[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/1915 –
Vorhaben der Bundesregierung zu Smart Cities
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Dem Koalitionsvertrag (S. 129) zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und FDP zufolge soll das Bundesprogramm „Smart Cities“ fortgeschrieben
und auf „Smart Regions“ erweitert werden, dabei soll es agiler gestaltet und
mit städtebaulichen Fragen verknüpft werden. Zudem soll der Smart-City-
Stufenplan weiterentwickelt und ein Smart-City-Kompetenzzentrum
eingerichtet werden (S. 93).
Im von der Bundesregierung im März 2022 eingebrachten Entwurf eines
Haushaltsgesetzes 2022 (Bundestagsdrucksache 20/1000) sind folgende Mittel
im Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen für Smart Cities für 2022 eingestellt: 1,7 Mio. Euro für Smart Cities,
Internationale Zusammenarbeit und 83 Mio. Euro für die Förderung von
Modellprojekten Smart Cities.
1. Wie lautet die Definition der Bundesregierung von „Smart Cities“ und
„Smart Regions“?
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu Frage 2 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/8341.
Ergänzend verstehen wir insbesondere „Smart City“ und „Smart Region“ als
fachlich übergreifenden und integrierten Gesamtansatz, der sektorale Ansätze
(Smart Health, Smart Mobility, Smart Energy etc.) integriert und zu einem „Big
Picture“ zusammenführt, welches mehr als die Summe aller Einzelteile darstellt
und dabei stadtentwicklungspolitische Ziele umsetzt und städtebauliche
Belange berücksichtigt. Dabei ist das prozessuale Vorgehen unter Einbezug von
Bürgerinnen und Bürgern, zivilgesellschaftlichen Akteuren, Wissenschaft und
Wirtschaft ein wesentlicher Faktor für Innovation.
„Smart City“ ist ein weitergehender Ansatz als die klassische Digitalisierung
von Services und verwaltungsinternen Prozessen der öffentlichen Verwaltung
(inkl. Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/2239
20. Wahlperiode 09.06.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen vom 9. Juni 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wie sind die Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung für Smart
Cities und für Smart Regions verteilt, welches Bundesministerium ist
federführend zuständig, und welche Bundesministerien werden beteiligt?
Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) für Smart Cities – im Sinne des oben
dargestellten Verständnisses – zuständig.
Darüber hinaus legt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) insbesondere in „Smarte.Land.Regionen“ im Bundesprogramm
Ländliche Entwicklung (BULE) einen besonderen Fokus auf ländliche Regionen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt
Kommunen im Rahmen des Programms „Stadt.Land.Digital“. Das
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) fördert das Projekt „Regionale
Open Government Labore“. Alle genannten Ressorts sind Mitglieder des auf
Referatsleitungsebene neu eingerichteten Steuerungskreises Smart Cities/Smart
Regions. Ziel ist es, Schnittstellen zwischen den Programmen zu erkennen und
sich abzustimmen. Die genannten Ressorts sind insofern kontinuierlich
beteiligt, weitere Ressorts je nach Bedarf.
3. Wie viele Modellregionen plant die Bundesregierung insgesamt zu
fördern (bitte nach Jahren auflisten)?
Die Bundesregierung befindet sich darüber noch in Beratung.
Im Rahmen des Modellvorhabens „Smarte.Land.Regionen“ fördert das BMEL
seit dem 1. Januar 2021 sieben Modell-Regionen.
In den Modellprojekten Smart Cities werden folgende Modell-Regionen in den
jeweiligen Staffeln gefördert:
• Aus 2019: Landkreis Wunsiedel, Kooperationsprojekte „5 für
Südwestfalen“, Brandis und Region Partheland,
• Aus 2020: Eifelkreis Bitburg-Prüm, Landkreis Hof, Landkreis Mayen-
Koblenz, Landkreis St. Wendel,
• Aus 2021: Landkreis Hameln-Pyrmont, Landkreis Kusel, Verband Region
Rhein-Neckar, Gemeinde Ringelai und das Ilzer Land, Kreis Schleswig-
Flensburg, Region Linz (Stadt Linz und Verbandsgemeinde Linz),
Landkreis Vorpommern-Greifswald.
4. Was sind die für die Bundesregierung maßgeblichen Kriterien zur
Benennung von Smart Regions und Smart Cities?
