Umsetzung der Forderung im Koalitionsvertrag nach einem Staatsziel Kultur
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP enthält auf Seite 121 das Vorhaben „Wir wollen Kultur in ihrer Vielfalt als Staatsziel verankern“. Weitere Aussagen dazu werden nicht gemacht.
Darüber hinaus enthält der Koalitionsvertrag weitere Forderungen nach Grundgesetzänderungen. Dazu gehören die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz (S. 6 und 98), die Ergänzung des Gleichbehandlungsartikel um ein Verbot der Diskriminierung wegen sexueller Identität (S. 121), die Ersetzung des Begriffes „Rasse“ im Grundgesetz (S. 121) und eine Grundgesetzänderung, um das Wahlalter zum Deutschen Bundestag auf 16 Jahre zu senken (S. 12).
Auf Seite 94 wird zudem erklärt: „Gemeinsam mit den Ländern wollen wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, gemeinsam gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen und Qualität, Leistungsfähigkeit und Weiterentwicklung des Bildungswesens zu stärken. Soweit erforderlich, bieten wir Gespräche über eine Grundgesetzänderung an.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Gibt es seitens der Bundesregierung eine zeitliche und inhaltliche Priorisierung der im Koalitionsvertrag angestrebten Grundgesetzänderungen? Welche Priorität hat die Forderung nach einem Staatsziel Kultur?
In welchem Ressort der Bundesregierung liegt die Federführung zur Einbringung eines Gesetzentwurfs für die Aufnahme der Kultur als Staatsziel in das Grundgesetz?
Findet seitens der Bundesregierung derzeit ein Beratungs- und Abstimmungsprozess zur Forderung nach einem Staatsziel Kultur statt? Wenn ja, mit welchen Akteuren? Bis wann plant die Bundesregierung die Vorlage eines Referentenentwurfs?
Vertritt die gesamte Bundesregierung die Auffassung, dass ein Staatsziel Kultur eine finanzielle Verpflichtung für den Bund, die Länder und die Gemeinden bewirkt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, dass ein Staatsziel Kultur „natürlich zu einer besonderen Förderung der Kultur, auch finanziell“ verpflichtet (https://www.monopol-magazin.de/roth-staatsziel-kultur-verpflichtet-auch-finanziell)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur und Medien, dass durch die Aufnahme des Staatsziels Kultur in das Grundgesetz die Kulturförderung zu einer Pflichtaufgabe auf allen staatlichen Ebenen wird (https://kulturnews.de/katrin-budde-spd-bundestagswahl-kultur)?
Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Staatszielbestimmung Kultur im Grundgesetz die Übertragung einer Pflichtaufgabe für die Kommunen darstellt?
Hält die Bundesregierung an dem verfassungsrechtlichen Grundsatz fest, dass die Kulturhoheit bei den Ländern und Kommunen liegt, oder plant die Bundesregierung eine Neujustierung beim Kulturföderalismus? Wenn nein, wie will die Bundesregierung bei einem Vorschlag über eine Grundgesetzänderung sicherstellen, dass der verfassungsrechtliche Grundsatz der Kulturhoheit der Länder und Kommunen unangetastet bleibt?
Hält die Bundesregierung daran fest, dass der Bund vorrangig für kulturelle Einrichtungen und Projekte von nationaler Bedeutung zuständig ist?
Wie definiert die Bundesregierung die Abgrenzung der Zuständigkeiten von kommunaler Kulturförderung und Bundeskulturförderung?
Wie definiert und konkretisiert die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag enthaltene Forderung „Wir wollen Kultur in ihrer Vielfalt als Staatsziel verankern“?
Welche neuen Zuständigkeiten oder Förderinstrumente der Bundeskulturpolitik ergeben sich für die Bundesregierung aus dem im Koalitionsvertrag (S. 121) erklärten Ziel: „Wir wollen Kultur mit allen ermöglichen, indem wir ihre Vielfalt und Freiheit sichern, unabhängig von Organisations- oder Ausdrucksform, von Klassik bis Comic, von Plattdeutsch bis Plattenladen“?
Welche Auswirkungen soll ein Staatsziel Kultur nach Ansicht der Bundesregierung auf die Kulturförderung des Bundes haben?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Haltung der Bundesländer und Kommunen zu einem Staatsziel Kultur? Gibt es seitens der Bundesregierung derzeit die Einschätzung, dass die Aufnahme des Staatsziels Kultur in das Grundgesetz die notwendige Zustimmung des Bundesrates findet?
Ist der Vorschlag der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“, den Artikel 20b des Grundgesetzes um die Formulierung „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ zu ergänzen, aus Sicht der Bundesregierung für eine entsprechende Grundgesetzänderung geeignet?