[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/1311 –
Geplantes Abschiebezentrum am Flughafen BER
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Presseberichten zufolge soll am Flughafen BER ein neues sog. Ein- und
Ausreisezentrum entstehen. Der Bau soll noch in diesem Jahr beginnen, die
Fertigstellung ist für das Jahr 2025 vorgesehen. Auf einer Fläche von rund
30 000 Quadratmetern sollen neben den Bundesbehörden Bundespolizei und
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auch die zentrale
Ausländerbehörde des Landes Brandenburg (ZABH), Dependenzen des Verwaltungs-
und Amtsgerichts sowie ein Ausreisegewahrsam vertreten sein. Das Land
Brandenburg spricht von einem „Vorzeigeprojekt von internationaler
Bedeutung“. Kritikerinnen und Kritiker des Vorhabens warnen hingegen vor der
Schaffung eines Abschiebezentrums, mit dem der Flughafen BER sich in den
nächsten Jahren zu einem Drehkreuz für Sammelabschiebungen entwickeln
könnte. Am Flughafen Schönefeld existiert bereits ein Ausreisegewahrsam mit
32 Plätzen. Mit dem neuen „Behördenzentrum“ würden sich diese auf 120 fast
vervierfachen. Brandenburgs Innenministerium rechnet künftig mit 600 bis
700 Gewahrsamsfällen pro Jahr, auch andere Bundesländer sollen den
Gewahrsam im Wege der Amtshilfe nutzen. Momentan werden nach Angaben
des Leiters der ZABH jährlich etwa 120 Menschen im Schönefelder
Flughafengewahrsam inhaftiert (
https://www.tagesspiegel.de/berlin/behoerden-erstre
gistrierungen-und-abschiebungen-bundesregierung-haelt-an-ein-und-ausreisez
entrum-am-flughafen-ber-fest/27973516.html;
https://taz.de/Demo-gegen-Abs
chiebezentrum-am-BER/!5830981/;
https://www.parlamentsdokumentation.br
andenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_4300/4377.pdf;
https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2022/02/berlin-brandenburg-ber-asyl-flu
ghafen-migranten.html).
Kritisiert wird auch die Intransparenz des bisherigen Planungsprozesses. Das
Bündnis „Abschiebezentrum am Flughafen BER verhindern“ wie auch die
Fraktion DIE LINKE. im brandenburgischen Landtag vermuten, dass ein
privater Investor mit dem Bau des Zentrums beauftragt werden solle; erst danach
werde das Gebäude an das Land vermietet. Auf diese Weise sei es möglich,
die Bewilligung von Haushaltsmitteln im Parlament zu umgehen. In einem
Antrag der Fraktion DIE LINKE. im brandenburgischen Landtag wird deshalb
gefordert, dass die Landesregierung einen umfassenden Bericht zu den
Planungen vorlegt (
https://noborderassembly.blackblogs.org/de/pressemitteilung-
abschiebezentrum-am-flughafen-ber-verhindern/;
https://www.parlamentsdok
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1673
20. Wahlperiode 04.05.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom
4. Mai 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
umentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_5000/5
055.pdf).
Der Bau des Abschiebezentrums geht auf eine Initiative des
brandenburgischen Innenministers Michael Stübgen und des früheren Bundesministers des
Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer zurück. Am 25. Oktober 2021,
also am Tag der Konstituierung des neuen Deutschen Bundestages,
unterzeichneten Michael Stübgen und der damals noch kommissarisch tätige
Bundesinnenminister Horst Seehofer eine Vereinbarung zum Bau des
Behördenzentrums. Die Bundesregierung hält jedoch an den Plänen fest und beabsichtigt,
nicht von der Grundsatzverständigung abzuweichen (
https://www.tagesspiege
l.de/berlin/behoerden-erstregistrierungen-und-abschiebungen-bundesregierun
g-haelt-an-ein-und-ausreisezentrum-am-flughafen-ber-fest/27973516.html).
Darin hat sich das Bundesinnenministerium dazu verpflichtet, mit dem Land
einen Untermietvertrag zur Unterbringung seiner nachgeordneten Behörden,
BAMF und Bundespolizei, zu schließen. Neben den anfallenden Mietkosten
sichert der Bund dem Land Brandenburg zu, sich angemessen finanziell an
den anfallenden Betriebskosten nach Fertigstellung des Bauvorhabens zu
beteiligen (
https://twitter.com/paul_sfb/status/1484280838393053185?t=G-sEm
QBzhxb1Ij93dZe0Vg&s=19).
