Situation und Auswirkung des Krieges in der Ukraine auf den Bereich Familie, Senioren, Frauen und Jugend, insbesondere der frühkindlichen Bildung sowie der Kinderbetreuung
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Am 24. Februar 2022 hat der Präsident der Russischen Föderation, Wladimir Putin, einen Angriffskrieg auf die Ukraine begonnen und setzt diesen unvermindert fort. Dies hat die größte innereuropäische Flüchtlingsbewegung seit dem Zweiten Weltkrieg in Gang gesetzt. Unter den Geflüchteten sind insbesondere Kinder, Jugendliche und Frauen. Viele Geflüchtete kommen auch nach Deutschland. Es ist daher absehbar, dass dies massive Auswirkungen insbesondere auf den gesamten Kinder- und Jugendbereich haben wird bzw. bereits hat.
Im Rahmen der Antwort auf die Schriftliche Frage 72 auf Bundestagsdrucksache 20/1267 zur Betreuungssituation von Kindern mit Blick auf die geflüchteten Kinder aus der Ukraine hat die Bundesregierung u. a. ausgeführt, dass Kinder der ukrainischen Schutzsuchenden grundsätzlich einen Anspruch auf Kindertagesbetreuung haben. Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege leisteten wichtige Beiträge zur Förderung der Entwicklung und zum frühzeitigen Spracherwerb der Kinder sowie bei der Eingewöhnung der schutzsuchenden Familien in ihre neue Lebenswelt. Bundesweit übersteige der Bedarf nach Plätzen in der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung immer noch den Ausbaustand. Vor diesem Hintergrund sei es besonders wichtig, dass die Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen zum Kita-Ausbau und zur Fachkräftesicherung fortgesetzt werden und nicht nachlassen.
Zudem solle für Integrationskursbesuchende das Bundesprogramm „Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft“ vorübergehend Abhilfe schaffen können. Mit dem Programm bestünde auch die Möglichkeit, dass sich ehemalige Kursteilnehmende zur Kindertagespflegeperson qualifizieren lassen. Allerdings würde es durch die Zunahme an ukrainischen Integrationskursteilnehmenden voraussichtlich zu Mehrbedarfen im Bundesprogramm kommen.
Mit Blick auf zusätzlich benötigtes Personal in der Kindertagesbetreuung solle angesichts der großen Zahl an Personen, die aktuell aus der Ukraine eintreffen, auch das Potenzial der Geflüchteten, die – teilweise mit pädagogischer Qualifikation – eine Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung anstreben, genutzt werden. In den Bundesprogrammen „Fachkräfteoffensive“, „Kita-Einstieg“ und „Integrationskurs mit Kind“ seien bzw. werden bereits Wege erprobt, wie dieser Einstieg für Personen gelingen könne, die dann z. B. als Kita-Helferin bzw. Kita-Helfer, als Kulturmittlerinnen bzw. Kulturmittler oder als Tagespflegepersonen tätig sein können.
Die Ergänzung zum Entwurf Bundeshaushalt 2022 sieht im Zusammenhang mit den Geflüchteten aus der Ukraine u. a. für die Kinderbetreuung 1 Mrd. Euro vor. Die Mittel sollen den Ländern über einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sind 35 Mio. Euro für die Verstärkung von Maßnahmen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Einzelplan 17, vorgesehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen24
Wie viele geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine befinden sich aktuell in Deutschland (bitte nach Alter der Kinder und Jugendlichen aufschlüsseln)?
Wie viele geflüchtete Kinder aus der Ukraine werden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits in Deutschland in einer Kindertageseinrichtung bzw. in der Kindertagespflege aktuell betreut, und wie viele Kinder nutzen Ganztagsbetreuungsangebote im Grundschulalter (bitte nach Alter und nach Bundesländern aufteilen)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele Kinder, für die bereits ein Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege oder im Rahmen der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter bereitgestellt wurde, bereits wieder in die Ukraine zurückgezogen sind?
Hat die Bundesregierung Kenntnis von den konkreten zusätzlichen Bedarfen an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und im Rahmen der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter aufgrund der aus der Ukraine geflüchteten Kinder, und in welchen Bundesländern übersteigt der Bedarf das vor Ort bestehende Platzangebot (bitte Bedarfe und vorhandene Platzangebote nach Bundesland aufschlüsseln)?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Schaffung eines bedarfsgerechten und hochwertigen Angebots der Kindertagesbetreuung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt und der Bund die Länder und Kommunen bei der Bewältigung dieser Aufgabe auch weiterhin unterstützen muss?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Länder und Kommunen dabei zu unterstützen, zusätzliche Kinderbetreuungsangebote zu schaffen?
Wie hoch sind nach Kenntnisstand der Bundesregierung die aktuell kalkulierten Kosten für die Integration der geflüchteten Kinder für den Bereich der frühkindlichen Bildung und für Kinderbetreuungsmaßnahmen für das Jahr 2022 und 2023?
