[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/2216 –
Bilanz des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft nach über einem
halben Jahr im Amt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesrepublik Deutschland steht im Bereich der Ernährungs- und
Landwirtschaftspolitik vor enormen Herausforderungen. Der Kampf gegen den
Klimawandel und die Anpassung an daraus bereits entstehende klimatische
Veränderungen, die Sicherung von Wertschöpfung und auskömmlichen Erträgen
für die landwirtschaftlichen Betriebe und insbesondere die durch den
russischen Angriffskrieg auf die Ukraine entstandene Erfordernis eines stärkeren
deutschen Beitrags zur globalen Ernährungssicherung stellen nach Ansicht der
Fragesteller wesentliche Aufgaben für Bundesminister für Ernährung und
Landwirtschaft, Cem Özdemir, dar.
Dieser hat in den ersten sechs Monaten seit seiner Berufung ins Amt medial
zahlreiche Ankündigungen getroffen. Gerade in Zeiten politischer
Krisensituationen ist es für das Ansehen und die Glaubwürdigkeit von Politik von
enormer Bedeutung, dass Worten auch Taten folgen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung leistet insbesondere mit Blick auf die Folgen des
völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine ein vielfältiges
Krisenmanagement zur Bewältigung der globalen Herausforderungen.
Um die Folgen des Krieges in der Ukraine für die landwirtschaftlichen Betriebe
in Deutschland abzufedern, hat das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) bereits im März 2022 ein Maßnahmenpaket auf den
Weg gebracht, das u. a. Ausnahmeregelungen für die ökologischen
Vorrangflächen und eine Stärkung der Eiweißpflanzenstrategie beinhaltete.
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2022/467 der Kommission vom 23. März
2022 über eine außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in den
Agrarsektoren wird den Mitgliedstaaten überdies eine Beihilfe der Europäischen
Union in Höhe von insgesamt 500 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, um die
Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf die Landwirtinnen und Landwirte
in der Europäischen Union abzumildern. Auf Deutschland entfällt ein Anteil in
Deutscher Bundestag Drucksache 20/2498
20. Wahlperiode 28.06.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 27. Juni 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Höhe von rund 60 Mio. Euro. Die Bundesregierung nutzt den maximalen EU-
rechtlichen Spielraum zur Erhöhung der Mittel und stellt zusätzliche 120 Mio.
Euro zur Unterstützung der Landwirtinnen und Landwirte bereit. Damit sollen
die am stärksten von den Marktstörungen betroffenen Sektoren entlastet
werden. Der Entwurf der „Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen
Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“ befindet sich
derzeit in der Abstimmung.
Die Auswirkungen des Krieges haben bekanntermaßen auch Auswirkungen auf
die globale Versorgungslage mit Nahrungsmitteln. Unter deutscher
Präsidentschaft haben sich die G7-Agrarministerinnen und -Agrarminister bei ihrem
Treffen vom 13. bis 14. Mai 2022 daher die Offenhaltung der Agrarmärkte und
die Vermeidung restriktiver Exportbeschränkungen zum Ziel gesetzt. Sie haben
sich dazu bekannt, dass weltweite Ernährungssicherung, Klimaschutz und
Erhalt der Biodiversität nur im Dreiklang erreicht werden können. Zudem haben
sie sich verpflichtet, länger andauernde Hilfsmaßnahmen für die Ukraine zu
ergreifen.
Neben den vielfältigen Aktivitäten im Rahmen der Bewältigung der
Herausforderungen aufgrund des Kriegs gegen die Ukraine hat die Bundesregierung
wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht.
1. Wie ist der Stand der Bemühungen von Bundeslandwirtschaftsminister
Cem Özdemir, höhere Preise für Fleisch zu erreichen (
https://daserste.nd
r.de/panorama/archiv/2022/Das-Ende-des-Schnitzels,schnitzel236.html)?
