BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Mögliche Rehabilitierung von Manga Bell und Ngoso Din als Opfer kolonialistischer Justizmorde

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

13.05.2022

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/159029.04.2022

Mögliche Rehabilitierung von Manga Bell und Ngoso Din als Opfer kolonialistischer Justizmorde

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Andrej Hunko, Cornelia Möhring und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 8. August 1914 wurde Rudolf Manga Bell hingerichtet: Ein Justizmord, den die deutsche Kolonialverwaltung im westafrikanischen Kamerun begangen hat (https://www.deutschlandfunkkultur.de/todestag-von-rudolf-manga-bell-ein-opfer-der-willkuer-100.html). Auf Befehl des deutschen Gouverneurs Karl Ebermeier wurde im Innenhof der deutschen Polizeistation in Douala wegen angeblichen „Hochverrats“ auch sein Vertreter Ngoso Din erhängt. Die Anklage war ein konstruierter Vorwand zur Brechung kolonialen Widerstands. Selbst nach damaligen Standards ignorierte das Verfahren Grundsätze unabhängiger Justiz. Neben Manga Bell und Ngoso Din fielen mehrere hundert Einheimische in den Tagen nach den beiden Justizmorden der Schießwut deutscher Kolonialsoldaten zum Opfer (Die Zeit vom 26. August 2021: Der König, der Recht wollte, S. 50).

Der Ermordung vorangegangen war, dass Eduard Schmidt und Johannes Voss, deren Firmen C. Woermann und Jantzen & Thormählen seit Jahrzehnten an der Küste Kameruns Handel trieben, mit den wichtigsten Führern der Duala – angeführt von Rudolf Manga Bells Großvater King Bell – vereinbart hatten, Hoheitsrechte, Gesetzgebung und Verwaltung der Region auf die Deutschen zu übertragen (Die Zeit vom 26. August 2021, a. a. O.). Das Ziel für die deutsche Seite war klar. So seien laut Handelshaus-Senior Adolph Woermann in Afrika „zwei Schätze“ auszubeuten, die Fruchtbarkeit des Bodens und die Arbeitskraft vieler Millionen Arbeitskräfte (https://www.spiegel.de/geschichte/kolonialismus-in-kamerun-die-tragoedie-um-rudolf-manga-bell-a-1280584.html). Allerdings sollte der von den Duala bewirtschaftete oder bebaute Boden ihr Eigentum bleiben und ihr Monopol auf den Handel mit dem Hinterland nicht angetastet werden (Die Zeit vom 26. August 2021, a. a. O.). Im Jahr 1884 unterzeichnete Manga Bell gemeinsam mit anderen Führern der Duala den sogenannten Schutzvertrag mit dem deutschen Kaiserreich bzw. mit Gustav Nachtigal, dem kaiserlicher Kolonialbeauftragten, und das Gebiet wurde zur deutschen Kolonie (https://www.spiegel.de/geschichte/kolonialismus-in-kamerun-die-tragoedie-um-rudolf-manga-bell-a-1280584.html).

Der ab 1895 als Gouverneur fungierende Jesko von Puttkamer ließ keinen Zweifel über die Politik gegenüber der einheimischen Bevölkerung, die er als „das faulste, falscheste und niederträchtigste Gesindel“ diffamierte und bedauerte, dass sie nicht „bei der Eroberung des Landes wenn nicht ausgerottet, so doch außer Landes verbracht“ wurde (https://www.spiegel.de/geschichte/kolonialismus-in-kamerun-die-tragoedie-um-rudolf-manga-bell-a-1280584.html).

Rudolf Duala Manga Bell musste erleben, wie die deutsche Kolonialverwaltung die Zusagen des Schutzvertrags brach, den Duala ihr Handelsmonopol mit dem Landesinneren zu lassen. Die deutschen Kolonialherren behandelten die Einheimischen nicht nur mit Herablassung, sie übten auch Gewalt und Willkürherrschaft aus (https://www.deutschlandfunkkultur.de/todestag-von-rudolf-manga-bell-ein-opfer-der-willkuer-100.html). Ideologische Grundlage dafür, die einheimische Bevölkerung zu betrügen, zu berauben und brutal zu unterjochen, war ein Rassismus, dessen Berechtigung sich erklärtermaßen „in der Bedeutung und dem Gegensatz der weißen Rasse gegenüber der schwarzen [fand]. Sie muss aus diesem Grunde gebieterisch gefordert werden, um der Gefahr, der wir gerade in Duala ziemlich nahe sind, rechtzeitig oder wenigstens so lange wie möglich zu entgehen, nämlich dem Ansetzen und Entwickeln zur sozialen und politischen Gleichstellung mit den Eingeborenen.“ (Die Zeit vom 26. August 2021, a. a. O.)

