[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/1811 –
Erneuter und endgültiger Stopp der Bundesförderung für energieeffiziente
Gebäude (EH 40)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat am 24. Januar 2022 ohne Vorwarnung die
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über die Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) gestoppt. Der Förderstopp betraf nicht nur EH/EG 55-
Neubauvorhaben, sondern insbesondere auch energetische
Bestandssanierungen und vor allem EH/EG 40-Bauvorhaben. Die Bundesregierung hat im
Februar 2022 entschieden, die Förderung für energetische
Modernisierungsvorhaben zu den bisherigen Konditionen wieder zu starten (
https://www.handelsblat
t.com/politik/energetische-sanierung-ab-dienstag-nimmt-kfw-neue-foerderantr
aege-fuer-gebaeudesanierung-entgegen/28082722.html). Die versprochene
Wiederaufnahme der Förderung für EH/EG 40-Neubauvorhaben startete unter
geänderten Förderbedingungen erst am 20. April 2022. Sie wurde bis
Jahresende befristet. Als Budget wurde von der Bundesregierung hierfür 1 Mrd.
Euro angesetzt (
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/kfw-foerderun
g-energieeffiziente-gebaeude-antraege-101.html). Diese war nach nur drei
Stunden aufgebraucht (
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilung
en/2022/04/20220420-hohes-interesse-am-heutigen-start-der-antragstellung-fu
er-neubaufoerderung-budget-von-1-milliarde-euro-ausgeschoepft.html). Die
nun angekündigte Neubauförderung wird nur noch in der Kreditvariante
angeboten und muss zudem umfassende Nachhaltigkeitskriterien des
Qualitätssiegels „Nachhaltige Gebäude“ erfüllen. Von daher sind nach Auffassung der
Fragesteller viele Vorhaben für energieeffiziente Häuser mit dem erneuten
Förderstopp am 20. April 2022 von der Bundesregierung endgültig beendet
worden.
1. Mit wie vielen Anträgen hat die Bundesregierung am 20. April 2022
gerechnet?
Die Erstellung einer solchen Prognose war und ist nicht möglich.
2. Wie viele Anträge sind am 20. April 2022 gestellt worden?
Deutscher Bundestag Drucksache 20/2095
20. Wahlperiode 25.05.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 25. Mai 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Wie viele davon wurden zugelassen (bitte jeweils nach Bundesländern
sowie privaten, gewerblichen und kommunalen Antragstellern auflisten)?
Am 20. April 2022 wurden für die Neubauförderung bis zum Förderstopp 6 400
Anträge gestellt. 3 001 Anträge entfallen auf Privat- bzw. Einzelpersonen, 226
Anträge auf Kommunen, 3 173 Anträge auf gewerbliche Antragsteller. Die
Struktur der Antragstellenden ist vergleichbar mit der Aufteilung der Anträge
auf Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vor dem 24. Januar 2022.
Aufteilung auf Bundesländer:
Anzahl der Anträge In Prozent
Baden-Württemberg 1 173 18
Bayern 1 481 23
Berlin 79 1
Brandenburg 40 1
Bremen 11 0
Hamburg 41 1
Hessen 95 1
Mecklenburg-
Vorpommern 15 0
Niedersachsen 1 284 20
Nordrhein-Westfalen 1 486 23
Rheinland-Pfalz 111 2
Saarland 15 0
Sachsen 35 1
Sachsen-Anhalt 20 0
Schleswig-Holstein 281 4
Thüringen 7 0
Kommunen
(Investitionsort nicht
ausgewertet)
226 4
Gesamt 6 400 100
3. Zu welcher Uhrzeit genau wurde das Budget von 1 Mrd. Euro
ausgeschöpft und die Förderung wieder gestoppt?
Der Förderstopp musste um 10:45 Uhr zur Vermeidung einer Überbelegung
verhängt werden.
4. Konnten nach dem Förderstopp noch Anträge gestellt werden?
Eine Antragstellung über die Portale der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
war nach Förderstopp nicht mehr möglich. Nach dem Förderstopp sind der
KfW ausschließlich im kommunalen Direktgeschäft Anträge per Post bzw. E-
Mail zugegangen.
5. Werden alle Anträge, die gestellt werden konnten, von der KfW
bearbeitet?
