[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/2371 –
Sicherung der Resilienz von Lieferketten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nicht zuletzt der Krieg in der Ukraine hat die Verwundbarkeit von
Lieferketten verdeutlicht. Nachdem diese durch die Auswirkungen der Corona-
Pandemie auf Produktion und Transport bereits unter starkem Druck standen, stellen
sich durch den Krieg in der Ukraine neue Anforderungen an die Sicherung
und Resilienz der Lieferketten. Neben krisenbedingten Unterbrechungen sieht
sich die Bundesrepublik Deutschland durch starke Abhängigkeiten bei
einzelnen Produkten und Materialien von einzelnen Ländern auch langfristigen
Risiken für die Lieferkettensicherheit ausgesetzt. Dies birgt Gefahren für die
Wertschöpfungsketten einerseits und die internationale Wettbewerbsfähigkeit und
Krisenresilienz Deutschlands anderseits.
1. Stimmt die Bundesregierung mit der Auffassung der Fragesteller
überein, dass die diversifizierteste Volkswirtschaft die resilienteste
Volkswirtschaft ist?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur
Diversifizierung der deutschen Lieferketten und
Handelspartnerschaften?
In dieser Pauschalität ist der Aussage nicht zuzustimmen. So können etwa
besonders intensive Handelsbeziehungen mit engen und verlässlichen
Partnerländern auch außerhalb der Europäischen Union (EU) die Resilienz der deutschen
Volkswirtschaft stärken. Eine maximale Diversifikation ginge in vielen Fällen
ferner mit höheren Kosten und Wettbewerbsnachteilen einher. Etwaige
Zielkonflikte zwischen Wettbewerbsfähigkeit und Resilienz verlangen sowohl auf
betrieblicher als auch mit Blick auf die gesamtwirtschaftliche Ebene möglichst
langfristig ausgerichtete Antworten.
Mit Blick auf autokratisch regierte Länder und insbesondere vor dem
Hintergrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine ist das Thema
Diversifizierung der Handels-, Liefer- und Rohstoffbeziehungen von zentraler
Bedeutung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) prüft
Deutscher Bundestag Drucksache 20/2734
20. Wahlperiode 07.07.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz
vom 7. Juli 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
derzeit Möglichkeiten, diesen Prozess mit geeigneten Maßnahmen zu
unterstützen.
Zum Thema Diversifizierung wird auch auf die Antworten zu den Fragen 14,
19 und 20 verwiesen.
2. Welche Schlüsse und Handlungsbedarfe zieht die Bundesregierung aus
der COVID-19-Pandemie und aus dem russischen Krieg gegen die
Ukraine im Hinblick auf Lieferketten und strategische Diversifizierung und
Absicherung von Lieferketten?
Hierbei müssen wir künftig auch die Risiken von wirtschaftlichen
Verflechtungen stärker in den Blick nehmen. Dies kann unter Umständen auf eine
Reduzierung bestimmter Verflechtungen hinauslaufen. Um in Zukunft
Lieferkettenschwierigkeiten von für die Wirtschaft wichtigen Rohstoffen und Vorprodukten
zu vermeiden bzw. besser abfedern zu können, sind mehrere Handlungsstränge
zu verfolgen. Darunter fällt die Diversifizierung von Bezugsquellen, eine
Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energieträger mit vermehrter heimischer
Erzeugung sowie der Einstieg in das zirkuläre Wirtschaften.
3. Hat die Bundesregierung eine Gesamtstrategie zum Thema
Lieferkettenresilienz, die eine Abstimmung zwischen den einzelnen
Bundesministerien umfasst?
Die COVID-19-Pandemie und nicht zuletzt der russische Angriffskrieg gegen
die Ukraine haben den Handlungsbedarf mit Blick auf Lieferketten und
strategische Diversifizierung deutlich aufgezeigt. Es ist daher ein klares Ziel der
Bundesregierung, die strategische und technologische Souveränität der EU und
damit auch Deutschlands zu erhöhen. Dazu gehört, dass wir strategische
Abhängigkeiten reduzieren, die Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie stärken,
die Technologieführerschaft voranbringen und gleichzeitig eine verstärkte
Diversifizierung fördern, ohne Europa abzuschotten.
