[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/1487 –
Aktuelle Situation der Land- und Ernährungswirtschaft vor dem Hintergrund des
völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare
Auswirkungen auf die Sicherung der Nahrungsmittelversorgung in der
Ukraine. Darüber hinaus kommt es durch Unterbrechungen und den Ausfall des
Agrarhandels zu deutlichen Preissteigerungen bei Lebensmitteln in Deutschland,
Europa und in vielen Weltregionen. Dies gefährdet die Ernährungssicherheit
und verschärft laut Aussagen des Welternährungsprogramms der Vereinten
Nationen die Ernährungssicherheit von Millionen vom Hunger bedrohten
Familien weltweit (Alarmierende Nahrungsmittelpreise durch Ukraine-Konflikt
verstärken Hunger in Nahost und Nordafrika | World Food Programme
(wfp.org)).
1. Welche Bedeutung hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Agrar-
und Ernährungswirtschaft der Ukraine für die weltweite
Ernährungssicherheit und Ernährungsversorgung?
Die Ukraine gehörte bis vor dem völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands zu
den weltweit wichtigsten Erzeugern von Agrarrohstoffen und war ein
bedeutender Exporteur auf den globalen Märkten für Nahrungsmittel und
Agrarrohstoffe. Die Schwarzmeerregion spielt durch den Export von mindestens 12 Prozent
der weltweit gehandelten Nahrungsmittelkalorien eine wichtige Rolle für die
globale Ernährungssicherung.
Unterbrechungen der Nahrungsmittelexporte aus der Ukraine setzen die
globalen Agrarmärkte dem erhöhten Risiko einer knapperen Verfügbarkeit, einer
nicht gedeckten Importnachfrage und höherer internationaler
Nahrungsmittelpreise aus. Der wahrscheinliche Ausfall der Ukraine als Agrarexporteur,
Exportbeschränkungen seitens Russlands, die aktuellen Preissteigerungen auf den
Agrar- und Rohstoffmärkten sowie die sich abzeichnende fehlende
Verfügbarkeit von Lebensmitteln und Düngemitteln aus anderen Regionen der Welt,
könnte global zu Hungersnöten und Destabilisierung von Ländern führen.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1997
20. Wahlperiode 23.05.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 20. Mai 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Hinzu kommen die spürbaren Auswirkungen der Klimakrise auf
Vegetationsentwicklungen und Ernteprognosen. Nach erster Prognose der Ernährungs- und
Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) zur Auswirkung auf
die globale Ernährungssicherung, könnte der Krieg in der Ukraine – angesichts
dieser vielschichtigen Herausforderungen – zu einem weiteren Anstieg der
Hungerzahlen um acht bis 13 Millionen Menschen führen. Das World Food
Programme geht sogar von zusätzlich 45 Millionen Menschen aus, die infolge
des Krieges von Hunger bedroht sind.
2. Wie viel Getreide, Ölsaaten und Eiweißpflanzen sowie Fleisch und
Gemüse wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im mehrjährigen
Mittel (bitte nach einzelnen Sorten auflisten) in der Ukraine erzeugt?
Im Mittel der letzten fünf Jahre hat die Ukraine 71,6 Millionen Tonnen
Getreide (davon 33,6 Millionen Tonnen Mais, 28 Millionen Tonnen Weizen und
8,7 Millionen Tonnen Gerste); 22,4 Millionen Tonnen Ölsaaten (davon
15,3 Millionen Tonnen Sonnenblumensaat, 4 Millionen Tonnen Soja und
2,9 Millionen Tonnen Raps); 2,4 Millionen Tonnen Fleisch (davon 1,3
Millionen Tonnen Geflügel-, 0,74 Millionen Tonnen Schweine- und 0,36
Millionen Tonnen Rindfleisch) erzeugt. Zu den erzeugten Gemüsemengen liegen der
Bundesregierung keine Mengendaten vor (Quelle: PSD Datenbasis USDA –
2022).
a) Wieviel wurde davon für den ukrainischen Markt erzeugt, und wie viel
wurde davon weltweit gehandelt?
Von diesen erzeugten Mengen wurden bei Getreide 33 Prozent, Ölsaaten
79 Prozent und bei Fleisch 83 Prozent auf heimischen Märkten abgesetzt.
(Quelle: PSD Datenbasis USDA – 2022).
b) Was sind gerade für die Bereiche Getreide, Ölsaaten und
Eiweißpflanzen die wichtigsten Handelspartner der Ukraine?
Nach Angaben der ukrainischen Regierung beliefen sich vor Kriegsausbruch 30
bis 35 Prozent der Exporte der wichtigsten Agrarwaren nach Nord-Afrika und
den Mittleren Osten, 30 bis 35 Prozent nach Süd- und Südostasien und ca. 35
bis 40 Prozent nach Europa.
Bei Getreide sind im Mittel der letzten fünf Jahre die EU (22 Prozent), China
(14 Prozent), Ägypten (12 Prozent), Indonesien (6 Prozent), die Türkei (5
Prozent), Iran, Tunesien, Marokko, Libyen, Israel und Saudi-Arabien (jeweils
3 Prozent) als wichtigste Handelspartner zu nennen. Bei Ölsaaten und
Eiweißpflanzen belaufen sich die Anteile der wichtigsten Handelspartner wie folgt:
EU (62 Prozent), Türkei (9 Prozent), das Vereinigte Königreich (8 Prozent),
Belarus (7 Prozent) und Pakistan (5 Prozent).
c) Was sind für die Bereiche Getreide, Ölsaaten und Eiweißpflanzen die
wichtigsten Handelspartner Deutschlands und der EU?