Die Märkte für tierische Erzeugnisse stehen derzeit vor vielfältigen
Herausforderungen. Durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sind die
Kosten für Energie, Logistik und vor allem Agrarrohstoffe stark gestiegen. Die
Notierungen für Rind- und Geflügelfleisch reagieren derzeit volatil, liegen jedoch
im Mehrjahresvergleich auf einem sehr hohen Niveau. Der Preis für
Schweinefleisch steht nach einer zwischenzeitlichen Phase hoher Preise wieder unter
Druck, da die Nachfrage unter der saisonüblichen Entwicklung zurückbleibt.
Für schweinehaltende Betriebe reichen die Erlöse aktuell nicht aus, um bei den
erheblich gestiegenen Futtermittel- und Energiepreisen rentabel wirtschaften zu
können.
Hochwertige Produkte verdienen Wertschätzung, die sich nicht nur in Worten,
sondern auch in Wertschöpfung ausdrückt. Landwirtinnen und Landwirte
müssen von ihrer Arbeit leben können. Daher haben die Regierungsparteien im
Koalitionsvertrag betont, dass eine nachhaltige Landwirtschaft zugleich den
Interessen der Betriebe, des Tierwohls sowie der Natur, der Umwelt und des
Klimas dienen und damit Grundlage einer gesunden Ernährung sein soll.
Die notwendige Transformation der Landwirtschaft, insbesondere der
Tierhaltung, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Durch die Ausgestaltung des
Umbaus der Tierhaltung wird für die Tierhaltenden ein verlässlicheres
Planungsumfeld für ihr unternehmerisches Handeln geschaffen. Zugleich soll
dadurch die gesellschaftliche Akzeptanz und Wertschätzung für die
landwirtschaftliche Tierhaltung verbessert werden. Hierfür ist ein Gesamtpaket
notwendig. Dazu gehören neben der verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung auch
eine verlässliche Finanzierung für die Betriebe, Anpassungen im Bau- und
Genehmigungsrecht und Ergänzungen im Tierschutzrecht.
Für den Umbau der Tierhaltung wurden bereits im Einzelplan 10 insgesamt
1 Mrd. Euro für die Jahre 2023 bis 2026 zugesagt, die für den Umbau der
Tierhaltung eingesetzt werden sollen (2023: 150 Mio. Euro, 2024: 250 Mio. Euro,
2025: 350 Mio. Euro, 2026: 250 Mio. Euro).
Um sicherzustellen, dass Landwirtinnen und Landwirte letztlich an höheren
Verkaufspreisen durch höhere Haltungsstandards in der Tierproduktion
teilhaben können, muss die Wertschöpfung entlang der gesamten Lebensmittelkette
in den Blick genommen werden. Die Bundesregierung wird daher auch ein
Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln und Agrarerzeugnissen unter ihren
Produktionskosten prüfen und dabei auch die Erfahrungen in Spanien, Italien und
Frankreich berücksichtigen.
2. Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung bislang getroffen, mit
denen verhindert werden soll, dass Lebensmittel künftig zu
„Ramschpreisen“ veräußert werden, wie dies der Bundeslandwirtschaftsminister am
26. Dezember 2021 (
https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-i
nland/cem-oezdemir-keine-ramschpreise-mehr-fuer-lebensmittel-786424
40.bild.html?jsRedirect) angekündigt hat?
Was genau hat der Bundeslandwirtschaftsminister neu in Angriff
genommen?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
3. Wie ist der Stand der Ankündigung des Bundeslandwirtschaftsministers
vom 20. Februar 2022 (
https://www.merkur.de/wirtschaft/oezdemir-ford
ert-weitreichende-herkunftskennzeichnung-von-lebensmitteln-9136247
0 .html) für die Einführung einer weitrechenden
Herkunftskennzeichnung, und plant die Bundesregierung eine zeitnahe nationale Umsetzung
nach österreichischem und französischem Vorbild im Vorfeld einer
europaweiten Umsetzung?
Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene für eine umfassende
Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln ein. Die Ausweitung soll verpflichtend und
einheitlich innerhalb der EU erfolgen. Die EU-Kommission plant, bis Ende
2022 einen Legislativvorschlag vorzulegen. Für den Fall, dass dies nicht
erfolgt, wird das Bundeslandwirtschaftsministerium eine nationale Lösung auf
den Weg bringen.
4. Wie ist der Stand der Ankündigung des Bundeslandwirtschaftsministers
vom 27. Dezember 2021 (
https://www.tagesschau.de/inland/lebensmittel
preise-oezdemir-kompensation-101.html), die Verpflegung in
öffentlichen Einrichtungen stärker „auf regional und bio“ umzustellen, und wie
viele Mittel sind dafür konkret in der aktuellen Haushaltsplanung neu
eingestellt?
Was genau hat der Bundeslandwirtschaftsminister geändert?
Um Impulse für die Umsetzung einer gesunden und nachhaltigen
Gemeinschaftsverpflegung (GV) in Kommunen/Regionen auf Grundlage der
Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) zu geben und
gleichzeitig den Einsatz ökologisch und regional erzeugter Lebensmittel zu
fördern, wird ein Modellregionenwettbewerb vorbereitet. Die Finanzierung des
Wettbewerbs soll aus dem Bundesprogramm Ökologischer Landbau erfolgen.
Die Veröffentlichung einer entsprechenden Bekanntmachung ist für Herbst
2022 geplant.
Als weitere Maßnahme wird derzeit eine Förderrichtlinie erarbeitet, über die
eine prozessbegleitende Beratung von Einrichtungen und Unternehmen der
Außer-Haus-Verpflegung (öffentlicher sowie privater Bereich) bei der
Umstellung auf Bio-Lebensmittel gefördert werden kann. Die Richtlinie soll zeitnah
veröffentlicht werden.
Die Außer-Haus-Verpflegung und hier insbesondere auch die Verpflegung in
öffentlichen Einrichtungen wird auch bei der vorgesehenen inhaltlichen und
strukturellen Weiterentwicklung der Zukunftsstrategie Ökologischer Landbau
eine zentrale Rolle einnehmen. Denn die Außer-Haus-Verpflegung ist auch
weiterhin ein wichtiger Ansatzpunkt zur Steigerung des Nachfragepotentials
von ökologisch erzeugten Produkten, um das angestrebte Flächenziel von
30 Prozent Öko-Landbau bis 2030 zu erreichen. Um dieses Flächenziel zu
erreichen, soll die Zukunftsstrategie Ökologischer Landbau im Rahmen eines
partizipativen Prozesses zu einer Strategie der Bundesregierung
weiterentwickelt werden. Dazu tagt Anfang Juli eine interministerielle Arbeitsgruppe unter
Leitung des BMEL.
5. Wie ist der Umsetzungsstand der Ankündigung des
Bundeslandwirtschaftsministers zu staatlichen Reduktionszielen für Zucker, Fett und
Salz vom 26. Dezember 2021 (
https://www.bild.de/bild-plus/politik/inlan
d/politik-inland/cem-oezdemir-keine-ramschpreise-mehr-fuer-lebensmitt
el-78642440.bild.html?jsRedirect)?
Was wurde vom Bundeslandwirtschaftsminister im Vergleich zu den
Ergebnissen der vergangenen Legislaturperiode neu initiiert?
Unter Einbindung der wissenschaftlichen Expertise des Max Rubner-Instituts
(MRI) und des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) wird das BMEL
wissenschaftlich fundierte und auf Zielgruppen abgestimmte Reduktionsziele
für Zucker, Fette und Salz schaffen. Dabei werden auch die Ergebnisse der
Erhebung 2021 des Produktmonitorings Berücksichtigung finden, die am 13. Mai
2022 veröffentlicht wurden. So soll die Verbindlichkeit gesteigert und der
Druck auf die Lebensmittelwirtschaft erhöht werden, bei der Reduzierung von
Zucker, Fetten und Salz in verarbeiteten Lebensmitteln ambitionierter und
schneller vorzugehen.