Im Rahmen der Auswahlverfahren für die Modellprojekte Smart Cities war bei
den Runden 2020 und 2021 das Ziel, aufbauend auf der ersten Staffel der
Modellprojekte Smart Cities ein weiteres Bündel von Modellprojekten
auszuwählen, die vielfältige Lernbeispiele ermöglichen und Erkenntnisse für die gesamte
Bandbreite der kommunalen Landschaft generiert. Wesentlich dafür sind
Beiträge zur Lösung repräsentativer stadtentwicklungspolitischer
Herausforderungen. Die vielfältigen Ausgangssituationen der Kommunen mit ihren
raumspezifischen Bedingungen und ihre jeweiligen Potenziale, Herausforderungen und
Ziele benötigen unterschiedliche Ansätze, zu denen die Modellprojekte
beitragen sollen. Erst aus diesem Gesamtbild und dem Mehrwert für die Gestaltung
der deutschen Städte, Kreise und Gemeinden insgesamt ergibt sich die
Förderentscheidung für die Modellprojekte Smart Cities.
Die Auswahlverfahren der Modellprojekte Smart Cities waren daher
grundsätzlich in zwei Phasen unterteilt, in denen die Bewerbungen aus unterschiedlichen
Perspektiven betrachtet wurden. Aufgabe der Fachgutachter war es, die
einzelnen Bewerbungen aus Perspektive der Begutachtungskriterien auf ihre
grundsätzliche Förderwürdigkeit zu bewerten. Aufgabe der Jury war es, auf Basis
dieser Begutachtung ein vielfältiges Bündel von Modellprojekten auszuwählen.
Daher gibt es Abweichungen zwischen der rein additiv gebildeten
Punktereihung der einzelnen Fachgutachter und der Entscheidung der Jury.
Die Fachgutachter haben dabei folgende Bewertungskriterien angelegt:
• Zukunftsfähigkeit und integrierte Stadtentwicklung
• Orientierung an übergeordneten und lokalen
stadtentwicklungspolitischen Zielen,
• Ausrichtung an der lokalen Ausgangslage,
• Systematische Zukunftsbefassung,
• Potenzial zur Lösung alter und neuer stadtentwicklungspolitischer
Herausforderungen,
• Gestaltende Nutzung der Digitalisierung im Raum und Umgang mit
ihren stadträumlichen Wirkungen.
• Einbezug der Akteure und lokale Ressourcen
• Aussagekräftige, empiriebasierte und partizipative Smart-City-Strategie,
• Berücksichtigung des Ressourcenbedarfs (Finanzen, Daten,
Kompetenzen, Personal) bei der Entwicklung und Auswahl von Maßnahmen,
• Berücksichtigung der Realisierbarkeit und betrieblicher
Notwendigkeiten.
• Modellhaftigkeit
• Skalierbarkeit/Ausrollbarkeit: Systemintegration, Sektorkopplung,
Überwindung und Vermeidung von Pfadabhängigkeiten,
• Reproduzierbarkeit vom Pilot in die breite Umsetzung,
• Übertragbarkeit in andere Kommunen: Bereitstellung von Lösungen,
Werkzeugen und freier Software (Open-Source-Prinzip),
• Weiterentwicklung planerischer Grundlagen und Methoden.
Die Jury hat in ihrer Auswahl Bewerbungen aus unterschiedlichen Stadt- und
Gemeindetypen, aus ländlichen, peripheren Regionen und aus verdichteten
Agglomerationsräumen berücksichtigt. Sie bezog auch demographische und
regionalökonomische Aspekte (schrumpfende und wachsende Regionen) in ihre
Erwägung ein, um die unterschiedlichen Gegebenheiten möglichst umfassend
abzubilden.
Zusätzlich berücksichtigte die Jury in ihrer Auswahl auch die geographische
Lage der von ihr zur Förderung vorgeschlagenen Bewerbungen. Dies betrifft
sowohl eine ausgeglichene Verteilung auf Ebene der Länder als auch eine
besondere Berücksichtigung von Bewerbungen aus den östlichen Ländern aus
regionalentwicklungspolitischen Erwägungen.
Erst aus dem Gesamtbild der beiden Betrachtungswinkel (vertreten durch
Fachgutachter und Jury) ergibt sich die Förderwürdigkeit als Modellprojekt Smart
Cities.
5. Wie möchte die Bundesregierung Smart Cities und Smart Regions in
Deutschland stärken?
Die Bundesregierung möchte im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu starken und
handlungsfähigen Kommunen in ganz Deutschland beitragen – unabhängig
davon, ob diese sich im Einzelfall als „Smart City“ oder „Smart Region“
verstehen. Dafür nutzt die Bundesregierung eine Vielzahl von Instrumenten. Dazu
gehören u. a. das Gesamtdeutsche Fördersystem, die Städtebauförderung und
weitere Bausteine wie die Nationale Klimaschutz-Initiative (NKI) oder das
Bundesprogramm Ländliche Entwicklung und die Modellprojekte Smart Cities.