Anträge, die rechtzeitig vor dem Förderstopp eingegangen sind, werden
bearbeitet und, sofern sie die Förderbestimmungen einhalten, zugesagt.
6. Wie verteilen sich die beantragten und zugelassenen Fördersummen auf
die einzelnen Bundesländer?
Der Anteil der Bundesländer an der Fördersumme kann der nachstehenden
Tabelle entnommen werden.
In Prozent
Baden-Württemberg 17
Bayern 19
Berlin 5
Brandenburg 1
Bremen 0
Hamburg 2
Hessen 2
Mecklenburg-Vorpommern 1
Niedersachsen 10
Nordrhein-Westfalen 21
Rheinland-Pfalz 2
Saarland 1
Sachsen 1
Sachsen-Anhalt 1
Schleswig-Holstein 4
Thüringen 0
Kommunen
(Investitionsort nicht ausgewertet) 14
Gesamt 100
7. Wie hoch waren die Anzahl und die Fördersumme der zugelassenen
Einzelanträge für private Neubauvorhaben?
46,9 Prozent der zusagefähigen Anträge und 18 Prozent der Fördersumme
entfallen auf Privat- bzw. Einzelpersonen.
8. Wie hoch waren die Anzahl und die Fördersumme der zugelassenen
Anträge für gewerbliche Vorhaben mit einer Vielzahl von förderfähigen
Einheiten (bitte nach Rechtsformen auflisten, insbesondere
Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen)?
49,6 Prozent der zusagefähigen Anträge und 68 Prozent der Fördersumme
entfallen auf gewerbliche Antragsstellende.
9. Wie hoch waren die Anzahl und die Fördersumme der zugelassenen
Anträge für kommunale Vorhaben?
3,5 Prozent der zusagefähigen Anträge und 14 Prozent der Fördersumme
entfallen auf kommunale Antragstellende.
10. Welche Bundesministerien waren an der Erarbeitung der neuen
Förderkriterien beteiligt?
Die derzeitigen Anforderungen der BEG für Neubauten wurden vom
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), vom
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und vom
Bundesministerium der Finanzen (BMF) festgelegt.
11. Weshalb wurden die Förderansätze halbiert, und weshalb wurde die
Zuschussvariante gestrichen?
Sieht die Bundesregierung in der Streichung der Zuschussvariante eine
Benachteiligung Bauwilliger, die sich aufgrund der in letzter Zeit
steigenden Zinsen frühzeitig um einen Kredit bei ihrer Hausbank gekümmert
haben und die dann gestrichene Zuschussvariante eingeplant hatten?
Fördermittel sollen künftig gezielt dort eingesetzt werden, wo die CO2-
Einsparung am höchsten ist. Das ist im Gebäudebereich vor allem bei
Sanierungsmaßnahmen der Fall. Ganzheitliche Sanierungen sowie energetische
Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik von
Bestandsgebäuden sollen daher künftig den Förderschwerpunkt bilden. Dort können mit den
Fördermitteln die höchsten CO2-Einsparungen erreicht werden (beste
Fördereffizienz). Insofern werden Neubauten mit geringeren Fördersätzen gefördert.
Die Streichung der Zuschussvariante ist erfolgt, weil bei der Kreditvariante
eine bessere Steuerung des Mittelabflusses gewährleistet ist, was für die
beschlossene Einhaltung des Budgets von großer Bedeutung war. Die
Bundesregierung bedauert die Folgen, die sich daraus für Einzelne ergeben, es besteht
jedoch kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
12. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass private Neubauvorhaben
bei der Antragstellung benachteiligt wurden?
Alle Antragstellenden wurden gleichbehandelt.
13. Verunsichert ein wiederholter plötzlicher Förderstopp aus Sicht der
Bundesregierung Investoren und Privatleute, und schränkt er deren
Planungssicherheit bei energieeffizienten Neubauvorhaben ein?
Es war im Voraus bekannt gegeben worden, dass die am 20. April 2022
startende befristete Neubauförderung auf 1 Mrd. Euro Fördermittel begrenzt war. Die
nächste Stufe der Neubauförderung startete, wie angekündigt, unmittelbar
darauf am nächsten Tag. Insofern gab es keine unangekündigten Maßnahmen.
14. Wie beeinflussen der Förderstopp und die Neuregelung der
Neubauförderung aus Sicht der Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit, ihre
Neubauziele in Höhe von jährlich 400 000 neuen Wohnungen zu erreichen?