Hierbei müssen künftig auch die Risiken von wirtschaftlichen Verflechtungen
stärker in den Blick genommen werden. Dies kann unter Umständen auch auf
eine Reduzierung bestimmter Verflechtungen hinauslaufen. Um in Zukunft
Lieferkettenschwierigkeiten von für die Wirtschaft wichtigen Rohstoffen und
Vorprodukten zu vermeiden bzw. besser abfedern zu können, sind mehrere
Handlungsstränge zu verfolgen. Darunter fällt die Diversifizierung von
Bezugsquellen, eine Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energieträger mit vermehrter
heimischer Erzeugung sowie die Vertiefung und Erweiterung des zirkulären
Wirtschaftens.
Unternehmerseitig bleibt die Verantwortung zur eigenständigen Absicherung
von Lieferketten bestehen. Der Abbau von Handelsbarrieren ist zentral, um den
Unternehmen eine Diversifizierung ihrer Handelsbeziehungen zu ermöglichen.
Die Bundesregierung verfolgt beim Thema Lieferkettenresilienz einen Multi-
Level- und Multi-Stakeholder-Ansatz des Austauschs. Auf nationaler Ebene
wurde die Kontaktstelle Lieferketten unter Federführung des BMWK (wieder)
eingerichtet. Im Rahmen dieses Netzwerks aus Bundesregierung,
Wirtschaftsministerien der Länder und Verbänden wird ein Austausch zum aktuellen Stand
der Lieferkettenproblematik ermöglicht. Außerdem prüft das BMWK im
Rahmen dieses engen Austauschs mit der Wirtschaft, wie Unternehmen über die
oben genannten Maßnahmen hinaus unterstützen werden können.
4. Welche sogenannten Single Points of Failures sieht die Bundesregierung
in den für Deutschland und Europa relevanten Lieferketten, und was tut
sie, um diese Gefahr zu minimieren?
Welche Ressorts und Verbände sind an der Identifizierung der Single
Points of Failures beteiligt?
Die Bundesregierung hat verschiedene Formate zur Diskussion von
Lieferkettenschwierigkeiten aufgesetzt, eine davon ist die Kontaktstelle Lieferketten.
Durch die verstärkte Förderung und Ansiedlung von Herstellern wichtiger
Vorprodukte in Deutschland, wie beispielsweise in der Mikroelektronik, stärkt die
Bundesregierung ebenfalls die nationalen und europäischen Lieferketten.
In einzelnen Marktsegmenten (z. B. der Leistungselektronik u. a. für die
Elektromobilität oder Sensorik) sind deutsche Chiphersteller führend und Europa ist
technologisch souverän. In diesen Bereichen gibt es starke
Halbleiterunternehmen für Chips (IDMs), Hersteller (Foundries) oder Designkompetenzen.
Auch bei den wichtigsten Rohstoffen für die Halbleiter-Lieferkette (z. B. Roh-
Silizium, Silizium-Wafer) ist Europa gut aufgestellt. Ein
Alleinstellungsmerkmal hat Deutschland bzw. die EU im Bereich des Anlagenbaus, speziell in der
Belichtungstechnologie mit extrem ultravioletter Strahlung (EUV). Weltweit
sind Hersteller im Bereich der Hochtechnologien auf diese EUV-Lithographie-
Technologie angewiesen. In anderen Bereichen (z. B. höherwertige Prozessoren
u. a. für das autonome Fahren) sind Deutschland und die EU vielfach auf
Importe angewiesen und die Mikroelektronik-Lieferkette ist lückenhaft. In diesen
Bereichen fehlen größere Designunternehmen (Fabless-Unternehmen) in
Europa. Im Bereich der Design-Werkzeuge besteht amerikanische Dominanz. Und
auch wenn alle derzeit global genutzten Halbleitertechnologien in Europa
grundsätzlich bekannt sind, werden Technologieknoten von unter 22
Nanometern nicht in Europa gefertigt (mit Ausnahme von Irland). Eine weitere Lücke
in der deutschen und europäischen Halbleiter-Wertschöpfungskette zeigt sich in
den Packagingaktivitäten, die hauptsächlich in Asien angesiedelt sind. Die
europäischen Halbleiterfirmen haben dies mittlerweile erkannt und es gibt
Bestrebungen, das Packaging nach Europa zu verlagern.
Ziel der Bundesregierung ist es, die Halbleiterbranche in Deutschland als
strategisches Technologiefeld entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu
stärken. Entscheidend dafür ist, eigene Forschungs- und Fertigungskapazitäten für
Halbleitertechnologien auszubauen und private Investitionen zu ermöglichen.