Darüber hinaus strebt die Bundesregierung unter anderem einen Pakt für
Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung mit den Ländern
für eine Personal- und Weiterbildungsoffensive sowie die Digitalisierung auf
allen Ebenen an.
Mit dem im Bundesprogramm Ländliche Entwicklung geförderten
Modellvorhaben „Smarte.Land.Regionen“ will das BMEL Digitalisierungsstrategien und
Ideen in sieben Landkreisen (= Modellregionen) fördern, die dazu beitragen,
auch in Zukunft auf dem Land gut leben und arbeiten zu können. Die sieben
Modellregionen werden über eine gemeinsame Plattform, ein digitales
Ökosystem, verbunden. Der Wissenstransfer, die gemeinsame Entwicklung von
Diensten und die Vernetzung zwischen den Modellregionen sind Kernkomponenten
des Modellvorhabens. Eine Vernetzung weiterer Landkreise über das digitale
Ökosystem wird angestrebt.
BMWK unterstützt mit der Initiative „Stadt.Land.Digital“ seit Januar 2019
Kommunen bei ihrer digitalen Transformation, und zwar insbesondere
dabei, konkrete Strategien für die eigene Digitalisierung zu entwickeln.
„Stadt.Land.Digital“ legt den Fokus auf die strategische Zusammenarbeit
zwischen Wirtschaftsunternehmen, Verwaltungen, kommunalen Unternehmen, IT-
Dienstleistern, Wirtschaftsfördereinrichtungen, regionalen Verbänden und
Vereinen sowie Bürgerinnen und Bürgern.
6. Wie möchte die Bundesregierung Smart Cities und Smart Regions in
Deutschland in Bezug auf Cybersicherheit und Krisenresilienz stärken?
Zu Cybersicherheit und Krisenresilienz von Smart Cities und Smart Regions
werden im Rahmen der Betreuung der Modellprojekte Smart Cities
Informationsformate und Erfahrungsaustausche angeboten sowie Fragestellungen im
Rahmen der Begleitforschung zu den Modellprojekten aufgearbeitet. Die
Erfahrungen und Ergebnisse der Modellprojekte werden über verschiedene
Formate auch an nicht geförderte Kommunen vermittelt.
Zu Cybersicherheit hat das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) Handlungsempfehlungen zur Informationssicherheit in Smart Cities
und Smart Regions veröffentlicht (
https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/P
resse/Alle-Meldungen-News/Meldungen/smartcities_220114.html), die auf der
ersten Konferenz der Modellprojekte Smart Cities vorgestellt und in ihrer
praktischen Anwendung diskutiert wurden. Im Rahmen der Begleitforschung zu
den Modellprojekten Smart Cities werden aktuell Resilienzstrategien in Smart
Cities untersucht. Die Nationale Dialogplattform Smart Cities (
https://www.sm
art-city-dialog.de/nationale-dialogplattform) wird sich zudem in der nächsten
Phase mit Fragen der Resilienz beschäftigen.
7. Wie wird das Thema „Digitale Mobilität“ und die dazu nötige
Sensorausstattung von öffentlicher Verkehrsinfrastruktur in den Smart Regions und
Smart Cities gefördert?
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt die
digitale Transformation der urbanen Mobilität in deutschen Städten und
Gemeinden mit dem Programm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“. Für
einen neuen Förderaufruf in Höhe von 30 Mio. Euro wurde die 2020
ausgelaufene Förderrichtlinie neu aufgelegt und weiterentwickelt. Mit dem Programm
können z. B. folgende Maßnahmen umgesetzt werden: Erhebung,
Bereitstellung und Nutzung von Mobilitäts-, Umwelt- oder Meteorologie-Daten,
intelligentes Verkehrsmanagement, Multimodalität, Automation, Kooperation und
Vernetzung, Entwicklung von Mobilitätsplattformen für lückenloses
anbieterübergreifendes Routing und Ticketing, für Ride-Sharing-/On-Demand-Dienste,
oder effiziente City-Logistik.
Grundsätzlich sind jedoch die jeweiligen Baulastträger für die Ausstattung der
Infrastrukturen entsprechend des Standes der Technik zuständig.
8. Wie wird in den Smart Cities und Smart Regions der Einsatz von
Künstlicher Intelligenz gefördert?
