[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/2138 –
Strategische Ausrichtung der deutschen Lateinamerika- und Karibikpolitik
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Mai 2019 hat die fragenstellende Fraktion eine Strategie für die deutsche
Politik gegenüber den Staaten Lateinamerikas und der Karibik mit dem Titel
„Vision 2030 – Eine Partnerschaft für die Zukunft“ verabschiedet. Leitmotiv
der Strategie war es, die Zusammenarbeit zwischen Deutschland, der EU und
Lateinamerika auf eine neue Ebene zu heben auf Basis des gemeinsamen
Interesses, die internationale regelbasierte Ordnung zu erhalten und zu festigen
(
https://www.cducsu.de/themen/lateinamerika-partnerschaft-mit-zukunft).
Gerade in Anbetracht des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und
des damit verbundenen eklatanten Bruchs des internationalen Völkerrechts ist
die fragenstellende Fraktion mehr denn je von der Notwendigkeit überzeugt,
Partnerschaften mit Wertepartnern auszubauen und zu festigen. Dabei kommt
der Region Lateinamerika und Karibik aus Sicht der Fragesteller eine
besondere Bedeutung zu.
Diese Strategie aufnehmend, hat das Auswärtige Amt unter Leitung des
damaligen Bundesministers des Auswärtigen Heiko Maas eine sogenannte
Lateinamerika-Initiative auf den Weg gebracht, die ebenfalls eine Stärkung
der Kooperation zwischen Deutschland und der Region, insbesondere im
Hinblick auf Wirtschaft, Wissenschaft, Klimapolitik und
Rechtsstaatszusammenarbeit vorsah (
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/regionalesch
werpunkte/lateinamerika/-/201390).
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft
und Klimaschutz, Dr. Franziska Brantner, hat sich in ihrem Gastbeitrag in der
Rubrik „Fremde Federn“ in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ)
vom 11. Mai 2022 für das Ziel größerer Unabhängigkeit der deutschen
Wirtschaft durch Diversifizierung der Handelspartner u. a. im Rahmen von fairen
Handelsverträgen „und die Unterstützung von Rohstoffabbau und
Weiterverarbeitung in strategisch wichtigen Ländern, vorzugsweise mit jenen
Regierungen, die selbst eine nachhaltige Rohstoffpolitik betreiben wollen, wie aktuell
die neue chilenische Regierung“, ausgesprochen.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/2676
20. Wahlperiode 07.07.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 6. Juli 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Inwieweit fühlt sich die neue Bundesregierung an die Lateinamerika-
Initiative der vormaligen Bundesregierung gebunden, und beabsichtigt sie,
diese um- und fortzusetzen?
Die Lateinamerika- und Karibik-Initiative des Auswärtigen Amts zielt auf eine
fortlaufende Intensivierung der partnerschaftlichen Beziehungen mit den
Ländern Lateinamerikas und der Karibik ab. Die Bundesregierung teilt die
grundsätzliche Analyse der Wertegemeinsamkeiten sowie das außenpolitische Ziel
der Intensivierung der Beziehungen mit der Region. Sie sieht die
Lateinamerika- und Karibik-Initiative als Grundlage für das außenpolitische Handeln
der Bundesregierung in der Region und führt sie fort. Im Koalitionsvertrag
heißt es dazu: „Aufbauend auf der Lateinamerika- und Karibik-Initiative wird
Deutschland sein Engagement ausweiten, um die Gesellschaften der Region in
ihrem Kampf gegen Populismus, autoritäre Bewegungen und Diktaturen zu
stärken.“
2. Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung der Region
Lateinamerika und Karibik ein, und welche Politik verfolgt sie gegenüber der
Region?
Die Region Lateinamerika und Karibik ist eine zentrale Partnerin, um
Lösungen für globale Herausforderungen und auf Grundlage gemeinsamer Werte zu
gestalten. Dies umfasst die Bewahrung der Biodiversität, die Bekämpfung der
Klimakrise und nachhaltige Wirtschaftsbeziehungen. Die Staaten der Region
sind zudem Verbündete in der multilateralen Zusammenarbeit. Dies hat sich bei
den Abstimmungen zum russischen Angriffskrieg auf die Ukraine zuletzt
besonders deutlich gezeigt, bei denen die meisten Staaten Lateinamerikas und der
Karibik den russischen Angriffskrieg im Sicherheitsrat, der
Generalversammlung und im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen klar verurteilten.
3. Hat Bundeskanzler Olaf Scholz bereits erste Gespräche mit
Gesprächspartnern aus Lateinamerika oder der Karibik geführt, und wenn ja, wann,
und mit wem?
Bundeskanzler Olaf Scholz hat am 6. April 2022 mit dem Staatspräsidenten der
Republik Kolumbien, Iván Duque Márquez, telefoniert und am 11. Mai 2022
den Präsidenten der Argentinischen Republik, Alberto Ángel Fernández, in
Berlin empfangen und ihn auch im Rahmen des G7-Gipfels am 27. Juni 2022
in Elmau getroffen.
4. Hat die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock bereits
erste Gespräche mit Gesprächspartnern aus Lateinamerika oder der
Karibik geführt, und wenn ja, wann, und mit wem?
Die Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, hat im April 2022
mit dem mexikanischen Außenminister Marcelo Ebrard telefoniert und am
Rande der Notstandssitzung der Generalversammlung der Vereinten Nationen
zur Ukraine am 1. März 2022 mit der kolumbianischen Vizepräsidentin und
Außenministerin Marta Lucía Ramírez gesprochen.
5. Hat die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung Svenja Schulze bereits erste Gespräche mit Gesprächspartnern
aus Lateinamerika oder der Karibik geführt, und wenn ja, wann, und mit
wem?
Bislang haben noch keine Gespräche von Bundesministerin Svenja Schulze mit
Gesprächspartnerinnen oder Gesprächspartnern aus Lateinamerika und der
Karibik stattgefunden.
6. Hat Bundeskanzler Olaf Scholz bereits konkrete Pläne für eine erste
Reise in die Region, und wenn ja, wann, und wohin?
7. Hat Bundesaußenministerin Annalena Baerbock bereits konkrete Pläne
für eine erste Reise in die Region, und wenn ja, wann, und wohin?
8. Hat Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze bereits konkrete
Pläne für eine erste Reise in die Region, und wenn ja, wann, und wohin?
Die Fragen 6 bis 8 werden gemeinsam beatwortet.
Über Reisen von Mitgliedern der Bundesregierung informiert die
Bundesregierung wie üblich dann, wenn sie anstehen.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit den Staaten
der Region Lateinamerika und Karibik mit Blick auf die Abstimmung in
der VN-Generalversammlung am 2. März 2022 als Reaktion auf die
Aggression Russlands gegen die Ukraine?
Die Staaten Lateinamerikas und der Karibik stimmten am 2. März 2022 mit
überwältigender Mehrheit für die Resolution A/RES/ES-11/1. Bolivien,
El Salvador, Kuba und Nicaragua enthielten sich. Venezuela stimmte nicht ab.
Dieses klare Abstimmungsverhalten ist ein Beispiel für die enge
Wertegemeinschaft, die Deutschland mit der Region verbindet und die sich auch im
Verhalten in der Generalversammlung der Vereinten Nationen widerspiegelt.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
10. Hat die Bundesregierung eine Bewertung der Rolle Russlands in der
Region Lateinamerika und Karibik, und wie hat sich diese im
vergangenen Jahrzehnt aus Sicht der Bundesregierung entwickelt?
Trotz eines im vergangen Jahrzehnt intensivierten politischen Engagements
bleibt die Rolle Russlands in Lateinamerika und der Karibik begrenzt, vor
allem angesichts des im Vergleich zu anderen Staaten geringen wirtschaftlichen
Austauschs zwischen Russland und der Region. Dauerhaft enge politische
Kontakte unterhält Russland vor allem mit den autoritären Regierungen von
Venezuela, Kuba und Nicaragua. Die Beziehungen Russlands zu zahlreichen
anderen Ländern der Region sind volatil geblieben. Es finden sich teilweise
Anknüpfungspunkte über eine vermeintliche ideologische Nähe, wie
beispielsweise in Bolivien oder über latenten beziehungsweise offenen Anti-
Amerikanismus (wie teilweise in El Salvador). In den letzten Jahren hat Russland seine
Fähigkeiten zur Einflussnahme in der Region ausgebaut, insbesondere über die
Medienpräsenz von Russia Today und Sputnik, und konnte seine Sichtbarkeit
in Pandemiezeiten in mehreren Ländern mit der Lieferung von Sputnik-
Impfstoffen erhöhen.
