Erneuter und endgültiger Stopp der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (EH 40)
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat am 24. Januar 2022 ohne Vorwarnung die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestoppt. Der Förderstopp betraf nicht nur EH/EG 55-Neubauvorhaben, sondern insbesondere auch energetische Bestandssanierungen und vor allem EH/EG 40-Bauvorhaben. Die Bundesregierung hat im Februar 2022 entschieden, die Förderung für energetische Modernisierungsvorhaben zu den bisherigen Konditionen wieder zu starten (https://www.handelsblatt.com/politik/energetische-sanierung-ab-dienstag-nimmt-kfw-neue-foerderantraege-fuer-gebaeudesanierung-entgegen/28082722.html). Die versprochene Wiederaufnahme der Förderung für EH/EG 40-Neubauvorhaben startete unter geänderten Förderbedingungen erst am 20. April 2022. Sie wurde bis Jahresende befristet. Als Budget wurde von der Bundesregierung hierfür 1 Mrd. Euro angesetzt (https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/kfw-foerderung-energieeffiziente-gebaude-antraege-101.html). Diese war nach nur drei Stunden aufgebraucht (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/04/20220420-hohes-interesse-am-heutigen-start-der-antragstellung-fuer-neubauforderung-budget-von-1-milliarde-euro-ausgeschoepft.html). Die nun angekündigte Neubauförderung wird nur noch in der Kreditvariante angeboten und muss zudem umfassende Nachhaltigkeitskriterien des Qualitätssiegels „Nachhaltige Gebäude“ erfüllen. Von daher sind nach Auffassung der Fragesteller viele Vorhaben für energieeffiziente Häuser mit dem erneuten Förderstopp am 20. April 2022 von der Bundesregierung endgültig beendet worden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Mit wie vielen Anträgen hat die Bundesregierung am 20. April 2022 gerechnet?
Wie viele Anträge sind am 20. April 2022 gestellt worden? Wie viele davon wurden zugelassen (bitte jeweils nach Bundesländern sowie privaten, gewerblichen und kommunalen Antragstellern auflisten)?
Zu welcher Uhrzeit genau wurde das Budget von 1 Mrd. Euro ausgeschöpft und die Förderung wieder gestoppt?
Konnten nach dem Förderstopp noch Anträge gestellt werden?
Werden alle Anträge, die gestellt werden konnten, von der KfW bearbeitet?
Wie verteilen sich die beantragten und zugelassenen Fördersummen auf die einzelnen Bundesländer?
Wie hoch waren die Anzahl und die Fördersumme der zugelassenen Einzelanträge für private Neubauvorhaben?
Wie hoch waren die Anzahl und die Fördersumme der zugelassenen Anträge für gewerbliche Vorhaben mit einer Vielzahl von förderfähigen Einheiten (bitte nach Rechtsformen auflisten, insbesondere Kapitalgesellschaften und Personenunternehmen)?
Wie hoch waren die Anzahl und die Fördersumme der zugelassenen Anträge für kommunale Vorhaben?
Welche Bundesministerien waren an der Erarbeitung der neuen Förderkriterien beteiligt?
Weshalb wurden die Förderansätze halbiert, und weshalb wurde die Zuschussvariante gestrichen?
Sieht die Bundesregierung in der Streichung der Zuschussvariante eine Benachteiligung Bauwilliger, die sich aufgrund der in letzter Zeit steigenden Zinsen frühzeitig um einen Kredit bei ihrer Hausbank gekümmert haben und die dann gestrichene Zuschussvariante eingeplant hatten?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass private Neubauvorhaben bei der Antragstellung benachteiligt wurden?
Verunsichert ein wiederholter plötzlicher Förderstopp aus Sicht der Bundesregierung Investoren und Privatleute, und schränkt er deren Planungssicherheit bei energieeffizienten Neubauvorhaben ein?
Wie beeinflussen der Förderstopp und die Neuregelung der Neubauförderung aus Sicht der Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit, ihre Neubauziele in Höhe von jährlich 400 000 neuen Wohnungen zu erreichen? Wie viele Wohnungen wurden bereits im Jahr 2022 gebaut?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Auswirkungen des erneuten Förderstopps auf die Neubauvorhaben im Bereich des sozialen Wohnungsbaus vor?