Innerhalb der Modellprojekte Smart Cities planen einige Modellprojekte
Umsetzungsmaßnahmen, die den Einsatz von Künstlicher Intelligenz anhand
bestimmter Anwendungsfälle testen. Eine spezifische Förderung von Künstlicher
Intelligenz in den Modellprojekten Smart Cities ist nicht vorgesehen.
9. Welchen umwelt- und klimapolitischen Mehrwert möchte die
Bundesregierung durch die Förderung von Smart Cities und Smart Regions
generieren, und durch welche konkreten Vorhaben soll dies umgesetzt
werden?
Im Förderaufruf für „Investive Kommunale Klimaschutz-Modellprojekte“ der
Nationalen Klimaschutz Initiative (NKI) werden Ansätze zu „Smart City“ als
förderwürdiges Handlungsfeld benannt. Hierunter wird vor allem die
Vernetzung, Integration und intelligente Steuerung verschiedener umwelttechnischer
Infrastrukturen verstanden. Zum aktuellen Zeitpunkt liegen noch keine
geförderten Projekte vor, die diesem Handlungsfeld eindeutig zuordenbar sind.
Der Förderaufruf wurde im Herbst 2021 neu veröffentlicht. Skizzen können
zweimal im Jahr eingereicht werden. Die aktuelle Gültigkeit endet im Oktober
2024.
Ziel der Förderung ist es, die Umsetzung wegweisender investiver
Modellprojekte im kommunalen Klimaschutz zu ermöglichen und durch direkte
(quantifizierbare) Treibhausgasminderungen einen wesentlichen Beitrag zur
schrittweisen Erreichung der Treibhausgasneutralität von Kommunen zu erreichen. Eine
bundesweite Sichtbarkeit soll zur Nachahmung und Umsetzung weiterer
Klimaschutzprojekte anregen. Ein weiteres Ziel ist es, den Fördermitteleinsatz pro
vermiedener Tonne CO2-Äquivalent auf durchschnittlich 110 Euro pro Tonne
(netto) bzw. (brutto: 75 Euro pro Tonne) zu begrenzen.
Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und
Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige
Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung. Für
kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige
Kommune antragsberechtigt.
Das wettbewerbliche Auswahlverfahren ist zweistufig organisiert (Skizze/
Antrag). Die Förderquote beträgt vorbehaltlich der beihilferechtlichen
Zulässigkeit bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, für
nachweislich finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent.
Innerhalb der Modellprojekte Smart Cities planen einige Modellprojekte
umwelt- und klimapolitisch relevante Maßnahmen. Dazu gehören u. a. sog.
digitale Zwillinge für klimafreundlichere Quartiere, die Stärkung des Radverkehrs
oder Maßnahmen für eine verbesserte städtische Wasserwirtschaft unter
Integration städtebaulicher Belange.
10. Wird die Bundesregierung für Smart Cities und Smart Regions auch
bürokratische und regulatorische Erleichterungen im Rahmen von
Experimentierräumen ermöglichen, und wenn ja, wie werden diese konkret
aussehen?
Die Reallabore-Strategie des BMWK verfolgt das Ziel, Reallabore als
Testräume für Innovation und Regulierung zu stärken und deren Umsetzung in der
Praxis zu erleichtern. In diesem Rahmen werden themenübergreifend auch
regulatorische Erleichterungen geprüft.
11. Gibt es konkrete Projekte sowie regulatorische und gesetzliche
Vorhaben, die die Bundesregierung im Bereich Smart Homes umsetzen
möchte?
a) Wenn ja, bitte die einzelnen Projekte und Vorhaben darlegen und
nennen?
b) Wenn nein, warum sieht die Bundesregierung keine konkreten
regulatorischen Projekte und gesetzlichen Vorhaben im Bereich Smart
Homes vor, bitte erläutern?
Ein Mindeststandard der Gebäudeautomation hinsichtlich Energieeinsparung ist
im Gebäudeenergiegesetz (GEG) für Wohn- und Nichtwohngebäude bereits
berücksichtigt. Wird der Mindeststandard übertroffen, kann die zusätzliche
Energieeinsparung bei der Berechnung des Jahresprimärenergiebedarfs
berücksichtigt werden.
Die Anhebung des Mindeststandards wird im Hinblick auf den Stand der
Technik und einer grundsätzlichen Wirtschaftlichkeit fortlaufend geprüft.
Grundsätzlich sind Smart-Home-Anwendungen auch von gesetzlichen Regelungen
hinsichtlich des Datenschutzes und des Erhalts der Funktionsfähigkeit (Recht
auf Updates) betroffen.