Zu den wichtigsten Handelspartnern für deutsche Einfuhren von Getreide und
Getreideerzeugnissen zählen Polen (nach vorläufigen Zahlen für 2020 fast
3,4 Millionen Tonnen Getreidewert), die tschechische Republik (rund 2,5
Millionen Tonnen), Frankreich (1,5 Millionen Tonnen) und Ungarn.
Die wichtigsten Herkunftsländer für Sojaeinfuhren nach Deutschland sind die
USA und Brasilien. Nach vorläufigen Daten für 2020 deckten diese Länder
zusammen über 80 Prozent des deutschen Importbedarfs an Soja. Auf
europäischer Ebene ergibt sich ein ähnliches Bild, die wichtigsten Herkunftsländer für
Soja sind die USA und Brasilien.
Raps wurde vor allem aus den Niederlanden und Frankreich, aber auch aus
Ungarn und Litauen nach Deutschland eingeführt. Für die EU waren nach Daten
von 2019 die Ukraine (rund 3 Millionen Tonnen), Australien (rund 1,3
Millionen Tonnen) und Kanada (rund 1 Millionen Tonnen) die wichtigsten
Herkunftsländer von Raps.
Sonnenblumenkerne importierte Deutschland nach vorläufigen Zahlen von
2020 vor allem aus Ungarn (fast 100 000 Tonnen), Bulgarien, Rumänien und
Frankreich, die Europäische Union aus der Republik Moldau (rund
281 000 Tonnen), Russland (153 000 Tonnen) und Argentinien, in geringerem
Umfang (rund 46 000 Tonnen) aus der Ukraine.
Detaillierte Handelsdaten für Deutschland mit Agrarprodukten sind öffentlich
zugänglich z. B. unter
www.bmel-statistik.de oder auf den Seiten des
Statistischen Bundesamtes.
d) Wie hoch war der Anteil Deutschlands und der der Europäischen
Union beim Agrarhandel mit der Ukraine in den einzelnen Segmenten?
Zu den Anteilen der EU wird auf die Antwort zu Frage 2c verwiesen. Die
Anteile Deutschlands an den Gesamtausfuhren der Ukraine belaufen sich im
Durchschnitt der letzten fünf Jahre auf 6 Prozent bei Getreide und 25 Prozent
bei Ölsaaten und Eiweißpflanzen.
3. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung der
völkerrechtswidrige Krieg gegen die Ukraine auf die Versorgungslage und
Ernährungssicherheit in der Ukraine?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die Auswirkungen auf die Versorgung
der Menschen in der Ukraine, insbesondere in den umkämpften Gebieten und
auf die dortige Landwirtschaft, schwerwiegend.
Laut Angaben der FAO hat der Krieg sowohl in vielen Städten als auch
ländlichen Gebieten starke Schäden verursacht und Vertreibung großer
Bevölkerungsteile ausgelöst. Die Zerstörungen an Gebäuden, Produktionsanlagen,
Straßen, Schienen und weiterer ziviler Infrastruktur haben negative Auswirkungen
auf die Mobilität und den Zugang der Bevölkerung zu Lebensmitteln. Gerade
in umkämpften Gebieten kann die landwirtschaftliche Produktion nur unter
erschwerten Bedingungen stattfinden, mit Mindererträgen ist zu rechnen. Zudem
sind nationale und regionale Lieferketten vielerorts unterbrochen und die
Versorgungslogistik innerhalb der Ukraine nur eingeschränkt möglich. Diese
Faktoren wirken sich auf die Verfügbarkeit von und den Zugang zu
Nahrungsmitteln aus und beeinträchtigen die Ernährungssicherheit der ukrainischen
Bevölkerung.
a) Hat die ukrainische Regierung Anfragen zur Unterstützung der
Nahrungsmittelversorgung an Deutschland oder die Europäische Union
übermittelt, und wenn ja, um welche Produkte und in welcher Menge
handelte es sich dabei, und hat die Bundesregierung diesen Anfragen
stattgegeben, beziehungsweise wenn nein, warum hat die
Bundesregierung diese Anfragen nicht unterstützt?
Ja, die ukrainische Regierung hat Anfragen zur Unterstützung der
Nahrungsmittelversorgung übermittelt. Das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) unterstützt mit einer Koordinierungsstelle Unternehmen des
Lebensmitteleinzelhandels und der Ernährungswirtschaft, die einen Beitrag zur
Versorgung der Menschen in der Ukraine mit Lebensmittelhilfen leisten
möchten. Bis dato wurden über die Koordinierungsstelle 297 LKW-Ladungen mit
dringend benötigten Lebensmitteln zur Unterstützung der
Nahrungsmittelversorgung in der Ukraine an die Entladungs-Hubs in Polen geliefert (Stand:
12. Mai 2022). Hierbei handelt es sich größtenteils um sofort verzehrfähige
Lebensmittel sowie Trinkwasser.
b) Hat die ukrainische Regierung Anfragen zur Unterstützung für
wichtige landwirtschaftliche Betriebsmittel (Diesel, Düngemittel,
Pflanzenschutzmittel, Saatgut etc.) zur Aufrechterhaltung der Landwirtschaft in
der Ukraine an Deutschland oder die Europäische Union übermittelt,
und wenn ja, um welche Produkte und Mengen handelte es sich dabei,
und hat die Bundesregierung diesen Anfragen stattgegeben,
beziehungsweise wenn nein, warum hat die Bundesregierung diese
Anfragen nicht unterstützt?