Die Bundesregierung fördert bereits seit dem Jahr 2019 über ein erstes
wichtiges Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse (Important Project of
Common European Interest, IPCEI) im Bereich Mikroelektronik Projekte mit
insgesamt bis zu einer Milliarde Euro. Ein zweites IPCEI im Bereich
Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien befindet sich bereits im
beihilferechtlichen Prüfungsprozess. Weiterhin ist die Bundesregierung bereit,
Ansiedlungsvorhaben zur Halbleiterherstellung wie etwa die angekündigte Investition
von Intel in zwei Halbleiterfertigungsstätten in Magdeburg unter dem European
Chips Act zu unterstützen und zu fördern. Das BMWK tauscht sich fortlaufend
mit Industrieverbänden (z. B. BDI, ZVEI) über kritische Schwachstellen aus,
um ein möglichst vollständiges Bild sicherzustellen.
Im Bereich der mineralischen Rohstoffe sind der Bundesregierung konkrete
„single point of failures“ als solche nicht bekannt. Allerdings werden bereits
seit vielen Jahren Kritikalitätsanalysen für mineralische Rohstoffe
durchgeführt. Die Deutsche Rohstoffagentur (DERA) in der Bundesanstalt für
Geowissenschaften und Rohstoffe veröffentlicht im Rahmen ihres
Rohstoffmonitorings alle zwei Jahre die „DERA-Rohstoffliste“, in der potenziell kritische
Rohstoffe identifiziert werden. Die DERA analysiert für 53 Bergbau-, 27
Raffinade- bzw. Beiprodukte und 217 Handelsprodukte die weltweite Angebotslage.
Rund 44 Prozent dieser Produkte unterliegen erhöhten Lieferrisiken. Bei der
Raffinadeproduktion weisen sogar 70 Prozent hohe Risiken auf, bei den
Bergwerksprodukten sind es 40 Prozent. Von den 217 betrachteten Handelsgruppen
sind 42 Prozent der Nettoexporte von hohen Beschaffungsrisiken betroffen.
China ist bei 22 der 53 untersuchten Bergbauprodukte größtes Förderland und
bei 25 der 27 Raffinadeprodukte größter Metallproduzent. Neben China
nehmen eine Reihe weiterer Länder eine marktbeherrschende Stellung bei
mineralischen Rohstoffen ein. Beispiele sind eine hohe Marktkonzentration in der
Bergwerksförderung von Platin in Südafrika, von Kobalt in der
Demokratischen Republik Kongo sowie von Niob in Brasilien.
Da Deutschland auf den Import von Erdgas angewiesen ist, sind insbesondere
die Importpipelines und die entsprechend nachgelagerte Infrastruktur von
besonderer Relevanz. Das BMWK ist im kontinuierlichen Austausch mit
relevanten Verbänden und Branchenunternehmen, um die Funktionsfähigkeit dieser
kritischen Infrastruktur sicherzustellen. Die Sicherstellung der
Versorgungssicherheit kommt seit der Ausrufung der Frühwarn- und Alarmstufen durch das
BMWK am 30. März 2022 bzw. am 23. Juni 2022 eine noch einmal gestiegene
Bedeutung zu.
Bezüglich der Impfstoffproduktion wurde seitens BMWK ein gemeinsamer
Austausch mit den entsprechenden Verbänden begonnen. Als konkrete
Maßnahme wurden die Pandemiebereitschaftsverträge abgeschlossen. Mit den
Verträgen wird die Impfstoffproduktion inklusive der dazu gehörigen Vorprodukte
und -versorgung für die kommenden Jahren in Deutschland gesichert.
5. Plant die Bundesregierung (auch im europäischen Kontext) mit Blick auf
die Vulnerabilität von Lieferketten, eine strategische Autonomie von
autokratisch geführten Ländern wie China oder Russland zu erlangen?
a) Wenn ja, in welchen Sektoren bzw. welchen Bereichen?
b) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen unternimmt die
Bundesregierung zur Erreichung dieses Ziels?
c) Welche Mehrkosten würden nach Einschätzung der Bundesregierung
durch eine Umstellung bestehender internationaler Lieferketten in
den entsprechenden Bereichen auf Deutschland und Europa
zukommen?