Manga Bell widersetzte sich den Vertragsverletzungen der Kolonialmacht. Er richtete eine Petition an den Deutschen Reichstag und startete eine öffentliche Kampagne. Dies wurde zum Vorwurf konstruiert, er wolle eine Revolte gegen die Deutschen anstacheln und Frankreich und England um Hilfe bitten. Infolge dessen wurden er in Douala und Ngoso Din in Berlin, wohin ihn Manga Bell entsandt hatte, verhaftet und wegen Hochverrats angeklagt. Die deutschen Anwälte der beiden Angeklagten – dazu gehörten unter anderem der damalige Vorsitzende der SPD, Hugo Haase, und Paul Levi, der Strafverteidiger Rosa Luxemburgs – konnten nicht verhindern, dass das Verfahren zu einer Farce wurde. Obwohl es keine Zeugen gab und keine Beweise für einen Hochverrat vorgelegt wurden, wurden beide zum Tode verurteilt (Die Zeit vom 26. August 2021, a. a. O.).

Im November 2014 fragte der damalige Abgeordnete Hans-Christian Ströbele die Bundesregierung, mit welcher Begründung sie die Rehabilitierung Manga Bells nicht von sich aus betreibe. Die Antwort des damaligen Staatsministers im Auswärtigen Amt, Michael Roth, lautete, ihrer historischen Verantwortung sei sich die Bundesregierung wohl bewusst, aber: „Eine Forderung der Vertreter der Douala aus Kamerun zur Rehabilitierung von Rudolf Manga Bell wurde gegenüber der Bundesregierung bislang nicht erhoben.“ (Antwort auf die Mündliche Frage 9, Plenarprotokoll 18/62, S. 5752 f.).

Im Jahr 2015 forderten das Komitee für ein afrikanisches Denkmal in Berlin (KADIB), der Zentralrat der afrikanischen Gemeinde in Deutschland und weitere die Rehabilitierung von afrikanischen Widerstandskämpferinnen und Widerstandskämpfern, die vom deutschen Kolonialregime verurteilt und hingerichtet wurden (z. B. Rudolf Duala Manga Bell aus Kamerun, Hehe-Chief Mpangile und Chagga-Chief Meli aus dem heutigen Tansania; https://www.no-humboldt21.de/pm-decolonize-deutschland/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob bei der rechtlichen Einordnung von Kolonialverbrechen vergangenes Unrecht durch die Anwendung des Grundsatzes der Intertemporalität auch heute noch verschleiert bzw. legitimiert wird (so bezeichnet vom European Center for Constitutional and Human Rights, vgl. https://www.ecchr.eu/glossar/prinzip-der-intertemporalitaet/), und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

2

Plant die Bundesregierung, den deutschen Kolonialismus als Unrechtsherrschaft gemäß Artikel 14 der Erklärung der VN-Weltkonferenz gegen Rassismus von Durban 2001, welche die Bundesregierung unterzeichnet hat, anzuerkennen?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob bis dato Opfer der deutschen Kolonialjustiz rehabilitiert wurden (https://www.fr.de/kultur/literatur/untertanen-staatsbuerger-11688766.html), und wenn ja, welche?

4

Ist inzwischen eine Forderung der Vertreter der Duala aus Kamerun zur Rehabilitierung von Rudolf Duala Manga Bell gegenüber der Bundesregierung erhoben worden (Antwort auf die Mündliche Frage 9, Plenarprotokoll 18/62, S. 5752)?

5

Inwiefern ist es entscheidend, ob es ein Rehabilitierungsbegehren und einen solchen Wunsch von Vertreterinnen und Vertretern der Duala aus Kamerun bzw. den Nachkommen der Ermordeten gibt, wenn die Bundesregierung selbstverständlich zu diesem ganz schwierigen Kapitel der deutschen Kolonialherrschaft in Afrika steht und um ihre historische Verantwortung weiß (Antwort auf die Mündliche Frage 9, Plenarprotokoll 18/62, S. 5753)?

6

Ist zur Rehabilitierung von Rudolf Duala Manga Bell durch die Bundesregierung eine Forderung seitens der Vertreter der Duala aus Kamerun gegenüber der Bundesregierung Voraussetzung, und wenn nein, warum hat die Bundesregierung nicht von sich aus eine Rehabilitierung vorgenommen (bitte begründen)?

7

Treffen Presseberichte zu, nach denen die Bundesregierung bis heute, mehr als hundert Jahre nach den Justizmorden an Rudolf Manga Bell und Ngoso Din, die Nachfahren nicht um Verzeihung bitten und die Mordopfer politisch rehabilitieren will (Die Zeit vom 26. August 2021, a. a. O.)?

8

Plant die Bundesregierung eine politische Rehabilitierung, eine entsprechende Erklärung im Deutschen Bundestag und/oder gegenüber der Bevölkerung der Duala, unabhängig davon, ob dazu ein förmlicher Antrag vorliegt, und wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?

9

Hat Michael Roth, im Jahr 2014 Staatsminister im Auswärtigen Amt, wie von ihm zugesagt, mit dem damaligen Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier darüber gesprochen, wie mit der historischen Verantwortung Deutschlands in Kamerun im Rahmen der Bitte um Entschuldigung und Vergebung umzugehen ist (Antwort auf die Mündliche Frage 9, Plenarprotokoll 18/62, S. 5753), und wenn ja, wann, und mit welchem Ergebnis?

Berlin, den 19. April 2022

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen