[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/2069 –
Situation und Auswirkung des Krieges in der Ukraine auf den Bereich Familie,
Senioren, Frauen und Jugend, insbesondere der frühkindlichen Bildung sowie
der Kinderbetreuung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 24. Februar 2022 hat der Präsident der Russischen Föderation, Wladimir
Putin, einen Angriffskrieg auf die Ukraine begonnen und setzt diesen
unvermindert fort. Dies hat die größte innereuropäische Flüchtlingsbewegung seit
dem Zweiten Weltkrieg in Gang gesetzt. Unter den Geflüchteten sind
insbesondere Kinder, Jugendliche und Frauen. Viele Geflüchtete kommen auch
nach Deutschland. Es ist daher absehbar, dass dies massive Auswirkungen
insbesondere auf den gesamten Kinder- und Jugendbereich haben wird bzw.
bereits hat.
Im Rahmen der Antwort auf die Schriftliche Frage 72 auf
Bundestagsdrucksache 20/1267 zur Betreuungssituation von Kindern mit Blick auf die
geflüchteten Kinder aus der Ukraine hat die Bundesregierung u. a. ausgeführt, dass
Kinder der ukrainischen Schutzsuchenden grundsätzlich einen Anspruch auf
Kindertagesbetreuung haben. Kindertageseinrichtungen und die
Kindertagespflege leisteten wichtige Beiträge zur Förderung der Entwicklung und zum
frühzeitigen Spracherwerb der Kinder sowie bei der Eingewöhnung der
schutzsuchenden Familien in ihre neue Lebenswelt. Bundesweit übersteige der
Bedarf nach Plätzen in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung
immer noch den Ausbaustand. Vor diesem Hintergrund sei es besonders
wichtig, dass die Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen zum Kita-
Ausbau und zur Fachkräftesicherung fortgesetzt werden und nicht nachlassen.
Zudem solle für Integrationskursbesuchende das Bundesprogramm
„Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft“ vorübergehend Abhilfe schaffen
können. Mit dem Programm bestünde auch die Möglichkeit, dass sich
ehemalige Kursteilnehmende zur Kindertagespflegeperson qualifizieren lassen.
Allerdings würde es durch die Zunahme an ukrainischen
Integrationskursteilnehmenden voraussichtlich zu Mehrbedarfen im Bundesprogramm kommen.
Mit Blick auf zusätzlich benötigtes Personal in der Kindertagesbetreuung solle
angesichts der großen Zahl an Personen, die aktuell aus der Ukraine
eintreffen, auch das Potenzial der Geflüchteten, die – teilweise mit pädagogischer
Qualifikation – eine Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung anstreben, genutzt
werden. In den Bundesprogrammen „Fachkräfteoffensive“, „Kita-Einstieg“
Deutscher Bundestag Drucksache 20/2318
20. Wahlperiode 15.06.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 14. Juni 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
und „Integrationskurs mit Kind“ seien bzw. werden bereits Wege erprobt, wie
dieser Einstieg für Personen gelingen könne, die dann z. B. als Kita-Helferin
bzw. Kita-Helfer, als Kulturmittlerinnen bzw. Kulturmittler oder als
Tagespflegepersonen tätig sein können.
Die Ergänzung zum Entwurf Bundeshaushalt 2022 sieht im Zusammenhang
mit den Geflüchteten aus der Ukraine u. a. für die Kinderbetreuung 1 Mrd.
Euro vor. Die Mittel sollen den Ländern über einen erhöhten Anteil an der
Umsatzsteuer zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sind 35 Mio.
Euro für die Verstärkung von Maßnahmen im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Einzelplan
17, vorgesehen.
1. Wie viele geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine befinden
sich aktuell in Deutschland (bitte nach Alter der Kinder und
Jugendlichen aufschlüsseln)?
Zum Stichtag 5. Juni 2022 waren im Ausländerzentralregister (AZR) insgesamt
318 359 aufhältige Minderjährige erfasst, die im Zusammenhang mit dem
Ukraine-Krieg seit dem 24. Februar 2022 in Deutschland eingereist sind. Eine
Aufschlüsselung nach Altersgruppen kann der folgenden Tabelle entnommen
werden:
Altersgruppe Personen
Unter 1 Jahr 10 090
1 bis 2 Jahre 26 834
3 bis 5 Jahre 49 149
6 bis 11 Jahre 120 761
12 bis 13 Jahre 40 603
14 bis 17 Jahre 70 922
2. Wie viele geflüchtete Kinder aus der Ukraine werden nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits in Deutschland in einer Kindertageseinrichtung
bzw. in der Kindertagespflege aktuell betreut, und wie viele Kinder
nutzen Ganztagsbetreuungsangebote im Grundschulalter (bitte nach Alter
und nach Bundesländern aufteilen)?
