Geplantes Abschiebezentrum am Flughafen BER
der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Presseberichten zufolge soll am Flughafen BER ein neues sog. Ein- und Ausreisezentrum entstehen. Der Bau soll noch in diesem Jahr beginnen, die Fertigstellung ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Auf einer Fläche von rund 30 000 Quadratmetern sollen neben den Bundesbehörden Bundespolizei und Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auch die zentrale Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH), Dependenzen des Verwaltungs- und Amtsgerichts sowie ein Ausreisegewahrsam vertreten sein. Das Land Brandenburg spricht von einem „Vorzeigeprojekt von internationaler Bedeutung“. Kritikerinnen und Kritiker des Vorhabens warnen hingegen vor der Schaffung eines Abschiebezentrums, mit dem der Flughafen BER sich in den nächsten Jahren zu einem Drehkreuz für Sammelabschiebungen entwickeln könnte. Am Flughafen Schönefeld existiert bereits ein Ausreisegewahrsam mit 32 Plätzen. Mit dem neuen „Behördenzentrum“ würden sich diese auf 120 fast vervierfachen. Brandenburgs Innenministerium rechnet künftig mit 600 bis 700 Gewahrsamsfällen pro Jahr, auch andere Bundesländer sollen den Gewahrsam im Wege der Amtshilfe nutzen. Momentan werden nach Angaben des Leiters der ZABH jährlich etwa 120 Menschen im Schönefelder Flughafengewahrsam inhaftiert (https://www.tagesspiegel.de/berlin/behoerden-erstregistrierungen-und-abschiebungen-bundesregierung-haelt-an-ein-und-ausreisezentrum-am-flughafen-ber-fest/27973516.html; https://taz.de/Demo-gegen-Abschiebezentrum-am-BER/!5830981/; https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_4300/4377.pdf; https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2022/02/berlin-brandenburg-ber-asyl-flughafen-migranten.html).
Kritisiert wird auch die Intransparenz des bisherigen Planungsprozesses. Das Bündnis „Abschiebezentrum am Flughafen BER verhindern“ wie auch die Fraktion DIE LINKE. im brandenburgischen Landtag vermuten, dass ein privater Investor mit dem Bau des Zentrums beauftragt werden solle; erst danach werde das Gebäude an das Land vermietet. Auf diese Weise sei es möglich, die Bewilligung von Haushaltsmitteln im Parlament zu umgehen. In einem Antrag der Fraktion DIE LINKE. im brandenburgischen Landtag wird deshalb gefordert, dass die Landesregierung einen umfassenden Bericht zu den Planungen vorlegt (https://noborderassembly.blackblogs.org/de/pressemitteilung-abschiebezentrum-am-flughafen-ber-verhindern/; https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_5000/5055.pdf).
Der Bau des Abschiebezentrums geht auf eine Initiative des brandenburgischen Innenministers Michael Stübgen und des früheren Bundesministers des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer zurück. Am 25. Oktober 2021, also am Tag der Konstituierung des neuen Deutschen Bundestages, unterzeichneten Michael Stübgen und der damals noch kommissarisch tätige Bundesinnenminister Horst Seehofer eine Vereinbarung zum Bau des Behördenzentrums. Die Bundesregierung hält jedoch an den Plänen fest und beabsichtigt, nicht von der Grundsatzverständigung abzuweichen (https://www.tagesspiegel.de/berlin/behoerden-erstregistrierungen-und-abschiebungen-bundesregierung-haelt-an-ein-und-ausreisezentrum-am-flughafen-ber-fest/27973516.html). Darin hat sich das Bundesinnenministerium dazu verpflichtet, mit dem Land einen Untermietvertrag zur Unterbringung seiner nachgeordneten Behörden, BAMF und Bundespolizei, zu schließen. Neben den anfallenden Mietkosten sichert der Bund dem Land Brandenburg zu, sich angemessen finanziell an den anfallenden Betriebskosten nach Fertigstellung des Bauvorhabens zu beteiligen (https://twitter.com/paul_sfb/status/1484280838393053185?t=G-sEmQBzhxb1Ij93dZe0Vg&s=19).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Warum hält die Bundesregierung an der Vereinbarung fest (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? Welche Vorteile verspricht sie sich vom Bau eines neuen Behörden- bzw. Abschiebezentrums am Flughafen BER?
An welchen Flughäfen gibt es derzeit Transitunterbringungseinrichtungen, in denen Flughafenverfahren durchgeführt werden (bitte unter Nennung der Zahl der Unterbringungs- bzw. Gewahrsamsplätze auflisten)?
Wie viele Flughafenverfahren gab es in Berlin seit 2015, und wie viele Flughafenverfahren gab es an welchen anderen Standorten bundesweit in dem genannten Zeitraum (bitte jeweils nach Jahren und den zehn wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten)?
Wie werden Prognosen des BAMF und der zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH) im Einzelnen begründet, wonach am Flughafen BER in den Jahren 2025 bis 2040 jährlich mit 300 bis 400 Flughafenasylverfahren zu rechnen sei (Drucksache 7/4377; https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_4300/4377.pdf)?
Sind der Bundesregierung Prognosen der ZABH bekannt, wonach in den Jahren 2025 bis 2040 am Flughafen BER mit 700 bis 1 000 jährlichen Einreisen im Rahmen von Resettlement-Programmen und Aufnahmeprogrammen von Bund und Ländern zu rechnen sei (vgl. ebd.), und hält die Bundesregierung diese Zahlen für realistisch (bitte begründen)? Falls nein, welche alternativen Schätzungen liegen ggf. bei der Bundesregierung vor?
