

Im Rahmen des „Fit For 55“-Pakets der Europäischen Kommission soll der Landnutzungssektor einen größeren Beitrag zu den Klimaschutzzielen der EU für 2030 leisten. Die EU-Kommission sieht vor, dass im Jahr 2030 eine Senkenleistung von -310 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente durch LULUCF erreicht wird. In Deutschland wurde mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz ein Sektorziel für den Bereich LULUCF von mindestens -25 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2030 festgeschrieben.

Eine Studie der Deutschen Energie Agentur (dena) schlussfolgert, dass alle Maßnahmen zur Minderung der Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre durch natürliche Senken bis zu einem gewissen Grad erhebliche Änderungen in der Bewirtschaftung erfordern und im direkten oder indirekten Konflikt miteinander oder mit anderen Landnutzungen stehen. Wenn Minderungsmaßnahmen die land- oder forstwirtschaftliche Produktion beträfen, müssten Verlagerungseffekte berücksichtigt werden. (vgl. Kurzgutachten „Natürliche Senken, S. 57, https://www.dena.de/fileadmin/dena/Publikationen/PDFs/2021/211005_DLS_gutachten_OekoInstitut_final.pdf).

Gleichzeitig hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP das Ziel gesetzt, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft deutlich zu verringern, was zu Ertragsrückgängen führen wird (https://www.agrarforschungschweiz.ch/2021/07/weniger-naturalertrag-durch-verzicht-auf-pflanzenschutzmittel-im-ackerbau/). Auch plant die Bundesregierung, dass 30 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche bis 2030 ökologisch bewirtschaftet werden. Darüber hinaus sollen laut Koalitionsvertrag 400 000 neue Wohnungen pro Jahr gebaut und eine Holzbauinitiative aufgelegt werden.

In diesem Kontext interessiert die Fragesteller, wie das Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz“ sowie die damit in Verbindung stehende Einrichtung eines Bundesnaturschutzfonds konkret ausgestaltet und mögliche Zielkonflikte ausgeschlossen werden sollen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen41

1

Bis wann werden die von Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Steffi Lemke, vorgestellten „Eckpunkte für ein Aktionsprogramm „Natürlicher Klimaschutz“ (AnK) innerhalb der Bundesregierung vollständig abgestimmt?

2

Ist geplant, dass das Bundeskabinett das AnK beschließt, und wenn ja, wann ist die Befassung vorgesehen?

3

Welche konkreten Ziele und Maßnahmen verfolgt das AnK der Bundesregierung?

4

Welcher Zeitplan ist für die Umsetzung des Aktionsprogrammes vorgesehen?

5

An welche Laufzeit und finanziellen Mittel ist das AnK angelegt, und welche Ideen einer Verstetigung sind für das Programm vorgesehen?

6

Wie gestaltet sich die Mittelzuteilung im Hinblick auf den Energie- und Klimafonds (EKF), aus dem das AnK finanziert werden soll, und werden dafür bereits existierende Haushaltstitel in verschiedenen Einzelplänen aufgelöst bzw. entsprechend der Zuleitung zum EKF reduziert?

7

Hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz das AnK auf seine Klimaschutzwirkungen hin untersucht, und wenn ja, wie sind die Ergebnisse?

8

Welches Engagement plant die Bundesregierung dabei für die internationale Klima- und Naturschutzfinanzierung, und in welcher Höhe sollen Gelder dafür bereitgestellt werden (bitte detailliert nach einzelnen Fonds bzw. Initiativen in Europa und weltweit aufschlüsseln)?

9

Welche nationalen Flächen (Land und Wasserflächen, Wälder, Moore etc.) plant die Bundesregierung in dieses Programm einzubeziehen?

a) Wie viel Prozent der der Gesamtfläche Deutschlands macht dies aus?

b) Wie viel davon werden land-, forst-, oder fischereiwirtschaftlich genutzt (bitte nach einzelnen betroffenen Flächen und Bundesländern aufschlüsseln)?

c) Wie viel Prozent der Flächen sind davon perspektivisch im Eigentum des Bundes, der Länder, der Kommunen oder im Privateigentum?

10

Ist eine Beteiligung der Länder und Kommunen an der Umsetzung des AnK geplant, und wie wird diese Beteiligung gewährleistet und umgesetzt?