Der Bundesregierung liegen zur Anzahl der geflüchteten Kinder aus der
Ukraine in einer Kindertageseinrichtung bzw. in der Kindertagespflege keine validen
Erkenntnisse vor.
Seit dem 24. Februar 2022 kommen viele ukrainische Kinder und Jugendliche
in Deutschland an. Inzwischen wurden Zehntausende an allgemeinbildenden
Schulen angenommen. Aktuelle Zahlen dazu, differenziert nach
Bundesländern, veröffentlicht die Kultusministerkonferenz (KMK) wöchentlich (siehe
https://www.kmk.org/dokumentation-statistik/statistik/schulstatistik/gefluechtet
e-kinderjugendliche-aus-der-ukraine.html). Wie viele von ihnen im
Grundschulalter Ganztagsbetreuungsangebote in Deutschland nutzen wurde durch die
KMK nicht erhoben.
3. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele Kinder, für die
bereits ein Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in der
Kindertagespflege oder im Rahmen der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter
bereitgestellt wurde, bereits wieder in die Ukraine zurückgezogen sind?
Für die Kindertagesbetreuung sind nach dem Grundgesetz die Länder in
eigener Zuständigkeit verantwortlich. Hierzu liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
4. Hat die Bundesregierung Kenntnis von den konkreten zusätzlichen
Bedarfen an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen, in der
Kindertagespflege und im Rahmen der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter
aufgrund der aus der Ukraine geflüchteten Kinder, und in welchen
Bundesländern übersteigt der Bedarf das vor Ort bestehende Platzangebot
(bitte Bedarfe und vorhandene Platzangebote nach Bundesland
aufschlüsseln)?
Für die Kindertagesbetreuung sind nach dem Grundgesetz die Länder in
eigener Zuständigkeit verantwortlich. Der Bundesregierung liegen keine konkreten
Zahlen von zusätzlichen Bedarfen an Betreuungsplätzen vor.
5. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Schaffung eines
bedarfsgerechten und hochwertigen Angebots der Kindertagesbetreuung
eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt und der Bund die Länder
und Kommunen bei der Bewältigung dieser Aufgabe auch weiterhin
unterstützen muss?
6. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Länder und
Kommunen dabei zu unterstützen, zusätzliche
Kinderbetreuungsangebote zu schaffen?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Die Kindertagesbetreuung ist nach dem Grundgesetz eine Aufgabe der Länder,
für die ihnen die volle Sach- und Finanzverantwortung eingeräumt wurde. Das
Grundgesetz gibt einen klaren Rahmen für Finanzhilfen des Bundes an die
Länder vor. Es lässt eine Mitfinanzierung von Investitionen im Bereich der
Aufgaben der Länder und Kommunen nur unter eng begrenzten Voraussetzungen zu.
Der Bund beteiligt sich seit 2008 mit fünf Investitionsprogrammen und mit
insgesamt mehr als 5,4 Mrd. Euro am Ausbau der Kindertagesbetreuung über das
Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“. Neben dem mit rund 1,1 Mrd.
Euro dotierten vierten Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung
2017 – 2020“ läuft aktuell noch das fünfte Investitionsprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021“, mit dem der Bund insgesamt eine weitere
Milliarde Euro für den bedarfsgerechten Ausbau von zusätzlichen 90 000
Betreuungsplätzen unter Berücksichtigung von Neubau-, Ausbau- und
Erhaltungsmaßnahmen sowie notwendiger Ausstattungsinvestitionen bereitgestellt hat.
Zuletzt wurde das fünfte Programm im Juni 2021 um ein Jahr verlängert und es
werden demgemäß Investitionen gefördert, die bis zum 30. Juni 2022 bewilligt
werden. Die noch im Sondervermögen vorhandenen Mittel können bis Ende
2023 abgerufen werden.