Die Fragen 5 bis 5c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung setzt sich für offene Märkte sowie freien Handel auf der
Basis klarer, verlässlicher und fairer Regeln ein. Punktuelle Abhängigkeiten in
strategisch wichtigen Bereichen beabsichtigt die Bundesregierung gezielt zu
reduzieren. Zur Stärkung der Resilienz der Wertschöpfungsketten unterstützt sie
daher eine weitere Diversifizierung der Handelsströme, insbesondere durch den
Abschluss neuer Freihandelsabkommen. Zum Schutz vor handelsverzerrenden
Praktiken und wirtschaftlichem Zwang setzt sie sich für die Stärkung
geeigneter Instrumente der Europäischen Union in diesem Bereich ein. Auch der
verstärkten Zusammenarbeit mit Wertepartnern kommt eine wichtige Bedeutung
zu, etwa im Rahmen des „Trade and Technology Council“. Zur Erhöhung der
strategischen Souveränität fördert die Bundesregierung im Verbund mit
europäischen Partnern ergänzend Investitionen vor Ort. Im Hinblick auf die Sicherung
der Rohstofflieferketten gewinnt der Ausbau von Recycling und
Kreislaufwirtschaft und bei entsprechenden Vorkommen in Deutschland die heimische
Rohstoffgewinnung an Bedeutung.
Betreffend China wird im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP eine neue umfassende China-Strategie der
Bundesregierung angekündigt. Die Arbeit hieran hat unter Federführung des
Auswärtigen Amts begonnen. Alle Bundesministerien und das Bundeskanzleramt sind in
den Prozess der Erstellung eng eingebunden. Die Bundesregierung sucht zur
Vorbereitung den Austausch mit internationalen und europäischen Partnern
sowie Akteuren in Deutschland. Der Zeitplan für die Erstellung erfolgt auch in
Abstimmung mit anderen Strategieprojekten des Koalitionsvertrages. Dabei
kommt auch dem Thema Diversifizierung der Handels-, Liefer- und
Rohstoffbeziehungen eine zentrale Bedeutung zu, siehe die Antwort zu Frage 1b.
6. Welche Rolle spielt aus Sicht der Bundesregierung die regionale
Wertschöpfung bei der Stärkung der heimischen Lieferkettenresilienz, und
was unternimmt sie, um diese zu stärken?
Regionale Wertschöpfungsketten haben aufgrund ihrer räumlich enger
gefassten Leistungsverflechtung ein geringeres Risiko für Störungen z. B. aufgrund
von Logistikproblemen oder geoökonomischen Entwicklungen.
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW) fördern Bund und Länder in strukturschwachen
Regionen auch Investitionen von Unternehmen, die sich in der Nähe von Lieferanten
oder Abnehmern ansiedeln wollen. Im Zuge der Arbeiten zur Neuausrichtung
der GRW prüfen Bund und Länder derzeit, inwieweit regionale
Wertschöpfungsketten durch eine Anpassung der Förderregeln künftig noch besser
unterstützt werden können.
Im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und
des Küstenschutzes“ können im Bereich der Vermarktung landwirtschaftlicher
Erzeugnisse schon seit langem ebenfalls regionale Lieferketten gefördert
werden und damit ein Beitrag zu höherer Resilienz im Bereich der Ernährung
geleistet werden.
7. Inwieweit sind die Maßnahmen des japanischen Ministers für
wirtschaftliche Sicherheit zur Stärkung der Lieferkettenresilienz auch ein Modell
für Deutschland?
8. Befindet sich die Bundesregierung in einem systematischen Austausch
mit seinem Verbündeten Japan, um von den dortigen Erfahrungen und
Erfolgen im „Wirtschaftsschutz“ zu profitieren, und wenn nein, warum
nicht?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklungen in Japan zur
Wirtschaftssicherheit sehr aufmerksam. Zudem wird sich in bestehenden bilateralen
Gremien wie auch in den G7 darüber ausgetauscht.
9. Welche konkreten Auswirkungen (z. B. Einfluss auf Lieferketten und
Wirtschaftswachstum) erwartet die Bundesregierung für die deutsche
Exportwirtschaft und für die in China tätigen deutschen Unternehmen durch
die chinesische Wirtschaftsstrategie der sog. zwei Kreisläufe, wodurch
eine stärkere Unabhängigkeit vom Ausland angestrebt wird und der
Binnenkonsum zulasten von Exporten gestärkt werden soll?
a) Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, wie die deutsche
Wirtschaft vor den sich hieraus ergebenden Folgen geschützt werden
kann?
b) Wenn ja, wie sehen diese aus?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 9 bis 9b werden zusammen beantwortet.