Die ukrainische Regierung hat über die Europäische Kommission Bedarfslisten
für wichtige landwirtschaftliche Betriebsmittel an Deutschland bzw. das BMEL
übermittelt, die einen Wirtschaftszeitraum von drei Monaten abdecken sollen.
Diese beinhalten unter anderem eine umfassende Aufstellung über benötigte
Betriebsmittel in der Tierproduktion. Das BMEL beabsichtigt, sich
vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln, anteilsmäßig an der Beschaffung
von Tierarzneimittel, -impfstoffen und Futtermitteln im Kreise der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu beteiligen.
4. Wie haben sich die Agrarmärkte für die wichtigsten Güter der Land- und
Ernährungswirtschaft aufgrund des völkerrechtswidrigen Kriegs gegen
die Ukraine entwickelt, und wie bewertet die Bundesregierung dies?
Das BMEL verfolgt die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die
Agrarmärkte und die Agrar- und Ernährungswirtschaft genau. Für die
landwirtschaftlichen Betriebe stellen insbesondere die hohen Energiepreise und die
deutliche Verteuerung des Düngemittelangebotes eine große Herausforderung
dar. Die Ernährungswirtschaft verzeichnet Lieferengpässe bei einzelnen
Rohstoffen wie Pflanzenölen und wird durch die hohen Energiepreise belastet. Es
ist weiterhin mit Preissteigerungen sowie Engpässen bei der Versorgung mit
einzelnen Produkten zu rechnen. Grundsätzlich ist die Versorgungssituation in
Deutschland und Europa nicht gefährdet. Deutschland hat in sehr vielen
Bereichen einen hohen Selbstversorgungsgrad.
5. Welche Auswirkungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung der
völkerrechtswidrige Krieg gegen die Ukraine sowie der russische
Exportstopp auf die Versorgungslage und Ernährungssicherheit in der Welt,
insbesondere in Entwicklungs- und Schwellenländern, und wie bewertet
die Bundesregierung dies?
6. Welche Agrargüter in welchem Umfang fehlen insbesondere in
Entwicklungs- und Schwellenländern aufgrund des völkerrechtswidrigen
Kriegs gegen die Ukraine sowie des russischen Exportstopps?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Ukraine und Russland sind relevante Erzeuger und Exporteure von
Getreide und insbesondere die Schwarzmeerregion spielt eine wichtige Rolle für die
globale Ernährungssicherung. Beide Länder kommen bisher bei den globalen
Exporten für fast 30 Prozent des Weizens, 20 Prozent des Maises sowie 60
Prozent des Sonnenblumenöls auf. Aufgrund des Krieges, insbesondere der
Blockade der Schwarzmeerhäfen sind die Agrarexporte aus der Ukraine fast zum
Erliegen gekommen. Insgesamt führt die krisenhafte Situation zu
Unsicherheiten auf den Märkten, höherer Preisvolatilität und deutlichen Preissteigerungen,
v. a. bei Weizen, Raps und Mais.
Ob und wie die Ukraine in den kommenden Jahren zur Welternährung
beitragen, ist derzeit nur schwer abzuschätzen. Die Bundesregierung geht davon aus,
dass die – durch den russischen Angriffskrieg beschleunigte – Verteuerung und
Verknappung von Weizen die Ernährungssicherheit von Millionen Menschen
bedroht. Dies trifft neben Ländern des Nahen Ostens und Asiens besonders
afrikanische Länder. Vor allem im Sahel und am Horn von Afrika ist die
Versorgungslage u. a. aufgrund schwerer Dürren und Konflikte bereits jetzt stark
angespannt.
Nach ersten Prognosen der FAO könnten die Folgen des Krieges kurzfristig zu
einem zusätzlichen Anstieg der unterernährten Menschen um 8 bis 13
Millionen Menschen führen. Je nach Dauer und Intensität des Konflikts kann diese
Zahl mittelfristig aber auch deutlich höher ausfallen.
Und dies zusätzlich zu den von der FAO im Welternährungsbericht für 2020
geschätzten 720 bis 811 Millionen Menschen, die weltweit Hunger leiden. Dies
ist bereits ein massiver Anstieg seit 2019 – 690 Millionen – ausgelöst
insbesondere durch die COVID-19 Pandemie.
Nach Schätzungen des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen
(WFP) könnte die Krise zu einem Anstieg der akut Hungernden um bis zu
47 Millionen Menschen führen, wobei die Region Asien/Pazifik und Afrika in
etwa gleich betroffen wären, allerdings bei einer prekäreren Ausgangslage in
Afrika. Eine Hungersnot in Ostafrika, der Sahelzone und dem Nahen Osten
kann im Sommer drohen, wenn Ernten vor Ort und in der Ukraine ausfallen,
weil nicht ausgesät wurde oder der Dünger knapp ist. Gleichzeitig reichen die
Lagerkapazitäten importierender Länder ca. bis Sommer. Hinzu kommen
Ernteeinbußen durch anhaltende Dürren. Dies bedroht auch die politische
Stabilität. Neben der kurzfristigen Krisenreaktion bleibt damit die Transformation der
Agrar- und Ernährungssysteme hin zu mehr Nachhaltigkeit und Resilienz
wichtig.