6. Für wann ist die Einführung des vom Bundeslandwirtschaftsminister am
26. Dezember 2021 angekündigten Werbeverbots für „ungesunde
Lebensmittel wie Süßigkeiten, Limonaden und Chips, die sich an Kinder
richtet“, konkret vorgesehen (
https://www.bild.de/bild-plus/politik/inlan
d/politik-inland/cem-oezdemir-keine-ramschpreise-mehr-fuer-lebensmitt
el-78642440.bild.html?jsRedirect)?
Der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien sieht vor, an Kinder gerichtete
Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt in Zukunft
bei Sendungen und Formaten für unter 14-Jährige weiter zu beschränken. Der
für eine zielgerichtete Umsetzung des Auftrags aus dem Koalitionsvertrag
notwendige Prozess der Konkretisierung, insbesondere im Hinblick auf den
Anwendungsbereich und den Maßstab für einen hohen Gehalt an Zucker, Fett und
Salz ist noch nicht abgeschlossen.
Grundsätzlich sind die Länder für inhaltliche Fragen der Medienregulierung im
Bereich Fernsehen und Internet zuständig, daher war die Positionierung der
Länder zunächst abzuwarten. Im Rahmen der 18.
Verbraucherschutzministerkonferenz am 17. Juni 2022 haben die Ministerinnen, Minister und
Senatorinnen der Verbraucherschutzressorts der Länder, den Bund gebeten, eine
gesetzliche Regelung der an Kinder gerichteten Lebensmittelwerbung auf Bundesebene
im Rahmen seiner Regelungszuständigkeit auf den Weg zu bringen. Damit
unterstützen die Bundesländer das Vorhaben der Regierungskoalition, Werbung
für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt gegenüber Kindern
noch besser auf einen effektiven Schutz unserer Kinder auszurichten. Aufgrund
der besonderen Verantwortung der Länder bei der Medienregulierung wird sich
der Bund nun mit der Koordination der Rundfunkkommission austauschen.
Nach erfolgter Kontaktaufnahme können die weiteren zeitlichen Meilensteine
abgesteckt werden.
7. Wie ist der Umsetzungsstand der Ankündigung von
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vom 31. Dezember 2021, dass das
sogenannte „Containern“ künftig nicht mehr strafbar sein soll (Hannoversche
Allgemeine Zeitung, 31. Dezember 2021)?
Welche konkrete Gesetzesinitiative liegt vor?
Schon nach geltender Rechtslage ist die Entnahme von Lebensmitteln aus
Abfallcontainern von Lebensmittelhändlern nicht in jedem Fall strafbar. Für die
strafrechtliche Bewertung kommt es immer auf die Umstände des Einzelfalls
an. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Einzelfall weitere Straftatbestände
(wie Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung) verwirklicht sein können.
Derzeit wird die Aufnahme einer neuen, auslegungs- und ermessensleitenden
Vorschrift in den Richtlinien für das Strafverfahren und Bußgeldverfahren von
den dafür zuständigen Ländern diskutiert. Diese Vorschrift könnte dazu
beitragen, die Strafverfolgungspraxis zu vereinheitlichen.
Jenseits der strafrechtlichen Bewertung des Containerns ist Ziel der
Bundesregierung, das Containern durch entsprechende Maßnahmen zur Reduzierung
der Lebensmittelabfälle von vornherein überflüssig zu machen. Dazu dient die
Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung, die
derzeit weiterentwickelt wird. Gemeinsam mit allen Beteiligten sollen
verbindliche Zielvereinbarungen verabschiedet werden, damit in jedem Sektor entlang
der gesamten Lebensmittelversorgungskette die Lebensmittelabfälle
ambitioniert reduziert werden.