Wie viele Anträge liegen der KfW bis dato für das Förderprogramm für EH/EG 40 NH vor?
Wie viele Anträge mit wie vielen geförderten Wohneinheiten in Einfamilienhäusern sowie in Mehrfamilienhäusern für EH/EG 40 NH sind seit Wiederanlaufen der Neubauförderung eingegangen, und wie viele waren es insgesamt für diesen Förderstandard seit Inkrafttreten der BEG-Förderung für Neubauten im Sommer 2021?
Mit wie vielen Neubau-Förderanträgen (Anzahl der Anträge und Wohneinheiten für den Standard EH/EG 40 NH) rechnet die Bundesregierung für das laufende Jahr 2022 und mit Haushaltsmitteln in welcher Höhe dafür?
Wie hoch sind die durchschnittlichen Mehrkosten pro Quadratmeter von EH/EG 40 NH gegenüber den anderen EH/EG 40-Varianten?
Wie lange dauert nach Ansicht der Bundesregierung das Verfahren, bis die Bauherren das sogenannte Qualitätssiegel der EH/EG 40 Plus-Förderung erhalten?
Welche weiteren Kosten entstehen für die Ausstellung des Qualitätssiegels für Nachhaltige Gebäude (QNG)?
Gilt das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude auch für Wirtschaftsimmobilien und kommunale Vorhaben?
Worauf beruht die vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck an verschiedenen Stellen (u. a. Bundestagsdebatte vom 26. Januar 2022) getätigte Aussage, dass das KfW-Effizienzhaus 55 mittlerweile „Standard“ bei Neubauten geworden sei? Wie viele Wohngebäude wurden im Jahr 2021 nach EH 55-Standard (inklusive EE/NH-Varianten) gebaut, wie viele nach dem gesetzlichen Mindeststandard gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG)? Welcher Anteil der EH 55-Häuser wurde dabei durch Effizienzhaus-Fördermaßnahmen des Bundes gefördert?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass die jetzt geltende Stufe 2 der Neubauförderung (EH 40 NH) dazu führt, dass bis zum geplanten Inkrafttreten des EH/EG 55-Standards im Jahr 2023 die Baupraxis überwiegend auf den gesetzlichen Mindeststandard zurückfällt? Ist ferner damit zu rechnen, dass es hierdurch zu einer Flut von Bauanträgen zum Jahresende 2022 nach diesem Standard kommt?
Mit wie vielen Bauanträgen nach dem gesetzlichen Mindeststandard gemäß GEG ist im Jahr 2022 zu rechnen? Mit wie vielen Bauanträgen nach den EH/EG 40-Standards inklusive Varianten (Plus, NH) rechnet die Bundesregierung demgegenüber? Wie viele waren es jeweils in den vorausgegangenen drei Jahren? Womit rechnet die Bundesregierung ab 2023 (bitte zahlenmäßig, tabellarisch darstellen)?
Was kostet jeweils die Nachrüstung von nach aktuellem GEG-Standard errichteten Gebäuden auf ein Niveau EH/EG 40, EH/EG 40 Plus, EH/EG 40 NH?
Plant die Bundesregierung bei Neukonzeption der Neubauförderung ab 2023 ein Absenken der bestehenden Energieeffizienzanforderungen des Standards EH/EG 40?
Welche Kriterien zur Förderung von Bestandsgebäuden beziehungsweise für die Sanierung von Gebäuden im Bestand plant die Bundesregierung?
Ab wann plant die Bundesregierung ein Inkrafttreten von Effizienzanforderungen für bestehende Heizungsanlagen und Effizienzmindeststandards für Bestandsgebäude?
Ist es angedacht oder erscheint es aus Sicht der Bundesregierung im Sinne der Energie- und Klimaziele sinnvoll, CO2-Emissionen bei der Errichtung von Gebäuden gegen die in der Betriebsphase entstehenden Emissionen aufzurechnen?
Welche Haushaltsmittel hält die Bundesregierung für die folgenden Jahre für erforderlich, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen?
Sind von der Bundesregierung genug Haushaltsmittel eingeplant, um das ebenfalls bei der KfW zu beantragende Baukindergeld, dessen Beantragungsfrist noch bis zum 31. Dezember 2023 läuft, vollständig zu bearbeiten oder droht auch hier ein vorzeitiger Stopp?