Bisher scheinen in den Entwicklungs- und Schwellenländern noch keine
gravierenden Versorgungsengpässe bei Weizen, Mais und Sonnenblumenöl zu
bestehen. Die Regierungen der Länder haben individuell gemäß ihren
Möglichkeiten und Versorgungssituationen Maßnahmen ergriffen (z. B. Subventions-,
Förder-, Unterstützungsprogramme, Diversifizierung der Handelspartner), um
die negativen Auswirkungen des Krieges auf die Bevölkerung sowie die
nationalen Agrar- und Ernährungswirtschaften abzufedern. Inwiefern sich die
Gesamtsituation im Verlaufe des Jahres weiterentwickelt, gilt abzuwarten und
wird von der Bundesregierung eng beobachtet.
7. Wie plant die Bundesregierung die Sicherung der Ernährung in den
aufgrund des völkerrechtswidrigen Kriegs gegen die Ukraine sowie des
russischen Exportstopps vom Hunger bedrohten Regionen und Ländern zu
unterstützen?
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat eine „Global Crisis Response
Group on Food, Energy and Finance“ eingerichtet, die alle relevanten
Stakeholder von Regierungen, multilateralen Organisationen, internationalen
Finanzierungsinstitutionen (IFIs) bis zu privaten Stakeholdern zusammenbringt, und die
bereits erste Empfehlungen vorgelegt hat. Die Gruppe deckt ein breites
Spektrum an Themen von Ernährung über Energie bis hin zu Auswirkungen der
Krise auf hoch verschuldete Länder ab. Die Gruppe bildet ein Forum, um
gemeinsam mit Partnern Bedarfe und Lösungen zu diskutieren und abzustimmen. Zum
engeren sogenannten „Champions“ Format des Generalsekretärs ist auch
Bundeskanzler Olaf Scholz in Funktion als G7-Vorsitz eingeladen. Deren erste
Sitzung ist für Mitte Mai 2022 geplant.
Die Bundesregierung unterstützt die globale Reaktion auf die
Nahrungsmittelpreiskrise mit einem eigenen Beitrag von 430 Mio. Euro für
Ernährungssicherung zusätzlich zu substantiellen Zuwendungen im humanitären Bereich.
Bundesministerin Svenja Schulze hat als G7-Präsidentschaft bei der
Frühjahrstagung der Weltbank in Washington (DC) gemeinsam mit der Weltbank ein
Bündnis für globale Ernährungssicherheit vorgeschlagen. Dieses unterstützt
den VN-Prozess, indem es als agiles, mit Entscheidungsträgern besetztes
ständiges Austauschformat enge Abstimmung ermöglicht, sodass schnell auf
Bedarfe reagiert werden, die Krise fortlaufend analysiert und Solidarität mit den
Betroffenen in konkrete Handlung umgesetzt werden kann.
Diese gemeinsame Reaktion ist offen für alle, die sich engagieren wollen:
Regierungen der G7-Staaten und darüber hinaus, die Organisationen der Vereinten
Nationen wie WFP, FAO und der Internationaler Fonds für landwirtschaftliche
Entwicklung (IFAD) bis zu Weltbank, multilateralen und regionalen
Entwicklungsbanken sowie den Privatsektor.
8. In welcher Form wird die Bundesregierung ihren derzeitigen Vorsitz der
Gruppe der sieben wichtigsten Industriestaaten (G 7) nutzen, um Hilfen
zur Ernährungssicherheit zur Verfügung zu stellen?
Unter deutschem Vorsitz haben die G7 unmittelbar nach Ausbruch des Krieges
reagiert und mit Erklärungen der Staats- und Regierungschefs wie auch der
Landwirtschaftsministerinnen und Landwirtschaftsminister starke Signale zur
Offenhaltung der Agrarmärkte zur Ernährungssicherung sowie von
Markttransparenz, der Vermeidung von spekulativer Verhaltensweisen und
Exportrestriktionen gesendet.
Die Bundesregierung wirbt nicht zuletzt im Kreis der G7 für die notwendige
Aufstockung der einschlägigen internationalen Hilfsprogramme. Sie stellt
430 Mio. Euro für die globale Ernährungssicherung zur Verfügung, um die
Folgen des Krieges vor allem in den besonders gefährdeten Ländern in Afrika und
der Nahost- und Nordafrika-Region abzufedern.
Darüber hinaus stellt die Bundesregierung 370 Mio. Euro für die humanitäre
Hilfe in der Ukraine und deren Nachbarländer flexibel bereit.
Die deutsche G7-Präsidentschaft lanciert die Global Alliance on Food Security,
um gemeinsam die Konsequenzen der globalen Ernährungskrise zu adressieren.
In einer Zeit vielfacher Krisen müssen Ernährungssicherung, Klimaschutz und
der Erhalt der Biodiversität in Einklang gebracht werden. Im Rahmen der G7
strebt die Bundesregierung daher auch konsequente Schritte hin zur
Transformation nachhaltiger Agrar- und Ernährungssysteme an, um diese nachhaltig
und widerstandsfähig zu machen, gerade gegenüber externen Schocks wie dem
Ukraine-Krieg.
9. Plant die Bundesregierung, gemeinsam mit anderen wichtigen
internationalen, staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren die agrarische
Infrastruktur der Ukraine möglichst rasch wiederaufzubauen und zu
unterstützen, damit sowohl eine eigenständige Nahrungsmittelversorgung in der
Ukraine gewährleistet ist, aber auch der ukrainische Agrarexport
möglichst rasch wieder stattfinden kann?
Die Bundesregierung ist im Rahmen der Europäischen Union und der G7 sowie
mit relevanten internationalen Organisationen und Akteuren im Hinblick auf
die Unterstützung des Wiederaufbaus der agrarischen Infrastruktur im
Austausch.