Aktuell werden die Investitionsprogramme evaluiert. Die Ergebnisse werden
Ende 2022 vorliegen. Nach dem Koalitionsvertrag soll zum weiteren Ausbau
von Kita-Plätzen ein Investitionsprogramm aufgelegt werden.
7. Wie hoch sind nach Kenntnisstand der Bundesregierung die aktuell
kalkulierten Kosten für die Integration der geflüchteten Kinder für den
Bereich der frühkindlichen Bildung und für Kinderbetreuungsmaßnahmen
für das Jahr 2022 und 2023?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die aktuell kalkulierten
Kosten für die Integration der geflüchteten Kinder vor.
8. Mit wie viel Geld unterstützt die Bundesregierung die Bundesländer
konkret bei der Aufnahme ukrainischer Kinder in Tageseinrichtungen bzw.
Tagespflege sowie im Rahmen der Ganztagsbetreuung im
Grundschulalter im Jahr 2022 und im Jahr 2023 (bitte nach Höhe des zusätzlichen
Bundesgeldes, das in den jeweiligen Bundesländern und Kommunen zur
Verfügung gestellt wird, auflisten)?
Mit Beschluss der Besprechung des Bundeskanzlers mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (MPK) vom 7. April 2022 wurde
vereinbart, insgesamt 2 Mrd. Euro im Jahr 2022 an Länder und Kommunen zur
Unterstützung der Mehraufwendungen für die Schutzsuchenden aus der Ukraine
zu geben. Davon sollen ungefähr 1 Mrd. Euro als Beteiligung an Kosten der
Länder etwa für die Kinderbetreuung und Beschulung sowie Gesundheits- und
Pflegekosten Verwendung finden. Die Mittel werden den Ländern über einen
erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer zur Verfügung gestellt. Der Beschluss ist
mit dem Gesetz zur Regelung eines Sofortzuschlages und einer Einmalzahlung
in den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie zur Änderung des
Finanzausgleichsgesetzes und weiterer Gesetze vom 23. Mai 2022 umgesetzt worden.
Zusätzlich zu diesen Mitteln und den in der Antwort zu den Fragen 5 und 6
dargestellten Investitionsprogrammen Kinderbetreuungsfinanzierung stellt die
Bundesregierung insgesamt 3,5 Mrd. Euro an Finanzhilfen für den
quantitativen und qualitativen investiven Ausbau der Ganztagsbetreuung von
Grundschulkindern bereit. Für die überjährige Bewirtschaftung dieser Finanzhilfen
hat die Bundesregierung Ende 2020 ein Sondervermögen „Ausbau ganztägiger
Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ errichtet.
Daraus gewährt der Bund den Ländern 750 Mio. Euro Finanzhilfe mit dem seit
Ende 2020 laufenden Investitionsprogramm zum beschleunigten
Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Der Entwurf der
Verwaltungsvereinbarung für ein weiteres Investitionsprogramm gemäß § 10 des
Ganztagsfinanzhilfegesetzes, mit dem die übrigen 2,75 Mrd. Euro bereitgestellt
werden, wird derzeit zwischen Bund und Ländern beraten.
9. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der fragestellenden Fraktion,
dass die Mittel, die mit der Ergänzung zum 2. Regierungsentwurf für den
Bundeshaushalt 2022 den Ländern für die Kinderbetreuung zur
Verfügung gestellt werden sollen, auch konkret für entsprechende Maßnahmen
für die Kinderbetreuung eingesetzt werden müssen?
a) Wie hoch soll nach Auffassung der Bundesregierung der Anteil für
die Kinderbetreuung an der mit dem oben genannten Entwurf
geplanten 1 Mrd. Euro konkret sein?
b) Welche konkreten Maßnahmen – wie in der Vergangenheit durch
Verwaltungsvereinbarungen – plant die Bundesregierung, um
sicherzustellen, dass die Bundesmittel auch vor Ort für die
Kinderbetreuung ankommen?
Die Fragen 9 bis 9b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die in der Antwort zu Frage 8 genannten Mittel werden den Ländern über
einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer zur Verfügung gestellt und sind
dementsprechend eigenverantwortlich vor Ort durch die Länder in ihren
Zuständigkeiten einzusetzen.
10. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. plant die
Bundesregierung zu ergreifen, damit im Falle der Teilnahme ukrainischer
Frauen an vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finanzierten
Sprachkursen eine bedarfsgerechte Betreuung ihrer Kinder – außerhalb
„regulärer“ Betreuungszeiten – während der Kurse kurzfristig gesichert
werden kann (bitte die Maßnahmen einzeln auch unter Angabe einer
eventuellen jeweiligen finanziellen Unterstützung sowie der Laufzeit
auflisten)?
Um die Teilnahme an einem Integrationskurs für Menschen zu erleichtern, die
für nicht schulpflichtige Kinder Verantwortung tragen, fördert das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in
Kooperation mit dem Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) subsidiäre
Angebote der integrationskursbegleitenden Kinderbeaufsichtigung. Hierzu ist
2022 das neue Bundesprogramm „Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die
Zukunft“ gestartet, das an die bisherige Förderung über das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge (BAMF) anknüpft. Für das Programm ist eine
Laufzeit vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023 geplant. Die Angebote richten
sich speziell an die Teilnehmenden von Integrationskursen, deren Kindern noch
kein Betreuungsplatz im Regelangebot zur Verfügung steht. Im
Bundesprogramm beaufsichtigen qualifizierte bzw. zu qualifizierende
Kindertagespflegepersonen die Kinder, während ihre Eltern am Integrationskurs teilnehmen – in
der Regel in Kursortnähe.
BMI und BMFSFJ unterstützen die Angebote der integrationskursbegleitenden
Kinderbeaufsichtigung im Jahr 2022 mit bis zu 19 Mio. Euro.
11. Wie viel zusätzliches Betreuungspersonal wird nach Kenntnis der
Bundesregierung für die Betreuung der geflüchteten Kinder benötigt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Da der Bundesregierung keine
Erkenntnisse zur Anzahl von Kindern aus der Ukraine in
Kindertageseinrichtungen und Ganztagsbetreuung an Grundschulen vorliegen, ist aktuell noch
keine Aussage über die Anzahl zusätzlich benötigter Fachkräfte möglich.
12. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Zahl an aus der Ukraine
Geflüchteten, die eine Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung anstreben?
13. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele aus der Ukraine
Geflüchtete bereits über eine Qualifizierung verfügen, um eine Tätigkeit
als Betreuungsperson in einer Kindertageseinrichtung, in der
Kindertagespflege und/oder im Rahmen der Ganztagsbetreuung im
Grundschulalter in Deutschland ausüben zu können?
Wenn ja, wie sind die bekannten konkreten Zahlen?
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Fragen nach Qualifikation und Berufswunsch können zum jetzigen
Zeitpunkt nicht valide beantwortet werden, da der Rechtskreiswechsel ins SGB II –
und damit die Zuständigkeit der Jobcenter – erst zum 1. Juni 2022 erfolgt ist.
14. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele Geflüchtete mit
Unterstützung von Bundesprogrammen, wie beispielsweise das
Bundesprogramm „Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft“, eine
Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung, als Kindertagespflegeperson
oder im Rahmen der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter anstreben
(bitte die relevanten Bundesprogramme und konkreten Zahlen
benennen)?
Im Rahmen des Bundesprogramms „Integrationskurs mit Kind: Bausteine für
die Zukunft“ können Personen, die Kinder von Integrationskursteilnehmenden
beaufsichtigen, während der Programmlaufzeit tätigkeitsbegleitend als
Kindertagespflegeperson qualifiziert werden. So können neue Fachkräfte gewonnen
werden – z. B. auch aus dem Feld der Kursabsolventinnen und -absolventen.
Aktuell liegen noch keine Erkenntnisse dazu vor, wie viele Geflüchtete eine
solche Tätigkeit tatsächlich anstreben. Diesbezügliche Erkenntnisse kann die
im zweiten Quartal 2022 gestartete programmbegleitende Evaluation
voraussichtlich zum Ende der Programmlaufzeit (Ende 2023) liefern.
Im Rahmen des aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
(BMAS) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten
Förderprogramms „Integration durch Qualifizierung“, das in der Förderlaufzeit des ESF
Plus neu aufgelegt wird, sind auch Anpassungsqualifizierungen mit dem Ziel
der Erlangung der vollen Gleichwertigkeit und ggf. Berufserlaubnis im Bereich
Erziehung/frühkindliche Bildung förderfähig. Ob und wenn ja wie viele
derartige Maßnahmen künftig gefördert werden, lässt sich jedoch derzeit nicht
prognostizieren, da die Veröffentlichung der Förderrichtlinie und der sich daran
anschließende Auswahlverfahren noch ausstehen.
a) Plant die Bundesregierung neue Bundesprogramme für entsprechende
Qualifizierungsmaßnahmen, wenn ja, welche?
