Konzept der Bundesregierung für einen Digitalcheck
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wann wurde seitens des zuständigen Fachreferats mit der Entwicklung des Konzepts eines Digitalchecks begonnen, und baut die Entwicklung des derzeitigen Konzepts bereits auf frühere Vorarbeiten seitens des Referats auf?
Warum wird das Konzept der Bundesregierung für den Digitalcheck im Bundesministerium des Innern und für Heimat entwickelt, und welche weiteren Bundesministerien sind an der Entwicklung beteiligt (bitte nach Bundesministerien, Personalaufwand und prognostizierten zusätzlichen Kosten aufschlüsseln)?
Wie viele Mitarbeiter sind im Bundesministerium des Innern und für Heimat mit der Entwicklung des Konzepts der Bundesregierung für einen Digitalcheck befasst bzw. sollen damit noch befasst werden (bitte nach Organisationseinheiten und nach Laufbahngruppen auflisten)?
Was sieht das Konzept der Bundesregierung für einen Digitalcheck außer der beschlossenen Überprüfungskompetenz des Nationalen Normenkontrollrates vor?
Welche positiven Effekte einer digitalen Ausführung von Gesetzesvorhaben erhofft sich die Bundesregierung mit Blick auf das Prinzip der Nachhaltigkeit, und wie soll dies konkret beziffert werden?
Wie werden im Rahmen des Digitalchecks die Belange von Menschen mit Behinderungen und die Anforderungen an eine barrierefreie digitale Infrastruktur und Kompetenzgewinnung in diesem Feld berücksichtigt?
Warum wurde dem Nationalen Normenkontrollrat bereits vor der vollständigen Fertigstellung eines Konzepts der Bundesregierung für einen Digitalcheck eine Überprüfungskompetenz für den Digitalcheck eingeräumt?
Wie ist die Überprüfungskompetenz des Nationalen Normenkontrollrates nach dem Konzept der Bundesregierung für einen Digitalcheck konkret ausgestaltet?
Warum soll der Nationale Normenkontrollrat die Durchführung des Digitalchecks nur überprüfen, nicht aber selbst durchführen können?
Soll der Nationale Normenkontrollrat nach dem Konzept der Bundesregierung nur überprüfen, ob der Digitalcheck überhaupt durchgeführt wurde oder auch, ob die Möglichkeiten zur digitalen Ausführung neuer Regelungen ausreichend und ordnungsgemäß geprüft wurden?
Wer soll die Möglichkeiten der digitalen Ausführung neuer Regelungen nach dem Konzept der Bundesregierung prüfen?
Sollten die Möglichkeiten der digitalen Ausführung neuer Regelungen in den jeweils federführenden Bundesministerien selbst geprüft werden, welchen Mehrwert erhofft sich die Bundesregierung davon?
Sollte der Digitalcheck in den jeweils federführenden Bundesministerien selbst durchgeführt werden, erfolgt diese Prüfung dann durch Mitarbeiter der jeweiligen Bundesministerien oder soll auch die Möglichkeit bestehen, hierfür externe Dienstleister zu beauftragen?
Sollten die Möglichkeiten der digitalen Ausführung neuer Regelungen in den jeweils federführenden Ressorts der Bundesregierung selbst durch eigene Mitarbeiter geprüft werden, wie viele und welche Mitarbeiter in den jeweiligen Ressorts sollen damit befasst werden (bitte nach Organisationseinheiten und nach Besoldungsgruppen auflisten)?
Wie soll sich der Digitalcheck nach Auffassung der Bundesregierung von den bisherigen Überprüfungen der jeweiligen Ressorts der Bundesregierung im Hinblick auf Digitalisierungsmöglichkeiten unterscheiden?
Wie unterscheidet sich der Digitalcheck von den Aufgaben der Abteilung für bessere Rechtsetzung, digitale Gesellschaft und Innovation des Bundesministeriums der Justiz?
Wird die Umsetzung des Digitalchecks Teil der von der Bundesregierung angekündigten Digitalstrategie sein?