12. Warum wird der Bereich Smart Homes nicht im Koalitionsvertrag der
Bundesregierung erwähnt (bitte Gründe erläutern und darlegen)?
Seitens der Bundesregierung wird das Thema Smart Home bereits adressiert.
Eine explizite Erwähnung im Koalitionsvertrag war daher nicht erforderlich.
Für die gesetzlichen Regelungen wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
Darüber hinaus wird die Installation von Smart-Home-Anwendungen von der
Kreditanstalt für Wideraufbau (KfW) hinsichtlich Energieeinsparung,
Einbruchschutz und Gefahrenabwehr bereits gefördert.
13. Mit welchen Staaten und internationalen Partnern sieht die
Bundesregierung vor, in den Bereichen Smart Cities und Smart Regions
zusammenzuarbeiten?
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) kooperiert zur Förderung von Smart Cities und Smart Regions im
Globalen Süden mit Städten und Städteverbänden wie ICLEI (Local Governments
for Sustainability) und C40 sowie mit nichtstaatlichen Netzwerken wie der
SLOCAT-Partnerschaft (Partnership on sustainable, low carbon transport).
Außerdem fördert die deutsche Entwicklungszusammenarbeit bestehende
Netzwerke zwischen Gebern, staatlichen Akteuren, Zivilgesellschaft und Wirtschaft.
Beispiele hierfür sind die Transformative Urban Mobility Initiative (TUMI),
die PREVENT Abfall Allianz und die Cities Finance Facility (CFF). Darüber
hinaus soll die Kooperation mit internationalen Organisationen erweitert
werden, welche Schwerpunkte im Digitalbereich haben, z. B. UN Global Pulse,
Digital Impact Alliance (DIAL), International Telecommunications Union (ITU)
und UNITAC (United Nations Innovation Technology Accelerator for Cities).
Im Bereich der nachhaltigen Stadtentwicklung, innerhalb dessen auch die
Zusammenarbeit zu Smart Cities erfolgt, liegt der Fokus des BMZ aktuell auf
folgenden Ländern: Ägypten, Albanien, Algerien, Bangladesch, Brasilien, China,
Ecuador, Georgien, Ghana, Indien, Indonesien, Jordanien, Kambodscha,
Kolumbien, Kosovo, Marokko, Mexiko, Namibia, Peru, Ruanda, Serbien und
Südafrika. Beispiele hierunter im Bereich Smart Cities sind die Förderung lokaler
Digitalzentren in Partnerländern, in denen u. a. innovative Lösungen für die
Optimierung des öffentlichen Nahverkehrs und E-Government entwickelt
werden, und die Unterstützung der „Smart Cities Mission“ des indischen
Wohnungsbauministeriums.
Das BMWSB kooperiert im Rahmen des Internationalen Smart Cities
Netzwerks (ISCN) mit den Kernmitgliedsländern Brasilien, Indien, Mexiko und
Peru. Dabei soll der internationale Austausch und Wissenstransfer zwischen
Städten und den dortigen national zuständigen Ressorts sowie Wissenschaft
und Zivilgesellschaft im Themenfeld Smart Cities gestärkt werden.
14. Welche Bedeutung kommt dem Internationalen Smart-Cities-Netzwerk
in den Vorhaben der Bundesregierung zu Smart Cities und Smart
Regions zu?
Viele Smart City-Lösungen wurden in anderen Staaten bereits erfolgreich
erprobt und implementiert. Solche Lösungen werden im Zuge des gemeinsamen
Wissenstransfers des Internationalen Smart City Netzwerkes deutschen
Kommunen durch die Veröffentlichung von Studien oder durch Veranstaltungen
zugänglich gemacht. Eine Verstetigung des internationalen Erfahrungsaustausches
zur Verankerung innovativer Ansätze innerhalb der Fachdiskussion ist
strategisch erforderlich, da Städte und Regionen durch ein kontinuierliches
voneinander Lernen befähigt werden, sich durch Smart-City-Lösungen in einem
breitgefächerten globalen Wettbewerb zu behaupten.
15. Wie will die Bundesregierung das Internationale-Smart-Cities Netzwerk
stärken?
Das Internationale Smart City Netzwerk kann nur im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel (vgl. Antwort zu Frage 40b) gestärkt werden.
16. Wie wird die Bundesregierung die Zusammenarbeit auf europäischer
Ebene in den Bereichen Smart Cities und Smart Regions gestalten?
