[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Victor Perli, Dr. Gesine Lötzsch,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/2173 –
Autobahn 20 – Stand bei Küstenautobahn und Nord-West-Umfahrung Hamburg
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Neubau der Autobahn 20 (A 20) ist eines der größten Autobahnprojekte
Deutschlands. Nach der Fertigstellung in Mecklenburg-Vorpommern
(Ostseeautobahn) und in Teilen Schleswig-Holsteins soll die A 20 durch
Schleswig-Holstein (Nord-West-Umfahrung Hamburg) und Niedersachsen
(Küstenautobahn, mit Teilstück der A 26) führen.
Die Fraktion DIE LINKE. hatte bereits 2021 zu wesentlichen Problemen des
Neubaus eine Kleine Anfrage gestellt. In der Antwort der Bundesregierung
auf Bundestagsdrucksache 19/28259 wurde offenbar, dass die Kosten für die
verbliebenen Neubauabschnitte auf 5,17 Mrd. Euro in die Höhe geschnellt
sind. Die Fragestellenden nehmen an, dass damit noch lange nicht das Ende
der Kostensteigerungen erreicht ist. Zu anderen Problemen wie dem
unsicheren Baugrund lieferte die Antwort der Bundesregierung aus Sicht der
Fragestellenden keine befriedigende Antwort.
Die Kleine Anfrage soll den Stand des Neubaus und offene Fragen klären.
Dies gilt auch für die Vereinbarkeit des Neubaus mit dem Klimaschutzgesetz
und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu.
1. Wie ist der aktuelle Bau- und Planungsstand bei der A 20 (hier und im
Folgenden einschließlich der Abschnitte 5a und 5b der A 26 der
Küstenautobahn gemeint; bitte getrennt nach Bauabschnitten, analog der
Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/28259, auflisten)?
Die Planungsstände der einzelnen Abschnitte der A 20 einschließlich des
Abschnitts 5 der A 26 sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/2741
20. Wahlperiode 07.07.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
vom 7. Juli 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Vorhaben Planungsstand
BA 1
Westerstede – Jaderberg
Der Planfeststellungsbeschluss ist beklagt.
BA 2
Jaderberg – Schwei
Im Planfeststellungsverfahren seit Dezember 2017.
BA 3
Schwei – Weserquerung
Der Feststellungsentwurf ist in Arbeit.
BA 4a
Weserquerung – Stotel
Der Feststellungsentwurf ist in Arbeit.
BA 4
Stotel – Heerstedt
Der RE-Entwurf ist in Aufstellung.
BA 5
Heerstedt – Bremervörde
Der Feststellungsentwurf ist in Arbeit.
BA 6
Bremervörde – Elm
Im Planänderungsverfahren seit 2020.
A 20, Küstenautobahn
BA 7
Elm – AK Drochtersen
Der Feststellungsentwurf ist in Arbeit.
BA 8
AK Drochtersen – LGr. SH/NI
(Elbmitte)
Der Planfeststellungsbeschluss (Strecke und Bauwerk) von 2015 ist seit
2016 unanfechtbar. Für die Vollziehbarkeit des Beschlusses ist noch der
Planfeststellungsbeschluss für das AK Kehdingen erforderlich (seit
2017 im Planfeststellungsverfahren).
A 26, AK Kehdingen – Stade-Ost
BA 5a
AK Kehdingen – Freiburger Straße/
L 111
Einleitung des Planfeststellungsverfahrens in 2010, Teilung des
Abschnitts 5 in 5a und 5b, Fortführung Planfeststellung im Februar 2019.
BA 5b
Freiburger Straße/L 111 – Stade-Ost
Einleitung des Planfeststellungsverfahrens im Dezember 2020.
A 20, Nord-West-Umfahrung Hamburg
BA 3
Weede – Wittenborn
Planfeststellungsbeschluss von 2012 ist beklagt,
Planänderungsverfahren im Dezember 2020 eingeleitet.
BA 4
Wittenborn – A 7
Planfeststellungsbeschluss von 2017 ist beklagt,
Planänderungsverfahren erforderlich.
BA 5
A 7 – L 114
Planfeststellungsverfahren ruht.
BA 6
L 114 – A 23
Planänderungsverfahren ruht.
BA 7
A 23 – Glückstadt
Planfeststellungsverfahren seit 2007, 3. Änderungsverfahren ist
eingeleitet.
BA 8
Glückstadt – LGr. SH/NI (Elbmitte)
Der Planfeststellungsbeschluss aus 2014 ist nicht vollziehbar,
Planänderungsverfahren wurde Ende 2020 eingeleitet; Erörterungstermin
hat am 25. Januar 2022 stattgefunden.
In Bau befindet sich derzeit keiner der genannten Abschnitte.
2. Wie erklärt die Bundesregierung die viel niedrigere Kostenangabe
(1 146,6 Mio. Euro) für die A-20-Elbtunnelabschnitte (Teilprojekte
A20-G10-NI-SH-T8-NI und A20-G10-NI-SH-T9-NI-SH) im
Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 gegenüber dem Finanzierungs- und
Realisierungsplan (FRP) 2021 bis 2025 der Autobahn GmbH des Bundes
(2 187 Mio. Euro, also rund 91 Prozent mehr) angesichts der Tatsache,
dass weder die Kostenangabe im BVWP 2030 (Antworten zu den
Fragen 11 und 12 auf Bundestagsdrucksache 18/9205) noch die
Kostenangabe im FRP (S. 33, kein ÖPP-Vermerk; siehe auch Antwort zu den
Fragen 7 und 8 auf Bundestagsdrucksache 19/28259) auf der Annahme einer
Realisierung der A-20-Elbtunnel-Abschnitte als ÖPP-Projekt beruhen,
angesichts der Tatsache, dass sowohl im BVWP 2030 als auch im FRP
Planungskosten berücksichtigt worden sind (Antworten zu den Fragen 12
und 15 auf Bundestagsdrucksache 19/28259), angesichts der Tatsache,
dass auch der FRP für dieses Projekt keinen Baupreisindex
berücksichtigt (FRP, S. 33, kein entsprechender Vermerk) sowie angesichts der
Tatsache, dass der im FRP veranschlagte Risikozuschlag maximal 20
Prozent beträgt (FRP, S. 10)?
Die im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) genannten Projektkosten
von 1 146,6 Mio. Euro für den Abschnitt AK A 20/A 26 bis Glückstadt (B 431)
(Elbtunnel und Strecke) stellen die durch das seinerzeitige Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) genehmigten Kosten (Preisstand:
1. Januar 2014) dar.
Nach Auskunft der Autobahn GmbH des Bundes betragen die aktuellen Kosten
rd. 1 512,4 Mio. Euro (1 375,1 Mio. Euro für die beiden Abschnitte der
Elbquerung in Niedersachsen und Schleswig-Holstein und 137,3 Mio. Euro für das
AK Kehdingen).
Im Finanzierungs- und Realisierungsplan 2021 bis 2025 der Autobahn GmbH
des Bundes wurde das Vorhaben zudem mit gesonderten Risikozuschlägen
beaufschlagt.
3. Warum wurden in der Antwort der zu Frage 12 auf
Bundestagsdrucksache 19/28259 die Kosten des Abschnitts 8a „AK Kehdingen –
Elbquerung Nds. (Strecke)“ der Küstenautobahn in der „Kostenschätzung III/
2020“ zum Abschnitt 8 „Glückstadt – LGr. SH/NI (Elbmitte)“ der Nord-
West-Umfahrung Hamburg einbezogen?
Waren dort in der Kostenangabe für Abschnitt 8 der Nord-West-
Umfahrung Hamburg auch die Kosten für den niedersächsischen Teil des
Elbtunnels enthalten, und wenn ja, warum wurde dann dieser Bauabschnitt
nicht umbenannt?