11. Gibt es einen Dialog mit den Regierungen Lateinamerikas über die
russischen Desinformationskampagnen über die in der Region weit
verbreiteten Staatsmedien „RT“ und „Sputnik“?
Die Bundesregierung bespricht Fragen der Medienfreiheit und Desinformation
mit den Regierungen Lateinamerikas und der Karibik in multilateralen Foren.
Im Oktober 2021 führte das Auswärtige Amt eine Online-Veranstaltung im
Rahmen der Future-Affairs-Konferenzreihe als Teil der Lateinamerika-und-
Karibik-Initiative durch, bei der die Gefahr der Desinformation für
demokratische Prozesse sowohl in Europa als auch in Lateinamerika und der Karibik im
Vordergrund stand und Lösungsansätze diskutiert wurden.
12. Gibt es Anzeichen dafür, dass Brasilien Deutschland Munition zur
Verfügung stellen wird, damit diese in den Gepard-Panzern zum Einsatz
kommen kann, die die Bundesregierung der Ukraine zur Unterstützung
zugesagt hat?
Es bestehen aktuell keine Pläne zum Kauf von Munition durch die deutsche
Bundesregierung im Sinne der Fragestellung. Weiterführende Gespräche
zwischen der deutschen Industrie und der brasilianischen Regierung werden im
Bedarfsfall sachgerecht begleitet.
13. Hält die Bundesregierung es für möglich, dass es schneller zu einer
Einigung mit Brasilien in dieser Frage gekommen wäre, wenn es frühzeitiger
einen hochrangigen politischen Dialog zwischen Deutschland und
Brasilien gegeben hätte?
Zu spekulativen Fragestellungen nimmt die Bundesregierung keine Stellung.
14. Hat Brasilien aus Sicht der Bundesregierung kurzfristig das Potenzial,
die Lebensmittelproduktion von wesentlichen Grundnahrungsmitteln
(v. a. Getreide, Soja, Fleisch) kurzfristig und nachhaltig zu erhöhen, um
Lieferausfälle aus der Ukraine und Russland durch den Krieg gegen die
Ukraine zumindest zum Teil zu kompensieren und dadurch
Nahrungsmittelengpässen, Preiserhöhungen und dem dadurch steigenden Hunger
in der Welt entgegenzuwirken?
Ein Kurzfristpotential wird nicht gesehen, zumal Brasilien die Einfuhrzölle für
Grundnahrungsmittel wie Weizenmehl bis Jahresende ausgesetzt hat, um die
heimische Inflation zu bekämpfen (Lebensmittelinflation +21 Prozent auf
Jahresbasis). Hohe Inputpreise, insbesondere für Düngemittel (Importquote von
85 Prozent), und mögliche Lieferengpässe werden Auswirkungen auf die Ernte
2022 haben.
Zudem ist festzustellen, dass derzeit beispielweise der überwiegende Anteil der
Geflügelfleischproduktion in den einheimischen Konsum (68 Prozent) geht.
Eine etwaige Ausdehnung der Rindfleischproduktion, auch auf bereits
degradierte Weideflächen, stellt aus Sicht der Bundesregierung keine nachhaltige
Option dar, weil dies nur unter Inkaufnahme eines weiteren Verbrauchs
enormer Ressourcen, wie beispielsweise Futtermittel, geschehen kann.
15. Gibt es Erkenntnisse der Bundesregierung, dass Brasilien oder andere
Staaten Lateinamerikas planen, ihre Agrarproduktion und Agrarexporte
aufgrund der Lieferausfälle aus der Ukraine und Russland zu erhöhen,
und wie bewertet die Bundesregierung dies vor dem Hintergrund der
Nachhaltigkeit?
Brasilien plant mittelfristig die Ausweitung der nationalen Weizenproduktion
mit dem Ziel, bis 2032 Nettoexporteur zu werden.
Brasiliens Sojaproduktion wird Erwartungen zufolge nur noch geringe
Produktionssteigerungen erreichen.
Aus Sicht der Bundesregierung besteht eine große Herausforderung darin, dass
eine Produktionsausweitung nicht zum weiteren Verlust wertvoller Naturräume,
etwa durch fortgesetzte Abholzung von Regenwäldern, führt.
16. Wie bewertet die Bundesregierung die allgemeine
Nahrungsmittelerzeugung in Lateinamerika gegenüber der Lebensmittelerzeugung in
Deutschland im Hinblick auf die von der Parlamentarischen
Staatssekretärin Dr. Franziska Brantner angesprochenen Aspekte der Nachhaltigkeit,
der Resilienz und Effizienz (FAZ, 11. Mai 2022, S. 8, „Fremde Federn“;
bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Vergleichende Informationen im Sinne der Anfrage liegen der Bundesregierung
nicht vor.
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Rindfleisch- und
Geflügelerzeugung in Lateinamerika gegenüber der Rindfleisch- und
Geflügelerzeugung in Deutschland im Hinblick auf die von der Parlamentarischen
Staatssekretärin Dr. Franziska Brantner angesprochenen Aspekte der
Nachhaltigkeit, der Resilienz und der Effizienz (FAZ, 11. Mai 2022, S. 8,
„Fremde Federn“; bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen.
18. Wie gedenkt die Bundesregierung, die seit 2008 zwischen Brasilien und
der Bundesrepublik Deutschland bestehende Strategische Partnerschaft
in Zukunft mit Leben zu füllen?
Die Bundesregierung hat grundsätzlich ein Interesse an der Vertiefung der
strategischen Partnerschaft mit Brasilien. In ausgewählten Bereichen wie Energie-
und Ernährungssicherung, Stärkung der regelbasierten multilateralen Ordnung,
nachhaltigen Wirtschaftsbeziehungen, besteht Potenzial für den Ausbau der
Zusammenarbeit. Die entwicklungspolitische Zusammenarbeit inklusive der
entwicklungspolitischen Regierungskonsultationen wurde und wird auf regulärer
Basis weitergeführt. Dabei setzt sich die Bundesregierung klar für Umwelt,
Menschenrechte, Rechte Indigener und Stärkung des Demokratieverständnisses
ein.
19. Sieht die Bundesregierung auch vor dem Hintergrund der durch sie selbst
attestierten Notwendigkeit, Lieferketten und die Versorgung mit
wesentlichen Rohstoffen zu diversifizieren, die Notwendigkeit, auch den
Handelsraum Mercosur enger an die EU zu binden und somit bislang
unerschlossenes Potenzial aus den biregionalen Handels- und
Wirtschaftsbeziehungen zu erschließen?
Die Bundesregierung setzt sich für eine Diversifizierung bei Lieferketten und
eine klimafreundliche sowie sozial und ökologisch verantwortungsvolle
Versorgung mit Rohstoffen ein. Lateinamerika und damit auch die Mercosur-Staaten
bieten in diesem Zusammenhang erhebliche Potenziale und gehören zu den
Zielregionen.
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit den Staaten
Lateinamerikas bezüglich Energie- und Wasserstoffpartnerschaften?
Welche konkreten Initiativen, Fortschritte und Erfolge gibt es (z. B. mit
Chile u. a. mit Bezug auf Concentrated Solar Power [CSP], Brasilien
oder Costa Rica)?
Die Bundesregierung führt erfolgreiche bilaterale Energiepartnerschaften und
Energiedialoge, zu denen mittlerweile auch mehrere Wasserstoffpartnerschaften
gehören. Innerhalb der Partnerschaften wird eine Vielzahl konkreter Initiativen
gefördert. Lateinamerika besitzt durch das enorme Potenzial für Wind-, Wasser-
und Solarkraft und den bereits hohen Anteil an erneuerbaren Energie-
Kapazitäten in der Region großes Potenzial für die Produktion grünen
Wasserstoffs.
Mit Chile führt die Bundesregierung seit 2019 eine Energiepartnerschaft. Zu
den Fokusthemen gehören der Ausbau erneuerbarer Energien, Energieeffizienz,
Wasserstoffförderung und der Kohleausstieg.
Mit Brasilien führt die Bundesregierung seit 2017 eine Energiepartnerschaft.