Mithilfe des Modells der zwei Kreisläufe, das im 14. Fünfjahresplan
beschlossen wurde, soll die chinesische Binnenwirtschaft und der Binnenkonsum
gestärkt werden, um bestehende Abhängigkeiten von der globalen Wirtschaft zu
verringern und die chinesische Wirtschaft resilient gegenüber äußeren
Risikofaktoren zu machen. Der Austausch mit der Weltwirtschaft soll als „externer
Wirtschaftskreislauf“ eine ergänzende, aber nicht mehr wie in den vergangenen
vier Jahrzehnten eine dominierende Rolle spielen. Ob die chinesische
Regierung hiermit unter Umständen ein sogenanntes Decoupling anstrebt, bleibt
abzuwarten. Dies gilt auch für mögliche Auswirkungen auf die deutsche
Wirtschaft.
Dem Thema Diversifizierung der Handels-, Liefer- und Rohstoffbeziehungen
kommt angesichts dessen eine zentrale Bedeutung zu, siehe die Antwort zu
Frage 1b.
10. Wie schätzt die Bundesregierung eine mögliche stärkere
Wirtschaftskooperation zwischen China und Russland infolge des Ukrainekrieges ein,
und welche Konsequenzen erwartet sie für Deutschland und die EU?
In der Pressekonferenz nach dem G7-Gipfel 2022 in Elmau am 28. Juni 2022
hat Bundeskanzler Scholz nochmals bekräftigt, dass die G7-Mitglieder von
China erwarten, dass die gemeinsamen Sanktionen gegenüber Russland nicht
unterlaufen werden. Die G7-Mitglieder sprechen dies in allen Gesprächen mit
China an und haben sich darauf verständigt, dies auch weiterhin zu tun (
www.g
7germany.de/g7-de/aktuelles/pressekonferenzen/pressekonferenz-von-bundesk
anzler-scholz-nach-dem-g7-gipfel-2022-in-elmau-am-28-juni-2022-2058276).
11. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der aktuellen
Strategie der chinesischen Regierung zur Eindämmung von COVID-19,
und welche Auswirkungen auf deutsche Lieferketten könnten sich durch
weitere großangelegte „Lockdown-Maßnahmen“ in China ergeben?
Werden hierzu seitens der Bundesregierung Untersuchungen
durchgeführt?
Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommen die Untersuchungen der
Bundesregierung?
Wenn nein, warum werden entsprechende Untersuchungen nicht
durchgeführt?
Die Bundesregierung verfolgt die aktuelle chinesische Politik zur Eindämmung
der Pandemie aufmerksam. Welche Auswirkungen sich hierdurch auf deutsche
Unternehmen in China sowie auf die internationalen Lieferketten ergeben,
hängt davon ab, ob und inwieweit die chinesischen Behörden weitere
Lockdowns in welchem Umfang anordnen. Derzeit gibt es immer wieder punktuell
neue Ausbruchsgeschehen.
12. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung jenseits europäischer
Initiativen wie dem European Chips Act zur mittel- und langfristigen
Sicherung der Halbleiterlieferketten?
Sieht die Bundesregierung in der im Rahmen des Chips Act
vorgesehenen Möglichkeit zur Verhängung von Exportverboten ein geeignetes
Instrument, um Investitionen im Bereich Halbleitertechnik in Deutschland
zu fördern (bitte begründen)?
Einen wesentlichen Beitrag zur mittel- und langfristigen Sicherung der
Halbleiter-Lieferketten leistet der Ausbau und Aufbau eigener Design-, Entwicklungs-
und Produktionskapazitäten. Die Bundesregierung fördert daher entsprechende
Halbleiterprojekte im Rahmen europarechtlich vorgesehener Möglichkeiten,
etwa mit dem IPCEI Mikroelektronik und dem IPCEI Mikroelektronik und
Kommunikationstechnologien sowie dem Rahmenprogramm der Bundesregierung
„Mikroelektronik. Vertrauenswürdig und nachhaltig. Für Deutschland und
Europa“.