Bei der geplanten A-20-Elbquerung handelt es sich um ein
landesgrenzenübergreifendes Projekt. Daher war eine planungsrechtliche Teilung der Abschnitte
an der Landesgrenze erforderlich.
Da der Abschnitt 8 inklusive des AK Kehdingen im Finanzierungs- und
Realisierungsplan 2021 bis 2025, Teil B, lfd. Nr. 38 mit der Abschnittsbezeichnung
„AK A 20/A 26 (m) – Glückstadt (B 431)“ enthalten ist und von der
Niederlassung Nord der Autobahn GmbH des Bundes gebaut werden wird, werden die
Kosten nicht weiter getrennt nach Ländern geführt.
In der Kostenschätzung III/2020 sind die gesamten Kosten des 8. Abschnitts in
NI und SH ohne das AK Kehdingen enthalten. Eine Änderung der
Abschnittsbezeichnung ist bisher nicht vorgesehen. Ggf. wird eine Änderung nach dem
Abschluss des noch laufenden Planfeststellungsverfahrens geprüft.
4. Wie ist der Stand der Ausschreibung für die Elbquerung (welche
Ausschreibungsmaßnahmen sind getätigt, welche in Vorbereitung), und wann
ist mit einem Baubeginn zu rechnen?
Derzeit werden Unterlagen zur Vorbereitung der Vergabe erstellt. Der
Baubeginn ist für 2025 vorgesehen.
5. Sind inzwischen alle nötigen Maßnahmen zum Artenschutz infolge der
Urteile des Bundesverwaltungsgerichts zu den Bauabschnitten 3 und 4 in
Schleswig-Holstein (vgl. Antwort zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache
19/28259) in das Fehlerheilungsverfahren eingeflossen, und welche
Maßnahmen sind dies?
6. Was sind die Folgen des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom
24. Februar 2021 (Az. 9 A 8.20) zum Bauabschnitt 4 in Schleswig-
Holstein?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der Autobahn GmbH des Bundes sind nach Abschluss der
Klageverfahren Planänderungs- bzw. -ergänzungsverfahren zur Fehlerheilung im
Hinblick auf den Fachbereich Wasserrecht sowie die beanstandeten Teile der
Planfeststellung im Bereich des Artenschutzes (Haselmäuse, Fledermäuse und
Schleiereule) und Habitatschutzes erforderlich, in denen die gerichtlich
festgestellten Fehler des Planfeststellungsverfahrens geheilt werden müssen, um
Baurecht zu erlangen. Die Anträge für die durchzuführenden Planänderungs- bzw.
-ergänzungsverfahren sollen im zweiten Halbjahr 2022 gestellt werden.
Vorgezogene CEF-Maßnahmen wurden bzw. werden bereits realisiert.
7. Liegt inzwischen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur
Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses
zum Bauabschnitt 1 der Küstenautobahn vor, und was sind ggf. die
Folgen?
Die mündliche Verhandlung hat am 31. Mai 2022 stattgefunden. Das
Bundesverwaltungsgericht hat eine Entscheidung zur A 20, Bauabschnitt 1 für den
7. Juli 2022 angekündigt.
8. Gibt es inzwischen konkrete Planungen für einen ÖPP-Abschnitt bei der
A 20 (vgl. Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 19/28259)?
Nein.
9. Hält die Bundesregierung die Planungen für die A 20 mit den gesetzlich
vorgeschriebenen Klimazielen der Bundesregierung aus dem
Klimaschutzgesetz und mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
dazu (Urteile vom 24. März 2021, Az. 1 BvR 2656/18, 1 BvR 78/20, 1
BvR 96/20, 1 BvR 288/20) für vereinbar?
Ja.
10. Inwiefern ist die A 20, deren Verkehr ausweislich des
Projektinformationssystems (PRINS) zum BVWP 2030 vorwiegend aus induziertem
Verkehr besteht, nach Ansicht der Bundesregierung mit der
Notwendigkeit der Verringerung des motorisierten Individualverkehrs vereinbar, die
vom Sachverständigenrat für Umweltfragen im Sondergutachten zum
Klimaschutz im Verkehrssektor konstatiert wird (
https://www.umweltra
t.de/SharedDocs/Downloads/DE/02_Sondergutachten/2016_2020/2017_
11_SG_Klimaschutz_im_Verkehrssektor.pdf)?
11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Wissenschaftlichen
Dienste (WD) des Deutschen Bundestages, es werde zur Erreichung der
Klimaziele des Bundes „auch eine kritische Überprüfung der derzeit noch
gültigen Planungen, insbesondere des Bundesverkehrswegeplans 2030
und der gesetzlichen Bedarfspläne, erforderlich sein“ (Sachstand:
Bundesverkehrswegeplanung und Klimaschutz; Az. WD 8 - 3000 - 088/21,
vom 5. November 2021,
https://www.bundestag.de/resource/blob/87100
4/91bc4ca821dac25aab702399eec0d5fa/WD-8-088-21-pdf-data.pdf.
S. 21)?
12. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Wissenschaftlichen
Dienste des Deutschen Bundestages, dass „die Bedarfsplanüberprüfung einen
Anpassungsbedarf ergeben könnte“, erscheine „vor dem Hintergrund der
seit 2019 erheblich gestiegenen Erwartungen an die
Klimaschutzleistungen des Verkehrssektors nicht als fernliegend“ (Sachstand: Klimaschutz
im Verkehrssektor. Rechtliche Implikationen für die
Verkehrswegeplanung des Bundes; Az. WD 8 - 3000 - 094/21, vom 10. Dezember 2021,
https://www.bundestag.de/resource/blob/876920/9cc667177300ba2c283
45a598d0a5571/WD-8-094-21-pdf-data.pdf, S. 11)?
13. Wie erklärt die Bundesregierung, dass die A 20 einerseits im
Vordringlichen Bedarf des BVWP 2030 steht, andererseits aber ausweislich der
Klimawirkungsanalyse für die Bundesverkehrswege des BMDV-
Expertennetzwerks (BMDV = Bundesministerium für Digitales und Verkehr)
aufgrund ihrer niedrigen Verkehrsbelastung lediglich von geringer
verkehrlicher Relevanz ist (
https://www.bmdv-expertennetzwerk.bund.de/
DE/Publikationen/TFSPTBerichte/SPT102.pdf)?
14. Wie erklärt die Bundesregierung, dass der A 20 im BVWP 2030 eine
hohe Raumwirksamkeit zugeschrieben worden ist, obgleich die A 20
ausweislich einer Publikation des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und
Raumforschung, in der die im BVWP 2030 vorgenommene
Raumwirksamkeitsanalyse dargestellt wird, durch keinen einzigen Landkreis mit
einem hohen Erreichbarkeitsdefizit, sondern überwiegend durch
Landkreise ohne Erreichbarkeitsdefizit führt (
https://www.bbsr.bund.de/BBS
R/DE/veroeffentlichungen/analysen-kompakt/2018/ak-04-2018-dl.pdf)?
Die Fragen 10 bis 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die A 20 ist Bestandteil des transeuropäischen Straßennetzes (TEN) und dient
in besonderem Maße der Abwicklung weiträumiger nord- und
nordosteuropäischer Verkehrsströme. Als westliche Fortführung der Ostseeautobahn A 20
Lübeck – Stettin bis über die Elbe nach Niedersachsen zur A 28 bei Westerstede
wird sie zukünftig die wichtigste Ost-West-Verbindung im Norden
Deutschlands sein und die deutschen Seehäfen an Nord- und Ostsee als
Hinterlandanbindung miteinander verbinden. Aufgrund dieser Bedeutung ist das Vorhaben
in dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Bedarfsplan 2016 im
Vordringlichen Bedarf eingeordnet. Demnach besteht ein gesetzlicher Auftrag, das
Vorhaben zu planen und entsprechend den Finanzierungsmöglichkeiten
umzusetzen.
Hinsichtlich der im Rahmen der Aufstellung des BVWP 2030 erfolgten
Bewertung (u. a. der raumordnerischen Beurteilung) von Projekten, darunter auch die
betreffenden Abschnitte der A 20, wird auf das Projektinformationssystem
(PRINS) zum Bundesverkehrswegeplan 2030 (
https://www.bvwp-projekte.de/)
und das Methodenhandbuch zum Bundesverkehrswegeplan 2030 (
https://www.
bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/BVWP/bvwp-methodenhandbuch.html)
verwiesen. Die raumordnerische Beurteilung im Rahmen des BVWP 2030
umfasst die Bewertung der Qualität der An- und Verbindungen sowie der
Erreichbarkeiten. Dabei werden zum einen die Mängel der Verbindungsqualitäten auf
Ebene der Oberzentren und Metropolkerne beurteilt. Zum anderen wird die
Erreichbarkeit von Regionen in Bezug auf die nächstgelegene Infrastruktur (z. B.
Autobahnanschluss, Flughafen, Fernverkehrsbahnhof etc.) bewertet. Im
Projektdossier des Gesamtprojekts A 20, AD A 28/A 20 (Westerstede) – AK
Hohenfelde (A 23/A 26) ist das Gesamtergebnis der raumordnerischen Beurteilung
aufgeschlüsselt.
Im Hinblick auf die Klimawirkungsanalyse für die Bundesverkehrswege des
BMDV-Expertennetzwerks ist nicht ersichtlich, dass die dort ausgewiesenen
Verkehrsbelastungen von den im Rahmen der Einstufung des Gesamtprojekts
im BVWP 2030 berücksichtigten Verkehrsbelastungen abweichen.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) prüft gemäß § 4
des Fernstraßenausbaugesetzes nach Ablauf von fünf Jahren, ob der
Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen an die Verkehrsentwicklung anzupassen ist. Es
wird angestrebt, die Untersuchungen zur Bedarfsplanüberprüfung (BPÜ) im
Jahr 2023 abzuschließen. Nach Abschluss der Untersuchungen wird dem
Deutschen Bundestag über die Ergebnisse der BPÜ berichtet. Bis zu etwaigen
Anpassungen durch den Gesetzgeber gelten die aktuellen Bedarfspläne fort.
Mit den Ergebnissen der BPÜ und der methodischen Weiterentwicklung der
Bundesverkehrswegeplanung werden zudem wichtige Vorarbeiten für den im
Koalitionsvertrag angekündigten Bundesverkehrswege- und -mobilitätsplan
(BVMP) 2040 geleistet.
15. Wurden für die A 20 Kostenvergleiche mit Alternativen wie einem
Ausbau der vorhandenen Bundesstraßen auf 2+1-Spurigkeit, Ausbau
paralleler Schienenwege, Ausbau der Radinfrastruktur oder anderem
vorgenommen?
Alternativen wurden im Rahmen der Aufstellung des BVWP 2030 geprüft und
bei der Projektauswahl berücksichtigt.
16. Wie ist der Sachstand bei der „gemeinsamen Abstimmung über die
laufenden Projekte“, die gemäß Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP (S. 38) bis zur
Bedarfsplanüberprüfung vorgenommen werden bzw. gelten soll?
a) Bis wann plant die Bundesregierung die Vorstellung der innerhalb
der Bundesregierung abgestimmten „laufenden Projekte“ des
Bedarfsplans Straße, und nach welchen Kriterien soll die Auswahl der
Projekte erfolgen?
b) Gab es eine „gemeinsame Abstimmung“ zur A 20, und wie lautet
ggf. das Ergebnis, bzw. wenn nein, warum nicht, und soll dies noch
erfolgen?
17. Wird die Bundesregierung vor der weiteren Planung der A 20 den im
Koalitionsvertrag (S. 48) vorgesehenen „Dialogprozess mit Verkehrs-,
Umwelt-, Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbänden“ abwarten?
Die Fragen 16 bis 17 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die konkrete Gestaltung des im Koalitionsvertrag angekündigten
Dialogprozesses mit Verbänden wird derzeit noch geprüft. Unabhängig davon wird das
Vorhaben entsprechend dem gesetzlichen Auftrag weitergeplant. Auf die Antwort
zu den Fragen 10 bis 14 wird verwiesen.
18. Wie fließen in die Bedarfsplanüberprüfung des
Bundesverkehrswegeplans zur A 20 (oder allgemein) neue Trends bei Mobilität wie mehr
Homeoffice oder mehr Radverkehr ein, und wie schlägt sich das in den
Prognosen nieder?
Trends wie etwa Homeoffice und Radverkehr fließen in die Verkehrsprognose
(VP) 2040 ein. Die VP 2040 befindet sich noch in Bearbeitung.
19. Wird bei der Bedarfsplanüberprüfung auch eine neue
Seeverkehrsprognose erstellt, und erwartet die Bundesregierung, dass dies Folgen für die
A 20 haben wird?
Im Rahmen der VP 2040 wird auch eine Seeverkehrsprognose erarbeitet.
20. Wann und wo ist bei der A 20 jeweils mit einem Baubeginn in
Niedersachsen und in Schleswig-Holstein zu rechnen?
Erst nach Vorliegen von vollziehbarem Baurecht ist zu entscheiden, wann die
Maßnahme zum Bau freigegeben werden kann.
21. Wird es einen separaten Baubeginn für einzelne Bauabschnitte der A 20
geben, auch wenn noch nicht für alle Abschnitte ein vollziehbares und
rechtskräftiges Baurecht vorliegen würde?
Wie wäre ggf. ein separater Baubeginn nach Ansicht der
Bundesregierung damit vereinbar, dass die A 20 von der A 28 bei Westerstede bis zur
A 7 in Schleswig-Holstein laut PRINS nur im Gesamtzusammenhang
bewertbar ist?
Da die Einzelabschnitte der A 20 eine eigenständige Verkehrsbedeutung und
-funktion besitzen, könnte mit dem Bau einzelner Abschnitte auch dann
begonnen werden, wenn noch nicht für alle Abschnitte Baurecht vorliegt, sofern die
jeweiligen Planfeststellungsbeschlüsse nicht miteinander verknüpft werden.
22. Was ist die Kostenschätzung der Bundesregierung für die geplanten
Abschnitte der A 20 auf Basis der aktuellsten verfügbaren Preise (bitte mit
verwendetem Preisstand insgesamt und nach Bauabschnitten angeben,
analog der Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/28259)?
Die aktuell genehmigten Baukosten sowie eine Kostenschätzung mit Stand I/
2022 (aktuell vorliegender BPI) für alle Bauabschnitte der A 20 und der A 26
zwischen dem AK Kehdingen und Stade-Ost sind der folgenden Tabelle zu
entnehmen. Die Höhe der Planungskosten je Bauabschnitt ist der Bundesregierung
nicht bekannt.
BA Bezeichnung Genehm.
Kosten
[Mio. €]
Kostenstand
Kosten I/
2022
[Schätzung
in Mio. €]
Bemerkung
A 20, Küstenautobahn NI
1 Westerstede (A 28) –Jaderberg (A 29) 243,0 2021 258,1
Kostenfortschreibung
24.08.2021
2 Jaderberg (A 29) – Schwei (B 437) 406,7 2016 557,5
Gesehenvermerk RE-
Entwurf, 28.09.2016
3 Schwei (B 437) – östl. Weserquerung (L 121) 133,3 2016 182,7
Gesehenvermerk RE-
Entwurf, 30.12.2016
4a
östl. Weserquerung
(L 121) – A 27 (nördl.
AD Stotel)
180,0 2019 236,2 Gesehenvermerk RE-Entwurf, 08.02.2019
4 A 27 (nördl. AD Stotel) – Heerstedt (B 71) 166,5 2014 228,2 BVWP, 01.01.2014
5 Heerstedt (B 71) –Bremervörde (B 495) 271,9 2020 313,6
Gesehenvermerk RE-
Entwurf, 14.10.2020
6 Bremervörde (B 495) – Elm (L 114) 133,3 2014 190,1 BVWP, 01.01.2014
7 Elm (L 114) – AK A 20/A 26 (östl. Drochtersen) 302,8 2016 415,1
Gesehenvermerk RE-
Entwurf, 19.02.2016
8 AK Kehdingen 109,6 2019 134,6
Teil-Kostenfortschreibung
Gesehenvermerk
11.03.2019
8 AK Kehdingen –LGr. SH/NI (Elbmitte) 684,7 2014 -
BVWP, 01.01.2014,
Abschnitt in Kostenschätzung
in BA 8 SH enthalten
A 26, östlich AK Kehdingen (A 20) – Stade-Ost
5a AK Kehdingen –Freiburger Straße/L 111 312,3 2020 351,5
Kostenaktualisierung,
21.12.2020
5b Freiburger Straße/L 111 – Stade-Ost 216,3 2020 247,6
Gesehenvermerk RE-
Entwurf, 22.04.2020
A 20, Nord-West-Umfahrung Hamburg
3 Weede – Wittenborn 149,5 2014 287,0 BVWP, 01.01.2014 (RE-
Entwurf 09/2006);
Kostenaktualisierung aus 2017
auf 222,3 Mio. €
4 Wittenborn – A 7 125,6 2014 278,0 BVWP, 01.01.2014 (RE-
Entwurf 02/2009);
Kostenaktualisierung aus 2017
auf 215,3 Mio. €
5 A 7 – L 114 127,5 2014 175,5 BVWP, 01.01.2014
(RE-Entwurf 06/2009)
6 L 114 - A 23 114,5 2014 157,0 BVWP, 01.01.2014
(RE-Entwurf 10/2007)
7 A 23 – Glückstadt 207,4 2014 284,3 BVWP, 01.01.2014
(Kostenfortschreibung 07/2010)
8 Glückstadt – LGr. SH/NI
(Elbmitte)
374,8 2014 1.589,1 BVWP, 01.01.2014;
Kostenaktualisierung aus 2017
auf 1.230,9 Mio. €
Summe 4.259,7 5.886,1
In dem veröffentlichten Finanzierungs- und Realisierungsplan (FRP) 2021 bis
2025 für die Bundesautobahnen und Bundesstraßen in Bundesverwaltung sind
in den Teilen B und C auch Bauabschnitte der A 20 und A 26 aufgeführt. Da
die Autobahn GmbH des Bundes bei der Kostenermittlung auch
Risikozuschläge, Preisindexierungen, Planungskosten und ggf. weitere Zuschläge
berücksichtigt hat, sind die dort genannten Kosten teilweise höher als die in der
Tabelle dargestellten Kosten.
23. Welche Kosten wurden durch das Bundesministerium für Digitales und
Verkehr bzw. durch die Autobahn GmbH des Bundes für die jeweiligen
Kostenermittlungsstufen (Kostenrahmen, Kostenschätzung,
Kostenberechnung, Kostenanschlag) im Laufe der unterschiedlichen Planungs-
und Projektphasen für die geplanten Abschnitte der A 20 zu welchem
Zeitpunkt (bitte Datum der jeweiligen Kostenermittlung angeben)
ermittelt (bitte einzeln für jeden Abschnitt über alle Kostenermittlungsstufen
benennen)?
Um eine Vergleichbarkeit aller Straßenneu- und Ausbaumaßnahmen
sicherzustellen, werden die Kostenermittlungsstufen der A 20 mit dem einheitlichen
Preisniveau zum Zeitpunkt der Aufstellung des BVWP angegeben. Da zu
diesem Zeitpunkt nur für die Abschnitte 3 bis 5 in Niedersachsen keine
Vorentwurfsunterlagen vorlagen, sind für diese drei Abschnitte die Kosten gemäß der
Kostenschätzung angegeben. Den übrigen Kosten ist eine Kostenberechnung
zugrunde gelegt.
BA Bezeichnung Kosten BVWP
[Mio. €]
(1.1.2014)
Kostenberechnung
[Mio. €]
(Stand)
A 20, Küstenautobahn NI
1 Westerstede (A 28) –Jaderberg (A 29)
161,0
(RE 10/2013)
189,5
(KFS 02/2019)
2 Jaderberg (A 29) – Schwei (B 437) 406,7(aus RE-VE)
406,7
(RE 09/2016)
3 Schwei (B 437) –östl. Weserquerung (L 121)
137,8
(Kostenschätzung)
133,3
(RE 12/2016)
4a östl. Weserquerung (L 121) –A 27 (nördl. AD Stotel) 259,5
(Kostenschätzung)
169,0
(RE 02/2019)
4 A 27 (nördl. AD Stotel) –Heerstedt (B 71)
5 Heerstedt (B 71) –Bremervörde (B 495)
192,1
(Kostenschätzung)
271,9
(RE 10/2020)
6 Bremervörde (B 495) – Elm (L 114) 138,7(RE 06/2012*)
7 Elm (L 114) –AK A 20/A 26 (östl. Drochtersen)
299,2
(aus RE-VE)
302,8
(RE 02/2016)
8 AK Kehdingen 76,1+ 684,7
760,8
(RE 02/2008*)
109,6
(1. KFS 03/2019)
8 AK Kehdingen –LGr. SH/NI (Elbmitte)
A 26, östlich AK Kehdingen (A 20) – Stade-Ost
5a AK Kehdingen –Freiburger Straße/L 111
156,8
(RE 07/2009*)
312,3
(gen. Aktualis. 12/2020)
5b Freiburger Straße/L 111 – Stade-Ost 80,6(RE 07/2009*) 243,2 (RE 04/2020)
BA Bezeichnung Kosten BVWP
[Mio. €]
(1.1.2014)
Kostenberechnung
[Mio. €]
(Stand)
A 20, Nord-West-Umfahrung Hamburg
3 Weede – Wittenborn 149,5
(FD, RE 09/2006)
4 Wittenborn – A 7 125,6
(FD, RE 02/2009)
5 A 7 – L 114 127,5
(RE 06/2009)
6 L 114 – A 23 114,5
(RE 10/2007)
7 A 23 – Glückstadt 207,4
(KFS 07/2010)
8 Glückstadt – LGr. SH/NI (Elbmitte) 374,8
(RE 02/2008*)
* Kosten aus RE-Vorentwurf wurden mit BPI auf I/2014 hochgerechnet.
24. Für welche Bauabschnitte der A 20 arbeitet die Bundesregierung bzw.
die Autobahn GmbH des Bundes gerade an einer Kostenfortschreibung
bzw. einer Aktualisierung der Baukosten, und bis wann soll diese
abgeschlossen werden (bitte die betreffenden Abschnitte benennen)?
In den folgenden, in der Tabelle dargestellten Abschnitten wird derzeit eine
Kostenfortschreibung erarbeitet.
BA Bezeichnung Vsl. Vorlagezeitpunkt Kostenfortschreibung oderAktualisierung der Baukosten
A 20, Küstenautobahn NI
1 Westerstede (A 28) –Jaderberg (A 29) 4. Quartal 2022
6 Bremervörde (B 495) – Elm (L 114) Ende 1. Quartal 2023
8 AK Kehdingen 1. Quartal 2023
A 20, Nord-West-Umfahrung Hamburg
3 Weede – Wittenborn 1. Halbjahr 2023
4 Wittenborn – A 7 1. Halbjahr 2023
5 A 7 – L 114 2. Halbjahr 2023
6 L 114 – A 23 2. Halbjahr 2023
7 A 23 – Glückstadt 4. Quartal 2022
8 Glückstadt – LGr. SH/NI (Elbmitte) 4. Quartal 2022
25. Warum waren für die Bundesregierung die Zahlen aus der
„BUND-Studie“ („Die Kosten der Autobahn A 20“, vorgelegt vom
Koordinationskreis der Initiativen und Umweltverbände gegen die A 20,
https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/mobilit
aet/mobilitaet_a20_kosten_studie.pdf) nicht nachvollziehbar (vgl.
Antwort zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 19/28259), obwohl diese
sich ausschließlich auf Zahlen der damaligen Bundesregierung, des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), des
Bundesrechnungshofes sowie weitere öffentlich zugängliche Zahlen bezog
und sämtliche Quellen angegeben wurden?
Da weder ein Baubeginn, noch ein Inbetriebnahmezeitpunkt feststehen und
keine Aussage zur Entwicklung der Baupreise, der Fortschreibung von
Regelwerken sowie der Anpassung der Planungen im Planungsprozess gemacht werden
können, ist eine Bewertung der finalen Realisierungskosten aus der BUND-
Studie von 7 Mrd. Euro nicht nachvollziehbar.
26. Warum schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort zu Frage 15 der
Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
19/28259, dass Planungskosten „ermittelt und als Teil der
bewertungsrelevanten Kosten in die Maßnahmenbewertung zur Ermittlung des
Kosten-Nutzen-Verhältnisses einbezogen“ worden seien, in ihrer
Antwort vom 5. März 2021 auf die Berichtsanforderung des Abgeordneten
Sven-Christian Kindler (Frage 4) jedoch, in der Aufstellung der Kosten
zur Genehmigung seien „grundsätzlich keine Planungskosten
berücksichtigt“?
Sind in den Bauabschnitten, die zu Frage 1 dieser Kleinen Anfrage bzw.
zu der Antwort darauf erfasst sind, Planungskosten in den Kosten
eingerechnet oder nicht?
Die Ermittlung der bewertungsrelevanten Kosten (mit Berücksichtigung von
Planungskosten) entspricht der BVWP-Methodik. In der Kostenberechnung zur
Entwurfsplanung bleiben diese gemäß der Anweisung zur Kostenermittlung
und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen (AKVS) unberücksichtigt.
Dies ist mit den unterschiedlichen Zielen der jeweiligen Betrachtung begründet
(Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im Zuge des BVWP gegenüber Erfassung
investiver Kosten zur Veranschlagung im Bundeshaushalt).
In den in der Antwort zu Frage 22 der vorliegenden Anfrage ausgewiesenen
Kosten handelt es sich um Investitionskosten (ohne Planungskosten).
27. Erwartet die Bundesregierung, dass durch die Folgen der
Erderwärmung – zum Beispiel durch Zunahme von Niederschlag im Winter,
Zunahme von Starkniederschlag auch im Sommer oder durch den
gestiegenen Meeresspiegel – die Kosten der A 20 steigen werden? Erwartet die
Bundesregierung insbesondere zusätzliche Kosten durch
a) Entwässerungseinrichtungen,
b) Sicherstellung der gefahrlosen Nutzung der Autobahn oder
c) Maßnahmen zur Sicherung der Deiche?
Die Fragen 27 bis 27c werden gemeinsam beantwortet.
Es werden derzeit keine zusätzlichen Kosten erwartet.
28. Wie hoch ist die Flächeninanspruchnahme für die geplanten Abschnitte
der A 20 insgesamt und im Einzelnen (bitte für jeden Bauabschnitt der
A 20 gesondert die Flächeninanspruchnahme für den Straßenkörper, die
Nebenanlagen sowie die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen angeben)?
Die Flächeninanspruchnahme der Abschnitte der A 20 ist der folgenden Tabelle
zu entnehmen.
BA Bezeichnung Flächeninanspruchnahme
[ha]
Trasse inkl. Nebenanlagen Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen
A 20, Küstenautobahn NI
1 Westerstede (A 28) –Jaderberg (A 29) 190 295
2 Jaderberg (A 29) – Schwei (B 437) 333 350
3 Schwei (B 437) –
östl. Weserquerung (L 121)
67 240
4a östl. Weserquerung (L 121) –
A 27 (nördl. AD Stotel)
35 70
4 A 27 (nördl. AD Stotel) –
Heerstedt (B 71)
70 125
5 Heerstedt (B 71) –
Bremervörde (B 495)
232 200
6 Bremervörde (B 495) – Elm (L 114) 136 160
7 Elm (L 114) –
AK A 20/A 26 (östl. Drochtersen)
190 234
8 AK Kehdingen –
LGr. SH/NI (Elbmitte) inkl.
AK Kehdingen
142 74
A 20 (NI) 1395 1748
A 26, östlich AK Kehdingen (A 20) – Stade-Ost
5a AK Kehdingen –
Freiburger Straße/L 111
150 215
5b Freiburger Straße/L 111 – Stade-Ost 68 58
A 26 (NI) 218 273
A 20, Nord-West-Umfahrung Hamburg
3 Weede –Wittenborn 141 363
4 Wittenborn – A 7 205 518
5 A 7 – L 114 128 363
6 L 114 – A 23 85 192
7 A 23 – Glückstadt 179 476
8 Glückstadt – LGr. SH/NI (Elbmitte) 82 62
A 20 (SH) 820 1974
A 20/A 26 Gesamt 2433 3995
29. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung bei den geplanten
Abschnitten der A 20 für den Kauf der Baufläche inklusive Baufeld (bitte
nach Bauabschnitten, Bundesländern und Landkreisen aufschlüsseln und
durchschnittliche Kosten pro Quadratmeter angeben)?
In der folgenden Tabelle sind die voraussichtlichen Grunderwerbskosten
Gesamt (Baufeld und externe Maßnahmen), die durchschnittlichen Kosten pro
Quadratmeter sowie die betroffenen Landkreise für die einzelnen Abschnitte
der A 20 dargestellt.
BA Bezeichnung Voraussichtliche
Grunderwerbskosten
(Gesamt*)
Betroffene
Landkreise
[Mio. €] [€/m²]
A 20, Küstenautobahn NI
1 Westerstede (A 28) – Jaderberg (A 29) 13,6 2,8 Ammerland,
Friesland
2 Jaderberg (A 29) – Schwei (B 437) 26,1 3,8 Ammerland,
Wesermarsch, Friesland
3 Schwei (B 437) –
östl. Weserquerung (L 121)
6,5 2,1 Wesermarsch,
Cuxhaven
4a östl. Weserquerung (L 121) –
A 27 (nördl. AD Stotel)
4,5 4,3 Cuxhaven
4 A 27 (nördl. AD Stotel) –
Heerstedt (B 71)
8,9 4,6 Cuxhaven
5 Heerstedt (B 71) –
Bremervörde (B 495)
39,2 9,1 Cuxhaven,
Rotenburg
6 Bremervörde (B 495) – Elm (L 114) 8,7 2,9 Rotenburg, Stade
7 Elm (L 114) –
AK A 20/A 26 (östl. Drochtersen)
15,4 3,6 Stade
8 AK Kehdingen 6,8 5,4 Stade
8a AK Kehdingen – EQ Nds.(Strecke) 4,5 4,9 Stade
A 20 (NI) 134,2 4,4
A 26, östlich AK Kehdingen (A 20) – Stade-Ost
5a AK Kehdingen –
Freiburger Straße/L 111
23,5 6,4 Stade
5b Freiburger Straße/L 111 – Stade-Ost 7,3 5,8 Stade
A 26 (NI) 30,8 6,1
A 20, Nord-West-Umfahrung Hamburg
3 Weede –Wittenborn 5,5 1,1 Segeberg
4 Wittenborn – A 7 27,6 3,8 Segeberg
5 A 7 – L 114 7,3 1,5 Pinneberg,
Segeberg
6 L 114 – A 23 12,7 4,6 Steinburg,
Pinneberg
7 A 23 – Glückstadt 25,8 3,9 Steinburg
8 Glückstadt – LGr. SH/NI (Elbmitte) 20,1 13,9 Steinburg
A 20 (SH) 99,0 4,8
A 20/A 26 Gesamt 264 4,7
30. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung bei den geplanten
Abschnitten der A 20 für den Kauf der Fläche für Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen sowie zur Erstaufforstung (bitte nach Bauabschnitten,
Bundesländern und Landkreisen aufschlüsseln und durchschnittliche Kosten
pro Quadratmeter angeben; bitte wie in der Antwort zu Frage 2 auf
Bundestagsdrucksache 18/9205 aufschlüsseln)?
Der folgenden Tabelle sind die Grunderwerbskosten für Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen zu entnehmen.
BA Bezeichnung Voraussichtliche
Grunderwerbskosten für Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen*
Betroffene
Landkreise
[ha] [€/m²] [Mio. €]
A 20, Küstenautobahn NI
1 Westerstede (A 28) – Jaderberg (A 29) 295 2,8 8,3 Ammerland,
Friesland
2 Jaderberg (A 29) – Schwei (B 437) 350 3,8 13,3 Ammerland,
Wesermarsch,
Friesland
3 Schwei (B 437) –
östl. Weserquerung (L 121)
240 2,1 5 Wesermarsch,
Cuxhaven
4a östl. Weserquerung (L 121) –
A 27 (nördl. AD Stotel)
70 4,3 3 Cuxhaven
4 A 27 (nördl. AD Stotel) –
Heerstedt (B 71)
125 4,6 5,8 Cuxhaven
5 Heerstedt (B 71) –
Bremervörde (B 495)
200 9,1 18,2 Cuxhaven,
Rotenburg
6 Bremervörde (B 495) – Elm (L 114) 160 2,9 4,6 Rotenburg,
Stade
7 Elm (L 114) –
AK A 20/A 26 (östl. Drochtersen)
234 3,6 8,4 Stade
8 AK Kehdingen 47 5,4 2,5 Stade
8a AK Kehdingen –
LGr. SH/NI (Elbmitte)
27 4,9 1,3 Stade
A 20 (NI) 1748 4,4 70,4
A 26, östlich AK Kehdingen (A 20) – Stade-Ost
5a AK Kehdingen –
Freiburger Straße/L 111
215 6,4 13,8 Stade
5b Freiburger Straße/L 111 – Stade-Ost 58 5,8 3,4 Stade
A 26 (NI) 273 6,1 17,2
A 20, Nord-West-Umfahrung Hamburg
3 Weede –Wittenborn 363 1,1 4 Segeberg
4 Wittenborn – A 7 518 3,8 19,7 Segeberg
5 A 7 – L 114 363 1,5 5,4 Pinneberg,
Segeberg
6 L 114 – A 23 192 4,6 8,8 Steinburg,
Pinneberg
7 A 23 – Glückstadt 476 3,9 18,6 Steinburg
8 Glückstadt – LGr. SH/NI (Elbmitte) 62 7,1 8,6 Steinburg
A 20 (SH) 1974 3,7 65,1
A 20/A 26 Gesamt 3995 4,3 152,7
* Die Grunderwerbskosten für das Baufeld und die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden
rechnerisch aufgeschlüsselt.
31. Welche Geldsumme wurde für den Ankauf von Flächen für den Bau der
geplanten Abschnitte der A 20 bisher aufgewendet, und wie hoch ist die
Geldsumme der ausstehenden Angebote für den Ankauf von Flächen für
den Bau insgesamt?
Für den Grunderwerb wurden bislang 92,5 Mio. Euro aufgewendet. Darüber
hinaus liegen derzeit Angebote für den Ankauf weiterer Flächen in Höhe von
rund 9,9 Mio. Euro vor.
32. Wurden für die geplanten Abschnitte der A 20 inzwischen Enteignungen
beantragt oder vorgenommen, und wenn ja, wo, und in welchem Umfang
(bitte tabellarisch nach Landkreis, Größe der Fläche, Höhe der
Entschädigung und Stand des Verfahrens aufschlüsseln)?
Nein.
33. Wie hat sich durch die Kostensteigerungen, die sich bis zuletzt bei den
geplanten Abschnitten der A 20 ergeben haben (siehe Antwort zu
Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/28259 bzw. die in der Antwort auf
diese Kleine Anfrage genannten Kosten) das Nutzen-Kosten-Verhältnis
verändert?
Die Wirtschaftlichkeit von Vorhaben wird im Planungsprozess zu
definierten Prüfstationen geprüft. Der Nachweis der Wirtschaftlichkeit ist die
Grundvoraussetzung für eine Baufreigabe des Projekts.
34. Welche Teile der geplanten Abschnitte der A 20 führen durch Böden mit
nur geringer Tragfähigkeit wie tiefgründiges Moor oder organische
Marsch (bitte die betreffenden Teile in Kilometern detailliert auflisten
sowie den prozentualen Anteil jeweils in Niedersachsen und Schleswig-
Holstein angeben)?
In der folgenden Tabelle sind die einzelnen Abschnitte der A 20 mit ihrer
Länge sowie dem Anteil der Strecke in schwierigem Baugrund dargestellt.
BA Bezeichnung Länge schwieriger Baugrund
[km] [km] [%] Bemerkung
A 20, Küstenautobahn NI
1 Westerstede (A 28) – Jaderberg (A 29) 13,0 1,2 9 %
2 Jaderberg (A 29) – Schwei (B 437) 22,5 20 89 %
3 Schwei (B 437) –
östl. Weserquerung (L 121)
10,2 8,06 79 %
4a östl. Weserquerung (L 121) –
A 27 (nördl. AD Stotel)
8,7 6,7 77 % Inkl. Teilstrecke A 27
4 A 27 (nördl. AD Stotel) –
Heerstedt (B 71)
16,5 10,2 62 % Inkl. Teilstrecke A 27
5 Heerstedt (B 71) –
Bremervörde (B 495)
20,5 1,6 8 %
6 Bremervörde (B 495) – Elm (L 114) 12,4 2,6 21 %
7 Elm (L 114) –
AK A 20/A 26 (östl. Drochtersen)
18,6 10,9 59 %
BA Bezeichnung Länge schwieriger Baugrund
[km] [km] [%] Bemerkung
8 AK Kehdingen 2,2 2,2 100 %
8a AK Kehdingen –
LGr. SH/NI (Elbmitte)
6,8 2,5 37 % (nur NI)
A 20 (NI) 131,4 65,96 50 % Incl. Teilstrecke A 27
A 26, östlich AK Kehdingen (A 20) – Stade-Ost (NI)
5a AK Kehdingen – Freiburger Straße/
L 111
10,1 10,1 100 %
5b Freiburger Straße/L 111 – Stade-Ost 5,7 5,7 100 %
A 26 (NI) 15,8 15,8 100 %
A 20, Nord-West-Umfahrung Hamburg (SH)
3 Weede – Wittenborn 9,9 0,6 6 %
4 Wittenborn – A 7 20,6 2,1 10 %
5 A 7 – L 114 13,2 2,9 22 %
6 L 114 – A 23 10,2 2,7 27 %
7 A 23 – Glückstadt 15,2 12,7 83 %
8 Glückstadt – LGr. SH/NI (Elbmitte) 4,0 1,8 45 % (nur SH)
A 20 (SH) 73,0 22,8 31 %
A 20/A 26 Gesamt 220 105 48 %
35. Wo werden wegen Böden mit nur geringer Tragfähigkeit bei den
geplanten Abschnitten der A 20 besondere Bauverfahren angewendet (wie
Bodenvollaustausch- bzw. Überschüttverfahren, Tiefgründung oder anderes;
bitte ggf. genaue Abschnitte mit Kilometerzahl angeben und Verfahren
nennen)?
In den in der Antwort zu Frage 34 benannten Teilstrecken auf wenig
tragfähigem Untergrund kommen teilweise das Überschüttverfahren, aufgeständerte
Gründungspolster oder Tiefgründung von Bauwerken zum Einsatz.
36. In welchem Umfang fallen ggf. im Zuge des Bodenaustauschs bei den
geplanten Abschnitten der A 20 Aushubmassen an, und an welchen
Standorten ist deren Deponierung geplant (bitte für die betroffenen
Bauabschnitte Volumen zu deponierender Massen genau benennen)?
Bodenaustausch soll weitgehend minimiert werden. Aus diesem Grund wurden
bzw. werden ergänzende Baugrunderkundungen durchgeführt. Ausgehobene
Bodenmassen, die nicht zum Wiedereinbau geeignet sind, sollen überwiegend
innerhalb der Baufelder wiederverwendet werden. Nicht im Projekt
verwendbare Bodenmassen sollen für Deichbaumaßnahmen oder andere Maßnahmen,
z. B. Lärm- oder Sichtschutzwälle verwendet werden.
Die Aushubmassen aus dem Tunnelbau werden ebenfalls überwiegend im
Straßenbau, im Deichbau und für die Errichtung von Lärmschutzwällen eingesetzt.
Die Deponiestandorte, die rund zwei Jahre nach Baubeginn für die nicht
verwendbaren Böden benötigt werden, werden zum Baubeginn festgelegt werden,
da die künftigen Kapazitäten der möglichen Deponien zurzeit nicht bekannt
sind.
Die Aushubmassen für den Tunnelbau betragen in Niedersachsen: ca.
747 000 m³, davon 39 500 m³ nicht verwendbare Böden (Deponie) sowie in
Schleswig-Holstein: ca. 3 368 000 m³, davon 639 000 m³ nicht verwendbare
Böden (Deponie).
In den nachfolgend genannten Abschnitten findet voraussichtlich
Bodenaustausch in nennenswertem Umfang statt:
– Im Abschnitt 1 in NI fallen im Trassenbereich im Zuge der
Baugrundverbesserung rd. 420 000 m3 Aushubmassen von Mudde/Torf an.
– Im Abschnitt 2 in NI belaufen sich die Aushubmassen für die
Baugrundverbesserung auf rd. 60 000 m3.
– Im Abschnitt 3 in NI ist für die beidseitige Verbreiterung der B 437 ein
Teilbodenaustausch in einer Größenordnung von 140 000 m3 vorgesehen.
– Im Abschnitt 4a in NI ist analog zum Abschnitt 3 für die Verbreiterung der
B 437 ein Austausch von rd. 275 000 m3 erforderlich.
– Für den Abschnitt 4 in NI wurde eine Aushubmasse von 276 000 m3
ermittelt.
37. Warum kann die Bundesregierung nicht sagen, ob bei der
Ostseeautobahn das Überschüttverfahren angewendet wurde (vgl. Antwort zu
Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 19/28259), während sie zugleich angibt,
die Kosten für Baugrundverbesserungsmaßnahmen würden bei der
Kostenberechnung der A 20 berücksichtigt (vgl. Antwort zu Frage 32 auf
Bundestagsdrucksache 19/28259)?
Kosten für erforderliche Baugrundverbesserungsmaßnahmen werden im Zuge
der Kostenberechnung erfasst. Zu den gewählten Maßnahmen liegen der
Bundesregierung keine eigenen Informationen vor.
38. Wurde bei den Streckenabschnitten mit neueren Absackungen an der
A 20 in Mecklenburg-Vorpommern bei Sanitz und bei Neubrandenburg
im Jahr 2019 (vgl.
https://www.ostsee-zeitung.de/mecklenburg-vorpomm
ern/bund-bestaetigt-a-20-sackt-an-zwei-weiteren-stellen-in-mv-ab-V6R5
S7PVSWCSC5RL5EDIMEACYE.html) das Überschüttverfahren
angewendet, bzw. wenn nein, welches Verfahren kam dort zur Anwendung?
Nach Auskunft der Autobahn GmbH des Bundes wurden im Autobahnabschnitt
der A 20 zwischen den Anschlussstellen Neubrandenburg-Ost und Friedland in
verschiedenen Bereichen Dammschüttungen vorgenommen.
39. Für wie viele Kilometer und zu welchen Kosten pro Kilometer wurden
bei den geplanten Abschnitten der A 20
Baugrundverbesserungsmaßnahmen im Rahmen der Kostenberechnungen berücksichtigt (vgl. Antwort
zu Frage 32 auf Bundestagsdrucksache 19/28259)?
Die Kostenberechnung erfolgt auf Basis von Mengen und Einheitspreisen.
Kosten für Baugrundverbesserungsmaßnahmen bei der A 20 nach Längen sind in
den Kostenberechnungen nicht separat ausgewiesen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen.
40. Beruhen die Kosten für Baugrundverbesserungsmaßnahmen in der
Antwort zu Frage 32 auf Bundestagsdrucksache 19/28259 auf dem
„Schlussbericht zur Entwicklung eines Verfahrens zur Plausibilisierung von
Investitionskosten von angemeldeten Verkehrsinfrastrukturvorhaben im
Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung (Los 1)“ (
https://www.bmv
i.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/BVWP/bvwp-2015-abschlussbericht-los-
1.pdf, im Folgenden „Schlussbericht“)?
Nein.
41. Auf welches Preisstandsjahr beziehen sich die in der Auswertung im
genannten „Schlussbericht“ angegebenen Erdbaukosten?
42. Auf welchen Projekten beruht die Ex-post-Auswertung des BMDV (bzw.
des damaligen BMVI) im genannten „Schlussbericht“, und welche
Baugrundtypen 1 bis 5 im Sinne des „Schlussberichts“ (vgl. S. 33) betrafen
die Projekte?
43. Hat das BMDV (bzw. das damalige BMVI) in die Auswertung im
genannten „Schlussbericht“ auch Projekte einbezogen, die auf einem
Baugrund verlaufen, der Moormächtigkeiten von mehr als 5 m, mehr als
10 m oder mehr als 15 m aufweist (bitte jeweilige Projekte für
Moormächtigkeiten getrennt angeben)?
44. Hatte eines der im genannten „Schlussbericht“ ex-post ausgewerteten
Projekte einen Baugrund, der mit den geplanten Abschnitten der A 20
vergleichbar ist?
46. Wie beurteilt die Bundesregierung den im genannten „Schlussbericht“
(S. 30) dargestellten Sachverhalt, dass ab einer Unterschätzung der
Kosten um 20 Prozent die Überschätzung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses
exponentiell ansteigt?
Die Fragen 41 bis 44 und 46 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Im Zuge der Erarbeitung des BVWP 2030 wurden die Projektkosten für alle
drei Verkehrsträger bundesweit nach einheitlichen Maßstäben ermittelt. Um
eine methodisch zulässige Bewertung zu ermöglichen, wurden die auf dieser
Basis ermittelten Kosten auf den Preisstand 2012 abgezinst. Nur so war es
möglich, ein Nutzen-Kosten-Verhältnis zu bilden, da auch die
Nutzenkomponenten im BVWP 2030 den Preisstand 2012 hatten.
Beim Verkehrsträger Straße wurden die Anforderungen an die
Projektanmeldungen durch die Länder hinsichtlich der Planungstiefe und der
Kostenschätzungen für den BVWP 2030 deutlich erhöht. Außerdem wurden die
angemeldeten Projekte sowohl aus Kostensicht als auch aus umwelt- und
naturschutzfachlicher Sicht durch Gutachter plausibilisiert.