Zudem wurde eine bilaterale Wasserstoffkooperationsplattform lanciert, mit der
die Produktion grünen Wasserstoffs gefördert werden soll.
Mit Mexiko führt die Bundesregierung seit 2016 eine Energiepartnerschaft.
Unter anderem wurde im Rahmen dieser Kooperation 2021 eine umfangreiche
Studie zum Potenzial grünen Wasserstoffs vorgestellt.
Mit weiteren Staaten Lateinamerikas wie Kolumbien, Argentinien und Uruguay
führt die Bundesregierung fortlaufende Gespräche zur Energiewende.
21. Setzt sich die Bundesregierung national und auf EU-Ebene für eine
schnelle Ratifizierung des nach mehr als 20 Jahren Verhandlungen am
28. Juni 2019 finalisierten Assoziierungsabkommens zwischen der EU
und dem Mercosur-Raum (
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/
Aussenwirtschaft/assoziierungsabkommen-zwischen-der-eu-und-den-me
rcosur-staaten.html) ein, und wenn ja, wie ist der Zeithorizont für die
Ratifizierung, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Europäischen Union für die
Ratifizierung des Assoziierungsabkommens EU-Mercosur mit den im
Eckpunktepapier „Handelspolitik der Bundesregierung“ vom 1. Juli 2022
festgehaltenen Maßgaben ein.
22. Setzt sich die Bundesregierung national und auf EU-Ebene für eine
schnelle Ratifizierung und Implementierung des erneuerten
Globalabkommens der EU und Mexikos ein, welches im April 2020 fertig
verhandelt wurde, und falls ja, inwiefern?
Die Bundesregierung unterstützt die zügige Finalisierung des modernisierten
Abkommens über wirtschaftliche Partnerschaft, politische Koordinierung und
Zusammenarbeit zwischen der EU, ihren Mitgliedstaaten und Mexiko und führt
dazu kontinuierliche Gespräche auf unterschiedlichen Ebenen. Beispielsweise
fand ein diesbezüglicher Austausch mit der mexikanischen Regierung im
Rahmen der Deutsch-Mexikanischen Wirtschaftsfachkommission am 31. Mai 2022
und der politischen Fachkommission am 20. Mai 2022 statt.
23. Setzt sich die Bundesregierung in der Außen- und Wirtschaftspolitik für
Partnerschaften mit Mexiko auf subnationaler Ebene, z. B. mit
wirtschaftsstarken und an internationalen Beziehungen mit Deutschland
interessierten mexikanischen Bundesländern und Regionen, wie dem Centro-
Bajío, ein, und falls ja, inwiefern wird dabei die Privatwirtschaft
einbezogen?
Die Deutsche Botschaft Mexiko-Stadt pflegt einen kontinuierlichen Austausch
mit den mexikanischen Bundesstaaten. Mitarbeitende der Botschaft reisen
regelmäßig zu (wirtschafts-)politischen Gesprächen in die diversen Regionen
des Landes, auch dem Centro-Bajío. Hierbei stehen Gespräche mit
Regierungsvertreterinnen und -vertretern zur Unterstützung und Flankierung bilateraler
(wirtschafts-)politischer Anliegen, insbesondere zu Umwelt-, Klima- und
Energiethemen, sowie der Austausch mit deutschen Unternehmen vor Ort im
Mittelpunkt. Vielfach finden Besuche von Unternehmen vor Ort statt. Eine
Delegation des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz reiste Ende
Mai 2022 in den Bundesstaat Querétaro, um dort Gespräche mit dem
Wirtschaftsministerium und Unternehmensvertretern zu führen.
24. Wie bewertet die Bundesregierung die bilaterale
Entwicklungszusammenarbeit mit Mexiko (insbesondere im Hinblick auf Energie- und
Umweltfragen), das im Reformkonzept „BMZ 2030“ als „Globaler Partner“
definiert wird, mit dem Deutschland gemeinsam globalen
Herausforderungen begegnen will?
Mexiko ist ein wichtiger Partner beim Klima- und Umweltschutz. Das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
kooperiert mit dem „Globalen Partner“ Mexiko zu folgenden Kernthemen:
„Klima und Energie, Just Transition“, „Schutz unserer Lebensgrundlagen“ und
„Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Ausbildung und Beschäftigung“.
Aktuelle Herausforderungen der Zusammenarbeit sind die Posteriorisierung der
Klimapolitik und die von erneuerbaren Energien abgewandte Energiepolitik
der mexikanischen Regierung. Entsprechend konzentriert sich die
Zusammenarbeit auf reformorientierte Partnerinstitutionen auf Bundes- und
Bundesstaatsebene. Die Zusammenarbeit des BMZ im Klimabereich ist auf
klimafreundliche Mobilität, grüne Wirtschaftsentwicklung und Klimafinanzierung
ausgerichtet. Im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative unterstützt die
Bundesregierung Mexiko erfolgreich unter anderem in den Bereichen
nachhaltige und klimafreundliche Landnutzung sowie bei der Umsetzung von
ökosystembasierten Anpassungsmaßnahmen.
25. Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung konkret bei der von der
Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Franziska Brantner
angesprochenen Ausweitung der Handelspartnerschaft zwischen der EU und Chile?
Chile ist ein wichtiger und konstruktiver Wirtschaftspartner mit gemeinsamen
Wertevorstellungen und Partner in der Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung und den Vereinten Nationen, der ebenso wie die
Bundesrepublik Deutschland einer regelbasierten multilateralen Weltwirtschaft
und -ordnung und einer proaktiven Klimapolitik verpflichtet ist. Die
Bundesregierung steht im Austausch mit der neuen chilenischen Regierung, um
Bereiche zu identifizieren, in denen eine Intensivierung der traditionell guten
bilateralen Wirtschaftsbeziehungen erreicht werden kann. Grundsätzlich kommt
hierfür eine Vielzahl von Bereichen infrage, etwa der Rohstoffsektor, die
Energiewirtschaft (insbesondere erneuerbare Energien und grüner Wasserstoff) und
die Digitalisierung/Industrie 4.0.
26. Wie begründet die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Franziska
Brantner, dass wir bisher in Zeiten lebten, „in denen Profitmaximierung
die Mutter aller wirtschaftlichen Handlungen sein konnte und Resilienz
und Nachhaltigkeit bei unseren Handelsbeziehungen ignoriert wurden“
(FAZ, 11. Mai 2022, S. 8, „Fremde Federn“) – unter anderem im
Angesicht des 2021 beschlossenen Gesetzes über die unternehmerischen
Sorgfaltspflichten in Lieferketten und des von der EU-Kommission bereits
vor dem Beginn der Ukraine-Krieges vorgelegten Vorschlags für eine
Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen?
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten gilt
ab 2023 für Unternehmen mit Hauptverwaltung, Hauptniederlassung,
Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung sowie 3.000
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Inland, ab 2024 dann auch für
Unternehmen ab 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Inland. Die
Europäische Kommission hat am 23. Februar 2022 einen Vorschlag für eine
Richtlinie über die Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen vorgelegt. Das
mögliche Inkrafttreten einer entsprechenden Richtlinie hängt vom Ergebnis der
Verhandlungen auf Ebene der Europäischen Union ab.
27. Sieht die Bundesregierung aufgrund des Beobachterstatus Deutschlands
Potenziale für eine ausgeprägtere Handelspartnerschaft mit der Pazifik-
Allianz als bedeutender Freihandelszone, bestehend aus Mexiko,
Kolumbien, Ecuador und Peru, und falls ja, inwiefern, und falls nein, warum
nicht?
Die Pazifik-Allianz wurde 2011 von Chile, Kolumbien, Mexiko und Peru
gegründet. 98 Prozent der Waren innerhalb der Pazifik-Allianz können zollfrei
gehandelt werden. Deutschland ist seit 2013 Beobachterstaat der Pazifik-
Allianz und pflegt enge bilaterale Wirtschaftsbeziehungen mit allen
Mitgliedstaaten. Im September 2019 haben die Europäische Union und die Pazifik-
Allianz in einer Gemeinsamen Erklärung vereinbart, ihre Partnerschaft zu
vertiefen. Ferner bestehen bereits EU-Handelsabkommen mit allen vier
Mitgliedstaaten, von denen zwei derzeit einen Modernisierungsprozess durchlaufen.
28. Hat die Bundesregierung eine Einschätzung der Sicherheitslage in
Kolumbien fünf Jahre nach Inkrafttreten des Friedensvertrages, und
engagiert sich die Bundesregierung zur Unterstützung der Umsetzung
desselben, und wenn ja, wie?
Die Sicherheitslage in Kolumbien ist weiterhin vor allem in solchen von der
demobilisierten FARC-Guerilla verlassenen und von illegalen Ökonomien
geprägten Gebieten prekär, in denen staatliche Institutionen das entstandene
Machtvakuum bisher nicht ausreichend füllen konnten und derzeit blutige
Revierkämpfe zwischen zunehmend dispers agierenden kriminellen Banden,
FARC-dissidenten Gruppierungen und der linksgerichteten ELN-Guerilla
stattfinden.
Die Bundesregierung unterstützt den kolumbianischen Friedensprozess seit
vielen Jahren auf bi- und multilateraler Ebene, unter anderem im Rahmen der
entwicklungspolitischen Zusammenarbeit, der Stabilisierung und aus Mitteln
des Kulturhaushalts. Zusätzlich werden aus Mitteln der humanitären Hilfe
humanitäre Bedarfe, die in Folge des Konflikts entstanden sind, gedeckt. Im
Friedensvertrag zwischen der kolumbianischen Regierung und der –
inzwischen demobilisierten – FARC-Guerilla wird Deutschland explizit gebeten,
gemeinsam mit anderen Begleitstaaten im Bereich der
Vergangenheitsaufarbeitung und Opferunterstützung Hilfestellung zu leisten. Diesem Petitum kommt
die Bundesregierung auf vielfältige Weise verantwortungsvoll nach. Besonders
sichtbar wird das deutsche friedenspolitische Engagement in Kolumbien durch
das 2016 gegründete Deutsch-Kolumbianische Friedensinstitut CAPAZ sowie
die Beratung und Unterstützung der durch den Friedensvertrag geschaffenen
Institutionen der Übergangsjustiz wie der Wahrheitskommission und der
Sondergerichtsbarkeit für den Frieden durch die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit und durch außenpolitische Stabilisierungsmaßnahmen.
29. Wie steht die Bundesregierung zur militärischen Kooperation
Deutschlands mit Kolumbien als „NATO Global Partner“, und wie plant sie,
diese Zusammenarbeit konkret weiter zu gestalten?
Die Bundesregierung unterstützt die militärische Kooperation mit Kolumbien
sowohl bilateral als auch im Rahmen des NATO-Partnerschaftsprogramms
„Partners across the globe“. Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der
NATO-Partnerschaft erfolgt durch die NATO im Rahmen von
Partnerschaftsabkommen.
30. Welche außenwirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Maßnahmen
ergreift die Bundesregierung angesichts des massiven Ausbaus der
politischen, wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Zusammenarbeit
zwischen den Staaten Lateinamerikas und der Karibik mit der
Volksrepublik China in den vergangenen rund 20 Jahren, und welche weiteren
Folgen haben diese Erkenntnisse für die deutsche Außenpolitik
gegenüber Lateinamerika?
Die Bundesregierung beobachtet das wirtschaftliche und
entwicklungspolitische Engagement Chinas in den Staaten Lateinamerikas und der Karibik genau.
China ist nach den USA der zweitgrößte Handelspartner Lateinamerikas, wobei
ein Schwerpunkt auf agrarischen und mineralischen Rohstoffen liegt. Zudem
weitet China seine Investitionen in der Region insbesondere mit Fokus auf
Verkehrsinfrastruktur und Energiewirtschaft kontinuierlich aus. Eine
Intensivierung der Zusammenarbeit Deutschlands und der Europäischen Union mit den
genannten Staaten liegt im Interesse der Bundesregierung. Hierfür bieten sich
verschiedene Anknüpfungspunkte, etwa eine Stärkung der Beziehungen über
multi- und bilaterale Formate sowie der Abschluss beziehungsweise die
Modernisierung von Assoziierungsabkommen mit der Region. Im Weiteren wird auf
die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
31. Sieht die Bundesregierung die EU in einem geostrategischen Wettbewerb
mit China in der Region Lateinamerika und Karibik, und wenn dem so
ist, welche geopolitischen Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Ist die Aufklärung über die Aktivitäten Chinas Teil der deutschen
Strategie im Umgang mit den politischen Eliten Lateinamerikas?
Die Bundesregierung teilt die Beschreibung der Volksrepublik China in der
Gemeinsamen Mitteilung der Europäischen Kommission und des EAD an den
Rat (EU-China – A strategic outlook, 12. März 2019) als Partner,
ökonomischen Wettbewerber und systemischen Rivalen. Wirtschaftlich ist China in
vielen Ländern der Region zum wichtigsten beziehungsweise zweitwichtigsten
Handelspartner aufgestiegen. Die Volksrepublik China beansprucht für sich, ein
alternatives Entwicklungsmodell zu haben und weitet ihren Einfluss
insbesondere über die „Belt and Road Initiative“ zum Ausbau transkontinentaler
Infrastruktur aus. In den Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Staaten in
der Region wirbt die Bundesregierung für möglichst diversifizierte, nachhaltige
und WTO-konforme Handels- und Investitionsbeziehungen weltweit und
erläutert die deutsche China-Politik auf der Basis der gemeinsamen EU-China-
Politik.
32. Welche Bedeutung hat aus Sicht der Bundesregierung die Organisation
Amerikanischer Staaten (OAS) mit Sitz in Washington, DC, für die
politische Zusammenarbeit, wirtschaftliche Entwicklung und
Menschenrechtspolitik in der Region Lateinamerika und Karibik?
Die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) besteht seit mehr als 70
Jahren und bietet den Ländern Lateinamerikas und der Karibik ein wichtiges
Forum, um über politische, wirtschaftliche und menschenrechtsbezogene
Themen miteinander in Austausch zu kommen. Die OAS setzt sich
insbesondere für die Sicherung von Frieden, Stabilität und Stärkung der Demokratie in
der Region, Garantie und Durchsetzung der Menschenrechte, Presse- und
Meinungsfreiheit, Förderung der Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft an
Gesetzgebungsverfahren und vertiefte Zusammenarbeit bei der
Drogenbekämpfung ein und ist somit ein wichtiger überregionaler Akteur.
33. Wie unterstützt die Bundesregierung die Arbeit der OAS konkret, und
wie gestaltet sich die Zusammenarbeit und Wahrnehmung der Gremien
der OAS?
Die Bundesregierung ist durch zahlreiche Vorhaben des Auswärtigen Amts und
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
mit der OAS verbunden. Hierbei fungiert die OAS in erster Linie als politische
Partnerin für übergreifende regionale Kooperationen in Lateinamerika und der
Karibik. Die Form der Zusammenarbeit mit OAS-Organen und
Unterorganisationen unterscheidet sich von Vorhaben zu Vorhaben, teils gibt es enge
inhaltliche Zusammenarbeit mit der OAS-Abteilung für wirtschaftliche Entwicklung,
teils fungiert die OAS nur als politischer Träger, teils erfolgt die
Zusammenarbeit mit Organisationen im OAS-System wie der Interamerikanischen
Menschenrechtskommission. Thematisch deckt die Unterstützung der
Bundesregierung von Vorhaben der OAS ein breites Spektrum ab – von der Unterstützung
für Wahlbeobachtungsmissionen über Sondermissionen zur Dokumentation und
Aufklärung von Menschenrechtsverbrechen bis hin zu Aktivitäten der OAS zur
Förderung der Rechte indigener Völker in Lateinamerika.
Seit 1972 gewährt die OAS Nichtmitgliedern Beobachterstatus: Deutschland
seit 1972, der Europäischen Union seit 1989. Die Botschaft Washington
übernimmt die Vertretung bei der OAS über eine Doppelakkreditierung der
Botschafterin.
34. Hat die Bundesregierung die Absicht, die Zusammenarbeit mit der OAS
und die Unterstützung für die OAS weiter auszuweiten?
Die Zusammenarbeit der Bundesregierung ist bereits umfangreich und
vielfältig und wird kontinuierlich angepasst. Zusagen für neue Vorhaben umfassen
zum Beispiel die „Green Bond Partnership“ mit dem Ziel der Verbreitung
transparenter und einheitlicher Standards auf dem Green-Bond-Markt und der
Förderung der Entwicklung von innovativen grünen Finanzierungsansätzen.
35. Gibt es bestehende Formate zur Koordination der Politik gegenüber der
Region Lateinamerika und Karibik mit wichtigen Partnern wie den USA
und Kanada, und wenn ja, auf welcher Ebene und mit welcher Frequenz
werden diese wahrgenommen?
Die Bundesregierung tauscht sich regelmäßig auf verschiedenen Ebenen mit
wichtigen Partnerländern wie den USA und Kanada zur Politik gegenüber
Lateinamerika und der Karibik aus. Am Rande des „Summit of the Americas“
Anfang Juni in Los Angeles fand auf Einladung der Bundesregierung ein
informeller Austausch unter anderem mit den USA auf Beauftragtenebene statt.
36. Hält die Bundesregierung die mit dem Reformkonzept „BMZ 2030“
verabschiedete Länderliste, die mit einer deutlichen Reduktion der
bilateralen Entwicklungszusammenarbeit Deutschlands mit der Region
Lateinamerika und Karibik einhergeht, in Anbetracht der geopolitischen
Kräfte- und Prioritätsverschiebungen für angemessen oder gibt es
Überlegungen, die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit Deutschlands mit
einigen Staaten der Region Lateinamerika und Karibik wieder
aufzunehmen oder auszuweiten?
Die Planung der Bundesregierung für die aktuelle Legislaturperiode sieht vor,
die Liste der Länder, mit denen das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) bilateral staatlich kooperiert, zu
überprüfen. Das BMZ hat sich dabei nicht nur von den Perspektiven einer Erhöhung
der Wirksamkeit und Steuerungsfähigkeit der Entwicklungszusammenarbeit
leiten lassen. Der Anspruch war es auch, die aktuellen globalen
Herausforderungen und die thematischen Prioritäten des BMZ für diese Legislaturperiode
systematisch in die Überlegungen einfließen zu lassen.
Im Ergebnis hat die Bundesregierung nach eingehender Prüfung die BMZ-
Länderliste von 61 auf 65 Partnerländer erweitert. In der Region Lateinamerika
und Karibik wird Bolivien eine Wiederaufnahme der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit angeboten.
37. In welcher Weise plant die Bundesregierung, die Mitgliedschaft
Deutschlands in der Interamerikanischen Entwicklungsbank und in der
Karibischen Entwicklungsbank zu nutzen, um jeweils im beiderseitigen
Interesse die nachhaltige Wirtschaftsentwicklung zu fördern?
Welche Haushaltsmittel werden für diese beiden Institutionen
eingeplant?
Die Bundesregierung nutzt ihre Mitgliedschaft in der Inter-Amerikanischen
Entwicklungsbank (Inter-American Development Bank, IDB) und der
Karibischen Entwicklungsbank (Caribbean Development Bank, CDB), indem sie im
beiderseitigen Interesse einer nachhaltigen Wirtschafts-, Sozial- und
Umweltentwicklung in der Region an der Strategiebildung der Banken mitwirkt und
deren entwicklungspolitische Ansätze und Programme mitgestaltet.
Die Bundesregierung hat 2021 bei der Wiederauffüllung des Special
Development Fund (SDF) 10 dem Vehikel der CDB für Zuschüsse und
Zinsverbilligungen – einen Beitrag von insgesamt 12,4 Mio. Euro zugesagt, der in den Jahren
2022 mit 4,2 Mio. Euro, 2023 mit 4,1 Mio. Euro und 2024 mit 4,1 Mio. Euro
fällig wird. Zur Bedienung dieser Fälligkeiten sind die entsprechenden
Haushaltsmittel vorgesehen. Die Wiederauffüllungen finden in mehrjährigen Zyklen
statt.
Für die IDB steht aktuell kein Beitrag an.
IDB und CDB profitieren darüber hinaus auch von der hohen Bonität
Deutschlands als Anteilseigner der Bank, die sich positiv auf die Ausleihkapazitäten
der Banken auswirkt. Über diese „Hebelwirkung“ trägt Deutschland mittelbar
dazu bei, dass die in erheblichem Umfang zusätzliche Mittel zur
Entwicklungsfinanzierung mobilisieren können.
38. Plant die Bundesregierung, die Ausbeutung argentinischer Gasfelder und
die Schaffung entsprechender Infrastruktur zum Export von Gas zu
unterstützen, weil der argentinische Präsident Alberto Fernández bei
seinem Besuch am 12. Mai 2022 in Berlin öffentlich Bezug auf mögliche
Gaslieferungen von Argentinien nach Deutschland nahm?
Die Bundesregierung prüft derzeit alle Optionen alternativer
Energiebezugsquellen, die einen Beitrag zur Gewährleistung der
Energieversorgungssicherheit in Deutschland leisten können. Argentinien weist ein enormes Potential
auf, insbesondere für erneuerbare Energien und zur Produktion von grünem
Wasserstoff.
39. Wie steht die Bundesregierung zu der Einschätzung von Bundeskanzler
Olaf Scholz von Argentinien als „verlässlichen Partner“ vor dem
Hintergrund der Kritik an den Sanktionen gegen Russland von Präsident
Alberto Fernández während seines Berlin-Besuchs?
Die Zusammenarbeit mit Argentinien in verschiedenen Bereichen wie
Wirtschaft, Politik und Forschung ist vielfältig. Als Beispiele können die
Ausrichtung der Messe „Industrial Transformation Argentina“ 2023 in Buenos Aires,
die angestrebte intensivierte Kooperation im Bereich erneuerbare Energien und
grüner Wasserstoff und die sehr gute Hochschulkooperation genannt werden.
Argentinien ist zudem ebenso wie Deutschland ein starker Verfechter des
Multilateralismus und bringt sich in zahlreichen internationalen Organisationen
ein, unter anderem auch mit eindeutiger Verurteilung Russlands in der
Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN), dem VN-Menschenrechtsrat und
der Weltgesundheitsorganisation. Trotz Argentiniens traditioneller Ablehnung
von Sanktionen im Allgemeinen sieht die Bundesregierung in Argentinien
einen wertvollen und verlässlichen Partner in der Region Lateinamerika und
Karibik.
40. Hat die Bundesregierung eine Einschätzung der aktuellen politischen
Entwicklung in Venezuela, und welche Aussichten gibt es, Venezuela
zurück auf einen Pfad hin zu Demokratie und Achtung von
Menschenrechten zu führen?
Wie sieht die Bundesregierung die Situation der Millionen
venezolanischer Flüchtlinge in der Region?
Die politische, wirtschaftliche und humanitäre Situation in Venezuela ist
desolat. Eine Lösung dieser Krise kann nur über venezolanisch geführte
Verhandlungen zwischen dem Regime und der demokratischen Opposition erfolgen mit
dem Ziel, freie und faire Parlaments- und Präsidentschaftswahlen abzuhalten.
Deswegen ist es wichtig, dass alle Parteien zu den momentan suspendierten
Verhandlungen zurückkehren. Die venezolanische Fluchtkrise ist eine hohe
Belastung vor allem für die betroffenen Menschen, aber auch für die
aufnehmenden Länder der Region und für Venezuela selbst.
41. Welche Formate gibt es, an denen Deutschland maßgeblich beteiligt ist,
um Venezuela zu einer politischen Transition zu bringen?
Deutschland ist Mitglied der Internationalen Kontaktgruppe der Europäischen
Union zu Venezuela.
42. Welchen Einfluss haben die Staaten China, Russland, Türkei und Iran
nach Erkenntnissen der Bundesregierung auf die Entwicklungen in
Venezuela, und welche Interessen verfolgen diese Staaten dort nach
Einschätzung der Bundesregierung?
Russland besitzt Einfluss auf die Entwicklungen in Venezuela durch
wirtschaftliche und militärische Kooperation sowie als Begleitstaat des Regimes bei den
inner-venezolanischen Verhandlungen in Mexiko. China gründet seinen
Einfluss unter anderem auf umfangreiche Kreditvergaben an Venezuela. Die
Türkei und der Iran haben insbesondere wirtschaftliche Interessen.
43. Hat die Bundesregierung eine Einschätzung hinsichtlich Russlands
militärpolitischem Engagement in Venezuela, und welche Bedeutung sieht
die Bundesregierung darin für die Sicherheitslage im
venezolanischkolumbianischen Grenzgebiet sowie in der Region insgesamt?
Russland kooperiert militärisch mit Venezuela und war in der Vergangenheit
sein wichtigster Waffenlieferant. In geringer Zahl befinden sich russische
Militärangehörige im Land. Über deren Aufenthaltsort liegen keine Erkenntnisse
vor. Aus Sicht der Bundesregierung trägt das militärpolitische Engagement
Russlands nicht zu Sicherheit und Stabilität in der Region bei.
44. Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass es Verflechtungen oder
Ableger der Terrororganisation Hisbollah in Venezuela gibt, über die die
Finanzierung der Hisbollah unterstützt wird?
Die Antwort auf die Frage kann nicht offen erfolgen. Die Einstufung der
Antwort auf die Frage als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad
„VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf
das Staatswohl erforderlich.* Nach der Verschlusssachenanweisung sind
Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können,
entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der
Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen zur Methodik sowie der
Erkenntnislage des BND einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im
Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Eine solche
Veröffentlichung von Einzelheiten ist daher geeignet, zu einer wesentlichen
Verschlechterung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der
Informationsgewinnung zu führen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der
gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher als
„VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag
gesondert übermittelt.*
45. Gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung und nach ihrer
Kenntnis in der EU, die Sanktionen gegen Venezuela weiter auszuweiten,
wenn sich dort die Lage mit Blick auf Demokratie und die Achtung der
Menschenrechte nicht absehbar spürbar verbessert?
Überlegungen, die Sanktionen gegen Venezuela auszuweiten, bestehen nach
Kenntnis der Bundesregierung derzeit nicht.
46. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Empfehlungen aus
dem UPR-Verfahren zu Menschenrechten in Venezuela nachgehalten?
Die Bundesregierung steht regelmäßig mit Vertreterinnen und Vertretern der
Zivilgesellschaft zur Entwicklung der Menschenrechtslage in Venezuela im
Austausch und setzt sich auf multilateraler Ebene und durch Projektförderung
für Verbesserungen ein. Der letzte Zyklus des UPR-Verfahrens für Venezuela
wurde mit Annahme des Berichtes am 1. Juli 2022 abgeschlossen. 116 Staaten
haben hierbei Empfehlungen abgegeben, von denen 221 angenommen wurden.
Es liegt nun an Venezuela selbst, diese Empfehlungen umzusetzen.
47. Wie schätzt die Bundesregierung die jüngsten Entwicklungen in
Nicaragua ein?
Gibt es Überlegungen, die Zusammenarbeit Deutschlands mit Nicaragua
vor dem Hintergrund der aus Sicht der Fragesteller deutlich
verschlechterten Situation von Demokratie und Menschenrechten weiter
einzuschränken?
Die Bundesregierung verfolgt die Verschlechterung der Menschenrechtslage
und Rechtsstaatlichkeit in Nicaragua genau. 2018 hat Deutschland sich aus der
entwicklungspolitischen bilateralen Zusammenarbeit mit Nicaragua
zurückgezogen. Auch im Hinblick auf die Unterstützung von Maßnahmen multilate-
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
raler und regionaler Finanzinstitutionen wird in jedem Fall geprüft, inwieweit
diese direkt der Bevölkerung zu Gute kommen. Angesichts von zunehmenden
Repressionen gegen und Einschränkungen von Nichtregierungsorganisationen
wird die Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft erschwert.
48. Gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung und nach ihren
Kenntnissen in der EU, die Sanktionen gegen Nicaragua auszuweiten?
Der im Oktober 2019 verabschiedete Rechtsrahmen für Sanktionen gegen
Personen und Entitäten, die für schwere Menschenrechtsverletzungen und
Repressionen verantwortlich sind, wurde im Oktober 2021 um ein weiteres Jahr
verlängert. Im Januar 2022 wurden Neulistungen verabschiedet. Derzeit sind
insgesamt 21 Personen und drei Entitäten unter dem Sanktionsregime gelistet. Die
jüngsten Entwicklungen werden weiter aufmerksam verfolgt, die
Bundesregierung tauscht sich hierzu eng mit unseren Partnern in der EU aus.
49. Hat die Bundesregierung eine Einschätzung der jüngsten Entwicklungen
auf Kuba, und wie lautet diese?
Die Bundesregierung beobachtet die Entwicklung der komplexen und
wirtschaftlich prekären Lage in Kuba, die auch durch externe Einflüsse wie die
Pandemie, den Klimawandel sowie weitere Faktoren wie die US-
Sanktionspolitik geprägt ist, genau. Die Bundesregierung ist hinsichtlich der
Menschenrechtssituation in Kuba weiterhin besorgt und dringt daher – bilateral wie
zusammen mit den EU-Partnern – beständig auf eine weitere politische wie
wirtschaftliche Öffnung Kubas.
50. Setzt sich die Bundesregierung für die Freilassung der politischen
Gefangenen auf Kuba ein, die infolge der Proteste des 11. Juli 2021
festgenommen wurden?
Die Bundesregierung hat wiederholt die Freilassung aller Personen gefordert,
die bei den Protesten am 11. Juli 2021 aufgrund ihres friedlichen Protests
inhaftiert wurden. Zusammen mit ihren Partnern der Europäischen Union setzt sie
sich beständig für die Freilassung dieses Personenkreises ein.
51. Gibt es auf deutscher oder nach Kenntnis der Bundesregierung auf EU-
Ebene Überlegungen, das „Political Dialogue and Cooperation
Agreement“ (PDCA) der EU mit Kuba anzupassen und/oder Sanktionen gegen
Kuba zu verhängen bzw. auszuweiten?
Das „Political Dialogue und Cooperation Agreement“ der Europäischen Union
mit Kuba ist die Basis für einen kontinuierlichen kritischen politischen
Austausch der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit Kuba. Es bezieht – insbesondere
und für Kuba erstmalig – auch die kubanische Zivilgesellschaft mit ein. Ziel ist,
die Transparenz und Partizipation der Austausche, die zu fünf politischen
Sektoren einschließlich der Menschenrechte stattfinden, zu verbessern. Das
Abkommen unterliegt ständiger Evaluierung und Revision.
52. Welche Bedeutung hat die Arbeit der deutschen politischen Stiftungen in
der Region Lateinamerika und Karibik aus Sicht der Bundesregierung,
und wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit den
politischen Stiftungen in der Region?
Die Bundesregierung arbeitet mit den politischen Stiftungen in der Region
Lateinamerika und Karibik eng zusammen und misst deren Arbeit insbesondere
in den Bereichen Demokratie, Zivilgesellschaft, Rechtsstaatlichkeit,
Menschenrechte und nachhaltige Klima- und Energiepolitik große Bedeutung zu.
53. Welche Rolle schreibt die Bundesregierung demokratischen politischen
Parteien als „change agents“ zu?
Werden diese als prioritäre strategische Partner für Demokratie in den
lateinamerikanischen Ländern anerkannt und gefördert?
Die Bundesregierung führt über ihre Auslandsvertretungen in den Gastländern
Gespräche mit Vertretern politischer Parteien des gesamten demokratischen
Spektrums.
Über die politischen Stiftungen wird mit Programmen und Projekten weltweit
zum Aufbau demokratischer, freiheitlicher und rechtsstaatlicher Strukturen, die
den Menschen- und Bürgerrechten verpflichtet sind, beigetragen. Dazu gehören
selbstverständlich auch demokratische Parteien, die in ihrer Rolle als „change
agents“ durch diese Maßnahmen gestärkt werden.
54. Welche Rolle schreibt die Bundesregierung Parteienzusammenschlüssen
in der Region zu?
Wie steht die Bundesregierung zur „Grupo de Puebla“ in Mexiko, einem
Forum, welches nachdrücklich ideologische Unterstützung der
Diktaturen in Kuba und Venezuela liefert (s. Declaracion Grupo de Puebla,
Schlusserklärung von Mexiko vom 1. Dezember 2021,
https://www.grup
odepuebla.org/declaracion-del-septimo-encuentro-del-grupo-de-pue
bla/)?
Die Bundesregierung beobachtet Parteienzusammenschlüsse in der Region, wie
beispielsweise die „Grupo de Puebla“ und ihre Aktivitäten. Zur „Grupo de
Puebla“ unterhält die Bundesregierung keine Kontakte.
55. Hat die Bundesregierung eine Bewertung der Lage der
Rechtsstaatlichkeit und der menschlichen Sicherheit („human security“) im sogenannten
triángulo del Norte in Zentralamerika, also den Staaten Honduras,
Guatemala und insbesondere in El Salvador, und wie lautet diese?
In den drei Staaten des „Nördlichen Dreiecks“ können die Regierungen
aufgrund der schwachen staatlichen Strukturen die Sicherheit der Menschen,
einschließlich des Rechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit, nicht
garantieren. Der Rechtstaat ist nicht ausgeprägt; Korruption, Straflosigkeit und der
Einfluss der Organisierten Kriminalität (OK) auf allen politischen und
wirtschaftlichen Ebenen sind weit verbreitet.
Die seit Januar 2022 im Amt befindliche neue Regierung in Honduras unter der
Führung von Staatspräsidentin Xiomara Castro (Liberdad y Refundación –
LIBRE) verspricht Reformen und hat die Vereinten Nationen bereits um
Einrichtung einer „Internationalen Kommission gegen die Straflosigkeit in
Honduras“ (spanisches Akronym CICIH) gebeten. Da die alten Strukturen in Justiz
und Verwaltung aber zunächst weiterbestehen und das Land politisch tief
gespalten ist, steht die Regierung dabei vor großen Herausforderungen.
In Guatemala beobachtet die Bundesregierung die Entwicklungen seit Ende des
Mandates der „Internationalen Kommission gegen die Straflosigkeit in
Guatemala“ (spanisches Akronym CICIG) im September 2019. Seit der umstrittenen
personellen Neubesetzung des Obersten Gerichtshofes verlassen immer mehr
Unterstützer des Kampfes gegen Korruption und Straflosigkeit das Land.
In El Salvador beobachtet die Bundesregierung zunehmend autokratische
Tendenzen des demokratisch gewählten Staatspräsidenten Bukele. Meinungs- und
Pressefreiheit geraten zunehmend unter Druck; viele kritische Journalistinnen
und Journalisten und Akteure der verfassten Zivilgesellschaft haben aufgrund
von Bedrohungen bereits das Land verlassen. Nach einer durch die
Jugendbanden („maras“) ausgelösten Welle der Gewalt Ende März 2022 gilt der
bereits dreimal verlängerte Ausnahmezustand. Die Grundrechte sind teilweise
ausgesetzt, mehr als 42.000 Menschen wurden zum Teil willkürlich verhaftet.
Die Haftbedingungen verstoßen laut den Vereinten Nationen gegen
internationale Menschenrechtsstandards. Dennoch genießt Staatspräsident Bukele weiter
hohe Popularität.
56. Welche konkreten Maßnahmen implementieren Deutschland und die EU,
um die Rechtsstaatlichkeit sowie die menschliche Sicherheit in diesen
Staaten zu verbessern?
Gibt es insbesondere konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Demokratie
in El Salvador?
Seit Ende der Mandate der „Internationalen Kommission gegen die
Straflosigkeit in Guatemala“ (spanisches Akronym CICIG) und der „Internationalen
Mission gegen Korruption und Straflosigkeit in Honduras“ (spanisches Akronym
MACCIH) führt die Bundesregierung in El Salvador, Guatemala und Honduras
ein Rechtstaatsförderprojekt durch (erste Phase: 2020 bis 2022, 2,5 Mio. Euro,
Durchführungsorganisation Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit).
Schwerpunkte sind Unabhängigkeit der Justiz und Zusammenarbeit zwischen
Staat und Zivilgesellschaft. Es wird geprüft, das Projekt um eine zweite Phase
zu verlängern.
Zudem unterhält die Bundesregierung über ihre Auslandsvertretungen engen
Kontakt zu den Zivilgesellschaften im „Nördlichen Dreieck“.
57. Hat die Bundesregierung eine Haltung hinsichtlich der
Migrationssituation in Zentralamerika, und welche Aktivitäten gibt es in diesem
Zusammenhang?
Da die Lebensbedingungen und Sicherheitslage in den Ländern des
„Nördlichen Dreiecks“ weiter prekär sind, ist der Migrationsdruck ungebrochen.
Zudem migrieren seit 2018 viele Nicaraguanerinnen und Nicaraguaner nach
Costa Rica. Auch beobachtet die Bundesregierung besonders in Panama
vermehrt über Südamerika kommende Migrantinnen und Migranten unter anderem
aus Haiti, Kuba und Venezuela, aber auch anderen Kontinenten, die sich über
die Landenge des Darién (Grenzgebiet Kolumbien-Panama) in Richtung USA
bewegen.
Die Bundesregierung setzt sich vor allem für die Verbesserung der
Lebensbedingungen in den Ausgangsländern ein, zum Beispiel im Rahmen der
wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit der Region mit den Schwerpunkten Bildung,
Kampf gegen den Klimawandel, erneuerbare Energien, Umwelt- und
Ressourcenschutz. Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus ein Vorhaben des
Zentralamerikanischen Integrationssystems (spanisches Akronym SICA), bei
dem auswanderungswilligen Kindern und Jugendlichen in Guatemala,
Honduras und El Salvador eine Bleibeperspektive aufgezeigt werden soll. Auch „good
governance“, die Prävention von Jugendgewalt und Maßnahmen zu
Reintegration zurückgekehrter Jugendlicher sind Teil dieser Programme. Mit
Nahrungsmittelhilfe über das Welternährungsprogramm hat die Bundesregierung in den
letzten Jahren zudem versucht, die größte Not der Menschen im sog. „Corredor
Seco“ und in Haiti abzumildern.
Grundvoraussetzung für einen Erfolg dieser Unterstützungsprogramme ist aber
die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Dies umfasst einen
entschlossenen Kampf gegen Korruption und Straflosigkeit sowie die
Zurückdrängung des Einflusses der Organisierten Kriminalität durch die Regierungen der
Herkunftsländer (Stichwort „ownership“). Bei der hier zu leistenden
Überzeugungsarbeit engagiert sich die Bundesregierung durch ein länderübergreifendes
Rechtstaatsförderungsprojekt.
58. Wie schätzt die Bundesregierung die politische Situation in Bolivien ein?
In Bolivien bleibt die politische und gesellschaftliche Polarisierung hoch.
Zudem bilden die noch schwer abschätzbaren wirtschaftlichen Folgen des
völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine für Bolivien einen
zusätzlichen Unsicherheitsfaktor. Die schrittweise Überwindung der
gesellschaftlichen Polarisierung und Stabilisierung der politischen und
wirtschaftlichen Lage bleiben die zentralen Herausforderungen der bolivianischen
Politik.
59. Hat die Bundesregierung eine Bewertung der Festnahme von und des
Prozesses gegen Ex-Interimspräsidentin Jeanine Áñez, wie lautet diese,
und wie verhält sich die Bundesregierung gegenüber der zunehmenden
Zahl politisch Verfolgter in Bolivien?
Die Inhaftierung von Ex-Interimspräsidentin Jeanine Áñez und der gegen sie
durchgeführte Strafprozess wurde durch die Mission des Hochkommissariats
der Vereinten Nationen (VN) für Menschenrechte vor Ort eng begleitet und
beobachtet. Die Bundesregierung unterstützt diese internationale
Prozessbeobachtung und tauscht sich regelmäßig mit der VN-Mission dazu aus. Die
Bundesregierung teilt die Besorgnis der Mission hinsichtlich der Einhaltung
rechtsstaatlicher Grundsätze und hat sich in ihren Kontakten mit der bolivianischen
Regierung wiederholt in diesem Sinne eingesetzt. Sie hat in diesen Gesprächen
außerdem an die bolivianische Regierung appelliert, über das Verfahren gegen
Jeanine Áñez hinaus rechtsstaatliche Grundsätze strikt einzuhalten. Auch bei
den politischen Konsultationen der Europäischen Union Ende Mai 2022
wurden rechtsstaatliche Defizite Boliviens thematisiert.
60. Hat die Bundesregierung den Tod von Marco Antonio Aramayo in Haft
gegenüber der bolivianischen Regierung thematisiert, und wenn nein,
warum nicht?
Die Bundesregierung steht auch im Fall Marco Antonio Aramayo in engem
Kontakt mit der Mission des VN Hochkommissariats für Menschenrechte. Die
Mission hat sich öffentlich zum Fall geäußert und eine Untersuchung der
näheren Todesumstände angekündigt. Die Bundesregierung wird die Ergebnisse
dieser Untersuchung abwarten und bewerten.