8. Wie ist der Stand der Klärung haftungs- und steuerrechtlicher Fragen, die
von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir am 31. Dezember
2021 angekündigt wurde, um Lebensmittelspenden künftig leichter zu
ermöglichen (Hannoversche Allgemeine Zeitung, 31. Dezember 2021)?
Welche Abstimmungen gibt es hierzu in der Bundesregierung?
Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die
Bundesregierung haftungsrechtliche Fragen klären und steuerrechtliche
Erleichterung für Lebensmittelspenden ermöglichen wird. Lebensmittelspenden sollen
noch einfacher werden, aber weiterhin sicher bleiben. Das BMEL wird dazu
mit den betroffenen Ressorts der Bundesregierung eng zusammenarbeiten,
insbesondere mit dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium
der Finanzen.
9. Wie ist der Zeitplan zur Einführung der vom
Bundeslandwirtschaftsminister für 2022 angekündigten Einführung „einer klar verständlichen
Tierhaltungskennzeichnung auf Fleisch“ (
https://www.bild.de/bild-plus/p
olitik/inland/politik-inland/cem-oezdemir-keine-ramschpreise-mehr-fuer-
lebensmittel-78642440.bild.html?jsRedirect) (bitte konkrete Schritte
inklusive europäischer Notifizierung und rechtlicher Prüfung nennen)?
Das BMEL hat einen Gesetzentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung erarbeitet.
Die Eckpunkte zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wurden von
Bundesminister Cem Özdemir am 7. Juni 2022 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Es ist vorgesehen, noch vor der Sommerpause mit der Abstimmung des
Gesetzentwurfs innerhalb der Bundesregierung zu beginnen. Im Anschluss wird der
Gesetzentwurf den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme übermittelt. Der
Entwurf muss bei der Europäischen Kommission notifiziert werden. Von der
Dauer der Stillhaltefrist im Notifizierungsverfahren, die mindestens drei
Monate beträgt, sich aber u. a. abhängig von der Reaktion der Europäischen
Kommission auf sechs Monate bzw. zwölf Monate verlängert, ist im Ergebnis
abhängig, wann das Vorhaben im Bundestag, insbesondere in den Ausschüssen,
abschließend behandelt werden kann.
10. Wie ist der Umsetzungsstand der Ankündigung von
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vom 26. Dezember 2021, nach der sich die
Zahl der Tiere in einem Stall künftig „an der verfügbaren Fläche
orientieren“ soll (
https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/ce
m-oezdemir-keine-ramschpreise-mehr-fuer-lebensmittel-78642440.bild.h
tml?jsRedirect)?
Welche Gesetzesinitiativen wurden hier auf den Weg gebracht?
Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien vereinbart, dass sich die
Entwicklung der Tierbestände an der Fläche orientieren und in Einklang mit
den Zielen des Klima-, Gewässer- und Emissionsschutzes (Ammoniak/Methan)
gebracht werden soll. Mögliche Ansätze werden derzeit geprüft.
11. Wie ist der Umsetzungsstand der vom Bundeslandwirtschaftsminister am
26. Dezember 2021 angekündigten Investitionsförderung für Ställe, die
sich „künftig auf gute Haltungsbedingungen in den Ställen ausrichten“
soll (
https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/cem-oezd
emir-keine-ramschpreise-mehr-fuer-lebensmittel-78642440.bild.html?js
Redirect), und was sind die konkreten Kriterien?
Die Ziele der Bundesregierung im Bereich der Tierhaltung in der
Landwirtschaft werden im Koalitionsvertrag dargestellt. Der notwendige Umbau der
Tierhaltung kann durch die Landwirtinnen und Landwirte nicht allein geleistet
werden. Im Rahmen der laufenden Haushaltsverhandlungen konnten bereits
zusätzliche Mittel für die Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung vereinbart
werden.
