Demokratische Kontrolle der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V.
der Abgeordneten Thomas Lutze, Bernd Riexinger, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, Christian Görke, Susanne Hennig-Wellsow, Caren Lay, Ralph Lenkert, Christian Leye, Pascal Meiser, Victor Perli, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Janine Wissler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. (FGSV) ist ein gemeinnütziger Verein, der aber quasi öffentliche Aufgaben übernimmt, indem er das „Technische Regelwerk für das gesamte Straßen- und Verkehrswesen in Deutschland“ erstellt. Die von der FGSV verabschiedeten Regelwerke haben zwar nur den Charakter von Empfehlungen, werden aber dennoch von den Behörden angewandt. Auf welchem Wege diese dann zunächst durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und später durch die Länder als offizielle Regelwerke eingeführt werden, beschreiben Becker und Schwedes (Udo Becker, Oliver Schwedes: Zur Reformbedürftigkeit der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V. Plädoyer für ein repräsentatives Verfahren bei der Festlegung von Richtlinien im Straßenverkehr, 7. Dezember 2020, TU Berlin, IVP-Discussion Paper 2020 (3), S. 12 ff.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die Anwendung der Technischen Regelwerke der FGSV durch Bund, Länder und Kommunen?
Inwiefern prüft das BMDV die Empfehlungen der FGSV, bevor sie diese einführt und dies den Ländern ebenfalls empfiehlt?
Wie begründet die Bundesregierung die Einführung von Regelwerken für den Verkehr im öffentlichen Raum, die durch die FGSV erarbeitet wurden, durch den privaten Verein?
In welcher Weise tauscht sich das BMDV mit der FGSV aus, und wie konkret gestaltet sich die Zusammenarbeit (regelmäßig, anlassbezogen etc.)?
a) Nimmt das BMDV in irgendeiner Weise Einfluss darauf, welche Regelwerke die FGSV erstellt bzw. überarbeitet, wenn ja, wieso, und wie erfolgt dieses?
b) Gibt es während der Erarbeitung der Regelwerke Abstimmungen mit dem BMDV, wenn ja, wie erfolgen diese?
c) Nehmen Vertreterinnen und Vertreter des BMDV regelmäßig oder gelegentlich an den Sitzungen der Arbeitsgruppen, Kommissionen und Koordinierungsausschüsse der FGSV teil, und wenn ja, wieso?
d) Nimmt das BMDV in irgendeiner Weise Einfluss auf die Mitgliedschaft in der FGSV, die Leitung deren Koordinierungsausschüsse, Kommissionen oder Arbeitsgruppen?
War oder ist das BMDV insbesondere bei der aktuellen Überarbeitung der Empfehlungen für Anlagen des ruhenden Verkehrs (EAR) der FGSV beteiligt, und wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Parkraumgestaltung im öffentlichen Straßenraum, insbesondere in Großstädten, zu?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
a) des BMDV,
b) nachgeordneter Behörden des BMDV,
c) der Autobahn GmbH des Bundes und
d) der DEGES GmbH
sind jeweils Mitglied der FGSV?
Wie viele dieser (Frage 6) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind jeweils Mitglied
a) des Vorstands,
b) eines Koordinierungsausschusses,
c) einer Kommission und
d) einer der Arbeitsgruppen?
Ist die FGSV oder sind deren Koordinierungsausschüsse, Kommissionen oder Arbeitsgruppen an der Erarbeitung von Gesetz- und Verordnungsentwürfen des BMDV beteiligt, und wenn ja,
a) an welchen Gesetz- und Verordnungsentwürfen des BMDV war die FGSV seit 2010 beteiligt,
b) wie gestaltet sich diese Zusammenarbeit?
War die FGSV oder waren einige ihrer Gremien oder ein oder mehrere einzelne Mitglieder der FGSV an dem Gesetzgebungsverfahren zur Pkw-Maut beteiligt, und wenn ja, auf welche Weise?
War die FGSV oder waren einige ihrer Gremien oder ein oder mehrere einzelne Mitglieder der FGSV bei der Entwicklung der Autobahn GmbH des Bundes beteiligt, und wenn ja, auf welche Weise?
Sind aktuelle oder ehemalige Vorstandsmitglieder der FGSV in entscheidender Funktion in der Autobahn GmbH des Bundes tätig, und wenn ja, wie viele?