Auswirkungen eines vorgezogenen Kohleausstiegs auf den Strukturwandel im Rheinischen Revier
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
In ihrem Koalitionsvertrag vom Oktober 2021 haben die regierungstragenden Parteien SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart, den ein Jahr zuvor vom Deutschen Bundestag und Bundesrat beschlossenen Zeitplan zum Kohleausstieg bis 2038 ändern zu wollen und stattdessen das Ziel eines beschleunigten Kohleausstiegs „idealerweise bis 2030“ festzuhalten. Dies hätte eine Halbierung des Ausstiegszeitraums zur Folge. Mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine stehen zudem die russischen Importe von Steinkohle, Erdgas und Erdöl auf dem Prüfstand.
Der bisherige Ausstiegsfahrplan wurde auf Grundlage der Beschlüsse der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ festgelegt, die 2018 von der CDU/CSU- und SPD-geführten Bundesregierung eingesetzt wurde. Die pluralistisch aus Vertreterinnen und Vertretern von Industrie, Gewerkschaften, Umweltverbänden, Wissenschaft und betroffenen Regionen zusammengesetzte Kommission hatte in ihren Beratungen bis zum Januar 2019 einen breiten Konsens über die wesentlichen Regelungen erzielt, die als Voraussetzung für einen klima-, energie-, industrie- und strukturpolitisch erfolgreichen Kohleausstieg erforderlich sind.
Die Eckpunkte des Kohleausstiegs in der bisherigen Form sind im Rahmen einer Bund-Länder-Einigung am 15. Januar 2020 zwischen der Bundesregierung und den vier Braunkohleländern geeinigt worden (https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/bund-laender-einigung-zum-kohleausstieg-1712774). Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat verabschiedeten schließlich im Juli 2020 das Kohleausstiegsgesetz und das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen, in denen Zeitplan, Finanzmittel und energie- und strukturpolitische Instrumente für einen geordneten Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2038 festgelegt wurden.
Als Teil des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen trat im August 2020 auch das Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) in Kraft. Damit unterstützt der Bund die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen bei der Bewältigung des dadurch verstärkten Strukturwandels.
Mit seinen drei Braunkohletagebauen Garzweiler, Hambach und Inden zählt das Rheinische Revier in Nordrhein-Westfalen zu den Regionen in Deutschland, die massiv von einem Strukturwandel infolge des Kohleausstiegs betroffen sind. Rund 22 000 zumeist hochqualifizierte und gutbezahlte Arbeitsplätze sowie jährliche Wertschöpfungsverluste in Milliardenhöhe gilt es laut Aussagen der Anrainerkommunen qualitativ, quantitativ und zeitnah zu kompensieren und dazu neue Wertschöpfungsketten aufzubauen (STADT DÜREN | Pressemitteilung (dueren.de).
Mit einem beschleunigten Kohleausstieg würden nach Ansicht der Fragesteller im Rheinischen Revier zusätzliche Wertschöpfungs- und Beschäftigungsverluste einhergehen, zudem wären erhebliche Zusatzkosten bei der öffentlichen Hand u. a. für wasserwirtschaftliche und städtebauliche Aufgaben absehbar. Daneben gilt es, die Versorgungssicherheit dieser industrie- und energieintensiven Region mit Strom unter Berücksichtigung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Energiepreise auch über 2030 hinaus zu wahren. Diesen zusätzlichen Herausforderungen muss bei einem erneut beschleunigten Kohleausstieg bundesseitig durch flankierende energie- und strukturpolitische Maßnahmen angemessen Rechnung getragen werden.
Wir fragen deshalb die Bundesregierung:
Fragen20
Hält die Bundesregierung angesichts der jüngsten Entwicklungen, dem Krieg in der Ukraine, an dem Beschluss ihres Koalitionsvertrags fest, „idealerweise bis 2030“ aus der Kohleverstromung auszusteigen?