11

Wer wird die Gebietskulisse für die Renaturierung der Flächen erstellen unter Beteiligung welcher Behörden, Verbände etc., und welche Kriterien plant die Bundesregierung dabei anzulegen?

12

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über eine mögliche Flächenkonkurrenz mit kleinbäuerlichen oder pastoralen Gemeinschaften vor?

13

In welcher Form sind Waldflächen und Waldnutzung von diesem Programm betroffen, wie sollen sie in das Programm einbezogen werden, und welche ökonomischen Auswirkungen wird dies mit sich bringen?

14

Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die nachhaltige Forstwirtschaft, wie sie in Deutschland seit Jahrhunderten erfolgreich praktiziert wird, als wesentliche Grundlage für effektiven Klimaschutz anerkannt bleibt?

15

Wie und in welcher Hinsicht wird das AnK den Waldumbau und die Waldstabilisierung beeinflussen?

16

Welchen Beitrag wird der Wald nach Ansicht der Bundesregierung bei der Erreichung der Klimaneutralität im Jahr 2045 spielen, und welche Senkenleistung prognostiziert die Bundesregierung dem Wald?

17

Wie plant die Bundesregierung den Beitrag der deutschen Wälder zum Klimaschutz innerhalb des AnK zu honorieren, bzw. wie sieht innerhalb des AnK die geplante Förderung der Waldbesitzer und Waldbesitzerinnen aus?

18

Welche existierenden Zertifizierungssysteme sind aus Sicht der Bundesregierung für eine Honorierung und für das AnK von Nutzen, und wo werden Vor- und Nachteile in den einzelnen Zertifizierungssystemen gesehen?

19

Wird das AnK Auswirkungen auf die Holzproduktion in Deutschland haben, wenn ja, welche, und in welchem Verhältnis steht das AnK zu dem ebenfalls im Koalitionsvertrag verankerten Ziel, mit einer Holzbauinitiative regionale Holzwertschöpfungsketten zu stärken?

20

In welcher Form plant die Bundesregierung, sich an der Baumschulforschung (resiliente Hölzer, biologischer Pflanzenschutz, zukunftsweisendes Wassermanagement, Robotik und Digitalisierung etc.) zu beteiligen, und in welcher Höhe, um die Baumschulproduktion in den klimagerechten Umbau unserer Wälder einzubinden?

21

Welche Bodenstrategien für „nähstoff- und wasserarme“ Waldböden plant die Bundesregierung hinsichtlich des AnK?

a) Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung über die Herausforderungen klimabedingt verminderten Wasserangebotes für Forstgehölze?

b) In welcher Weise wird auf diese Dürren reagiert, und gibt es Erkenntnisse hinsichtlich von Möglichkeiten, wie die Bodenqualität einschließlich das Wasserhaltevermögen beeinflusst werden kann?

22

Gibt es bereits konkrete Ziele und Planungen für die im Koalitionsvertrag angekündigte Nationale Moorschutzstrategie, und wie sehen diese aus, und gibt es einen Zeitplan, bis wann diese Strategie entwickelt und vom Bundeskabinett verabschiedet sein soll?

23

Auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Grundlagen beruht die Nationale Moorschutzstrategie?

24

Welche Bundesministerien und Bundesbehörden sind an der Ausarbeitung der Strategie beteiligt?

25

Werden die Länder und Kommunen sowie weitere wesentliche Akteure an der Ausarbeitung und späteren Umsetzung der Strategie mitbeteiligt?

26

Liegen der Bundesregierung Zahlen vor, in welchem Maße die Moore zum natürlichen Klimaschutz beitragen können (in CO2-Äquivalenten)?

27

Wie bewertet die Bundesregierung Untersuchungen, dass der Ausstoß von Treibhausgasen, insbesondere Methan, in der ersten Zeit nach Wiedervernässung um ein Vielfaches steigen kann?

28

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie viel Zeit nach Wiedervernässung vergeht, bis die Treibhausgasbilanz von renaturierten Mooren positiv ist?