Mit wie viel Geld unterstützt die Bundesregierung die Bundesländer konkret bei der Aufnahme ukrainischer Kinder in Tageseinrichtungen bzw. Tagespflege sowie im Rahmen der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter im Jahr 2022 und im Jahr 2023 (bitte nach Höhe des zusätzlichen Bundesgeldes, das in den jeweiligen Bundesländern und Kommunen zur Verfügung gestellt wird, auflisten)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der fragestellenden Fraktion, dass die Mittel, die mit der Ergänzung zum 2. Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022 den Ländern für die Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt werden sollen, auch konkret für entsprechende Maßnahmen für die Kinderbetreuung eingesetzt werden müssen?
a) Wie hoch soll nach Auffassung der Bundesregierung der Anteil für die Kinderbetreuung an der mit dem oben genannten Entwurf geplanten 1 Mrd. Euro konkret sein?
b) Welche konkreten Maßnahmen – wie in der Vergangenheit durch Verwaltungsvereinbarungen – plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die Bundesmittel auch vor Ort für die Kinderbetreuung ankommen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. plant die Bundesregierung zu ergreifen, damit im Falle der Teilnahme ukrainischer Frauen an vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finanzierten Sprachkursen eine bedarfsgerechte Betreuung ihrer Kinder – außerhalb „regulärer“ Betreuungszeiten – während der Kurse kurzfristig gesichert werden kann (bitte die Maßnahmen einzeln auch unter Angabe einer eventuellen jeweiligen finanziellen Unterstützung sowie der Laufzeit auflisten)?
Wie viel zusätzliches Betreuungspersonal wird nach Kenntnis der Bundesregierung für die Betreuung der geflüchteten Kinder benötigt?
Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Zahl an aus der Ukraine Geflüchteten, die eine Tätigkeit in der Kindertagesbetreuung anstreben?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele aus der Ukraine Geflüchtete bereits über eine Qualifizierung verfügen, um eine Tätigkeit als Betreuungsperson in einer Kindertageseinrichtung, in der Kindertagespflege und/oder im Rahmen der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter in Deutschland ausüben zu können?
Wenn ja, wie sind die bekannten konkreten Zahlen?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele Geflüchtete mit Unterstützung von Bundesprogrammen, wie beispielsweise das Bundesprogramm „Integrationskurs mit Kind: Bausteine für die Zukunft“, eine Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung, als Kindertagespflegeperson oder im Rahmen der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter anstreben (bitte die relevanten Bundesprogramme und konkreten Zahlen benennen)?
a) Plant die Bundesregierung neue Bundesprogramme für entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen, wenn ja, welche?
b) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher“ fortgesetzt bzw. weiterentwickelt werden sollte?
Wenn ja, gibt es bereits Planungen innerhalb der Bundesregierung über die Fortsetzung des Programms, wenn ja, welche?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob und in welchen Bundesländern die Gruppengrößen in Kindertageseinrichtungen erweitert worden sind bzw. erweitert werden sollen (bitte jeweils nach Gruppengröße und Bundesland bzw. Kommune aufschlüsseln)?
Wie viel Prozent der ukrainischen Kinder im noch nicht schulpflichtigen Alter besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits deutsche Sprachkenntnisse?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, damit die ukrainischen Kinder schnellstmöglich die deutsche Sprache erlernen können?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der fragestellenden Fraktion, dass aufgrund der nach Deutschland kommenden ukrainischen Kinder für das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ für das Jahr 2022 zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen?
Wenn ja, gibt es seitens der Bundesregierung bereits Planungen, wenn ja, welche?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Bundesprogramm „Kita-Einstieg“ auch angesichts der insbesondere aus der Ukraine kommenden Kinder und Frauen fortgesetzt bzw. weiterentwickelt werden sollte, wenn ja, welche Planungen gibt es bereits dazu, wenn nein, warum nicht?
Welche neuen Maßnahmen hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend insgesamt zur Bewältigung der Flüchtlingssituation seit Februar 2022 ergriffen (bitte die Maßnahmen einzeln unter Angabe der jeweiligen finanziellen Unterstützung und Laufzeit auflisten)?
Gibt es seitens der Bundesregierung bereits Planungen über die Verwendung der mit der Ergänzung zum 2. Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022 für den Einzelplan 17 vorgesehenen zusätzlichen 35 Mio. Euro, wenn ja, welche?
Sieht die Bundesregierung angesichts der Flüchtlingslage und der beträchtlichen psychosozialen Belastungen der ukrainischen Kinder und Jugendlichen sowie der Eltern eine beschleunigte Unterstützung für geboten an?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung hierzu, und wie sollen diese finanziell abgesichert werden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der fragestellenden Fraktion, dass die Frühen Hilfen angesichts der traumatisierten Kinder weiter ausgebaut werden sollten, wenn ja, welche Pläne gibt es dazu?
Welche deutsch-ukrainischen Kooperationsprojekte gibt es im Bereich der frühkindlichen Bildung?
Können diese auch während des Krieges aufrechterhalten werden, und wenn ja, inwiefern, und wenn nein, wird an Alternativen zu diesen Programmen gearbeitet?