Dafür lieferte der genannte Schlussbericht des Forschungsvorhabens
„Entwicklung eines Verfahrens zur Plausibilisierung von Investitionskosten von
angemeldeten Verkehrsinfrastrukturvorhaben im Rahmen der
Bundesverkehrswegeplanung“ Grundlagen, u. a. durch eine ex post-Analyse der Herstellungskosten
von Straßenbauprojekten aus dem BVWP 2003. In dem Forschungsvorhaben
wurde auf Grundlage der Erkenntnisse, die im Rahmen der Realisierung der in
Anlage 2.3.2 angegebenen Straßenbauprojekte gewonnenen wurden, ein
Verfahren zur Kostenplausibilisierung entwickelt. Bei Vorhaben auf gering
tragfähigen Böden wurde dabei bspw. in zwei Baugrundtypen differenziert. Die im
Schlussbericht angegebenen durchschnittlichen Kostensätze dienen der
Plausibilisierung der projektspezifisch ermittelten Kosten – sie sind nicht Grundlage
der jeweiligen projektspezifischen Kostenermittlungen für den BVWP 2030.
Mit den genannten Plausibilitätsprüfungen konnte die Verlässlichkeit der
Kostenangaben und deren bundesweite Vergleichbarkeit im BVWP 2030 im
Vergleich zu vorherigen Bundesverkehrswegeplänen über alle erwogenen bzw.
bewerteten Projektedeutlich gesteigert werden.
Im Zuge der jeweiligen weiteren Planungsschritte wird – unabhängig von den
Ergebnissen der BVWP-Bewertungen – vertieft auf die einzelnen örtlichen
Gegebenheiten eingegangen. Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse werden bei
der weiteren detaillierten Projekt- und Kostenplanung berücksichtigt. Im
Vergleich hierzu ist die Planung im Rahmen eines BVWP übergeordnet und basiert
dementsprechend in angemessener Weise auf weniger detaillierten bzw.
genauen Daten und Informationen wie u. a. einer nur vorläufig unterstellten
Trassenführung.
45. Welche Baugrundtypen (1 bis 5) im Sinne des genannten
„Schlussberichts“ finden sich bei den geplanten Abschnitten der A 20 (bitte genaue
Abschnitte mit jeweiligem Typ angeben)?
Der folgenden Tabelle sind die durch die Autobahn GmbH des Bundes
angegebenen Baugrundtypen zu entnehmen.
BA Bezeichnung Baugrundtypen nach „Schlussbericht“
A 20, Küstenautobahn NI
1 Westerstede (A 28) –Jaderberg (A 29) 1, 2, 3
2 Jaderberg (A 29) – Schwei (B 437) 1, 3, 4
3 Schwei (B 437) –
östl. Weserquerung (L 121) 4
4a östl. Weserquerung (L 121) – A 27
(nördl. AD Stotel) 3, 4
4 A 27 (nördl. AD Stotel) –
Heerstedt (B 71) 1, 2, 3, 4
5 Heerstedt (B 71) –
Bremervörde (B 495) 1, 4
6 Bremervörde (B 495) – Elm (L 114) 1, 4
7 Elm (L 114) –
AK A 20/A 26 (östl. Drochtersen) 1, 4
8 AK Kehdingen 4
AK A 20/A 26 –
LGr. SH/NI (Elbmitte) 1, 2, 4
A 26, östlich AK Kehdingen (A 20) – Stade-Ost (NI)
5a AK Kehdingen –
Freiburger Straße/L 111 4
5b Freiburger Straße/L 111 – Stade-Ost 4
* Baugrundtypen gemäß „Schlussbericht:
1 Gut tragfähige Böden
2 Mäßig tragfähige Böden und Fels
3 Gering tragfähige Böden mit Mächtigkeit < 2 m und Fels mit wasserlöslichen Einlagerungen
4 Gering tragfähige Böden mit Mächtigkeit > 2 m
5 Wasserlösliche Festgesteine, weniger als 2 m Überdeckung
BA Bezeichnung Baugrundtypen nach „Schlussbericht“
A 20, Nord-West-Umfahrung Hamburg
3 Weede – Wittenborn 1, 2, 3, 4
4 Wittenborn – A 7 1, 2, 3, 4
5 A 7 – L 114 1, 2, 4
6 L 114 – A 23 1, 2, 3
7 A 23 – Glückstadt 1, 2, 3, 4
8 Glückstadt – LGr. SH/NI (Elbmitte) 4
* Baugrundtypen gemäß „Schlussbericht:
1 Gut tragfähige Böden
2 Mäßig tragfähige Böden und Fels
3 Gering tragfähige Böden mit Mächtigkeit < 2 m und Fels mit wasserlöslichen Einlagerungen
4 Gering tragfähige Böden mit Mächtigkeit > 2 m
5 Wasserlösliche Festgesteine, weniger als 2 m Überdeckung
47. Gab es bei der Bundesstraße 212 (B 212) Absackungen an Stellen, die
mit dem Überschüttverfahren gebaut wurden?
Nach Auskunft der für die B 212, Ortsumgehung Berne zuständigen
Auftragsverwaltung Niedersachsen gab es in keinem Abschnitt Absackungen.
48. Gab es bei der A 26 Absackungen an Stellen, die mit dem
Überschüttverfahren gebaut wurden?
Nein.
49. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass beim Bau der A 26
viel mehr Sand für das Überschüttverfahren benötigt wurde als
ursprünglich veranschlagt (vgl.
https://www.abendblatt.de/hamburg/harburg/articl
e215658643/A-26-Sand-Damm-versinkt-im-Moor.html)?
Wenn ja, sind diese Erfahrungen in die Kalkulation der Kosten für die
A 20 eingeflossen oder nicht?
Im 3. Bauabschnitt der A 26 sind Mengenmehrungen gegenüber den
bauvertraglich fixierten Mengen beim Baustoff Sand eingetreten. Auswirkungen auf
die Kostenberechnung für die A 20 ergeben sich daraus nicht.
50. Gab es bei der A 27 Absackungen an Stellen, die mit dem
Überschüttverfahren gebaut wurden?
Das Überschüttverfahren kam beim Bau A 27 nicht zur Anwendung.
51. Wurde bei der „Moorbrücke“ an der A 27 nahe Bremerhaven, die bis
2019 wegen einer Absackung saniert werden musste (vgl.
https://www.br
emerhaven.de/sixcms/media.php/94/NZ+2019+vom+11+Okt+-+Verkehr
sfreigabe+Anfang+Nov.pdf), ursprünglich das Überschüttverfahren
angewendet?
Wenn ja, unterscheidet sich das heutige Überschüttverfahren von damals
dort bei der A 27 angewandten?
Die Baumaßnahme „Moorbrücke“ im Zuge A 27 umfasst eine Erneuerung der
abgängigen Betonfahrbahn. Die Erneuerungsmaßnahme steht in keinem
Zusammenhang mit Absackungen.
Beim Bau der Moorbrücke wurde ein aufgeständertes Gründungssystem
gewählt, welches damals bei sehr ungünstigen Baugrundverhältnissen
angewendet wurde, um den Austausch sehr mächtiger gering tragfähiger
Baugrundschichten zu vermeiden. Das Überschüttverfahren kam in diesem
Streckenabschnitt der A 27 nicht zur Ausführung.
52. Wäre eine Verlagerung von Fährverkehr auf Straßenverkehr im Bereich
des geplanten Elbtunnels der A 20 im Einklang mit den
Klimaschutzzielen des Bundes?
Ja.
53. Inwiefern ist der Bund bereit, die Fährgesellschaft Glückstadt-
Wischhafen oder deren Beschäftigte zu unterstützen, wenn durch den Elbtunnel
der Großteil des Geschäfts wegbrechen würde?
Die Straßenbauverwaltung des Landes Schleswig-Holstein hat nach Kenntnis
der Bundesregierung einen Vergleich mit den Betreibern der Elbfähre
geschlossen.
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ISSN 0722-8333]