1. Warum hält die Bundesregierung an der Vereinbarung fest (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Vorteile verspricht sie sich vom Bau eines neuen Behörden- bzw.
Abschiebezentrums am Flughafen BER?
Hintergrund für die Grundsatzverständigung des Bundesministeriums des
Innern, für Bau und Heimat (BMI) und des Ministeriums des Innern und für
Kommunales des Landes Brandenburg (MIK BB) über die Projektierung eines
Einreise- und Ausreisezentrums am Flughafen BER vom 25. Oktober 2021 war
die Erkenntnis, dass mit Eröffnung des Flughafens BER und der Schließung
des Flughafens Tegel auf das Land Brandenburg neue und zusätzliche
Aufgaben zur Bewältigung des mit einem internationalen Flughafens einhergehenden
Migrationsgeschehens zukommen und hierfür zusätzliche Strukturen zur
Einreise und Ausreiseabwicklung in Flughafennähe zu schaffen sind. Mit der
örtlichen Verlagerung des Migrationsgeschehens der Metropolregion Berlin-
Brandenburg in den Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg wurde von
den am Prozess beteiligten Bundesbehörden daher die Notwendigkeit gesehen,
ihre Präsenz- und Verwaltungsstrukturen in Flughafennähe auszubauen.
Eine gemeinsame Unterbringung von Landes- und Bundesbehörden an einem
Standort wurde sowohl aus finanzieller als auch aus verwaltungsökonomischer
Sicht als die sinnvollste Lösung angesehen. Der Bund verfolgt mit der
Einrichtung eines Ein- und Ausreisezentrums am Flughafen BER damit das Ziel, die
Ein- und Ausreise von Drittstaatsangehörigen effizient zu gestalten. Auf diese
Weise wird den Besonderheiten des Migrationsgeschehens an dem
internationalen Flughafen BER Rechnung getragen.
2. An welchen Flughäfen gibt es derzeit
Transitunterbringungseinrichtungen, in denen Flughafenverfahren durchgeführt werden (bitte unter
Nennung der Zahl der Unterbringungs- bzw. Gewahrsamsplätze auflisten)?
Es werden derzeit am Flughafen Berlin Brandenburg, am Flughafen Frankfurt
am Main und am Flughafen München das sogenannte Flughafenverfahren nach
§ 18a des Asylgesetzes durchgeführt. Die Außenstellen des Bundesamtes für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) verfügen selbst über keine
Unterbringungsplätze. Für die Unterbringungsplätze sind auch im sogenannten
Flughafenverfahren die jeweiligen Länder zuständig. In diesem Zusammenhang wird darauf
hingewiesen, dass die Unterbringung der Personen während des sogenannten
Flughafenverfahrens weder als Freiheitsentziehung, noch als
Freiheitsbeschränkung gilt (vgl. Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Mai 1996, 2 BvR
1415/93). Der Begriff „Gewahrsamsplätze“ ist daher im Zusammenhang mit
dem sogenannten Flughafenverfahren unzutreffend.
Die Teilfrage zu den Transitunterbringungseinrichtungen bezieht sich auf
Informationen aus der sogenannten BRAS (Bestimmungen, Richtlinien,
Anweisungen, Sammlungen von Katalogen und Nachschlagewerken – BRAS – der
Bundespolizei – BPOL) 120 – Anlage 31 in Verbindung mit Anlage 1, welche als
„VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft sind. Die Angaben zur
Beantwortung der Frage lassen Rückschlüsse auf polizeifachliche und
einsatztaktische Bewertungen sowie auf Einsatzschwerpunkte zu. Eine Veröffentlichung
dieser Angaben kann die Aufgabenwahrnehmung der BPOL negativ
beeinflussen. Deswegen wird die Antwort mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für
den Dienstgebrauch“ gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 4 der Verwaltungsvorschrift
zum materiellen Geheimschutz des BMI eingestuft und als gesonderte Anlage
übermittelt, die nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist.*
3. Wie viele Flughafenverfahren gab es in Berlin seit 2015, und wie viele
Flughafenverfahren gab es an welchen anderen Standorten bundesweit in
dem genannten Zeitraum (bitte jeweils nach Jahren und den zehn
wichtigsten Herkunftsstaaten auflisten)?