Die Agrarminister der G7 haben sich auf ihrem Treffen am 13. und 14. Mai
2022 in Stuttgart zu ihrer gemeinsamen Verpflichtung bekannt, zur
Sicherstellung der Nahrungsmittelversorgung der ukrainischen Bevölkerung beizutragen
und die ukrainischen Landwirte dabei zu unterstützen, Zugang zu wesentlichen
Betriebsmitteln wie Kraftstoff, Düngemitteln, Futtermitteln und Saatgut zu
erhalten und ausreichende, sichere und nahrhafte Lebensmittel zu produzieren
sowie die Ukraine auch bei der Wiederaufnahme ihrer Agrarexporte zu
unterstützen.
10. Hat die Bundesregierung aufgrund des völkerrechtswidrigen Kriegs
gegen die Ukraine einen Krisenstab zur nationalen, europäischen und
internationalen Versorgungssicherheit eingerichtet, und wenn nein, warum
nicht?
Für den Fall einer Versorgungskrise bei Lebensmitteln in Deutschland haben
Bund und Länder unabhängig von dem völkerrechtswidrigen Krieg in der
Ukraine im Jahr 2021 eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit zur
Sicherstellung der Ernährung in einer Versorgungskrise abgeschlossen. Darin ist
vorgesehen, dass Krisenrat und Krisenstab einberufen werden, wenn die
Bundesregierung nach § 1 Absatz 1 des Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetzes
(ESVG) eine Versorgungskrise festgestellt hat. Die Versorgung mit
Lebensmitteln in Deutschland und der EU ist trotz des Krieges in der Ukraine gesichert.
Darüber hinaus besteht auf europäischer Ebene im Rahmen des Europäischen
Mechanismus zur Krisenvorsorge und Krisenreaktion im Bereich der
Ernährungssicherheit (EFSCM) eine Expertengruppe aus Vertreterinnen und
Vertretern der Mitgliedstaaten unter Beteiligung von Interessensverbänden und
Drittländern. Die Expertengruppe tagt regelmäßig mit dem Ziel, den Austausch und
die Koordination unter den Mitgliedstaaten und mit der Europäischen
Kommission sowie die Marktbeobachtung zu verbessern.
Auf Ebene der Bundesregierung haben das BMEL, das Auswärtige Amt (AA)
und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) eine Task Force „Lebensmittelkrise/Ukraine-Krieg“ initiiert.
Weitere Ressorts wie das Bundesministerium der Finanzen (BMF), das
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie das
Bundeskanzleramt sind beteiligt.
Ziel der Task Force ist es, fortlaufend ein gemeinsames Lagebild zur Situation
der Ernährungssicherung zu führen sowie vorhandene und zukünftig
notwendige Maßnahmen zu koordinieren.
11. Welche Auswirkungen wird nach Kenntnis der Bundesregierung der
völkerrechtswidrige Krieg gegen die Ukraine auf die Agrar- und
Ernährungswirtschaft in Deutschland und Europa haben, und welche
geeigneten Maßnahmen plant die Bundesregierung in diesem Kontext, um die
Landwirtinnen und Landwirte sowie die Land- und Ernährungswirtschaft
in Deutschland zu unterstützen?
Zu den Auswirkungen des Krieges auf die Agrar- und Ernährungswirtschaft
wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
Die Bundesregierung hat zur Abfederung der Auswirkungen des
völkerrechtswidrigen Krieges gegen die Ukraine bereits ein erstes Maßnahmenpaket auf
den Weg gebracht. Dies umfasst die Freigabe der ökologischen Vorrangflächen
der Kategorien Brache (ab 1. Juli 2022) und Zwischenfrüchte für die
Futternutzung, (auf die Antwort zu den Fragen 24 bis 26 wird verwiesen), den Ausbau
der bestehenden Eiweißpflanzenstrategie, die Ertüchtigung der bestehenden
Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in
der Landwirtschaft sowie Maßnahmen zur Sicherstellung einer tiergerechten
Fütterung in der ökologischen Tierhaltung.
Im Weiteren werden die von den Auswirkungen des Krieges betroffenen
Landwirtinnen und Landwirte Hilfen im Rahmen der von der EU-Kommission
eingeleiteten Maßnahme nach Artikel 219 der Gemeinsamen Marktordnung
erhalten. Die hierfür für Deutschland vorgesehenen 60 Mio. Euro wird das BMEL
national aufstocken.
Auch für Fischerei plant das BMEL Unterstützung in Form von
Betriebsbeihilfen.
Maßnahmen auf der Grundlage des befristeten Beihilferahmens zur Stützung
der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine (C[2022]
1890 final) werden zurzeit geprüft.
12. Erwartet die Bundesregierung durch den völkerrechtswidrigen Krieg
gegen die Ukraine weiter steigende Lebensmittelpreise in Deutschland und
Europa, und wenn ja, wie möchte die Bundesregierung diesen begegnen?
Die Situation auf den Weltagrarmärkten war bereits vor dem Krieg in der
Ukraine infolge der COVID-19-Pandemie angespannt. Infolge des Krieges ist es bei
wichtigen Produktionsfaktoren sowie bei Getreide und Ölsaaten einschließlich
Futtermitteln zu einer deutlichen Verknappung des Angebots und damit
deutlichen Preisanstiegen weltweit und für den heimischen Markt gekommen. Diese
Preiserhöhungen bedeuten sowohl für die landwirtschaftlichen Betriebe als
auch für die verarbeitende Industrie höhere Kosten, die sich europaweit auch
weiterhin in steigenden Verbraucherpreisen für Lebensmittel niederschlagen
werden.
Die Preissteigerungen werden zwar voraussichtlich zu Veränderungen sowohl
bei der Erzeugung beispielsweise durch Effizienzsteigerungen und
Substitutionseffekte als auch beim Verbrauch durch Veränderungen der
Konsumpräferenzen und damit mittelfristig zu Kostenentlastungen führen. Die aktuell
steigenden Lebenshaltungskosten belasten bestimmte Bevölkerungsgruppen bereits
jetzt mit Ausgaben, die sie nur schwer tragen können. Die Bundesregierung hat
mit einem ersten Entlastungspaket rasch umfangreiche Maßnahmen zur
Entlastung und sozialen Unterstützung auf den Weg gebracht, wobei in einem
weiteren Beschluss die Einmalzahlung für Empfängerinnen und Empfänger von
Transferleistungen von 100 Euro auf 200 Euro als unmittelbarer pauschaler
Ausgleich für finanzielle Mehrbelastungen in Anbetracht der Preissteigerungen
erhöht wurde. Dies betrifft insoweit auch steigende Lebensmittelpreise. Die
Einmalzahlung soll im Juli 2022 geleistet werden.
13. Vor dem Hintergrund des Beschlusses im Rahmen der Europäischen
Agrarpolitik (GAP), ab dem Jahr 2023 4 Prozent der EU-Ackerflächen ab
einer Betriebsgröße von über 10 Hektar Ackerland stillzulegen, wie hoch
beträgt nach Kenntnis der Bundesregierung die voraussichtlich
stillgelegte Ackerfläche in Deutschland und in der EU (bitte nach Bundesländern
bzw. EU-Mitgliedstaaten auflisten)?
14. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil und die
Größe der dann stillzulegenden Flächen in Deutschland und in der EU,
auf denen aktuell noch Nahrungs-, Futter- oder Energiepflanzen angebaut
werden?
15. Welche Auswirkungen hätte nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Aussetzung der Stilllegung von 4 Prozent der EU-Ackerflächen auf die
europaweite landwirtschaftliche Erzeugung, auf die Weltmarktpreise, die
Lebensmittelpreise in Deutschland und Europa und auf die Verfügbarkeit
von Gütern der Agrar- und Ernährungswirtschaft auf dem Weltmarkt?
Die Fragen 13 bis 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei der Berechnung der in der Frage angesprochenen Ackerbrachflächen sind
für Deutschland zunächst die Ausnahmen von der Verpflichtung (Betriebe mit
weniger als zehn Hektar Ackerland, Betriebe mit mehr als 75 Prozent
Grünlandanteil, Betriebe mit mehr als 75 Prozent Grünfutterpflanzen oder
Leguminosen auf dem Ackerland) sowie die Anrechenbarkeit von
Landschaftselementen an Äckern, die grundsätzlich nicht beseitigt werden dürfen, zu
berücksichtigen. Letztgenannte machen etwa ein Prozent des Umfangs der
Stilllegungsverpflichtung aus. Im Rahmen einer überschlägigen Abschätzung durch das
Thünen-Institut wird demnach von maximal etwa 360 000 Hektar
Stilllegungsflächen ausgegangen.
Zahlen aus den anderen Mitgliedstaaten der EU sowie zu einzelnen
Bundesländern liegen der Bundesregierung nicht vor.
Würden die Flächen ausschließlich für eine Ausdehnung des Getreideanbaus
genutzt, dann ergäbe sich für Deutschland rechnerisch eine theoretisch
mögliche zusätzliche Getreideproduktion von circa 2 Millionen Tonnen. Für die
Abschätzung wurden die Durchschnittserträge des Zeitraums 2017 bis 2021
herangezogen und um 20 Prozent reduziert, um die tendenziell
unterdurchschnittliche Qualität der betroffenen Flächen sowie die aktuell hohen
Betriebsmittelpreise und eingeschränkte Düngerverfügbarkeit zu berücksichtigen.
Wird vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit davon
ausgegangen, dass unabhängig von gesetzlichen Auflagen im Rahmen der EU-
Agrarförderung weiterhin ein „Grundsockel“ von marginalen Ackerflächen
nicht in die Produktion genommen wird, verringert sich das
Produktionspotential entsprechend (z. B. auf 1,4 Millionen Tonnen Getreide bei Annahme von
100 000 Hektar „marginaler Flächen“). Vergleichend hierzu beträgt die
durchschnittliche Getreideernte in Deutschland 45 Millionen Tonnen.
Europaweite Zahlen liegen der Bundesregierung nicht vor. Auf Grundlage der
Zahlen für Deutschland geht die Bundesregierung jedoch nicht von einer
signifikanten Auswirkung einer geänderten Flächennutzung aus.
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die Verpflichtungen, die sich aus der
Europäischen Agrarpolitik ergeben, nur für die Betriebe gelten, die die
Förderung der GAP in Anspruch nehmen. Dabei wird unter Berücksichtigung der mit
der GAP angestrebten Umwelt- und Klimawirkungen eine gleichbleibend hohe
Beteiligung der Betriebe angestrebt.
16. Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund des
völkerrechtswidrigen Kriegs gegen die Ukraine und den damit einhergehenden
Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit, eine politische Neubewertung der
Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorzunehmen, hier insbesondere ob
die pauschale Stilllegung von 4 Prozent der Ackerflächen noch
zielführend ist?