Hat die Bundesregierung bzw. hat die Bundespolizei Prognosen zur Zahl der jährlichen Abschiebungen und Sammelabschiebungen (bitte differenzieren) vom Flughafen BER in den Jahren 2025 bis 2040 (bitte darstellen), und worauf stützen diese sich ggf.?
Mit wie vielen Zurückschiebungen und Zurückweisungen (bitte differenzieren) rechnet die Bundesregierung bzw. die Bundespolizei in den Jahren 2025 bis 2040 vom Flughafen BER (bitte in Fünfjahresschritten auflisten)?
Sind der Bundesregierung Prognosen der ZABH bekannt, wonach in den Jahren 2025 bis 2040 am Flughafen BER jährlich mit 600 bis 700 Gewahrsamsfällen zu rechnen sei (vgl. ebd.), und hält die Bundesregierung diese Zahlen für realistisch (bitte begründen)? Falls nein, welche alternativen Schätzungen liegen ggf. bei der Bundesregierung vor?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von Interessenbekundungen anderer Bundesländer als Brandenburg hinsichtlich einer Nutzung des geplanten Behördenzentrums am Flughafen BER, und falls ja, welche Bundesländer sind dies? Welche genaueren Bedarfe haben die Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. angemeldet?
Wie viele Abschiebungen von Berliner Flughäfen gab es seit 2015 (bitte nach Jahren differenzieren und nach den 15 wichtigsten Zielstaaten aufschlüsseln)?
Wie viele Sammelabschiebungen gab es von Berliner Flughäfen seit 2015 (bitte nach Jahren differenzieren und nach den 15 wichtigsten Zielstaaten aufschlüsseln)?
Welche waren die wichtigsten Fluggesellschaften, mit denen die Abschiebungen von Berliner Flughäfen seit 2015 vollzogen wurden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAMF sollen nach aktuellen Planungen im neuen Behördenzentrum am Flughafen BER beschäftigt werden, und wie viele Beschäftigte sollen jeweils für die Bearbeitung von Erst- und Folgeanträgen, Dublin-Verfahren, Widerrufsverfahren und ggf. für weitere Aufgaben eingesetzt werden? Wie viele neue Stellen werden dafür ggf. geschaffen?
Sind Kenntnisse der Fragestellerinnen und Fragesteller zutreffend, wonach die gesamten Integrationsteams des BAMF für die Bereiche West-Brandenburg und Ost-Berlin in das neue Behördenzentrum am Flughafen BER umziehen sollen? Falls ja, für wann ist dieser Umzug geplant, und wie wird er begründet?
Sollen weitere Standorte des BAMF aus Berlin in das neue Behördenzentrum verlegt werden, beispielsweise das „Gemeinsame Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr“ oder das „Dublin-Zentrum“, und falls ja, für wann ist dieser Umzug geplant, und wie wird er begründet?
Wie viele Bedienstete der Bundespolizei sollen im geplanten Behördenzentrum am Flughafen BER eingesetzt werden, und wie viele neue Stellen werden dort ggf. geschaffen?
Welchen genaueren qualitativen und quantitativen Angaben kann die Bundesregierung zur Ausgestaltung und zu den Funktionen des geplanten „Rückführungsgebäudes“ im neuen Behördenzentrum am Flughafen BER machen? Warum wird ein solches neues „Rückführungsgebäude“ benötigt, und was geschieht künftig mit den Räumlichkeiten, die die Bundespolizei aktuell am Flughafen BER nutzt?
Welche Angaben kann die Bundesregierung zum Stand der Planungen des Behördenzentrums machen? Wurden Planung und Bau des Behördenzentrums nach ihrer Kenntnis bereits ausgeschrieben, wann ist mit der Auftragsvergabe zu rechnen? Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bereits ein Investor für das Bauvorhaben gefunden?
Gab es gegenüber dem Bund bereits Berichte des Landes Brandenburg, das als Bauherr die bauliche Planung und Umsetzung sicherstellt, über den Projektfortschritt, wie dies in der Grundsatzverständigung zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg vom 25. Oktober 2021 über die „Projektierung eines Einreise- und Ausreisezentrums am Flughafen BER“ festgehalten ist (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? Falls ja, was sind deren wesentliche Inhalte, falls nein, wann rechnet die Bundesregierung mit einem ersten Bericht?
Was ist der Bundesregierung zum Finanzierungsmodell und zur rechtlichen Umsetzungsform des Behördenzentrums am Flughafen BER bekannt, vor dem Hintergrund, dass im Innenausschuss des brandenburgischen Landtages gesagt wurde, es werde in Erwägung gezogen, das Projekt in Öffentlich-Privater-Partnerschaft zu realisieren (https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_4300/4374.pdf)?
Stand es im Zuge des Planungsprozesses zur Debatte, dass der Bund selbst als Bauherr des Projekts fungiert, auch vor dem Hintergrund, dass der Bund zu 26 Prozent Eigentümer des Flughafens BER ist (https://de.wikipedia.org/wiki/Flughafen_Berlin_Brandenburg_GmbH), und falls ja, warum hat man sich letztlich dagegen entschieden, falls nein, warum wurde dies nicht Betracht gezogen?
Gibt es derzeit Ausreisegewahrsamseinrichtungen, die ausschließlich oder vorrangig durch die Bundespolizei genutzt werden, und wenn ja, an welchen Standorten? Welche rechtlichen Vorgaben gibt es für den Bau von Gewahrsamsplätzen der Bundespolizei?
Mit welchen jährlichen Kosten rechnet die Bundesregierung für die Miete für die Unterbringung der Bundespolizei und des BAMF in dem geplanten Behördenzentrum sowie für anfallende Betriebskosten (siehe Vorbemerkung der Fragesteller; bitte differenzieren)?
Wann ist mit dem Abschluss eines Untermietvertrags zwischen dem Land Brandenburg und dem Bundesinnenministerium zu rechnen?