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
12. Welche konkreten Maßnahmen hat der Bundeslandwirtschaftsminister
ergriffen, um seiner Ankündigung nach einem Systemwechsel in der
Landwirtschaft, die er am 14. Januar 2022 im Deutschen Bundestag
getroffen hat („Ich bin nicht bereit, ein ausbeuterisches System einfach
weiter hinzunehmen, das auf Kosten der Menschen geht, das auf Kosten
der Tiere geht, das auf Kosten der Umwelt geht und das auf Kosten des
Klimas geht“; Plenarprotokoll 20/12), Rechnung zu tragen?
Welche konkreten Schritte hat der Bundeslandwirtschaftsminister
eingebracht?
Ziel der Bundesregierung ist das Gestalten einer tier-, klima- und
umweltgerechteren Landwirtschaft in Deutschland, die gleichzeitig für Landwirtinnen
und Landwirte auskömmlich und somit zukunftsfähig ist.
Ernährungssicherung, Klimaschutz und der Erhalt der Biodiversität müssen in
Zeiten multipler Krisen in Einklang gebracht werden. Die Bundesregierung
wird daher weiter im Sinne des Green Deals konsequente Schritte hin zu einer
nachhaltigen und gegenüber Krisen resilienten Landwirtschaft unternehmen.
Die Anmerkungen der Europäischen Kommission zum deutschen Strategieplan
der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) unterstützen den von der
Bundesregierung eingeschlagenen Weg einer Transformation hin zu einem nachhaltigen und
resilienten Agrar- und Ernährungssystem.
Wichtige Schritte in Bezug auf den Umbau der Tierhaltung hat die
Bundesregierung bereits vollzogen. Auf die Antworten zu den Fragen 1, 9 und 11 wird
in diesem Sachzusammenhang verwiesen.
Auch wurde das im Koalitionsvertrag gesetzte quantitative Ziel zum Ausbau
des ökologischen Landbaus bis 2030 bereits bei Einreichung des GAP-
Strategieplans bei der Europäischen Union benannt. Die Fortentwicklung der
Zukunftsstrategie Ökologische Landwirtschaft hin zu einer Strategie der
Bundesregierung wird aktuell erarbeitet.
Anfang des Jahres wurde in kürzester Zeit in einem intensiven Arbeitsprozess
gemeinsam mit den Ländern und dem Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ein neuer Entwurf
für die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat
belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA)
erarbeitet. Die Neufassung sowie die Neuausweisung der belasteten Gebiete nach
Anpassung der jeweiligen Landesdüngeverordnungen sind eine wichtige
Voraussetzung, damit die Kommission das laufende Vertragsverletzungsverfahren
gegen Deutschland einstellen kann.
13. Wann erfolgt die von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir am
26. Dezember 2021 angekündigte Überführung von Teilen des
Tierschutzrechts in das Strafgesetzbuch und die von ihm dabei angekündigte
Erhöhung des maximalen Strafrahmens?
Welche Teile des Tierschutzrechts sollen in das Strafrecht überführt
werden (
https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/cem-oezd
emir-keine-ramschpreise-mehr-fuer-lebensmittel-78642440.bild.html?js
Redirect)?
Wie ist die konkrete Abstimmung mit dem Bundesministerium der
Justiz?
Der Koalitionsvertrag sieht die Überführung von Teilen des Tierschutzrechts in
das Strafrecht sowie die Erhöhung des maximalen Strafmaßes vor. Mit Blick
auf die umfangreichen tierschutzrechtlichen Vorhaben im Koalitionsvertrag
wird derzeit noch die konkrete zeitliche Planung zur Umsetzung der einzelnen
Vorhaben geprüft. In diesem Zusammenhang wird sodann eine enge
Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz erfolgen.
14. Wie weit ist der Umsetzungsstand der von
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir am 26. Dezember 2021 angekündigten Schaffung
einer Rechtsgrundlage für eine kameragestützte Überwachung in großen
Schlachthöfen (
https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inlan
d/cem-oezdemir-keine-ramschpreise-mehr-fuer-lebensmittel-78642440.b
ild.html?jsRedirect)?