Aktuell sind keine weiteren Bundesprogramme zur Qualifizierung in der
Kindertagesbetreuung vorgesehen.
b) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Bundesprogramm
„Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher“ fortgesetzt bzw.
weiterentwickelt werden sollte?
Wenn ja, gibt es bereits Planungen innerhalb der Bundesregierung
über die Fortsetzung des Programms, wenn ja, welche?
Im von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP geschlossenen
Koalitionsvertrag 2021 bis 2025 wurde vereinbart, dass die Bundesregierung
gemeinsam mit den Ländern und allen relevanten Akteuren eine Gesamtstrategie
entwickeln wird, um den Fachkräftebedarf für Erziehungsberufe zu sichern, in
deren Fokus die Verbesserung der Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen stehen
soll. Derzeit werden die Planungen für einen Gesprächsprozess entwickelt. Die
Ergebnisse aus dem laufenden Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive für
Erzieherinnen und Erzieher“ werden in die Gesamtstrategie einfließen.
15. Ist der Bundesregierung bekannt, ob und in welchen Bundesländern die
Gruppengrößen in Kindertageseinrichtungen erweitert worden sind bzw.
erweitert werden sollen (bitte jeweils nach Gruppengröße und
Bundesland bzw. Kommune aufschlüsseln)?
Im Rahmen bestehender Gremien, etwa im Corona-KiTa-Rat und im
Fachlichen Gremium zur Begleitung des Gute-KiTa-Gesetzes, wurde von Seiten der
Länder zum Teil berichtet, dass die Schaffung temporärer Ausnahmeregelungen
hinsichtlich der Gruppengrößen oder des Personalschlüssels in der
Kindertagesbetreuung beabsichtigt sei, um die Aufnahme ukrainischer Kinder in die
Angebote frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung kurzfristig zu
ermöglichen. Zum Teil würden auch Ausnahmeregelungen, die im Zuge der
Corona-Pandemie geschaffen worden seien, angesichts der Auswirkungen des
Krieges in der Ukraine verlängert. Eine abschließende Übersicht darüber,
welche Länder solche Ausnahmeregelungen getroffen haben oder diese planen,
liegt der Bundesregierung nicht vor.
16. Wie viel Prozent der ukrainischen Kinder im noch nicht schulpflichtigen
Alter besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits deutsche
Sprachkenntnisse?
Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragenstellung vor.
17. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, damit die ukrainischen
Kinder schnellstmöglich die deutsche Sprache erlernen können?
Entsprechend unserer föderalen Grundordnung liegen die Betreuung und
Beschulung von Kindern und Jugendlichen in der Zuständigkeit der Länder.
Die Bund-Länder-Initiative „Transfer von Sprachbildung, Lese- und
Schreibförderung (BiSS-Transfer)“ hat eine Reihe von Aktivitäten entfaltet, die
geflüchtete ukrainische Kinder dabei unterstützen können, Zugang zur deutschen
Sprache zu finden, genauso wie die vom Bundesministerium für Bildung und
Forschung geförderten Projekte der Stiftung Lesen, beispielsweise „Lesestart:
Weil Lesen uns weiterbringt. Ein Projekt für Kinder mit Fluchterfahrung“.
Mit dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ verfolgt das BMFSFJ das Ziel, von
Anfang an mehr Chancengleichheit und gute Bildungsangebote für alle Kinder
zu erreichen und fördert seit 2016 die Verbesserung der Angebote sprachlicher
Bildung als Teil der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung.
18. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der fragestellenden Fraktion,
dass aufgrund der nach Deutschland kommenden ukrainischen Kinder
für das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ für das Jahr 2022 zusätzliche
Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen?
Wenn ja, gibt es seitens der Bundesregierung bereits Planungen, wenn ja,
welche?