Wie viele Wohnungen wurden bereits im Jahr 2022 gebaut?
Laut Statistischem Bundesamt wurden von Januar bis März 2022 insgesamt
92 507 Baugenehmigungen für Wohnungen erteilt – dies waren 3,6 Prozent
weniger als im Vorjahreszeitraum (Januar bis März 2021: 95 916
Baugenehmigungen). In den Ergebnissen sind sowohl die Baugenehmigungen für Wohnungen
in neuen Gebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden
enthalten. Zahlen zu im Jahr 2022 fertig gestellten Wohnungen liegen der
Bundesregierung derzeit nicht vor.
Neubautätigkeiten werden zum großen Teil von steigenden Baupreisen,
Fachkräftemangel und Materialmangel beeinflusst. Wie groß der Anteil der
geänderten Förderbedingungen am Baugeschehen ist, kann nicht ermittelt werden.
15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Auswirkungen
des erneuten Förderstopps auf die Neubauvorhaben im Bereich des
sozialen Wohnungsbaus vor?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor.
16. Wie viele Anträge liegen der KfW bis dato für das Förderprogramm für
EH/EG 40 NH vor?
17. Wie viele Anträge mit wie vielen geförderten Wohneinheiten in
Einfamilienhäusern sowie in Mehrfamilienhäusern für EH/EG 40 NH sind seit
Wiederanlaufen der Neubauförderung eingegangen, und wie viele waren
es insgesamt für diesen Förderstandard seit Inkrafttreten der BEG-
Förderung für Neubauten im Sommer 2021?
Die Fragen 16 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Seit dem Start der BEG-Förderung am 1. Juli 2021 wurden bis zum 16. Mai
2022 insgesamt 431 Anträge für ein Effizienzhaus bzw. -gebäude 40
Nachhaltigkeits-Klasse (EH/EG 40 NH) gestellt, davon 112 für
Nichtwohngebäude. Auf die 319 Anträge für Wohngebäude entfielen 45 Anträge auf
Einfamilienhäuser und 274 Anträge mit 7 964 Wohneinheiten auf
Mehrfamilienhäuser.
Seit dem Wiederanlaufen der Neubauförderung am 20. April 2022 wurden bis
zum 16. Mai 2022 insgesamt 356 Anträge für ein EH/EG 40 NH gestellt, davon
109 für Nichtwohngebäude. Auf die 247 Anträge für Wohngebäude entfielen
41 Anträge auf Einfamilienhäuser und 206 Anträge mit 4 707 Wohneinheiten
auf Mehrfamilienhäuser.
18. Mit wie vielen Neubau-Förderanträgen (Anzahl der Anträge und
Wohneinheiten für den Standard EH/EG 40 NH) rechnet die Bundesregierung
für das laufende Jahr 2022 und mit Haushaltsmitteln in welcher Höhe
dafür?
Prognosen zu geplanten Neubauanträgen sind nicht möglich. Für die
Neubauförderung sind im Jahr 2022 insgesamt (einschließlich der Fälle aus dem Januar
2022 vor Förderstopp) rund 11 Mrd. Euro veranschlagt.
19. Wie hoch sind die durchschnittlichen Mehrkosten pro Quadratmeter von
EH/EG 40 NH gegenüber den anderen EH/EG 40-Varianten?
21. Welche weiteren Kosten entstehen für die Ausstellung des
Qualitätssiegels für Nachhaltige Gebäude (QNG)?
Die Fragen 19 und 21 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Etwaige Mehrkosten von EH/EG 40 NH gegenüber anderen EH/EG 40-
Varianten resultieren aus Mehraufwendungen für das Erreichen der Vergabe des
QNG. Für das Erreichen des QNG sind regelmäßig zusätzliche Beratungs- und
Planungsleistungen sowie Dienstleistungen von Zertifizierungsstellen
erforderlich, die sich in vielen Fällen auf die Baunebenkosten auswirken. Die
zusätzlichen Beratungs- und Planungsleistungen zielen auf eine Optimierung der
Planung, mit der dann das Erreichen des Anforderungsniveaus QNG-PLUS oder
QNG-Premium sichergestellt werden kann. Die Zertifizierungsstellen üben u. a.
Leistungen der Konformitätsprüfung und zur Vergabe des Siegels aus. Hinzu
treten in vielen Fällen auch Mehrkosten aus gesteigerten baulichen Qualitäten.