Gibt es hierzu eine Einigung mit dem Bundeministerium der Justiz und
dem Bundesministerium des Innern und für Heimat, beziehungsweise
fanden hierzu überhaupt Gespräche bereits statt?
Für die Umsetzung dieser Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag bedarf es
einer Änderung des Tierschutzgesetzes und voraussichtlich nachfolgend einer
Regelung auf Verordnungsebene. Zu berücksichtigen sind Fragen des
Datenschutzes sowie die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer und des amtlichen Personals am Schlachthof. Das für eine
entsprechende Regelung erforderliche fachliche Konzept wird derzeit erarbeitet. Nach
Abstimmung des fachlichen Konzeptes mit den für den Vollzug von
Tierschutzrecht in Schlachthöfen zuständigen Landesbehörden sind Gespräche mit den
betroffenen Bundesministerien, insbesondere auch zur Klärung der
verschiedenen EU-rechtlichen Fragestellungen, vorgesehen.
15. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vom 26. Dezember 2021, nach der „viele
Bäuerinnen und Bauern in den Startlöchern stehen, um Hanf anzubauen.“
(
https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/cem-oezdemi
r-keine-ramschpreise-mehr-fuer-lebensmittel-78642440.bild.html?),
sobald der Deutsche Bundestag ein entsprechendes Gesetz verabschiedet
habe, und wie ist der Stand der Ankündigung dieses Gesetzes?
Was heißt konkret „viele“, wie hat der Bundeslandwirtschaftsminister
das gemeint, und wurde dazu eine Abfrage von der Bundesregierung
durchgeführt?
Der Bundesregierung sind keine Zahlen bekannt, wie viele Landwirtinnen und
Landwirte konkret beabsichtigen, Hanf anzubauen. Wie jedoch bereits in der
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
CDU/CSU „Hanfanbau in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 20/653
mitgeteilt, zeigen die vermehrten Anfragen an die Bundesregierung und die
öffentliche Debatte bereits, dass seitens der Landwirte und Landwirtinnen ein
gesteigertes Interesse am Hanfanbau besteht, um das ökonomische und ökologische
Potential des Hanfanbaus zu nutzen.
Zur Vorbereitung der Umsetzung des Koalitionsvertragsvorhabens einer
kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken werden im
Juni 2022 mehrere Fachgespräche mit nationalen und internationalen Experten
unter der Leitung des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und
Drogenfragen, Burkhard Blienert, durchgeführt. Nach deren Auswertung wird die
Bundesregierung ein Eckpunktepapier vorbereiten, das vom Kabinett gebilligt
werden und als Grundlage für einen Gesetzentwurf dienen soll, der bis zum
Ende des Jahres 2022 erarbeitet werden soll.
16. Wie ist der Stand der Umsetzung der Ankündigung von
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vom 16. Mai 2022, ein neues Instrument
zu etablieren, um zusätzliche Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen
der Waldbesitzer zu finanzieren (
https://www.zeit.de/politik/deutschland/
2022-05/oezdemir-bundeswaldgesetz-schutz-deutsche-waelder)?
Welche konkreten Initiativen sind hierfür vorgesehen?
Das BMEL und das BMUV haben ein Konzept zur Finanzierung zusätzlicher
Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen für private und kommunale
Waldbesitzende abgestimmt. Im Konzept ist vorgesehen, im Jahr 2022 mit einem
Modul zu klimaangepasstem Waldmanagement zu starten. Dafür sind in diesem
Jahr 200 Mio. Euro vorgesehen. Weitere Module sollen folgen, zum Beispiel
die Extensivierung der Nutzung in Wäldern, die einen besonders hohen Wert
für die Biodiversität haben.
Das Konzept soll noch vor der Sommerpause dem Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages vorgelegt werden. Sobald der Haushaltsausschuss in
die Aufhebung der Haushaltssperre eingewilligt hat, wird BMEL die
entsprechende Förderrichtlinie fertigstellen und einen Projektträger mit der Umsetzung
der Maßnahmen beauftragen. Ein Start der Förderung ist noch im Jahr 2022
geplant.