Angesichts der hoch diversifizierten Wertschöpfungskette im Halbleiterbereich
können weitere staatliche Handlungsoptionen nur im Diskurs mit der
Wirtschaft diskutiert und weiterentwickelt werden. Daher hat die Bundesregierung
die Fördermaßnahmen in einen weitergefassten Austausch mit Vertretern der
Herstellerindustrie, mit Partnern in anderen EU-Mitgliedstaaten sowie in
außereuropäischen, gleichgesinnten Staaten wie den USA oder Japan eingebettet, um
ein umfassendes Bild des Halbleitersektors zu gewinnen.
Der Vorschlag für einen European Chips Act sieht im Rahmen des
Krisenreaktionsmechanismus den Gebrauch von Ausfuhrgenehmigungen für den Fall
einer aktivierten Krisenstufe vor. Eine solche Maßnahme wäre im Rahmen der
Verordnung (EU) 2015/479 über gemeinsame Vorschriften für Ausfuhren
einzuleiten. Nach dieser Verordnung kann die Europäische Kommission, um einer
durch einen Mangel an lebenswichtigen Gütern bedingten Krisenlage
vorzubeugen oder entgegenzuwirken, auf Antrag eines Mitgliedstaats oder von sich
aus, sofern die Interessen der Europäischen Union ein unverzügliches
Eingreifen erfordern, unter Berücksichtigung der Art der Erzeugnisse und der
sonstigen Besonderheiten der betreffenden Transaktionen die Ausfuhr eines
Erzeugnisses von der Vorlage einer Ausfuhrgenehmigung abhängig machen. Im
Entwurf zum Europäischen Chips Act ist vorgesehen, dass der Europäische
Halbleiterausschuss die voraussichtlichen Auswirkungen solcher Maßnahmen
bewerten und eine unverbindliche Stellungnahme an die Kommission abgeben
kann, die diese bei ihrer Entscheidung zugrunde legen kann. Insoweit es sich
um ein Kriseninstrument handelt, ist es aus Sicht der Bundesregierung nur
restriktiv anzuwenden.
13. Gibt es Überlegungen seitens der Bundesregierung, wie dem sich auf
zahlreiche Branchen auswirkenden Halbleitermangel in Deutschland
kurzfristig begegnet werden kann?
Die grundlegende Halbleiter-Knappheit wird nach aktuellen Prognosen
voraussichtlich auch in den nächsten Jahren anhalten. Kurzfristige Abhilfe ist
allenfalls begrenzt möglich. Lange Vorlaufzeiten für den Aufbau neuer
Halbleiterproduktionskapazitäten und aktuell vorhandene Produktionskapazitäten lassen
sich aus technologischen wie aus rechtlichen Gründen nur begrenzt umstellen.
Die Herstellung moderner Halbleiter ist ein global organisierter Prozess. Da die
Halbleiterfabriken überwiegend bereits ausgelastet sind, ist eine zügige
Ausweitung der Produktion nicht möglich. Deshalb kann kurzfristig die
Halbleiterproduktion nicht gesteigert werden. Erschwert wird der Ausbau der Kapazitäten
durch die Verfügbarkeit von Anlagen für die Herstellung von Halbleiterchips.
Auf Grund der weltweit hohen Nachfrage sind die Anlagenhersteller auf Jahre
hinaus ausgelastet und Lieferzeiten haben sich drastisch verlängert, da auch die
Herstellung der Anlagen zur Halbleiterfertigung selbst vom Chipmangel
betroffen ist.
Kurzfristig kann die deutsche Politik daher nur weiter auf eine faire Verteilung
der zusätzlichen Liefermengen dringen. Daher sind auch eigene
Abhilfemaßnahmen betroffener Branchen erforderlich, etwa der Ausbau der
Lagerhaltungen für produktionswichtige Mikroelektronikprodukte sowie kurzfristige
konzerninterne Neuallokationen vorhandener Bestände. Mittel- bis langfristig wird
nur der Ausbau der Kapazitäten entlang der gesamten Wertschöpfungskette der
Halbleiterproduktion und -entwicklung mit einhergehenden privaten und
staatlichen Investitionen Abhilfe schaffen. Mit dem von der Europäischen
Kommission vorgeschlagenen Europäischen Chip-Gesetz sollen öffentliche und private
Investitionen mobilisiert werden. Vor diesem Hintergrund ist die im
Koalitionsvertrag avisierte Stärkung der Halbleiterbranche entlang der gesamten
Wertschöpfungskette ein wichtiges Signal an die Hersteller- und
Abnehmerindustrien. Im Hinblick auf konkrete Maßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 4
verwiesen.