So können z. B. Mehrkosten aus der Vermeidung von Schadstoffen durch die
Verwendung höherwertiger Bauprodukte und/oder aus der Verwendung von
Beton mit einem erheblichen Recyclinganteil entstehen. Die Höhe des
Mehraufwands und insbesondere etwaige Mehrkosten pro Quadratmeter sind
abhängig von den Randbedingungen sowie Art und Umfang der Baumaßnahme und
dem jeweiligen Zertifizierungsverfahren bei sehr großen Bandbreiten. Aus
Erfahrungen der Anwendung von Bewertungssystemen des Nachhaltigen Bauens
im Wohnungsneubau ist bekannt, dass die Bandbreite der Steigerung der
Baunebenkosten mit etwa 20 bis 80 Euro je Quadratmeter Wohnfläche
angenommen werden kann. Kleine Baumaßnahmen sind dabei vorwiegend im oberen
Bereich der Bandbreite einzuordnen, sofern sich diese nicht die Vorteile von
Mehrfach- und Serienzertifizierung zu Nutze machen können. Größere
Baumaßnahmen profitieren von der Umlage der Kosten auf eine große Fläche und
sind daher vorwiegend im unteren Bereich der Bandbreite einzuordnen.
20. Wie lange dauert nach Ansicht der Bundesregierung das Verfahren, bis
die Bauherren das sogenannte Qualitätssiegel der EH/EG 40 Plus-
Förderung erhalten?
Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) kann erst nach Fertigstellung
des Gebäudes vergeben werden. Die Dauer des Zertifizierungsverfahrens ist
stark abhängig von Art und Umfang der Baumaßnahme und der Qualität der
eingereichten Unterlagen. Die Dauer des Verfahrens wird im Wesentlichen von
der Dauer der Konformitätsprüfung geprägt. Die Konformitätsprüfung dauert
bei kleinen Baumaßnahmen typischerweise einige Stunden bis wenige Tage.
Bei großen und komplexen Nichtwohngebäuden kann die Konformitätsprüfung
auch mehrere Wochen andauern.
22. Gilt das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude auch für
Wirtschaftsimmobilien und kommunale Vorhaben?
Ja, das QNG kann auch für Nichtwohngebäude vergeben werden. Seit dem
20. April 2022 stehen Siegelvarianten für den Neubau und die
Komplettsanierung für folgende Nichtwohngebäude zur Verfügung: Büro- und
Verwaltungsgebäude sowie Unterrichtsgebäude (Nichtwohngebäude nach § 3 Absatz 1
Nummer 23 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die überwiegend als
Kindergarten, Kindertagesstätte, Schule und/oder Weiterbildungseinrichtung genutzt
werden). Eine Öffnung des QNG für weitere Siegelvarianten für
Nichtwohngebäude wird derzeit vom BMWSB vorbereitet und soll voraussichtlich im Laufe
des Herbstes 2022 zur Verfügung stehen. Weitere Informationen zum QNG
finden Sie unter
www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg/.
23. Worauf beruht die vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz
Dr. Robert Habeck an verschiedenen Stellen (u. a. Bundestagsdebatte
vom 26. Januar 2022) getätigte Aussage, dass das KfW-Effizienzhaus 55
mittlerweile „Standard“ bei Neubauten geworden sei?
Wie viele Wohngebäude wurden im Jahr 2021 nach EH 55-Standard
(inklusive EE/NH-Varianten) gebaut, wie viele nach dem gesetzlichen
Mindeststandard gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG)?
Welcher Anteil der EH 55-Häuser wurde dabei durch Effizienzhaus-
Fördermaßnahmen des Bundes gefördert?
Insgesamt wurden durch die KfW im Jahr 2021 rund 363 000 neue
Wohneinheiten gefördert. Hiervon knapp 80 Prozent mit dem Effizienzhaus-55-
Standard. Laut Statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2021
Baugenehmigungen für etwa 381 000 Wohnungen erteilt. Aufgrund der der
Bundesregierung vorliegenden Zahlen ist davon auszugehen, dass sich das Effizienzhaus 55
(EH 55) als Standard im Markt durchgesetzt hat.
24. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass die jetzt
geltende Stufe 2 der Neubauförderung (EH 40 NH) dazu führt, dass bis zum
geplanten Inkrafttreten des EH/EG 55-Standards im Jahr 2023 die
Baupraxis überwiegend auf den gesetzlichen Mindeststandard zurückfällt?
Ist ferner damit zu rechnen, dass es hierdurch zu einer Flut von
Bauanträgen zum Jahresende 2022 nach diesem Standard kommt?
Der Bundesregierung liegen keine Zahlen oder Prognosen zu der Frage vor.
25. Mit wie vielen Bauanträgen nach dem gesetzlichen Mindeststandard
gemäß GEG ist im Jahr 2022 zu rechnen?
Mit wie vielen Bauanträgen nach den EH/EG 40-Standards inklusive
Varianten (Plus, NH) rechnet die Bundesregierung demgegenüber?
Wie viele waren es jeweils in den vorausgegangenen drei Jahren?
Womit rechnet die Bundesregierung ab 2023 (bitte zahlenmäßig,
tabellarisch darstellen)?
Prognosen zu geplanten Neubauanträgen sind nicht möglich. Die Zahl der
Förderzusagen für EH/EG-40-Neubauten in den Jahren 2019 bis 2020 kann der
untenstehenden Tabelle entnommen werden.
Jahr Anzahl FörderzusagenEH 40
Anzahl Förderzusagen
EG 40
2019 9 009 -
2020 19 392 -
2021 (bis 30. Juni) 12 210 -
2021 (ab 1. Juli) 16 748 1 791
26. Was kostet jeweils die Nachrüstung von nach aktuellem GEG-Standard
errichteten Gebäuden auf ein Niveau EH/EG 40, EH/EG 40 Plus, EH/
EG 40 NH?
Da die EH/EG-40-Standards bei Sanierungen erst seit letztem Sommer
gefördert werden und die Projekte noch nicht abgeschlossen sind, liegen zu den
Kosten noch keine Zahlen vor.
27. Plant die Bundesregierung bei Neukonzeption der Neubauförderung ab
2023 ein Absenken der bestehenden Energieeffizienzanforderungen des
Standards EH/EG 40?
Zur Ausgestaltung der Neubauförderung ab 2023 finden aktuell Gespräche im
Ressortkreis statt.
28. Welche Kriterien zur Förderung von Bestandsgebäuden beziehungsweise
für die Sanierung von Gebäuden im Bestand plant die Bundesregierung?
Die Förderung von Sanierungen in der BEG wird weiterhin auf den Standards
des GEG mit verschiedenen EH/EG-Stufen beruhen. Die genaue Ausgestaltung
der Kriterien befindet sich noch in der Ressortabstimmung.
29. Ab wann plant die Bundesregierung ein Inkrafttreten von
Effizienzanforderungen für bestehende Heizungsanlagen und
Effizienzmindeststandards für Bestandsgebäude?
Auf Ebene der Europäischen Union (EU) wird im Rahmen des Green Deal und
des Fit-for-55-Pakets eine Novelle der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)
verhandelt. Der Entwurf der Kommission schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten dafür
sorgen, dass die am schlechtesten gedämmten Gebäude bestimmte
Effizienzklassen erreichen müssen. Die Bundesregierung unterstützt das Fit-for-55-
Paket. Sie plant, die dann auf EU-Ebene vereinbarten Vorgaben der EPBD
umgehend umzusetzen. Wie genau diese EU-Vorgaben am Ende aussehen und wie
sie durch die Mitgliedstaaten umzusetzen sind, steht noch nicht fest, da die
Richtlinie noch verhandelt wird (siehe oben). Darüber hinaus ist im
Koalitionsvertrag vereinbart worden, dass künftig beim Austausch von Heizungen
möglichst jede neu eingebaute Heizung 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen
soll. Der Koalitionsausschuss hat beschlossen, dass diese Vorgabe bereits für
alle Heizungen ab dem 1. Januar 2024 gelten soll.
30. Ist es angedacht oder erscheint es aus Sicht der Bundesregierung im
Sinne der Energie- und Klimaziele sinnvoll, CO2-Emissionen bei der
Errichtung von Gebäuden gegen die in der Betriebsphase entstehenden
Emissionen aufzurechnen?