Die Antwort, differenziert nach Flughäfen und den zehn jeweils häufigsten
Staatsangehörigkeiten, kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022(Januar bis März)
Flughafen Berlin 3 5 15 33 19 5 41 5
Flughafen Düsseldorf 0 3 0 1 0 0 0 0
Flughafen Frankfurt 623 258 397 475 395 125 138 60
Flughafen Hamburg 0 3 1 4 12 3 0 0
Flughafen München 1 4 31 88 63 12 19 2
Gesamt 627 273 444 601 489 145 198 67
2015 Aktenanlage
Insgesamt 627
darunter Top 10:
Syrien 143
Iran 67
Afghanistan 65
Sri Lanka 42
Irak 38
Armenien 33
Kongo, Demokratische Republik 31
sonstige asiatische Staatsangehörige 30
Pakistan 20
Somalia 18
* Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
2016 Aktenanlage
Insgesamt 273
darunter Top 10:
Kongo, Demokratische Republik 37
Iran 33
Syrien 28
Sri Lanka 25
Afghanistan 24
Irak 20
Pakistan 14
Ägypten 8
Angola 8
Armenien 7
2017 Aktenanlage
Insgesamt 444
darunter Top 10:
Kongo, Demokratische Republik 69
Iran 65
Syrien 53
Irak 35
Russische Föderation 24
Türkei 24
Sri Lanka 22
Kenia 10
Simbabwe 10
Afghanistan 8
2018 Aktenanlage
Insgesamt 601
darunter Top 10:
Iran 114
Türkei 45
Syrien 42
Kongo, Demokratische Republik 40
Irak 31
Afghanistan 30
Simbabwe 30
Kuba 29
Ägypten 28
Russische Föderation 23
2019 Aktenanlage
Insgesamt 489
darunter Top 10:
Iran 128
Syrien 43
Türkei 28
Afghanistan 25
Irak 20
Kongo, Demokratische Republik 20
China 16
Algerien 15
2019 Aktenanlage
Somalia 15
Ägypten 13
2020 Aktenanlage
Insgesamt 145
darunter Top 10:
Iran 24
Syrien 20
Irak 14
Jemen 12
Ägypten 7
Kongo, Demokratische Republik 7
Türkei 6
Afghanistan 5
Marokko 5
Kuba 4
2021 Aktenanlage
Insgesamt 198
darunter Top 10:
Iran 31
Türkei 30
Syrien 22
Afghanistan 11
Irak 10
Kongo, Demokratische Republik 10
Russische Föderation 9
Ägypten 7
Bangladesch 6
Angola 5
2022 (Januar bis März) Aktenanlage
Insgesamt 67
darunter Top 10:
Türkei 14
Angola 13
Syrien 8
Iran 5
Sri Lanka 5
Marokko 4
Pers. aus palästinensischen Gebieten
(nicht als Staat anerkannt) 4
Jemen 3
Äquatorialguinea 1
Armenien 1
4. Wie werden Prognosen des BAMF und der zentralen Ausländerbehörde
des Landes Brandenburg (ZABH) im Einzelnen begründet, wonach am
Flughafen BER in den Jahren 2025 bis 2040 jährlich mit 300 bis
400 Flughafenasylverfahren zu rechnen sei (Drucksache 7/4377; https://
www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/pa
rladoku/w7/drs/ab_4300/4377.pdf)?
Eine detaillierte Prognose zu der Auslastung des Ein- und Ausreisezentrums
am Flughafen BER ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich. Wie bereits in
der von den Fragestellern selbst angeführten Drucksache 7/4377 des Landtages
Brandenburgs erläutert, stellen die Angaben lediglich grobe Schätzwerte dar.
5. Sind der Bundesregierung Prognosen der ZABH bekannt, wonach in den
Jahren 2025 bis 2040 am Flughafen BER mit 700 bis 1 000 jährlichen
Einreisen im Rahmen von Resettlement-Programmen und
Aufnahmeprogrammen von Bund und Ländern zu rechnen sei (vgl. ebd.), und hält die
Bundesregierung diese Zahlen für realistisch (bitte begründen)?
Falls nein, welche alternativen Schätzungen liegen ggf. bei der
Bundesregierung vor?