14. Welche Rolle misst die Bundesregierung Freihandelsabkommen zur
Stärkung der Lieferkettenresilienz bei?
Aus Sicht der Bundesregierung haben Freihandelsabkommen, die unseren
Werten entsprechen, eine zentrale Bedeutung für die Diversifizierung der deutschen
und europäischen Handelsbeziehungen, weil sie einen stabilen rechtlichen
Rahmen liefern, auf den Unternehmen beim Handel mit Drittstaaten angewiesen
sind. Dies gilt sowohl mit Blick auf den Import insbesondere von Vorprodukten
und Rohstoffen, wie auch mit Blick auf weitere Absatzmärkte für die deutsche
und europäische Wirtschaft. In diesem Sinne tragen Freihandelsabkommen
erheblich zur Stärkung der Lieferkettenresilienz bei.
15. Setzt sich die Bundesregierung für eine schnelle Unterzeichnung des seit
1999 verhandelten Freihandelsabkommens mit den Mercosur-Staaten
ein?
Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Europäischen Union für die
Ratifizierung des Assoziierungsabkommens EU-Mercosur ein, wenn zuvor von
Seiten der Partnerländer umsetzbare und überprüfbare, rechtlich verbindliche
Verpflichtungen zum Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsschutz eingegangen
werden und praktisch durchsetzbare Zusatzvereinbarungen zum Schutz und
Erhalt bestehender Waldflächen abgeschlossen worden sind.
16. Sieht die Bundesregierung im Energiecharta-Vertrag (englisch Energy
Charter Treaty, ECT) eine Möglichkeit, die Energieversorgung in
Deutschland abzusichern (bitte begründen)?
Aus Sicht der Bundesregierung sind eine beschleunigte Energiewende inklusive
der Steigerung von Energieeffizienz und die möglichst rasche Reduzierung der
Abhängigkeit von russischen Energieimporten die zentralen Schritte, um die
Energieversorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Um die
Energieversorgung in Deutschland zu sichern, hat die Bundesregierung unmittelbar
nach Kriegsbeginn zahlreiche Aktivitäten aufgenommen, die im Ersten und
Zweiten Fortschrittsbericht Energiesicherheit aufgelistet sind (im Internet
abrufbar unter:
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Energie/0325_fortschri
ttsbericht_energiesicherheit.pdf;
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloa
ds/Energie/0501_fortschrittsbericht_energiesicherheit.pdf).
17. Welche Ziele hat sich die Bundesregierung in den Verhandlungen zum
ECT gesetzt?
Ist hierbei auch die Stärkung des Investorenschutzes vorgesehen?
Die Bundesregierung sieht dringenden Reformbedarf beim Energiecharta-
Vertrag. Der Energiecharta-Vertrag entspricht in seiner derzeitigen
Ausgestaltung nicht den Anforderungen der verbindlichen Ziele des Pariser
Klimaabkommens.
Zudem muss das staatliche Regulierungsrecht in dem Vertrag explizit verankert
und durch Konkretisierung der Schutzstandards gestärkt werden. Dadurch wird
der Investitionsschutz für Staaten und auch für Investoren vorhersehbarer. Die
Ziele der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Energiecharta-Vertrag
(bezüglich Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Investitionsschutz) ergeben sich
aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP (im Internet abrufbar unter:
www.bundesregierung.de/breg-de/service/ges
etzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-1990800) und wurden in dem
Eckpunktepapier „Handelspolitik der Bundesregierung“ konkretisiert (abrufbar unter:
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunktpapier-handelsagend
a.pdf).
18. Erwägt die Bundesregierung einen Ausstieg Deutschlands aus dem ECT
(bitte begründen)?
Die Vertragsparteien sind am 24. Juni 2022 auf einer Ad-hoc-Sitzung der
Energiecharta-Konferenz zu einem „Agreement in Principle“ über den
Abschluss der Verhandlungen zur Modernisierung des Energiecharta-Vertrages
gekommen. Am 22. bzw. 23. November 2022 soll die finale Abstimmung der
Vertragsparteien über die Vertragsänderungen auf einer förmlichen Sitzung der
Energiecharta-Konferenz erfolgen. Aktuell prüft und bewertet die
Bundesregierung Verfahren und Verhandlungsergebnisse der Modernisierung des
Energiecharta-Vertrages. Dabei werden insbesondere die Vorgaben des
Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und der neuen
handelspolitischen Agenda berücksichtigt.