Mit dem Bundesprogramm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt
ist“ verfolgt das BMFSFJ das Ziel, von Anfang an mehr Chancengleichheit und
gute Bildungsangebote für alle Kinder zu erreichen und fördert die
Verbesserung der Angebote sprachlicher Bildung als Teil der Qualitätsentwicklung in
der Kindertagesbetreuung. Die im Bundesprogramm entstandene Expertise ist
für die Betreuung von Kindern, deren Familien vor dem Kriegsgeschehen in
der Ukraine geflüchtet sind, von großem Nutzen. Etwa jede achte Kita
deutschlandweit ist eine Sprach-Kita. Aus Programmmitteln werden knapp 7 500 halbe
Fachkraftstellen und knapp 540 halbe Fachberatungsstellen gefördert. Für die
Jahre 2021 und 2022 wurde die Programminfrastruktur im Rahmen des
Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ schon
einmal erheblich aufgestockt. Mit zusätzlichen 100 Mio. Euro verteilt auf die
Jahre 2021 und 2022 wurden u. a. 1 000 neue Fachkräfte für sprachliche Bildung
ins Programm aufgenommen. Diese Stärkung des Bundesprogramms kann nun
auch für die Betreuung von Familien aus der Ukraine genutzt werden. Im Jahr
2022 sind für das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ insgesamt Mittel i. H. v.
248 Mio. Euro eingeplant.
19. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Bundesprogramm
„Kita-Einstieg“ auch angesichts der insbesondere aus der Ukraine
kommenden Kinder und Frauen fortgesetzt bzw. weiterentwickelt werden
sollte, wenn ja, welche Planungen gibt es bereits dazu, wenn nein,
warum nicht?
Das Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ wurde
im April 2017 gestartet. Geplant war eine Förderung von Koordinierungs- und
Netzwerkstellen, von Fachkräften für die Umsetzung der Angebote sowie von
zusätzlichen Sachmitteln bis Ende 2020. Derzeit läuft eine zweite
Förderperiode von Januar 2021 bis Ende Dezember 2022. Die Gesamtförderhöhe beträgt
seit Programmstart rund 100 Mio. Euro.
Seit Programmbeginn wurden über 3 500 Kita-Einstieg-Angebote an 150
Standorten bundesweit entwickelt und umgesetzt. In der Verlängerungsphase
2021/2022 setzen 125 Standorte ihre Arbeit fort und bieten ein umfangreiches
und vielseitiges Programmangebot für die Kinder und Familien. Es entstanden
mehr als 150 Koordinierungs- und Netzwerkstellen und über 520 kommunale
Netzwerke.
Aus dem Bundesprogramm „Kita-Einstieg“ liegen vielseitige Erfahrungen vor,
wie der Zugang zu Bildungsangeboten erleichtert werden kann und was
Fachkräfte für eine erfolgreiche Integration von Familien und Kinder tun können.
Diese Erfahrungen werden auch für schutzsuchende Familien aus der Ukraine
genutzt. Zudem können auch Maßnahmen gefördert werden, die dabei helfen,
Fachkräfte mit Fluchthintergrund beruflich zu integrieren – zum Beispiel über
ein Praktikum in einer Kita.
Von Beginn an wurde bei der Umsetzung des Bundesprogramms „Kita-
Einstieg“ darauf geachtet, die Nachhaltigkeit über die Programmlaufzeit hinaus
zu sichern und die Vorhaben eng an die vorhandenen kommunalen Strukturen
und örtlichen Netzwerke anzubinden. Im nunmehr letzten Förderjahr 2022
werden die „Kita-Einstieg“-Standorte dabei unterstützt, die Erfolge ihrer Arbeit
sichtbar zu machen und die Verstetigung einzelner Programmelemente
vorzubereiten. Dafür stehen den beteiligten Standorten individuelle
Projektberatungen zur Seite.
20. Welche neuen Maßnahmen hat das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend insgesamt zur Bewältigung der
Flüchtlingssituation seit Februar 2022 ergriffen (bitte die Maßnahmen einzeln unter
Angabe der jeweiligen finanziellen Unterstützung und Laufzeit auflisten)?