61. Hat die Bundesregierung mit der Regierung von Guyana Gespräche über
mögliche zukünftige Energielieferungen von Guyana nach Deutschland
geführt?
Hat die Bundesregierung ihre Unterstützung bei der Ausbeutung der
guyanischen Erdgasvorkommen angeboten, und wenn nein, warum
nicht?
Die Bundesregierung führt regelmäßig Gespräche mit der Regierung von
Guyana im Rahmen des politischen Dialogs. Dabei werden auch die Ölfunde in
Guyana thematisiert. Es gibt derzeit noch keine staatliche Ölgesellschaft in
Guyana. Guyana fördert sein Öl nicht selbst, sondern hat Verträge zur
Exploration und Ausbeutung der Vorkommen mit multinationalen Firmen geschlossen.
Diese wären deshalb der Ansprechpartner für eventuelle kommerzielle
Lieferungen von Öl. Gas wird derzeit nicht gehandelt, sondern für Ölförderung
gleich auf hoher See wiedereingesetzt. Die Bundesregierung hat keine
Gespräche mit der Regierung von Guyana über mögliche zukünftige
Energielieferungen von Guyana nach Deutschland geführt. Die Bundesregierung hat keine
Unterstützung bei der Ausbeutung der guyanischen Erdgasvorkommen angeboten
und keine entsprechenden Anfragen von guyanischer Seite erhalten.
62. Wie schätzt die Bundesregierung die politische Situation auf Haiti ein?
Die politische Situation auf Haiti ist nach wie vor von hoher Instabilität
geprägt. Der noch von Präsident Moïse ernannte Premierminister Henry bemüht
sich zwar um einen politischen Ausgleich und zeigt sich zuversichtlich, die
bereits mehrmals verschobenen Wahlen noch in diesem Jahr durchführen zu
können. Problematisch ist jedoch die Sicherheitslage im Land, welche sich in
den vergangenen Monaten durch das Vorgehen krimineller Banden extrem
verschlechtert hat.
63. Unterstützt die Bundesregierung die Aufarbeitung der Geschehnisse um
die Ermordung des haitianischen Ex-Präsidenten Jovenel Moïse?
Als Mitglied der „Core Group“ hat sich die Bundesregierung für eine schnelle
und lückenlose Aufklärung der Ermordung des haitianischen Präsidenten
Moïse ausgesprochen. Auch im EU-Rahmen hat die Bundesregierung
wiederholt eine von den haitianischen Behörden angeführte entschlossene
Aufarbeitung eingefordert.
64. Hat die Bundesregierung den begonnenen Bau einer Grenzmauer
zwischen Haiti und der Dominikanischen Republik gegenüber der
dominikanischen Regierung thematisiert?
Wie steht die Bundesregierung zum Bau der Mauer?
Der Bau der Grenzanlage wurde von der Lateinamerikabeauftragten des
Auswärtigen Amtes bei ihrer Reise in die Dominikanische Republik gegenüber
dem dortigen Außenministerium problematisiert.
Der Bau der Grenzanlage ist aus Sicht der Bundesregierung eine souveräne
dominikanische Entscheidung im Verhältnis zum Nachbarland. Die
Bundesregierung setzt sich darüber hinaus im multilateralen Rahmen für Maßnahmen
ein, die die Lebensbedingungen in Haiti verbessern und den Migrationsdruck
mindern können.
65. Welchen prozentualen Anteil der öffentlichen Entwicklungsleistungen
plant die Bundesregierung für die Region Lateinamerika und Karibik ein
(bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Der Anteil der bi- und multilateralen öffentlichen Entwicklungsleistungen
(Official Development Assistance, ODA) an Lateinamerika und der Karibik an
der gesamten deutschen ODA betrug im Jahr 2020 rund 5 Prozent. Die
Bundesregierung plant nach derzeitigem Stand ihre Unterstützung für die Region auf
dieser Basis fortzuführen.
66. Wie wird die Bundesregierung dafür sorgen, dass Menschenrechtsfragen
mit Blick auf Fragen der Energieversorgung und möglicher
Energiepartnerschaften mit Staaten der Region, insbesondere aber im Hinblick
auf venezolanisches Öl, auch im Kontext des Russischen Krieges in der
Ukraine nicht vernachlässigt werden?
Die Versorgung von Deutschland mit Rohöl und Mineralölprodukten erfolgt
gemäß Verträgen, die mit privaten Unternehmen geschlossen werden. Die
Verträge werden zwischen den Unternehmen und den jeweiligen Lieferanten
abgeschlossen. Die Bundesregierung setzt sich ihrerseits in allen Bereichen für
die Menschenrechte weltweit ein – sie bilden einen essentiellen Grundwert der
deutschen Außenpolitik. Die Bundesregierung hat zudem die rechtlichen
Grundlagen dafür geschaffen, dass die Unternehmen dafür Sorge tragen
müssen, dass in ihren Lieferketten die Menschenrechte eingehalten werden.
67. Welche Formate gibt es, an denen die Bundesregierung maßgeblich
beteiligt ist, um Verschwindenlassen, Gewalt gegen Frauen zu
bekämpfen und um Menschenrechtsverteidiger in der Region, insbesondere in
Mexiko, zu schützen?
Das Auswärtige Amt finanziert seit 2015 Projekte zur Stärkung des
Rechtsstaats in Mexiko. Ziel dieser Maßnahmen ist die Unterstützung Mexikos unter
anderem bei der Prävention von Folter und Verschwindenlassen. Im Rahmen
des Frauen-Netzwerks UNIDAS zwischen Deutschland und Lateinamerika und
der Karibik setzt sich die Bundesregierung gezielt für die Stärkung von
Frauenrechten und die wirtschaftliche und politische Teilhabe von Frauen in
Lateinamerika ein. Das Netzwerk hat über 20 Teilnehmerinnen aus Mexiko. Die
Auslandsvertretung unterstützt lokale Menschenrechtsorganisationen im Rahmen
einer jährlichen Ausschreibung zur Projektförderung und vergibt, gemeinsam
mit der Französischen Botschaft, alle zwei Jahre den lokalen Deutsch-
Französischen Menschenrechtspreis Gilberto Bosques an besonders profilierte
und schutzbedürftige Menschenrechtsverteidiger. Der Schutz von
Menschenrechtsverteidigern ist zudem eine der Prioritäten der lokalen EU-
Menschenrechtsstrategie. Die Deutsche Botschaft in Mexiko beteiligt sich an
entsprechenden Maßnahmen und Aktivitäten der EU. Über die Elisabeth-Selbert-
Initiative kann die Bundesregierung Menschenrechtsverteidigerinnen und -
verteidigern temporäre Schutzaufenthalte anbieten. Neben der bilateralen
Zusammenarbeit unterstützt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung über die Förderung der politischen Stiftungen, die kirchlichen
Entwicklungswerke und Nichtregierungsorganisationen, zum Beispiel über den
Zivilen Friedensdienst, die Zivilgesellschaft im Bereich Menschenrechte in
Mexiko. In diesem Kontext unterstützt auch Peace Brigade International
gefährdete Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger durch
Beratung, Schulung und unbewaffnete Schutzbegleitung.
68. Wie schätzt die Bundesregierung die Rolle Lateinamerikas bezüglich des
internationalen Drogenhandels ein, und welche
Kooperationsmechanismen gibt es mit den Staaten Lateinamerikas in diesem Bereich?
In der Region gibt es Ursprungs- und Transitländer insbesondere von Kokain.
Drogenhandel und seine Auswirkungen tragen zu Instabilität in Lateinamerika
und entlang der Transitrouten bei.
Im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Drogenhandels in Lateinamerika
sind als Kooperationsmechanismen der Nachrichtenaustausch über Interpol und
Europol, das Verbindungsbeamtenwesen und die Polizeiliche Aufbauhilfe des
Bundeskriminalamts zu nennen.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche Projekte und Programme im EU-Rahmen
sowie Organisationen der Vereinten Nationen (VN) (INCB/Suchtstoffkontrollrat
der VN, UNODC/Büro der VN für Drogen- und Verbrechensbekämpfung), die
sich auch mit der Bekämpfung des Drogenhandels in und aus Lateinamerika
beschäftigen. Im Rahmen der Suchtstoffkommission der Vereinten Nationen
(CND) ist die Zusammenarbeit mit Lateinamerika ebenfalls sehr eng.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]