Die Bundesregierung stärkt mit dem Projekt „Smart Cities befähigen –
Handlungsansätze zur europäischen Vernetzung“ kurz „#vernetzt in Europa“ den
gemeinsamen Austausch auf der kommunalen Ebene durch Peer-Learning-
Prozesse und Partnerschaften. Für die Ebene der Mitgliedstaaten sind
gemeinsame Vernetzungstreffen vorgesehen.
17. Welche genauen Maßnahmen und Förderinstrumente sind im Rahmen
des Bundesprogramms „Smart Cities“ angedacht (bitte die einzelnen
kurz-, mittel- und längerfristigen Maßnahmen sowie Förderinstrumente
auflisten)?
18. Welche Zielsetzungen verfolgt die Bundesregierung im Rahmen des
Bundesprogramms „Smart Cities“?
19. In welcher Höhe soll das Bundesprogramm „Smart Cities“
fortgeschrieben werden?
20. Welchen Stellenwert nimmt die Smart-City-Charta innerhalb der
Fortsetzung des Bundesprogramms „Smart Cities“ ein?
Die Fragen 17 bis 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Vor der Konzeption eines Bundesprogramms Smart Cities wird das BMWSB
die Erfahrungen aus der jetzigen Förderung „Modellprojekte Smart Cities“
auswerten und diese evaluieren.
21. Sind im Rahmen der im Haushaltsentwurf 2022 (Bundestagsdrucksache
20/1000) veranschlagten 83 Mio. Euro für die Förderung von
Modellprojekten „Smart Cities“ weitere neue Förderaufrufe vorgesehen?
a) Wenn ja, bitte darlegen, wann die einzelnen neuen Förderaufrufe
beginnen, was ihre jeweiligen Fördergegenstände sind und wer im
Rahmen der einzelnen Förderrichtlinien antragsberechtigt ist?
b) Wenn ja, bitte darlegen, ob und inwieweit neue Förderaufrufe auf
schon bisherige Förderrunden im Rahmen des Programms
„Modellprojekte Smart Cities“ aufbauen werden?
c) Wenn nein, bitte die Gründe darlegen, warum keine weiteren
Förderaufrufe im Rahmen des Programms „Modellprojekte Smart Cities“
aus Sicht der Bundesregierung notwendig sind?
Die im Haushaltsentwurf 2022 der Bundesregierung für das Jahr 2022
veranschlagten Ausgaben von 83 Mio. Euro sind für die Ausfinanzierung der in den
Jahren 2019, 2020 und 2021 für das Fälligkeitsjahr 2022 ausgebrachten
Verpflichtungsermächtigungen vorgesehen. Sie dienen im Wesentlichen der
Ausfinanzierung der in den Jahren 2019 bis 2021 ausgewählten Modellprojekte.
Hierfür sind Programmmittel i. H. v. insgesamt rd. 822 Mio. Euro zugrunde
gelegt. Für das Jahr 2022 sind im Haushalt 2022 keine zusätzlichen
Programmmittel vorgesehen. Die Bundesregierung hat zunächst andere Vorhaben
priorisiert.
22. Welche Maßnahmen sollen darüber hinaus im Rahmen der im
Haushaltsentwurf 2022 (Bundestagsdrucksache 20/1000) veranschlagten 83 Mio.
Euro für die Förderung von Modellprojekten „Smart Cities“ realisiert
werden (bitte die einzelnen Maßnahmen darlegen)?
Neben den Modellprojekten selbst wird aus dem Titel insbesondere die
„Koordinierungs- und Transferstelle Smart Cities“ (Wissenstransfer,
Begleitforschung, Evaluation und andere Projektträger-Aufgaben) getragen. Daneben
werden aus dem Titel weitere Mandatar-Kosten der Programm-Umsetzung, wie
z. B. die Verwaltungskosten der KfW, finanziert.
23. Wie, wann, und mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die
Bundesregierung, die Forderung aus dem Koalitionsvertrag, das Bundesprogramm
„Smart Cities“ auf „Smart Regions“ zu erweitern, es agiler zu gestalten
und mit städtebaulichen Fragen zu verknüpfen (S. 129,
Koalitionsvertrag), umzusetzen?
24. Welche Zielsetzungen werden mit der Erweiterung des
Bundesprogramms „Smart Cities“ auf „Smart Regions“ verfolgt?
25. Wie soll das Bundesprogramm agiler gestaltet und mit städtebaulichen
Fragen verknüpft werden?