17. Wie ist der Stand der Umsetzung der Ankündigung von
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vom 16. Mai 2022, das Bundeswaldgesetz
anzupassen und einen deutschlandweiten Standard für
Waldbewirtschaftung zu schaffen (
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/cem-oezdemir-
will-waldbesitzer-unterstuetzen-18036233.html)?
Das BMEL erarbeitet derzeit die Eckpunkte der Novellierung des
Bundeswaldgesetzes (BWaldG). Hierzu gehören insbesondere auch bundesweit einheitliche
Mindeststandards der Waldbewirtschaftung.
In den nächsten Monaten ist eine Konsultation mit den Ländern, Verbänden
und Interessengruppen zur geplanten Novelle vorgesehen.
18. Wie ist der Stand der Umsetzung der Ankündigung von
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vom 16. Mai 2022, das Forstschäden-
Ausgleichsgesetz abzuändern (
https://www.watson.de/deutschland/nachhalti
gkeit/372920287-cem-oezdemir-unterstuetzung-zum-schutz-und-erhalt-d
er-waelder-zugesichert)?
Die zurückliegenden Kalamitäten in Folge der Klimakrise haben gezeigt, dass
das im Jahr 1969 in Kraft getretene Forstschäden-Ausgleichsgesetz den
heutigen Erfordernissen nicht mehr gerecht wird. Daher soll das Forstschäden-
Ausgleichsgesetz (ForstSchAusglG) in seiner Funktion als
Krisenreaktionsgesetz modernisiert werden. Dabei werden Erkenntnisse aus der zurückliegenden
Evaluierung des ForstSchAusglG im Kontext der Erfahrungen der vergangenen
Kalamitätsjahre einfließen.
19. Wie ist der Stand der regierungsinternen Abstimmung zur von
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir gemeinsam mit der
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz, Steffi Lemke, angekündigten Gesetzesnovelle zum Ausstieg aus
der Nutzung von Biokraftstoffen aus Anbaubiomasse (
https://www.zei
t.de/2022/20/weizen-ukraine-hunger-kenia-senegal-libanon/)?
Das BMUV bereitet die Novellierung derzeit vor. Eine Ressortabstimmung
dazu wurde bislang nicht eingeleitet.
20. Wie ist der aktuelle Sachstand der von Bundeslandwirtschaftsminister
Cem Özdemir zugesagten Unterstützung bei der Erarbeitung
wissenschaftlicher Argumente, die eine aktualisierte Bewertung des Einsatzes
von Kaliumphosphonat im ökologischen Weinbau ermöglichen sollen
(Schreiben an die Bundestagsabgeordnete Diana Stöcker, Wahlkreis
Lörrach-Müllheim, vom 23. Februar 2022)?
Kaliumphosphonat ist derzeit im ökologischen Weinbau nicht zugelassen, da
dieser Stoff nicht in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/1165 (Liste der im
ökologischen Landbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe) gelistet
ist. Die Aufnahme des Stoffes in den Anhang I kann durch die Mitgliedstaaten
beantragt werden.
Die Aufnahme von Kaliumphosphonat in die Liste der im Ökologischen
Landbau zugelassenen Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe wurde bereits mehrfach von
Deutschland auf europäischer Ebene erfolglos beantragt. Die Europäische
Kommission zeigte sich zuletzt jedoch für eine erneute Prüfung des Einsatzes
offen, wenn neue wissenschaftliche Grundlagen vorliegen.
Hierzu bedarf es einer Initiative aus der Wirtschaft. Das BMEL würde
grundsätzlich eine Initiative der Wirtschaft unterstützen. Dies könnte beispielsweise
durch eine wissenschaftliche Aufbereitung erfolgen, die an das vom BMEL
finanzierte VitiFit-Projekt angegliedert werden könnte. Bisher ist dem BMEL
keine konkrete Initiative der Wirtschaft bekannt.
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