In der Summe lassen sich nach dem Verursacherprinzip in Deutschland etwa
40 Prozent der Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen), circa 50 Prozent
des Abfallaufkommens und etwa 90 Prozent der Entnahmen mineralischer
Rohstoffe auf den Gebäudebereich zurückführen. Durch die zunehmende
Energieeffizienz von Gebäuden und durch den steigenden Einsatz erneuerbarer
Energie werden die Umweltwirkungen und die Ressourceninanspruchnahme
der Betriebsphase der Gebäude sowohl absolut als auch relativ sinken und die
der Herstellung, Errichtung, Instandhaltung und des Rückbaus (die
sogenannten „grauen“ Energien oder Emissionen) relativ und gegebenenfalls auch
absolut steigen. Die „grauen“ Energien oder Emissionen sind von besonderer
Bedeutung, da diese sofort zu Lasten des noch für die Einhaltung der
Klimaschutzziele verfügbaren Budgets gehen. Die „grauen“ Anteile liegen bei
energieeffizienten Neubauten bei circa 50 Prozent und werden bei Gebäuden, die in
der Betriebsphase eine ausgeglichene Bilanz der Treibhausgasemissionen
erreichen, 100 Prozent der (verbleibenden) Treibhausgasemissionen im
Lebenszyklus verursachen.
Die Nachfrage nach CO2-armen Baustoffen oder Strom wird in der
Wertschöpfungskette Bau gesteuert. Hier sind auch die finanziellen Lasten der
Vermeidung von THG-Emissionen zu tragen, zum Beispiel durch zukünftig teureren
dekarbonisierten Zement oder dekarbonisierte Fernwärme, ohne dass die
Sektoren in den Klimaregularien auch tatsächlich gekoppelt sind. Zugleich muss in
Folge der bereits bestehenden hohen Anforderungen an die Energieeffizienz der
Betriebsphase von Gebäuden ausgeschlossen werden, dass weiter verschärfte
Anforderungen, z. B. an den Wärmeschutz, mehr Treibhausgasemissionen in
der Herstellungsphase und in weiteren Lebenszyklusphasen bewirken als in der
Betriebsphase eingespart werden. Nur mit der Lebenszyklusanalyse können
unwissentliche Verschiebungen von Wirkungen und Lasten in bisher nicht
berücksichtigte Lebenszyklusphasen vermieden und eine wirtschaftliche
Herangehensweise an eine verstärkte Vermeidung von THG-Emissionen eröffnet
werden. Mit der Lebenszyklusanalyse des QNG steht ein geeignetes Instrument zur
ganzheitlichen Optimierung von Gebäuden auf wissenschaftlicher Grundlage
bereits zur Verfügung. Ergänzend zu einer verstärkten Betrachtung des
Lebenszyklus von Gebäuden bedarf es jedoch weiterhin konkreter Anforderungen an
die Betriebsphase von Gebäuden, um das Ziel der Klimaneutralität erreichen zu
können. Im Fokus steht daher nicht das Aufrechnen, sondern vielmehr eine
Anforderungssystematik mit sich ergänzenden Anforderungen an die
Betriebsphase und an den Lebenszyklus von Gebäuden.
31. Welche Haushaltsmittel hält die Bundesregierung für die folgenden Jahre
für erforderlich, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen?
Der genaue Finanzbedarf zur Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor ist
von verschiedenen Faktoren abhängig, insbesondere auch von Instrumenten
wie dem Ordnungsrecht oder der CO2-Bepreisung (nach
Brennstoffemissionshandelsgesetz, BEHG) aber auch weiteren, von der Bundesregierung nicht
beeinflussbaren weltpolitischen Entwicklungen und kann daher derzeit nicht
abschließend quantifiziert werden.
32. Sind von der Bundesregierung genug Haushaltsmittel eingeplant, um das
ebenfalls bei der KfW zu beantragende Baukindergeld, dessen
Beantragungsfrist noch bis zum 31. Dezember 2023 läuft, vollständig zu
bearbeiten oder droht auch hier ein vorzeitiger Stopp?
Die Förderinhalte des Programms Baukindergeld sowie dessen
Fördermittelobergrenze von 9,9 Mrd. Euro wurden verbindlich in der 19. Legislaturperiode
festgelegt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, die Förderung
erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Aufgrund der
hohen Nachfrage nach dem Baukindergeld werden bei unverändertem Niveau
der Antragstellungen die Fördermittel noch im Jahr 2022 endgültig
ausgeschöpft sein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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