6. Hat die Bundesregierung bzw. hat die Bundespolizei Prognosen zur Zahl
der jährlichen Abschiebungen und Sammelabschiebungen (bitte
differenzieren) vom Flughafen BER in den Jahren 2025 bis 2040 (bitte
darstellen), und worauf stützen diese sich ggf.?
7. Mit wie vielen Zurückschiebungen und Zurückweisungen (bitte
differenzieren) rechnet die Bundesregierung bzw. die Bundespolizei in den
Jahren 2025 bis 2040 vom Flughafen BER (bitte in Fünfjahresschritten
auflisten)?
8. Sind der Bundesregierung Prognosen der ZABH bekannt, wonach in den
Jahren 2025 bis 2040 am Flughafen BER jährlich mit 600 bis 700
Gewahrsamsfällen zu rechnen sei (vgl. ebd.), und hält die Bundesregierung
diese Zahlen für realistisch (bitte begründen)?
Falls nein, welche alternativen Schätzungen liegen ggf. bei der
Bundesregierung vor?
Die Fragen 5 bis 8 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Prognosen oder Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
9. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Interessenbekundungen anderer
Bundesländer als Brandenburg hinsichtlich einer Nutzung des geplanten
Behördenzentrums am Flughafen BER, und falls ja, welche
Bundesländer sind dies?
Welche genaueren Bedarfe haben die Bundesländer nach Kenntnis der
Bundesregierung ggf. angemeldet?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von Interessensbekundungen anderer
Länder im Sinne der Fragestellung.
10. Wie viele Abschiebungen von Berliner Flughäfen gab es seit 2015 (bitte
nach Jahren differenzieren und nach den 15 wichtigsten Zielstaaten
aufschlüsseln)?
Die Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Zielland 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Januar
bis
Februar
2022
Gesamt
Gesamt 2 318 3 193 2 699 2 147 1 884 1 310 1 360 349 15 260
davon
Moldau 4 228 705 294 347 588 439 165 2 770
Serbien 781 668 272 128 111 150 70 28 2 208
Albanien 412 565 272 200 102 31 61 2 1 645
Kosovo 164 423 188 128 55 31 32 1 021
Bosnien-
Herzegowina 190 288 109 115 67 10 32 52 863
Italien 166 231 190 160 64 24 8 1 844
Georgien 6 10 6 18 142 178 266 43 669
Russland 35 62 51 53 175 47 101 15 539
Spanien 73 65 14 138 65 10 14 2 381
Schweden 15 25 40 69 56 21 25 6 257
Nordmazedonien 82 80 44 16 21 1 2 1 247
Pakistan 5 7 67 61 52 1 40 233
Finnland 1 15 109 60 27 7 2 1 222
Norwegen 5 34 56 99 21 1 2 218
Frankreich 34 28 46 54 41 3 1 1 208
11. Wie viele Sammelabschiebungen gab es von Berliner Flughäfen seit
2015 (bitte nach Jahren differenzieren und nach den 15 wichtigsten
Zielstaaten aufschlüsseln)?
Die Angaben, ausgewertet nach der Anzahl der durchgeführten
Sammelchartermaßnahmen, können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Zielland 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Januar
bis
Februar
2022
Gesamt
Anzahl
Sammelcharter 19 26 21 31 41 38 29 7 212
Gesamt
Flugziele 34 65 45 43 53 45 42 10 337
Davon
Moldau 4 10 6 10 13 14 4 61
Serbien 14 19 6 2 4 6 3 1 55
Bosnien-
Herzegowina 11 13 5 4 3 1 2 39
Albanien 3 13 9 4 2 2 3 36
Kosovo 4 14 7 2 3 1 4 35
Italien 1 3 5 5 14
Russland 2 1 1 3 2 3 1 13
Georgien 1 5 6 1 13
Zielland 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Januar
bis
Februar
2022
Gesamt
Libanon 1 5 4 2 12
Türkei 1 5 2 8
Pakistan 2 3 1 1 7
Ägypten 1 2 2 1 6
Armenien 1 2 2 5
Finnland 1 2 1 4
Norwegen 3 1 4
Hinweis: Da zum Teil mehrere Länder im Rahmen einzelner Chartermaßnahmen angeflogen
werden, kommt es zu einer Überzählung bei der Betrachtung nach den jeweiligen Zielländern.
Die Angaben ausgewertet nach der Anzahl der rückgeführten Personen können
der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Zielland 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Januar
bis
Februar
2022
Gesamt
Gesamt 1 124 1 931 1 543 1 164 1 130 1 045 1 110 302 9 349
davon
Moldau 201 694 285 336 583 437 163 2 699
Serbien 609 586 208 92 92 141 60 25 1 813
Albanien 275 455 248 180 76 26 59 1 319
Kosovo 102 395 173 127 53 30 31 911
Bosnien-
Herzegowina 135 284 91 109 60 31 52 762
Georgien 81 160 257 42 540
Russland 10 20 33 155 41 97 15 371
Pakistan 36 45 34 40 155
Armenien 31 74 47 152
Spanien 90 2 92
Finnland 32 38 17 87
Norwegen 73 7 80
Italien 2 45 10 15 72
Ägypten 3 28 3 20 54
Ukraine 36 11 47
12. Welche waren die wichtigsten Fluggesellschaften, mit denen die
Abschiebungen von Berliner Flughäfen seit 2015 vollzogen wurden (bitte
nach Jahren aufschlüsseln)?
Hinsichtlich der Beantwortung nach den Fluggesellschaften verweist die
Bundesregierung darauf, dass das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und
Informationsrecht des Parlaments zwar auf Beantwortung gestellter Fragen in
der Öffentlichkeit hin angelegt ist. Wenn das Informationsinteresse des
Parlaments aber auf Auskünfte zielt, die zur Wahrung berechtigter
Geheimhaltungsinteressen nicht öffentlich kundgegeben werden können, sind nach der
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Formen der Informationsvermittlung
zu suchen, die beiden Interessen Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 124, 161
[193]).
Im vorliegenden Fall ist die Einstufung der Benennung der Fluggesellschaften
als Verschlusssache sowohl zur Wahrung von Staatswohlinteressen, als auch
zur Wahrung berechtigter, grundrechtlich geschützter Interessen der betroffenen
Fluggesellschaften notwendig. Eine Veröffentlichung der Fluggesellschaften
berührt auch durch Artikel 12 des Grundgesetzes geschützte Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse dieser Fluggesellschaften und kann sich gegebenenfalls
negativ auf die Wahrnehmung dieser Fluggesellschaften in der Öffentlichkeit
auswirken. Eine öffentliche Benennung der Fluggesellschaften, die
Rückführungsflüge anbieten, birgt die Gefahr, dass diese Unternehmen öffentlicher
Kritik ausgesetzt werden und in der Folge für die Beförderung von
ausreisepflichtigen Personen in die Heimatländer nicht mehr zur Verfügung stehen. Damit
werden Rückführungen weiter erschwert oder sogar unmöglich gemacht, so
dass staatliche Interessen an der Ausführung des Aufenthaltsgesetzes negativ
beeinträchtigt werden. Um gleichwohl dem parlamentarischen
Informationsanspruch nachzukommen, ist dieser Teil der Antwort mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 4 der
Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz des BMI eingestuft
worden. Er wird gesondert in der Anlage übermittelt, die nicht zur Veröffentlichung
bestimmt ist.*
13. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BAMF sollen nach
aktuellen Planungen im neuen Behördenzentrum am Flughafen BER
beschäftigt werden, und wie viele Beschäftigte sollen jeweils für die Bearbeitung
von Erst- und Folgeanträgen, Dublin-Verfahren, Widerrufsverfahren und
ggf. für weitere Aufgaben eingesetzt werden?
Wie viele neue Stellen werden dafür ggf. geschaffen?
Im Ein- und Ausreisezentrum am Flughafen BER ist der Einsatz von rund 40
Beschäftigten des BAMF vorgesehen. Ihr Aufgabenbereich soll neben dem
Flughafenverfahren auch die Bearbeitung von Erst- und Folgeverfahren bei
Asylanträgen umfassen. Eine genaue Zuordnung der Beschäftigten zu einem
der genannten Verfahren erfolgt nicht, da die Beschäftigten flexibel und je nach
Eingang der Vorgänge bedarfsorientiert eingesetzt werden sollen. Zusätzlich ist
auch der Einsatz von voraussichtlich etwa vier Beschäftigten in der
Passersatzbeschaffung vorgesehen.
Hierfür werden keine neuen Stellen im BAMF geschaffen.
a) Sind Kenntnisse der Fragestellerinnen und Fragesteller zutreffend,
wonach die gesamten Integrationsteams des BAMF für die Bereiche
West-Brandenburg und Ost-Berlin in das neue Behördenzentrum am
Flughafen BER umziehen sollen?
Falls ja, für wann ist dieser Umzug geplant, und wie wird er
begründet?
Zur Betreuung der westlich gelegenen Teile Brandenburgs wird aktuell geprüft,
ob zusätzlich auch Integrationsaufgaben in das Ein- und Ausreisezentrum am
Flughafen BER verlagert werden können.
* Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
b) Sollen weitere Standorte des BAMF aus Berlin in das neue
Behördenzentrum verlegt werden, beispielsweise das „Gemeinsame Zentrum
zur Unterstützung der Rückkehr“ oder das „Dublin-Zentrum“, und
falls ja, für wann ist dieser Umzug geplant, und wie wird er
begründet?
Eine Verlegung von Standorten, die über die oben dargestellten Maßnahmen
hinausgeht, ist nicht vorgesehen.
14. Wie viele Bedienstete der Bundespolizei sollen im geplanten
Behördenzentrum am Flughafen BER eingesetzt werden, und wie viele neue
Stellen werden dort ggf. geschaffen?
Die Angabe zur geplanten Personalstärke für die BPOL zur Beantwortung der
Frage lässt im Weiteren Rückschlüsse auf polizeifachliche und einsatztaktische
Bewertungen sowie auf Einsatzschwerpunkte zu.
Eine Veröffentlichung dieser Angaben kann daher die Aufgabenwahrnehmung
der BPOL zukünftig nachhaltig negativ beeinflussen. Daher wird die Antwort
mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ gemäß § 2
Absatz 2 Nummer 4 der Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz
des BMI eingestuft und als gesonderte Anlage beigefügt, welche nicht zur
Veröffentlichung bestimmt ist.*
Die Schaffung neuer Stellen ist nicht vorgesehen.
15. Welchen genaueren qualitativen und quantitativen Angaben kann die
Bundesregierung zur Ausgestaltung und zu den Funktionen des
geplanten „Rückführungsgebäudes“ im neuen Behördenzentrum am Flughafen
BER machen?
Warum wird ein solches neues „Rückführungsgebäude“ benötigt, und
was geschieht künftig mit den Räumlichkeiten, die die Bundespolizei
aktuell am Flughafen BER nutzt?
Für die von der BPOL wahrzunehmenden Aufgaben sind in dem geplanten
Rückführungsgebäude Räume und Flächen in einem Umfang von ca. 3 400 m²
durch das BMI anerkannt und gegenüber dem Land Brandenburg als Bedarf
angezeigt.
Es ist vorgesehen, das Rückführungsgebäude mit zwei Obergeschossen und
einer Teilunterkellerung zu errichten. Im Erdgeschoss sind die operativen
Raumgruppen untergebracht. Im Obergeschoss werden Dienst- und
Geschäftszimmer, Aufenthalts- und Wartebereiche sowie Umkleide- und Sanitärbereiche
abgebildet. Das Kellergeschoss dient als Tiefgarage.
Die aktuell genutzten Räumlichkeiten sind Eigentum des Flughafenbetreibers
und stehen der BPOL nicht dauerhaft zur Verfügung. Angaben zur späteren
Weiterverwendung der Räumlichkeiten können seitens der BPOL nicht
gemacht werden.
* Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
16. Welche Angaben kann die Bundesregierung zum Stand der Planungen
des Behördenzentrums machen?
Wurden Planung und Bau des Behördenzentrums nach ihrer Kenntnis
bereits ausgeschrieben, wann ist mit der Auftragsvergabe zu rechnen?
Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bereits ein Investor für das
Bauvorhaben gefunden?
Mit der am 25. Oktober 2021 vom BMI und dem MIK BB getroffenen
Grundsatzverständigung zum Bau des Ein- und Ausreisezentrums am Flughafen BER
hat sich das Land Brandenburg verpflichtet, als Bauherr die bauliche Planung
und Umsetzung der zu errichtenden Liegenschaft sicherzustellen.
In Abhängigkeit der Dauer der Planungsphase ist der Baubeginn nach hier
vorliegenden Informationen noch für das Jahr 2022 vorgesehen, die Fertigstellung
für 2025.