Welche besonderen Herausforderungen sieht die Bundesregierung in der Umsetzung des Ziels des Ausstiegs aus der Kohleverstromung „idealerweise bis 2030“ aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen durch den Krieg in der Ukraine?
Wie wirkt sich nach Ansicht der Bundesregierung ein vorgezogener Kohleausstieg bis 2030 auf den Strukturwandel im Rheinischen Revier aus? Hat die Bundesregierung im Vorfeld ihres Koalitionsbeschlusses hierzu Szenarien entwickeln oder Studien anfertigen lassen, um das Ausmaß ihrer Entscheidung auf die betroffenen Regionen abschätzen und entsprechend nachjustieren zu können?
Hat die Bundesregierung bereits Gespräche mit den betroffenen Ländern und Kommunen aufgenommen, um mit diesen über die geplanten Änderungen zu beraten? Wenn ja, tragen die betroffenen Länder – die einen geänderten Ausstiegsfahrplan u. a. in ihrer Braunkohlenplanung umsetzen müssten – die Pläne der Bundesregierung für einen beschleunigten Kohleausstieg mit, und inwieweit sind die Belange der betroffenen Kommunen in die Gesprächsergebnisse eingeflossen? Wenn nein, wann beabsichtigt die Bundesregierung, die betroffenen Länder und Kommunen einzubeziehen?
Welche konkreten strukturpolitischen Maßnahmen zur Abfederung eines erneut beschleunigten Strukturwandels in Folge eines auf das Jahr 2030 vorgezogenen Kohleausstiegs sind seitens der Bundesregierung im Rheinischen Revier geplant? Wie viele neue Arbeitsplätze zur Kompensation der wegfallenden Arbeitsplätze werden dadurch erwartet, und wie viele werden gesichert?
Welche Maßnahmen des Strukturstärkungsgesetzes im Rheinischen Revier beabsichtigt die Bundesregierung vorzuziehen bzw. zu beschleunigen, nachdem die regierungstragenden Parteien in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt haben, „Maßnahmen des Strukturstärkungsgesetzes wie zum Beispiel das Vorhaben Universitätsmedizin Cottbus“ vorziehen bzw. beschleunigen zu wollen?
Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung, die besonderen Auswirkungen des Strukturwandels auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderungen auszugleichen und dieser Gruppe, die es am Arbeitsmarkt besonders schwer hat, einen zeitnahen (Wieder-)Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu ermöglichen?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer Anpassung des Investitionsgesetzes Kohleregion (InvKG) und der am 27. August 2020 geschlossenen Bund-Länder-Vereinbarung (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200827-projekte-fuer-die-kohleregionen-koennen-starten.html), um die Regionen bei der Bewältigung eines vorgezogenen Kohleausstiegs zu unterstützen? Wenn ja, welche sind diese, und bis wann sollen diese erfolgen? Wenn nein, warum nicht?
Ist aus Sicht der Bundesregierung eine Erhöhung der Strukturmittel mindestens in der Höhe, in der ein vorgezogener Kohleausstieg zusätzliche Kosten bei Ländern und Kommunen verursacht (z. B. im Bereich der Wasserhaltung, der Rekultivierung und dem Erhalt von Dörfern), für die betroffenen Regionen notwendig? Falls ja, sollen diese bereits im Bundeshaushalt 2022 abgebildet werden? Falls nein, warum nicht? Wäre dazu auch die zusätzliche Bereitstellung von Mitteln über die vollständige Zurücknahme der Verrechnung der Mittel aus dem Just Transition Fund (JTF) mit dem InvKG möglich, und plant dies die Bundesregierung?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um einen flexibleren und beschleunigten Abruf der Strukturmittel zu ermöglichen?