26. Mit welchen städtebaulichen Fragen soll das Bundesprogramm im
Rahmen seiner Erweiterung auf „Smart Regions“ verknüpft werden?
Die Fragen 23 bis 26 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 17 bis 20 wird verwiesen.
27. Wie soll aus Sicht der Bundesregierung der Smart-City-Stufenplan
gemäß Koalitionsvertrag (S. 93) weiterentwickelt werden?
28. Soll im Rahmen des Smart-City-Stufenplans eine „Top-down“- oder eine
„Bottom-up“-Methodik oder eine weitere Methodik angewandt werden
(bitte die Gründe für die Anwendung der entsprechenden Methodik
darlegen)?
29. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit dem Smart-City-
Stufenplan?
30. Werden verschiedene Smart-City-Akteure bei der Weiterentwicklung des
Smart-City-Stufenplanes miteinbezogen?
a) Wenn ja, bitte die einzelnen Akteure, die einbezogen werden, nennen
und bitte darlegen, im Rahmen welcher Formate diese Akteure bei
der Weiterentwicklung des Smart-City-Stufenplanes einbezogen
werden?
b) Wenn keine Smart-City-Akteure bei der Weiterentwicklung des
Smart-City-Stufenplanes miteinbezogen werden, bitte die Gründe
dafür nennen?
31. Bis wann soll die Weiterentwicklung des Smart-City-Stufenplans
abgeschlossen sein?
32. Wann wird der Smart-City-Stufenplan von Seiten der Bundesregierung
vorgestellt?
33. Wie wird die Bundesregierung, unterschiedliche Strukturen, Prozesse
und Zielsetzungen, die es in Deutschland in den Bereichen „Smart
Cities“ und „Smart Regions“ bereits gibt, berücksichtigen?
Die Fragen 27 bis 33 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat sich mit der Erstellung eines Smart City Stufenplans
noch nicht befasst. Sie wird zunächst die Erfahrungen aus den Modellprojekten
Smart Cities auswerten.
34. Inwiefern will die Bundesregierung die Wirtschaft in den Aufbau von
Smart Cities und Smart Regions miteinbeziehen?
Die Smart-City-Politik der Bundesregierung zielt in erster Linie auf die
Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit, um die Chancen der Digitalisierung
zur Verbesserung der Lebensqualität im Sinne des Gemeinwohls zu nutzen und
verantwortungsvoll mit den Risiken umzugehen.
Das BMWSB-Referat Smart Cities ist regelmäßiger Gast beim Bitkom e. V.
(AK Smart City & Smart Region) und beteiligt sich jedes Jahr (auch 2022) an
der Smart Country Convention.
Bei der konkreten Umsetzung von Maßnahmen der Modellprojekte Smart
Cities ist die Wirtschaft im Rahmen der rechtlichen Vorgaben, u. a. des Vergabe-
und Beihilferechtes, selbstverständlicher Partner der öffentlichen Hand.
35. Welches Verfahren für die Standortvergabe für das Smart-City-
Kompetenzzentrum ist von der Bundesregierung angedacht?
36. Wann soll das Smart-City-Kompetenzzentrum eingerichtet werden?
37. Mit welchen konkreten Aufgaben soll das Smart-City-
Kompetenzzentrum beauftragt werden?
38. Inwiefern könnten bestehende Landesenergieagenturen Aufgaben des
Smart-City-Kompetenzzentrums übernehmen?
39. Inwiefern könnten private Unternehmen mit potenziellen Aufgaben eines
Smart-City-Kompetenzzentrums betraut werden?
Die Fragen 35 bis 39 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zentrales Element der Förderung der Modellprojekte ist der Wissenstransfer
von Smart City-Themen und Erkenntnissen aus den Modellprojekten in die
Breite der kommunalen Praxis. Hierfür sowie für die fachliche Begleitung
(Erstellung von Studien und Handlungsempfehlungen) hat die Bundesregierung im
Sommer 2021 im Rahmen eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens eine
Koordinierungs- und Transferstelle Smart Cities (KTS) eingerichtet. Beauftragt
ist ein Konsortium rund um DLR Projektträger mit weiteren Partnern (Difu,
Fraunhofer IESE, Fraunhofer IAO, Creative Climate Cities,
Kompetenzzentrum Wasser, Verwaltungsuniversität Speyer).
Das Spektrum der Aufgaben reicht von der fachlichen Begleitung der
Modellprojekte über den Transfer der Erfahrungen und des Wissens in die geförderten
Kommunen, die Durchführung von sog. Regionalveranstaltungen auch für
nicht geförderte Kommunen, der wissenschaftlichen Begleitforschung bis hin
zum Aufbau einer Wissens- und Vernetzungsplattform. De facto nimmt die
Koordinierungs- und Transferstelle Smart Cities damit die Aufgaben eines
Kompetenzzentrums Smart Cities wahr.