Die Optionen für die Mitgliedstaaten bezüglich des zu erbringenden
Mindestanteils an nichtproduktiven Flächen für die Gemeinsam Agrarpolitik ab 2023
sind im EU-Recht vorgegeben. Wie gesetzlich festgelegt, kommt in
Deutschland ab dem Jahr 2023 die Option zur Anwendung, 4 Prozent des Ackerlandes
als Brache oder mit Landschaftselementen zu erbringen. Eine Möglichkeit zum
Aussetzen dieser Regelung sieht das EU-Recht für die Mitgliedstaaten nicht
vor.
17. Wie hoch liegt nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil des in
Deutschland erzeugten Futtermittels, das für den menschlichen Verzehr
genutzt werden könnte (bitte nach einzeln erzeugten Komponenten und
produzierter Menge aufschlüsseln)?
Rund 60 Prozent des Getreides in Deutschland werden als Tierfutter genutzt
(
https://www.bmel-statistik.de/ernaehrung-fischerei/versorgungsbilanzen/getr
eide). Das in der Tierfütterung verwendete Getreide ist nicht in vollem Umfang
für die menschliche Ernährung geeignet. Dennoch wird für die Produktion
dieses Getreides Fläche in Anspruch genommen, die ansonsten für den Anbau von
Nahrungsmitteln zur Verfügung stünde. Daher ist eine Debatte darüber
angemessen, ob pflanzliche Agrarrohstoffe stärker als bisher direkt für den
menschlichen Verzehr oder für die Lebensmittelherstellung statt für die Gewinnung
von Futtermitteln genutzt werden sollten.
18. Plant die Bundesregierung, den Tierbestand in Deutschland zu
reduzieren, beziehungsweise um wie viele Tiere (bitte nach Rind, Schwein und
Geflügel und Zielmarke sowie zeitlicher Aspekt aufschlüsseln) sollte
nach Ansicht der Bundesregierung der Tierbestand reduziert werden?
Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass sich die Entwicklung der
Tierbestände an der Fläche orientieren und in Einklang mit den Zielen des Klima-,
Gewässer- und Emissionsschutzes (Ammoniak/Methan) gebracht werden soll.
Mögliche Ansätze werden derzeit geprüft.
19. Welche Folgen hätte eine Einschränkung der Tierhaltung auf die
Einkommenssituation der landwirtschaftlichen Betriebe?
Die Bedeutung der Tierhaltung für die Einkommenssituation der
landwirtschaftlichen Betriebe ist in hohem Maße abhängig von betriebsindividuellen
Besonderheiten und der jeweiligen Marktsituation. Die im April 2021 vorlegte
Politikfolgenabschätzung des Thünen-Instituts spricht die Unsicherheit
derartiger Prognosen an. Diese Überlegung dürfte zum jetzigen Zeitpunkt ganz
besonders zutreffen.
a) Welche Folgen hätte eine Einschränkung der Tierhaltung auf die
Verfügbarkeit von Wirtschaftsdünger?
b) Wie würde der Wegfall des Wirtschaftsdüngers ausgeglichen werden?
Die Fragen 19a und 19b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ein Rückgang der Tierhaltung geht ceteris paribus mit einem Rückgang der
verfügbaren Wirtschaftsdüngermenge einher. Diese Betrachtung stellt aber eine
unzulässige Vereinfachung dar. So muss berücksichtigt werden, dass auch für
die Erzeugung von Futtermitteln in erheblichem Ausmaß Pflanzennährstoffe
eingesetzt werden müssen. Auch die bei der Wirtschaftsdüngerlagerung und
-ausbringung auftretenden Nährstoffverluste sind in die Betrachtung
einzubeziehen. Dies gilt umso mehr, als durch die regional verdichtete Tierhaltung in
Deutschland Wirtschaftsdünger in großem Umfang dort anfallen, wo sie kaum
noch effizient als Pflanzennährstoff eingesetzt werden können.
20. Wie bewertet die Bundesregierung Überlegungen nach Einführung einer
staatlichen Düngemittelreserve auf nationaler beziehungsweise
europäischer Ebene?
Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation erscheint der Aufbau einer
nationalen oder europäischen Reserve für Düngemittel nicht zielführend. Hierdurch
würde eine zusätzliche Nachfrage nach Düngemitteln induziert. Insgesamt
wären dadurch negative Auswirkungen auf das Preisniveau von Düngemitteln und
deren Verfügbarkeit zu erwarten. Zudem müssten geeignete
Lagermöglichkeiten geschaffen bzw. bei der Wirtschaft vorhandene Lagerkapazitäten
angemietet und der Zugriff staatlicher Stellen auf angelegte Reserven sichergestellt
werden. Das Marktrisiko würde letztlich auf den Staat verlagert. Die
Bundesregierung sieht vor diesem Hintergrund keine Veranlassung für Eingriffe in den
Düngemittelmarkt.
21. Würde nach Kenntnis der Bundesregierung eine Reduzierung des
Tierbestands in Deutschland zu veränderten Essgewohnheiten führen, und
wenn ja, zu welchen (bitte wissenschaftliche Quellen bzw. Belege
benennen)?
Wissenschaftliche Arbeiten, die einen kausalen Zusammenhang zwischen
sinkenden Tierbestandszahlen und Essgewohnheiten belegen, liegen der
Bundesregierung nicht vor. Auf die Antwort zu Frage 22 wird hingewiesen.
