Rechtliche Rahmenbedingungen für Genossenschaften und gemeinwohlorientiertes Wirtschaften
der Abgeordneten Enrico Komning, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann, Uwe Schulz, Dr. Michael Espendiller, Robert Farle, Bernd Schattner, Kay-Uwe Ziegler und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Mitglieder von Produktivgenossenschaften sind gleichzeitig Eigentümer und Beschäftigte, das heißt, in solchen Organisationen herrscht eine Gleichheit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern beziehungsweise zwischen Kapital und Arbeit (vgl. Scheibner, U. und Theumer, K.: Rückvergütung in Produktivgenossenschaften. Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht 2021(12), S. 645 bis 648).
Diese Doppelrolle der Genossenschaftsmitglieder verursacht einige Probleme:
- Erstens betrachtet das deutsche Recht die Mitglieder der Produktivgenossenschaften als Angestellte und nicht als Selbständige. Die Selbständigkeit ist allerdings bei den meisten Programmen Grundlage einer Förderung. Die Doppelrolle der Mitglieder stellt somit ein Ausschlusskriterium zum Erlangen einer Förderung für Produktivgenossenschaften dar (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/potenziale-und-hemmnisse-von-unternehmerischen-aktivitaeten-in-der-rechtsform-der-genossenschaft-endbericht.html).
- Zweitens verursacht die Doppelrolle der Mitglieder bei Produktivgenossenschaften ein Problem bei der genossenschaftlichen Rückvergütung. Die genossenschaftliche Rückvergütung ist ein besonderes Merkmal der Rechtsform „eingetragene Genossenschaft“ (e. G.), welche in § 22 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) geregelt wird. Gemäß dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. April 2007, Az.: I R 37/06 (https://datenbank.nwb.de/Dokument/265476/) wird die Steuerbefreiung der Rückvergütungen bei Produktivgenossenschaften nicht gewährt. Grundlage dafür ist wieder die angeblich nichtselbständige Tätigkeit der Mitglieder.
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP heißt es: „Wir verbessern die rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften, wie zum Beispiel für Genossenschaften, Sozialunternehmen, Integrationsunternehmen“ (https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, S. 25).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
An welchen Stellen der rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf?
Werden Genossenschaften, Sozialunternehmen, Integrationsunternehmen oder sonstige gemeinwohlorientierte Formen des Wirtschaftens nach Ansicht der Bundesregierung im Vergleich zu anderen Unternehmensformen benachteiligt, und wenn ja, inwiefern?
Welche Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften plant die Bundesregierung, und wann wird sie nach aktuellem Kenntnisstand entsprechende Initiativen in den Deutschen Bundestag einbringen?
Plant die Bundesregierung, die mit der Doppelrolle der Mitglieder von Produktivgenossenschaften als Eigentümer und Beschäftigte verbundenen Probleme bei der Besteuerung der Rückvergütungen und bei der Erlangung von Fördermitteln zu beheben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, auf welche Weise?
Plant die Bundesregierung Initiativen, um Förderprogramme zukünftig derart auszugestalten, dass sie sich besser an dem Bedarf unterschiedlicher Unternehmenstypen, wie zum Beispiel der Produktivgenossenschaft, ausrichten?
Stellen die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Probleme, die aus der Doppelrolle der Mitglieder von Produktivgenossenschaften erwachsen, nach Einschätzung der Bundesregierung einen Grund dar, der die Wahl der Rechtsform „eingetragene Genossenschaft“ durch Unternehmensgründer negativ beeinflusst?
Wie viele Unternehmensgründer lehnen die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung aus steuerlichen oder fördertechnischen Gründen ab?
Ist eine Ergänzung des KStG, welche die besondere Natur von Produktivgenossenschaften und die Doppelrolle ihrer Mitglieder angemessen berücksichtigt und die oben genannten Probleme beseitigt, nach Einschätzung der Bundesregierung denkbar und sinnvoll, und plant die Bundesregierung eine solche Initiative?
Kommt nach Ansicht der Bundesregierung ein Wahlrecht für die Mitglieder der Produktivgenossenschaften infrage, sodass sie sich zwischen dem Status als Selbständige und dem als Angestellte entscheiden können?
Sieht die Bundesregierung Verbesserungspotential bei den Bedingungen der Kooperation und Koordination von Genossenschaften einerseits und Kommunen und der etablierten Wohlfahrtsverbandstruktur andererseits, insbesondere was die Realisierung der Selbstorganisation in ländlichen Räumen betrifft, die unter demographischen und strukturellen Problemen zu leiden haben?
Sind die derzeitigen Prüfungsanforderungen an Genossenschaften nach Ansicht der Bundesregierung ausreichend differenziert oder werden kleine Genossenschaften, wie zum Beispiel Bürgerinitiativen, im Vergleich zu großen Genossenschaften dadurch übermäßig belastet?