40. Mit Blick auf die im Haushaltsentwurf 2022 (Bundestagsdrucksache
20/1000) veranschlagten 1,7 Mio. Euro für Smart Cities, Internationale
Zusammenarbeit ergeben sich folgende Fragen,
a) welches Verfahren soll für die Ermittlung eines externen
Unterstützers für die Fortsetzung der Dialogplattform „Smart Cities“
angewendet werden,
Die Auswahl des externen Unterstützers für die Fortsetzung der
Dialogplattform „Smart Cities“ erfolgt durch eine öffentliche Ausschreibung in einem
zweistufigen Verhandlungsverfahren entsprechend der europarechtlichen
Vorgaben.
b) welche Smart-City-Aktivitäten sollen mit diesen Mitteln gefördert
werden,
Aus dem Titel werden folgende Smart-City-Aktivitäten finanziert: Die
Dialogplattform Smart Cities, das Projekt „Smart Cities befähigen –
Handlungsansätze zur europäischen Vernetzung (#vernetztinEuropa)“ und das Internationale
Smart Cities-Netzwerk (ISCN).
c) welche Projekte und Aktivitäten zum europäischen und
internationalen Erfahrungsaustausch zu Smart Cities sollen mit diesen Mitteln
finanziert werden,
Die Smart City-Aktivitäten der Dialogplattform Smart Cities, des Europäischen
Vernetzungsprojektes und des Internationalen Smart City-Netzwerkes umfassen
unterschiedliche Formate des Austausches und Wissenstransfers, die
gemeinsam das Ziel verfolgen, deutschen Kommunen den laufenden internationalen
und europäischen Diskurs zu erschließen und international erfolgreiche
Lösungen kennen zu lernen. Damit sollen die Kommunen perspektivisch befähigt
werden, ihre Entwicklungsplanungen strategisch nachhaltig auszurichten sowie
ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
d) mit welchen internationalen Organisationen der Stadtentwicklung
soll zusammengearbeitet werden?
Für eine bessere internationale Positionierung Deutschlands ist aktives
Engagement in multilateralen Netzwerken notwendig. Derzeit wird eine vertiefte
fachliche Zusammenarbeit mit UN Habitat (Siedlungsprogramm der Vereinten
Nationen) seitens BMWSB angestrebt. Die Kooperation findet in Abstimmung
mit anderen beteiligten Bundesressorts statt: Auswärtiges Amt (AA) und BMZ.
Die Zusammenarbeit baut auf der Neuen Leipzig-Charta auf und zielt auf eine
Berücksichtigung der europäischen Sicht der gemeinwohlorientierten
Stadtentwicklung in den internationalen Stadtentwicklungsagenden. Außerdem
bringt sich BMWSB in weiteren stadtentwicklungsbezogenen Netzwerken ein:
UNECE (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) und
OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung).
41. Wie ordnen sich die Vorhaben der Bundesregierung zu Smart Cities und
Smart Regions in den weiteren digitalpolitischen Vorhaben der
Bundesregierung, wie u. a. in die Digitalstrategie der Bundesregierung, die in
der ersten Jahreshälfte 2022 präsentiert werden soll, ein?
Die Digitalstrategie gibt das Zielbild für die Digitalpolitik der Bundesregierung
vor und zeigt auf, wo Deutschland im Jahr 2025 in der digitalen Entwicklung
stehen soll. Als Dachstrategie beschreibt die Digitalstrategie den
übergeordneten Rahmen. Das BMDV beteiligt alle Ressorts an der Ausarbeitung und
Umsetzung der Digitalstrategie. In Anbetracht der noch laufenden Abstimmung
lassen sich Fragen zu ressortspezifischen Zielen und einzelnen Maßnahmen
zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht im Detail beantworten.
42. Inwieweit wird die Bundesregierung die Modelle der Länder und
Kommunen für Smart Cities und Smart Regions in ihren diesbezüglichen
Bundesprogrammen berücksichtigen und einbinden?
Die Bundesregierung wird bei Konzeption eines Bundesprogrammes Smart
Cities – wie auch in der Vergangenheit bei der Konzeption der Modellprojekte
Smart Cities – externe Fachleute, darunter auch Vertreterinnen und Vertreter
von Ländern und Kommunen, einbeziehen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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