Modernisierung der Eifelstrecke
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die als „Eifelstrecke“ bezeichnete Bahnstrecke Hürth-Kalscheuren – Ehrang verbindet die Räume Köln und Trier und ist im gegenwärtigen Zustand nicht elektrifiziert. Im Rahmen der verheerenden Flutkatastrophe von Juli 2021, die insbesondere Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen getroffen hat, hat auch die Eifelstrecke erheblichen Schaden genommen und war zu großen Teilen nicht mehr befahrbar. Im Nachgang zur Flutkatastrophe hatten die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG (DB AG) das Ziel geäußert, die beschädigten Streckenabschnitte nach dem neuesten Stand der Technik wiederherzustellen sowie die Resilienz der Infrastruktur gegenüber dem nächsten Hochwasser zu erhöhen. Darüber hinaus hatte die Bundesregierung in Aussicht gestellt, eine Elektrifizierung der Strecke im Zuge des Wiederaufbaus über das Bundesprogramm des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) mit bis zu 90 Prozent der Kosten zu fördern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Entspricht der in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/32644 genannte Sommer 2023 als Zeitpunkt, bis zu dem die Befahrbarkeit der gesamten Eifelstrecke wiederhergestellt sein soll, weiterhin dem aktuellen Zeitplan der Bundesregierung?
Auf welchem Stand befinden sich die Gespräche zwischen der DB AG und den Ländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen bezüglich der Anmeldung einer Elektrifizierung der betroffenen Streckenabschnitte als Vorhaben im Rahmen des GVFG?
Bis wann soll die Elektrifizierung der Eifelstrecke abgeschlossen sein?
Wird eine durchgehende Elektrifizierung der Eifelstrecke erfolgen?
Wie quantifiziert die Bundesregierung die möglichen Einsparungen von Schadstoffen und Treibhausgasen, die sich durch eine durchgehende Elektrifizierung der Eifelstrecke erreichen lassen?
Welche Maßnahmen wurden und werden durchgeführt, um die Resilienz der Eifelstrecke gegenüber zukünftigen Extremwetterereignissen zu erhöhen?
Inwiefern unterscheiden sich diese Maßnahmen von vergleichbaren Maßnahmen an Schienenstrecken, die in Gebieten mit einer geringeren Gefährdung durch Extremwetterereignisse umgesetzt werden?
Bedeutet der im Schreiben des damaligen Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 1. Oktober 2021 angekündigte „vollständige Wiederaufbau [der Eifelstrecke] mit modernster Signaltechnik, hochwasserresilienten Bauwerken, einschließlich Oberbau […]“, dass im Zuge des Wiederaufbaus streckenseitig digitale Stellwerke und die notwendigen Komponenten für die Signal- und Sicherungstechnik des modernen ETCS-Zugleitsystemstandards installiert werden?
Wie viele Mittel sind seit der Flutkatastrophe in die Eifelstrecke investiert worden?
Auf welche Höhe belaufen sich nach derzeitigem Stand die Gesamtkosten für den Wiederaufbau und die Modernisierung der Eifelstrecke?
Zu welchem Ergebnis haben die Abstimmungen zwischen der DB AG und dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) bezüglich der möglichen Aussetzung der Umweltverträglichkeitsprüfungen und Untersuchungen nach den Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes geführt?
Mit welcher mittel- und langfristigen Auslastung der Eifelstrecke rechnet die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass die Stärkung des Schienenverkehrs und die Erhöhung der Verkehrsleistung im Schienenpersonenverkehr erklärte Ziele des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sind?
Wie beurteilt die Bundesregierung das mittel- und langfristige touristische Potenzial der Eifelstrecke?
Welche höchstmögliche Taktung des Zugverkehrs ist auf der in großen Teilen eingleisigen Eifelstrecke möglich?
Bei welchem Verkehrswachstum gegenüber dem derzeitigen Verkehrsaufkommen stößt der Schienenverkehr auf der Eifelstrecke an seine Kapazitätsgrenzen?
Zu welchem Ergebnis haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Gespräche der DB AG mit den Ländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen bezüglich eines zweigleisigen Ausbaus zusätzlicher Abschnitte der Eifelstrecke geführt?
Sieht die Bundesregierung weitere Möglichkeiten der Planungsbeschleunigung, um die nachträgliche Herstellung der Zweigleisigkeit auf regionalen Schienenstrecken ohne mehrjährige Planrechtsverfahren zu realisieren?
Wenn ja, welche regionalen Schienenstrecken sind davon betroffen (bitte mit jeweiligem Investitionszeitraum auflisten)?
Wird die Eifelstrecke in einer Art und Weise instandgesetzt, dass der zweigleisige Ausbau der eingleisigen Abschnitte der Eifelstrecke auch unter Berücksichtigung der erforderlichen Gleisabstände zu einem späteren Zeitpunkt möglich bleibt, ohne dass beispielsweise aufwendige Anpassungen des bestehenden Gleises erforderlich sind?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Unfallrisiko auf eingleisigen Streckenabschnitten im Vergleich zu mehrgleisigen Streckenzügen?
Unterscheiden sich im Falle eines Unfalles auf ein- und mehrgleisigen Schienenstrecken die Unfallfolgen für die Passagiere, wenn ja, inwieweit gibt es signifikante Unterschiede?