22. Würde nach Einschätzung der Bundesregierung eine Reduzierung des
Tierbestandes in Deutschland dazu führen, dass andere EU- bzw. Nicht-
EU-Staaten mehr Tiere halten würden und das Fleisch anschließend nach
Deutschland exportierten?
Die Antwort auf diese Frage muss spekulativ bleiben, da sie von der
Entwicklung der weltweiten Nachfrage bestimmt wird.
23. Inwiefern ist es nach Auffassung der Bundesregierung „ein Beitrag
gegen Putin“, wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher weniger Fleisch
essen, wie es der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft,
Cem Özdemir, in einem Interview erklärt hat (Quelle: Cem Özdemir:
„Weniger Fleisch zu essen, wäre ein Beitrag gegen Putin“ – DER SPIE-
GEL)?
Welche Lebensmittel und Getränke sind nach Auffassung der
Bundesregierung darüber hinaus geeignet, „einen Beitrag gegen Putin“ zu
erwirken, und welche sind es nach Auffassung der Bundesregierung nicht
(bitte jeweils pro Produkt bzw. Zutat wissenschaftliche Quellen bzw. Belege
benennen)?
In der Folge des von Russland verübten völkerrechtswidrigen Angriffskrieges
auf die Ukraine sind erhebliche Verwerfungen auf den Märkten für
Agrarrohstoffe eingetreten. Es ist davon auszugehen, dass sich insbesondere die
Versorgung mit Lebensmitteln in den ärmsten Regionen der Welt verschärft und die
Welternährung vor große Herausforderungen stellen wird (auf die Antwort zu
den Fragen 5 und 6 wird verwiesen). In dieser Situation sind alle Maßnahmen,
die helfen, diese Knappheiten zu entschärfen, ein Beitrag, um die Folgen des
Krieges abzumildern.
Vor diesem Hintergrund ist eine Debatte, wie sie in der Antwort zu Frage 17
dargestellt ist, angemessen. Auch die energetische Verwertung von
Agrarrohstoffen ist in dieser Situation kritisch zu hinterfragen. Ebenfalls sehr wichtig ist
die Minimierung von Lebensmittelabfällen und -verlusten auf allen Stufen der
Erzeugung bis hin zum Verbraucher, um Ressourcen nicht zu verschwenden.
24. Wie erklärt die Bundesregierung ihre Entscheidung, landwirtschaftliche
Brachflächen nicht zur kurzfristigen Nutzung für den Getreideanbau
zuzulassen (bitte begründen)?
25. Warum werden landwirtschaftlich nutzbare Flächen, die sich bestens
zum Anbau von Getreide eignen, nur für den Futtermittelanbau
freigegeben, und inwiefern wirkt sich diese Entscheidung auf die steigenden
Preise und die Verknappung des Weizenangebots aus?
26. Erwartet die Bundesregierung durch Ihre Entscheidung einen positiven
Effekt, und wenn ja, welchen (bitte begründen)?
Die Fragen 24 bis 26 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Angesichts der Situation auf den Agrarmärkten hat Bundesminister Cem
Özdemir kurzfristig eine Verordnung vorgelegt, die in diesem Jahr
ausnahmsweise die unbeschränkte Futternutzung von ökologischen Vorrangflächen
(ÖVF) der Kategorien Brache und Zwischenfrüchte ermöglicht. Das ist eine
pragmatische Lösung, die auch verträglich für die Biodiversität ist. Sie
verbessert die Grundfutterversorgung und erlaubt bei dadurch erhöhten
Grundfuttervorräten im kommenden Jahr auch eine gewisse Aufstockung der
Getreideproduktion. Der Bundesrat hat dieser Verordnung zugestimmt. Vorschläge für
weitergehende Ausnahmeregelungen haben keine Mehrheit im Bundesrat
gefunden. Die Bundesregierung begrüßt dies. Denn eine vollständige
Produktionsfreigabe und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Brachflächen hätte
erhebliche negative Auswirkungen auf die Biodiversität und deren
Ökosystemleistungen. Zudem ist vor dem Hintergrund der extrem stark gestiegenen Preise
für Dünge- und Pflanzenschutzmittel und deren mangelnde Verfügbarkeit, eine
Anwendung auf wenig ertragreichen Standorten nicht sinnvoll, sondern
verknappt das Angebot weiter auch für Standorte mit hoher Bodenqualität. Im
Übrigen darf das Produktionspotenzial durch eine Freigabe der ÖVF-Brachen
nicht überschätzt werden. Expertenschätzungen zufolge geht es hier um eine
mögliche zusätzliche Getreideproduktion in Deutschland von ca. 0,6 bis
0,8 Millionen Tonnen bei einer durchschnittlichen Getreideernte in Höhe von
etwa 45 Millionen Tonnen. Eine zusätzliche Weizenproduktion wäre auf diesen
Flächen auch bei frühestmöglichem Inkrafttreten einer Ausnahmeregelung
ohnehin kaum noch möglich gewesen. Vor diesem Hintergrund hätten auch
weitergehende Ausnahmeregelungen zu keiner nennenswerten Entlastung der
knappen Weltgetreidemärkte geführt.
Auch die wissenschaftlichen Expertinnen und Experten der öffentlichen
Anhörung im Rahmen der 10. Sitzung des Ausschusses für Ernährung und
Landwirtschaft am 16. Mai 2022 waren sich grundsätzlich einig, dass bei der Nutzung
von ökologischen Vorrangflächen die ökologischen Kosten die ökonomischen
und sozialen Gewinne überschreiten würden.
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ISSN 0722-8333]