17. Gab es gegenüber dem Bund bereits Berichte des Landes Brandenburg,
das als Bauherr die bauliche Planung und Umsetzung sicherstellt, über
den Projektfortschritt, wie dies in der Grundsatzverständigung zwischen
dem Bundesinnenministerium und dem Ministerium des Innern und für
Kommunales des Landes Brandenburg vom 25. Oktober 2021 über die
„Projektierung eines Einreise- und Ausreisezentrums am Flughafen
BER“ festgehalten ist (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Falls ja, was sind deren wesentliche Inhalte, falls nein, wann rechnet die
Bundesregierung mit einem ersten Bericht?
Das Land Brandenburg ist verpflichtet, dem Bund, vertreten durch das BMI,
über den Projektfortschritt in regelmäßigen Abschnitten zu berichten und nach
Abschluss wesentlicher Meilensteine Besprechungen der Bedarfsträger
einzuberufen, soweit dies für den Fortgang des Projekts erforderlich ist. Berichte im
Sinne der Fragestellung wurden bisher nicht vorgelegt. Die konkreten
Berichtstermine stehen noch nicht fest.
18. Was ist der Bundesregierung zum Finanzierungsmodell und zur
rechtlichen Umsetzungsform des Behördenzentrums am Flughafen BER
bekannt, vor dem Hintergrund, dass im Innenausschuss des
brandenburgischen Landtages gesagt wurde, es werde in Erwägung gezogen, das
Projekt in Öffentlich-Privater-Partnerschaft zu realisieren (
https://www.parla
mentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w
7/drs/ab_4300/4374.pdf)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zum Finanzierungsmodell
und zur rechtlichen Umsetzungsform des Ein- und Ausreisezentrums am
Flughafen BER vor.
19. Stand es im Zuge des Planungsprozesses zur Debatte, dass der Bund
selbst als Bauherr des Projekts fungiert, auch vor dem Hintergrund, dass
der Bund zu 26 Prozent Eigentümer des Flughafens BER ist (
https://de.w
ikipedia.org/wiki/Flughafen_Berlin_Brandenburg_GmbH), und falls ja,
warum hat man sich letztlich dagegen entschieden, falls nein, warum
wurde dies nicht Betracht gezogen?
Nach Prüfung durch die Beteiligten wurde eine Grundsatzverständigung
getroffen, die vorsieht, dass sich das Land Brandenburg als alleiniger Bauherr zur
baulichen Planung und Umsetzung sowie zur finanziellen Absicherung des
Projekts verpflichtet. Vorhandene Gesellschaftsanteile des Bundes an der
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH stehen in keinem direkten Sachzusammenhang
zur Projektierung des Einreise- und Ausreisezentrums am Flughafen BER und
hatten keinen Einfluss auf die Entscheidungsfindung.
20. Gibt es derzeit Ausreisegewahrsamseinrichtungen, die ausschließlich
oder vorrangig durch die Bundespolizei genutzt werden, und wenn ja, an
welchen Standorten?
Welche rechtlichen Vorgaben gibt es für den Bau von
Gewahrsamsplätzen der Bundespolizei?
Die BPOL betreibt weder vorrangig noch ausschließlich
Ausreisegewahrsamseinrichtungen.
Für die Beschaffenheit und Einrichtung von Gewahrsamsräumen bei der BPOL
gelten die Bestimmungen der BRAS 391 und das entsprechende
Raumprogramm für Gewahrsamsbereiche (BRAS 607.2).
21. Mit welchen jährlichen Kosten rechnet die Bundesregierung für die
Miete für die Unterbringung der Bundespolizei und des BAMF in dem
geplanten Behördenzentrum sowie für anfallende Betriebskosten (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller; bitte differenzieren)?
Zu den jährlichen Miet- und Betriebskosten kann die Bundesregierung
aufgrund des aktuellen Planungsstandes keine verbindlichen Angaben machen.
22. Wann ist mit dem Abschluss eines Untermietvertrags zwischen dem
Land Brandenburg und dem Bundesinnenministerium zu rechnen?
Zu den künftigen Mietverträgen kann die Bundesregierung aufgrund des
aktuellen Planungsstandes keine verbindlichen Angaben machen.
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ISSN 0722-8333]