Das BMFSFJ fördert eine Vielzahl von Maßnahmen, die auch der
Unterstützung von Personen dienen, die seit dem 24. Februar 2022 aus der Ukraine
geflüchtete sind. Dazu gehören insbesondere die Jugendmigrationsdienste, das
Patenschaftsprogramm „Menschen helfen Menschen“, die Hilfetelefone
„Gewalt gegen Frauen“ und „Schwangere in Not“, deren Angebote jetzt auch in
ukrainischer Sprache zur Verfügung stehen. Eine Übersicht weiterer Maßnahmen
ist hier abrufbar:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/hilfe-
und-unterstuetzung-fuer-gefluechtete-menschen-aus-der-ukraine-194382. Eine
Schätzung der anteiligen Programmkosten ist nicht möglich.
Das BMFSFJ fördert die neu eingerichtete Melde- und Koordinierungsstelle
zur Aufnahme ukrainischer Waisen- und Heimkinder mit 445 000 Euro zur
Unterstützung der Telefonhotline und 460 000 Euro für die Austauschplattform.
Die Förderung hat im April 2022 begonnen und läuft bis Dezember 2023.
Um jungen Geflüchteten aus der Ukraine Sprachförderung Richtung
Hochschule zu ermöglichen, wurden die Garantiefonds Richtlinien (RL-GF-H) im April
2022 für Personen mit einem Aufenthaltstitel gemäß § 24 des
Aufenthaltsgesetzes geöffnet.
Über die Richtlinien werden insbesondere studienvorbereitende
Deutschsprachkurse gefördert, die mit einem Zertifikat C1 GER abschließen. Falls
erforderlich wird zusätzlich auf den Test „Deutsch als Fremdsprache“ bzw. die
Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang vorbereitet. Diese Kurse
befähigen junge Menschen dazu, die Hochschulreife zu erwerben, ein
Hochschulstudium aufzunehmen oder eine im Herkunftsland begonnene
Hochschulausbildung in Deutschland fortzusetzen.
Die Kurse bauen auf den Integrationskursen des BAMF auf und ergänzen die
aktuellen Sprachfördermaßnahmen zur Integration von hochqualifizierten
Flüchtlingen (siehe auch unter
www.bildungsberatung-gfh.de).
Zusätzlich werden – aufstockend auf BAföG oder anderen Transferleistungen –
auch Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts zur Verfügung gestellt
(nachrangig zu anderen staatlichen Leistungen).
21. Gibt es seitens der Bundesregierung bereits Planungen über die
Verwendung der mit der Ergänzung zum 2. Regierungsentwurf für den
Bundeshaushalt 2022 für den Einzelplan 17 vorgesehenen zusätzlichen 35 Mio.
Euro, wenn ja, welche?
Im Jahr 2022 sollen dem BMFSFJ rund 31 Mio. Euro zusätzlich aus dem
Einzelplan 60 für humanitäre Maßnahmen zur Unterstützung von Geflüchteten aus
der Ukraine zur Verfügung gestellt werden. Mit diesen Mitteln sollen u. a.
folgende Maßnahmen finanziert bzw. aufgestockt werden:
● Bundesprogramm für die Beratung und Betreuung ausländischer
Flüchtlinge,
● Sonderrufnummer „Nummer gegen Kummer, Helpline Ukraine“,
● Maßnahmen zum Schutz von geflüchteten Menschen in
Flüchtlingsunterkünften,
● Patenschaftsprogramm „Menschen stärken Menschen“,
● Bundesprogramm „Integrationskurs mit Kind“,
● Bundesstiftung Frühe Hilfen,
● Bundesstiftung Mutter und Kind,
● Spielmobilarbeit an Flüchtlingsunterkünften mit Kindern und Jugendlichen,
● Bundesprogramm „Garantiefonds Hochschule“.
22. Sieht die Bundesregierung angesichts der Flüchtlingslage und der
beträchtlichen psychosozialen Belastungen der ukrainischen Kinder und
Jugendlichen sowie der Eltern eine beschleunigte Unterstützung für
geboten an?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung hierzu, und wie sollen
diese finanziell abgesichert werden?
Im Bereich der frühen Bildung, Betreuung und Erziehung wird ein wichtiger
Beitrag geleistet, damit sich Familien schnell im Alltag zurechtfinden,
Kontakte knüpfen und die deutsche Sprache erlernen können. Die Bundesregierung
arbeitet daher gemeinsam mit den Ländern und Kommunen weiter am Ausbau
der Kindertagesbetreuung und setzt bestehende Strukturen und Programme,
z. B. in den Sprach-Kitas und im Programm „Integrationskurs mit Kind“ für die
Integration der Geflüchteten aus der Ukraine ein. Darüber hinaus setzen einige
Länder auf sogenannte „Brückenangebote“, die eine erste Anlaufstelle sein
können, bevor ein Platz im Regelsystem zur Verfügung steht.
Das BMFSFJ und Nummer gegen Kummer e. V. haben gemeinsam mit der
Unterstützung der Deutschen Telekom die „Helpline Ukraine“ (
https://www.num
mergegenkummer.de/ru/helpline-ukraine/) eingerichtet. Die Helpline Ukraine
der „Nummer gegen Kummer“ ist seit dem 1. Juni 2022 unter der kostenfreien
Telefonnummer 0800-500 225 0 montags bis freitags von 14 bis 17 Uhr
erreichbar. Die Beraterinnen und Berater hören zu und unterstützen geflüchtete
ukrainische Kinder, Jugendliche, deren Eltern sowie weitere Angehörige bei
aktuellen Sorgen, Problemen und Themen, die sie bewegen. Die Beratung ist
vertraulich und erfolgt in ukrainischer und russischer Sprache. Das telefonische
Beratungsangebot wird im Jahr 2022 vom BMFSFJ mit ca. 240 000 Euro
gefördert.
Das BMFSFJ fördert zudem Angebote und Maßnahmen der Frühen Hilfen zur
psychosozialen Unterstützung von werdenden Eltern und Familien mit Kindern
von 0 bis 3 Jahren in belasteten Lebenslagen jährlich mit 51 Mio. Euro. Die
Frühen Hilfen richten sich explizit auch an junge Familien mit Migrations- und
Fluchtgeschichte und werden aktiv auch in Aufnahme- und
Gemeinschaftsunterkünften angeboten. Ein konkretes Beispiel ist die Gestaltung
kleinkindfreundlicher Unterkünfte für Geflüchtete, die aktuell in Hamburg an mehreren
Standorten modellhaft erprobt wird.
Darüber hinaus stellt das Nationale Zentrum Frühe Hilfen, das die Stiftung in
der Qualitätsentwicklung begleitet, Arbeitshilfen für die Beratung von
Geflüchteten, zum Beispiel mit Informationen zum Umgang mit traumatisierten
Müttern und Kindern, zur Bedeutung der Frühen Hilfen nach dem Ankommen in
Deutschland und zur Schweigepflichtentbindung zur Verfügung. Schließlich
wurden für Eltern verschiedene Informationen u. a. zu Beratungs- und
Unterstützungsangeboten ins Ukrainische übersetzt.
23. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der fragestellenden Fraktion,
dass die Frühen Hilfen angesichts der traumatisierten Kinder weiter
ausgebaut werden sollten, wenn ja, welche Pläne gibt es dazu?
Die Aufgabe des präventiven Kinderschutzes in Deutschland obliegt nach dem
Grundgesetz zuvorderst den Ländern. Die Angebote der Frühe Hilfen bewegen
sich im Bereich der Primär- und Sekundärprävention, die von mehrfach
belasteten Familien gut angenommen werden. Traumasensibles Arbeiten ist dabei
eine wichtige Kompetenz der Fachkräfte der Frühen Hilfen, die weiter gestärkt
wird. Durch die niedrigschwelligen Zugänge der Frühen Hilfen erfüllen die
Frühen Hilfen zudem eine wichtige Lotsen-/Brückenfunktion auch in
spezifische therapeutische Maßnahmen.
Im Rahmen des Ergänzungshaushalts erhält die Bundesstiftung Frühe Hilfen
2022 zusätzlich 1 Mio. Euro. Die angesprochenen Maßnahmen können damit
ausgebaut und Angebote der Frühen Hilfen zur psychosozialen Unterstützung
von jungen Familien verstärkt für Geflüchtete angeboten werden.
Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 21 und 22 verwiesen.
24. Welche deutsch-ukrainischen Kooperationsprojekte gibt es im Bereich
der frühkindlichen Bildung?
Können diese auch während des Krieges aufrechterhalten werden, und
wenn ja, inwiefern, und wenn nein, wird an Alternativen zu diesen
Programmen gearbeitet?
Der Bundesregierung sind keine deutsch-ukrainischen Kooperationsprojekte im
Bereich der frühen Bildung bekannt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]