Wie lange dauert es im Durchschnitt von der Antragstellung bis zur Bewilligung eines Antrags im STARK (Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten)-Bundesprogramm? Hält die Bundesregierung eine Beschleunigung des Bewilligungsverfahrens für geboten? Wenn ja, welche Maßnahmen wird sie hierfür konkret ergreifen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Förderung unternehmens- und arbeitsplatzorientierter Projekte erleichtert werden sollte? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie steht die Bundesregierung zu den Überlegungen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der Zukunftsagentur Rheinisches Revier
a) zur Erstellung einer Bundesförderrichtlinie zur Strukturförderung in den Braunkohlerevieren, mit der der bestehende Projektstau aufgelöst werden kann,
b) zur Ergänzung der STARK-Richtlinie, um auch Maßnahmen an der Schnittstelle von Innovation und Wirtschaft bzw. zur Transformation der Industrie zu fördern,
c) zur Bestellung eines einheitlichen Ansprechpartners auf Bundesseite zur beschleunigten Identifizierung von Förderzugängen im Zuständigkeitsbereich des Bundes?
Plant die Bundesregierung Maßnahmen, und wenn ja, welche, um die Finanzierung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen wie das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR), die Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e. V. (HGF) und die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) im Rahmen des InvKG unbürokratischer und effizienter zu gestalten? Weshalb finden bislang bei der Finanzierung dieser außeruniversitären Forschungseinrichtungen im Rahmen des InvKG – anders als es nach Kenntnis der Fragesteller sonst beim Aufbau solcher Einrichtungen gängige Praxis ist – nicht die Regularien des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes Anwendung?
Wie steht die Bundesregierung zur Finanzierung des bei der Zukunftsagentur Rheinisches Revier beantragten Projektes der TH Köln zum Aufbau eines neuen Campus Rhein-Erft als Einzelmaßnahme durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung?
Ist für die Einbindung (oben genannter Stromerzeuger) ein weiterer Ausbau von Stromtrassen erforderlich, und wenn ja, bitte geplanten Ausbau aufzeigen?
Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um den Netzausbau kurzfristig deutlich zu beschleunigen und das im Koalitionsvertrag angekündigte Ausbauziel für erneuerbare Energien von 80 Prozent bis 2030 zu erreichen?
Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung die Versorgungssicherheit unter Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit der Energiepreise bei einem vorgezogenen Kohleausstieg insbesondere für energieintensive mittelständische Unternehmen
a) bis 2030,
b) nach 2030
gewährleisten und damit verhindern, dass Unternehmen abwandern oder schließen und zusätzliche Arbeitsplätze in der Region verloren gehen?
Welche konkreten Anpassungen sind gemeint, wenn es im Koalitionsvertrag heißt, dass „die flankierenden arbeitspolitischen Maßnahmen wie das Anpassungsgeld entsprechend angepasst und um eine Qualifizierungskomponente für jüngere Beschäftigte ergänzt“ werden? Was ist in diesem Zusammenhang unter einer Qualifizierungskomponente zu verstehen?
Welche konkreten Möglichkeiten hat die Bundesregierung, das im Koalitionsvertrag festgehaltene Ziel umzusetzen, die im dritten Umsiedlungsabschnitt betroffenen Dörfer im Rheinischen Revier zu erhalten? Wie wird die Bundesregierung konkret dazu beitragen, dass die bereits sehr weitgehend umgesiedelten und damit leergezogenen Dörfer eine dauerhafte Zukunftsperspektive erhalten? Inwieweit hat die Bundesregierung hierzu Gespräche auch mit den betroffenen Kommunen geführt?
Wie werden bei der Umsiedlung von Menschen im Rahmen des Braunkohlebergbaus sowie bei der Neuplanung von Dörfern auch die Anforderungen der Barrierefreiheit zugunsten von Menschen mit Behinderungen sowie von älteren Menschen, insbesondere im Bereich Wohnen, Mobilität, öffentlicher Nahverkehr, Gesundheitsversorgung und öffentliche Infrastruktur miteinbezogen, und wie finden hier unterschiedliche Formen von Beeinträchtigungen jeweils Berücksichtigung?