29

Gibt es aus Sicht der Bundesregierung bei der Wiedervernässung der Moore noch Forschungsbedarf hinsichtlich der Kohlenstoffbindungsfähigkeit dieser Böden, insbesondere in Bezug auf den klimatischen Einfluss auf die Fähigkeit der Böden, organischen Kohlenstoff zu binden und zu speichern?

a) Wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über gegenwärtige präzise und durchführbare Messmethoden?

b) In welcher Weise werden diese Erkenntnisse in das AnK einfließen?

c) In welcher Form unterstützt die Bundesregierung weitere Forschungsansätze?

30

Gibt es bereits konkrete Planungen für den im Koalitionsvertrag angekündigten Ausstiegsplan aus der Torfnutzung und Torfverwendung, und wenn ja, wie sehen diese Planungen aus und bis wann genau (Monat bzw. Jahr) soll dieser Ausstiegsplan feststehen?

31

Welche wissenschaftlichen Erkenntnisse und Grundlagen liegen den Konzepten für den Ausstiegsplan zugrunde?

32

Welche Bundesministerien (und Bundesbehörden) sind an der Ausarbeitung dieses Ausstiegsplanes beteiligt?

33

Welche Maßnahmen und Programme mit welchen finanziellen Mitteln in welchem Umfang (ungefähre Angabe in Euro) soll dieser Ausstiegsplan beinhalten?

34

Sind im Rahmen des Ausstiegsprogramms zur Torfnutzung für die bisherigen Besitzer und Nutzer der Torflandschaften, wie beispielsweise Gärtnereibetriebe oder landwirtschaftliche Betriebe Maßnahmen, wie Förder- und/oder Kompensationsprogramme vorgesehen?

Wenn ja, wie hoch sind die für die möglichen Förder- und/oder Kompensationsprogramme vorgesehenen Mittel (bitte in Mio./Mrd. Euro angeben)?

35

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der extensiven Bewirtschaftung (Paludi-Kulturen) bei der Wiedervernässung der Moore?

a) Welche Strategien und Unterstützungen plant die Bundesregierung bei der Vermarktung von Produkten dieser Paludi-Kulturen, um auch bislang fehlende Absatzmärkte für Produkte von Paludi-Kulturen zu schaffen?

b) In welcher Form wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine Förderung durch Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) einsetzen, und wie soll diese ausgestaltet werden?

36

In wie viele und welchen der FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Gebiete, der Vogelschutzgebiete, der Großschutzgebiete (d. h. Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke) soll im Rahmen der Renaturierungsvorhaben zur Resilienzsteigerung durch entsprechende Maßnahmen eingegriffen werden (bitte nach jeweiligen Gebieten und Bundesländern auflisten)?

37

Werden neben dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz noch weitere Bundesministerien und das Bundesamt für Naturschutz als verantwortliche Bundesbehörde für den Bundesnaturschutzfonds zuständig sein?

Wenn ja, welche anderen Bundesministerien und deren nachgeordnete Behörden werden voraussichtlich noch beteiligt werden?

38

Wie hoch fällt das finanzielle Volumen des geplanten Bundesnaturschutzfonds aus, und aus welchen Haushaltstiteln soll er finanziert werden?

39

Sollen in dem geplanten Bundesnaturschutzfonds die existierenden Programme Bundesprogramm Biologische Vielfalt, Auenprogramm im Blauen Band, chance.natur (Naturschutzgroßprojekte) und Projektförderung Entwicklung und Erprobung sowie der Wildnisfonds vereint werden?

a) Wie ist die administrative Umsetzung in welchem Zeitraum geplant? Wann soll der Bundesnaturschutzfonds mit seiner Arbeit beginnen?

b) Wird dieser neue Fonds von einer Behörde wie dem Bundesamt für Naturschutz verwaltet, oder wird der Fonds der Zuständigkeit mehrerer Behörden obliegen, und wenn ja, welchen?

40

Werden die von den bereits existierenden Programmen geförderten Projekte bis zum Ende der ihnen zugesagten Förderperiode gefördert, vorher beendet oder unter dem Dach des neuen Fonds fortgeführt?

41

Werden neue Förderprogramme durch den Bundesnaturschutzfonds aufgelegt?

Welchen finanziellen Umfang haben diese neuen Programme?

Orientieren sich diese möglichen neuen Programme an den bisherigen Programmen oder werden diese Programme neu ausgerichtet?

Berlin, den 5. März 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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