19. Sieht die Bundesregierung in Übereinstimmung mit der Auffassung der
Fragesteller die Notwendigkeit zur Beschleunigung der Verhandlungen,
des Abschlusses und der Ratifizierung von EU-Freihandelsabkommen,
um schneller ein breites Netzwerk an engen Handelspartnern
aufzubauen?
a) Wenn ja, warum steht die Bundesregierung dem Abschluss von
Freihandelsabkommen kritisch gegenüber, obwohl diese nach
Auffassung der Fragesteller einen wichtigen Beitrag zur
Lieferkettenresilienz leisten können?
b) Wenn ja, wie kann eine entsprechende Beschleunigung gelingen, und
ist hierfür ein anderer Ansatz notwendig, wie die Abkommen
ausgestaltet und Schwerpunkte gelegt werden?
Die Bundesregierung unterstützt den raschen Abschluss und die Ratifikation
von Freihandelsabkommen mit Partnern, die unsere Wertvorstellungen teilen,
insbesondere zur Diversifizierung und Verbesserung der Lieferkettenresilienz
der deutschen und europäischen Wirtschaft. Auf die Antwort zu Frage 14 wird
verwiesen. Grundsätzlich ist eine Beschleunigung der Verhandlungen und des
Abschlusses von Freihandelsabkommen wünschenswert und erforderlich. In
diesem Sinne haben sich die Regierungsfraktionen auch zu der Einleitung des
Ratifikationsverfahrens für das Freihandelsabkommen mit Kanada entschieden
(CETA).
Verzögerungen in den Verhandlungen, dem Abschluss und der Ratifikation von
Freihandelsabkommen können verschiedene Ursachen haben, sei es politischer,
struktureller oder inhaltlicher Art. Mit Blick auf den Inhalt von präferenziellen
Freihandelsabkommen ergeben sich Mindestanforderungen aus dem Recht der
Welthandelsorganisation (WTO), wonach Präferenzabkommen im
Wesentlichen den gesamten Handel mit Gütern erfassen bzw. bei Dienstleistungen einen
beträchtlichen sektoralen Geltungsbereich abdecken müssen. Nach den
Vorgaben des Koalitionsvertrags verfolgt die Bundesregierung das Ziel regelbasierten
Freihandel auf Grundlage von fairen sozialen, ökologischen und
menschenrechtlichen Standards zu stärken und Handelsabkommen mit effektiven
Nachhaltigkeitsstandards auszustatten. Innerhalb dieses Rahmens ist die
Bundesregierung offen für eine Flexibilisierung, Abschichtung und Priorisierung von
Verhandlungsinhalten.
20. Ist es aus Sicht der Bundesregierung vor dem Hintergrund des geplanten
Beitritts des Vereinigten Königreichs zum plurilateralen
Freihandelsabkommen CPTPP (Comprehensive and Progressive Agreement for Trans-
Pacific Partnership) im Indo-Pazifik erwägenswert, dass die EU ebenfalls
diesem Abkommen beitritt, um ihre Handelsbeziehungen in der Region
weiter zu vertiefen und die Diversifizierung ihrer Lieferketten
voranzutreiben?
a) Wenn ja, welche Bedingungen müssten aus Sicht der
Bundesregierung für einen Betritt erfüllt sein?
b) Wenn nein, welche Gründe sprechen gegen entsprechende
Überlegungen?
Aus Sicht der Bundesregierung spricht mit Blick auf die Diversifizierung der
EU-Handelsbeziehungen im Indo-Pazifik einiges dafür, die Europäische
Kommission zunächst um Prüfung der Gegebenheiten für den Beitritt der
Europäischen Union zum Freihandelsabkommen CPTPP – hier insbesondere mit Blick
auf die gegebenenfalls abweichenden Verhandlungsziele der EU – zu bitten.
Die Bundesregierung unterstützt die handelspolitische Agenda der EU und
hierbei den zeitnahen Abschluss weiterer ambitionierter, für beide Seiten
ausgewogener Freihandelsabkommen mit Klima- und Nachhaltigkeitskapitel. Die
Verhandlungskompetenz hierfür liegt bei der Europäischen Kommission auf
Basis eines geschlossenen positiven Votums der EU-Mitgliedstaaten.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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